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Beratung und Unterstützung bei IPv6-Migrationen in der Bundesverwaltung

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Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten)

Los 1: Technische Projektleitung, Netzwerk-, Enterprise- und Software-Architektur, Testing

Az. ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 1

Kriterienkatalog Leistung

Beschaffungsamt des BMI, Stand 03.09.2026, Version 01

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Kriterienkatalog Leistung Az. ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 1

Inhalt

Allgemeines ....................................................................................................................................... 4

  1. Erfahrungen (KHG 1) ................................................................................................................. 4

1.1 Bewertungsgrundlagen ..................................................................................................... 4

1.2 Bewertung der B-Kriterien ................................................................................................ 5

1.2.1 Voraussetzung für die Wertbarkeit der Referenzen ......................................... 5

1.2.2 Bewertungsmaßstab ......................................................................................... 5

1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die Wertbarkeit der Referenzen.................................. 6

1.4 Unterstützungsbereich „Technische Projektleitung“ ....................................................... 6 1.4.1 Kriterium B 1.1: „Referenzen - Technische Projektleitung“ .............................. 6 1.4.2 Kriterium A 1.1: Mindest-LP für Kriterium B 1.1 ............................................... 8

1.5 Unterstützungsbereich „Netzwerk-, Enterprise- und Software-Architektur“ .................. 8 1.5.1 Kriterium B 1.2: „Referenzen - Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur“ ...................................................................................................... 8 1.5.2 Kriterium A 1.2: Mindest-LP für Kriterium B 1.2 ............................................... 9 1.6 Unterstützungsbereich „Testing“ ................................................................................... 10 1.6.1 Kriterium B 1.3: „Referenzen - Testing“ .......................................................... 10 1.6.2 Kriterium A 1.3: Mindest-LP für Kriterium B 1.3 ............................................. 11

1.7 Kriterium A 1.4: Mindest-LP für KHG 1 ........................................................................... 11

  1. Fachkenntnisse (KHG 2) .......................................................................................................... 12

2.1 Bewertungsgrundlagen ................................................................................................... 12

2.2 Angebotspräsentation .................................................................................................... 12

2.3 Bewertungsmaßstab ....................................................................................................... 13

Kriterium A 2.1: Mindest-LP für „Ad-Hoc-Fragen - Technische Projektleitung“ ............. 14 Kriterium A 2.2: Mindest-LP für „Ad-Hoc-Fragen - Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur“ (Architektur) .............................................................................. 14 Kriterium A 2.3: Mindest-LP für „Ad-Hoc-Fragen - Testing“ ........................................... 14 Kriterium A 2.4: Mindest-LP für „Probearbeit - Technische Projektleitung“ .................. 14 Kriterium A 2.5: Mindest-LP für „Probearbeit - Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur“ .................................................................................................... 14 Kriterium A 2.6: Mindest-LP für „Probearbeit - Testing“ ................................................ 14 Kriterium A 2.7: Mindest-LP für KHG 2 ........................................................................... 14

2.4 Ad-Hoc-Fragen ................................................................................................................ 14

Bekanntmachung im Präsentationstermin ............................................................................. 14

2.5 Probearbeiten ................................................................................................................. 14

Bekanntmachung im Präsentationstermin ............................................................................. 14

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Allgemeines

Die Leistungsbewertung umfasst die einschlägigen Erfahrungen (Kriterienhauptgruppe 1, KHG 1) sowie die einschlägigen Fachkenntnisse (KHG 2) des für die Leistungsverbringung vorgesehenen Personals.

Die Kriterien werden in A-Kriterien (z.B. Kriterium A 1.1 Mindest-LP für Kriterium B 1.1), die bei Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes führen, und B-Kriterien (z.B. Kriterium B 1.1 „Referenzen – Technische Projektleitung“), deren Bewertung bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt wird, unterschieden.

Für jedes B-Kriterium werden Wertungspunkte (WP) vergeben, die mit Gewichtungspunkten (GP) multipliziert die Leistungspunkte (LP) ergeben.

Die Summe der für die B-Kriterien erreichten Leistungspunktzahl geht als Leistungskennzahl L in die Berechnung der Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) ein (s. „Besondere Bewerbungsbedingungen“, Ziffer 4.4.3).

Bitte beachten Sie die Verpflichtung zum Einsatz der bei der Bewertung berücksichtigten Personen gemäß Ziffer 5.1.1 der Leistungsbeschreibung.

