Beratung zu bankaufsichtlichen Prüfungen, Informationssicherheit und Bankfachthemen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.02.2025
CPV-Codes
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste (79400000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
112424-2025
Verfahrensnummer
b144574a-bd19-4d62-9cb4-335d6b81a5cc

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bremer Aufbau-Bank GmbH und fünf weitere Förderbanken aus Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen beschaffen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für bankaufsichtliche Prüfungen nach § 44 des Kreditwesengesetzes. Die Leistungen umfassen Pre-Checks, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsbegleitung, Nachbereitung sowie die Bearbeitung von Feststellungen in den Bereichen Informationssicherheit und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), einschließlich der Anforderungen nach BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) und DORA (Digital Operational Resilience Act), sowie in anderen bankfachlichen Bereichen. Für beide Lose sind Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier Unternehmen je Los und insgesamt bis zu 5.000 Personentagen über eine Laufzeit von 1.440 Tagen vorgesehen; eine Abrufpflicht besteht nicht, die Angebotsfrist endet am 20. März 2025 um 09:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten haben sich die nachfolgend genannten sechs Institute 1.Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) 2.Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 3.Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) 4.Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) 5.Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) 6.Thüringer Aufbaubank (TAB) aus dem Kreis der insgesamt 13 Förderbanken (Bankenkooperation) für diese Ausschreibung zusammengeschlossen. Die Bankenkooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Verträge. Die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern obliegt einem geordneten Organisationsmodell. Das oberste Entscheidungsgremium der Bankenkooperation ist der Kooperationsausschuss, in den jedes Institut ein Mitglied auf Vorstandsebene entsendet. Die operative Steuerung der Kooperation obliegt dem Steuerungsausschuss. Dieser besteht hier aus 6 stimmberechtigten Vertretern der Institute sowie einem hauptamtlichen Kooperationsmanager. Die Auftraggeber schließen losabhängig Rahmenvereinbarungen mit bis zu 4 Wirtschaftsteilnehmern pro Los, die die Durchführung von Pre-Checks, die Begleitung bei bankaufsichtlichen (Sonder-)prüfungen gemäß § 44 KWG und die Abarbeitung der Findings umfassen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine antragsgetriebene, anlassbezogene oder turnusmäßige Prüfung handelt. Inhaltlich wird zwischen Prüfungen im Bereich Informationssicherheit und IKT-Risikomanagement (Los 1 - IT), insb. Prüfungen nach BAIT und DORA und anderen bankfachlichen Bereichen (Los 2 - NON-IT) unterschieden. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen gliedern sich vor- und innerhalb einer Prüfung in nachfolgende fünf Phasen: 1. Pre-Check 2. Prüfungsvorbereitung 3. Prüfungsdurchführung 4. Prüfungsnachbereitung 5. Abarbeitung der Findings

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · LOS 1 Bereich Informationssicherheit und IKT-Risikomanagement

    Der Umfang der Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum für alle Institute in Los 1 und in Los 2 wird mit insgesamt bis zu 5.000 PT veranschlagt. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Eine Abrufpflicht besteht nicht. Der Umfang der Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum für alle Institute in Los 1 und in Los 2 wird mit insgesamt bis zu 5.000 PT veranschlagt. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Eine Abrufpflicht besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate, als Vertragsbeginn ist der 01.Juli 2025 vorgesehen.

  • LOT-0002 · Los 2 Andere Bankfachliche Bereiche

    Der Umfang der Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum für alle Institute in Los 1 und in Los 2 wird mit insgesamt bis zu 5.000 PT veranschlagt. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Eine Abrufpflicht besteht nicht. Der Umfang der Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum für alle Institute in Los 1 und in Los 2 wird mit insgesamt bis zu 5.000 PT veranschlagt. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Eine Abrufpflicht besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate, als Vertragsbeginn ist der 01.Juli 2025 vorgesehen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 537522-2025

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