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Beratung und Unterstützung bei IPv6-Migrationen in der Bundesverwaltung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 12:16 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-

Migrationen in den Behörden und Organisationen des

Bundes (IPv6-Experten)

Los 1: Technische Projektleitung, Netzwerk-, Enterprise- und Software-

Architektur, Testing

Az. ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 1

Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren

Beschaffungsamt des BMI

Referat ZIB 14

Anschrift Beschaffungsamt des BMI Brühler Straße 3

53119 Bonn

Version 01 Ausgabedatum 03.09.2026

Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024

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Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-

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Inhaltsverzeichnis

  1. Glossar ....................................................................................................................................... 3

  2. Einleitung .................................................................................................................................. 5

  3. Rahmenbedingungen ................................................................................................................ 6

3.1 Der Bestellprozess ............................................................................................................ 6

3.2 Leistungsnachweise und Rechnungsstellung .................................................................... 6

  1. Leistungen ................................................................................................................................. 7

4.1 Unterstützungsbereich „Technische Projektleitung“ ....................................................... 8

4.1.1 Leistungsumfang ............................................................................................... 8

4.1.2 Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal ....................................... 8

4.1.3 Erfahrungsstufen des eingesetzten Personals .................................................. 9

4.2 Unterstützungsbereich „Netzwerk-, Enterprise- und Software-Architektur“ .................. 9

4.2.1 Leistungsumfang ............................................................................................... 9

4.2.2 Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal ..................................... 10

4.2.3 Erfahrungsstufe des eingesetzten Personals .................................................. 11

4.3 Unterstützungsbereich „Testing“ ................................................................................... 11

4.3.1 Leistungsumfang ............................................................................................. 11

4.3.2 Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal ..................................... 12

4.3.3 Erfahrungsstufen des eingesetzten Personals ................................................ 13

4.4 Leistungen zur Qualitätssicherung.................................................................................. 13

  1. Weitere Anforderungen während der Ausführung ................................................................ 14

5.1 Anforderungen an das eingesetzte Personal .................................................................. 14

5.1.1 Allgemeines ..................................................................................................... 14

5.1.2 Verfügbarkeit der Beraterinnen und Berater .................................................. 14

5.1.3 Arbeitsort ........................................................................................................ 15

5.1.4 Arbeitszeiten ................................................................................................... 15

5.1.5 Einsätze im Ausland ......................................................................................... 15

  1. Barrierefreie Dokumente ........................................................................................................ 15

  2. Migrationsleitfaden ................................................................................................................. 15

7.1 Kontinuierliche Identifikation ......................................................................................... 16

7.2 Kontinuierliche Erprobung .............................................................................................. 17

7.3 Kontinuierliche Umsetzung ............................................................................................. 18

7.4 Kontinuierliches Lernen .................................................................................................. 19

  1. Verzeichnis der Anhänge ........................................................................................................ 20

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1. Glossar

Abkürzung Bedeutung

BKB Betriebskonsolidierung Bund

BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

BMI Bundesministerium des Innern und für Heimat

BMDS Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

CIO-Board Verantwortliches Entscheidungsgremium für alle operativen Fragestellungen der Verwaltungsdigitalisierung des Bundes

CMDB Configuration Management Data Base

IVÖV Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung

Migrationseinzelprojekt Migrationsprojekt einer Behörde oder Organisation des Bundes auf IPv6

IPv6 Vergabeschema der SubLIR Bund zur Vergabe von IPv6-Adressen Adressvergabeschema Bund

PT Personentag/e

RfC Request for Comment Alle RfCs definieren kollektiv den IPv6-Standard

SAFe Scaled Agile Framework

SubLIR Bund Stelle der Bundesverwaltung zur Vergabe und Verwaltung der IP-Adressen für die IT der Bundesverwaltung

DevOps Technische Methoden für eine Kultur der Zusammenarbeit zwischen Softwareentwicklung und IT-Betrieb

OSI Layer 2 Datenebene (zweite Ebene), oder Layer 2, des siebenschichtigen OSI-Modells für Computernetzwerke. Protokollebene, um Daten zwischen Knoten in einem Netzwerksegment über die physikalische Ebene zu übertragen

OSI Layer 3 Netzwerkschicht (dritte Eben) im siebenschichtigen Open Systems Interconnection (OSI) Modell ist Layer 3 die. Layer 3 ist an der Weiterleitung eingehender Datenpakete variabler Länge beteiligt

Dual Stack Paralleler Einsatz von IPv6 und IPv4, typischerweise für den technischen Übergang1. Dies ist ein Ansatz, um ältere Systeme und Netzwerke, die noch auf IPv4 basieren, gleichzeitig mit neuen Geräten und Netzwerken basierend auf IPv6 parallel zu betreiben

1 https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/architekturen- standard/ArchRL.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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Abkürzung Bedeutung

IPv6 only Ausschließlicher Betrieb von IPv6, d.h. vollständiger Verzicht auf IPv4. Konfigurationselemente können danach nur noch unter IPv6 adressiert werden

Bestandsschutz Fortsetzung des Betriebs eines Systems unter IPv4 Bestandsschutz wird oft angewendet, um Stabilität, Kompatibilität und Kontinuität in IT-Systemen sicherzustellen, während gleichzeitig Veränderungen oder Migrationen minimiert werden. In der öffentlichen Verwaltung ist der Bestandsschutz auch ein wichtiges Element der Wirtschaftlichkeit und des Investitionsschutzes

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2. Einleitung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Unterstützung der Behörden und Organisationen in der Bundesverwaltung bei der Herstellung der IPv6-Fähigkeit in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2020/13 der Konferenz der IT-Beauftragten2 (KoITB), heute CIO Board, und der „Umsetzung der IPv6 - Ziele für WAN-Netze des Bundes sowie für die über „Verbundene Netze im IVÖV“ angebundenen Rechenzentren im Einklang mit der Netzstrategie 2030“ in Umsetzung des IT-Rats-Beschlusses 2020/143.

Zudem soll die Realisierung der Maßnahme „ID: V-9036-R04, TV-09 Kommunikationsverbindungen und Netzwerkprotokoll (Die zentral bereitgestellten Kommunikationsverbindungen sollen genutzt werden. IPv6 muss als Netzwerkprotokoll verwendet werden.)“ der „Architekturrichtlinie für die IT des Bundes“ (Version 6.1 20244) unterstützt werden.

