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Die Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes–NiederlassungOst·Magdeburger Straßen 51·06112 Halle(Saale) des Bundes– NiederlassungOst
An alle Interessenten zur Magdeburger Straßen 51 Teilnahme am Open-House-Verfahren 06112 Halle (Saale)
E-Mail:vergabe.ost@autobahn.de
29.12.2023 Anschreiben an alle Interessenten
Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven RahmenvertragsBauwerksprüfungen im Open- House-Verfahren der NiederlassungOst, veröffentlicht 2023 Verfahrensart: Open-House-Verfahren
Sehrgeehrte Damen und Herren,
die Autobahn GmbH des Bundes(nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“)freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.
Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Bauwerksprüfungenüber einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmernzu decken.
Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Prozedere und die Zulassungsvoraussetzungenmit, umim Wegedes Verfahrenseinen Rahmenvertragmit der Autobahn abzuschließen.
I. Art des Verfahrens
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten „Open-House- Verfahren“.
In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Ziffer V) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur Verfügung gestelltenZulassungsformularsnachzuweisen.
DieAutobahn schließt mit jedemInteressenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags
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nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform veröffentliche Rahmenvertragstext.
Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungsverfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Ungeachtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrenszur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supplement des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).
II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge
Der abzuschließendeRahmenvertragumfasst dabeije Auftragnehmer individuell diejenigenin denLeistungsbeschreibungen(Anlagen1bis 3zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbereiche kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werdenund somit ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden:
Leistungsbereich01: Haupt-,Sonder-und Einfache Prüfungen
In Bezug auf alle Leistungsbereiche, für die ein Antragsteller einen Zulassungsantrag stellt, hat der Antragsteller die Wahl, ob der Zulassungsantrag und das damit verbundene Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrags auf den Verantwortungsbereich aller Außenstellen der Niederlassung Ost oder nur für die Verantwortungsbereiche einzelner, vom Antragsteller ebenfalls im Zulassungsformular anzugebende Außenstellen bezieht.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereicheumfassen,für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden.Zulassungsanträgeund somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kra(cid:332) und endet vorbehaltlich Verlängerungsop(cid:415)on am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann – analog zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsop(cid:415)on zwei Malbis zum31.12.2026bzw.31.12.2027verlängertwerden. Näheresregeltder Rahmenvertrag.
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IV. Unterlagen zum Verfahren
Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Unterlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht- exklusiven RahmenvertragsBauwerksprüfungenim Open-House-Verfahren der NiederlassungOst, veröffentlicht 2023“ abrufbar:
Zulassungsformular
o AnlageZulassungsformular Referenzangaben
Rahmenvertrag
o Anlage 1: Leistungsbeschreibung für Bauwerkshauptprüfungen (HP) der NL Ost
o Anlage 2:Leistungsbeschreibung für Einfache Bauwerksprüfungen (EP) der NL Ost
o Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Sonderprüfungen (SP) der NL Ost
o Anlage 4:Zeitaufwand und Kostenermittlung o Anlage 5:Karte VerantwortungsbereichederAußenstellen o AnlageZulassungsschreiben
ggf.Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle
Zu beachten ist außerdem dieimSupplement des EU-Amtsblattsveröffentlichte Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (abrufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.autobahn.de (hier unter „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen im Open-House-Verfahren der NiederlassungOst, veröffentlicht 2023“)).
V. Zulassungsmodalitäten
Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere derunter ZifferIIaufgeführtenLeistungsbereichehaben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantragunter Beachtungder nachfolgend dargestelltenformellenund inhaltlichenAnforderungen ein.
- Formelle Anforderungen
Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags,ist unter Verwendung
-
des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars, ggf. einschließlich der Anlage Zulassungsformular Referenzangaben, und
-
des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmenvertragstextes
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ausschließlich perNachricht über die Vergabeplattform:
als PDF-Dateianhang einzureichen.
Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House- Verfahrens (vgl. ZifferIII) zulässig.
| Wichtige Hinweise: | |
|---|---|
| Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres | |
| Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die | |
| zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem | |
| Verfahren veröffentlichten Unterlagen. | |
| Bitte verwenden Sie für dieses Verfahrennichtdas „AI Bietercockpit“ auf | |
| der Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zum Herunterladen | |
| bereitgestellt werden. | |
| Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über | |
| Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten | |
| Unterlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf | |
| https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die | |
| Registrierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren | |
| informiert. |
- Inhaltliche Anforderungen
Die mittels Zulassungsformular, sowie den ggf. gemäß dort geforderten Anlagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekanntmachung (vgl. Ziffer IV) unter den Abschnitten III.1.1 bis III.1.3 aufgeführt.
- Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags
Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wir der Rahmenvertrag wirksam abgeschlossen.
Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagenoder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklärenbzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.
VI. Fragen zum Verfahren
| Fragen zumVerfahrensendenSie bitte gerneper Nachricht über die | |
|---|---|
| Vergabeplattform: | |
| https://vergabe.autobahn.de |
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Sämtliche Kommunikation, einschließlich der Zulassungsmitteilung bzw. der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags dürfen ausschließlich elektronisch erfolgen. Die mündliche, auch fernmündliche Kontaktaufnahme zur Vergabestelle in Bezug auf Fragen zum Verfahren oder zu einer etwaigen Nichtzulassung istunzulässig, um die Gewährleistungen eines transparenten, alle Interessenten gleichbehandelnden Verfahrens sicherzustellen. Wir weisen darauf hin, dass eine unzulässige Kontaktaufnahme in mündlicher Form als (versuchte) Einflussnahme im Sinne des für dieses Verfahren entsprechend angewendeten §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB gewertet werden kann und damit ggf. ein Ausschlussgrund vorliegt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
Die Autobahn GmbH des Bundes–NiederlassungOst
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