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Beratungs- und Umsetzungsleistungen für ein organisationsweites Krisenmanagement

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 17:31 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen

Krisenmanagement für den NDR

im Offenen Verfahren

für den

Norddeutschen Rundfunk

E40F/2026-11

Inhaltsverzeichnis:

1 Der NDR und der Ausschreibungsgegenstand

2 Allgemeine Hinweise

3 Prüfung und Wertung der Angebote

4 Anlagen

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1 Der NDR und der Ausschreibungsgegenstand

1.1 Darstellung des NDR

„NDR – das Beste am Norden“: Dieser Claim steht für ein modernes Medienunternehmen mit einem attraktiven und erfolgreichen Online-, Radio- und Fernsehangebot für Norddeutschland. Acht Radi- oprogramme, vier Fernseh-Landesprogramme, das NDR Fernsehen, ndr.de und diverse Präsenzen auf vielen Social Media Plattformen versorgen die Menschen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein rund um die Uhr mit qualitativ anspruchsvollen Sendungen und Inhalten, geprägt von journalistischer Kompetenz und programmlicher Vielfalt. Als drittgrößte Rundfunkanstalt der ARD beteiligt sich der NDR darüber hinaus in erheblichem Umfang am Gemein- schaftsprogramm des Ersten Deutschen Fernsehens, der ARD Mediathek und der ARD Audiothek. Aber nicht nur durch seine Programme und Online-Angebote, auch durch seine Veranstaltungen vor Ort ist der NDR fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Norddeutschland. Als Kulturträger über die Grenzen hinaus bekannt sind das NDR Elbphilharmonie Orchester, die NDR Radiophilharmonie, die NDR Bigband und das NDR Vokalensemble.

1.2 Ausgangssituation

Der Norddeutsche Rundfunk erfüllt als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen einen verfas- sungsrechtlich und gesellschaftlich bedeutsamen Auftrag. Als Teil der ARD informiert, bildet, berät und unterhält der NDR täglich Millionen Menschen in Norddeutschland und darüber hinaus über eine Vielzahl von Ausspielwegen. Die hohe öffentliche Sichtbarkeit, die journalistische Verantwortung so- wie die besondere Bedeutung für die demokratische Meinungsbildung führen dazu, dass der NDR in besonderem Maße im Fokus von Öffentlichkeit, Politik, Medien, Interessengruppen und gesellschaft- lichen Akteuren steht.

Die Rahmenbedingungen, unter denen öffentlich-rechtliche Medienunternehmen agieren, haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben klassischen betrieblichen Risiken treten zunehmend komplexe und dynamische Krisensituationen auf, die sich innerhalb kürzester Zeit ent- wickeln und erhebliche Auswirkungen auf Reputation, Vertrauen, Programmauftrag, Mitarbeitende sowie die operative Leistungsfähigkeit haben können.

Krisen können dabei unter anderem entstehen durch:

• öffentliche Diskussionen über Programm-, Personal- oder Organisationsentscheidungen; • Berichterstattungs- und Reputationsereignisse mit hoher medialer und gesellschaftlicher Aufmerksamkeit; • digitale Desinformations- und Einflusskampagnen; • Cyberangriffe auf Produktions-, Kommunikations- und IT-Systeme; • Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfälle; • Ausfälle kritischer technischer Infrastruktur; • Sicherheitsvorfälle an Standorten des NDR; • Extremwetterlagen und Naturereignisse; • Umwelt- und Klimafolgenereignisse;

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• Krisen im Zusammenhang mit Dienstleistern oder Kooperationspartnern; • organisationsübergreifende Ereignisse innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass bereits einzelne Programm- oder Personalent- scheidungen, öffentliche Debatten über journalistische Inhalte oder gesellschaftlich kontroverse Themen innerhalb kürzester Zeit erhebliche mediale Aufmerksamkeit erzeugen können. Solche Situ- ationen erfordern eine schnelle Lagebewertung, klare Zuständigkeiten, belastbare Entscheidungs- wege sowie eine abgestimmte interne und externe Kommunikation.