1. Erfahrungen (KHG 1)

Die B-Kriterien der Kriterienhauptgruppe 1 (KHG 1) beziehen sich auf die einschlägigen Erfahrungen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals und werden anhand von persönlichen Projektreferenzen (Personalreferenzen) bewertet.

Je Unterstützungsbereich wird ein B-Kriterium bewertet. Dieselbe Person wird nicht für mehrere Unterstützungsbereiche berücksichtigt. Die Bieterin muss festlegen, für welchen Unterstützungsbereich das Personalprofil und die zugehörigen Personalreferenzen berücksichtigt werden sollen, andernfalls werden die Referenzen dieser Person nicht bewertet.

1.1 Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärungen in den mit Angebotsabgabe eingereichten Personalprofilen (CV’s) und Personalreferenzen. Alle Angaben sind auf Anforderung der Vergabestelle nachzuweisen.

Es sind zwingend die Vorlagen „CV Technische Projektleitung“, „CV Architektur", „CV Testing“ und „Personalreferenz“ zu verwenden. Aus den Eigenerklärungen muss eindeutig hervorgehen, welche Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt werden. Eine etwaige Gleichwertigkeit von fachlichen Qualifikationen und/oder einschlägigen Erfahrungen ist zu begründen. Unklare oder fehlende Angaben sind nicht zum Nachweis der Erfüllung geeignet. Eine Aufklärung unklarer Angaben ist nur eingeschränkt möglich (§ 16 Abs. 9 i.V.m. § 15 Abs. 5 VgV). Die Nachforderung fehlender Angaben ist unzulässig (§ 56 Abs. 3 VgV).

Es ist keine Mindestanzahl an Personalprofilen gefordert. Bitte beachten Sie jedoch die A- Kriterien.

Falls datenschutzrechtliche Bedenken auf Seiten der Bieterin bestehen, können Personalprofile, Personalreferenzen und Weiterbildungszertifikate in der Art pseudonymisiert werden, dass nach

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Vertragsschluss eine eindeutige personenbezogene Zuordnung auf Anforderung der Auftraggeberin möglich ist.

1.2 Bewertung der B-Kriterien

Die eingereichten Personalreferenzen sowie das für die zugehörige Person vorgelegte Personalprofil (CV) werden zunächst auf Erfüllung der Voraussetzungen für die Wertbarkeit (s. Ziffer 1.2.1) geprüft. Anschließend werden wertbare Referenzen gemäß dem Bewertungsmaßstab unter Ziffer 1.2.2 bewertet.

1.2.1 Voraussetzung für die Wertbarkeit der Referenzen

Wertbar sind nur solche Personalreferenzen, die

(1) von einer Person stammen, die

○ die Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung erfüllt und ○ mindestens drei Referenzen (Erfahrungsstufe Senior) bzw. eine Referenz (Erfahrungsstufe Junior) für den maßgeblichen Unterstützungsbereich nachweist (s.a. Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung), und

(2) die allgemeinen und besonderen referenzbezogenen Voraussetzungen erfüllen.

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Wertbarkeit der Referenzen, die für alle B-Kriterien gelten, sind unter Ziffer 1.3 aufgeführt. Die besonderen Voraussetzungen, die sich auf den konkreten Unterstützungsbereich beziehen, werden beim jeweiligen B-Kriterium benannt.

Soweit pro Person mehr Referenzen als gefordert vorgelegt werden, erfolgt die Prüfung anhand der von der Bieterin durch Nummerierung der Referenzen vorgegebenen Reihenfolge. Für den Fall, dass eine Projektreferenz die Voraussetzungen für die Wertbarkeit nicht erfüllt, wird die in der Reihenfolge nächste Referenz geprüft und ggf. bewertet.

1.2.2 Bewertungsmaßstab

Wertbare Personalreferenzen werden anhand der Erfüllung der folgenden Anforderungen bewertet:

Referenzgeber ist öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 GWB

Leistungserbringung mit Verschlusssachen-Bezug

erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Person für die Leistungserbringung Projekt im Bereich kritischer Infrastruktur (KRITIS)1

Für die Erfüllung wird je Anforderung max. 1 Wertungspunkt (WP) pro VZÄ vergeben. Sofern eine Person mehrere wertbare Referenzen vorlegt, die vorgenannte die Anforderungen erfüllen, hat dies keine Auswirkung auf die Bewertung.

