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Beratungsleistungen zur digitalen Transformation und technischen Umsetzung für hessische Kommunen

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Ausschreibungsbestimmungen

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

Beschaffung von Beratungsdienstleistungen „Digi-Expert-kommunal“ in 2 Losen

Los 1 „Grundlagen der digitalen Transformation“

Los 2 „Technische Umsetzung/konkrete Anwendungen“

Stand: 28.08.2026

Z6 Vergabestelle Tel.: 0611 340 - 0 Fax: 0611 340-1150

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung | Postfach 3164 | 65021 Wiesbaden | www.hzd.hessen.de

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Inhaltsverzeichnis Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................ 4

1.1 Vertraulichkeit ............................................................................................................... 4

1.2 Verfahrensart ................................................................................................................ 4

1.3 Losbildung ..................................................................................................................... 4

1.4 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle ................................................................. 5

1.5 Form der Angebote und deren Einreichung ................................................................... 5

1.6 Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen ....................................................... 10

1.7 Zuschlagserteilung und Bindefrist ................................................................................ 11

1.8 Informations- und Wartepflicht ..................................................................................... 11

1.9 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote ...................................... 12

1.10 Mitteilung über Unklarheiten/Mängel in den Vergabeunterlagen .................................. 12

1.11 Nebenangebote/ Mehrere Hauptangebote .................................................................. 12

1.12 Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote ...................................... 12

1.13 Bietergemeinschaft...................................................................................................... 13

1.14 Unterauftragnehmerschaft (§ 36 VgV) ......................................................................... 13

1.15 Eignungsleihe (§ 47 VgV) ............................................................................................ 14

1.16 Schutzrechte/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse..................................................... 14

1.17 Bekanntmachung vergebener Aufträge (§ 39 VgV) ..................................................... 15

1.18 Sprache ....................................................................................................................... 15

1.19 Nachforderung von Unterlagen ................................................................................... 15

1.20 Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Nebenleistungen............................................ 16

2 Eignungsprüfung/Ausschlussgründe ...................................................................... 16

2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ....................................................................... 17 2.1.1 Abfrage bei dem Wettbewerbsregister........................................................... 17 2.1.2 Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB .......... 17 2.1.3 Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ........... 18 2.1.4 Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 ..................................... 18

2 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Inhaltsverzeichnis

2.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ........................................................... 19

2.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ........................................................ 19

2.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ............................................................. 19 2.4.1 Referenzen zu Los 1 und Los 2 ..................................................................... 19

3 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ........................................... 21

4 Unternehmensdaten .................................................................................................. 21

5 Angebotswertung ...................................................................................................... 21

5.1 Formale Prüfung ......................................................................................................... 22

5.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote ................................................................................ 23

5.3 Zuschlagskriterien / Wirtschaftlichkeitsprüfung ............................................................ 23

6 Vertragliche Grundlagen ........................................................................................... 27

7 Rügepflicht und Vergabekammer ............................................................................ 28

7.1 Rügepflicht .................................................................................................................. 28

7.2 Vergabekammer .......................................................................................................... 28

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 3

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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

1 Allgemeine Bestimmungen

Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

(HZD), schreibt die in der Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren VG-3000-

2026-0062 beschriebene Leistung nach den Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 97

ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über

die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie des Hessischen

Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) aus.

1.1 Vertraulichkeit

Auch soweit die HZD die Vergabeunterlagen zum uneingeschränkten und direkten Ab-

ruf im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt hat, sind die Bieter ver-

pflichtet, die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung der Angebote zu verwenden. Jede

weitere Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Verbreitung bedarf der schriftli-

chen Genehmigung der Vergabestelle. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an

Dritte ist nur in dem zur Erstellung von Angeboten erforderlichen Umfang gestattet und

nur, soweit diese Dritten vom Bieter ebenfalls dazu verpflichtet werden, die Pflichten

zur Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen ihrerseits einzuhalten. Der Bieter hat auch

nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bekannt gewordenen Interna des

Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe

sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten und zu löschen.

1.2 Verfahrensart

Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB i.V.m.

§ 15 VgV durchgeführt.

1.3 Losbildung

Der Gegenstand der Beschaffung wird gemäß § 97a Abs. 1 GWB in 2 Losen ausge-

schrieben.

Los 1 Grundlagen der digitalen Transformation

Los 2 Technische Umsetzung/konkrete Anwendungen

4 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen

1.4 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle

Die HZD ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen für Anlagen, Geräte und

Kommunikationseinrichtungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Informations-

technik (IT) und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Ministerium für Di-

gitalisierung und Innovation durch.

Öffentlicher Auftraggeber und Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag ist

das Land Hessen, vertreten durch das

Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Taunusstraße 3

65183 Wiesbaden

Vergabestelle:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Christian Rosso

Fax: +49 (611) 340 1150

E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de

1.5 Form der Angebote und deren Einreichung

In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe digitaler Angebote zugelas-

sen. Digitale Angebote sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen (vgl. § 53 Abs.

