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Beratung zur Auswahl, Ausschreibung und Einführung einer KI-/ML-Lösung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.12.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.900.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.12.2024
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
740020-2024
Verfahrensnummer
7b4c29e2-ceac-423c-b18d-0f4a93c2951e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die gkv informatik eGbR aus Wuppertal sucht mehrere Dienstleister für die Beratung und Unterstützung bei der Auswahl, Ausschreibung, Implementierung und Nutzung einer Lösung für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen (KI/ML) im Controlling und Wissensmanagement. Zum Leistungsumfang gehören auch die Unterstützung des Controlling-Fachbereichs und des KI-Teams sowie eine lückenlose Dokumentation der Tätigkeiten; der geschätzte Auftragswert beträgt 1,9 Millionen Euro. Die Leistung ist für die Region Wuppertal (NUTS-Code DEA1A) vorgesehen und hat eine Laufzeit von 360 Tagen; Angebote sind bis zum 13. Dezember 2024, 11:00 Uhr, einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gemäß § 21 VgV. Alle Verträge decken den gleichen (gesamten) Leistungsinhalt dieser Ausschreibung ab. Der Auftraggeber führt dazu ein Offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 VgV durch. Die Auftragnehmer erhalten Aufträge für die Beratung und Unterstützung des Fachbereiches Controlling und des KI-Teams rund um die Einführung einer KI/ML-basierten-Lösung im Controlling und Wissensmanagement-Umfeld, sowie ggf. für weitere KI/ML-basierte Sachverhalte.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Beratungsunterstützung bei der Beschaffung einer KI/ML-Lösung für die gkvi

    Beratung bei der Auswahl eines für die Anforderungen der gkvi geeigneten KI-Tools, Unterstützung bei einer entsprechenden Ausschreibung, Beratung und Unterstützung bei der Implementierung und Nutzung des Tools für die identifizierten Themen bei der gkvi. Ebenfalls ist die gesamte Tätigkeit für die gkvi lückenlos zu dokumentieren.

    Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse ist abgelehnt worden und das Unternehmen befindet sich nicht im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 2. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 3. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 3. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver-kehr) Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge-setzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder 2. § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien hat keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 2. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäi-schen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafge-setzbuchs (Förderung des Menschenhandels) Das Unternehmen ist der Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen und die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung werden erfüllt. Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen in der Vergangenheit begangen (z.B. Straftaten bezogen auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr einschl. Korruptionstatbestände, schwere Verstöße gegen das GWB, UWG, Beteiligungen an Preisabsprachen). Das Unternehmen ist der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen und die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung werden erfüllt. Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen 2. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und geforderten Nachweise enthalten. Unternehmensbezogene Nachweise und geforderte Unterlagen bzw. Erklärungen, die bei Angebotsabgabe nicht beigefügt werden, müssen auf Anfrage fristgerecht nachgereicht bzw. vervollständigt werden (§56 Abs. 2 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine solche Nachforderung ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV) Fehlen geforderte Angaben, Erklärungen oder Nachweise zur Überprüfung der Eignung können diese auf Anfrage der Vergabestelle nachgereicht werden. Werden diese nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist nachgeliefert, kann die Eignung des Bieters nicht bestätigt werden und das Angebot wird ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Beratungsunterstützung bei der Beschaffung einer KI/ML-Lösung für die gkvi

Preis zu 60 Prozent der Gesamtbewertung
60 %
fachliche Qualifikation gemäß Fragenkatalog zu 40 Prozent der Gesamtbewertung
40 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse ist abgelehnt worden und das Unternehmen befindet sich nicht im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 2. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 3. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 3. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver-kehr) Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge-setzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder 2. § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien hat keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 2. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäi-schen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafge-setzbuchs (Förderung des Menschenhandels) Das Unternehmen ist der Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen und die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung werden erfüllt. Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen in der Vergangenheit begangen (z.B. Straftaten bezogen auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr einschl. Korruptionstatbestände, schwere Verstöße gegen das GWB, UWG, Beteiligungen an Preisabsprachen). Das Unternehmen ist der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen und die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung werden erfüllt. Kein Mitarbeiter oder sonstigen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Unterauftragnehmer), ist wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt: 1. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen 2. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und geforderten Nachweise enthalten. Unternehmensbezogene Nachweise und geforderte Unterlagen bzw. Erklärungen, die bei Angebotsabgabe nicht beigefügt werden, müssen auf Anfrage fristgerecht nachgereicht bzw. vervollständigt werden (§56 Abs. 2 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine solche Nachforderung ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV) Fehlen geforderte Angaben, Erklärungen oder Nachweise zur Überprüfung der Eignung können diese auf Anfrage der Vergabestelle nachgereicht werden. Werden diese nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist nachgeliefert, kann die Eignung des Bieters nicht bestätigt werden und das Angebot wird ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 371068-2025

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