Ein weiterer Wertungspunkt wird vergeben, wenn

eine Person mehr als drei Referenzen (Senior) oder mehr als eine Referenz (Junior) vorlegt, die die Voraussetzungen für die Wertbarkeit erfüllen.

Pro VZÄ können maximal 5 Wertungspunkte erreicht werden.

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Für jedes B-Kriterium werden 2 Gewichtungspunkte berücksichtigt. Für jeden Unterstützungsbereich ist die maximale Anzahl der VZÄ festgelegt.

Die allgemeine Berechnungsformel für die erreichten Leistungspunkte lautet:

VZÄ * WP * GP = LP

1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die Wertbarkeit der

Referenzen

Die Person, der die Referenz zugeordnet ist, muss folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen (gilt für beide Erfahrungsstufen):

Beherrschung der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) auf dem Niveau C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen2 oder gleichwertig,

Berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium oder Berufsausbildung) im MINT- Bereich (Mathematik, Informatik3, Naturwissenschaften, Technik) oder alternativ einen Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss einer anderen Fachrichtung und zusätzlich Absolvierung entsprechender Ausbildung/Trainings zur Vermittlung technischer Kompetenzen. Die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland kann anhand der Datenbanken https://anabin.kmk.org/anabin.html sowie https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung?utm_source=chatgpt.com, https://www.make-it-in-germany.com/en/looking-for-foreign- professionals/recruitment/foreign-qualifications/recognition?utm_source=chatgpt.com, https://www.arbeitsagentur.de/int/de/menschen-aus-dem-ausland/anerkennung- innerhalb-deutschlands?utm_source=chatgpt.com oder gleichwertiger Datenbanken überprüft werden.

Die Referenz muss folgende allgemeinen Voraussetzungen erfüllen:

Die Referenz ist nicht älter als zehn Jahre (maßgeblich ist das Datum der letzten persönlichen Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs).

Die persönliche erbrachte Leistung umfasst mindestens 20 abgerechnete Personentage.

1.4 Unterstützungsbereich „Technische Projektleitung“

1.4.1 Kriterium B 1.1: „Referenzen - Technische Projektleitung“

Das Kriterium B 1.1 betrifft die Bewertung der Personalreferenzen der für die Leistungserbringung im Unterstützungsbereich „Technische Projektleitung“ vorgesehenen Personen anhand des Bewertungsmaßstabs unter Ziffer 1.2.2.

1.4.1.1 Besondere Voraussetzungen für die Wertbarkeit

Die Person, der die zu bewertende Referenz zugeordnet ist, muss in der Erfahrungsstufe „Senior“ folgende Voraussetzungen erfüllen:

mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Leistungsgegenstand (s. Leistungsbeschreibung Ziff. 4.1.1) oder gleichwertige Erfahrungen

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mindestens drei verschiedene Referenzen für eine technische Projektleitung, die insgesamt folgende Themenbereiche abdecken: grundlegende IPv6-Themen und Planung und Umsetzung IPv6-Migration oder Führung von Technikteams

davon mindestens eine Referenz, mit der die Projekterfahrung für ein Unternehmen oder eine Organisation mit mehr als 500 Mitarbeitenden oder 1.000 Endgeräten oder gleichwertig nachgewiesen wird.

Die Person, der die zu bewertende Referenz zugeordnet ist, muss in der Erfahrungsstufe „Junior“ folgende Voraussetzungen erfüllen:

mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens ein Jahr im umfassten Leistungsgegenstand (s. Leistungsbeschreibung Ziff. 4.1.1) oder gleichwertige Erfahrungen

mindestens eine Referenz für Unterstützungsleistungen für eine technischen Projektleitung in den Themenbereichen grundlegende IPv6-Themen und Planung und Umsetzung IPv6-Migration oder Führung von Technikteams

Die zu bewertende Referenz muss mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Inhalte des Themenbereichs grundlegende IPv6-Themen oder des Themenbereichs Planung und Umsetzung IPv6-Migration oder des Themenbereichs Führung von Technikteams umfassen.