1 VgV). Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur oder einem elektronischen

Siegel nach § 53 Abs. 3 S. 2 VgV versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Pa-

pierform ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Abgabe von Angeboten auf einem Daten-

träger (z.B. USB-Sticks, CD-ROM), per E-Mail oder Telefax unzulässig.

Das digitale Angebot muss bis zum Ablauf der in Ziffer 5.1.12 der EU-Bekanntma-

chung angegebenen Frist für den Eingang der Angebote hinterlegt sein.

Voraussetzung für die Abgabe eines digitalen Angebots ist die Registrierung auf der

E-Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die E-

Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Software „AI

Bietercockpit“ zu übermitteln. Sämtliche Informationen zu dem Vergabeverfahren (Be-

kanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Bieterkommunikation) sind auf der

E-Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) verfügbar.

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 5

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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Die Software „AI Bietercockpit“ verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elektro-

nische Übersendung an die in der Software voreingestellten Adresse. Sämtliche zu

einem Angebot bzw. Los gehörenden Dokumente sind in einem Sendevorgang zu der

E-Vergabeplattform des Landes Hessen zu übertragen. Nach dem Eingang des Ange-

bots wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der

Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach der Absendung des Angebots erhalten Bie-

ter eine elektronische Eingangsbestätigung, die neben dem Eingangszeitpunkt auch

eine eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch wird die technische Identifizierung

des jeweiligen Angebots sichergestellt.

Angebote, die nicht in der vorstehend beschriebenen elektronischen Form eingehen,

werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.

Eine Anleitung und die Systemvoraussetzungen der E-Vergabeplattform und dem

AI-Bietercockpit entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link:

https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=soft-

ware.jsp

Bei Fragen und technischen Problemen mit der Vergabeplattform, der Registrierung

oder der Anmeldung (z.B. Inhalten der Plattform, Anzeige von Ausschreibungen, Er-

reichbarkeit der Plattform, Fehler bei Registrierung oder Anmeldung, Herunterladen

von Unterlagen) wenden Sie sich bitte an den IT-Service-Desk der Hessischen

Zentrale für Datenverarbeitung.

Spezielle Fragen zur Software AI Bietercockpit richten Sie bitte an den Support des

Software-Herstellers Administration Intelligence AG.

Die Kontaktdaten von IT-Service-Desk und Administration Intelligence finden Sie un-

ter:

https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=kon-

takt.jsp

6 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen

Die folgende Liste gibt die vom Bieter einzureichenden Unterlagen (= Angebot)

wieder.

Nr.Formblätter zur Angebotsabgabe und zu verwendende DateienFormanforderung
1Formblatt Angebot (Datei „VHB_Angebotsschreiben.ai- form“)Das Angebotsschreiben muss am Ende (im Bereich der Zeile „Unterschrift“) maschinenschrift- lich mit dem Namen des bieten- den Unternehmens (Firmen- name) ausgefüllt werden.
2Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Datei „A 02 Verpflichtungserklae- rung_Tariftreue_Mindestlohn“)-
3Preisblatt pro Los (Dateien „A 03 Preisblatt Los 1“, „A 03 Preisblatt Los 2“)-
4Erklärung Unternehmensdaten (Datei „A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten“)-
5Eigenerklärung zu zwingenden Aus- schlussgründen nach § 123 GWB (Datei „A 05 Eigenerklae- rung_Par_123_GWB“)-
6Eigenerklärung zu fakultativen Aus- schlussgründen nach § 124 GWB (Datei „A 06 Eigenerklae- rung_Par_124_GWB“)-
7Eigenerklärung zu Umsatzzahlen (Datei „A 07 Umsatzzahlen Lose 1-2“)-
8Mindestens 3 geeignete Referenzen je Los-

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 7

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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

(Dateien „A 08 Referenzen Los 1“, „A 09 Referenzen Los 2“)
9Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Datei „A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014“)-
10Erfahrung und Qualifikation des Bera- tungsteams pro Los (Datei „A 10 Eigenerklärung zum Bera- tungsteam Lose 1-2“)-
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern zusätzlich
11Verzeichnis der Unterauftragnehmerleis- tungen (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmer- leistungen“)-
12Verpflichtungserklärung anderer Unter- nehmen (Datei „236_Verpflichtungserklaerung“)-
13Eigenerklärung zu zwingenden Aus- schlussgründen nach § 123 GWB (Datei „A 05 Eigenerklae- rung_Par_123_GWB“)-
14Eigenerklärung zu fakultativen Aus- schlussgründen nach § 124 GWB (Datei „A 06 Eigenerklae- rung__Par_124_GWB“)-
15Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt-