Gleichzeitig steigt die Bedrohung durch Cyberangriffe auf Medienhäuser kontinuierlich. Die Sicher- stellung der Produktions-, Sende- und Kommunikationsfähigkeit gewinnt daher ebenso an Bedeu- tung wie der Schutz sensibler Informationen, redaktioneller Systeme und unternehmenskritischer Prozesse.

Darüber hinaus müssen öffentliche Einrichtungen und Medienunternehmen zunehmend auf außer- gewöhnliche Schadenslagen vorbereitet sein, die durch Naturereignisse, Extremwetter, Energiever- sorgungsstörungen oder andere großflächige Störungen ausgelöst werden können. Der NDR muss auch unter erschwerten Bedingungen handlungs- und sendefähig bleiben, um seinen Informations- auftrag gegenüber der Bevölkerung erfüllen zu können.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der NDR, sein bestehendes Krisenmanagement weiterzuentwi- ckeln und dauerhaft in der Organisation zu verankern. Ziel ist die Schaffung eines integrierten, pra- xistauglichen und belastbaren Krisenmanagements, das organisatorische, kommunikative, techni- sche und strategische Aspekte miteinander verbindet.

Das Krisenmanagement soll insbesondere:

• die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des NDR in Krisensituationen sicherstellen; • eine strukturierte und nachvollziehbare Krisenorganisation etablieren; • Rollen, Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen eindeutig definieren; • wirksame Alarmierungs-, Informations- und Eskalationsprozesse bereitstellen; • die Zusammenarbeit zwischen Unternehmenskommunikation, Programmbereichen, Landes- funkhäusern sowie unterstützenden Fachbereichen stärken; • eine professionelle Krisenkommunikation gewährleisten; • die Resilienz der Organisation gegenüber zukünftigen Bedrohungen erhöhen; • die kontinuierliche Weiterentwicklung durch Übungen, Schulungen und regelmäßige Über- prüfungen sicherstellen.

1.3 Gegenstand der Ausschreibung

Der NDR beabsichtigt, sein Krisenmanagement weiterzuentwickeln und dauerhaft in der Organisa- tion zu verankern.

Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungs-, Analyse-, Konzep- tions-, Moderations-, Qualifizierungs- und Umsetzungsleistungen zur Entwicklung, Einführung, Befä- higung und kontinuierlichen Weiterentwicklung eines organisationsweiten Krisenmanagements für den Norddeutschen Rundfunk. Ziel ist, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Auftraggebers

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in außergewöhnlichen oder krisenhaften Situationen zu stärken. Hierzu sollen klare Zuständigkeiten, belastbare Kommunikations- und Eskalationswege sowie praxistaugliche Arbeitsgrundlagen geschaf- fen werden.

Die Leistungen sind unter Berücksichtigung bereits vorhandener Regelungen, Unterlagen und orga- nisatorischer Strukturen zu erbringen.

Hierzu sind organisatorische, kommunikative, technische und prozessuale Anforderungen zu berück- sichtigen.

Der Auftragnehmer unterstützt den NDR insbesondere bei der:

• Analyse bestehender Regelungen und Strukturen, • Entwicklung einer Krisenmanagement-Governance, • Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten, • Entwicklung von Alarmierungs- und Eskalationsprozessen, • Konzeption von Krisenkommunikationsstrukturen in Abstimmung zur bestehenden Krisen- kommunikation, • Erstellung von Arbeitsmitteln und Handlungsunterlagen, • Durchführung von Workshops, Trainings und Übungen, • Befähigung der vorgesehenen Krisenfunktionen, • Etablierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

Dabei sind die besonderen Anforderungen eines öffentlich-rechtlichen Medienunternehmens, die fö- derale Struktur des NDR, die Zusammenarbeit innerhalb der ARD, die hohe öffentliche Wahrnehmung sowie die Anforderungen an journalistische Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit zu berücksichti- gen.

1.4 Laufzeit des Vertrages

Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate und beginnt am 01.12.2026.

