Belags- und Landschaftsbauarbeiten für Neubau Feuerwehr und Bauhof

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.068.367,1 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde GemmingenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
01.06.2026
Bekanntmachungsnummer
371564-2026
Verfahrensnummer
ae52ecfa-cedc-4ce3-b2df-7897e3b22583
CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45112710 · Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen; 45233222 · Straßenpflaster- und AsphaltarbeitenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Gemmingen (Landkreis Heilbronn, etwa 16 km westlich von Heilbronn) vergibt Belags- und Landschaftsbauarbeiten für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgebäudes und eines erneuerten Bauhofs an der Industriestraße. Das Feuerwehrgebäude erhält fünf Fahrzeugboxen für sechs Fahrzeuge sowie einen Stellplatz für ein Katastrophenschutzfahrzeug des DRK, der Bauhof benötigt Fahrzeugstellplätze, eine beheizte Fahrzeughalle für Winterdienstfahrzeuge und eine Werkstatt. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von etwa 1,07 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 3. Juli 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Gemmingen mit dem Ortsteil Stebbach liegt etwa 16 km westlich von Heilbronn im nordöstlichen Kraichgau und ist Teil des Landkreises Heilbronn. Im Zuge der Kreis- und Gebietsreform wurde die Gemeinde Stebbach 1974 nach Gemmingen eingemeindet. Die seither jeweils noch bestehenden "Freiwilligen Feuerwehren" haben sich zusammengeschlossen und beschlossen ihre Einsatzkräfte und Ausstattung an einem gemeinsamen Feuerwehrstandort zu bündeln. Hierfür bedarf es eines neuen Feuerwehrgebäudes in einer zu beiden Ortsteilen günstig gelegenen Lage. Da dies auf den bestehenden aber ebenfalls zu erneuernden Bauhof an der Industriestraße zutrifft, wurde beschlossen, beide Neubauten mit der Möglichkeit Synergien zu nutzen an dieser Stelle zu errichten. Dabei erhält der Neubau der freiwilligen Feuerwehr 5 Fahrzeugboxen für 6 Fahrzeuge, der MTW (Mannschaftstransportwagen) und der RW (Rüstwagen) werden hintereinander abgestellt. Hinzu kommt ein separater Garagenstellplatz für ein Katastrophenschutzfahrzeug des DRK Ortsvereins. Der Bauhof benötigt neben Fahrzeugstellplätzen im Hofbereich auch Stellplätze für Winterdienstfahrzeuge in einer beheizbaren Fahrzeughalle sowie eine Werkstatt für die Fahrzeuge.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Belags- & Landschaftsbauarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof

    Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden Belags- & Landschaftsbauarbeiten für den Neubau Feuerwehr und Bauhof beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

    Frist: 03.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Erklärung des Bieters 1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. - für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unter-nehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. 2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 3) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist - , sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt - vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. 4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Das Angebot ist auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

Anforderungen

Erklärung des Bieters 1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. - für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unter-nehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. 2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 3) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist - , sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt - vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. 4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Das Angebot ist auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 588147-2026
Vergleichbare Verfahren254vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag101 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 11 Vergaben

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Gemeinde Gemmingen

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 23 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

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KRKlaus Reimold GmbH119.08.20261,1 Mio. €

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