8 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen

(Datei „A 02 Verpflichtungserklae- rung_Tariftreue_Mindestlohn“)
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich
16Bietergemeinschaftserklärung (Datei „A 11 Bietergemeinschaftserklae- rung“)Es ist der Name des Erklären- den des bevollmächtigten Ver- treters der Bietergemeinschaft in Textform anzugeben. Zudem ist Ort, Datum und Name jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft in Textform anzugeben.
17Eigenerklärung zu zwingenden Aus- schlussgründen nach § 123 GWB (Datei „A 05 Eigenerklae- rung_Par_123_GWB“)-
18Eigenerklärung zu fakultativen Aus- schlussgründen nach § 124 GWB (Datei „A 06 Eigenerklae- rung_Par_124_GWB“)-
19Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Datei „A 02 Verpflichtungserklae- rung_Tariftreue_Mindestlohn“)-
20Erklärung Unternehmensdaten (Datei „A 04 Erklaerung_Unternehmens- daten“)-
21Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Datei „A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014“)-

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 9

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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Nachfolgend sind Informationen zu einigen Dokumenten aufgeführt, bei denen

Besonderheiten zu beachten sind:

Bei der Abgabe des digitalen Angebotes hat der Bieter die Datei „VHB_ANGEBOTS-

SCHREIBEN.aiform“ auf der E-Vergabeplattform zu nutzen.

Die in der Tabelle oben aufgeführten Unterlagen sind vollständig ausgefüllt mit dem

digitalen Angebot einzureichen und sind ohne Unterschrift rechtsgültig.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten die Unterlagen als unter-

schrieben. Die Unterlagen sind elektronisch ausfüllbar. In die eventuell vorhandenen

Unterschriftenfelder kann entweder der Name des Erklärenden (§ 126b BGB) einge-

tragen werden oder das Dokument kann händisch unterschrieben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die veröffentlichten Vergabeunterlagen während der

Angebotsphase Änderungen erfahren können. Im Rahmen der Angebotserstellung ist

immer die neueste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden.

1.6 Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen

Zusätzliche Auskünfte werden von der Vergabestelle auf rechtzeitige, bieterseitige

Auskunftsbegehren (= Bieterfragen) erteilt.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er die

Vergabestelle unverzüglich und ausschließlich elektronisch, d.h. über das sog. „AI-

Bietercockpit“, darauf hinzuweisen. Eine (fern-)mündliche, schriftliche, per Telefax

oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit sie die Vergabeunterlagen

oder die Angebote betrifft, nicht gestattet.

Solche Hinweise bzw. erbetene zusätzliche Auskünfte sind mittels des Vordrucks für

Bieterfragen (Datei „A 12 Vordruck_Bieterfragen“) bis spätestens zum

05.10.2026, 10:00 Uhr

an die Vergabestelle zu richten. Erbetene zusätzliche Auskünfte bzw. Hinweise, die

der Vergabestelle nicht rechtzeitig elektronisch über das „AI-Bietercockpit“ vorliegen,

können auf Grund der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz dieses

10 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen

Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht mehr beantwortet bzw. erteilt werden. Ausnah-

men hiervon werden – unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – nur in

begründeten Ausnahmefällen gewährt.

Die erbetenen zusätzlichen Auskünfte werden allen Bietern mit Frage und Antwort

anonymisiert auf der E-Vergabeplattform des Landes Hessen

(https://vergabe.hessen.de) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt und sind von

den Bietern bei der Erstellung ihres Angebots zugrunde zu legen. Registrierte Bieter

werden über die E-Vergabeplattform des Landes Hessen über zusätzliche Auskünfte

und beantwortete Bieterfragen per E-Mail informiert.

1.7 Zuschlagserteilung und Bindefrist

Der Zuschlag wird bis zum Ablauf der in Ziffer 5.1.12 der EU-Bekanntmachung ge-

nannten Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss (Bindefrist), erteilt. Die Gültig-

keit des jeweiligen Angebotes (Bindefrist) hat sich daher bis zu diesem Zeitpunkt zu

erstrecken. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.

1.8 Informations- und Wartepflicht

Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden unverzüglich

über die E-Vergabeplattform des Landes Hessen über den Namen des Unternehmens,

dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nicht-

berücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags-

schlusses informiert. Der Auftraggeber wird den Vertrag nicht vor Ablauf von zehn Ka-

lendertagen abschließen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informa-

tion durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und

Bewerber kommt es nicht an. Die Vergabestelle weist insoweit ausdrücklich auf die

Bestimmungen des § 134 GWB hin:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt

werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen

werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots

und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu

informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung

ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zu-

schlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 11

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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Ab-

satz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per

Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag

nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zu-

gangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

1.9 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote

Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist über das AI-Bietercockpit berichtigt,

geändert oder zurückgezogen werden.

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden unaufgefordert nachgereichte Dokumente

grundsätzlich nicht mehr beachtet.

Änderungen an den Vergabeunterlagen nach § 29 Abs. 1 S. 2 VgV (z.B. Leistungsbe-

schreibung, Vertragsmuster) sind unzulässig (vgl. § 53 Abs. 7 S. 1 VgV) und führen

zum zwingenden Ausschluss des Angebots, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.

