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Leistungsbeschreibung
Forschungsprogramm: Städtebauliche Begleitforschung Forschungsprojekt: Wissenstransfer und Quartierskonferenzen: "Neue Stadtquartiere im Austausch" Kurztitel: Quartierskonferenzen Aktenzeichen: 10.08.32-26.02
- Projektdarstellung
Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten verfolgen unterschiedliche Strategien, um mehr Wohnraum zu schaffen. Der Bedarf an großflächigen Wohnprojekten und neuen Wohnquartieren ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Für die kommunale Verwaltung wie Politik sind entsprechende Großprojekte nicht alltäglich. Diese erfordern Fachwissen sowie eine hohe Flexibilität in Planung und Umsetzung der Vorhaben. Es stellen sich u.a. Fragen zur gestalterischen, sozialen und prozessualen Qualitätssicherung, Beteiligung oder der Auswahl und Anwendung von Förderinstrumenten. Mit dem Vorhaben Wissenstransfer und Quartierskonferenzen "Neue Stadtquartiere im Austausch" wird interessierten Kommunen die Chance zu einem Austausch, voneinander Lernen und zur Vernetzung gegeben. Das Vorhaben steht in direkter Verbindung und aktivem Austausch mit dem ExWoSt-Forschungsprojekts „Qualität in neuen Quartieren. Strategien und Instrumente zur Qualitätssicherung bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere“ (nachfolgend „Qualität in neuen Quartieren“). Es sollen Erfahrungen und Erkenntnisse reziprok genutzt und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig wird der Wissenstransfer in die Kommunen der Städtebauförderung sichergestellt.
Hintergrund des Vorhabens bildet der weiterhin wachsende Wohnungsbedarf in Deutschland insbesondere in Ballungsgebieten. Dieser lässt für Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden den Problemdruck bei der Wohnraumsuche wie -bereitstellung weiter steigen. Eine Deckung der Nachfrage ist weiterhin nicht absehbar. Um dem Wohnraummangel wirksam zu begegnen, rücken vor allem die Anpassung sowie der Neubau großflächiger Stadtquartiersprojekte in den Vordergrund. Es ist dringend geboten, Wohnraum zu schaffen und über stadträumliche Qualitäten nachhaltige und zukunftsfähige Stadtquartiere zu entwickeln. Dazu zählt, dass Stadtquartiere für heutige Bewohner und Nutzende wie für künftige Generationen gute funktionierende, klima-, sozialgerechte und lebenswerte Wohn-, Lebens- und Arbeitsorte sind. Die richtigen Grundlagen dafür müssen heute gelegt und für künftige Bedarfe anpassbar geplant werden.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden zur Schaffung von Wohnraum vorrangig – eher kleinteilige – Potenziale in integrierten Lagen der Städte gehoben, bspw. über Lückenschlüsse oder Dachaufbauten. Dazu zählen insbesondere Vorhaben zur Revitalisierung und Umnutzung von innerstädtischen Brach- und Konversionsflächen sowie die Aufwertung von Großwohnsiedlungen. Großflächige Neubauvorhaben sind vor dem Hintergrund von Flächenverfügbarkeit, gerade in Groß- und Mittelstädten mit der Bevölkerung und Politik, oft nicht leicht umzusetzen. Hier soll ein Austausch zwischen Kommunen mit viel und weniger Erfahrungswissen unterstützt werden.
Es gilt, die Entwicklung zukunftsfähiger und qualitätsvoller Stadtquartiere durch die betroffenen Kommunen – insbesondere Stadtverwaltung und Stadtpolitik – diskutieren zu lassen und Ergebnisse für weitere Kommunen zielgruppenorientiert aufzubereiten. Dies soll zu praxisorientierten Lösungen, Handlungsansätzen und -empfehlungen führen.
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Instrumente des Vorhabens werden Vernetzungs- bzw. aktive Austauschformate und Mikronetzwerke für Kommunen, vornehmlich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen und -räte sowie Vertretungen aus Stadtplanungsämtern sein. Die Formate werden durch weitere fachliche Expertisen ergänzt.