Hierzu wurde das sog. „IPv6-Programm des Bundes“5 eingesetzt, das die Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der gesamten Bundesverwaltung zentral koordiniert und in spezifischen Themenfeldern unterstützt. Dafür organisiert das IPv6-Programm des Bundes eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen. Das IPv6-Programm des Bundes arbeitet auf Grundlage einer zeitlichen Planung von Migrationseinzelprojekten der Behörden und Organisationen des Bundes, der sogenannten Bündelplanung. Diese teilt die über 100 Behörden und Organisationen, die am IPv6-Programm beteiligt sind, in insgesamt fünf Bündeln zu ca. 20-30 Migrationseinzelprojekten auf. Die Bündel starten zeitlich versetzt mit einem Jahr Abstand, so dass zu einem gegebenen Zeitpunkt meistens zwei Bündel "aktiv" sind. Die Bündel sehen ein Startzeitfenster von durchschnittlich zwei Jahren für die Migrationseinzelprojekte vor. Diese Bündelplanung ist mit der Wellenplanung der „Betriebskonsolidierung Bund“6 abgeglichen. Die Zielzeitfenster für die Migrationseinzelprojekte werden von den Behörden und Organisationen des Bundes in eigener Verantwortung, aber in Übereinstimmung mit den oben genannten Beschlüssen festgelegt.

Das Programmziel lässt sich nur erreichen, wenn Bedarfsträger aus der Bundesverwaltung hochqualifizierte Experten beauftragen können, die über praktische Erfahrungen bei der Umsetzung von IPv6-Migrationen verfügen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass diese Erfahrungen in Behörden oder Organisationen des Bundes erworben wurden. Projekterfahrungen in den Ländern oder Kommunen oder für Wirtschaftsunternehmen sind gleichwertig zu den Erfahrungen bei Organisationen und Behörden des Bundes.

Seitens der Bedarfsträger wird erwartet, dass die Auftragnehmerin eine loyale, produktneutrale, qualitativ hochwertige Beratungsleistung für die Erreichung der Ziele erbringt. Als Leitlinie für die Beratung soll folgende Definition gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 28.06.20067 dienen:

2 https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it- beirat/beschluesse/2020_13_Beschluss_Konferenz_IT-Beauftragte.pdf?__blob=publicationFile&v=1 3 https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it- beirat/beschluesse/2020_14_Beschluss_Konferenz_IT-Beauftragte.pdf?__blob=publicationFile&v=1 4 https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/architekturen- standard/ArchRL.pdf?__blob=publicationFile&v=9 5 https://www.bdbos.bund.de/DE/Aufgaben/IPv6/ipv6programm_node.html 6 https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it- konsolidierung/betriebskonsolidierung/betriebskonsolidierung-node.html 7 https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/BWV- Veroeffentlichung/_einsatz-externer-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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„Berater sind Einzelpersonen oder Firmen, die auf vertraglicher Basis beratend tätig geworden sind. Unter Beratung ist demzufolge eine Aussage zu einem bestimmten Fachgebiet zu verstehen. Gegenstand der externen Beratung ist eine entgeltliche Leistung auf vertraglicher Basis, die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen der Auftraggeberin praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleiten. Leistungsempfänger sind dabei Einrichtungen der mittelbaren oder unmittelbaren Bundesverwaltung […..], soweit sie durch Bundesmittel institutionell gefördert werden; Leistungserbringer ist eine außerhalb dieses Bereichs tätige natürliche oder juristische Person.“

Kein Gegenstand der Leistung sind Schulungsmaßnahmen sowie Softwareentwicklungs- und Softwareimplementierungsleistungen.

3. Rahmenbedingungen

3.1 Der Bestellprozess

Der Bestellprozess beginnt mit einer Abrufanfrage des Bedarfsträgers bei der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin prüft die Anfrage. Im Rahmen der Bestellung (Einzelauftrag) werden innerhalb der Regelungen der Rahmenvereinbarung Leistungsumfang, einzusetzendes Personal, Vergütung und Termine für den jeweiligen Einzelfall konkretisiert.

Die Auftragnehmerin übermittelt innerhalb von maximal zwei Wochen nach der Anfrage ein individuelles Abruflangebot ("Angebot") zu Rahmenvertragskonditionen an den Bedarfsträger. Die für das Angebot vorgesehenen Berater und Beraterinnen werden durch die Auftragnehmerin dabei benannt. Für jede Person sind die ausgefüllten Vorlagen "CV Technische Projektleitung", "CV Architektur" oder "CV Testing" und "Personalreferenzen" dem Bedarfsträger vorzulegen (Anlage 2). Der Auftragnehmer kann auf bereits im Vergabeverfahren vorgelegte Unterlagen verweisen.

Der Bedarfsträger validiert das Angebot in Bezug auf die Rahmenvertragskonditionen. Werden Abweichungen festgestellt, reklamiert er das Angebot bei der Auftragnehmerin und bittet um entsprechende Änderung. Werden keine Abweichungen festgestellt, kann der Bedarfsträger auf Basis des Angebots die Leistungen bei der Auftragnehmerin in Form einer einseitigen Erklärung (Angebotsbestätigung) mittels EVB-IT Dienstleistungsvertrag beauftragen. Somit werden auch die von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen Berater und Beraterinnen durch den Bedarfsträger bestätigt.

Die Auftragnehmerin übermittelt nach Eintreffen des Auftrages eine Auftragsbestätigung per E- Mail an den Bedarfsträger. Weitergehende Erläuterungen bzw. eine Kommentierung des Auftrags durch die Auftragnehmerin sind unzulässig.