1.10 Mitteilung über Unklarheiten/Mängel in den Vergabeunterlagen

Der Bieter hat die Vergabeunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Les-

barkeit und etwaige Mängel hin zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach

Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Mängel, so hat er unverzüglich die

Vergabestelle vor Angebotsabgabe über das AI-Bietercockpit darauf hinzuweisen bzw.

eine entsprechende Bieterfrage über das AI-Bietercockpit zu stellen.

1.11 Nebenangebote/ Mehrere Hauptangebote

Jeder Bieter hat nur ein Angebot abzugeben. Nebenangebote oder mehr als ein Haupt-

angebot sind ausgeschlossen.

1.12 Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote

Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergü-

tung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes verzichtet der Bieter auf die Geltendma-

chung entstandener sowie eventuell entstehender Kosten für die Erstellung des Ange-

bots und die Beteiligung am Verfahren. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung.

12 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen

1.13 Bietergemeinschaft

Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bie-

tergemeinschaftserklärung (Datei „A 11 Bietergemeinschaftserklaerung“) vollständig

ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind

sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen

jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Zusätzlich

sind die in der Liste in Ziffer 1.5 für Bietergemeinschaften aufgeführten Erklärungen zu

beachten und mit dem Angebot einzureichen.

Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw.

Neubildung einer gegründeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch

von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Angebotsfrist muss der Vergabe-

stelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die Vergabeplattform, per E-Mail)

angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft

nach Angebotsabgabe kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig

sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den

Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor.

Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bieter die rechtlichen,

insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur

Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bie-

ter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und

rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und

einzuhalten.

1.14 Unterauftragnehmerschaft (§ 36 VgV)

Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist das Formular „Verzeichnis der

Leistungen/Kapazitäten“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen“) vollstän-

dig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen und die entsprechenden Unterauftrag-

nehmer – soweit bekannt – zu benennen.

Die in der Liste in Ziffer 1.5 für Unterauftragnehmer aufgeführten Erklärungen müssen

nicht bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Spätestens vor Zuschlagerteilung

wird der entsprechende Bieter jedoch aufgefordert diese einzureichen.

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 13

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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

1.15 Eignungsleihe (§ 47 VgV)

Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch

den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 36 VgV),

ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft

sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunterneh-

men), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der

Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe

hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45

VgV) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) besteht nur,

wenn der Bewerber/Bieter nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur

Verfügung stehen werden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nach-

weise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähi-

gungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfah-

rung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese

die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Abs. 1 S. 3

VgV).

Im Falle der Eignungsleihe haben die Bieter mit ihren Angeboten neben dem Formular

„Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleis-

tungen“) auch zugleich die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei

„236_Verpflichtungserklaerung“) vollständig ausgefüllt mit den Angeboten einzu-

reichen. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich

die in der Liste in Ziffer 1.5 für Unterauftragnehmer aufgeführten Erklärungen zu be-

achten und mit dem Angebot einzureichen.

1.16 Schutzrechte/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutz-

rechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind oder erwogen wer-

den. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot

für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten (vgl.

§ 53 Abs. 8 VgV).

Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB besteht daher die Möglichkeit, in

den Angebotsunterlagen Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als sol-

che deutlich zu kennzeichnen.

14 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen

Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S.

des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

1.17 Bekanntmachung vergebener Aufträge (§ 39 VgV)

Gemäß der nach der Richtlinie 2014/24/EU herzustellenden ex-post-Transparenz ist

in der Bekanntmachung über vergebene Aufträge u.a. der Gesamtwert des Auftrags

oder alternativ das niedrigste und das höchste Angebot, das Berücksichtigung gefun-

den hat, anzugeben.

Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einzelner Angaben besteht jeweils dann nicht,

wenn deren Veröffentlichung einer der in § 39 Abs. 6 VgV aufgeführten Gründe entge-

gensteht. Sofern Ihre berechtigten geschäftlichen Interessen einer solchen Bekannt-

gabe zuwiderlaufen, haben Sie dies der Vergabestelle bis zum Abschluss des Verga-

beverfahrens unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Die Vergabestelle entscheidet

über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.

1.18 Sprache

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Ausnahmsweise dürfen einzelne

Anlagen zum Angebot in englischer Sprache eingereicht werden, wenn diese nach-

weislich nur in englischer Sprache im Original zur Verfügung stehen. Den Nachweis

hat der Bieter zu führen. Die Vergabestelle behält sich vor, eine deutsche Übersetzung

im Rahmen einer Aufklärung fristbewehrt nachzufordern. Verweigert der Bieter die ge-

forderte Aufklärung im Wege der Vorlage einer deutschen Übersetzung oder lässt er

die ihm gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen, so wird sein Angebot ausgeschlos-

sen.

Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch mit dem Angebot

eingereicht werden, gelten als fehlend oder unvollständig, und können nur auf geson-

derte Aufforderung durch die Vergabestelle binnen einer von ihr zu bestimmenden

Frist in deutscher Übersetzung nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden.

Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

1.19 Nachforderung von Unterlagen

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zum Ausschluss des

Bieters vom Vergabeverfahren führen.

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 15

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Eignungsprüfung/Ausschlussgründe Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern,

innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist und unter

Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende Unterla-

gen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu

erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. .

Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Un-

terlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Verga-

bestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabe-

verfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbe-

wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen han-

delt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihen-

folge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

1.20 Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Nebenleistungen

Bei der Preiskalkulation / Ausfüllen des Preisblattes ist zu beachten:

• Fahrt- und Reisekosten incl. Reise- und Fahrzeiten des Bieters sind in die im

Preisblatt aufzuführenden Stundensatz „vor Ort“ einzurechnen und werden

nicht gesondert vergütet.

• Sonstige Nebenleistungen und Aufwendungen sowie alle sonstigen Kosten für

Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt wur-

den, aber zur Erfüllung der Anforderungen erforderlich sind, müssen in den

Stundensätzen eingerechnet werden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt

nicht.

2 Eignungsprüfung/Ausschlussgründe

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den

§§ 123 und 124 erfolgt durch Eigenerklärungen. Über Eigenerklärungen hinausge-

hende Unterlagen werden, soweit explizit genannt, im Verlauf des Verfahrens nur von

den aussichtsreichen Bietern nach vorläufiger Prüfung der Angebote angefordert. Die

16 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Eignungsprüfung/Ausschlussgründe

Vergabestelle setzt bei Anforderung der Unterlagen eine angemessene Frist zur Ein-

reichung. Versäumt ein Unternehmen die Einreichung innerhalb der gesetzten Frist,

gelten die §§ 56 und 57 VgV entsprechend.

Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungs-

systemen erbracht werden.

Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,

sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Mit der Angebotsabgabe ist vom

Bieter der Hinweis aufzunehmen, dass die entsprechenden Nachweise in einem Re-

gister (z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) oder im Amtlichen Ver-

zeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich

(AVPQ)) hinterlegt sind, unter Angabe der gültigen PQ-Nummer. Das Beifügen des

gültige Zertifikats inklusive der Anlage mit dem Angebot ist nicht erforderlich. Weiter-

gehende oder zusätzliche Erklärungen, die gefordert werden und nicht in Präqualifi-

zierungsregistern enthalten sind, müssen dem digitalen Angebot beigefügt werden.

Fremdnachweise sind erst auf gesonderte Anforderung einzureichen.

Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

nach den §§ 123, 124 GWB akzeptiert die Vergabestelle die Vorlage der Einheitlichen

Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungs-

verordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016.

2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

2.1.1 Abfrage bei dem Wettbewerbsregister

Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zu-

schlag in Aussicht genommenen Bieter (die Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ge-

mäß § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbe-

werbsregister bei dem Bundeskartellamt angefordert.

2.1.2 Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123

GWB (Datei „A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB“) ausgefüllt mit seinem Angebot

vorzulegen.

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Eignungsprüfung/Ausschlussgründe Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in

der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unter-

auftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden

Form einzureichen.

2.1.3 Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124

GWB (Datei „A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB“) ausgefüllt mit seinem Angebot

einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in

der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unter-

auftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden

Form einzureichen.

Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB:

Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bie-

tergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter

präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbst-

reinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die

Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teil-

nahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Verga-

beverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauf-

tragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.

2.1.4 Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014

Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei

„A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014“) ausgefüllt mit seinem An-

gebot einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in

der entsprechenden Form einzureichen.

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Eignungsprüfung/Ausschlussgründe

2.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eigenerklärung zur Eintragung in einem Handels-/Partnerschaftsregister oder ver-

gleichbar (Datei „A 04 Erklärung Unternehmensdaten“).

2.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer

Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abge-

schlossenen Geschäftsjahren. Bieter, die noch keine drei abgeschlossenen Ge-

schäftsjahre vorweisen können, machen Angaben zu den Geschäftsjahren seit der

Gründung bzw. Tätigkeitsaufnahme. Besteht das Unternehmen noch kein volles Ge-

schäftsjahr, ist anstelle eines abgeschlossenen Geschäftsjahres der voraussichtliche

Umsatz (Prognose) für das laufende Geschäftsjahr anzugeben.

Kann der Bieter aus einem berechtigten Grund (z. B. bei einem jungen Unternehmen)

auch diese Angaben oder die geforderten Umsatzzahlen nicht beibringen, kann er

seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage anderer, von

der Vergabestelle als geeignet angesehener Unterlagen (z. B. Bankauskunft, Finan-

zierungsnachweise) belegen.

(Datei „ A 07 Umsatzzahlen Lose 1-2“).