Inhalte des Themenbereichs grundlegende IPv6-Themen:

a) Strukturierte Begleitung des Änderungsprozesses mit Abstimmung bei den Rollen, Aufgaben und Entscheidungswegen b) Erstellung von Konzepten für nicht portierbare IPv4 Anwendungen und Geräte, c) Adressatengerechte Präsentation und Awareness auf Leitungsebene d) Wissensvermittlung zu Grundlagen von IPv6 und den Auswirkungen der Migration als Hilfestellung für Entscheidungsträger e) Erstellung Adressvergabekonzept

Inhalte des Themenbereichs Planung und Umsetzung IPv6-Migration:

a) Migration der Netzwerk-Infrastruktur mit IPv6-Unterstützung b) Migration der Server-Infrastruktur mit IPv6-Unterstützung c) Migration von Fachanwendungen mit IPv6-Unterstützung inkl. Prüfung und Strategieentwicklung d) Identifizierung von Sicherheitsaspekten im Kontext von IPv6- Migrationsmaßnahmen e) Migration von Arbeitsplätzen

Inhalte des Themenbereichs Führung von Technikteams:

a) Erstellung und laufend Fortschreibung des Projektplans inkl. operativer Einsatz- und Ressourcenplanung b) Planung und Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen c) Einsatzplanung d) Eigenverantwortliche Planung und Durchführung der projektweiten Kommunikation e) (Umsetzung De-)Eskalation und Mitigation Strategie

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1.4.1.2 Maximale Leistungspunktzahl

Es werden Referenzen von maximal 6 VZÄ in der Erfahrungsstufe „Senior“ und 3 VZÄ in der Erfahrungsstufe „Junior“ bewertet.

(6 VZÄ Senior * 3 VZÄ Junior) * 5 WP * 2 GP = 90 LP

1.4.2 Kriterium A 1.1: Mindest-LP für Kriterium B 1.1

Das Angebot muss im B-Kriterium B 1.1 „Referenzen - Technische Projektleitung“ mindestens 50% der maximalen Leistungspunkte, d. h. mindestens 45 LP, erreichen.

1.5 Unterstützungsbereich „Netzwerk-, Enterprise- und

Software-Architektur“

1.5.1 Kriterium B 1.2: „Referenzen - Netzwerk-, Enterprise- und Software-Architektur“

Das Kriterium B 1.2 betrifft die Bewertung der Personalreferenzen der für die Leistungserbringung im Unterstützungsbereich „Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur“ vorgesehenen Personen anhand des Bewertungsmaßstabs unter Ziffer 1.2.2.

1.5.1.1 Besondere Voraussetzungen für die Wertbarkeit

Die Person, der die zu bewertende Referenz zugeordnet ist, muss in der Erfahrungsstufe „Senior“ folgende Voraussetzungen erfüllen:

mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Leistungsgegenstand (s. Leistungsbeschreibung Ziff. 4.2.1) oder gleichwertige Erfahrungen.

mindestens drei verschiedene Referenzen in der Architekturberatung mit Bezug auf IPv6- Migrationen, die insgesamt folgende Themenbereiche abdecken: Soll-Bebauung, Besonderheiten beim Testen, Standarddienste und Migrationspfade.

davon mindestens eine Referenz für ein Unternehmen oder eine Organisation mit mehr als 500 Mitarbeitenden oder 1.000 Endgeräten.

mindestens ein Weiterbildungszertifikat Cisco Zertifizierter Netzwerk Spezialist (Cisco Certified Network Professional CCNP Enterprise) oder ein gleichwertiges Zertifikat (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen). Dieses kann beispielsweise ein Arista Cloud Engineering (ACE) oder eines der Zertifikate JNCIA/S-Junos Service Provider Routing und Switching, JNCIS-SP Service Provider Routing und Switching, JNCIS- ENT Enterprise Routing und Switching oder JNCIS-SEC Sicherheit von Juniper Networks sein.

Die zu bewertende Referenz muss mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Inhalte des Themenbereichs Soll-Bebauung oder des Themenbereichs Besonderheiten beim Testen oder des Themenbereichs Standarddienste oder des Themenbereichs Migrationspfade umfassen.

