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Eigenerklärung zur Antikorruptionsrichtlinie der
Berlin TXL Management GmbH
Die Antikorruptionsrichtlinie der Berlin TXL Management GmbH enthält
folgende Regelungen:
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Vertragliche Verbindungen zwecks privater Vorhaben oder Beschäftigungen zwischen Be- schäftigten der Berlin TXL Management GmbH und einer (potenziellen) Vertragspartei der Berlin TXL Management GmbH sind im Grundsatz zu unterlassen. Sind diese im Ausnahme- fall unvermeidlich, besteht in jedem Fall eine vorherige schriftliche Anzeigepflicht des/der Be- schäftigten gegenüber dem/der Vorgesetzten sowie der/dem Compliance-Beauftragten. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Beauftragung zu marktüblichen Konditionen erfolgt, also insbesondere keine Rabatte gewährt werden.
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Dies gilt gleichfalls für die Beauftragung von Unternehmen, deren Anteile ganz oder teilweise von einem/einer Beschäftigten oder dessen/deren Angehörigen gehalten werden. Ausgenom- men hiervon sind lediglich Beteiligungen an Unternehmen, die zum Zwecke der Kapitalan- lage vorgenommen werden, sofern diese einen Anteil von 1 % sämtlicher Unternehmensan- teile nicht überschreiten.
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Die Neubeschäftigung oder Beauftragung von Angehörigen (wie Ehegatten, Lebensgefähr- ten, Verlobten, (Groß-)Eltern, Kinder, Enkel, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe, deren Ehegatte bzw. Lebenspartner, Pflegeeltern, Pflegekinder) eines/einer Beschäftigten der Ber- lin TXL Management GmbH ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen der vorheri- gen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung unter Darlegung der Gründe, welche die Ausnahme rechtfertigen.
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Nebentätigkeiten werden weder von Beschäftigten der Berlin TXL Management GmbH noch von ihren Angehörigen bei einer (potenziellen) Vertragspartei der Berlin TXL Management GmbH wahrgenommen. Angebote dieser Art werden umgehend der/dem Compliance-Beauf- tragten angezeigt.
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Sollte ein Angehöriger bereits vor dem Arbeitsantritt des/der Beschäftigten bei Berlin TXL bei einer (potenziellen) Vertragspartei der Berlin TXL Management GmbH beschäftigt sein, so ist dieser Umstand unverzüglich der/dem Compliance-Beauftragten der Berlin TXL Management GmbH mitzuteilen, wenn nicht auszuschließen ist, dass der/die Beschäftigte und seine/ihre Angehörige dienstliche Berührungspunkte haben könnten.
Ich/Wir erkläre/n, dass im Falle einer Beauftragung meines/unseres Unternehmens keine der oben genannten Regelungen verletzt werden würde.
Ort, Datum Vorname, Name der erklärenden natürlichen Person in Textform
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