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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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Abfallmanagement
In Ergänzung zum Leistungsbild Abfall sind ggf. ausgewählte, keine besondere Qualifikation erfordernde Aufgaben aus dem Leistungsbild der Umweltfachlichen BÜW Bodenschutz zusätzlich zu beauftragen, um dem bisherigen kombinierten LB Boden/Abfall zu entsprechen.
Rahmenbedingungen
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind. Die Bauüberwachung hat die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen in den Rahmenbedingungen der ZVB-Bauüberwachung zu beachten sowie bei Vorliegen/Eintreten der geschilderten Ereignisse/Umstände die erforderlichen Maßnahmen/Leistungen zu veranlassen bzw. zu erbringen.
Im EBA-Umweltleitfaden Teil VII ist der Fachschwerpunkt Abfall nicht mehr Bestandteil der Umweltfachlichen Bauüberwachung (UBÜ). Dies hat historische und strukturelle Gründe, und ist u.a. darauf zurück zu führen, dass die Aufgaben der UBÜ Boden/Abfall (alt) in der Vergangenheit i.d.R. von Mitarbeitern der technischen BÜW ausgeführt wurden. Ungeachtet hat die Tätigkeit der UBÜ Boden/Abfall (alt) eine vergleichbare Bedeutung für die Wahrnehmung der Unternehmer- und Abfallerzeugerpflichten für die betreffenden DB-Organisationseinheiten als Bauherr. Zukünftig ist die Beauftragung einer qualifizierten und mit ausreichenden Personal und technischen Kapazitäten ausgestatteten Abfallrechtlichen BÜW daher essentiell für die Überwachung und Steuerung der abfallrechtlichen und bodenschutztechnischen Vorgänge in den Bauvorhaben mit dem Ziel, die Rechtsvorschriften und Regelwerksanforderungen einzuhalten.
| 1. Allgemeine Aufgaben der Abfallrechtlichen Bauüberwachung | |||
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| Leistungstext | |||
| AN | AG | ent- fällt | |
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Überprüfen der im Projektstartordner vom Auftraggeber eingestellten Übersicht der x (1) Planrechtsauflagen / Auflagen zum Abfallmanagement, Dokumentation der Prüfung.
Projektraumbezogene Information der Umweltfachbehörden (ggf. auch das EBA) über die x Ansprechpartner, den geplanten Bauablauf und die vorgesehenen Maßnahmen zum (2) Abfallmanagement und Bodenschutz in Abstimmung mit der Projektleitung.
Organisation und Durchführung einer abfalltechnischen Bauanlaufbesprechung inkl. ggf. x notwendiger Wiederholungen sowie Protokollführung mit ANBau sowie Klären der Ansprechpartner (3) und baustellenbezogenen Abläufe. Information über die Aufgaben der Abfallrechtlichen Bauüberwachung.
208.1212Z53 Abfallmanagement Fachautor: I.NPM (V) | Heinz-Ulrich Günther | Tel.: 999-53093 Gültig ab: 01.09.2017
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. Blatt 2/7 Zum Vertrag Nr.
Abstimmung mit dem Auftraggeber und der UBÜ Bodenschutz / UBÜ Generalist über Häufigkeit der x Baubesprechung Abfall sowie Baubesprechungen, der Baustellenbegehungen (mindestens (4) 1/Woche) sowie der Berichterstellung an das EBA/Behörde (bei einer Gesamtbauzeit von 1 Jahr oder länger mindestens halbjährlich)
Vorbereitung und Durchführung von anlassbezogenen Baubesprechungen Boden/Abfall im x maximalen Zeitabstand von 4 Wochen bzw. regelmäßige Teilnahme an projektspezifischen Baubesprechungen. Hierzu gehören u.a.:
- Festlegen der Teilnehmer
- Vorbereitung und Organisation (5)
- Leitung der Besprechung in Abstimmung mit dem Vertreter des AG
- Erstellung der Besprechungsniederschrift und Vorlage innerhalb von 3 AT zur Freigabe durch den AG
- Nachbereiten und Überwachen der Umsetzung der getroffenen Festlegungen
Eingreifen bzw. Erteilen von Weisungen an die Baubeteiligten zur Vermeidung akut drohender x Umweltschäden, insbesondere nach den Rechtsvorschriften des KrWG, BImSchG, WHG, BBodSchG USchadG, UmweltHG sowie den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesländer (6) und Kommunen bei Wahrung der Betriebssicherheit in Abstimmung mit der technischen Bauüberwachung und dem AG.