Die Ziele der Wissenstransfer- und Vernetzungsinitiative in der städtebaulichen Begleitung sind:
- Vernetzung der Kommunen und kommunaler Wissenstransfer zu den Punkten: gestalterische, soziale, ökologische und prozessuale Qualitätssicherung Anwendung und Weiterentwicklung von Förderinstrumenten, u.a. Städtebauförderung Sicherung von Qualitäten im Verlauf von Planung, Beteiligung und Umsetzung Beispielgebende Leuchtturmvorhaben, Best-Practice -Auswertung ggf. Formatentwicklung Governance- und Kooperationsmodelle
- Transfer der Erkenntnisse aus dem ExWoSt-Forschungsvorhaben in die Kommunen, Rückkoppelung zum Vorhaben
Die Vernetzung soll im Rahmen von „Quartierskonferenzen“ und Mikronetzwerken erfolgen. Diese richten sich an ambitionierte Kommunen, die zukunftsfähige, nachhaltige und an Qualitätszielen orientierte Stadtquartiere entwickeln (wollen).
- Aufgabendarstellung
Das Bundesinteresse drückt sich insbesondere in nachfolgenden Leitfragen aus:
- Wie können großflächige Stadtquartiere in Kommunen zielorientiert und zeitnah umgesetzt werden?
- Welche Themen sind für die Beteiligten zentral?
- Welches Rollen- und Aufgabenverständnis besteht bei kommunalen Entscheidungsträgern in Entscheidungsprozessen zu großflächigen Stadtquartieren?
- Welche Zielkonflikte und Herausforderungen entstehen den Beteiligten bei Quartiersentwicklungen und wie können hierfür produktive Lösungen gefunden werden? Welche dieser Lösungen lassen sich auf andere Kommunen übertragen?
- Wie kann die Abstimmung und Umsetzung zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums verbessert werden?
- Wie können Quartierskonferenzen ein geeignetes Austausch-, Lern- und Vernetzungsformat für Kommunen werden?
- Inwiefern können Mikronetzwerke zur Bearbeitung kleinteiliger bzw. sektoraler Fragestellungen hilfreich sein?
- Wie lassen sich Netzwerke und Austausche nutzen, um die kommunale Quartiersentwicklung zu stärken?
- Inwiefern helfen Mikronetzwerke den Beteiligten selbst handlungsfähig zu werden?
- Welche Möglichkeiten zur Beschleunigung, Planung und Umsetzung von neuen Quartieren bietet die Städtebauförderung?
- Welcher weiterer Unterstützungsbedarf besteht für Kommunen bei der Entwicklung zukunftsgerichteter neuer Stadtquartiere?
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Das Projekt ist in vier Bereiche gegliedert:
-
Aufbau eines Netzwerks „Neue Stadtquartiere“, inkl. Kontaktdatenrecherche, Kontaktdatenbankaufbau, - pflege, Netzwerkpflege
-
Quartierskonferenzen: Vorbereitung, Durchführung (inkl. Moderation, Workshopformate, etc.), Nachbereitung, inkl. Dokumentation und Auswertung
-
Mikronetzwerke: Initiierung, Begleitung, organisatorische Unterstützung, Dokumentation und Auswertung, ggf. Unterstützung hinsichtlich Workshopformate und Arbeitsmethoden, Ergebnistransfer, etc.
-
Ergebnisdarstellung, -transfer und Empfehlungen (s. Leitfragen oben)
2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
Der Auftragnehmer soll in der Laufzeit von Oktober 2026 bis Oktober 2028, 24 Monaten, die nachfolgenden Aufgaben durchführen. Darüber hinaus ist im Angebot ein detaillierter Zeit- und Aufgabenplan vorzulegen.
- Aufbau eines Städtenetzwerks „Neue Stadtquartiere“ o Recherche von zu beteiligenden Städten und Gemeinden bundesweit, vornehmlich Stadtverwaltung und Stadtpolitik o datenschutzkonforme Erfassung und Pflege von Kontaktdaten o Pflege des Netzwerks u. a. durch regelmäßige Information auf verschiedenen, auszuwählenden, zielgruppenkonformen Kanälen o jährliche Abfrage von aktuellen Themen sowie Themenwünschen o Aufbau einer „geschlossenen“ Kontaktbörse („Wiki-Kontakt-Datenbank“) o Kontaktaufnahme zu den im ExWoSt-Forschungsprojekt „Qualität in neuen Quartieren“ untersuchten Fallbeispielkommunen zur Gewinnung für das Netzwerk
Die Abgrenzung von Quartieren (bspw. über Flächen-, Einwohner-, Wohneinheitengrößen, o.ä.) ist ebenso eng mit dem Auftraggeber abzustimmen wie die der Zielgruppe.