2.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leis-

tungsfähigkeit Folgendes verlangt:

2.4.1 Referenzen zu Los 1 und Los 2

Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen pro Los (Dateien „A 08 Refe-

renzen Los 1“, „A 08 Referenzen Los 2“) aus den letzten drei Jahren (Stichtag „Ab-

lauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten An-

forderungen entsprechen. Maßgeblich ist, dass die wesentlichen Leistungen in den

letzten drei Jahren vor dem Stichtag erbracht wurden.

Für die Wertungsfähigkeit der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:

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Eignungsprüfung/Ausschlussgründe Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

• Jede Referenz muss eine Beratungsleistung für einen öffentlichen Auftraggeber

im Sinne des § 98 GWB beinhalten

• Zu folgenden Themen muss in der Gesamtschau aller eingereichten Referen-

zen des jeweiligen Loses jeweils in mindestens einer Referenz beraten worden

sein (eine Referenz kann auch mehrere oder alle Themen umfassen).

o Los 1:

▪ Digitalstrategie,

▪ Projektmanagement,

▪ Changemanagement,

▪ Digitale Daseinsvorsorge,

▪ Bürgerbeteiligung, o Los 2:

▪ Open Source,

▪ Bewertung von Fachverfahren,

▪ Cloud-Lösungen,

▪ Datenplattformen,

▪ KI in der Verwaltung,

▪ KI in der Daseinsvorsorge,

▪ Smarte Bewässerung,

▪ Smart Lighting,

▪ Smart Traffic,

▪ Digitales Abfallmanagement,

▪ Digitaler Zwilling

Die Referenztabellen sind für jede Referenz lückenlos auszufüllen. Für jede Referenz

ist ein Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Kontaktdaten (Telefonnummer

und E-Mail) zu benennen.

Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauf-

traggeber vor.

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

Soweit das Unternehmen noch keine oder nicht ausreichend eigene Referenzen hat,

weil es erst vor kurzem gegründet wurde, besteht die Möglichkeit, anstatt Unterneh-

mensreferenzen persönliche Referenzen der für die Ausführung konkret vorgesehe-

nen Teammitglieder aus früheren Tätigkeiten einzureichen.

3 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

Nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HVTG haben die Bieter die Erfüllung der Verpflichtungen

nach §§ 4, 5 HVTG gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären. Die Bieter,

die Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie deren Nachunternehmen (Unterauf-

tragnehmer) und Verleihunternehmen sind aufgefordert, die erforderliche Eigenerklä-

rung (Datei „A 02 Verpflichtungserklaerung_Tariftreue_Mindestlohn“) mit dem digitalen

Angebot abzugeben.

4 Unternehmensdaten

Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sollen der Vergabestelle mitteilen,

ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mitt-

leres Unternehmen (KMU) handelt. Hierzu sollen Bieter Angaben in der Erklärung zu

Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten“) machen und die

Erklärung ausgefüllt mit dem Angebot einreichen. Die Angaben dienen lediglich statis-

tischen Zwecken (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO).

Zur Einschätzung der Unternehmensgröße wird auf die „Empfehlung 2003/361/EG der

Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie

der kleinen und mittleren Unternehmen" hingewiesen, die unter nachfolgendem Link

abrufbar ist:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32003H0361

5 Angebotswertung

Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die dieser Ausschreibung zugrun-

deliegenden Festlegungen und Anforderungen einschließlich der Bedingungen des

Vertragsmusters.

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Angebotswertung Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Die Dateien, in denen Angaben zur Leistung (Datei „A 10 Eigenerklärung zum Be-

ratungsteam Lose1-2“) und Preisen (Dateien „A 03 Preisblatt Los 1“, „A 03 Preis-

blatt Los 2“) gefordert werden, müssen vom Bieter vollständig ausgefüllt werden.

Liegt ein Fall des so genannten "Reverse-Charge-Verfahrens" i.S.v. § 13b UStG vor,

hat der Auftraggeber als Leistungsempfänger die Steuerschuld abzuführen und der

Bieter als Leistungserbringer ist von ihr befreit, so dass diese im Preisblatt mit 0 %

auszuweisen ist. Die Umsatzsteuer wird allerdings bei der Auswertung der Angebote

dem Angebotspreis hinzugerechnet, da es sich hier lediglich um eine Verschiebung

der Steuerschuld handelt und nur der tatsächlich vom Auftraggeber zu entrichtende

Gesamtbetrag bei der Bewertung der Angebote zu betrachten ist.

Im Angebotsschreiben (Datei „VHB_Angebotsschreiben.aiform“) ist unter Ziffer 2 „An-

gebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung“ die Gesamt-

summe aus dem Preisblatt einzutragen. Sofern in Ziffer 4 „Preisnachlass“ ein entspre-

chender Prozentsatz eingetragen wird, findet dieser zusätzlich neben dem Preisblatt

Berücksichtigung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Die Angebote werden gemäß §§ 56 ff. VgV, 122 GWB geprüft und gewertet.

