Anlage 3 zu BVB's_Aufbau von NT-Angeboten und Abrechnung von NT's.pdf

Beräumung, Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung auf einer Fläche in Wuhlheide

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 11:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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ANLAGE 3 zu den BVB´s (Besondere VertragsBedingungen)

Einkauf/Materialwirtschaft IPLZ 42000

Vergabe-Nr.: TI.ES-DE-C-0484-2026

Angebot für: Wuhlheide(Ersatzfläche) Beräumung, Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung

Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen der BVG für die Ausführung von Bauleistungen

Holzmarktstraße 15-17 Vereinbarung zum Aufbau von Nachtragsangeboten und zur 10179 Berlin Abrechnung von Nachträgen

Holzmarktstr. Bus 300 S+U Jannowitzbrücke Die mit einem Nachtragsangebot übergebenen Unterlagen müssen den S3, S5, S7, S9, U8 AG in die Lage versetzen, alle zur Prüfung des Nachtragsangebotes (dem (mit Fußweg) Grunde und der Höhe nach) relevanten Informationen und Sachverhalte aus diesen Unterlagen einfach nachvollziehen zu können.

Nachtragsangebote auf der Grundlage der klassischen vorkalkulatorischen Preisfortschreibung müssen der Gliederung nach dieser Vereinbarung entsprechen und – soweit relevant – zumindest die unten aufgeführten Punkte beinhalten bzw. abhandeln.

Beide Parteien sind sich einig, dass keine der Vertragsparteien durch eine geänderte oder zusätzliche Leistung wirtschaftlich besser oder schlechter gestellt werden darf als dies anzunehmender Weise unter Kenntnis der geänderten oder zusätzlichen Leistung bei Auftragserteilung der Fall gewesen wäre.

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Nachtragsangebote sind digital einzureichen (PDF-Dateien in durchsuchbarer Fassung, versehen mit entsprechenden Dateinamen, zusätzlich gaeb-Datei *.d86 für das Nachtrags-LV).

1 Anschreiben zum Nachtragsangebot

Das an den AG adressierte Anschreiben zum Nachtragsangebot muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Projektbezeichnung
  • Bezug zum betreffenden Teilprojekt
  • Nummer des Nachtragsangebotes (Vorschlag AN, später gemeinsam festzulegen)
  • Kurzbeschreibung der Nachtragsleistung (Titel)
  • Angebotssumme (netto) in EUR, sowie
  • Anlagenverzeichnis (siehe Dokumente der nachfolgende Teile 1 bis 9)

2 Nachtragsangebot

Teil 1: Übergeordnete Nachtragsbeschreibung

Kurze textliche Beschreibung der angebotenen Nachtragsleistung mit nachstehenden Inhalten, hierbei sind die Nachtragsleistungen gegliedert in Themenbereiche unter Verwendung der Titel- Struktur des Leistungsverzeichnisses darzustellen:

o Nachtragsangebote, die noch nicht auf einer Anordnung des AG beruhen, bedürfen der Erläuterung für die Erfordernis oder Zweckmäßigkeit der Nachtragsleistung. Sollte die Nachtragsleistung bereits angeordnet sein oder die Übersendung eines Nachtragsangebots ausnahmsweise nicht vor Ausführung der Leistung möglich gewesen sein, ist dies hier zu beschreiben und anzugeben.

o Räumliche Zuordnung der Nachtragsleistungen.

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o Zeitliche Auswirkung der Nachtragsleistungen und der betreffenden Hauptvertrags-leistungen. Hierbei ist der Beginn der Nachtragsleistung, die Dauer und die Fertigstellung anzugeben. Darüber hinaus sind Angaben über erforderliche Vorleistungen bzw. flankierende Arbeiten und die Auswirkungen auf andere Leistungen (z.B. Auswirkungen auf Dritte), den Fertigstellungstermin und den kritischen Weg zu geben.

o Soweit ein Nachunternehmer zum Einsatz kommt, ist darzustellen, welche Leistungen des Nachtragsangebotes durch den/ die Nachunternehmer erbracht werden.

