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Bauüberwachungsleistungen Schnellfahrstrecke Köln – Rhein-Main

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Invest-Korridor SFS 2690 Köln-Rhein/MainAnlage Nr. 1 Blatt 1/32
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Maßnahmen-/Projektbeschreibung undVorbemerkungen

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Bauüberwachung

für den Invest-Korridor zum

Weichen- und Schienenerneuerungspaket

Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main 2027

Paket-Nr. 27FFP31_WE_SE_SFS_KRM

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Inhaltsverzeichnis

  1. Beschreibung der Überwachungsaufgaben der zu errichtenden Anlage(n) ......... 4 1.1 Kurzbeschreibung ............................................................................................. 5 1.1.1 Los 1: Bauoberleitung – Bauleitzentrale Invest-Korridor SFS 2690 ............................ 5 1.1.2 Los 2: Bauüberwachung – Gesamtlogistik Invest-Korridor SFS 2690 ......................... 6 1.1.3 Los 3: Bauüberwachung – Abfall & Entsorgung Invest-Korridor SFS 2690 ................. 6 1.1.4 Los 4: Bauüberwachung Fahrbahn: Schienenerneuerungen SE2 .............................. 7 1.1.5 Los 5: Bauüberwachung Fahrbahn: Weichenerneuerung/ SE2 Montabaur Fernb., WE Limburg Süd und Schienenstützpunkte Idstein Üst ....................................... 8 1.1.6 Los 6: Bauüberwachung EEA 50Hz: Weichenerneuerung/ SE2 Montabaur Fernb., WE Limburg Süd, Üst. Willroth ...........................................................................10 1.1.7 Los 7: Bauüberwachung EEA 50Hz: Weichenerneuerung Abzw. Breckenheim, Abzw. Caltex, Üst. Idstein.......................................................................................13 1.2 Lage der Baumaßnahme .................................................................................16 1.3 Vorhandene Anlagen, Streckenangaben, Verkehrsverhältnisse .......................17 1.4 Besondere Vorgaben für die Materialver- und Entsorgung ...............................17 1.4.1 Schienenerneuerungen SE2 .....................................................................................18 1.4.2 Weichenerneuerungen auf FF ...................................................................................19 1.5 Schutzgebiete, Schutzzeiten, Gewässerschutz ................................................20 1.6 Baustellenverordnung ......................................................................................20 1.7 Lärmschutz ......................................................................................................21 1.8 Hindernisse ......................................................................................................21 1.9 Kampfmittel ......................................................................................................21 1.10 Arbeiten anderer Unternehmer ........................................................................21 1.11 Bauablauf/Bauphasen ......................................................................................22 1.11.1 Beschreibung Bauablauf und Bauzustände ...............................................................22 1.11.2 Logistik (durch den AG zu verantworten) ..................................................................23 2 Angaben zur Bauüberwachung .........................................................................23 2.1 Bauüberwachungsleistungen Bauoberleitung (Bauleitzentrale) ........................24 2.2 Bauüberwachungsleistungen Baustellenlogistik (Gesamtlogistiker) .................24 2.3 Bauüberwachungsleistungen Abfallmanagement und Entsorgung ...................25 2.3.1 Zu entsorgende Materialien.......................................................................................26 2.3.2 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen ....................................................26 2.3.3 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer ..............................................................26 2.3.4 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle ...............27

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2.3.5 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott ................................................27 2.4 Grundleistungen vertragliche fachtechn. Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen27 2.5 Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung .....................29 2.6 Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU_VV BAU-STE des EBA ................30 2.7 Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) ..........................31 2.8 Fachtechnische Bauvertragliche Bauüberwachung bei Gebäuden ...................31 2.9 Fachtechnische Bauvertragliche Bauüberwachung bei der technischen Ausrüstung von Gebäuden .............................................................................................31 2.10 Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders .............31 2.11 Bauüberwachung Landschaftsbau ...................................................................31 2.12 Umweltfachliche Bauüberwachung ..................................................................31 2.13 Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3- 7 ............................................31 2.14 Geotechnische Bauüberwachung / Kontrollprüfungen seitens des Auftraggebers31 2.15 Vermessungstechnische Leistungen der Bauüberwachung .............................32 2.16 Dokumentation .................................................................................................32

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  1. Beschreibung der Überwachungsaufgaben der zu errichtenden Anlage(n)

Übernahme und Durchführung der örtlichen Bauüberwachung für den Invest-Korridor 2027 auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main, VzG Strecken-Nr. 2690, im Bereich des Anlagen- und IH-Managements NETZ Frankfurt a.M. Im Zuge dieses Invest-Korridors werden folgende Bestandsanlagen im Rahmen des investiven Oberbauprogramms erneuert:

• 44,6 km Schienenerneuerung SE2 in 12 Teilabschnitten (Bauabschnitt Nord und Süd) auf Schotteroberbau und Fester Fahrbahn, inkl. Zusammenhangmaßnahmen IH

• Erneuerung von 25 Hochgeschwindigkeitsweichen Bauart BWG in 6 Betriebsstellen, ausschließlich auf Fester Fahrbahn

Für nähere Informationen zu den zu überwachenden Baumaßnahmen: siehe Abschnitt 1.1. Für nähere Informationen zu den vertraglich vereinbarten Überwachungsleistungen: siehe Anlage 01.01 bis 01.16. sowie Anlage 03. Die Bauüberwachung umfasst die nachfolgend aufgeführten technischen Gewerke und Leistungsbilder gem. DB-Richtlinie 208.1212. Es besteht folgende Los-Aufteilung für die Bauüberwachung:

Los:Bezeichnung und Gewerk:Leistungsbilder:
1Bauoberleitung / Bauleitzentrale Invest-Korridor SFS 2690Anl. 01.16
2Bauüberwachung Gesamtlogistik Invest-Korridor SFS 2690Anl. 01.15
3Bauüberwachung Umschlag & Entsorgung Invest-Korridor SFS 2690Anl. 01.07, 01.02
4Bauüberwachung Fahrbahn/Oberbau: SE2-Maßnahmen Invest- Korridor 2690Anl. 01.01, 01.02, 01.03
5Bauüberwachung Fahrbahn/Oberbau: Weichenerneuerung/ SE2 Montabaur Fernb., WE Limburg Süd und Schienenstützpunkte Idstein ÜstAnl. 01.01, 01.02, 01.03
6Bauüberwachung EEA 50 Hz: Weichenerneuerung/ SE2 Montabaur Fernb., WE Limburg Süd, Üst. WillrothAnl. 01.01, 01.02
7Bauüberwachung EEA 50 Hz: Weichenerneuerung Abzw. Breckenheim, Abzw. Caltex, Üst. IdsteinAnl. 01.01, 01.02