3.2 Leistungsnachweise und Rechnungsstellung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Erfassung aller Tätigkeiten in einem Leistungsnachweis gemäß Muster 1 EVB-IT Dienstleistung oder auf Wunsch des Bedarfsträgers in einem webbasierten Abrechnungs- und Controllingtool. In diesem Fall stellt der Bedarfsträger das Tool der Auftragnehmerin zur Verfügung bzw. ermöglicht ihr einen Zugang zu diesem. Die Tätigkeiten der eingesetzten Berater und Beraterinnen müssen dabei zeitnah einzeln und personenbezogen

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erfasst werden. Im Leistungsnachweis sind dabei für jeden Tag die Zeiten mit Aufschlüsselung der Tätigkeiten auszuweisen.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich gemäß Leistungsnachweis spätestens zwei Wochen nach der Leistungserbringung. Bei Leistungen, die über einen Zeitraum von länger als einem Monat erbracht werden, darf die Rechnungsstellung für bereits erbrachte Leistungen gemäß Leistungsnachweis hiervon abweichend monatlich nachträglich erfolgen, sofern der Bedarfsträger hierzu seine Einwilligung erteilt hat.

Liegt der Leistungsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden Reisekosten nicht gesondert vergütet, sondern sind durch die Tagessätze mit abgegolten.

Im Ausnahmefallkann der Leistungsort auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen. In diesem Fall muss der Auftragnehmerin vor Einzelvertragsabschluss eine schriftliche Zustimmung des Bedarfsträgers vorliegen, dass der Erfüllungsort außerhalb des Bundesgebietes liegt und vereinbart wird. Der Auftragnehmerin werden in diesem Fall auf Nachweis und nach erfolgter Abstimmung mit dem Bedarfsträger und entsprechender Vereinbarung im Einzelauftrag Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz vergütet.

Unabhängig vom konkreten Leistungsort werden Material- und Nebenkosten sowie Reisezeiten und Pausenzeiten nicht gesondert vergütet.

4. Leistungen

Die Leistungspflicht der Auftragnehmerin umfasst die nachfolgend in den Unterstützungsbereichen von Ziffer 4.1 bis 4.3 enthaltenen Leistungen zur Umsetzung von IPv6- Migrationseinzelprojekten in Behörden und Organisationen der Bundesverwaltung (siehe Dokument „Liste der Bedarfsträger“). Die Mindestanforderungen an das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal der Auftragnehmerin sind jeweils benannt.

Die Konkretisierung der Leistungen zur Durchführung einzelner behördenbezogener Migrationseinzelprojekte erfolgt im jeweiligen Einzelauftrag des Bedarfsträgers. Die Auftragnehmerin hat die Leistungen stets im Einklang mit dem Migrationsleitfaden in der jeweils aktuellen Version (zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung aktuelle Version 4.1, Stand 19.11.2025, Anlage 1) zu erbringen, es sei denn, der Bedarfsträger ordnet einen abweichenden bzw. ergänzenden Maßstab an. Die Auftragnehmerin hat hierbei den Bedarfsträger stets auf die Vorteile des Migrationsleitfadens hinzuweisen.

Die Auftragnehmerin beteiligt sich aktiv am (technischen) Erfahrungsaustausch im Wissensmanagement und bei der Dokumentation der im Rahmen der Migrationseinzelprojekte gewonnen Erkenntnisse im Wiki des Wissensmanagements des IPv6-Programms. Das IPv6-Wiki des Wissensmanagements ist ein virtuelles Lexikon, das umfangreiche technische Informationen zu IPv6 und damit im Zusammenhang stehenden Themenfeldern bereitstellt. Zugänge zum Wissensmanagement des IPv6-Programms werden der Auftragnehmerin nach Zuschlag bereitgestellt.

Neben der Verpflichtung der Auftragnehmerin nach § 16 der Rahmenvereinbarung, für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen Ansprechpartner gegenüber der Auftraggeberin zu benennen, benennt die Auftragnehmerin dem Bedarfsträger mindestens eine Ansprechperson im Einzelauftrag, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistung sowie die Überwachung des von der Auftragnehmerin eingesetzten Personals verantwortlich ist. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.

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Bei Ausfall des jeweiligen Ansprechpartners muss die Auftragnehmerin gleichwertigen Ersatz stellen und dessen Einarbeitung gewährleisten. Eine etwaige Einarbeitung des Ersatzes wird nicht vergütet.

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, einen Sicherheitsbevollmächtigten zu bestellen, der für die Sicherheit und den Geheimschutz gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) verantwortlich ist.

4.1 Unterstützungsbereich „Technische Projektleitung“

4.1.1 Leistungsumfang

Unterstützung der Bedarfsträger bei der Betreuung der Projektteams, v. a. der Technikerteams, die die einzelnen Schritte in einer IPv6-Migration durchführen, insbesondere durch

● Unterstützung bei Festlegung des Vorgehens in den IPv6-Migrationen, ● Durchführung der Ist-Aufnahme und der einzelnen Migrationsschritte (vgl. Anlage 1, s. Ziffer 7 zu Keimzellen- und Inkrementmigrationen), ● Beratung der Techniker im Projektteam im Hinblick auf Projektumsetzung, ● Unterstützung des IT-Betriebs und des behördlichen Helpdesks im Zusammenhang mit der Umstellung einzelner Konfigurationselemente, ● Allgemeine Techniken von Projektmanagement und Projektorganisation sowie Projektmanagement unter Anwendung des Vorgehens im Migrationsleitfaden sowie ● Erstellen von Migrationshandbüchern und Konzepten.

4.1.2 Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal

● Beherrschung der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) auf dem Niveau C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen8 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen), ● Berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium oder Berufsausbildung) im MINT- Bereich (Mathematik, Informatik9, Naturwissenschaften, Technik) oder alternativ einen Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss einer anderen Fachrichtung und zusätzlich Absolvierung entsprechender Ausbildung/Trainings zur Vermittlung technischer Kompetenzen. Die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland kann anhand der Datenbanken https://anabin.kmk.org/anabin.html sowie https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung?utm_source=chatgpt.com, https://www.make-it-in-germany.com/en/looking-for-foreign- professionals/recruitment/foreign- qualifications/recognition?utm_source=chatgpt.com, https://www.arbeitsagentur.de/int/de/menschen-aus-dem-ausland/anerkennung- innerhalb-deutschlands?utm_source=chatgpt.com oder gleichwertiger Datenbanken (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) überprüft werden sowie ● Nachweis der praktischen Erfahrungen in IPv6-Migrationseinzelprojekten mit Aufgaben einer technischen Projektleitung (grundlegende IPv6-Themen; Planung

8 https://europass.europa.eu/de/what-common-european-framework-languages-cefr 9 Hierin inbegriffen sind auch interdisziplinäre Informatikfächer wie Wirtschaftsinformatik, Geoinformatik, Medieninformatik usw. Sofern ein Studiengang oder eine Berufsausbildung überwiegend (d.h. mehr als 50%) mathematische, (informations-) technische und/ oder naturwissenschaftliche Studieninhalte beinhaltet wird ein solcher Abschluss dem Begriff „MINT“ zugeordnet und anerkannt (entsprechende Nachweise werden vorausgesetzt.)