Erstellen einer baubegleitenden Fotodokumentation (Farbbild) über die wesentlichen Phasen der x Bauausführung mit Bezug zu Abfallthemen in Abstimmung mit dem AG. Zusätzlich sind alle Leistungen zu dokumentieren, die bei Abnahme nicht mehr sichtbar/ prüfbar sind. Für jede Aufnahme sind das Aufnahmedatum, die Bauwerksbezeichnung, die aktuellen Bautätigkeiten, sowie eventuelle Besonderheiten anzugeben. Um die Dokumentation aktuell zu halten ist diese zeitnah (7) (innerhalb von fünf Arbeitstagen) und anlassbezogen fortzuschreiben und auf der Baustelle geordnet vorzuhalten. Die Fotodokumentation wird Eigentum des AG und ist nach Baufertigstellung dem AG zu übergeben. In Abstimmung mit dem AG kann diese Leistung auch als Bestandteil der normalen Baustellendokumentation erbracht werden.
Prüfung der Bauzeiten- und Bauablaufpläne und deren Fortschreibung auf Übereinstimmung mit x den Themen des Bodenschutz- und Abfallrechts sowie den Vorgaben aus dem (8) Planfeststellungsbeschluss und Bauvertrag
Abfordern und Prüfen des Entsorgungskonzeptes inkl. Beprobungskonzept bodenschutzrelevanter x Belange des ANBau auf Plausibilität, Vollständigkeit, Vertrags- und Rechtskonformität sowie (9) Wirtschaftlichkeit inkl. Erarbeitung einer fachtechnischen Stellungnahme und Vorlage innerhalb von 5 AT zur Freigabe bei AG.
Überwachen und Dokumentieren der Umsetzung aller vertraglich geschuldeten Leistungen und x Einhaltung der rechtlichen Grundlagen (u.a. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Nachweisverordnung, Gewerbeabfallverordnung) sowie der Umsetzung der im Entsorgungskonzept festgelegten und vom AG freigebenen Vorgehensweise. Entsprechende proaktive und eigenverantwortliche Aussteuerung u.a. der eigenen Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten wie Einsichtnahme in Dokumente und das (10) eANV, Teilnahme an Baubesprechungen, Behördenabstimmungen und Beprobungen, regelmäßige Begehung von Baustellen und Baustellen-einrichtungsflächen, Teilnahme an sensiblen Bauvorgängen etc.
Überwachen der ausführenden Ingenieurbüros bei der Probennahme gemäß LAGA PN 98 und / x oder DIN 19698-6 bzw. länderrechtlicher Regelungen inklusive prüfen des Sachkundenachweises (11) des Probenehmenden. Anschließende Prüfung der Proben / Probenahmeprotokolle und Freigabe zur Laboranalytik.
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: V.IIP 42 | Barbara Timmerkamp | Tel.: 0231 729-4829 Gültig ab: 29.06.2026
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. Blatt 3/7 Zum Vertrag Nr.
x Durchführen einer Beprobung nach LAGA PN 98 und Veranlassen einer Kontrollanalytik, um die im Auftrag des AN Bau durchgeführten Deklarationsanalysen nach BBodSchV, LAGA, EBV oder Deponieverordnung stichprobenartig zu überprüfen. (12)
- Abstimmung mit dem AG über den Anteil der Stichproben zur Kontrolle der Deklarationsanalysen
- Probenahme gemäß LAGA PN 98 durch einen nach Landesrecht zugelassenen Probenehmer
- Veranlassen der Kontrollanalytik durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Untersuchungslabor
Wählen Preis je 1 Stk von der BÜW durchzuführende Kontrollanalyse nach EBV (entspr. x (12.1) Vorgaben Bauvertrag / Landesrecht) (12.2) Wählen Preis je 1 Stk von der BÜW durchzuführende Kontrollanalyse nach LAGA x (12.3) Wählen Preis je 1 Stk von der BÜW durchzuführende Kontrollanalyse nach DeponieVO x
Prüfung und Freigabe der Deklarationsanalysen des AN / Dritter, Prüfung der abfallrechtlichen x Einstufung (nach LAGA / Deponieverordnung (Einbauklasse), Ersatzbaustoffverordnung und AVV / (13) Landesrecht (Gefährlichkeit)) und ggf. Einflussnahme auf den geplanten Entsorgungsweg. Übergabe der Analysebewertung an den AG.