Dem NDR wird zweimalig das einseitig auszuübende Recht eingeräumt, die Vertragslaufzeit um je- weils weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Gesamt-Vertragslaufzeit beträgt höchstens 48 Monate. Die Verlängerungsoption ist jeweils mindestens drei Monate vor dem Laufzeit- ende des Vertrages seitens des NDR (einseitige Option) schriftlich zu ziehen.

1.5 Geschätzter Umfang pro Jahr

Die Jahresbeträge auf Basis der zu erwartenden 120 Personentage (grob 70 PT Geschäftsführer / 50 PT Mitarbeiter) werden verglichen.

Sollte sich während der Vertragslaufzeit eine Überschreitung des o. g. Schätzwertes ergeben, so ist unverzüglich eine vorherige, schriftliche Genehmigung des NDR einzuholen. Eine Unterschreitung des o. g. Schätzwertes berechtigt nicht zu Nachforderungen.

Reisekosten und Spesen werden nur nach vorheriger Freigabe durch den jeweiligen NDR Fachbe- reich auf Basis der NDR Reisekostenordnung (Anlage 6) erstattet.

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1.6 Leistungsbeschreibung und Leistungen des Auftragnehmers

1.6.1 Projektinitiierung und Bestandsaufnahme

Zu Projektbeginn führt der Auftragnehmer eine strukturierte Bestandsaufnahme durch.

Diese umfasst mindestens:

• Projekt-Kick-off; • Projekt- und Terminplanung; • Sichtung vorhandener Konzepte, Regelwerke und Dokumentationen; • Analyse bestehender Krisen-, Notfall- und Kommunikationsstrukturen und anschließender Abstimmung der einzelnen Strukturen aufeinander; • Identifikation relevanter Stakeholder und Organisationseinheiten; • Durchführung von Interviews und Workshops; • Erstellung einer IST-SOLL-Gap-Analyse.

1.6.2 Entwicklung des Krisenmanagement-Modells

Der Auftragnehmer entwickelt ein auf den NDR zugeschnittenes Krisenmanagement-Modell.

Hierzu gehören insbesondere:

• Aufbauorganisation für Krisenlagen; • Krisenkernteam; • Krisenstab; • Rollen- und Verantwortlichkeitsmodell; • Vertretungsregelungen; • Entscheidungs- und Eskalationswege; • Lagebild- und Informationsmanagement; • Dokumentationsanforderungen; • Governance- und Freigabeprozesse; • Schnittstellenmanagement zwischen Unternehmenskommunikation, Programmbereichen, Landesfunkhäusern, Recht, Compliance, Datenschutz, Informationssicherheit und weiteren Fachbereichen.

1.6.3 Entwicklung von Arbeitsmitteln

Der Auftragnehmer erstellt die erforderlichen Arbeits- und Steuerungsinstrumente.

Hierzu gehören insbesondere:

• Krisenmanagement-Handbuch; • Aktivierungs-Checklisten; • Krisenstabsleitfaden; • Lageberichtsvorlagen;

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• Entscheidungsdokumentationen; • Maßnahmen-Tracker; • Kommunikationsmatrizen; • Alarmierungspläne; • Eskalationsmatrizen; • Kontakt- und Rollenverzeichnisse.

Alle Unterlagen sind in editierbaren Formaten bereitzustellen.

1.6.4 Training, Übungen und Befähigung

Der Auftragnehmer führt Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen durch.

Mindestumfang:

• zwei Präsenzworkshops oder gleichwertige Formate; • mindestens eine Krisenstabsübung; • mindestens eine Krisenkommunikationsübung; • zwei digitale Follow-Up-Termine; • Dokumentation der Ergebnisse; • Lessons-Learned-Bericht; • Empfehlungen zur Weiterentwicklung.

1.6.5 Berücksichtigung relevanter Krisenszenarien

Die entwickelten Konzepte müssen mindestens folgende Szenarien berücksichtigen:

• Reputations- und Kommunikationskrisen; • Cyberangriffe; • Ausfall von Produktions- und Sendesystemen; • Desinformationskampagnen; • Datenschutz- und Compliance-Vorfälle; • Ausfall kritischer Dienstleister; • Sicherheitsvorfälle an Standorten; • organisationsübergreifende Krisenlagen.

