Informationen zur Vergabe Bonn, 10.09.2026
| allgemeine Informationen zur Vergabe | |
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| Vergabestelle: | Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, IP-Forschungsverwaltung, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn |
| Kontakt: | ip2@bbr.bund.de |
| Forschungsprogramm: | Begleitung Städtebauförderung |
| Titel: | Wissenstransfer und Quartierskonferenzen: "Neue Stadtquartiere im Austausch" |
| Aktenzeichen: | 10.08.32-26.02 |
| Vergabeart: | offenes Verfahren (§ 15 VgV) |
| Losweise Vergabe: | Nein |
| Nebenangebote: | Nein |
| Verfahrensablauf: | Interessierte Bieter haben bis zum Ablauf der Angebotsfrist die Möglichkeit, Angebote einzureichen. Auf die eingereichten Angebote erfolgt unmittelbar die Zuschlagserteilung. |
| Vergabeunterlagen: | Die Vergabeunterlagen sind vollständig beigefügt und umfassen: Leistungsbeschreibung; Angebotsformular; Eignungskriterien; Zuschlagskriterien; Eigenerklärung Nichtvorliegen Bezug Russland; Bieter- u. Arbeitsgemeinschaftserklärung; Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer; Muster Werkvertrag; Muster Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung; Informationen zur Datenerhebung |
| Informationen zur Angebotsabgabe | |
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| relevante Unterlagen: | Die Anforderungen an das Angebot ergeben sich aus dieser Informationsbekanntmachung und den Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, den Eignungskriterien und den Zuschlagskriterien. |
| formelle Teilnahme- bedingungen: | Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen und über die Plattform evergabe- online.de (im Folgenden Vergabeplattform) einzureichen, interessierte Bieter müssen sich dazu auf der Vergabeplattform registrieren. Es ist rechtzeitig einzureichen und darf den vorgegebenen Kostenrahmen nicht überschreiten. Angebote, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Das beigefügte Angebotsformular ist auszufüllen (mehrere Tabellenblätter) und zu unterschreiben; die Unterschrift ist handschriftlich zu leisten, eingescannte oder kopierte Unterschriften sind nicht ausreichend (dies betrifft nur die Unterschrift an sich, das Hochladen eines eingescannten Angebotsformulars auf der Vergabeplattform ist ausdrücklich zulässig). Alternativ ist eine Signierung des Dokuments mit einer rechtsgültigen Signatur zulässig. Dazu ist das ausgefüllte Angebotsformular zunächst als PDF-Datei zu speichern und anschließend zu signieren. |
| Der Bieter hat sowohl seine finanzielle Leistungsfähigkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mittels einer Eigenerklärung; s.u.) als auch seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mittels entsprechender Referenzen; s.u.) im Angebot nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmern sind die Hinweise im Absatz Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer zu berücksichtigen. Angebote, bei denen die vorgenannte Eigenerklärung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen fehlt o. nicht unterschrieben bzw. signiert ist, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Bieter hat mit der bereitgestellten Eigenerklärung zu versichern, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt. Angebote, bei denen die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland fehlt o. nicht unterschrieben bzw. signiert ist, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Auftragsvergabe an Bieter, bei denen ein vorgenannter Bezug zu Russland vorliegt, ist ausgeschlossen. | |
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| Abgabefrist: | Die Frist zur Abgabe eines Angebots endet am 14.10.2026 um 10:00 Uhr. Für die Fristeinhaltung ist der Zeitpunkt des Eingangs über die Vergabeplattform maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
| Auftragsvolumen: | Insgesamt stehen für diesen Auftrag Haushaltsmittel in Höhe von 168.067,23 Euro (ohne Umsatzsteuer) zur Verfügung. Der Gesamtbetrag umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer. Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es vom Verfahren ausgeschlossen. Die Mittel stehen folgendermaßen zur Verfügung: 2026 2027 2028 0 84.033,61 84.033,61 |
| Finanzielle Leistungsfähigkeit und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: | Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html |
| Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: | siehe „Eignungskriterien“ Angebote, die die in den „Eignungskriterien“ genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
| 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|
| 0 | 84.033,61 | 84.033,61 |
