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Wirt-213
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel.: E-Mail: HR-Nr.: Registergericht: Empfänger Berlin TXL Management GmbH Urban Tech Republic, Gebäude V
Flughafen Tegel 1 13405 Berlin
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Angebot
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| a)Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Preisnachlass) |
|---|---|
| Summe Angebot gem. Preisblatt Leistungsverzeichnis | € |
| b)Anzahl der Nebenangebote (soweit zugelassen) | Anzahl: |
| c)Preisnachlass ohne Bedingung * * auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote | % |
- auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen:
Wirt-213 (eVergabe) Angebotsschreiben ohne Lose (April 2025) Seite 1 von 2
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Wirt-213
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beigefügt (siehe Wirt-211):
Wirt-124 EU /UVgO Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Wirt-2141 BVB zur Frauenförderverordnung (FFV)
Wirt-235 Unteraufträge, Eignungsleihe
Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft
Preisblatt(blätter)
Anlage(n) zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität
Folgende Informationen werden als vertraulich gekennzeichnet:
folgende Bestandteile des Angebots: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
folgende Anlagen zum Angebot: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
sonstige Unterlagen:
Mein/Unser Unternehmen ist eingetragen im
Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge des Landes Berlin (ULV) unter der ULV-Nr.: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. unter der Nr.: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne/n. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)
Hinweis: Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Im Fall eines elektronischen Angebotes ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.* *Bei einem elektronischen Angebot in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben. Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.
Wirt-213 (eVergabe) Angebotsschreiben ohne Lose (April 2025) Seite 2 von 2
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Wirt-124 UVgO
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
Hinweise:
Bitte unterzeichnen Sie die Eigenerklärung an der vorgesehenen Stelle in Textform. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform grundsätzlich (falls gefordert: die elektronische Signatur) die händische Unterschrift.
Der Auftraggeber ist gemäß Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) verpflichtet, ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln. Die in Nr. 14 anzugebenden Daten (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen – KMU) werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Fehlende oder unvollständige Daten können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein separater Vordruck auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Mit den Erklärungen zu den Ausschlussgründen und den Angaben zum Unternehmen des Bieters sind dann die Erklärungen und Angaben des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft gemeint.
Der Vordruck ist auch zu verwenden von den sonstigen Wirtschaftsteilnehmern (z.B. Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen), welche Teile des Auftrages erbringen sollen, bzw. auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 34 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)); sie geben die jeweils für sie geforderten Angaben bzw. Erklärungen ab.
Soweit eintragungs-, anzeige- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten Gegenstand der Leistung sind, kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens entsprechende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verlangen.
Unternehmen, bei denen ein Ausschlussgrund zu Nr. 1 sowie 3 bis 7 der Erklärungen zu Ausschlussgründen vorliegt, werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Wirt-124 UVgO (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 1 von 8
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Wirt-124 UVgO
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Unternehmen, bei denen ein Ausschlussgrund zu Nr. 2 der Erklärung zur Eignung vorliegt, werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn nachgewiesen wird, dass diese den Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass die Zahlung vorgenommen oder sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs.1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe bzw. Unterauftragsvergabe), sind auch die Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§ 34 Abs. 2 UVgO).
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
Wirt-124 UVgO (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 2 von 8
[Seite 5]
Wirt-124 UVgO
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 1 Abs. 1 UVgO i.V.m. § 123 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,
c) § 261 des StGB (Geldwäsche),
d) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder gegen öffentliche Haushalte richtet,
e) § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, oder gegen öffentliche Haushalte richtet,
f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
Wirt-124 UVgO (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 3 von 8
[Seite 6]
Wirt-124 UVgO
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn:
a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Wirt-124 UVgO (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 4 von 8
[Seite 7]
Wirt-124 UVgO
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
c) der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel hat erkennen lassen, wobei die mangelhafte Vertragserfüllung gem. § 31 Abs. 2 Satz 5 UVgO weder zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, noch zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt haben muss,
h) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße
Wirt-124 UVgO (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 5 von 8
[Seite 8]
Wirt-124 UVgO
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausgeschlossen werden können, wenn diese oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 SchwarzArbG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden sollen, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Abs.1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder § 266a Abs. 1 bis 4 des StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
Wirt-124 UVgO (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 6 von 8
[Seite 9]
Wirt-124 UVgO
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist und dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern einzufordern hat und diese Erklärungen vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.
Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen.
Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Sollte mein/unser Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommen, werde(n) ich/wir die erforderlichen Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters nach Aufforderung der Vergabestelle mitteilen.
Ich/Wir erfülle(n) die Voraussetzungen als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro)
Ja Nein
Wirt-124 UVgO (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 7 von 8
[Seite 10]
Wirt-124 UVgO
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.1
1 Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.
Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.
Wirt-124 UVgO (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 8 von 8
[Seite 11]
Wirt-214
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A)
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV B erlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,
1.1.3 Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.
1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
Wirt-214 BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A (April 2024) Seite 1 von 3
[Seite 12]
Wirt-214
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A)
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt- 2144).
Wirt-214 BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A (April 2024) Seite 2 von 3
[Seite 13]
Wirt-214
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A)
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2
Wirt-214 BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A (April 2024) Seite 3 von 3
[Seite 14]
Wirt-2140
(BVB ILO-Kernarbeitsnormen)
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
B erlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über die Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen (Teil A)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen an die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erfüllen und seinen in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.
Hinweis Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt-2144).
Wirt-2140 ILO-Kernarbeitsnormen (November, 2023) Seite 1 von 1
[Seite 15]
Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)
| Vergabenummer 0 02_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 0 02 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV B erlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
B erlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)
Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich,
• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird der oder dem Auftragnehmenden zugerechnet.
• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt- 2144).
Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020) Seite 1 von 4
[Seite 16]
Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen -
A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
☐ Ja
☐ Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
| - über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6) | ☐ |
|---|---|
| - über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020) Seite 2 von 4
[Seite 17]
Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
| 1. | Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans | ☐ |
|---|---|---|
| 2. | verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen | ☐ |
| 3. | Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen | ☐ |
| 4. | Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen | ☐ |
| 5. | Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil | ☐ |
| 6. | Einsetzung einer Frauenbeauftragten | ☐ |
| 7. | Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente | ☐ |
| 8. | Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind | ☐ |
| 9. | Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen | ☐ |
| 10. | spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen | ☐ |
| 11. | Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| 12. | Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| 13. | bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme | ☐ |
| 14. | Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit | ☐ |
| 15. | Angebot alternierender Telearbeit | ☐ |
| 16. | Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen | ☐ |
| 17. | Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit | ☐ |
| 18. | Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung | ☐ |
| 19. | Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen | ☐ |
| 20. | Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze | ☐ |
| 21. | Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen | ☐ |
Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020) Seite 3 von 4
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Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
-
Der oder die Auftragnehmende hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich der oder die Auftragnehmende zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers oder einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer/-innen sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmer/-innen wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
-
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der oder die Auftragnehmende die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Hinweis: Bei Teilnahme am schriftlichen Vergabeverfahren ist die Erklärung an dieser Stelle zu unterschreiben.
Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020) Seite 4 von 4
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Wirt-2142
(BVB -Schutzklausel)
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen
Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen,
dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Wirt-2142 (e-Vergabe) BVB Schutzklausel (September 2018) Seite 1 von 1
[Seite 20]
Wirt-2143
(BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen)
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A)
- Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungs- verbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag- nehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver- tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leis- tung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
Wirt-2143 BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Mai 2020) Seite 1 von 2
[Seite 21]
Wirt-2143
(BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen)
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt-2144).
Wirt-2143 BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Mai 2020) Seite 2 von 2
[Seite 22]
Wirt-2144
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Wirt-214) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt-2140) zur Frauenförderung (Wirt-2141) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143) über Umweltschutzanforderungen (Wirt-2145)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.1
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfolgend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch den öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe Wirt-214, Nummer 1.1.1);
1 Hierfür steht im Vergabeservice Berlin ein Muster zur Verfügung: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php Seite 1 von 6
Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)
[Seite 23]
Wirt-2144
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) 1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe Wirt-214, Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der vereinbarten Höhe (siehe Wirt-214, Nummer 1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbeschreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe Wirt-2140);
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
1.1.6 Umweltschutzanforderungen (Leistungskriterien/Ausführungsbedingungen) (siehe Wirt- 2145);
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette (Wirt-214, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; Wirt-2141 bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; Wirt-2145, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Wirt-2144, I, bezüglich der in diesem Formblatt enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette.
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie die erforderlichen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereit zu haltenden Unterlagen vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften einsehen.