- Quartierskonferenzen (insges. 3): o Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, inkl. Dokumentation und Auswertung, Veranstaltungskonzept, Ankündigung im Internet, Anmeldemanagement, Moderation, Ansprache und Briefing der Referentinnen und Referenten, Technik etc. o Realisierung in einer, am aufzubauenden Netzwerk, beteiligten Kommune (bundesweit, wird im Projektverlauf festgelegt) o Der gastgebenden Kommune soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Beispiele im Rahmen einer Exkursion (Dauer ca. 1,5 bis 2 Stunden) vorzustellen. o Bereitstellung der Tagungsräume und Tagungstechnik möglichst durch die ausrichtende Kommune o Catering nach Vorgaben BMWSB Bewirtungsrichtlinien o Recherche und Verpflichtung von Referentinnen und Referenten, inkl. Reisekostenabrechnung (bis zu 4 Personen pro Konferenz). Honorare für Referierende o Format Lunch-to-Lunch
Leistungsbeschreibung Version 0.11 3
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Workshop-Anteil Vorträge / Experteninput (auch seitens anderer Kommunen) Exkursion zu einem örtlichen Quartier bzw. Quartiersneubauvorhaben, inkl. Transfer Beköstigung (Erstattungsfähige Ausgaben nach Bewirtungsrichtlinie des BMWSB) Organisation gemeinsames Abendessen, Selbstzahler Veranstaltungsdokumentationen (auf Internetseite des Auftraggebers) (s. 3.1) Initiierung lokaler wie regionaler medialer Berichterstattung (Print wie Digital) im Vor- und Nachgang der jeweiligen Veranstaltungen Bereitstellung von Vorlagen zu Pressemitteilungen sowie Mitteilungen für mediale Kanäle für beteiligte Kommunen bzw. deren Vertreter und Vertreterinnen Zuarbeit zur Berichterstattung auf den Webseiten staedtebaufoerderung.info, ExWoSt- Projekt „Qualität in neuen Quartieren“, der BBSR-Webseite Prüfung der Einbindung bzw. Öffnung der Konferenzen für weitere Akteure, die an der Entwicklung neuer Stadtquartiere aktiv beteiligt sind Ausrichtung und Abstimmung zu den jeweiligen Konferenzen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (BBSR) und dem BMWSB.
o fortlaufend
Erarbeiten eines Gemeinschaftsgefühls: "Wir sind ExpertInnen" Selbstbefähigung Voneinander lernen Wissen für weitere Kommunen verfügbar machen Die Sachkosten für die Veranstaltungen sind im Angebot zu berücksichtigen und gesondert auszuweisen.
- Mikronetzwerke (bis zu vier):
o Initiierung, Begleitung, organisatorische Unterstützung, Dokumentation und Auswertung, ggf. Unterstützung hinsichtlich Arbeitsmethoden, etc. von vier Mikronetzwerken durch den Auftragnehmer o Bis zu je vier Kommunen erhalten die Möglichkeit in einem Mikronetzwerk über 12 Monaten an einem Thema bzw. anlassbezogen zu stadträumlich nachhaltigen, zukunftsfähigen großflächigen Wohnprojekten und neuen Wohnquartieren zu arbeiten o Ermöglichung eines temporären, thematisch intensiven wie konkreten Austauschs. In dessen Rahmen sollen die beteiligten Kommunen voneinander lernen und miteinander Lösungen entwickeln. Durch den engen und intensiven Austausch sollen die Teilnehmenden befähigt werden selbst vor Ort handlungsfähig zu werden. o Die teilnehmenden Kommunen/ Mikronetzwerke stellen u. a. die laufende Arbeit, Zwischen- und / oder Endergebnisse auf den Quartierskonferenzen vor. o Bis zu drei Arbeitstreffen vor Ort pro Mikronetzwerk können seitens der Kommunen abgerechnet werden. o Jede Kommune kann für zwei Personen Reisekosten, Arbeitsmaterialien etc. über den Auftragnehmer erstatten lassen (aus der Gesamtauftragssumme des Werkvertrags). Es ist auf vier Mikronetzwerke zu kalkulieren. Obergrenze pro Mikronetzwerk sind 10.000€.