| Bietergemeinschaften/ Unterauftragnehmer: | Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben für das Vergabeverfahren bzw. für die Projektdurchführung einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner für das BBSR zu bestimmen (siehe „Bieter- u. Arbeitsgemeinschaftserklärung“). Die Bieter- und Arbeitsgemeinschaftserklärung ist von allen Bietern handschriftlich zu unterschreiben bzw. zu signieren, beim Angebotsformular genügt die handschriftliche Unterschrift bzw. Signatur vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Die finanzielle Leistungsfähigkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist von allen Bietern nachzuweisen, d.h. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist von allen Bietern auszufüllen und handschriftlich zu unterschreiben bzw. zu signieren. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, Eignungsnachweise für den jeweiligen Leistungsteil, den der einzelne Bieter erbringen soll, vorzulegen. Bieter sollen im Rahmen der Ausschreibung grundsätzlich nur mit einem Angebot vertreten sein. Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung - als Alleinbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft - ist mit Abgabe der Angebote der Gegenbeweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Kann ein solcher Nachweis nicht geliefert werden, werden sämtliche betroffene Angebote vom Verfahren ausgeschlossen. Im Falle der geplanten Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer sind deren Eignungsnachweise hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für den jeweiligen Leistungsteil beizufügen. Durch die Einbeziehung von entsprechenden Unterauftragnehmern können bestehende Defizite des Bieters bei der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kompensiert werden. Zudem haben Unterauftragnehmer bei der geplanten Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen eine Eigenerklärung abzugeben, dass bei einer Auftragsvergabe die im Angebot eingeplanten Leistungen erbracht werden (siehe „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“). Die Eigenerklärung ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. zu signieren. |
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| Bieterfragen/ Rückfragepool: | Während der Ausschreibungsfrist auftretende Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Sie müssen spätestens am 07.10.2026, 23:59 Uhr, vorliegen. Die Antworten werden ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist können Änderungen oder zusätzliche Informationen veröffentlicht werden. Bieter sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich. Technische Fragen zur Registrierung auf der Vergabeplattform sind über die Mailadresse ip2@bbr.bund.de zu stellen. |
| sonstige Teilnahme- bedingungen: | Eine Vergütung für die Ausarbeitung des Angebots erfolgt nicht. Die eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR. |
| Der Bieter hat die im Absatz Auftragsdatenvereinbarung gegebenen Hinweise zu prüfen, ob er die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Datensicherheit erbringen kann. | |
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| Bindefrist: | Für eingereichte Angebote gilt eine grundsätzliche Bindefrist von zwei Monaten, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde. |
| Wettbewerbsregister: | Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen. |
| Informationen zum Projekt | |
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| Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: | siehe „Leistungsbeschreibung“ |
| Zuschlagskriterien: | siehe „Zuschlagskriterien“ Angebote, die die in den „Zuschlagskriterien“ genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
| Ausführungsfrist/ Laufzeit des Projektes: | 16.11.2026 – 15.11.2028 (24 Monate) |
| Informationen zum Vertrag (relevant für die abschließende Vertragsschließung) | |
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| Vertragsbedingungen: | Das BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge laut beigefügtem Muster (siehe „Muster Werkvertrag“). Das Muster stellt den aktuellen Stand des Werkvertrags dar, bis zum Vertragsschluss sind Anpassungen einzelner Paragraphen möglich; die Grundstruktur des Vertrags bleibt dabei gewahrt. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer werden niemals Vertragsbestandteil. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen. |
| Auftragsdatenverein- barung: | Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insb. die Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679) einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt insbesondere sicher, dass alle Personen, die mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die Vertragsparteien gehen mit dem Vertrag ein Auftragsverarbeitungsverhältnis gemäß Art. 28 DSGVO ein. Um die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien ergänzend zum Werkvertrag eine „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“ laut beigefügtem Muster ab. Der Bieter versichert mit der Angebotsabgabe, dass er die o.a. erforderlichen Maßnahmen bereitstellen kann. |
| Nutzungsrechte: | Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen, uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen. Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des BBSR Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Das BBSR wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart. |
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| Sicherheitsleistungen: | keine |
| Zahlungsbedingungen: | Im Werkvertrag werden Vergütungstermine festgesetzt (siehe „Muster Werkvertrag“). Die Termine richten sich nach den Berichtspflichten gem. „Leistungsbeschreibung“. |