Variante 1 mit abfallrechtlicher Verfahrensbevollmächtigung BÜW - nur in Abstimmung mit x MA der Umweltorganisation AG Erstellen und Ausfüllen der erforderlichen Entsorgungsnachweise in ZEDAL und Anhängen der (14a) Deklarationsanalyse und Signatur des EGF unter Punkt 2 zur bevollmächtigten Person. Prüfen der Varian Genehmigungen / Entsorgungsfachbetriebszertifikate der Entsorger / Transporteure für alle Bau- te 1 und Abbruchabfälle. Elektronischer Versand an den AG zur Signatur des EGF unter Punkt 1 zur Verfahrensbevollmächtigung und zusätzlich unbefristete und unbeschränkte Aktenfreigabe an den AG. Anschließende Signatur der VE durch die Abfallrechtliche BÜW als Verfahrensbevollmächtigte Person und elektronische Übermittlung an den Entsorger.
Variante 2 ohne abfallrechtliche Verfahrensbevollmächtigung BÜW x Erstellen und Ausfüllen (alternativ: Prüfen) der erforderlichen Entsorgungsnachweise in ZEDAL und (14b) Anhängen der Deklarationsanalyse. Prüfen der Genehmigungen / Varian Entsorgungsfachbetriebszertifikate der Entsorger / Transporteure für alle Bau- und Abbruchabfälle. te 2 Anschließend unbefristete und unbeschränkte Aktenfreigabe an den AG zur weiteren Bearbeitung, die Signatur der VE des Entsorgungsnachweises erfolgt durch den AG.
Koordinieren und Mitwirken an den vom AG beigestellten Entsorgungsleistungen einschließlich x (15) Durchführen von Abstimmungen sowie Überwachung von Ausbau, Bereitstellung und Verladung.
Überwachen des sorgfältigen Ausbaus, der getrennten Sammlung (ggf. in geeigneten Sammlungs- x bzw. Transportbehältnissen), der ordnungsgemäßen Bereitstellung zur Verladung und Abtransport (16) von: allen im Bauvorhaben anfallenden Abfällen. Soweit erforderlich fallbezogene Einzelkontrolle des Entsorgungsweges.
Überwachen des separierten Aushubs von Bodenmaterial nach vorheriger In-Situ-Beprobung x (Deklarationsanalytik) entsprechend des Beprobungsrasters. Bei vorheriger In-Situ-Beprobung ist (17) ein erheblich höherer Zeitaufwand für die BÜ-Begleitung zu berücksichtigen, da der Aushub 1:1 nach dem Raster bzw. den Ergebnissen der in-Situ-Beprobung auszuführen ist.
Kontrolle der vom ANBau durchzuführenden Beweissicherungsuntersuchung auf etwaige x physikalische Bodenveränderungen (z.B. Verdichtungsschäden) nach BBodSchV vor Beginn und nach dem Ende der Nutzung inklusive Begleitung der Probenahme. Bei abgezogenem Oberboden (18) ist die Beweissicherungs-untersuchung des Unterbodens durchzuführen, bei nicht abgezogenem Oberboden erfolgt die Beweissicherungsuntersuchung am Ober- und Unterboden.
Überwachen der ordnungsgemäßen Herstellung und Betreibens der Bereitstellungs- und x Behandlungsflächen einschließlich Umsetzung genehmigungsrechtlicher Auflagen (Planrecht, 4. (19) BImschV) bzw. gesetzlichen u. bauvertraglichen Mindestanforderungen, ggf. auch außerhalb des Baufeldes.
Überwachen und Dokumentieren der ordnungsgemäßen Rückgabe der durch den ANBAU temporär x genutzten Flächen an die Eigentümer / Pächter in Abstimmung mit der UBÜ Bodenschutz oder (20) UBÜ Generalist.
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: V.IIP 42 | Barbara Timmerkamp | Tel.: 0231 729-4829 Gültig ab: 29.06.2026
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. Blatt 4/7 Zum Vertrag Nr.
Stichprobenartige Kontrolle der Qualität der zugelieferten / wieder einzubauenden mineralischen x Materialien und Dokumentation der Prüfungen und des Einbauortes ausgenommen Ersatzbaustoffe (21) nach ErsatzbaustoffV).
Fortlaufendes Überprüfen der baubegleitenden abfalltechnischen Untersuchungen (einschließlich x Soll-Ist-Vergleich) auf Übereinstimmung mit den in den Entsorgungsnachweisen zugelassenen (22) Abfallmengen und Schadstoffgehalten mit sofortiger Information des AG bei Abweichungen.
Sicherstellen Bereitstellung und der Verladung von Reststoffen und Abfällen. x (23)
x Prüfung des Rückbaukonzeptes auf Plausibilität und Vollständigkeit gemäß aktueller und (23.1) einschlägiger Vorschriften und Vorgaben. x Laufendes Überwachen der Aushub- und Rückbauarbeiten auf Einhaltung: plan- und genehmigungsrechtlicher Auflagen / Stand der Technik / Baustellenplan Umweltschutz (23.2) (Teil Abfallerzeugung / -entsorgung) / Entsorgungskonzept. Aussteuerung und unverzügliche Information des bei Abweichungen.
x Laufendes Überwachen der Haufwerksbildung im Hinblick auf deren fachgerechte Anordnung, Gestaltung, Sicherung u. Kennzeichnung in Bezug zu planrechtlichen / genehmigungsrechtlichen Auflagen / Stand der Technik / Baustellenplan Umweltschutz (23.3) (Teil Abfallerzeugung / -entsorgung) / Entsorgungskonzept. Aussteuerung und unverzügliche Information des bei Abweichungen.
x Bedarfsprüfung für eine fachgerechte und plausible Bereitstellung von Lagerungsmöglichkeiten (Abdeckung, Mulde mit Deckel, Entwässerungsschlitz etc.) und (23.4) Mitteilung an den AG.
x Überwachen der rechts- und vertragskonformen Bereitstellung von allen nicht (23.5) haufwerksbezogenen Bau- und Ausrüstungsabfällen.
Prüfung von Gebäudeschadstoffgutachten auf Plausibilität und Vollständigkeit, entspr. Steuerung x (24) von Gebäudebegehungen zusammen mit AG sowie Fachpersonal des ANBau zur Ermittlung von Defiziten bei der Aufnahme von Gebäudeschadstoffen sowie Festlegung des weiteren Vorgehens.
Veranlassen weiterer Schadstoffuntersuchungen von Gebäuden und sonstigen Bauwerken inkl. x (25) Aufstellung eines Probenahmeplans und Gutachtens / Schadstoffkatasters in Abstimmung mit dem AG.
Gestellung eines Koordinators für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV 101-004 x (26) (ehem. BGR 128)
Erstellen / Zusammenstellen von boden- und abfalltechnischen Informationen zur Übernahme in das x elektronische Bauakte der Technischen Bauüberwachung und/ oder zur Übernahme z.B. in Doxis (27) nach den Vorgaben des AG in Abstimmung mit der UBÜ Bodenschutz oder UBÜ Generalist.
Überwachung der Zusammenstellung und der Übergabe von Daten zu Erdaufschlüssen gem. x (28) GeolDG durch den BauAN.
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: V.IIP 42 | Barbara Timmerkamp | Tel.: 0231 729-4829 Gültig ab: 29.06.2026
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. Blatt 5/7 Zum Vertrag Nr.
| 2. Aufgaben der Bauüberwachung bei beigestellten Entsorgungsleistungen für Oberbauabfälle, gleisnahe Böden und Restbaustoffe (LST, Weichen, Schrott) durch den AG | ||||
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| Leistungstext | ||||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| Prüfung, ob ein Begehungsprotokoll für die Aufarbeitungswürdigkeit bei Betonschwellen und Schwellenanzahl >150 Stück des ALV vorliegt. Überwachen der rechtzeitigen (bis zu 6 Monate) und vollständigen Anmeldung sämtlicher Oberbaustoffe und Restbaustoffe (LSW, Weichen, Schrott) zur Entsorgung/Verwertung nach Vorgaben des AG. Überwachung der sachgemäßen Lagerung von Oberbaustoffen und Reststoffen durch den ANBau z.B.: • Lagerung aufarbeitungsfähiger Betonschwellen auf Kanthölzern • Altholzschwellen sind mit Folie einzuhausen • gegen Diebstahl und Beschädigungen gesicherte Lagerung von Oberbau- und Reststoffen, um eine Wiederverwendung oder Aufarbeitung zu hochwertigen Bauteilen / Materialien zur Verwertung zu ermöglichen Abzeichnen und Versenden des Formblattes „Entsorgungsmeldung BÜ(B) über erfolgte Verladung/ Abtransport von Abfall (Oberbaustoffen) “ nach Vorgabe des Auftraggebers spätestens 2 Werktage nach der letzten Verladung. Abzeichnen und Versenden des Formblattes „Entsorgungsmeldung BÜ(B) über erfolgte Verladung/ Abtransport von Abfall (Oberbaustoffen) “ nach Vorgabe des Auftraggebers spätestens 2 Werktage nach der letzten Verladung. | x x x x x |
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: V.IIP 42 | Barbara Timmerkamp | Tel.: 0231 729-4829 Gültig ab: 29.06.2026
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. Blatt 6/7 Zum Vertrag Nr.
| 3. Aufgaben der Abfallrechtlichen Bauüberwachung im Zuge der Verbleibskontrolle für die Entsorgung der sonstigen Bau- und Abbruchabfälle für die AG-seitig keine Beistellung von Entsorgungsleistungen erfolgt | |||||
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| Leistungstext | Leistung | ||||
| AN | AG | ent- fällt | |||
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| Organisation der Erfassung aller im Bauvorhaben anfallenden Materialien und Bauabfälle im elektronischen Abfallnachweissystem (eANV) ZEDAL im Zuge der Vorabkontrolle (Anstoß- und Mitwirkungsfunktion der Abfallrechtlichen BÜW) und der Verbleibskontrolle (Verantwortung d. Abfallrechtlichen BÜW). Ziel ist die gesetzes- und regelwerkskonforme Nachweisführung über die ordnungsgemäße Entsorgung aller Bau- und Abbruchabfälle in ZEDAL inklusive Prüfung und Signatur der Begleitscheine und Registerbelege mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Abfallrechtliche BÜW hat alle dazu erforderlichen Vorgänge anzustoßen und eine enge Kommunikation / Abstimmung mit den umweltfachlichen Mitarbeitern des AG und allen an der Entsorgung und Nachweisführung Beteiligten (AG, ANBau, Entsorger, Behörden) zu gewährleisten. Zeichnungsbefugte sind vorab durch den AN zu benennen und haben die in den Vorbemerkungen vorgegebenen Qualifikationen nachzuweisen. Etwaige EDV-Ausstattung (z. B. Hardware: Rechner, Signaturkarte und Kartenlesegerät, Software) für das eANV-System ZEDAL ist vom AN vorzuhalten. | |||||
| x | Zur Umsetzung der Aufgaben aus der Verbleibskontrolle ist der AN "Abfallrechtliche Bauüberwachung" bei der ZKS als Beauftragte/r des Abfallerzeugers registriert und unterhält bei ZEDAL einen Account. Für seine mit der abfallrechtlichen Bauüberwachung beauftragten Mitarbeiter hat der AN folgende anwendungsbereite Geräteausstattung auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen: - Abfallerfassungssoftware inklusive eigenständigem Zugang, kompatibel zur Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS) - Kartenlesegeräte incl. Treibersoftware mit Zulassung der Bundesnetzagentur zur qualifizierten Signatur abfallrechtlicher Dokumente (Signaturarbeitsplatz) - Ausstattung und Schulung der örtlichen Mitarbeitenden des AN mit persönlichen Signaturkarten nach digitalem Signaturgesetz (SigG) | ||||