Die Angebotsprüfung erfolgt gemäß § 42 Abs. 4 VgV vor der Eignungsprüfung, soweit

dem keine erhöhten Aufwände oder sonstige verfahrensbezogene Gründe entgegen-

stehen.

5.1 Formale Prüfung

Es erfolgt eine formale Prüfung der Angebote gemäß § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständig-

keit sowie fachliche und rechnerische Richtigkeit.

Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eig-

nungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV

genügen, insbesondere:

  1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der

Bieter hat dies nicht zu vertreten,

  1. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Angebotswertung

  1. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht

zweifelsfrei sind,

  1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterla-

gen vorgenommen worden sind,

  1. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es

handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Ge-

samtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb

nicht beeinträchtigen, oder

  1. nicht zugelassene Nebenangebote.

5.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote

Gemäß § 60 Abs. 1 VgV erfolgt eine Prüfung unauskömmlicher Angebote. Erscheinen

der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leis-

tung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter Aufklärung in Text-

form.

Beruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf einer Nichteinhaltung der

Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für den Bieter geltenden

umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, führt dies zum zwingenden Aus-

schluss des betroffenen Angebotes.

Bevor die Vergabestelle deswegen ein Angebot ablehnt, weil dessen Preis oder des-

sen Kosten wegen der Gewährung einer staatlichen Beihilfe ungewöhnlich niedrig ist,

fordert sie unter Festsetzung einer angemessenen Frist den betreffenden Bieter auf,

nachzuweisen, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde. Wird dieser

Nachweis nicht fristgerecht erbracht, so lehnt die Vergabestelle das Angebot ab (§ 60

Abs. 4 VgV).

5.3 Zuschlagskriterien / Wirtschaftlichkeitsprüfung

Es ist vorgesehen, in jedem Los mehrere Angebote zu bezuschlagen, um den Kreis

der zur Verfügung stehenden Berater/innen zu vergrößern. Der Zuschlag erfolgt bei

Los 1 auf die ersten drei wirtschaftlichsten Angebote und bei Los 2 auf die ersten vier

wirtschaftlichsten Angebote.

Die Gesamtwertung setzt sich aus den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Erfahrung und

Qualifikation des Beratungsteams“ in folgender Gewichtung zusammen:

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Angebotswertung Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

HauptkriterienGewichtung
1. Erfahrung und Qualifikation des Beratungsteams70 %
2. Preis30 %

Die erreichten Punkte für Preis und Leistung pro Los werden unter Berücksichtigung

der Gewichtungsfaktoren ermittelt und die gewichteten Punktzahlen für den jeweiligen

Bieter addiert. Es können in der Gesamtwertung max. 100 Punkte pro Los erreicht

werden.

Die Bewertung in den einzelnen Kriterien vollzieht sich wie folgt:

  1. Erfahrung und Qualifikation des Beratungsteams

In diesem Hauptkriterium wird die Erfahrung und Qualifikation der Beraterinnen und

Berater gewertet, die für die Leistungsausführung eingesetzt werden sollen (im Fol-

genden Teammitglieder). Die Bewertung der Teammitglieder erfolgt ausschließlich

gem. der Angaben im Formblatt „A 10 Eigenerklärung zum Beratungsteam“ und ge-

trennt für jedes Los.

Mit der Angebotsabgabe sind pro Los genau zwei Teammitglieder zu benennen, die

für die Ausführung der Leistung vorgesehen sind (Mindestanforderung). Die Benen-

nung weiterer Teammitglieder ist unzulässig. Dabei können auch die gleichen Perso-

nen in beiden Losen benannt werden.

Jedes Teammitglied muss über eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfah-

rung verfügen sowie mindestens eine Referenz zu einem der losspezifischen Bera-

tungsthemen nachweisen (Mindestanforderungen). Ansonsten wird das Angebot aus-

geschlossen.

Die Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Angebotswertung

• Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“). Maß-

geblich ist, dass die wesentlichen Leistungen in den letzten drei Jahren vor dem

Stichtag erbracht wurden.

• Jede Referenz muss eine Beratungsleistung für einen öffentlichen Auftraggeber

gemäß § 98 GWB beinhalten

• Das Beratungsteam muss in Summe zu jedem losspezifischen Beratungsthema

mindestens eine Referenz nachweisen. o Los 1:

▪ Digitalstrategie,

▪ Projektmanagement,

▪ Changemanagement,

▪ Digitale Daseinsvorsorge,

▪ Bürgerbeteiligung, o Los 2:

▪ Open Source,

▪ Bewertung von Fachverfahren,

▪ Cloud-Lösungen,

▪ Datenplattformen,

▪ KI in der Verwaltung,

▪ KI in der Daseinsvorsorge

▪ Smarte Bewässerung,

▪ Smart Lighting,

▪ Smart Traffic,

▪ Digitales Abfallmanagement,

▪ Digitaler Zwilling

Bewertet werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Erfahrung und Qualifikation

des Beratungsteams“ nur Teammitglieder bzw. Referenzen, die diese Mindestanfor-

derungen erfüllen.