Leistungsbeschreibung Version 0.11 4
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o aktive Teilnahme von bis zu zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen pro Mikronetzwerk an einer Veranstaltung des BMWSB und/ oder BBSR o Übernahme und Abrechnung von Kosten für Arbeitsmaterialien, Reisekosten, etc., nach BHO für die Beteiligten Kommunen durch den Auftragnehmer o Die Ergebnisse sollen für alle Städte und Gemeinden zielgruppengerecht aufbereitet und verteilt werden. Voraussichtliches Format der BBSR-Schriftenreihe: Forschung KOMPAKT (12- 16 Seiten; s. 3.2) o Berichterstattung auf der Webseite staedtebaufoerderung.info und der BBSR-Webseite o abschließende Analyse und Ergebnisaufbereitung für das BMWSB, Kurzpapier (intern)
Die Sachkosten für die Veranstaltungen und möglichen Veröffentlichungen sind im Angebot zu berücksichtigen und gesondert auszuweisen.
- Ergebnisdarstellung und Empfehlungen
o Ergebniszwischensicherung o Fotodokumentation – Eine professionelle fotographische Begleitung des Vorhabens wird ebenso vorausgesetzt wie eine strukturierte Ablage der Fotos. Diese ist im Angebot zu berücksichtigen und gesondert auszuweisen. o Die Ergebnisse und Empfehlungen sind zielgruppenspezifisch aufzubereiten und über verschiedene mediale Kanäle weiteren Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Berichterstattung auf der BBSR-Internetseite und der Webseite staedtebaufoerderung.info sowie in Fachzeitschriften (Kommunen, Planung, Verwaltung…), Zuarbeiten und Informationsbereitstellung zu BBSR- und Städtebauförderungs- Internetseite Zuarbeiten und Informationsbereitstellung zu BBSR-Publikationen Kurzartikel für Fachzeitschriften der Zielgruppen vier Veröffentlichungen zu den Arbeiten und Ergebnissen je Mikronetzwerk in der BBSR-Schriftenreihe: Forschung KOMPAKT o Die Ergebnisse und Empfehlungen sind dem ExWoSt-Forschungscluster „Qualität in neuen Quartieren.“ zur Verfügung zu stellen. o Abschluss-Kurzbericht: Aufbereitung der Empfehlungen für die Verwertung der Ergebnisse auf Bundesebene (Rahmengesetzgebung, Förderbedarfe bzw. Anpassung Förderungen, weiterer Vernetzungs- bzw. Austauschbedarf etc.) o Abschluss „LunchTalk“ digital zur Ergebnisverbreitung, 1 ½ Std
Es wird eine enge und regelmäßige Abstimmung mit dem Auftraggeber (BBSR) und dem BMWSB vorausgesetzt. Bis zu fünf Gesprächstermine, halbtägig, Ort: BBSR Dienstsitz Bonn. Der Auftragnehmer sorgt für die Abstimmung und den Versand der Tagesordnung und erstellt zur Vorbereitung der Termine Entscheidungs- und Beschlussvorlagen. Im Anschluss der Termine erstellt der Auftragnehmer ein Ergebnisprotokoll, inkl. Präsentationsfolien und weiterer relevanter Dokumente. Abstimmungsbedarfe darüber hinaus werden per Mail oder Videokonferenz geklärt.
Es wird im Angebot insgesamt eine Darstellung der Organisation und des Managements der vier Arbeitsbereiche sowie die methodologische Sensibilität hinsichtlich des Zusammenwirkens der Bereiche erwartet. Vorschläge sind u. a.:
Leistungsbeschreibung Version 0.11 5
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- zu einem nachhaltigen Netzwerkaufbau,
- einer strukturierten, zielführenden Begleitung des Netzwerks wie der Mikronetzwerke,
- zum zeitlich und inhaltlich passenden Aufbau und Durchführung der Veranstaltungen über den Vorhabenzeitraum
- zur Kommunikation und zum Ergebnistransfer
- zu einem Gesamtkonzept, inkl. Methode(n), Instrumenten, Organisation, etc. seitens des Bieters zu unterbreiten.
Die zeitliche Strukturierung, Organisation und Umsetzung sind auch über eine Gantt-Chart darzustellen.
2.2 Veranstaltungen
Quartierskonferenzen o Voraussichtlich 1. Quartal 2027 o Voraussichtlich 4. Quartal 2027 o Voraussichtlich 3. Quartal 2028
NSP-Kongress-Beteiligung o 2027 o 2028 Teilnahme des Auftragnehmers am NSP-Kongress, ggf. Unterstützung Teilnahme ausgewählter Netzwerkmitglieder
Austausch ExWoSt-Forschungsprojekts „Qualität in neuen Quartieren“ - intern o zwei pro Jahr (1 Präsenz/ 1 digital)) o Teilnahme des Auftragnehmers.