| x | Durchführen der Verbleibskontrolle in ZEDAL mit folgenden Schritten: - Erstellen des Muster-Transportdokuments (Begleitschein/ Registerbeleg) aus dem vollständigen EN / VN, Prüfen auf übereinstimmende Daten mit EN / VN, Ergänzen von Projektbezeichnung, Übergabedatum, Beförderer sowie Baustelle und Materialherkunft im Vermerke-Feld, Prüfen auf Vollständigkeit. - Erzeugen der benötigten Anzahl Transportdokumente aus dem Muster, Eintragung Haufwerks-Nr. bzw. in-situ-Abschnitt im Vermerke-Feld und qualifizierte elektronische Signatur des Dokuments für den Abfallerzeuger. - Versenden der Begleitscheine / Registerbelege an alle am eANV Beteiligten. Bei nicht gefährlichen Abfällenohne Behördenbeteiligung! - Bei gefährlichen Abfällen: Prüfung, ob Begleitschein vom Beförderer vor Transportbeginn signiert wird, andernfalls Prüfung des Vorliegens einer Vereinbarung nach §19(2) NachwV. - Proaktives Verfolgen der Abfuhr der bereitgestellten Bauabfälle von der Baustelle anhand der Haufwerkslisten des ANBau im Abgleich mit den Nachweisunterlagen in ZEDAL. Sämtliche Nachweisunterlagen sind auf dem aktuellen Stand zu halten bzw. zeitnah zu vervollständigen, bei fehlenden Daten, erkennbar fehlerhafter oder nicht erfolgter Weiterbearbeitung der Verbleibsnachweise durch Beförderer oder Entsorger ist dem umgehend nachzugehen. Ebenso ist die Erbringung aller vorgegebenen Signaturen der Verbleibsnachweise nachzuhalten bzw. einzufordern. |
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: V.IIP 42 | Barbara Timmerkamp | Tel.: 0231 729-4829 Gültig ab: 29.06.2026
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. Blatt 7/7 Zum Vertrag Nr.
(1.3)
(1.4)
x (2)
x (3)
x (4)
x (5)
x (6)
x
(7)
x (8) x
| x | Überwachen der Einhaltung der genehmigten Mengenkontingente und Befristungen je EN/VN, sofortige Information des AG bei drohender Überschreitung. Bei gefährlichen Abfällen ist jede Überschreitung der o.g. Kriterien zu melden, bei nicht gefährlichen Abfällen sind neben Fristüberschreitungen nur Mengenüberschreitungen von mehr als 25% der VN-Menge zu melden. |
|---|---|
| x | Nicht benötigte Transportdokumente für die Entsorgung von sonstigen Bauabfällen (nicht Oberbauabfälle) der DB InfraGO AG hat der Bauüberwacher bei Einzelentsorgungsnachweisverfahren eigenverantwortlich zu stornieren. |
| Überwachung des Ablaufs für Sammelentsorgungsnachweise bei gefährlichen Abfällen (werden erst nach Rücksprache mit der PL bzw. dem Mitarbeiter Umweltschutz des AG zugelassen. Hierbei ist das Vorgehen gemäß der Nachweisverordnung durchzuführen.) Stichprobenartige Kontrolle der vom Beförderer mitgeführten Begleitdokumente auf Vollständigkeit sowie stichprobenartige Kontrolle der Entsorgungswege / Deponien einschließlich der Wiegung (Vergleich Lademengen/Wiegekarte). Unterstützung / Mitwirkung bei der Prüfung von Rechungen, Mehrkostenanzeigen, Nachträgen u.Ä. für entsorgungsrelevante Positionen und Vorgänge einschließlich rechnungsbegründender Unterlagen, bei Nachträgen inkl. Erstellung einer fachtechnischen Stellungnahme. Kontrolle der vom ANBau vorgelegten Entsorgungsrechnungen und Wiegescheine auf Vollständigkeit und Überstimmung mit den im ZEDAL vorhandenen Nachweisdokumenten, insbesondere zu Abfallarten und Gesamt-Abfallmengen. Erstellung von Registerauszügen quartalsweise bzw. nach Projektende für abfallstatistische Verwendungen des AG bzw. der Behörden. Führen einer vollständigen Dokumentation der das Abfallmanagement betreffenden Vorgänge nach den Vorgaben des Auftragsgebers (Abfallregister) und Übergabe an den AG zur separaten Archivierung (nicht in der Bauakte) im Original bis 3 Jahre nach dem letzten Entsorgungsvorgang des Vorhabens. Hinweis: Bei diesen Unterlagen handelt es sich im Sinne der NachwV um Erzeugerdokumente. Führen und periodische Zusammenstellung der Abfalldaten in Registern (jährlich / projektbezogen) und Übergabe der unterschriebenen Unterlagen / Übersichten an den AG. x monatlich quartalsweise | |
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208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: V.IIP 42 | Barbara Timmerkamp | Tel.: 0231 729-4829 Gültig ab: 29.06.2026