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sowie vollständige Umsetzung von IPv6-Migrationsprojekten oder Führung von Technikerinnenteams in IPv6-Migrationsprojekten) anhand mind. einer Referenz (Junior) bzw. mindesten drei Referenzen (Senior).

4.1.3 Erfahrungsstufen des eingesetzten Personals

Das eingesetzte Personal wird in folgende Erfahrungsstufen eingeteilt, die dann wiederum für die Vergütung der Auftragnehmerin im Sinne von § 6 der Rahmenvereinbarung relevant sind:

Senior Erfahrungsstufe:

● Mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Leistungsgegenstand gemäß Ziffer 4.1.1 oder gleichwertige Erfahrungen (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) sowie ● Praktische und durch drei verschiedene Referenzen nachgewiesene Erfahrung in IPv6- Migrationseinzelprojekten mit Aufgaben einer technischen Projektleitung oder gleichwertige Erfahrungen (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen). Eine Referenz kann nur anerkannt werden, wenn der persönliche Einsatz mindestens 20 PT umfasst. Davon wird mindestens in einer Referenz die Projekterfahrung für ein Unternehmen oder eine Organisation mit mehr als 500 Mitarbeitenden oder 1.000 Endgeräten oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) nachgewiesen.

Junior Erfahrungsstufe

● Mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens ein Jahr im Leistungsgegenstand gemäß Ziffer 4.1.1 oder gleichwertige Erfahrungen (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) sowie ● Praktische und durch eine Referenz nachgewiesene Erfahrung in IPv6- Migrationseinzelprojekten im Unterstützungsbereich einer technischen Projektleitung. Eine Referenz kann nur anerkannt werden, wenn der persönliche Einsatz mindestens 20 PT umfasst.

4.2 Unterstützungsbereich „Netzwerk-, Enterprise- und Software-

Architektur“

4.2.1 Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin unterstützt die Bedarfsträger bei sämtlichen architekturrelevanten Fragestellungen. Die betrifft vor allem die Definition des Migrationsvorgehens in Übereinstimmung mit der jeweils festgestellten IPv6-Fähigkeit von Konfigurationselementen (IPv6-Only; IPv4/IPv6-Dual Stack oder IPv4-Bestandsschutz, vgl. Architekturvorgabe TV-09 der Architekturrichtlinie für die IT des Bundes Version 6.110). Da von IPv6-Migrationen sämtliche Konfigurationselemente, die in einer Behörde oder Organisation des Bundes im Einsatz sind oder künftig eingesetzt werden sollen, betroffen sind, müssen abhängig vom konkreten Migrationseinzelprojekt die Migrationspfade vom Netzwerk bis zur Software im Detail definiert werden. Da eine IPv6-Migration einer Behörde oder Organisation des Bundes eine länger

10 https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/architekturen- standard/ArchRL.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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andauernde Transformation der behördlichen IT-Landschaft darstellt, sind die Architektur- Zielbilder an die Möglichkeiten der IPv6-Migration anzupassen.

Die Auftragnehmerin unterstützt den Bedarfsträger dabei, eine sinnvolle Migrationsquote für das jeweilige Migrationseinzelprojekt festzulegen (im Migrationsleitfaden wird diese Festlegung einer Migrationsquote für den Kick-off empfohlen.).

Abhängig vom jeweiligen Einzelauftrag sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

● Beratung, Erstellung und Bewertung von Anpassungsbedarfen an im Einsatz befindlichen Softwarearchitekturen infolge von IPv6-Migrationen, ● Unterstützung bei der Ausarbeitung der Soll-Bebauung mit Anpassungen an den Enterprise-Architekturen infolge einer IPv6-Migration, ● Entwurf und Planung von Migrationspfaden für Softwarearchitekturen (u.a. mit Beachtung der Standarddienste mit IPv6), im Einsatz befindliche Dienste und Fachanwendungen, ● Prüfung der Umsetzbarkeit und Integration neuer Lösungen, ● Sicherstellung der Einhaltung der geplanten Migrationspfade im Verlauf eines Migrationseinzelprojektes und Durchführung von Soll-Ist-Analysen.

4.2.2 Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal

● Beherrschung der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) auf dem Niveau C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen11 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen), ● Berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium oder Berufsausbildung) im MINT- Bereich (Mathematik, Informatik12, Naturwissenschaften, Technik) oder alternativ einen Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss einer anderen Fachrichtung und zusätzlich Absolvierung entsprechender Ausbildung/Trainings zur Vermittlung technischer Kompetenzen. Die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland kann anhand der Datenbanken https://anabin.kmk.org/anabin.html sowie https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung?utm_source=chatgpt.com, https://www.make-it-in-germany.com/en/looking-for-foreign- professionals/recruitment/foreign- qualifications/recognition?utm_source=chatgpt.com, https://www.arbeitsagentur.de/int/de/menschen-aus-dem-ausland/anerkennung- innerhalb-deutschlands?utm_source=chatgpt.com oder gleichwertiger Datenbanken (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) überprüft werden sowie ● Nachweis praktischer Erfahrungen in der Architekturberatung für IPv6-Migrationen, einschließlich IPv6-Themenschwerpunkte für die Soll-Bebauung, Besonderheiten beim Testen und Betrieb von IPv6, Bewertung von Anpassungsbedarfen an im Einsatz befindliche Softwarearchitekturen und Entwurf von Migrationspfaden anhand von Referenzen.

11 https://europass.europa.eu/de/what-common-european-framework-languages-cefr

12 Hierin inbegriffen sind auch interdisziplinäre Informatikfächer wie Wirtschaftsinformatik, Geoinformatik, Medieninformatik usw. Sofern ein Studiengang oder eine Berufsausbildung überwiegend (d.h. mehr als 50%) mathematische, (informations-) technische und/ oder naturwissenschaftliche Studieninhalte beinhaltet wird ein solcher Abschluss dem Begriff „MINT“ zugeordnet und anerkannt (entsprechende Nachweise werden vorausgesetzt.)

