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Bieter stellten folgende Fragen:
Bieterfrage 1:
„In den Eignungskriterien wird der Nachweis einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 gefordert.
Wir bitten um Klarstellung, ob anstelle einer bestehenden ISO/IEC 27001-Zertifizierung auch ein gleichwertiger Nachweis eines etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) akzeptiert wird, sofern dieses sich inhaltlich an den Anforderungen der ISO/IEC 27001 orientiert und die Umsetzung entsprechender organisatorischer und technischer Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden kann.“
Unsere Antwort:
Ja
Bieterfrage 2:
„In den Vergabeunterlagen wird auf eine "Abnahme" der Leistungen Bezug genommen. Wir bitten um Klarstellung, ob die ausgeschriebenen Leistungen als Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages zu erbringen sind und somit kein werkvertraglicher Erfolg geschuldet wird. Sofern dies zutrifft, bitten wir um Bestätigung, dass eine förmliche Abnahme der Leistung nicht vorgesehen ist und sich die Leistungsfeststellung ausschließlich nach den vertraglich vereinbarten Leistungs- und Nachweispflichten richtet.“
Unsere Antwort:
Ja. Die ausgeschriebenen Leistungen werden als Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht. Ein werkvertraglicher Erfolg ist nicht geschuldet. Eine förmliche Abnahme der Leistungen ist nicht vorgesehen. Die Feststellung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Leistungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten. Soweit die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) Regelungen zur Abnahme enthalten, finden diese nur Anwendung, sofern eine Abnahme ausdrücklich vorgesehen ist.