1.6.6 Kontinuierliche Weiterentwicklung

Der Auftragnehmer entwickelt Vorschläge für die dauerhafte Pflege und Weiterentwicklung des Kri- senmanagements.

Hierzu gehören:

• Review-Zyklen; • Aktualisierungsprozesse; • Übungs- und Schulungskonzepte; • Qualitätsmanagement; • Berichtswesen und Kennzahlen.

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1.7 Ansprechpartner

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber mindestens eine fest zugeordnete, namentlich genannte Ansprechperson mit guter Kenntnis der deutschen Sprache kontinuierlich für die Gesamtdauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Diese ist zuständig für alle Belange des NDR. Eine eingearbeitete Ver- tretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist sicherzustellen. Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers sind an Arbeitstagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar. Die Ansprech- person muss bei Bedarf kurzfristig dem NDR persönlich zur Verfügung stehen können.

2 Allgemeine Hinweise

2.1 Grundsätzliches

Die nachfolgenden allgemeinen Hinweise ergeben sich aus dem geltenden Vergaberecht und sollen den Teilnehmenden innerhalb des Verfahrens helfen, ein wertbares Angebot abzugeben.

Es gilt das deutsche Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des GWB sowie der VgV wird aus- drücklich verwiesen. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Das Angebot und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Unvollständige Angebote können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

2.2 Vertraulichkeit

Die Ihnen überlassenen Unterlagen und Informationen dürfen nur in Zusammenhang mit dieser Vergabe zum Zwecke der Erstellung eines Angebots genutzt werden. Eine Nutzung für andere Zwecke sowie die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

2.3 Abgabe der Angebote

Das Angebot ist ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.

2.4 Angebotsfrist

Das Angebot muss rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der

19.10.2026, 12:00 Uhr

2.5 Aufbau, Form und Inhalt der Angebote

Für die Erstellung des Angebots gelten ausschließlich die Bestimmungen aus diesen Vergabeunter- lagen. Das Angebot ist in digitaler Form einzureichen. Achtung: Das Gesamtangebot darf eine Daten- menge von 500 MB nicht überschreiten. Bitte komprimieren Sie Ihre Daten entsprechend und sen- den ggfs. zusätzlich einen passwortgeschützten Cloud-Link zu den unkomprimierten Dateien.

Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.

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2.6 Preise

Diese Vergabeunterlagen enthalten ein Preisblatt (Anlage 3), in dem das Agenturhonorar auszuwei- sen ist. Das Preisblatt ist entsprechend der Bezeichnungen komplett (Info „Spalten“ Excel Tabelle) und ohne Änderungen oder Ergänzungen auszufüllen. Dabei ist zu beachten, dass alle möglichen Rabatte bereits in die Angebotspreise einzukalkulieren sind. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit bindend.

Die Agentur ist verpflichtet, eventuell anfallende Fremdkosten in Form eines Kostenvoranschlages dem NDR zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die entsprechenden Leistungen sind nur auf Nach- weis (belegführend) abzurechnen. Nur auf Basis der nachgewiesenen Positionen werden diese zur Zahlung angewiesen.

Die Preise für die angebotene Leistungen sind für die Vertragslaufzeit bindend. Gegenstand der hier einzureichenden Angebote sind die jeweiligen Agenturhonorare (ohne Fremdkosten).

2.7 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2.8 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahmen von Angeboten

Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Ange- bote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden.

2.9 Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Nachunternehmer

Der Bieter muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen.

Die Abgabe eines Angebots ist durch Einzelbieter, Bietergemeinschaften und die Einschaltung von Nachunternehmern zulässig.

2.9.1 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zu benennen. Dazu ist die beiliegende Anlage „Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Der Vordruck ist vom Bevollmächtigten und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.

Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bieterge- meinschaft haften gegenüber dem NDR gesamtschuldnerisch für die Leistungs-erbringung.