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1.1 Kurzbeschreibung

1.1.1 Los 1: Bauoberleitung – Bauleitzentrale Invest-Korridor SFS 2690

Aufgrund der ähnlichen räumlich-betrieblichen Voraussetzungen sowie den Anforderungen an eine übergeordnete, zentrale Bauüberwachung im Invest-Korridor 2027 auf der SFS 2690 Köln-Rhein/Main im Vergleich zu einer Generalsanierung in einem Hochleistungskorridor (GSH), besteht die Erfordernis zur Organisation und Einrichtung einer Bauoberleitung (BOL) bzw. Bauleitzentrale (BLZ) in der Projektstruktur. Maßgebend ist hierfür die detaillierte Leistungsbeschreibung nach den Anlagen 01.16. und 03. Folgende Infrastrukturmaßnahmen sollen durch die Bauoberleitung überwacht werden:

Tabelle 1: Teilbaustellen Invest-Korridor 2027 SFS 2690 Köln-Rhein/Main

Weichenerneuerungen (Weichenfahrbahn & Schienenstützpkt. auf FF)
Projektnummer:Maßnahmenbezeichnung:
T.0160830172690 Limburg (Süd) Weiche 11
T.0160830182690 Limburg (Süd) Weiche 12
T.0160830192690 Limburg (Süd) Weiche 14
T.0160830202690 Limburg (Süd) Weiche 15
T.0160830292690 Montabaur Weiche 11
T.0160830302690 Montabaur Weiche 12
T.0160830312690 Montabaur Weiche 14
T.0160830332690 Montabaur Weiche 15
T.0160830342690 Montabaur Weiche 16
T.0160830352690 Montabaur Weiche 17
T.0160830382690 Willroth Üst Weiche 2
T.0160830392690 Willroth Üst Weiche 3
T.0160837362690 Montabaur Weiche 5
T.0160837382690 Montabaur Weiche 6
T.0160838652690 Limburg (Süd) Weiche 3
T.0160839262690 Limburg (Süd) Weiche 4
T.0160839272690 Limburg (Süd) Weiche 5
T.0160839282690 Limburg (Süd) Weiche 6
T.0160839322690 Idstein Üst Weiche 1
T.0160839352690 Idstein Üst Weiche 4
T.0160842022690 Caltex Abzw Weiche 11
T.0160842032690 Caltex Abzw Weiche 12
T.0160842042690 Caltex Abzw Weiche 13
T.0160853662690 Breckenheim Abzw Weiche 1
T.0160853682690 Breckenheim Abzw Weiche 2

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Schienenerneuerungen SE2 (auf SchotterO inkl. DUA und FF)
T.016095569Ffm Kreuz - Ffm Stadion SE2
T.016095570Ffm Stadion - Ffm Kreuz SE2
T.016095620Mönchhof ABZW - Caltex ABZW SE2
T.016095621Ffm Flughafen Fernbf - Zeppelinheim SE2
T.016095622Zeppelinheim - Ffm Flughafen Fernbf SE2
T.016095627Breckenheim ABZW - Limburg Süd SE2
T.016095628Limburg Süd - Montabaur SE2
T.016095629Siegburg - Montabaur SE2
T.016095630Montabaur - Siegburg (RB-Grenze) SE2 BA1
T.016095632Montabaur Gleis 622 SE2
T.016095673Limburg Süd Gleis 723 SE2
T.016095372Ffm Flughafen Fernbahnhof Eingleisstelle

1.1.2 Los 2: Bauüberwachung – Gesamtlogistik Invest-Korridor SFS 2690

Aufgrund der räumlichen Ausdehnung des Invest-Korridors 2027 auf der SFS 2690 Köln- Rhein/Main sowie der Notwendigkeit der Ver- und Entsorgung der einzelnen Baustellen über mehrere Tarifpunkte und Güterverkehrsstellen besteht eine hohe Komplexität an die Organisation und Abwicklung der Gesamtlogistik in dieser Gesamtbaumaßnahme. Demzufolge besteht die Erfordernis zur Einrichtung einer Bauüberwachung Gesamtlogistik unter der Bauoberleitung sowie an den Schnittstellen zu den einzelnen Bau AN und dem Bereich Transportlogistik V.IWW 113, VT-Mitte der DB InfraGO AG in diesem Gesamtprojekt. Nähere Informationen zur detaillierten Leistungsbeschreibung der Bauüberwachung Gesamtlogistik befinden sich in den Anlagen 01.15. und 03. Die durch die Gesamtlogistik zu koordinierenden Infrastrukturmaßnahmen sind unter dem vorangehenden Abschn. 1.1.1, Tabelle 1 enthalten.

1.1.3 Los 3: Bauüberwachung – Abfall & Entsorgung Invest-Korridor SFS 2690

Die Anzahl und Größe der zu erneuernden Hochgeschwindigkeitsweichen sowie die Gesamtlänge der zu erneuernden Schienenabschnitte stellen aufgrund der großen Gesamtschrottmenge eine erhöhte Anforderung an den Umschlag, Transport und die Entsorgung der Altstoffe dar. Deshalb ist eine enge und lückenlose Überwachung, insbesondere der ordnungsgemäßen Bereitstellung, Verladung und Abtransports der Altschienen und des Stahlschrotts an den Tarifpunkten geboten. Nähere Informationen zur detaillierten Leistungsbeschreibung der Bauüberwachung Umschlag und Entsorgung befinden sich in den Anlagen 01.02, 01.07. und 03. Die durch die Bauüberwachung Umschlag und Entsorgung zu koordinierenden Infrastruktur- maßnahmen sind unter dem vorangehenden Abschn. 1.1.1, Tabelle 1 enthalten.

