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Kriterienkatalog Eignung
Hinweise:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise müssen vorliegen, um Ihr Angebot umfassend beurteilen zu können. Fehlen Erklärungen oder Nachweise, so entscheidet die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV über eine Nachforderung. Der Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise richtet sich nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 6.250.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass in weiteren Losen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn ein Mindestumsatz in Höhe der Summe der Mindestumsätze je angebotenem Los erfüllt ist.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
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Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
• Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. • Inhalt mindestens einer Referenz muss sein, dass der Bieter in Summe Dienstleistungen im Wert von 3.125.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat (Wert des Auftrags).
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: • Bei den Referenzprojekten handelt es sich um Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA, bei denen die vier folgenden Beratungsfelder abgedeckt werden:
- Strategische Beratung zum SAP-Einsatz
- Projektbegleitender Beratungsservice im SAP-Umfeld
- Klassische SAP-Einführung / Migration
- Begleitung / Betreuung von produktiven SAP-Umgebungen
Die Beratungsfelder müssen in Summe durch die Referenzen abgedeckt werden, nicht je Referenz.
Für die Referenzen ist das Formular „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung
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des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw.
100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
2.2 Beschäftigtenzahl
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein.
Die durchschnittliche Anzahl pro Geschäftsjahr muss mindestens 30 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten betragen.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass in weiteren Losen die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten mindestens der Summe der geforderten Anzahl an Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten je angebotenem Los entspricht. Sofern der Bieter nicht im Angebotsformular im Textfeld „Anmerkungen des Bieters zum Angebot“ eine Priorisierung seiner Angebote angibt, werden die Angebote in der numerischen Reihenfolge der Lose geprüft.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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