Beförderung behinderter Kinder und Rollstuhlfahrer zu Schulen in Berlin-Mitte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.07.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 4.216.666 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- CPV-Codes
- Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 365541-2024
- Verfahrensnummer
- 5c445fc1-32e9-4729-be36-2dcbeac2cfa7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, beschafft Beförderungsleistungen für behinderte Kinder, einschließlich Rollstuhlfahrern, zu Schulen im Bezirk Mitte. Der Auftrag ist in drei Bereiche für die Albert-Gutzmann-Schule, die Charlotte-Pfeffer-Schule und weitere Schulen aufgeteilt und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 4,22 Millionen Euro. Angebote mussten bis zum 19. Juli 2024 elektronisch über die Berliner Vergabeplattform eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Beförderung behinderter Kinder einschließlich Rollstuhlfahrern zu Schulen im Bezirk Mitte von Berlin
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Albert-Gutzmann-Schule602.380,85 EUR
Beförderung behinderter Kinder einschließlich Rollstuhlfahrern zu Schulen im Bezirk Mitte von Berlin
Frist: 19.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Charlotte-Pfeffer-Schule2.811.110,67 EUR
Beförderung behinderter Kinder einschließlich Rollstuhlfahrern zu Schulen im Bezirk Mitte von Berlin
Frist: 19.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · diverse Schulen803.174,48 EUR
Beförderung behinderter Kinder einschließlich Rollstuhlfahrern zu Schulen im Bezirk Mitte von Berlin
Frist: 19.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Albert-Gutzmann-Schule
- Preis
LOT-0002 · Charlotte-Pfeffer-Schule
- Preis
LOT-0003 · diverse Schulen
- Preis
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 521171-2024
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