Teil 2: Benennung Anspruchsgrundlage:

Benennung und Nachweis der Anspruchsgrundlage. Diese setzt zunächst eine Abweichung des Bau-Ist vom Bau-Soll voraus. Je nach genannter Anspruchsgrundlage können auch Ausführungen zu Mehrkostenanzeige oder Anordnungen erforderlich sein. Anspruchsgrundlagen können insbesondere sein § 2 Abs. 5 VOB/B, § 2 Abs. 6 VOB/B, § 2 Abs. 8 VOB/B, § 2 Abs. 9 VOB/B, § 2 Abs. 3 VOB/B, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB, § 650 c BGB.

Teil 3: Darstellung des Bau-Solls (Hauptvertragsleistung):

Unter Bezugnahme auf die Vertragsbestandteile ist die ursprünglich geschuldete Hauptvertrags- (Teil-) Leistung textlich darzustellen, die von dem Nachtragsangebot betroffen ist („Bau-Soll“). Sollten keine Hauptvertragsleistungen von der Nachtragsleistung betroffen sein, ist auch dies darzustellen.

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Teil 4: Darstellung des Bau-Ist (Nachtragsleistung):

Die Nachtragsleistung ist textlich darzustellen. Die Darstellung umfasst die Beschreibung aller zusätzlichen oder geänderten Leistungen des Nachtragsangebotes. Sollten hierbei Leistungen des Hauptvertrages herangezogen werden, sind diese ebenfalls aufzuführen.

Teil 5: Vergleich Bau-Soll und Bau-Ist:

Vergleich von Bau-Ist zu Bau-Soll mit Darstellung und Begründung der daraus resultierenden Konsequenzen.

Der Vergleich hat mindestens zu enthalten:

o Tabellarische Gegenüberstellung der Mehr- und Minderleistungen des Bau-Soll zu Bau-Ist.

o Mengenmehrungen /-minderungen aus dem Hauptvertrag bzw. bereits beauftragten Nachträgen.

Teil 6: Terminsituation:

Konkretere Darstellung der terminlichen Auswirkungen aus Teil 1.

Gegenstand der Erläuterung können etwa sein:

o Wann werden die Nachtragsleistungen in welchem Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht?

o Ändern sich infolge von geänderten oder zusätzlichen Leistungen die Vertragstermine, sind grundsätzlich die Rahmentermine für die Nachtragsleistung darzustellen. In einem Soll-Ist-Vergleich ist

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darüber hinaus die rahmenterminliche Einordnung der Nachtragsleistung sowie die sich daraus etwaig ergebenden Änderungen mit dem kritischen Weg im Bauablauf prüfbar darzustellen.

o Darzustellen ist insbesondere die rahmenterminliche Einordnung der ursprünglich, vertraglich geschuldeten (Teil-)Leistung („Bau- Soll“), die nun von dem Nachtragsangebot betroffen ist.

o Terminplan/ -angaben zu den angebotenen Nachtragsleistungen.

Teil 7: Kalkulationsgrundlagen

Bei der vom AG anzuordnenden und vom AN vorzunehmenden Erstellung des Nachtragsangebotes und Nachtrags- Leistungsverzeichnisses einschließlich der insoweit erforderlichen Planungsgrundlagen – sofern diese nicht die Genehmigungsplanung oder den Entwurf betreffen - sind folgende Angaben zu beachten und zu berücksichtigen:

o Berechnet der AN seine Nachtragsvergütung auf der Grundlage einer vorkalkulatorischen Preisfortschreibung ist darzustellen, dass diese auf den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den baubetrieblichen Grundsätzen der Fortschreibung von Kosteneigenschaften der Auftragskalkulation (im Folgenden: Urkalkulation) des AN erfolgt ist.