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● Mindestens ein Weiterbildungszertifikat Cisco Zertifizierter Netzwerk Spezialist (Cisco Certified Network Professional CCNP Enterprise) oder ein gleichwertiges Zertifikat (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen). Dieses kann beispielsweise ein Arista Cloud Engineering (ACE) oder eines der Zertifikate JNCIA/S- Junos Service Provider Routing und Switching, JNCIS-SP Service Provider Routing und Switching, JNCIS-ENT Enterprise Routing und Switching oder JNCIS-SEC Sicherheit von Juniper Networks sein.

4.2.3 Erfahrungsstufe des eingesetzten Personals

Das eingesetzte Personal gehört der Senior Erfahrungsstufe an:

Senior Erfahrungsstufe:

● Mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Leistungsgegenstand gemäß Ziffer 4.2.1 oder gleichwertige Erfahrungen (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) sowie ● Praktische und durch drei verschiedene Referenzen belegbare Erfahrung in der Architekturberatung mit Bezug auf IPv6-Migrationen oder gleichwertige Projekte (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen). Eine Referenz kann nur anerkannt werden, wenn der persönliche Einsatz mindestens 20 PT umfasst. Davon wird mindestens in einer Referenz für ein Unternehmen oder eine Organisation mit mehr als 500 Mitarbeitenden oder 1.000 Endgeräten nachgewiesen.

4.3 Unterstützungsbereich „Testing“

4.3.1 Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin unterstützt die Bedarfsträger bei der Nutzung der programmeigenen Testlabore sowie bei der Aufbereitung der Testergebnisse für das Wissensmanagement bzw. Wiki des IPv6-Programms. Die programmeigenen Testlabore bestehen aus zwei physischen und einem virtuellen Testlabor und werden von externen Dienstleistern auftraggeberseitig betrieben. Das virtuelle Testlabor wird komplett digital bereitgestellt. Das kleine physische Testlabor hat einen Remote-Zugang, der für die Tests genutzt wird. Das große physische Testlabor wird die Möglichkeit bieten, dass eigene behördliche Hardware für Tests in das Labor verbaut wird. Zudem hat auch dieses Testlabor einen sicheren Remote-Zugang. Sollten sich Bedarfsträger entscheiden, eigene Testlabore zusätzlich zum Angebot des IPv6-Programms aufzubauen, sollen die Tester bei der Konzeptionierung, dem Aufbau und dem Betrieb behördeneigener IPv6- Testlabore in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen in einem Einzelauftrag unterstützen.

Abhängig vom jeweiligen Einzelauftrag sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

● Planung, Definition und Konzeptionierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Migrationseinzelprojekte unter Nutzung der durch das IPv6-Programm bereitgestellten Testlabore, ● Planung, Konzeptionierung und Aufbau sowie Betreuung von IPv6-Testlaboren des jeweiligen Bedarfsträgers, sofern im Einzelauftrag gesondert benannt bzw. angefordert, ● Definition von Testfällen für die Migrationseinzelprojekte für Testungen der Herstellung von IPv6-Fähigkeit im Dual Stack und von IPv6-only in den zu migrierenden Konfigurationselementen (Hardware, Software, Netzinfrastrukturen) sowie

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● Planung und Durchführung von Testungen auf Basis der definierten Testfälle unter Nutzung der programmeigenen Testlabore und/oder behördlicher Testlabore, inkl. umfangreicher Dokumentation der Testungen (u.a. Anwendungsfälle, Testfälle, Testplanung, Testdurchführung, Testauswertung).

Gemäß dem im Migrationsleitfaden (Version 4.1, Anlage 1, Kapitel 3.3) empfohlenen Vorgehen gibt es eine Reihe von Aktivitäten, in denen Tests durchgeführt werden. Im Wesentlichen umfassen diese:

● Tester arbeiten auf Basis definierter Anwendungsfälle, aus denen Testfälle abgeleitet werden, und betreuen die Testungen in den programmeigenen Testlaboren oder den Testlaboren der Bedarfsträger im Vorfeld oder parallel zu Umstellungen von Konfigurationselementen auf IPv6 sowie ● Tester betreuen die „Freigabe“-Tests nach der Umstellung auf IPv6, bevor ein umgestelltes Konfigurationselement innerhalb eines Wartungsfensters in den Wirkbetrieb übernommen wird (oder bei Scheitern dieser Tests, bevor ein Roll-back entschieden werden muss).

4.3.2 Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal

● Beherrschung der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) auf dem Niveau C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen13 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen), ● Berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium oder Berufsausbildung) im MINT- Bereich (Mathematik, Informatik14, Naturwissenschaften, Technik) oder alternativ einen Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss einer anderen Fachrichtung und zusätzlich Absolvierung entsprechender Ausbildung/Trainings zur Vermittlung technischer Kompetenzen. Die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland kann anhand der Datenbanken https://anabin.kmk.org/anabin.html sowie https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung?utm_source=chatgpt.com, https://www.make-it-in-germany.com/en/looking-for-foreign- professionals/recruitment/foreign- qualifications/recognition?utm_source=chatgpt.com, https://www.arbeitsagentur.de/int/de/menschen-aus-dem-ausland/anerkennung- innerhalb-deutschlands?utm_source=chatgpt.com oder gleichwertiger Datenbanken (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) überprüft werden sowie ● Nachweis der praktischen Erfahrungen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Tests im Kontext von IPv6-Migrationen. Dies umfasst mindestens die Planung, Definition und Konzeptionierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in IPv6-Migrationsprojekten; Definition von Testfällen für IPv6-Migrationsprojekte; Konzipierung und Betrieb von IPv6-Testlaboren anhand von mind. einer Referenz (Junior) bzw. mindesten drei Referenzen (Senior).

13 https://europass.europa.eu/de/what-common-european-framework-languages-cefr

14 Hierin inbegriffen sind auch interdisziplinäre Informatikfächer wie Wirtschaftsinformatik, Geoinformatik, Medieninformatik usw. Sofern ein Studiengang oder eine Berufsausbildung überwiegend (d.h. mehr als 50%) mathematische, (informations-) technische und/ oder naturwissenschaftliche Studieninhalte beinhaltet wird ein solcher Abschluss dem Begriff „MINT“ zugeordnet und anerkannt (entsprechende Nachweise werden vorausgesetzt.)

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4.3.3 Erfahrungsstufen des eingesetzten Personals

Das eingesetzte Personal wird in folgende Erfahrungsstufen eingeteilt, die dann wiederum für die Vergütung der Auftragnehmerin im Sinne von § 6 der Rahmenvereinbarung relevant sind:

Senior Erfahrungsstufe:

● Mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Leistungsgegenstand gemäß Ziffer 4.3.1 oder gleichwertig Erfahrungen (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) sowie ● Praktische Erfahrung in der Planung, Durchführung und Dokumentation von Tests im Kontext von IPv6-Migrationen, belegt durch drei verschiedene Referenzen. Davon mindestens eine Referenz, die den Aufbau von Testlaboren zum Inhalt hat. Eine Referenz kann nur anerkannt werden, wenn der persönliche Einsatz mindestens 20 PT umfasst.

Junior Erfahrungsstufe

● Mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens ein im Leistungsgegenstand gemäß Ziffer 4.3.1 oder gleichwertige Erfahrungen (die Gleichwertigkeit ist von der Auftragnehmerin zu begründen) sowie ● Praktische Erfahrung bei der Durchführung und Dokumentation von Tests im Kontext von IPv6-Migrationen, belegt durch eine Referenz. Eine Referenz kann nur anerkannt werden, wenn der persönliche Einsatz mindestens 20 PT umfasst.

4.4 Leistungen zur Qualitätssicherung

Ein hoher Qualitätsstandard der erbrachten Leistungen durch die Auftragnehmerin hat Priorität. Die Auftragnehmerin ist daher zur internen Qualitätssicherung (QS) der Unterstützungsleistungen, der Ergebnisdokumente, weiterer Dokumente und sonstiger vereinbarter Leistungen verpflichtet. Dies umfasst sowohl die Konformität der Unterstützungsleistungen mit den jeweils geltenden Vorgaben wie Standards, Handreichungen und sonstigen Dokumenten als auch die entsprechende Konformität sowie die Schlüssigkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Ergebnisdokumente in Bezug auf die jeweiligen Unterstützungsleistungen. Um dies zu vermeiden, wird eine obligatorische interne QS der Auftragnehmerin vorausgesetzt. Diese Verpflichtung gilt insbesondere

● bei der Erstellung von Dokumenten vor der Übersendung an den Bedarfsträger, ● für die Personalauswahl vor Terminen bei den Bedarfsträgern.

Der Bedarfsträger behält sich vor, eine QS zu vorgenannten Punkten durchzuführen und ggf. Nachbesserungen von der Auftragnehmerin zu fordern, die nicht zusätzlich vergütet werden. Die QS kann sich darüber hinaus auch auf sämtliche Aspekte der Leistungen bzw. der Projekte beziehen.

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5. Weitere Anforderungen während der Ausführung

5.1 Anforderungen an das eingesetzte Personal

5.1.1 Allgemeines

Beraterinnen und Berater, die zur Erfüllung der Einzelaufträge eingesetzt werden, stehen in einem Vertragsverhältnis zu der Auftragnehmerin. Sie müssen den untenstehenden formalen und fachlichen Anforderungen genügen.

Die Auftragnehmerin hat zwingend mindestens das Personal einzusetzen, das sie im Rahmen ihres Angebots als konkret einzusetzende Personen (ggf. anonymisiert) benannt hat und deren Qualifikationsprofile, Antworten auf Ad-Hoc-Fragen und Ergebnisse der Probearbeiten bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bewertet worden sind. Unabhängig davon hat die Auftragnehmerin nur solches Personal einzusetzen, das für die jeweils zu erbringende Leistung hinreichend qualifiziert ist. Ein Austausch von Personal ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die Bedarfsträgerin zulässig. Die Auftraggeberin wird ihre Zustimmung im Fall eines berechtigten Grundes und wenn ein gleich- oder höherwertiger Ersatz angeboten wird erteilen. Ein berechtigter Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Austausch aufgrund Krankheit oder Ausscheiden der betreffenden Person aus dem Unternehmen oder vergleichbarer Umstände, bedingt ist. Die Umstände sind von der Auftragnehmerin darzulegen und plausibel zu machen. Kein berechtigter Grund ist der Einsatz der betreffenden Person in einem anderen Projekt oder ein Umzug des Standorts des Unternehmens. Die Gleichwertigkeit des Ersatzes orientiert sich anhand des für die auszutauschende Person vormals eingereichten Qualifikationsprofils, soweit ein solches vorliegt, andernfalls nach billigem Ermessen.

Eine höhere Qualifikation der Ersatzperson begründet keinen Anspruch auf Erhöhung der Vergütung. Die durch den Austausch und die Einarbeitung der Ersatzperson entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Das eingetauschte Personal ist unverzüglich auf alleinige Kosten der Auftragnehmerin vollumfänglich einzuarbeiten. Soweit möglich arbeitet die ausgetauschte Person die Ersatzperson ein.

Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt in Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht. Das Personal der Auftragnehmerin wird nicht durch den Bedarfsträger in den Arbeitsprozess bzw. die Organisation des Bedarfsträgers eingegliedert und der Bedarfsträger erteilt dem von der Auftragnehmerin eingesetzten Personal keine auftraggebenden Weisungen. Die Auftragnehmerin bestimmt eigenverantwortlich die Verteilung der ihr obliegenden Aufgaben des Einzelauftrages an das von ihr eingesetzte Personal.

Disziplinarische Vorgesetzte der externen Beschäftigten ist die jeweilige Vorgesetzte innerhalb der Organisationsstruktur der Auftragnehmerin. Diese erteilt die Arbeitsaufträge an die bei der Bedarfsträger eingesetzten Beschäftigten der Auftragnehmerin. Die Ansprechperson der Auftragnehmerin steht während der Laufzeit des jeweiligen Einzelauftrags des Bedarfsträgers durchgehend zur Verfügung. Abstimmungen sowie ggf. notwendige Eskalationen erfolgen zwischen der Ansprechperson der Auftragnehmerin sowie den Beteiligten des Bedarfsträgers.