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1.1.4 Los 4: Bauüberwachung Fahrbahn: Schienenerneuerungen SE2

Nähere Informationen zur detaillierten Leistungsbeschreibung der Bauüberwachung Fahrbahn befinden sich in den Anlagen 01.01, 01.02, 01.03 und 03. Die durch die Bauüberwachung Fahrbahn im Los 4 zu überwachenden Teilmaßnahmen sind:

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1.1.5 Los 5: Bauüberwachung Fahrbahn: Weichenerneuerung/ SE2 Montabaur Fernb., WE Limburg Süd und Schienenstützpunkte Idstein Üst

Nähere Informationen zur detaillierten Leistungsbeschreibung der Bauüberwachung Fahrbahn befinden sich in den Anlagen 01.01, 01.02, 01.03 und 03. Die durch die Bauüberwachung Fahrbahn im Los 5 zu überwachenden Teilmaßnahmen sind:

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1.1.6 Los 6: Bauüberwachung EEA 50Hz: Weichenerneuerung/ SE2 Montabaur Fernb., WE Limburg Süd, Üst. Willroth Nähere Informationen zur detaillierten Leistungsbeschreibung der Bauüberwachung EEA 50Hz befinden sich in den Anlagen 01.01 und 01.02. Die durch die Bauüberwachung EEA 50Hz im Los 6 zu überwachenden Teilmaßnahmen sind:

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1.1.7 Los 7: Bauüberwachung EEA 50Hz: Weichenerneuerung Abzw. Breckenheim, Abzw. Caltex, Üst. Idstein

Nähere Informationen zur detaillierten Leistungsbeschreibung der Bauüberwachung EEA 50Hz befinden sich in den Anlagen 01.01 und 01.02. Die durch die Bauüberwachung EEA 50Hz im Los 7 zu überwachenden Teilmaßnahmen sind:

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1.2 Lage der Baumaßnahme

Bundesland:

• Hessen; Rheinland-Pfalz

Stadt/Landkreis:

• Limburg-Weilburg; Westerwaldkreis; Altenkirchen (Westerwald) • Neu-Isenburg; Wiesbaden; Frankfurt am Main

Lage im Netz:

• Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main, VzG-Strecke Nr. 2690, von Siegburg (RB Grenze), km 61,142 bis Frankfurter Kreuz, km 173,571, zweigleisig, elektrifiziert

• VzG-Strecke Nr. 3656, von Frankfurt Flughafen Fernbahnhof, km 1,130 bis Bf Zeppelinheim, km 5,190, zweigleisig, elektrifiziert

Baustelleneinrichtungsflächen für die Bauoberleitung (Bauleitzentrale) und Bau AN:

• Baustellencontainer an der Gaf-Halle Montabaur, Tonnerrestraße, 56410 Montabaur • Baustellencontainer am Tunnel Breckenheim/ L3017, 65207 Wiesbaden-Breckenheim

Detailinformationen zur Lage der Teilbaustellen: siehe Anlage 3.01 Rahmenterminplan u. LP.

Abbildung 1: Lage der Schnellfahrstrecke 2690 im Gesamtnetz

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1.3 Vorhandene Anlagen, Streckenangaben, Verkehrsverhältnisse Detaillierte Informationen zu den vorhandenen Anlagen sind der Anlage 3.14 – Planunterlagen zu entnehmen. Folgende Planunterlagen werden zur Verfügung gestellt:

• Lagepläne der Betriebsstellen und Streckenbänder Strecken 2690, 4010+3650+3656 • Ebsü-Pläne der Betriebsstellen • IvL-Pläne (1000er Lagepläne), Ivmg-Pläne • Lagepläne Eingleisstellen • Streckenbänder zu Erhebungs- und Arbeitsblättern der SE2-Abschnitte

Weiterführende Informationen zu den Bestandsanlagen können zudem den nachfolgend aufgeführten Liste der Anlagen zur Ausschreibung entnommen werden:

• Anl. 3.01 – Rahmenterminplan und Lageplan des AG • Anl. 3.02 – Spezif. Baubeschreibung Los 1 (SE2-Maßnahmen) • Anl. 3.03 – Spezif. Baubeschreibung Los 2 (WE Montabaur Fern) • Anl. 3.04 – Spezif. Baubeschreibung Los 3 (WE Abzw. Breckenheim) • Anl. 3.05 – Spezif. Baubeschreibung Los 4 (WE Abzw. Caltex) • Anl. 3.06 – Spezif. Baubeschreibung Los 5 (WE Limburg Süd) • Anl. 3.07 – Spezif. Baubeschreibung Los 6 (WE Üst Willroth) • Anl. 3.08.– Spezif. Baubeschreibung Los 7 (WE Üst Idstein) • Anl. 3.12.– Konstruktionszeichnungen Schienenstützpunkte alte Bauform • Anl. 3.13.– Konstruktionszeichnungen Schienenstützpunkte neue Bauform

1.4 Besondere Vorgaben für die Materialver- und Entsorgung Informationen zum Abfall- sowie dem Zuführungs- und Entsorgungskonzept können den spezifischen Baubeschreibungen unter Pkt. 0.2.15 und 0.2.16 der jeweiligen Fach- und Raumlose für die Bauleistung entnommen werden. Siehe hierzu:

Anlage. 3.02 bis 3.08 – Spezif. Baubeschreibung Oberbau SFS Los 1 bis 7, Pkt. 0.2.15, 0.2.16

Die grundsätzlichen Regelungen inkl. Örtlichkeiten (Tarifpunkte, GVST) zur Materialbeistellung sowie zum Transport und Abholung von Alt- bzw. Reststoffen sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt (vgl. Anlage 3.02 bis 3.08, Pkt. 0.2.15, 0.2.16).

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1.4.1 Schienenerneuerungen SE2

Siehe hierzu auch: Anlage 3.02 – Spezif. Baubeschreibung Oberbau SFS Los 1 (SE2), Pkt. 0.2.15.1.1 u. 0.2.16.

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1.4.2 Weichenerneuerungen auf FF

Siehe hierzu auch: Anlagen 3.03 bis 03.08 – Spezif. Baubeschreibung Oberbau SFS Los 2 bis 7 (Weichen- erneuerungen ), Pkt. 0.2.15.1.1 und 0.2.16.

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1.5 Schutzgebiete, Schutzzeiten, Gewässerschutz Im Umbaubereich der betreffenden Strecken 2690 und 3656 befinden sich mehrere Wasserschutzgebiete. Die ungefähre Lage der Schutzgebiete kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Zu den zu beachtenden Regelungen (Gebote, Verbote) innerhalb der Schutzgebiete: vgl. Anlage 3.02 bis 3.08, Pkt. 0.1.13).

Im gesamten Umbaubereich inkl. aller Teilbauabschnitte sowie dem Baubereich angrenzenden Bäume, Pflanzen, Vegetationsflächen und dergleichen sind zu schützen. Die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Gesetze und Normen sind zu beachten.

