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Dienstvertrag (Kurzfassung)
Vertrag über IT-Dienstleistungen
zwischen [wird im Einzelabruf vom Bedarfsträger ergänzt]
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: [wird im Einzelabruf vom Bedarfsträger ergänzt]
"Auftraggeber"
und [wird im Einzelabruf vom Bedarfsträger ergänzt]
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
"Auftragnehmer". 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers auf Basis eines Abrufs gemäß § 4 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung RV-Nr. XXXX / ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 1.
2 Leistungsumfang [wird im Einzelabruf vom Bedarfsträger ergänzt]
| Lfd. Nr. | Leistung | Ort der Leistung | Beginn Leistungszeitraum | Ende Leistungszeitraum/Termin | Vergütung | Vergütungsart: Aufwand ggf. inkl. Obergrenze (OG) bzw. Pauschalfestpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| (ggf. auch | gemäß | |||||
| Kategorie, | Preisblatt pro | |||||
| Berater) | Einheit | |||||
| (Personentag, | ||||||
| Stunden, | ||||||
| Stück etc.) | ||||||
| 1 | Vergütung: pro Einheit: | ☐ nach Aufwand ☐ … mit OG in Höhe von ☐ … auf Abruf ☐ Pauschalfestpreis | ||||
| 2 | Vergütung: pro Einheit: | ☐ nach Aufwand ☐ … mit OG in Höhe von ☐ … auf Abruf ☐ Pauschalfestpreis | ||||
| 3 | Vergütung: pro Einheit: | ☐ nach Aufwand ☐ … mit OG in Höhe von ☐ … auf Abruf ☐ Pauschalfestpreis |
☒ Reisekosten werden bei einem Leistungsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gesondert vergütet.
Version 3.0.0 vom 01.03.2026,
modifiziert durch AG. Änderungen farblich markiert, Stand: 03.09.2026 Seite 1 von 3
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Dienstvertrag (Kurzfassung)
☒ Reisekosten werden bei einem Leistungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach erfolgter Abstimmung zwischen Bedarfsträger und Auftragnehmer auf entsprechenden Nachweis gemäß Bundesreisekostengesetz gesondert vergütet. In diesem Fall muss dem Auftragnehmer vor Einzelvertragsabschluss eine schriftliche Zustimmung des Bedarfsträgers vorliegen, dass der Erfüllungsort außerhalb des Bundesgebietes liegt und vereinbart wird. wie folgt vergütet _____. ☒ Unabhängig vom konkreten Leistungsort werden Reisezeiten und Pausenzeiten werden nicht gesondert vergütet. ☒ Unabhängig vom konkreten Leistungsort werden Nebenkosten und Materialkosten nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden wie folgt vergütet _____.
3 Vertragsbestandteile
Es gelten die in § 3 Rahmenvereinbarung genannten Vertragsbestandteile in der dortigen Geltungsreihenfolge, einschließlich diesem Vertragstext mit Anlagen Nr. _____ sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT- Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, s. Anlagen zur Rahmenvereinbarung.
Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
4 Sonstige Vereinbarungen
4.1 Schlüsselpositionen gemäß Ziffer 8.3 Dienstleistungs-AGB
Bei folgenden Rollen (Unterstützungsbereich/Erfahrungsstufe) des eingesetzten Personals handelt es sich um Schlüsselposition gemäß Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB:
[wird im Einzelabruf vom Bedarfsträger ergänzt]:
4.2 Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern wie folgt:
4.2.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Erfassung aller Tätigkeiten in einem Leistungsnachweis gemäß Muster 1 EVB-IT Dienstleistung oder auf Wunsch des Bedarfsträgers in einem webbasierten Abrechnungs- und Controllingtool. In diesem Fall stellt der Bedarfsträger das Tool der Auftragnehmerin zur Verfügung bzw. ermöglicht ihr einen Zugang zu diesem. Die Tätigkeiten der eingesetzten Berater und Beraterinnen müssen dabei zeitnah einzeln und personenbezogen erfasst werden. Im Leistungsnachweis sind dabei für jeden Tag die Zeiten mit Aufschlüsselung der Tätigkeiten auszuweisen.
4.2.2 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich gemäß Leistungsnachweis spätestens zwei Wochen nach der Leistungserbringung.
4.2.3 Bei Leistungen, die über einen Zeitraum von länger als einem Monat erbracht werden, darf die Rechnungsstellung für bereits erbrachte Leistungen gemäß Leistungsnachweis hiervon abweichend monatlich nachträglich erfolgen, sofern der Bedarfsträger hierzu seine Einwilligung erteilt hat.
4.3 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in § 14 Rahmenvereinbarung g
geregelt und gelten vorrangig.
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Dienstvertrag (Kurzfassung)
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Name Datum, Name
Hinweis: Gemäß § 4 Abs. 4 der Rahmenvereinbarung wird der Einzelauftrag elektronisch über das Kaufhaus des Bundes (KdB) erteilt. Eine Unterzeichnung des EVB-IT Vertrags ist für die Wirksamkeit des Einzelabrufs nicht erforderlich und wäre lediglich deklaratorisch.
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