5.1.2 Verfügbarkeit der Beraterinnen und Berater

Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterinnen und Berater müssen innerhalb von 15 Werktagen nach Einzelabruf zur Verfügung stehen. Ein Wechsel der eingesetzten Beraterin

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bzw. des eingesetzten Beraters ist vorbehaltlich der Zustimmung des Bedarfsträgers möglich und entsprechend zu begründen.

5.1.3 Arbeitsort

Grundsätzlich ist die Erbringung der Leistungen der Auftragnehmerin nicht zwingend vor Ort zu erbringen, vorausgesetzt dass alle vertraglichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz erfüllt werden. Dies bedarf jedoch einer Individualabsprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger.

5.1.4 Arbeitszeiten

Die Geschäftszeiten der Bedarfsträger und damit die regulären Arbeitszeiten der Auftragnehmerin sind Montag bis Freitag zwischen 06 bis 20 Uhr. Die Auftragnehmerin erklärt sich bereit, die Leistungen in Ausnahmefällen und wenn die Sache es erfordert auch außerhalb der Geschäftszeiten (einschließlich ggfs. an Sam-, Sonn- und Feiertagen) zu erbringen. Es gelten die gesetzlichen Feiertage am im Einzelauftrag vereinbarten Ort oder soweit kein Ort vereinbart wurde, beim Bedarfsträger. Arbeitszeitrechtliche Vorgaben sind einzuhalten.

5.1.5 Einsätze im Ausland

Ggf. kann es in geringem Umfang zu Einsätzen in ausländischen Standorten der Bedarfsträger kommen.

6. Barrierefreie Dokumente

Alle im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Dokumente (PDF, Word, Excel, PowerPoint), hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer mit dem höchstmöglichen Grad an Barrierefreiheit zu erstellen. Die Erstellung der Dokumente richtet sich insbesondere nach der EU-Norm EN 301 54915 Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und Dienstleistungen in der jeweils aktuell geltenden Fassung (im Speziellen Kapitel 10 „Non-web documents“) und deren Implementierung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des World Wide Web Consortiums (W3C)16.

7. Migrationsleitfaden

Das IPv6-Programm hat einen Migrationsleitfaden erarbeitet, der ein spezielles Vorgehensmodell für Migrationseinzelprojekte beinhaltet. Ein agiles Vorgehensmodell bietet die Grundlage, die behördlichen IPv6-Migrationen in kleinere Teilbereiche („Keimzellen“ und „Inkremente“ genannt) zu gliedern. Im Kern dieses „Keimzellen-Vorgehens“ steht, dass in der Regel keine gesamthafte Migration „in einem Rutsch“ geplant werden sollte. Das agile Vorgehensmodell für ein Migrationseinzelprojekt (Abbildung 1) nach DevOps-Prinzipien und in Anlehnung an SAFe durchläuft in vier Phasen zwölf Aktivitätenketten:

15 https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.01.01_60/en_301549v030101p.pdf 16 https://www.w3.org/TR/WCAG21/

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Abbildung 1

In den behördlichen Migrationseinzelprojekten sollen die vier Phasen 1. Kontinuierliche Identifikation, 2. Kontinuierliche Erprobung, 3. Kontinuierliche Umsetzung und 4. Kontinuierliches Lernen mehrfach durchlaufen werden.

7.1 Kontinuierliche Identifikation

Grobe Ist-Aufnahme: Sammlung von Informationen über das bestehende IPv4-Netzwerk und die bestehende IT-Landschaft sowie die IPv6-Fähigkeit der in der Behörde eingesetzten Konfigurationselemente

[Ist-1] Prüfung, ob die Dokumentation zur behördlichen Gesamtarchitektur aktuell ist

[Ist-2] Prüfung der vorhandenen BKB-Dokumentation

[Ist-3] Prüfung der CMDB – sofern diese vorhanden ist

[Ist-4] Auftrag, die Dokumentation zu aktualisieren

[Ist-5] Migrationsrelevante Konfigurationselemente identifizieren

[Ist-6] Strukturierung der migrationsrelevanten Konfigurationselemente, ggf. nach OBASHI

[Ist-7] Dokumentation der migrationsrelevanten Konfigurationselemente, inkl. aller Schnittstellen

Zusätzliche Aktivität für weiteren Durchlauf: „Kleine“ Retrospektive

Zusätzliche Aktivität für weiteren Durchlauf: Weitere Schnittstellen identifizieren und beschreiben

Zusätzliche Aktivität für weiteren Durchlauf: Anpassung des Migrationsplanes (auf Ebene des Migrationseinzelprojektes

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Keimzellen-Identifikation: Auswahl einer Anwendung oder eines Netzwerkbereichs als Startpunkt (= Keimzelle)

[IK-1] Workshop zur ersten Auswahl von geeigneten Keimzellen („Keimzellen-Kandidaten“)

[Ist-2] Finale Feststellung der IPv6-Fähigkeit

[Ist-3] Klassifikation „Keimzellen-Kandidaten“

[Ist-4] Quick-Check zu den Abhängigkeiten der Keimzelle („Umfeldanalyse“ für CIs)

[Ist-5] Iteration der Auswahl von geeigneten Keimzellen, sofern erforderlich

[Ist-6] Festlegung der Keimzellen

Planung: Planung des Migrationseinzelprojekts, in welcher Keimzellen, deren Wiederholungen, sowie „Migrations-Inkremente“ ausgewählt werden

[Pl-1] Test der Konfigurationsumstellung in der Testumgebung

[Pl-2] Dokumentation der getesteten Konfiguration

[Pl-3] Peer-Review der getesteten Konfiguration (intern)

[Pl-4] Festlegung eines Zeitfensters für die Keimzellen-Migration und deren Wiederholungen

7.2 Kontinuierliche Erprobung

Vorbereitung: Durchführung organisatorischer Aktivitäten zur Komplettierung der fachlichen und technischen Aktivitäten

[V-1] Festlegung eines „Migrationsteams“ für die Keimzellen-Migration und deren Wiederholungen