Zur Überwachung der Einhaltung der übergeordneten umweltrechtlichen Gesetze, Richtlinien sowie projektspezifischen Bestimmungen und Vorgaben wir durch den Auftraggeber eine interne umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) für die Gesamtmaßnahme eingesetzt.

Abbildung 2: Wasserschutzgebiete innerhalb der Strecken 2690 und 3656

1.6 Baustellenverordnung Die Einhaltung der Verordnungen über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß BaustellenVO auf der Gesamtbaustelle werden durch einen geeigneten Koordinator/ Koordinatoren (SiGeKo) wahrgenommen. Diese werden durch den AG bestellt.

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1.7 Lärmschutz Gilt für Teilbaustellen im Bereich des Bundeslandes Rheinland-Pfalz: Die Ausführung der Vertragsleistung muss teilweise am Wochenende bzw. in Nachtstunden erfolgen. Genehmigungen von Behörden liegen in diesem Zusammenhang noch nicht vor (z.B. Nacht- /Sonntags- oder Feiertagsarbeit). Zur Beantragung sind Angaben erforderlich, die vom beauftragten Auftragnehmer Bau (AN Bau) im Rahmen der übertragenen Planungs- bzw. Ausführungsleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vorgaben zu erarbeiten und inhaltlich von ihm zu konkretisieren sind“ (z. B. Wahl der eingesetzten Maschinen). Für Arbeiten in geschützten Zeiten sind nach geltendem Landesrecht Ausnahme- genehmigungen, Anzeigen etc. erforderlich. Der AN Bau hat unter Beachtung des geplanten Bauablaufes, der anzuwendenden Bauverfahren und des geplanten Maschineneinsatzes, bei den zuständigen Stellen erforderliche Ausnahmen zu beantragen bzw. die relevanten Bauarbeiten anzuzeigen (vgl. hierzu Anlage 3.02 – 3.08, Pkt. 0.1.13).

1.8 Hindernisse Lage und Art der der DB AG bekannten Kabel und Leitungen Dritter, die sich in der unmittel- baren Nähe der Gleisanlage befinden, sind in der Anlage 3.14 – Planunterlagen abgebildet. Ergänzend dazu wird für die Teilbaustellen im Umbaubereich durch den AG vor Baubeginn eine Kabeleinweisung mit den jeweiligen AN Bau veranlasst. Die Einladung und Organisation der Kabeleinweisungen erfolgt durch die interne Bauüberwachung alternativ die Projektleitung. Die externe, örtliche Bauüberwachung für die jeweiligen Lose/ Teilbaustellen hat an den Kabeleinweisungen teilzunehmen (vgl. Anlage 03 – Erm. d. Vergütung).

1.9 Kampfmittel Es wird bestätigt, dass die DB InfraGO AG als Bauherrin, die im Bundesland Hessen und Rheinland-Pfalz geltenden Anforderungen zur Klärung eines Kampfmittelverdachts durchgeführt hat.

Verzicht auf Kampfmitteluntersuchung:

Es wurden keine Untersuchungen auf das Vorhandensein von Kampfmittel durchgeführt, da nur Arbeiten am Oberbau ausgeführt werden und die zu erneuernden Anlagen alle erst nach 1990 errichtet wurden.

1.10 Arbeiten anderer Unternehmer Folgende Arbeiten erfolgen zeitgleich im Bereich der Baustelle (z. B. Schattenbaumaßnahmen, Bauvorhaben anderer Auftraggeber): vgl. Anlage 3.01 – Rahmenterminplan und Lageplan AG

• Oberbauarbeiten zur Schienenerneuerung SE2 inkl. Zusammenhangmaßnahmen IH (Schwellenwechsel, Ern. v. 4 Schienenauszüge, DUA-Stopfen) in 12 Teilbauabschnitten

• Zusammenhangarbeiten LST zur Schienenerneuerung SE2

• Zusammenhangarbeiten EEA 50 Hz und Oberleitung zur Schienenerneuerung SE2

• Auf- und Abbau einer Tunnelbewetterung zur Schienenerneuerung SE2

• Oberbauarbeiten zur Erneuerung der Weichenfahrbahn inkl. Schienenstützpunkte Bauart BWG an 25 Hochgeschwindigkeitsweichen in 6 Betriebsstellen

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• Zusammenhangarbeiten LST zur Weichenerneuerung auf FF

• Zusammenhangarbeiten EEA 50 Hz und Oberleitung zur Weichenerneuerung auf FF

1.11 Bauablauf/Bauphasen

1.11.1 Beschreibung Bauablauf und Bauzustände Die einzelnen Lose sowie Teilbauabschnitte für die Bauleistung im Invest-Korridor 2690 Köln- Rhein/Main sind in der Anlage 3.01 – Rahmenterminplan und Lageplan AG zusammengestellt. Bauablaufpläne (BAP) für die einzelnen Teilbaustellen sowie ein Gesamt-BAP für den Invest- Korridor 2690 Köln-Rhein/Main liegen zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch nicht vor. Angaben zur Ausführung und Bauabläufen sind zudem den spezifischen Baubeschreibungen für die Bauleistung Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Siehe hierzu Anlage 3.02 – 3.08, Pkt. 0.2.1.

Abbildung 3: Rahmenterminplan und Grobablaufplan Invest-Korridor SFS Köln-Rhein/Main 2027

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1.11.2 Logistik (durch den AG zu verantworten)

Sämtliche Positionen der Materialversorgung und Entsorgung werden in einem übergeordneten Materialliefer- und Ablaufplan (LAP) des AG für die Gesamtbaumaßnahme in Suffixen erfasst und im Falle von Anpassungen oder Änderungen kontinuierlich fortgeschrieben. Die Besprechung des LAP erfolgt in der T1 Baubesprechung und ab dann fortlaufenden. Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der Entsorgung sind durch den AN Bau spätestens 12 Wochen vor Projektrealisierung dem AG verbindlich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen für die Bauleistung genannten verbindlichen Liefertermine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

2 Angaben zur Bauüberwachung

Die für die zahlenmäßige Besetzung sowie die quantitative Kalkulation der Bauüberwachung in den Losen 1 bis 7 (vgl. Pkt. 1.1) relevanten Ausführungstermine und Sperrzeiten sind den folgenden Anlagen zu dieser Projektbeschreibung/ Vorbemerkung zu entnehmen:

• Anlage 3.01 – Rahmenterminplan und Lageplan AG

• Anlage 3.09 – Auszug BBPneo tVE 26413 SFS Teil WE Nbz Frankfurt Stadion

• Anlage 3.10 – Auszug BBOneo tVE 26915 SFS Teil GE FSP - FFLF

• Anlage 3.11 – Auszug BBPneo tVE 26912 SFS Teil WE Nbz Limburg

Die Arbeiten zur Ausführung finden kontinuierlich (Tages- und Nachtzeiten) in durchgehenden Sperrpausen an den gesetzlichen Werktagen sowie zusätzlich an Sonn- und Feiertagen statt. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit werden nicht gesondert vergütet. Ebenso besteht kein besonderer Vergütungsanspruch für Instandsetzungs- und IH-Arbeiten. Für die Personalbemessung und Einsatzplanung der Bauüberwachung in den Losen 1 bis 7 (vgl. Pkt. 1.1) ist ein Dreischicht-Betrieb (3x 8 Std.) als Grundlage anzunehmen. Diese Vorgaben sind bei der Personalbemessung und Ermittlung der Vergütung entsprechend zu berücksichtigen. Ist in den Leistungsbeschreibungen bzw. in den Betren keine „dauerhafte“ Anwesenheit des Bauüberwachers gefordert, so ist durch den Unternehmer sicherzustellen, dass sich der gemäß Einsatzplan benannte Bauüberwacher spätestens 60 min nach Anruf durch den Fdl/BBK/Notfallmanager oder AG auf der Baustelle einfindet.

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2.1 Bauüberwachungsleistungen Bauoberleitung (Bauleitzentrale)

Die detaillierte Leistungsbeschreibung zur Bauoberleitung (BOL) für den Invest-Korridor 2690 Köln-Rhein/Main ist der Anlage 01.16 – Leistungsbeschreibung BOL zu entnehmen. Die Kalkulation und Ermittlung der Vergütung der BOL ist über die Anlage 03 – Erm. d. Verg. Kalkulation Mengengerüst BÜW SFS 2690 durchzuführen. Die Unter Pkt. 2 – Angaben zur Bauüberwachung aufgeführten Anlagen zu den Ausführungs- zeiten und Sperrpausen sind für die Personalbemessung und Kalkulation der BOL entsprechend zu berücksichtigen. Die örtliche Einrichtung der BOL erfolgt an einem der unter Pkt. 1.2 dieser Projektbeschreibung hinterlegten Örtlichkeiten für die Bauleitzentrale. Der Vorzugsstandort des AG für die Einrichtung und Vorhaltung der Bauleitzentrale ist die Baustelleneinrichtungsfläche an der Gaf- Halle Montabaur, Tonnerrestraße, 56410 Montabaur. Im Hauptausführungszeitraum ist die Bauleitzentrale von der BOL während der Totalsperrung durchgehend (24/7) in einem kontinuierlichen Dreischichtbetrieb zu besetzen. Tagsüber ist die Bauleitzentrale im Zeitrasum von 7:00 bis 15:00 Uhr doppelt bzw. zweifach zu besetzen Die BOL fungiert zugleich als Gesamtverantwortlicher aller Betren innerhalb des Invest- Korridors 2690 Köln-Rhein/Main und trägt somit die Verantwortung für sämtliche Fahrten im Baugleis, einschließlich deren Zulassung, Befahrbarkeit und sicherheitstechnischer Voraus- setzungen in Abstimmung mit den jeweiligen technisch Berechtigten der Teilbaustellen.

2.2 Bauüberwachungsleistungen Baustellenlogistik (Gesamtlogistiker)

Die detaillierte Leistungsbeschreibung zur Bauüberwachung Gesamtlogistik für den Invest- Korridor 2690 Köln-Rhein/Main enthält Anlage 01.15 – Leistungsbeschreibung BÜW Logistik. Die Kalkulation und Ermittlung der Vergütung der Bauüberwachung Gesamtlogistik ist über die Anlage 03 – Erm. d. Verg. Kalkulation Mengengerüst BÜW SFS 2690 durchzuführen. Die Unter Pkt. 2 – Angaben zur Bauüberwachung aufgeführten Anlagen zu den Ausführungs- zeiten und Sperrpausen sind für die Personalbemessung und Kalkulation der Bauüberwachung Gesamtlogistik entsprechend zu berücksichtigen. Die örtliche Einrichtung der Bauüberwachung Gesamtlogistik erfolgt an einem der unter Pkt. 1.2 dieser Projektbeschreibung hinterlegten Örtlichkeiten für die Bauleitzentrale. Der Vorzugsstandort des AG für die Einrichtung und Vorhaltung der Bauleitzentrale ist die Baustelleneinrichtungsfläche an der Gaf-Halle Montabaur, Tonnerrestraße, 56410 Montabaur. Die Bauüberwachung Gesamtlogistik ist ständiger Bestandteil der Bauleitzentrale und arbeitet der dort ebenfalls ansässigen Bauoberleitung (BOL) zu. Im Hauptausführungszeitraum (TSP 2690) ist die Bauleitzentrale mit der BÜW Gesamtlogistik

• täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr vor Ort zu besetzen sowie

• in der Zeit von 22:00 - 6:00 Uhr eine Rufbereitschaft einzurichten.

Die für die Gesamtlogistik relevanten Lagepläne (u.a. Betriebsstellen, Strecken Tarifpunkte GVST) sind unter Anlage 3.14 – Planunterlagen -> Tarifpunkte, GVST enthalten.

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2.3 Bauüberwachungsleistungen Abfallmanagement und Entsorgung

Die detaillierte Leistungsbeschreibung zur Bauüberwachung Abfallmanagement und Entsorgung für den Invest-Korridor 2690 Köln-Rhein/Main ist der Anlage 01.07 – Leistungsbeschreibung Abfallmanagement und Entsorgung BÜW zu entnehmen. Die Kalkulation und Ermittlung der Vergütung der Bauüberwachung Abfallmanagement und Entsorgung ist über die Anlage 03 – Erm. d. Verg. Kalkulation Mengengerüst BÜW SFS 2690 durchzuführen. Die Unter Pkt. 2 – Angaben zur Bauüberwachung aufgeführten Anlagen zu den Ausführungs- zeiten und Sperrpausen sind für die Personalbemessung und Kalkulation der BÜW Abfallmanagement und Entsorgung entsprechend zu berücksichtigen. Die für die BÜW Abfallmanagement und Entsorgung relevanten Angaben zu Betriebsstellen (Tarifpunkte, GVST), Ladestraßen und BE-Flächen für die Materialver- und Entsorgung im Invest-Korridor 2690 Köln-Rhein/Main sind den folgenden Anlagen zu entnehmen:

• Anlage 3.01 – Rahmenterminplan und Lageplan AG (hier: Ver- und Entsorgungswege)

• Anlage 3.02 bis 3.08 – Spezif. Baubeschreibung Oberbau Los 1 – 7 (hier: Pkt. 0.1.8)

• Anlage 3.14 – Planunterlagen (hier: Lagepläne der Tarifpunkte, GVST, Ladestraßen)

Neben den Leistungen gemäß Anlage 01.07 übernimmt die BÜW Abfallmanagement und Entsorgung an den vereinbarten Tarifpunkten, GVST und Ladestraßen zusätzlich eisenbahn- betriebliche Leistungen nach Anlage 01.02. Hierbei handelt es sich um folgende Aufgaben:

• Wahrnehmung der Aufgabe des Technisch Berechtigten gem. Betra 4.2

• Wahrnehmung der Aufgabe des ALB für Arbeiten i.d.N. von Oberleitungsanlagen

• Wahrnehmung der Sicherungsüberwachung nach Abschn. 4 (3), DB-Ril. 132.0118A01

Die Übernahme der o.g. Aufgaben nach Anlage 01.02 durch die BÜW Abfallmanagement und Entsorgung beschränkt sich räumlich auf die Bereiche der Betriebsstellen, welche als Tarifpunkte bzw. GVST für den Materialumschlag von Alt- und Neustoffen vereinbart sind (vgl. Pkt. 1.4 dieser Vorbemerkung):

Die Wahrnehmung der o.g. betrieblichen Aufgaben an den Übergabe- und Tarifbahnhöfe ist erforderlich zur Sicherstellung der folgenden Arbeitsschritte:

• Aufladen vorgelagerter Langschienen (120m) auf STS-Einheiten mittels Schienen- Ladewagen (SLW) oder Schienenladegerät (EMD) in den Bf Gießen, Friedberg(Hess)

• Abziehen von Alt-Schienen (Langschienen, 120m) von LSE-Einheiten ROBEL mittels SLW oder EMD im Bf Wetzlar

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2.3.1 Zu entsorgende Materialien Übernahme der ausgebauten Oberbaumaterialien:

Die Übernahme der ausgebauten Oberbaumaterialien durch den AG oder einen vom ihm beauftragten Dritten erfolgt an der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche der BAU- AN (Übergabestelle). Die für die BÜW Abfallmanagement und Entsorgung relevanten Angaben zu Betriebsstellen (Tarifpunkte, GVST), Ladestraßen und BE-Flächen für die Materialver- und Entsorgung im Invest-Korridor 2690 Köln-Rhein/Main sind den folgenden Anlagen zu entnehmen:

• Anlage 3.01 – Rahmenterminplan und Lageplan AG (hier: Ver- und Entsorgungswege)

• Anlage 3.02 bis 3.08 – Spezif. Baubeschreibung Oberbau Los 1 – 7 (hier: Pkt. 0.1.8)

• Anlage 3.14 – Planunterlagen (hier: Lagepläne der Tarifpunkte, GVST, Ladestraßen)

2.3.2 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen Die BAU-AN richten ihre Leistung darauf aus, den Anfall von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben zu minimieren, indem er z.B. durch selektiven Bodenabtrag und einen separierenden Rückbau gewährleistet, dass die im Bauvorhaben anfallenden Materialien und Abfälle sortenrein gewonnen und getrennt bereitgestellt werden. Beim Antreffen von bisher nicht bekannten Bodenverunreinigungen und Altablagerungen sind die BAU-AN verpflichtet, die Bauarbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Der betreffende Bereich ist zu sichern und es sind der Projektleiter, die BÜ und die umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) des Auftraggebers zu informieren. Die Bauüberwachung überwacht die Einhaltung des Abfallmanagements im Rahmen der Ihnen übertragenen Leistungen (vgl. Anlage 01.07). Entsorgungskonzept AN Das Vorliegen eines durch den AG bestätigten Entsorgungskonzeptes ist Voraussetzung für jegliche Wiedereinbau- oder Entsorgungsmaßnahmen. Die Umsetzung des Entsorgungskonzeptes ist zu überwachen.

2.3.3 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer

Abfallerzeuger gemäß KrWG § 3 Abs. 8 ist:DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg, Regionalbereich Mitte, Projekte Netz Frankfurt, V.IW-MI-P 322
Abfallbesitzer gemäß KrWG § 3 Abs. 9 ist:der Auftragnehmer BAU (AN): noch offen

Die Abfallerzeugereigenschaft und das Eigentum der DB / DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg an den Bau- und Abbruchabfällen des Bauvorhabens endet mit der Entsorgung. Abstimmungen zum Abfallmanagement mit den Behörden erfolgen ausschließlich durch den AG.

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2.3.4 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle Die BAU-AN haben gemäß ihrer vertraglichen Regelungen für ihre (vom AG bereitgestellten bzw. selbst beschafften) Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen inklusive Baustellenzufahrten ein Beweissicherungsverfahren nach BBodSchV für den anstehenden Unterboden durchzuführen. Da die BE-Flächen i.d.R. auf dem Unterboden aufbauen, sind die chemischen Bodenuntersuchungen durch den BAU-AN zur Beweissicherung nach dem Abschieben und vor dem Wiederandecken des Oberbodens vorzunehmen. Die Bauüberwachung nimmt am Beweissicherungsverfahren teil.

2.3.5 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott Die Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf von nicht wieder verwendungsfähigen Eisen-, Stahl- und NE- Recyclingmaterial sowie LST- und Telekommunikations- Restbaustoffen erfolgt durch den AG, die genannten Restbaustoffe verbleiben bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung in dessen Eigentum. Zur Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf vorgesehene Material ist durch die BAU- AN auf den zugewiesenen Bereitstellungsflächen bereitzustellen, von diesen Flächen erfolgt die Übernahme dieser Materialien durch einen vom AG benannten Empfänger. Vom BAU-AN ist der Verbleib aller Restbaustoffe in einer Tabelle gesondert nach Bauabschnitten zu dokumentieren. Für die LST-Reststoffe (insbesondere Weichenantriebe) sind die betreffenden Listen gemäß den Vorgaben des AG, Bauüberwachung LST, V.IW-MI-M-FFM-PÜ, zu führen.

2.4 Grundleistungen vertragliche fachtechn. Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen

Die detaillierte Leistungsbeschreibung der Grundleistungen vertraglicher fachtechnischer Bauüberwachung für den Invest-Korridor 2690 Köln-Rhein/Main ist der Anlage 01.01 zu diesen Vorbemerkungen zu entnehmen. Die Kalkulation und Ermittlung der Vergütung der Grundleistungen Bauüberwachung ist über die Anlage 03 – Erm. d. Verg. Kalkulation Mengengerüst BÜW SFS 2690 durchzuführen. Die Unter Pkt. 2 – Angaben zur Bauüberwachung aufgeführten Anlagen zu den Ausführungs- zeiten und Sperrpausen sind für die Personalbemessung und Kalkulation der Grundleistungen Bauüberwachung entsprechend zu berücksichtigen. Der Einsatz der örtlichen Bauüberwachung zur Wahrnehmung der vertraglich-fachtechnischen Aufgaben Grundleistungen BÜW erfolgt in den unter Pkt. 1.1.4 bis 1.1.12 aufgeführten Fach- und Raumlosen.

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Ergänzende Hinweise: Personal- und Einsatzplanung Bauüberwachung EEA 50 Hz

Los 6-7: Büw EEA 50 Hz – Zeiten für Fachdiensttätigkeiten WE (vgl. Anl. 3.03-08, Pkt. 0.2.1):

Beim Bauablauf sind folgende Zeiten für zeitparallele Begleitarbeiten des AG bzw. notwendige Fachdiensttätigkeiten des AG oder Dritter, insbesondere LST und E-Dienst, (Anm.: auch Fachdienst EEA 50 Hz) freizuhalten:

• 8 Stunden zu Beginn der einzelnen Bauabschnitte sowie 24 Stunden am Ende

• Die Abnahme der Weichen wird in mehreren Phasen durchgeführt (mit Begleitung und Regulierung durch den Bau AN)

Für zeitparallele Fachdiensttätigkeiten des AG stehen die vorgenannten Zeiten dem AN nicht für die Ausführung von Leistungen zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit reduziert sich entsprechend. Gleichzeitig hat der BauAN seine Bauarbeiten so zu planen, dass keine zusätzlichen/ geänderten Einsätze der Fachdienste des AG, als die oben genannten, notwendig werden. Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananweisung gemäß Vorgabeprozess Bauüberwachung abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane bzw. in der Ril 825 aufgenommene Maschinen und Geräte. Diese Krananweisung, insbesondere die Anlage 5.1 zu dieser, enthält Auflagen bzw. Einschränkungen im Betrieb, die zu beachten sind. Die Krananweisung ist grundsätzlich von der Bauüberwachung zu initialisieren.

Koordination der ausführenden Unternehmen

Im Rahmen der nach den (Bau-) Vertragsunterlagen vorgesehenen Mitwirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanagements in Bezug auf die Ausführung der Leistungen an der Gesamtmaßnahme haben die beteiligten Unternehmer aktiv mitzuwirken. Hierzu haben sich die Bau-Auftragnehmer mit der Bauüberwachung abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnahmen die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vorleistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen.

Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG bzw. seinem benannten Vertreter vorbehalten.

Ausführungsunterlagen Seitens des AG wird der Startordner oder eine adäquate Unterlage, digital im System VRI- DMS oder über eine alternative digitale Schnittstelle, dem Auftragnehmer übergeben. Der Auftragnehmer prüft die Unterlage auf Vollständigkeit und fordert offensichtlich fehlende Unterlagen nach. Der Startordner wird Bestandteil der Projektdokumentation, diese ist durch den Auftragnehmer (gemäß Ablageordnung) weiterzuführen und nach Abschluss der Baumaßnahme dem AG zu übergeben.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 01.01.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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Ergänzende Ausführungsbestimmungen Der AN Bauüberwachung hat sich rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit den bautechnischen Besonderheiten der Hochgeschwindigkeitsweichen Bauart BWG der Schnellfahrstrecke Köln- Rhein/Main, SFS 2690, vertraut zu machen. Dies umfasst insbesondere Kenntnisse über den Aufbau der Schienenstützpunktsysteme für Weichen auf FF, Bauart BWG, inkl. der Funktion der Einstellkegel für das Einstellen der Gleisgeometrieparameter Spurweite und Richtung. Unterstützend dienen hierzu die Anlagen 3.12 und 3.13 zu diesen Vorbemerkungen:

• Anlage 3.12 – Konstruktionszeichnungen Schienenstützpunkte alte Bauform

• Anlage 3.13 – Konstruktionszeichnungen Schienenstützpunkte neue Bauform

2.5 Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung

Die detaillierte Leistungsbeschreibung zu den eisenbahnbetrieblichen Leistungen und Sicherungsüberwachung für den Invest-Korridor 2690 Köln-Rhein/Main ist der Anlage 01.02 – Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung BÜW zu entnehmen. Die Kalkulation und Ermittlung der Vergütung der eisenbahnbetrieblichen Leistungen und Sicherungsüberwachung ist über die Anlage 03 – Erm. d. Verg. Kalkulation Mengengerüst BÜW SFS 2690 durchzuführen. Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen und ggf. ein Bauphasenkonzept sind im Folgenden aufgelistet:

• Anlage 3.01 – Rahmenterminplan und Lageplan AG

• Anlage 3.09 – Auszug BBPneo tVE 26413 SFS Teil WE Nbz Frankfurt Stadion

• Anlage 3.10 – Auszug BBOneo tVE 26915 SFS Teil GE FSP - FFLF

• Anlage 3.11 – Auszug BBPneo tVE 26912 SFS Teil WE Nbz Limburg

Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Ist bei den Bauarbeiten der Eisenbahnbetrieb gefährdet oder behindert, muss das betroffene Gleis bzw. der Arbeitsraum gesperrt oder entsprechend gesichert werden. Für diese Bauarbeiten ist zwingend eine Betriebs- und Bauanweisung (Betra) erforderlich. Der Betra-Antrag wird durch die Bauüberwachung gestellt. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Sperrpausen sind betrieblich bedingte Änderungen von den genehmigten Zeiten möglich (z.B. Verspätungen, Bedarfszüge etc.).