Es ist grundsätzlich unzulässig, ein Angebot als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter zu stellen. Ein solches Verhalten kann als unzulässige wettbewerbs-beschrän- kende Abrede gewertet werden und gemäß §19 Abs. 3 lit. f VOL/A-EG zum Ausschluss beider Ange- bote führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.

Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Angebotseingang ist nicht zulässig.

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2.9.2 Nachunternehmer

Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft wesentliche Leistungen durch einen Nachun- ternehmer erbringen zu lassen, so ist vom Bieter oder der Bietergemeinschaft der Nachunternehmer bei Angebotsabgabe zu benennen (siehe Anlage „Nachunternehmerverzeichnis“). Ferner hat der Bie- ter Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde für diesen Nachunternehmer nachzuweisen. Auf gesonderte Aufforderung durch die Vergabestelle hat der Bieter eine „Verpflichtungserklärung“ des Nachunternehmers vorzulegen.

2.10 Aufwandentschädigung für die Angebotserstellung

Für die Erstellung der Angebote wird keine Aufwandsentschädigung gewährt.

2.11 Bieterfragen

Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 12.10.2026, 12 Uhr, über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) zu stellen.

Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und umgehend anonymisiert und gegenüber al- len Bietern gleichermaßen schriftlich beantwortet, sofern sie für den Wettbewerb relevant sind.

Antworten auf häufig gestellte Fragen sind in den FAQs (Anlage 10) sowie unter folgendem Link zu- sammengestellt: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/ausschreibungen/faq166.pdf

2.12 Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich am 10.11.2026 schriftlich nach vorheriger Informa- tion gemäß § 134 GWB.

Davon abweichend ist der Bieter gehalten, sich bis zum 30.11.2026 an sein Angebot zu binden.

2.13 Mitteilung über nichtberücksichtigte Angebote

Die Vergabestelle teilt jedem Bieter die Nichtberücksichtigung seines Angebots schriftlich mit.

2.14 Vergabestelle Norddeutscher Rundfunk Beschaffungsmanagement/Einkauf Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg

2.15 Zuständige Vergabekammer

Anträge zur Überprüfung/Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen sind zu richten an:

Vergabekammer Hamburg Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Stand: 11.09.2026 Seite 9 von 15

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Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Ka- lendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

3 Prüfung und Wertung der Angebote

3.1 Eignung der Bieter

Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bietende be- rücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen. Fehlende Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit führt zum Ausschluss des Bietenden wegen Ungeeignetheit.

Alle Antworten und Unterlagen müssen zwingend bei Angebotsabgabe vorliegen. Das Fehlen einer einzelnen Erklärung oder eines einzelnen Nachweises kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Von den Unternehmen die sich an dieser Ausschreibung beteiligen sind nachfolgende Unterlagen bzw. Nachweise zwingend bei Angebotsabgabe zu erbringen:

3.1.2 Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform) mit

• Leistungsspektrum, • Gründungsdatum, • Anzahl der aktuell festangestellten Mitarbeiter, • Angabe des netto-Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025).

3.1.3 Referenzen

Der Bieter weist durch mindestens drei Referenzprojekte der letzten fünf Jahre Erfahrungen in der Einführung, Weiterentwicklung oder Begleitung von:

• Krisenmanagement, • Notfallmanagement, • Business Continuity Management, • Krisenkommunikation oder • vergleichbaren Governance-Strukturen

nach.

Mindestens eine Referenz soll aus einem der folgenden Bereiche stammen:

• Medienunternehmen, • öffentlich-rechtliche Organisation, • öffentliche Verwaltung, • KRITIS-Unternehmen, • Unternehmen mit hoher öffentlicher Sichtbarkeit.

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Das Projektteam muss Erfahrungen in folgenden Disziplinen nachweisen:

• Krisenmanagement; • Organisationsentwicklung; • Krisenkommunikation; • Moderation von Führungs- und Krisenstäben; • Stakeholder-Management; • Workshop- und Übungsdesign.

