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Bieterfrage 6
„Wir setzen zur Leistungserbringung keine eigenen Mitarbeitenden, sondern entweder Mitarbeitende von selbstständigen Unterauftragnehmern (Kleinunternehmen) oder freiberuflichen Einzelunternehmen ein. Die Rekrutierung der einzusetzenden Spezialisten für die Leistungserbringung erfolgt auf Basis unseres exzellenten Expertenpools, der nahezu jede benötigte Kombination aus fachlicher Qualifikation und Erfahrung enthält.
Gehen wir daher recht in der Annahme, dass zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit bzw. zur Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals auch qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten aus dem bestehenden Expertenpool des Bieters, einschließlich der eingesetzten Nachunternehmen, benannt werden dürfen?“
Antwort:
Ja, die Annahme ist korrekt.