Inhalte des Themenbereichs Soll-Bebauung:

a) Erarbeitung und Abstimmung einer Soll-Architektur über Netzwerk-, System- und Anwendungsebene einschließlich Schnittstellen und Abhängigkeiten b) Aufnahme und Bewertung der Ist-Architektur

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c) Definition wesentlicher Architekturbausteine d) Risikobewertung der Architektur und Erarbeitung von Lösungsansätzen e) Fachliche Begleitung der Umsetzung

Inhalte des Themenbereichs Besonderheiten beim Testen

a) Erstellung Konzept mit IPv6-spezifischen Tests und festgelegten Testabläufen von der Entwicklung bis zur Abnahme b) Dokumentierte Testumgebungen für IPv6 Ende-zu-Ende, Namensauflösung und Präfixkonzept c) Festlegung eines Vorgehens zur Fehleranalyse im IPv6-Betrieb; Definition von Anforderungen an die Protokollierung und Überwachung für das Netzwerk, die Systeme und Anwendungen d) Anpassung von Betriebsabläufen für IPv6 e) Erstellung von Abnahmekriterien und Unterlagen zur Betriebsübergabe; Berücksichtigung Parallelbetrieb und Übergangsszenarien mit IPv4 und bekannte Einschränkungen

Inhalte des Themenbereichs Standarddienste:

a) Prüfung und Anpassung Namensauflösung inkl. Pflege der Zonen, Betriebsregeln und Einträge für IPv6 b) Zeitversorgung geprüft; Betrieb und Erreichbarkeit über IPv6 sichergestellt c) Verzeichnis- und Authentifizierungsdienste bewertet; IPv6-Erreichbarkeit hergestellt d) Grundlegende Verwaltungs- und Betriebsdienste inkl. Protokollierung und Überwachung vorbereitet; IPv6-relevante Meldungen erfasst e) Abhängigkeiten dokumentiert; Parallelbetrieb mit IPv4 und Einschränkungen berücksichtigt

Inhalte des Themenbereichs Migrationspfade

a) Migrationsstrategie wurde festgelegt; Reihenfolge und Abhängigkeiten beschrieben b) Parallelbetrieb IPv4/IPv6 geplant; Übergangsregeln für Dienste definiert c) Vorgehen für nicht migrierbare Alt-Systeme beschrieben, Übergangslösungen vorgesehen d) Umstellungsschritte je Teilbereich dokumentiert; Rückfallverfahren festgelegt e) Abnahmekriterien je Migrationspfad definiert; Betriebsübergabe vorbereitet

1.5.1.2 Maximale Leistungspunktzahl

Es werden maximal 10 VZÄ für die Erfahrungsstufe „Senior“ bewertet.

10 VZÄ * 5 WP * 2 GP = 100 LP

1.5.2 Kriterium A 1.2: Mindest-LP für Kriterium B 1.2

Das Angebot muss für das B-Kriterium B 1.2 „Referenzen - Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur“ mindestens 50% der maximalen Leistungspunkte, d. h. mindestens 50 LP, erreichen.

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1.6 Unterstützungsbereich „Testing“

1.6.1 Kriterium B 1.3: „Referenzen - Testing“

Das Kriterium B 1.3 betrifft die Bewertung der Personalreferenzen der für die Leistungserbringung im Unterstützungsbereich „Testing“ vorgesehenen Personen anhand des Bewertungsmaßstabs unter Ziffer 1.2.2.

1.6.1.1 Besondere Voraussetzungen für die Wertbarkeit

Die Person, der die zu bewertende Referenz zugeordnet ist, muss in der Erfahrungsstufe „Senior“ folgende Voraussetzungen erfüllen:

mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Leistungsgegenstand (s. Leistungsbeschreibung Ziff. 4.3.1) oder gleichwertige Erfahrungen

mindestens drei verschiedene Referenzen in der Planung, Durchführung und Dokumentation von Tests im Kontext von IPv6-Migrationen, die insgesamt folgende Themenbereiche abdecken: Planung, Definition und Konzeptionierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in IPv6-Migrationsprojekten; Definition von Testfällen für IPv6-Migrationsprojekte; Konzipierung und Betrieb von IPv6-Testlaboren.

davon mindestens eine Referenz, die den Aufbau von Testlaboren zum Inhalt hat.

Die Person, der die zu bewertende Referenz zugeordnet ist, muss in der Erfahrungsstufe „Junior“ folgende Voraussetzungen erfüllen:

mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens ein Jahr im umfassten Leistungsgegenstand (s. Leistungsbeschreibung Ziff. 4.3.1) oder gleichwertige Erfahrungen

mindestens eine Referenz in der Planung, Durchführung und Dokumentation von Tests im Kontext von IPv6-Migrationen, die insgesamt folgende Themenbereiche abdecken: Planung, Definition und Konzeptionierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in IPv6- Migrationsprojekten; Definition von Testfällen für IPv6-Migrationsprojekte; Konzipierung und Betrieb von IPv6-Testlaboren.