3.1.4 Eigenerklärung

Eine unterschriebene Eigenerklärung (vorformuliert in Anlage 1 „Angebotserklärung“), dass:

• sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, • dass über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • dass keine strafrechtlichen Verurteilungen der verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind, • dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, • dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur ge- setzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in das Unternehmen ansässig ist, erfüllt werden, • dass das Unternehmen ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Re- gister eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, • dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gegen das Unternehmen vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorlie- gen, d. h. nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt sind, • dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind, wegen illegaler Be- schäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind, • dass keine Ausschlussgründe gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas- sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("EU- Sanktionspaket") vorliegen.

Bei Bietergemeinschaften sowie bei Unterauftragsvergaben sind die vorstehend genannten Unterla- gen von jedem Mitglied bzw. Unterauftragnehmer gesondert vorzulegen bzw. abzugeben. Ansonsten kann der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die geforderten Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen bzw. abzugeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Zweifel an der Eignung des Bieters Nachweise über die persönliche Lage sowie die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister zu fordern.

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3.2 Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachfolgenden Bewertungskri- terien mit folgender Gewichtung erteilt:

ZuschlagskriteriumGewichtung
Erfahrung des Projektteams und Referenzen30 %
Aufgabe40 %
Preis30 %

3.2.1 Preis Zur Ermittlung des Preises sind Netto-Tagessätze in Euro gemäß geschätztem Aufwand pro Jahr (siehe 1.5) anzugeben. Diese sind im Preisblatt (siehe Anlage 3) einzutragen. Daraus wird eine Ge- samtsumme gebildet. Der/Die preisgünstigste Anbieterin erhält 30 Punkte. Die nächsthöheren Bie- terinnen werden nach folgender Formel bewertet:

Bieter A Niedrigster Preis x 30

Preis Bieter A

Die daraus resultierenden Punkte „Preisblatt“ gehen zu 30% in die Gesamtwertung des Angebots ein.

3.2.2 Aufgabenlösung

Unter Punkt 3.3 wird eine Aufgabenstellung beschrieben, die von den Bietern zu lösen ist. Die Lösung der Aufgabe wird nach den nachfolgenden Kriterien bewertet:

• Zielerreichung; • Innovative Ansätze; • Plausibilität; • Mitteleinsatz.

Dabei werden alle eingereichten Lösungskonzepte miteinander verglichen. Je Kriterium wird die Nichterfüllung mit 1 Punkt bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl aller Kriterien für die Aufgabenlösung beträgt 40 Punkte.

Die daraus resultierenden Punkte gehen zu 40% in die Gesamtwertung des Angebots ein.

Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:

1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderung.

2 Punkte bis 3 Punkte: Mangelhafte bis ausreichende Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird.

4 Punkte bis 6 Punkte: Befriedigende Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, die insgesamt aber nur teilweise an die Erwartungen des NDR heranreicht.

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7 Punkte bis 9 Punkte: Gute Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderung, die insge- samt den Erwartungen des NDR entspricht.

10 Punkte: Hervorragende Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderung, die insgesamt den Vorstellungen des NDR in einem besonderen Maße entspricht.

3.3 Aufgabe Inhalt des Angebotes dieser Ausschreibung ist ein nachvollziehbares Konzept für folgende Situation (bitte geben Sie nur ein Konzept für Ihr Angebot ab):

3.3.1 Thema „Konzept zur Bewältigung einer Reputations- und Kommunikationskrise infolge einer fehlerhaften Berichterstattung mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit

3.3.2 Ausgangssituation

Der NDR veröffentlicht auf mehreren Ausspielwegen einen investigativen Beitrag zu einem gesell- schaftlich stark diskutierten Thema.

Wenige Stunden nach Veröffentlichung werden in sozialen Medien sowie von anderen Medienhäu- sern Zweifel an einzelnen Aussagen und Quellen des Beitrags geäußert. Im weiteren Verlauf stellt sich heraus, dass eine zentrale Tatsachengrundlage der Berichterstattung nicht ausreichend verifi- ziert wurde und einzelne Aussagen korrigiert werden müssen.