In diesem Zuschlagskriterium können insgesamt 100 Punkte erzielt werden.

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 25

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Angebotswertung Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Die Punkte werden anhand der Unterkriterien Berufserfahrung sowie Referenzprojekte

vergeben. Die ermittelte Punktzahl je Unterkriterium wird zu einer Gesamtleistungss-

punktzahl addiert, welche entsprechend des Gewichtungsprozentsatzes des Zu-

schlagskriteriums (70 %) in die Gesamtwertung mit maximal 70 Punkte eingeht.

Bewertung im Unterkriterium „Berufserfahrung“

Bewertet wird die Berufserfahrung. Die Bewertung vollzieht sich wie folgt:

50 Punkte: 10 Jahre oder mehr

37 Punkte: Mind. 8 und weniger als 10 Jahre

25 Punkte: Mind. 6 und weniger als 8 Jahre

12 Punkte: Mind. 4 und weniger als 6 Jahre

0 Punkte: Mind. 3 und weniger als 4 Jahre

Weniger als 3 Jahre: Ausschluss des Angebots

Beide Teammitglieder werden individuell auf einer Skala von 0 bis 50 Punkten bewer-

tet. Die für die einzelnen Teammitglieder erzielten Punkte werden addiert und durch

zwei geteilt.

Bewertung im Unterkriterium „Referenzprojekte“

Bewertet werden die in der Anlage „Eigenerklärung zum Beratungsteam“ benannten

persönlichen Referenzen des Beratungsteams.

Eine Referenz kann (pro Los) auch mehrere oder alle Themen umfassen.

Die Bewertung vollzieht sich wie folgt:

50 Punkte: 6 und mehr vergleichbare Referenzen

37 Punkte: 5 vergleichbare Referenzen

25 Punkte: 4 vergleichbare Referenzen

12 Punkte: 3 vergleichbare Referenzen

0 Punkte: 1 vergleichbare Referenz pro Teammitglied

Weniger als eine vergleichbare Referenz pro Teammitglied: Angebot wird ausge-

schlossen

26 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Vertragliche Grundlagen

  1. Preis

Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ wird der im Preisblatt angegebene Ge-

samtangebotspreis bewertet. Dieser ergibt sich aus Feld G7 im jeweiligen Preisblatt

(Dateien „A 03 Preisblatt Los 1“, „A 03 Preisblatt Los 2“).

Bei der Bewertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten wertungsrelevan-

ten Gesamtpreis die maximal erreichbare Punktzahl von 100 Punkten. Im Übrigen er-

folgt eine Punkteverteilung nach folgender Formel:

Punktzahl je Bieter = günstigster wertungsrelevanter Gesamtpreis × maximale Punktzahl angebotener wertungsrelevanter Gesamtpreis

Die von den Bietern jeweils im Rahmen des Zuschlagskriteriums Preis erreichten

Punkte fließen unter Berücksichtigung einer Gewichtung von 30% in die Gesamtwer-

tung ein. In die Gesamtwertung gehen nach der vorgesehenen Gewichtung folglich

maximal 30 Punkte ein.

6 Vertragliche Grundlagen

Für die ausgeschriebene Leistung soll in Los 1 ein Rahmenvertrag (in den Vergabe-

unterlagen teilweise auch als Rahmenvereinbarung bezeichnet) mit bis zu drei Rah-

menvertragspartnern, in Los 2 mit bis zu vier Rahmenvertragspartnern abgeschlossen

werden (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Die nähere Ausgestaltung ist dem dieser Ausschrei-

bung beigefügten Rahmenvertrag zu entnehmen, deren Regelungen Bestandteil die-

ser Ausschreibung sind (Datei „B 02 Rahmenvereinbarung Lose 1-2“). Der Bieter be-

stätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er Kenntnis von den Inhalten genommen

hat und sich damit einverstanden erklärt.

Die Auftragserteilung erfolgt bei jeder Rahmenvereinbarung nach dem in der Leis-

tungsbeschreibung (Datei „B 01 Leistungsbeschreibung Lose 1-2“) beschriebenen Ab-

rufmechanismus.

Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0062 27

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Rügepflicht und Vergabekammer Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

7 Rügepflicht und Vergabekammer

7.1 Rügepflicht

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-

geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf

der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-

kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-

nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-

traggeber gerügt werden,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-

kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  1. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

  1. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß §

180 Abs. 2 vorliegt.

7.2 Vergabekammer

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekam-

mern nach §§ 155 ff GWB.

Als zuständige Vergabekammer wird bekannt gegeben:

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Wilhelminenstr. 1-3

D- 64283 Darmstadt

Telefon: +49 (6151) 12-6603

Fax: +49 (611) 327-648534

E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de

Internet: https://rp-darmstadt.hessen.de/

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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Rügepflicht und Vergabekammer

Fristenbriefkasten:

Luisenplatz 2

D-64283 Darmstadt


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