Die zu bewertende Referenz muss mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Inhalte des Themenbereichs Qualitätssicherung oder des Themenbereichs Testfälle oder des Themenbereichs Testlabore umfassen.

Inhalte des Themenbereichs Qualitätssicherung

a) Für jeden Migrationsschritt wurde ein IPv6-spezifisches QS-Prüfkonzept mit Abnahmekriterien erstellt b) Das IPv6-Adress- und Präfixkonzept wurde qualitätsgesichert gegen die Projektvorgaben geprüft und dokumentiert c) Für den Übergang von IPv4 zu IPv6 (Parallelbetrieb/Übergang) wurde ein QS- Vorgehen mit klaren Start-, Stop- und Rollback-Kriterien festgelegt d) Sicherheitsanforderungen im IPv6-Kontext wurden über ein QS-Vorgehen (Regelwerks-Review, Nachweisführung, Monitoring und Logging) abgesichert

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e) QS wurde in die Betriebsprozesse integriert, insbesondere in Änderungsmanagement, Fehlererkennung, Störungsbearbeitung und Projektdokumentation

Inhalte des Themenbereichs Testfälle

a) Für jeden Migrationsschritt wurden IPv6-spezifische Testfälle mit klaren Ein- und Austrittskriterien definiert b) Ende-zu-Ende-Testfälle für IPv6 (Erreichbarkeit mit ICMPv6, Routingpfade, MTU und Fragmentierung) wurden je betroffenem Netzwerktyp festgelegt und durchgeführt c) Testfälle zur Namensauflösung im IPv6-Kontext (DNSSEC, DNS, AAAA, Reverse- DNS, Resolver-Pfade) wurden umgesetzt und dokumentiert d) Testfälle für Übergangsszenarien IPv4/IPv6 (Parallelbetrieb, Fallback, Cutover) wurden inklusive Rollback-Validierung ausgearbeitet e) Sicherheitsrelevante Testfälle im IPv6-Kontext (Regelwerke und Filter, Logging- Nachweis, Monitoring-Alarme) wurden integriert und nachverfolgt

Inhalte des Themenbereichs Testlabore

a) Ein IPv6-Testlabor wurde als produktionsnahes Abbild der Zielumgebung konzipiert und aufgebaut b) Netzsegmentierung sowie IPv6-Adress- und Präfixkonzept wurden im Testlabor umgesetzt und versioniert dokumentiert c) DNS- und Basisdienste (z. B. Namensauflösung, NTP, Verzeichnisdienste) wurden im Testlabor IPv6-fähig integriert und validiert d) Übergangsszenarien IPv4/IPv6 (Parallelbetrieb, Cutover, Rollback) wurden im Testlabor nachvollziehbar nachgestellt e) Monitoring, Logging und Sicherheits-Regelwerke wurden im Testlabor implementiert

1.6.1.2 Maximale Leistungspunktzahl

Es werden maximal 3 VZÄ für die Erfahrungsstufe „Senior“ und 3 VZÄ für die Erfahrungsstufe „Junior“ bewertet.

(3 VZÄ Senior + 3 VZÄ Junior) * 5 WP * 2 GP = 60 LP

1.6.2 Kriterium A 1.3: Mindest-LP für Kriterium B 1.3

Das Angebot muss im B-Kriterium B 1.3 „Referenzen – Testing“ mindestens 50% der maximalen Leistungspunkte, d. h. mindestens 30 LP, erreichen.

1.7 Kriterium A 1.4: Mindest-LP für KHG 1

Das Angebot muss für die B-Kriterien der KHG 1 mindestens 60% der maximalen Gesamt- Leistungspunkte, d. h. mindestens 150 LP, erreichen.

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2. Fachkenntnisse (KHG 2)

Die B-Kriterien der Kriterienhauptgruppe 2 (KHG 2) beziehen sich auf die einschlägigen Fachkenntnisse des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals und werden anhand einer Angebotspräsentation bewertet. Je Unterstützungsbereich gibt es vier B-Kriterien.