Innerhalb kurzer Zeit entwickelt sich eine intensive öffentliche Debatte. Politikerinnen und Politiker, Verbände sowie weitere gesellschaftliche Akteure äußern Kritik an der journalistischen Arbeitsweise des NDR. Die Berichterstattung wird bundesweit aufgegriffen.

Parallel steigt die Anzahl von Presseanfragen erheblich an. In sozialen Netzwerken verbreiten sich Vorwürfe gegen den NDR mit hoher Reichweite. Darüber hinaus werden interne Dokumente über digitale Kanäle veröffentlicht und aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt.

Die Unternehmenskommunikation, die betroffene Redaktion, die Juristische Direktion, die Pro- grammdirektion sowie die Geschäftsleitung müssen kurzfristig zusammenarbeiten, um eine abge- stimmte Reaktion sicherzustellen.

Die Situation entwickelt sich innerhalb weniger Stunden zu einer organisationsweiten Reputations- krise mit Auswirkungen auf Vertrauen, Glaubwürdigkeit und öffentliche Wahrnehmung des NDR.

3.3.3 Ziel

Ziel ist die Entwicklung eines praxistauglichen Krisenmanagement- und Krisenkommunikationskon- zeptes, das die Handlungs-, Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit des NDR in einer solchen Krisensituation sicherstellt.

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Das Konzept soll insbesondere aufzeigen,

• wie eine Lagefeststellung und Erstbewertung erfolgt, • wie die Krisenorganisation aktiviert wird, • welche Rollen und Verantwortlichkeiten erforderlich sind, • wie Entscheidungs- und Eskalationswege gestaltet werden, • wie interne und externe Kommunikation gesteuert wird, • wie mit Medienanfragen und öffentlicher Kritik umzugehen ist, • wie relevante Stakeholder eingebunden werden, • welche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Vertrauen und Reputation geeignet sind, • wie Erkenntnisse für zukünftige Krisensituationen gesichert werden können.

3.3.4 Konzept

Die Bietenden werden gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das mindestens folgende Bestandteile umfasst:

  1. Beschreibung der Vorgehensweise in den ersten 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vor- falls.
  2. Vorschlag für die Aktivierung und Besetzung einer Krisenorganisation.
  3. Darstellung der Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege.
  4. Entwicklung eines Lagebild- und Informationsmanagements.
  5. Darstellung eines Kommunikationskonzeptes für Mitarbeitende, Medien, Öffentlichkeit und weitere relevante Stakeholder.
  6. Entwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung von Reputationsschäden.
  7. Vorschläge für Vorlagen und Arbeitsmittel (z. B. Checklisten, Lageberichte, Freigabepro- zesse, Q&A-Dokumente).
  8. Konzept zur Qualifizierung und Befähigung der beteiligten Rollen.
  9. Empfehlungen für Übungen, Trainings und kontinuierliche Weiterentwicklung des Krisen- managements.
  10. Kalkulation der geschätzten Projektkosten.

Bitte stellen Sie Ihre Aufgabenlösung auf maximal 20 DIN-A4-Seiten dar. Bei einer Überschreitung wird die Bewertung ab Seite 20 beendet.

3.4 Bewertungsvorgehen Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsschritte:

Schritt 1: Feststellung der wertbaren Angebote und Aussonderung der Angebote, die die erforderlichen Anga- ben nicht enthalten.

Schritt 2: Bewertung der Angebote hinsichtlich der festgelegten Bewertungskriterien.

Schritt 3: Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erhält als wirtschaftlichstes Angebot den Zu- schlag.

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4 Anlagen

Anlage 1 Angebotserklärung Anlage 2 Eigenerklärung Informationen zum Bieter Anlage 3 Preisblatt Anlage 4 Bewerbungsbedingungen NDR Anlage 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Anlage 6 Reisekostenverordnung (RKO) Anlage 7 Formblatt Bietergemeinschaft Anlage 8 Formblatt Verpflichtungserklärung Anlage 9 Formblatt Nachunternehmerverzeichnis Anlage 10 FAQs (dtvp.de)

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