Die Kosten für Technik, Erstellung, Druck und Versand (ggf. elektronisch) von Einladungen und Programmflyern (nur bei fachöffentlicher Veranstaltung), Catering (Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und Reisekosten für Referentinnen und Referenten sind im Angebot zu berücksichtigen. Druckkosten sind gesondert auszuweisen.
- Ergebnistransfer
3.1 Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für Internetbeiträge
Eine eigene Webseite für das Projekt wird nicht erstellt.
Für die Webseiten:
- staedtebaufoerderung.info
- ExWoSt-Projekt „Qualität in neuen Quartieren“ und
- BBSR-Internetseite liefert der AN Bausteine und Kurztexte. Dies beinhaltet u.a.:
- kurze Berichterstattungen zu den Konferenzen und den Ergebnissen
- kurze Berichterstattungen zu den Mikronetzwerken und den Ergebnissen
- Zusammenstellung von Tipps und Empfehlungen an Kommunen aus den Ergebnissen der Quartierskonferenzen und Mikronetzwerke
- Aufbereitung von Best- und Next-Practice-Beispielen
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- Fotos, Abbildungen, Grafiken, etc. sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer) vorzulegen
- Eine Zusammenstellung von Links zu bereits vorhandenen Publikationen und Materialien
Für die BBSR-Internetseite gelten Aktualisierungstermine:
| Termin | Form der Berichterstattung |
|---|---|
| November 2026 | Projektstart |
| Juli 2027 | Aktualisierung |
| Juli 2027 | Aktualisierung |
| September 2028 | Projektabschluss |
Mit Projektende sind die entsprechenden Inhalte für das Internet (für die BBSR-Internetseite) zu überarbeiten und auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Der Projektabschluss ist auch in englischer Sprache (britische Rechtschreibung) zu erstellen.
3.2 Publikation – gemäß Gestaltungsrichtlinien
Projektverlauf: Sind während des Projektverlaufs Flyer oder Informationen etc. vorgesehen, so gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse (abrufbar bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer). Veröffentlichung in der BBSR-Schriftenreihe: Forschung KOMPAKT Ausgaben: max. vier Umfang: ca. 12-16 Seiten Auflage: keine (digitale bzw. Onlineveröffentlichung)
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, für alle oben genannten Publikationen die folgenden Arbeitsschritte auszuführen (ggf.: jeweils für deutsche und englische (britische Rechtschreibung) Fassung):
Redaktion Grafische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der Schriftenreihen (abrufbar unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer) Wir empfehlen die bereitgestellten InDesign Vorlagen zu nutzen, da sich das Grafikprogramm für die Erstellung von Druck- und barrierefreien PDF bewährt hat. Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF gemäß Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter https://www.gesetze-im- internet.de/bitv_2_0. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann zu gegebener Zeit unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer ein Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente abrufen.
Planen Sie für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten genügend Zeit sowie finanzielle und personelle Ressourcen ein.
Die Kosten für die redaktionelle Erarbeitung, das Layout und die Barrierefreiheit sind je Publikation gesondert auszuweisen.
Leistungsbeschreibung Version 0.11 7
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Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
Archivierung Nach Projekteende wird ein Archivdatenträger (CD-ROM/DVD o. ä.) erstellt. Dieser enthält alle Druckdaten und Bilddateien sowie die Druck-PDF (für einen unveränderten Nachdruck). Des Weiteren auch offene Daten, die eine spätere Weiterverarbeitung ermöglichen. Zum leichteren Auffinden sind alle Bild-Dateien (Fotos, Tabellen, Grafiken u. ä.) am Anfang des Dateinamens mit der Zahl der Seite zu versehen, auf der sie in der Publikation abgebildet sind.