2.1 Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung der erfolgt auf Grund der Beantwortung von drei Ad-Hoc-Fragen je Unterstützungsbereich und der Darstellung der Ergebnisse von je einer Probearbeit pro Unterstützungsbereich in einer Angebotspräsentation (s. nachfolgende Ziffer 2.2 und Ziffer 4.4.1 der „Besonderen Bewerbungsbedingungen“) bewertet.

Bewertet wird nur der mündliche Vortrag der Antworten auf die Ad-Hoc-Fragen und der Ergebnisse der Probearbeiten. Der mündliche Vortrag kann auf geeignete Weise zu Veranschaulichung ergänzt werden (z. B. Flipchart, Fotos, Präsentation). Ergänzend genutzte Unterlagen gehen nicht selbständig in die Bewertung ein. Unterlagen, die während der Vorbereitung oder für die Präsentation der Ergebnisse genutzt werden, sind der Auftraggeberin nach dem Vortrag zu übergeben, um die Geheimhaltung der Fragen bzw. Aufgaben zu gewährleisten.

2.2 Angebotspräsentation

Die Angebotspräsentation muss durch eine Person der Erfahrungsstufe „Senior“ erfolgen, für die ein Personalprofil eingereicht wurde und die die persönlichen Anforderungen an die Erfahrungsstufe „Senior“ gemäß Leistungsbeschreibung erfüllt (Teamleitung). Unterstützende Tätigkeiten durch maximal drei andere Personen, für die jeweils ein Personalprofil vorgelegt wurde und die jeweils die Mindestanforderungen (Erfahrungsstufe Senior oder Junior) erfüllen, sind gestattet.

Im Vorfeld des Präsentationstermins sind der Vergabestelle Namen/Pseudonym des Präsentationsteams (Teamleitung und ggf. unterstützende Personen) mitzuteilen. Die genannten Personen dürfen jeweils nur für einen der drei Unterstützungsbereiche benannt und eingesetzt werden.

Die Ad-Hoc-Fragen, die Aufgabenstellungen der Probearbeiten sowie der jeweilige Erwartungshorizont wird dem Präsentationsteam im Termin zur Angebotspräsentation mitgeteilt. Die für die Bearbeitung der Probearbeiten erforderlichen Arbeitsmaterialien werden zusammen mit der jeweiligen Aufgabenstellung bereitgestellt.

Für die Bearbeitung einer Ad-Hoc-Frage stehen dem jeweiligen Präsentationsteam 5 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss hat das Präsentationsteam 10 Minuten Zeit, die Antworten zu präsentieren.

Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung der Probearbeiten stehen dem jeweiligen Präsentationsteam 30 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss hat das Präsentationsteam 20 Minuten Zeit, die Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Technische Fragen können vorab auf Wunsch des Präsentationsteams gestellt werden. Hierfür stehen maximal 10 Minuten zur Verfügung.

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Nach Ablauf der für die Präsentation jeweils zur Verfügung stehenden Zeit gilt die jeweilige Ad- Hoc Frage als beantwortet bzw. das Ergebnis der Probearbeite als abgeschlossen. Weitere Fragen oder Ergänzungen seitens des Präsentationsteams oder der Auftraggeberin sind nicht gestattet.

2.3 Bewertungsmaßstab

Die B-Kriterien der KHG 2 werden anhand des folgenden Maßstabs bewertet:

WertungWertungspunkteDefinition
Mangelhaft0Die Bieterin macht keine Angaben zur jeweiligen Ad-hoc Frage bzw. Aufgabenstellung oder Die Angaben der Bieterin zur jeweiligen Anforderung bzw. Ad-hoc Frage oder zur Lösung der Aufgabenstellung im Rahmen der Ad-Hoc Fragen sind mangelhaft. Die hierbei von der Bieterin getätigten Angaben erfüllen nicht die Erwartungen der Auftraggeberin gemäß dem definierten Erwartungshorizont.
Befriedigend1Die Angaben der Bieterin zur jeweiligen Anforderung bzw. Ad-hoc Frage oder zur Lösung der Aufgabenstellung im Rahmen der Ad-Hoc Fragen sind befriedigend. Die hierbei von der Bieterin getätigten Angaben erfüllen teilweise die Erwartungen der Auftraggeberin gemäß dem definierten Erwartungshorizont, werden diesem aber im Hinblick auf die verbleibenden Aspekte nicht gerecht.
Ausgezeichnet2Die Angaben der Bieterin zur jeweiligen Anforderung bzw. Ad-hoc Frage oder zur Lösung der Aufgabenstellung im Rahmen der Ad-Hoc Fragen sind sehr gut und sehr fundiert. Die Angaben erfüllen vollumfänglich alle Erwartungen der Auftraggeberin gemäß dem definierten Erwartungshorizont.