[V-2] Information des Helpdesks zur geplanten Migration

[V-3] Monitoring anpassen

[V-4] Bestehende Konfiguration sichern oder dokumentieren

Keimzellen-Migration: Detaillierte Dokumentation der Keimzellen-Migration

[KM-1] Einspielen der überprüften Konfiguration für die Keimzellen-Wiederholung

[KM-2] Test der Migration

[KM-3] Ggf. Fix einspielen, Rollback einleiten

[KM-4] Ergänzung der Dokumentation dieser Migration und ggf. Problemanalyse

[KM-5] Monitoring auswerten

Keimzellen-Wiederholung: Ergänzung und Anreicherung der Dokumentation der Keimzellen- Migration

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[KW-1] Walk-Through durch die Dokumentation und die erkannten Probleme

[KW-2a] – [KW-2e] entspricht Keimzellen Migration [KM-1] – [KM-5]

7.3 Kontinuierliche Umsetzung

Konfiguration Inkremente: Erfassung und Analyse der IST-Situation und Planung des Migrationsvorgehens

[KI-1] Lessons Learned Workshop zu den Keimzellen-Migrationen

[KI-2] Analyse der IPv6-Fähigkeit der Konfigurationselemente im Inkrement

[KI-3] Ersatzbeschaffungen bei Bedarf

[KI-4] Testen der Konfigurationsumstellung in der Testumgebung

[KI-5] Dokumentation der getesteten Konfiguration

[KI-6] Peer-Review der getesteten Konfiguration (extern)

[KI-7] Festlegung eines Zeitfensters für die Inkrement-Migration und die weiteren Prozesse

[KI-8] Festlegung eines „Migrationsteams“ für die Inkrement-Migration und die weiteren Prozesse

[KI-9] Information des Helpdesks zur geplanten Migration

[KI-10] Monitoring anpassen

[KI-11] Bestehende Konfiguration sichern oder dokumentieren

Tests: Durchführung und Auswertung der Tests der Inkremente

[T-1] Einspielen der gereviewten Konfiguration für das Inkrement

[T-2] Test der Migration in den einzelnen Bestandteilen

[T-3] ggf. Hot-Fixes einspielen, Rollback einleiten

[T-4] Dokumentation dieser Migration und ggf. Problemanalyse

[T-5] Monitoring auswerten

Zusätzliche Aktivität für weiteren Durchlauf: Anpassung der Testpläne

Inbetriebnahme: Inbetriebnahme erfolgreich getesteter Konfigurationselemente (CI)

[I-1] Prüfung, ob das Backup aktuell und erreichbar ist

[I-2] Aufbringen der Konfiguration auf das erste CI im Inkrement oder Aktivierung der ersten Software

[I-3] Testen der Schritte

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[I-4a] – [I-4n] Aufbringen der Konfiguration auf das zweite CI oder Aktivierung weiterer Software; Tests der umgestellten Konfigurationen – bis das Inkrement vollständig konfiguriert / migriert ist

[I-5] Testprotokolle prüfen und bei Bedarf vervollständigen

[I-6] Finale Freigabe- oder Abnahmetest durchführen

[I-7] Monitoring auswerten

[I-8] Aktualisierung des Backups

[I-9] Retrospektive

7.4 Kontinuierliches Lernen

Projekt-Monitoring: Controlling und Benchmarking im Migrationseinzelprojekt

[M-1] Einführung in das Projekt-Monitoring

[M-2] Erstellung eines initialen Quartalsberichts

[M-3a] – [M-3n] Erstellung der Folge-Quartalsberichte

[M-4] Kontinuierliches Benchmarking

Dokumentation: Dokumentation der Aktivitäten ab „Schritt eins“ im Migrationseinzelprojekt. Insbesondere erfordert jede Inbetriebnahme eines CI eine vollständige Dokumentation

[D-1] Erstellung Dokumentenliste

[D-2] Erstellung der Unterlagen

[D-3] Anpassung bestehender Konzepte (Betriebskonzepte; Sicherheitskonzepte; Administratorenhandbücher)

Erfahrungsaustausch: Projektinterner sowie behördenübergreifender Erfahrungsaustausch der im Rahmen des Migrationseinzelprojekts gesammelten Erfahrungen

[E-1] Zugänge für Wissensmanagement beantragen

[E-2] Kontaktinformationen aufnehmen

[E-3] An Roadshows und / oder Sprechstunden des Wissensmanagements teilnehmen

[E-4] Blog, Themenbereiche befüllen

[E-5] Dokumente in die Dokumentenbibliothek hochladen

[E-6] IPv6-Wiki fortschreiben

[E-7] Community of Practice einrichten

[E-8] An Community of Practice teilnehmen

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Die Unterstützungsleistungen der hier ausgeschriebenen IPv6-Experten in den genannten Unterstützungsbereichen „Technische Projektleitung“, „Netzwerk-, Enterprise- und Software- Architektur“ und „Testing“ sollen sich an diesem agilen Vorgehensmodell orientieren. Sollten die Behörden und Organisationen des Bundes ein anderes, behördenspezifisches Vorgehensmodell bevorzugen, dann sind die IPv6-Experten aufgefordert, diese Vorgehensmodelle anzuwenden. Darüber hinaus können andere relevante (ergänzende und neue) Methoden/Standards von der Auftragnehmerin mit entsprechender Begründung im jeweiligen Einzelauftrag angeboten und in Abstimmung mit dem jeweiligen Bedarfsträger angewandt werden. Die Auftragnehmerin hat hierbei die jeweilige Bedarfsträgerin auf die Vorteile des Migrationsleitfadens hinzuweisen.

8. Verzeichnis der Anhänge

Anhang-Nummer Bezeichnung

Anlage 1 Migrationsleitfaden Version 4.1 mit Anhängen zum Migrationsleitfaden: „Anhang 01_1_Checkliste Grobe Ist-Aufnahme v1.0“, „Anhang 01_2_Planungstemplate Migrationseinzelprojekte v1.0“, „Anhang 01_3_Bewertungsmatrix Keimzelllen-Kandidaten v1.0“, „Anhang 01_4_Kommunikationsplanungstemplate v1.0“ und „Anhang 01_5_WiBe Template v1.0“)

Anlage 2 Vorlagen: CV Technische Projektleitung CV Architektur CV Testing Personalreferenz

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