- Berichterstattung
Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl / folgendem Format vorzulegen:
| Termin | Art der Berichterstattung | Anzahl / Format |
|---|---|---|
| Februar 2027 | Sachstandsbericht | digital / Word- u. PDF-Version |
| Mai 2027 | Zwischenbericht | digital / Word- u. PDF-Version |
| Oktober 2027 | Sachstandsbericht | digital / Word- u. PDF-Version |
| Februar 2028 | Zwischenbericht | digital / Word- u. PDF-Version |
| Mai 2028 | Sachstandsbericht | digital / Word- u. PDF-Version |
| September 2028 | Sachstandsbericht und Entwurf Abschlussbericht | digital / Word- u. PDF-Version |
| Oktober 2028 | Abschlussbericht | digital / Word- u. PDF-Version |
Die Zwischen- und Sachstandsberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Sachstandsbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
- laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums
- tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
- Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen
- Änderungsbedarfe
- Chronologischer Ausblick der nächsten Arbeitsschritte
Zwischenberichte und Endbericht sind anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
- Kurzdokumentation der durchgeführten Arbeitsschritte
- Zwischen- bzw. Endergebnisse
- Zusammenfassung
- Ausblick der nächsten Arbeitsschritte
Eventuell aus sonstigen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (Muster ist unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer abrufbar).
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Auf die Erstellung des Endberichtes (Umfang: ca. 50 Seiten) ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Es gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print- Erzeugnisse, abrufbar unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer. Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
Die Titelseite ist nach den Vorgaben des BBSR zu erstellen (Muster ist unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer abrufbar). Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit. Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen. Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen. Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache (britische Rechtschreibung) im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen. Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen. Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren. Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte vorzulegen.
Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise anstelle einer Veröffentlichung, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie PDF-Datei gemäß Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. Anlage). Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann zu gegebener Zeit unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer ein Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente abrufen. Getrennt vom Endbericht sind – in einem gesonderten Papier – aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
Alle Berichte werden, soweit nichts Anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei inkl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.
Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Stab Direktor (Stab D) abzustimmen.
☐ Die Herstellung von Videos oder Podcasts ist vorgesehen. Hinweis zu Videos oder Podcasts: Soweit im Rahmen des Projektes Videos oder Podcasts erstellt werden, ist die Anlage „Video_Podcastvorgaben.pdf“ der LB hinzuzufügen.
Anlage: Erstellung barrierefreier Dokumente
Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom Auftraggeber online bereitgestellt werden sollen, sind die Leistungsbeschreibung Version 0.11 9
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Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer stets entsprechend der Verordnung vorzubereiten, nachzubessern oder zu erbringen.
Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, anzuwenden. Die Prüfkriterien des PDF/UA-Standards sind im so genannten Matterhorn-Protokoll öffentlich einsehbar dokumentiert.
Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen. Daher ist eine saubere Gliederungsstruktur und die richtige Verwendung von Formatvorlagen eine Grundvoraussetzung für jede Dokumenterstellung. Sie werden idealerweise direkt im Ausgangsdokument beispielsweise in InDesign oder Word vorgenommen, bevor es in ein PDF-Dokument konvertiert wird. Die konsequente Verwendung korrekter Formatvorlagen sowie in Word vorhandener Funktionen um Tabellen, Listen, Querverweisen oder Fußnoten zu erstellen, reduziert die anschließende Nachbearbeitung im PDF. Neben konzeptionellen Vorüberlegungen sind viele manuelle Arbeitsschritte im Ursprungsdokument wie auch im PDF notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen.
Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.
Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der Auftraggeber Herausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des Auftraggebers erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.
Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen des PDF Accessibility Checkers (PAC) sowie der vollständigen Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden (technische Prüfung). Zusätzlich zur technischen Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung anhand der Screenreadervorschau im PAC, der Tagbaumstruktur in Adobe Acrobat, ergänzt nach Möglichkeit durch eine akustische Prüfung mit Hilfe eines Screen Readers (z. B. NVDA). Hier werden die Prüfschritte des Matternhorn-Protokolls (Prüfmodell für PDF/UA-Konformität) „Mensch“ herangezogen.
Der Auftraggeber prüft die gelieferten Dokumente eingehend technisch und manuell. Dazu werden die kostenfreien Hilfsmittel PAC, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.
Die maßgebliche Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt abschließend durch BBSR – Stab Wissenschaftliche Dienste (SWD).
Falls sich das Dokument als nicht Barrierefrei anhand der Prüfung durch SWD herausstellt, wird das Dokument mit entsprechenden Hinweisen zur Korrektur zurückgespielt.
Leistungsbeschreibung Version 0.11 10
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Weiterführende Links
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0: https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0
Erläuterung der PDF Association zur DIN ISO 14289 – PDF/UA: https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kompakt-PDFUA.pdf
Prüfkriterien Matterhorn-Protokoll: https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2016/08/MatterhornProtokoll_1-02-2016-06-29.pdf
Übersicht über Software, die PDF/UA unterstützt (englischsprachig): https://pdfa.org/supporting-pdf-ua/
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