Maximale Leistungspunktzahl je Ad-Hoc-Frage:

2 WP * 15 GP * = 30 LP

Maximale Leistungspunktzahl je Probearbeit:

2 WP * 60 GP * = 120 LP

Je Unterstützungsbereich (drei Ad-Hoc-Fragen und eine Probearbeit) können maximal 210 LP erreicht werden. Für die B-Kriterien der KHG 2 können insgesamt maximal 630 LP erreicht werden.

AUSSCHLUSSKRITERIEN:

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Kriterium A 2.1: Mindest-LP für „Ad-Hoc-Fragen - Technische Projektleitung“

Das Angebot muss für die Ad-Hoc-Fragen im Unterstützungsbereich „Technische Projektleitung“ mindestens 50% der Summe der maximalen Leistungspunkte in den Kriterien B 2.1 bis 2.3, d. h. mindestens 45 LP, erreichen.

Kriterium A 2.2: Mindest-LP für „Ad-Hoc-Fragen - Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur“ (Architektur)

Das Angebot muss für die Ad-Hoc-Fragen im Unterstützungsbereich „Netzwerk-, Enterprise- und Software-Architektur “ mindestens 50% der Summe der maximalen Leistungspunkte in den Kriterien B 2.4 bis 2.6, d.h. mindestens 45 LP, erreichen.

Kriterium A 2.3: Mindest-LP für „Ad-Hoc-Fragen - Testing“

Das Angebot muss für den Unterstützungsbereich „Testing“ mindestens 50% der Summe der maximalen Leistungspunkte in den Kriterien B 2.7 bis 2.9, d. h. mindestens 45 LP, erreichen.

Kriterium A 2.4: Mindest-LP für „Probearbeit - Technische Projektleitung“

Das Angebot muss für den Unterstützungsbereich „Technische Projektleitung “ mindestens 50% der maximalen Leistungspunkte im Kriterium B 2.10, d. h. mindestens 60 LP, erreichen.

Kriterium A 2.5: Mindest-LP für „Probearbeit - Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur“

Das Angebot muss für den Unterstützungsbereich „Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur “ mindestens 50% der maximalen Leistungspunkte im Kriterium B 2.11, d. h. mindestens 60 LP, erreichen.

Kriterium A 2.6: Mindest-LP für „Probearbeit - Testing“

Das Angebot muss für die Probearbeit im Unterstützungsbereich „Testing“ mindestens 50% der maximalen Leistungspunkte im Kriterium B 2.12, d. h. mindestens 60 LP, erreichen.

Kriterium A 2.7: Mindest-LP für KHG 2

Das Angebot muss für die KHG 2 insgesamt mindestens 60% der maximalen Leistungspunkte, d. h. mindestens 378 LP, erreichen.

2.4 Ad-Hoc-Fragen

Bekanntmachung im Präsentationstermin

2.5 Probearbeiten

Bekanntmachung im Präsentationstermin

1 Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen von hoher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu Versorgungsengpässen, erheblichen

Beschaffungsamt des BMI, Stand 03.09.2026, Version 01

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Kriterienkatalog Leistung Az. ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 1

Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen führen würde. Sie umfassen die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport & Verkehr, Informationstechnik & Telekommunikation, Finanz-&Versicherungswesen sowie Staat & Verwaltung. 2 https://europass.europa.eu/de/what-common-european-framework-languages-cefr 3 Hierin inbegriffen sind auch interdisziplinäre Informatikfächer wie Wirtschaftsinformatik, Geoinformatik, Medieninformatik usw. Sofern ein Studiengang oder eine Berufsausbildung überwiegend (d.h. mehr als 50%) mathematische, (informations-) technische und/ oder naturwissenschaftliche Studieninhalte beinhaltet wird ein solcher Abschluss dem Begriff „MINT“ zugeordnet und anerkannt (entsprechende Nachweise werden vorausgesetzt).

Beschaffungsamt des BMI, Stand 03.09.2026, Version 01

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