▪ Wurden Nachunternehmer zur Erfüllung der Nachtragsleistung beauftragt, ist auch hier die entsprechende, detaillierte Nachunternehmerkalkulation vorzulegen. Die Vorgaben zur Darstellung zur Preisermittlung von Nachtragsforderungen gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Aus den Kalkulationsunterlagen müssen auch für

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Nachunternehmer die Inhalte der entsprechenden Hauptvertragsvorgaben für die Kalkulation erkennbar sein.

▪ Nachweis der Kalkulationsgrundlage mit Ausschnitten aus der Urkalkulation oder sonstigen eindeutigen Nachweisen.

▪ Für die Berechnung auf der Grundlage der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung, muss der AN dem AG nach Zuschlagserteilung eine nach folgenden Maßgaben aufgestellte Urkalkulation übergeben:

− Die Kosten für die Leistungen der eigenen Planung, der Ausschreibung der NU-Leistungen, der Koordination der NU und der Bauleitung, − die Zusammensetzung der Kosten der Baustelleneinrichtungs-, Baustellenvorhaltungs- und Baustellenabbaukosten, − die Einzelkosten der Teilleistungen, die Summe der Baustellengemeinkosten, die Allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn, ggf. gewerkeweise unterteilt, inkl. Mengenansätze, − Einzelkosten der Teilleistungen sind wie zuvor beschrieben je Teilprojekt aufzuschlüsseln, − Angaben über den Mittellohn einschließlich Lohnzulagen und mögliche Lohnerhöhungen in der Ausführungsphase, − die Angebotssumme insgesamt ohne Mehrwertsteuer.

Der AG ist vor der Hinterlegung der Urkalkulation berechtigt, die vom AN vorgelegte Urkalkulation auf Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit den vorbeschriebenen Vorgaben zu überprüfen, wobei der AN berechtigt ist, bei dieser Überprüfung anwesend zu sein. AG und AN verständigen sich über die Art und Weise der Aufbewahrung und Einsichtnahmeprocedere der Urkalkulation.

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Der AG darf die Preisermittlung einsehen bei Vereinbarung neuer Preise sowie dann, wenn der AN sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche (z.B. Behinderung) geltend macht. Der AN ist berechtigt, bei der Öffnung der Kalkulation anwesend zu sein.

Entspricht die Urkalkulation nicht den o.g. Anforderungen oder stimmt sie nicht mit dem vertraglichen Endpreis überein, bleibt es dem AN unbenommen, die Anpassung der Vergütung zu verlangen.

Mit Blick auf die Nachtragsberechnung stellen die Vertragsparteien folgendes klar: Baustellengemeinkosten sind nur dann nachtragsfähig, wenn durch Mengenänderungen, geänderte oder zusätzliche Leistungen bzw. Bauzeitenveränderung auch die Höhe dieser Gemeinkosten beeinflusst wird. Kommen danach Baustellengemeinkosten in Betracht, sind diese im Nachtragsangebot gesondert auszuweisen. Der AG behält sich die Prüfung und Verhandlung der veranschlagten Baustellengemeinkosten vor.

Teil 8: Nachtrags-Leistungsverzeichnis und Kalkulationsausdrucke

Zu Beginn der Baumaßnahme wird die Systematik der Ordnungszahlvergabe für Nachträge vereinbart. Das Nachtragsangebot muss kalkulatorische Unterlagen enthalten (eine rein textliche Darstellung reicht nicht aus).

o Unterschriebenes Leistungsverzeichnis des Nachtragsangebotes.

o Kalkulationsausdruck mit Aufschlüsselung der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) des Nachtragsangebotes.

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Teil 9: Zusammenfassung

Darstellung der Gesamtangebotssumme, aufgegliedert nach:

Leistungen gemäß NA-LV

+/- Mengenmehrungen /-minderungen (Haupt-LV bzw. bereits beauftragte NA) Nachtragssumme (Änderung Auftragswert)

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung