Anlage 16 Technische Organisatorische Maßnahmen für AVV.docx

Begleitung des Elektrolyseur-Förderprogramms und Entwicklung eines Optimierungswerkzeugs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

i.S.d. Art. 32 DSGVO

der Organisation

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Datum: _____________

Organisationen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.

Die og. Organisation erfüllt diesen Anspruch durch folgende Maßnahmen:

  1. Vertraulichkeit gem. Art. 32 Abs. 1 lit. DSGVO
    1. Zutrittskontrolle

Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. Als Maßnahmen zur Zutrittskontrolle können zur Gebäude- und Raumsicherung unter anderem automatische Zutrittskontrollsysteme, Einsatz von Chipkarten und Transponder, Kontrolle des Zutritts durch Pförtnerdienste und Alarmanlagen eingesetzt werden. Server, Telekommunikationsanlagen, Netzwerktechnik und ähnliche Anlagen sind in verschließbaren Serverschränken zu schützen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Zutrittskontrolle auch durch organisatorische Maßnahmen (z.B. Dienstanweisung, die das Verschließen der Diensträume bei Abwesenheit vorsieht) zu stützen.

Technische MaßnahmenOrganisatorische Maßnahmen
[ ] Alarmanlage[ ] Schlüsselregelung / Liste
[ ] Automatisches Zugangskontrollsystem[ ] Empfang / Rezeption / Pförtner
[ ] Biometrische Zugangssperren[ ] Besucherbuch / Protokoll der Besucher
[ ] Chipkarten / Transpondersysteme[ ] Mitarbeiter- / Besucherausweise
[ ] Manuelles Schließsystem[ ] Besucher in Begleitung durch Mitarbeiter
[ ] Sicherheitsschlösser[ ] Sorgfalt bei Auswahl des Wachpersonals
[ ] Schließsystem mit Codesperre[ ] Sorgfalt bei Auswahl Reinigungsdienste
[ ] Absicherung der Gebäudeschächte[ ]
[ ] Türen mit Knauf Außenseite[ ]
[ ] Klingelanlage mit Kamera[ ]
[ ] Videoüberwachung der Eingänge[ ]
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Weitere Maßnahmen bitte hier beschreiben:

    1. Zugangskontrolle

Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme (Computer) von Unbefugten genutzt werden können.

Mit Zugangskontrolle ist die unbefugte Verhinderung der Nutzung von Anlagen gemeint. Möglichkeiten sind beispielsweise Bootpasswort, Benutzerkennung mit Passwort für Betriebssysteme und eingesetzte Softwareprodukte, Bildschirmschoner mit Passwort, der Einsatz von Chipkarten zur Anmeldung wie auch der Einsatz von CallBack-Verfahren. Darüber hinaus können auch organisatorische Maßnahmen notwendig sein, um beispielsweise eine unbefugte Einsichtnahme zu verhindern (z.B. Vorgaben zur Aufstellung von Bildschirmen, Herausgabe von Orientierungshilfen für die Anwender zur Wahl eines „guten“ Passworts).

Technische MaßnahmenOrganisatorische Maßnahmen
[ ] Login mit Benutzername + Passwort[ ] Verwalten von Benutzerberechtigungen
[ ] Login mit biometrischen Daten[ ] Erstellen von Benutzerprofilen
[ ] Anti-Viren-Software Server[ ] Zentrale Passwortvergabe
[ ] Anti-Virus-Software Clients[ ] Richtlinie „Sicheres Passwort“
[ ] Anti-Virus-Software mobile Geräte[ ] Richtlinie „Löschen / Vernichten“
[ ] Firewall[ ] Richtlinie „Clean desk“
[ ] Intrusion Detection Systeme[ ] Allg. Richtlinie Datenschutz und / oder Sicherheit
[ ] Mobile Device Management[ ] Mobile Device Policy
[ ] Einsatz VPN bei Remote-Zugriffen[ ] Anleitung „Manuelle Desktopsperre“
[ ] Verschlüsselung von Datenträgern[ ]
[ ] Verschlüsselung Smartphones[ ]
[ ] Gehäuseverriegelung[ ]
[ ] BIOS Schutz (separates Passwort)[ ]
[ ] Sperre externer Schnittstellen (USB)[ ]
[ ] Automatische Desktopsperre[ ]
[ ] Verschlüsselung von Notebooks / Tablet[ ]
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Weitere Maßnahmen:

An mobilen Geräten verwenden wir nur ein Notebook für Vorträge und Vorlesungen außer Haus, auf dem keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.

    1. Zugriffskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Die Zugriffskontrolle kann unter anderem gewährleistet werden durch geeignete Berechtigungskonzepte, die eine differenzierte Steuerung des Zugriffs auf Daten ermöglichen. Dabei gilt, sowohl eine Differenzierung auf den Inhalt der Daten vorzunehmen als auch auf die möglichen Zugriffsfunktionen auf die Daten. Weiterhin sind geeignete Kontrollmechanismen und Verantwortlichkeiten zu definieren, um die Vergabe und den Entzug der Berechtigungen zu dokumentieren und auf einem aktuellen Stand zu halten (z.B. bei Einstellung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Besondere Aufmerksamkeit ist immer auch auf die Rolle und Möglichkeiten der Administratoren zu richten.

Technische MaßnahmenOrganisatorische Maßnahmen
[ ] Aktenschredder (mind. Stufe 3, cross cut)[ ] Einsatz Berechtigungskonzepte
[ ] Externer Aktenvernichter (DIN 32757)[ ] Minimale Anzahl an Administratoren
[ ] Physische Löschung von Datenträgern[ ] Datenschutztresor
[ ] Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, konkret bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten[ ] Verwaltung Benutzerrechte durch Administratoren
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Weitere Maßnahmen:

  1. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
    1. Verfügbarkeitskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Hier geht es um Themen wie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, Klimaanlagen, Brandschutz, Datensicherungen, sichere Aufbewahrung von Datenträgern, Virenschutz, Raidsysteme, Plattenspiegelungen etc.

Technische MaßnahmenOrganisatorische Maßnahmen
[ ] Feuer- und Rauchmeldeanlagen[ ] Backup & Recovery-Konzept (ausformuliert)
[ ] Feuerlöscher Serverraum[ ] Kontrolle des Sicherungsvorgangs
[ ] Serverraumüberwachung Temperatur und Feuchtigkeit[ ] Regelmäßige Tests zur Datenwiederher- Herstellung und Protokollierung der Ergebnisse
[ ] Serverraum klimatisiert[ ] Aufbewahrung der Sicherungsmedien an einem sicheren Ort außerhalb des Serverraums
[ ] Unterbrechungsfreie Stromversorgung[ ] Keine sanitären Anschlüsse im oder oberhalb des Serverraums
[ ] Schutzsteckdosenleisten Serverraum[ ] Existenz eines Notfallplans (z.B. BSI IT-Grund- schutz 100-4)
[ ] Datenschutztresor (S60DIS, S120DIS, andere geeignete Normen mit Quell- dichtung etc.)[ ] Getrennte Partitionen für Betriebs- systeme und Daten
[ ] RAID System / Festplattenspiegelung[ ]
[ ] Videoüberwachung Serverraum[ ]
[ ] Alarmmeldung bei unberechtigtem Zutritt zu Serverraum[ ]
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Weitere Maßnahmen:

Ausgefüllt für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Name

Funktion

Rufnummer

Email

Ort, Datum

Vom Auftraggeber auszufüllen:

Geprüft am       durch      . Ergebnis(se):

[ ] Es besteht noch Klärungsbedarf zu

[ ] TOM sind für den angestrebten Schutzzweck ausreichend

[ ] Vereinbarung Auftragsverarbeitung kann geschlossen werden

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