Sicherung

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 01.01.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Invest-Korridor 2027 - SFS 2690 KRMAnlage Nr. 1 Blatt 30/32
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Benötigte Sicherungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Bauüberwachung, wenn diese nicht unter Deckung der gemeinschaftlichen Sicherungsmaßnahme erfolgen, sind rechtzeitig bei der BzS zu beantragen.

Sicherungsüberwachung Hinweis: Ab 01.01.2025 wird der elektronische Befähigungsausweis (ElBa) für Sicherungsleistungen eingeführt. Für die Prüfung im Rahmen der Sicherungsüberwachung sind die elektronischen Medien der DB AG zu verwenden. Aktuelle Informationen zu ElBa sind zu finden unter: https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/dienstleistende/elektronischer- befaehigungsausweis-elba-12285536. Die Übertragung der Funktion Sicherungsüberwachung erfolgt gemäß den Regelungen in der 132.0118A01 Punkt 2(6). Wird in der Anlage 1.02. zum Vertrag der Punkt 4.02 vereinbart, gilt das als Übertragung der Funktion Sicherungsaufsicht gemäß Ril 132.0118A01 Punkt 4.

Sicherungsaufsicht in besonderen Fällen Entfällt bzw. siehe getroffene Festlegung zu dieser Leistung in Anlage 01.02, Abschn. 4 (2)

Aufgaben mit Zusatzqualifikation Schaltantragsteller Entfällt bzw. siehe getroffene Festlegung zu dieser Leistung in Anlage 01.02, Abschn. 3 (4)

Auf nichtelektrifizierten Strecken/-abschnitten und Gleisbereichen kann das Gleis ebenfalls als Rückleitung der Oberleitungsanlage dienen. Die Information dazu erteilt der zuständige Bezirksleiter Oberleitung.

Mit Oberleitung überspannte Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen:

Werden den Auftragnehmern Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen auf dem Gelände der DB AG zugewiesen, ist es möglich, dass diese mit Oberleitung (z. B. Quertragwerke) überspannt sind.

Die Bau-AN haben durch Einweisungsposten sicherzustellen, dass bei An-/Abtransport von Materialien und Ladearbeiten die vorhandene Oberleitungsanlage nicht beschädigt wird.

2.6 Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU_VV BAU-STE des EBA

Die detaillierte Leistungsbeschreibung zu den bauaufsichtlichen Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE der Bauüberwachung für den Invest-Korridor 2690 Köln-Rhein/Main ist der Anlage 01.03 zu entnehmen. Die Kalkulation und Ermittlung der Vergütung der bauaufsichtlichen Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE der Bauüberwachung ist anhand von Anlage 03 – Erm. d. Verg. Kalkulation Mengengerüst BÜW SFS 2690 durchzuführen.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 01.01.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Invest-Korridor 2027 - SFS 2690 KRMAnlage Nr. 1 Blatt 31/32
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Ergänzende Ausführungsbestimmungen für den AN Bauüberwachung:

• Durchführung der Schweißüberwachung an Gleisen und Weichen gem. Ril. 824.5010 (Vorhaltung ausreichender Personale mit Qualifikation Fachkraft Schienentechnik)

• Durchführung der Qualitätsüberwachung Schienenbearbeitung gem. Ril. 824.4001 (Vorhaltung ausreichender Personale mit Qualifikation Fachkraft Schienentechnik)

2.7 Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) Entfällt bzw. ist nicht erforderlich.

2.8 Fachtechnische Bauvertragliche Bauüberwachung bei Gebäuden Entfällt bzw. ist nicht erforderlich.

2.9 Fachtechnische Bauvertragliche Bauüberwachung bei der technischen Ausrüstung von Gebäuden Entfällt bzw. ist nicht erforderlich.

2.10 Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders Wahrnehmung der Verantwortung für die baubetrieblichen Belange gemäß Ril 406 für die Fachplanung „Betriebliche Bautechnologie“ entsprechend der Beauftragung (Leistungsinhalt und -zeitraum).

2.11 Bauüberwachung Landschaftsbau Entfällt bzw. ist nicht erforderlich.

2.12 Umweltfachliche Bauüberwachung Die umweltfachliche Bauüberwachung (uBÜ) für den Invest-Korridor SFS 2690 Köln- Rhein/Main wird durch den AG wahrgenommen.

2.13 Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3- 7 Entfällt bzw. ist nicht erforderlich.

2.14 Geotechnische Bauüberwachung / Kontrollprüfungen seitens des Auftraggebers Entfällt bzw. ist nicht erforderlich.

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Invest-Korridor 2027 - SFS 2690 KRMAnlage Nr. 1 Blatt 32/32
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2.15 Vermessungstechnische Leistungen der Bauüberwachung

Sicherung von Grundstücksgrenzen gegenüber Dritten:

Sind auf Grund der Baumaßnahmen die Grundstücksgrenzen durch die BAU-AN besonders zu kennzeichnen, so hat die Bauüberwachung die Aufrechterhaltung der Kennzeichnungen während der gesamten Bauzeit stichprobenartig zu überprüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.

Bei festgestellten fehlenden Markierungen sind die BAU-AN aufzufordern den vertragsmäßigen Zustand wieder herzustellen.

2.16 Dokumentation

Der AN Bauüberwachung hat die Bauakte(n) zeitnah (maximal 4 Wochen) nach vertraglicher Abnahme der Bauleistungen dem Auftraggeber in vereinbarter Form zu übergeben.

Weitere Unterlagen der durch den AN Bauüberwachung erstellten/zusammengestellten Projektdokumentation sind in zeitlicher und mengenmäßiger Abstimmung dem Auftraggeber, im konkreten Fall der leitenden Bauüberwachung (LBÜ) zu übergeben:

• 1 Komplettsatz Abnahmeunterlagen zu Teilbauabschnitten Schienenerneuerungen SE2 gem. Ril. 824.8110A02, zur Übergabe an die zuständigen Alv

• 1 Komplettsatz Abnahmeunterlagen zu Bauabschnitten Weichenerneuerungen auf FF gem. Ril. 824.8120A05, zur Übergabe an die zuständigen Alv

Die im „Grundleistungsbild der vertragliche fachtechnische Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen“ im Punkt 7 beschriebenen Leistungen zur Prüfung der von den BAU-AN zu übergebenden Bestandstunterlagen sind bis 6 Monate nach Bauende (vertragliche Abnahme der Bauleistungen der BAU-AN) ohne zusätzliche Vergütung durch die Bauüberwachung zu erbringen.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 01.01.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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