1.2.2 Der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat bei der Kontrolle mitzuwirken, indem er die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhält, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit dem Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher. Dazu setzt der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe angemessene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für den Auftragnehmer oder den Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereitstellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus: • Arbeitsverträgen • Entgeltnachweisen • Arbeitszeitnachweisen;
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Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)
[Seite 24]
Wirt-2144
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) 1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unterlagen aus II.1.3.1 aus: • Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe • den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus: • der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmerkette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen; • ggf. Unterauftragnehmerverträgen, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus: • Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität); • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität); • ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Lieferscheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktionsmengen; • 1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus: • Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht • Arbeitsverträgen; • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus: • Zertifikaten/ Gütezeichen • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterlagen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II. 1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsgeheimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten des öffentlichen Auftraggebers bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereitstellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle erfüllt, indem er diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Diese Verpflichtung hat der Auftragnehmer ebenso innerhalb der Seite 3 von 6
Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)
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Wirt-2144
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) gesamten für den Auftrag beauftragten Unterauftragnehmerkette zugunsten des öffentlichen Auftraggebers und der zentralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Der Auftragnehmer trägt die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
- Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer für den Fall sanktionieren kann, dass dieser schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstößt, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143), sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeit kommen die Vertragsstrafe, Kündigung oder Rücktritt, sowie Schadenersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benannten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. Wirt- 214 Nummer 1.1.1 sowie gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Wirt-2143 Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (Wirt-214 Nummer 1.1.2). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.2 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (Wirt-214 Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konformität eines bestimmten sensiblen Produktes (Wirt-2140) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teillieferung;
2.2.2.4 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Wirt-2141) die verlangte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslaufzeit;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (Wirt-2145) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden;
2.2.2.6 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette verstoßen wurde (Wirt-214, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; Wirt-2141 bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; Wirt 2145, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Wirt-2144, I, bezüglich der Übertragung der in diesem Seite 4 von 6
Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)
[Seite 26]
Wirt-2144
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette;
2.2.2.7 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrollen zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterlagen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolgloser angemessener Fristsetzung oder durch die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftragnehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie vom Auftraggeber auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe angerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. nach der Art des zugrunde liegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadenersatz
2.4.1 Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. der Art des zugrunde liegenden Vertrages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. Wirt-214 Nummer 1.1.1 sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Wirt-2143 Nummer 2.1.
2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
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Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)
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Wirt-2144
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
Hinweis
Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften gegen die in II.1.1 und II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, so hat der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin unverzüglich zu unterrichten (§ 16 Abs. 5 BerlAVG). Darüber hinaus wird die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)
[Seite 28]
Wirt-235
(Unteraufträge, Eignungsleihe)
| Bewerber/Bieter | Datum | |
|---|---|---|
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 | |
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | ||
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Unteraufträge/Eignungsleihe
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen werden nachfolgend
die durch Unterauftragnehmer zu erbringenden Teilleistungen und – soweit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie die Unternehmen oder Unternehmensteile (z.B. Konzernmutter, Konzerntochter), deren Kapazitäten für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden sollen
benannt.
Die Namen, Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner) - und bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter - sind spätestens vor Zuschlagerteilung zu benennen.
| Beschreibung der Teilleistung bzw. Eignungskriterium | Bezeichnung des Unterauftragnehmers bzw. des Unternehmens oder Unternehmensteils, dessen Kapazitäten für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) | |
|---|---|---|
| ☐ siehe EEE | ☐ siehe EEE | Verpflichtungserklärung (Wirt 236) ☐ liegt dem Angebot bei ☐ wird auf Verlangen nachgereicht ☐ Verpflichtungserklärung wird auf andere Art und Weise dargelegt |
Wirt-235 (e-Vergabe) Unteraufträge, Eignungsleihe (September 2018) Seite 1 von 1
[Seite 29]
Wirt-236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer)
| Bewerber/Bieter | Datum | |
|---|---|---|
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 | |
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | ||
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen
Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
Beschreibung der Leistung(en) Zur Verfügung gestellte Kapazitäten
Unterauftragnehmer ☐ Der Unterauftragnehmer stellt für die oben bezeichnete(n) Leistung(en) die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
Eignungsleihe ☐ Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung
a) ☐ die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) ☐ die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
meines/unseres Unternehmens in Anspruch.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter, die entsprechend erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Wirt-236 (e-Vergabe) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (September 2018) Seite 1 von 2
[Seite 30]
Wirt-236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer)
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Name (Firma):
Anschrift:
Telefon, Fax:
E-Mail:
Ansprechpartner:
gesetzliche(r) Vertreter (bei juristischen Personen):
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer haftet.
Ort, Datum, Unterschrift1
1 Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, nicht im Original vorgelegte Erklärungen als Original nachzufordern.
Wirt-236 (e-Vergabe) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (September 2018) Seite 2 von 2
[Seite 31]
Wirt-238
(Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft)
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Maßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
Wir erklären1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied:
Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Weitere Mitglieder
Mitglied:
Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Mitglied:
Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Mitglied:
Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Mitglied:
Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Hinweis: Sollte die Bieter-/Bewerbergemeinschaft mehr als fünf Mitglieder umfassen, wird darum gebeten, diese auf einem Doppel dieses Formulars anzugeben.
1 Bei elektronischer Abgabe über die Vergabeplattform geben alle Mitglieder diese Erklärung in Textform ab. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Wirt-238 (e-Vergabe) BG-Erklärung (September 2018) Seite 1 von 1
[Seite 32]
IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
| Vergabenummer 002_001_80_0150_2605 | Maßnahmenummer 002 |
|---|---|
| Baumaßnahme Berlin TXL - 002 | |
| Leistung/CPV Berlin TXL - KI-Beratungs- und Dienstleistungen |
Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen und Hinweise bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
- Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen
1.1. Technische Voraussetzungen
Betriebssysteme (nur noch mit 64 BIT) / Software:
Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows) macOS 10.14 und höher (ggf. ava-sign für macOS) Ubuntu 20.04 und höher, openSuse 15.3 und höher und RedHat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux) alle gängigen Browser in einer aktuellen Version (Edge, Firefox, Chrome, Safari und ähnliche) Signaturkomponente: Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgeschrittener bzw. mit qualifizierter Signatur)
Verwendung des Bieterclients ava-sign:
Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.2.)
keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)
1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal iTWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin erforderlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
[Seite 33]
IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
1.3. Änderung der Vergabeunterlagen
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunter-lagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.
1.4. Form der Angebotsabgabe
In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen vorgegeben.
Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:
‒ elektronisch in Textform
‒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
‒ elektronisch mit qualifizierter Signatur
‒ schriftlich in Papierform.
Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.
- Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient ava-sign
In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der Angebotserstellung ist angekreuzt.
2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign
Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen laden
Nach der Anmeldung im Bieterportal iTWO tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf die Plattform hochgeladen.
Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher Stelle vom Auftraggeber erwartet werden.
Platzhalter „Angebotsdokument“
Das im Bieterportal iTWO tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument (z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein Angebotsdokument in einem falschen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine Fehlermeldung. Stellt der Auftraggeber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx) zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges Angebotsdokument und somit ein wertbares Angebot abgegeben wird.
Platzhalter „Anlagen Angebot“
Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein explizit bezeichneter Platzhalter zur Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. Bei Unklarheiten, welche Unterlagen Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen, beachten Sie bitte ggf. die Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!
Angebot einreichen
Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf „Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden verschlüsselt eingereicht.
1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!
Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann
über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen
in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“
2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign
Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot erstellen zu können, benötigen Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein kostenfreies Programm, das NACH der Anmeldung auf dem Bieterportal iTWO tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) im Downloadbereich geladen werden kann.
Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf Ihrem Computer!
Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen für Bieterclient laden
Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal iTWO tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.
Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt.
Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind „Nebenangebote“.
Angebot hochladen
Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angebotsdatei) können Sie den Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitere Hinweise zur Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender im Kapitel „Bieterclient“.
2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Angebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter den Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).
- Technischer Support
Bei technischen Fragen zum Bieterportal iTWO tender wenden Sie sich bitte an die:
RIB Software GmbH Josef-Orlopp-Str. 38 10365 Berlin evergabe-hotline.berlin@rib-software.com Fax: 030 44 33 11 15 Tel.: 0900 – 11 44 33 0 (für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen) Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fr. 08:00 – 16:00 Uhr
Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterportal iTWO tender eine Chatfunktion zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterlagen, hier insbesondere zum Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zum Vergaberecht.
Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finden Sie in der Bekanntmachung der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zur Angebotsaufforderung.
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