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Bauüberwachung Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung (Lose 1 und 2). Ern. EÜ Venloer Straße / Vogelsanger StraßeAnlage Nr. 1 Blatt 1/32
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Maßnahmen-/Projektbeschreibung undVorbemerkungen

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Inhaltsverzeichnis

  1. Beschreibung der Überwachungsaufgaben der zu errichtenden Anlage(n) ..................... 5 1.1 Kurzbeschreibung 5 1.2 Lage der Baumaßnahme 6 1.3 Vorhandene Anlagen 8 1.3.1 Bahnkörper inkl. Tiefbau (TE usw.) 8 1.3.2 Tunnel 8 1.3.3 Bahnübergänge 8 1.3.4 Ingenieurbauwerke inkl. Tiefbau 8 1.3.5 Schallschutzwände (Lärmschutzanlagen) 9 1.3.6 Oberbau 9 1.3.7 Hochbauten 9 1.3.8 Personenverkehrsanlagen 9 1.3.9 Straßen und Wege 9 1.3.10 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 10 1.3.11 Anlagen der Telekommunikation 10 1.3.12 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 10 1.3.13 Elektrotechnische Anlagen für Licht- u. Kraftstrom 10 1.3.14 Maschinentechnische Anlagen 10 1.3.15 Kabel und Leitungen Dritter 10 1.3.16 Sonstige bauliche Anlagen und bauliche Anlagen Dritter 10 1.3.17 Sonstige Anlagen 10 1.4 Verkehrsverhältnisse 10 1.5 Freizuhaltende Flächen 11 1.6 Baugrundverhältnisse 11 1.7 Hydrologie 12 1.8 Besondere umweltrechtliche Vorschriften/Hinweise 12 1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung 14 1.9.1 Abfall 14 1.10 Wasser 15 1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten 15 1.12 Lärmschutz 15 1.13 Schutzmaßnahmen 16

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1.14 Hindernisse 16 1.15 Kampfmittel 17 1.16 Baustellenverordnung 17 1.17 Auflagen Dritter 17 1.18 Vorarbeiten des AG 18 1.19 Besondere Auflagen 18 1.20 Arbeiten anderer Unternehmer 18 1.21 Bauablauf/Bauphasen 19 1.21.1 Beschreibung Bauablauf und Bauzustände 19 1.21.2 Logistik (durch den AG zu verantworten) 20 2 Angaben zur Bauüberwachung .................................................................................... 20 2.1 Grundleistungen vertragliche fachtechnische Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen Los 1 und Los 2 22 2.2 Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung 26 2.3 Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU_VV BAU-STE des EBA 27 2.4 Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) 27 2.5 Fachtechnische Bauvertragliche Bauüberwachung bei Gebäuden 28 2.6 Fachtechnische Bauvertragliche Bauüberwachung bei der technischen Ausrüstung von Gebäuden 28 2.7 Abfallmanagement 28 2.7.1 Kontaminierte Bereiche 28 2.7.2 Zu entsorgende Materialien 28 2.7.3 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen 28 2.7.4 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer 29 2.7.5 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle 29 2.7.6 Umgang mit Rückbau- und Abbruchabfällen 29 2.7.7 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott 29 2.8 Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders 30 2.9 Bauüberwachung Landschaftsbau 30 2.10 Umweltfachliche Bauüberwachung 30 2.11 Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3- 7 31 2.12 Geotechnische Bauüberwachung / Kontrollprüfungen seitens des Auftraggebers 31 2.13 Vermessungstechnische Leistungen der Bauüberwachung 31 2.14 Dokumentation 31 2.15 Weitere Vorbemerkungen 32

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  1. Beschreibung der Überwachungsaufgaben der zu errichtenden Anlage(n)

1.1 Kurzbeschreibung Die Eisenbahnüberführungen (EÜ) „Venloer Straße“ und „Vogelsanger Straße“ liegen im innerstädtischen Bereich von Köln im Bereich des Bahnhofs Köln-West. In diesem Bereich wird die Gleisanlage auf einem Bahndamm geführt. Beide Brückenbauwerke überführen die Strecken 2630 (2-gleisig), 2613 (2-gleisig), 2617 (1-gleisig) und 5 Bahnhofsgleise. Alle Gleise sind elektrifiziert. Im Bereich der EÜ Venloer Straße befindet sich der Bahnsteig des Bahnhofs Köln-West. Des Weiteren sind zwei Aufzüge unterhalb der EÜ Venloer Straße vorhanden. Mittels der Aufzüge können die Reisenden von der U-Bahn zum Bahnsteig Köln-West gelangen.

Beide EÜen sind auf Grund des schlechten Zustandes zu erneuern. Die Erneuerungsmaßnahmen sind erforderlich, um die weitere Verfügbarkeit der Strecken 2630 (Köln-Bingen), 2613 (Köln Hbf.-Köln West), 2617 (Köln West-Köln Ehrenfeld) sowie der Abstellgleise 8-12 des Bahnhof Köln-West zu gewährleisten.

Für die Vergabe der Bauüberwachungsleistungen wurde folgende Los-Aufteilung vorgesehen.

Zu überwachen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

Los 1: Bauüberwachungsleistungen Erneuerung EÜen Venloer/Vogelsanger Straße

Los 1 umfasst die fachtechnische und örtliche Bauüberwachungsleistungen der Maßnahme „Erneuerung EÜ Venloer Straße / EÜ Vogelsanger Straße“ einschließlich aller beteiligten Gewerke. Die Bauüberwachung Los 1 übernimmt die operative Überwachung der Bauausführung auf der Baustelle sowie die Koordination der ausführenden Bauunternehmen innerhalb der Maßnahme. Hierbei sollen alle Fachgewerke gemeinsam vergeben werden. Das führende Gewerk bei dieser Maßnahme ist der konstruktive Ingenieurbau

Los 2: Übergreifende Bauüberwachung zur Gesamtkoordination des NIC Kölner Brücken

Die Maßnahme „Erneuerung EÜen Venloer/Vogelsanger Straße“ wurde gemeinsam mit der Parallelmaßnahme „Erneuerung EÜen Zülpicher/Luxemburger Straße“ sowie einigen Schattenmaßnahmen zum NIC Kölner Brücken gebündelt. In diesem Zusammenhang wird eine übergreifende Bauüberwachung benötigt.

Los 2 umfasst die übergeordnete Bauüberwachung im Rahmen der Maßnahme „NIC Kölner Brücken“. Die Bauüberwachung Los 2 übernimmt insbesondere die Rolle des technisch Berechtigten für den betroffenen Streckenabschnitt einschließlich der finalen Streckenfreigabe nach Abschluss der Maßnahme. In seiner Funktion als technisch Berechtigter nimmt Los 2 die übergreifende betriebliche und technische Koordination aller Maßnahmen innerhalb des Programms „NIC Kölner Brücken“ wahr.

Los 2 ist gegenüber Los 1 weisungsbefugt, sofern dies zur Sicherstellung eines sicheren, termingerechten und betrieblich abgestimmten Bauablaufs erforderlich ist. Die operative Verantwortung für die Umsetzung der Bauleistungen verbleibt bei Los 1.

Die Weisungs- und Koordinierungsbefugnis von Los 2 erstreckt sich ebenfalls auf die beteiligten Schattenmaßnahmen, soweit dies zur Sicherstellung eines sicheren, termingerechten und

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betrieblich abgestimmten Bauablaufs sowie zur Wahrnehmung der Funktion des technisch Berechtigten erforderlich ist.

Darüber hinaus übernimmt die Bauüberwachung Los 2 die zentrale gewerke- und maßnahmenübergreifende Koordination sämtlicher Schattenmaßnahmen innerhalb des Programms „NIC Kölner Brücken“. Los 2 ist hierbei alleiniger Ansprechpartner gegenüber den zuständigen Fahrdienstleitern für betriebliche Abstimmungen, Sperrungen, Freigaben und Inbetriebnahmeschritte.

Die Bauüberwachung Los 2 stellt die übergeordnete Koordination aller baubetrieblichen und logistischen Schnittstellen sicher und stimmt sich hierzu fortlaufend mit dem vom Auftraggeber eingesetzten Baulogistiker ab. Dies umfasst insbesondere die Planung, Koordination und Priorisierung von Logistikfahrten sowie die Sicherstellung eines geordneten Bauablaufs zwischen den parallel laufenden Haupt- und Schattenmaßnahmen.

Weiterhin koordiniert Los 2 sämtliche gewerkeübergreifenden Maßnahmen der Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikations- und Oberleitungsanlagen außerhalb der unmittelbaren Baubereiche der Brücken. Hierzu gehören insbesondere bauzeitliche Rückbau-, Sicherungs-, Zwischenlagerungs- und Wiedereinbaumaßnahmen an Kabelanlagen, Signalanlagen, Weichen- und Stellwerkskomponenten sowie weiteren betrieblich relevanten Ausrüstungsteilen. Die Wiederherstellung der Anlagen vor der Inbetriebnahme ist durch Los 2 gewerkeübergreifend zu überwachen und zu koordinieren.

Die übergeordnete Bauüberwachung Los 2 koordiniert die für die Gesamtmaßnahme erforderlichen Schaltmaßnahmen an den Oberleitungsanlagen und stimmt diese mit den zuständigen Fachbauüberwachungen, den beteiligten Maßnahmen sowie den betrieblichen Stellen ab. Die operative Durchführung, Überwachung und Dokumentation der Schaltmaßnahmen verbleibt bei den jeweils zuständigen Fachbauüberwachungen.

Für alle gewerke- und maßnahmenübergreifenden Arbeiten außerhalb der eigentlichen Baubereiche der Brücken übernimmt Los 2 die übergeordnete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Dies betrifft insbesondere bauzeitliche Arbeiten an Kabeltrassen, LST-, TK- und 50-Hz-Anlagen sowie sonstige Schattenmaßnahmen. Der übergeordnete SiGeKo von Los 2 koordiniert die beteiligten SiGeKo-Leistungen der Einzelmaßnahmen, überwacht die Einhaltung der übergreifenden Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und stellt einen sicheren Arbeitsablauf an den Schnittstellen zwischen den beteiligten Maßnahmen und Auftragnehmern sicher.

1.2 Lage der Baumaßnahme EÜ Vogelsanger Straße

Die Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße befindet sich ebenfalls im Netz der DB InfraGO AG auf der Strecke 2630 (Köln–Bingen) bei Bahn-km ca. 1,465 und liegt rund 165 m südlich des Bahnhofs Köln-West. Auch hier verlaufen die Strecken 2613 und 2617 sowie mehrere Abstellgleise, sodass insgesamt 10 elektrifizierte Gleise überführt werden. Der Bahnkörper liegt wie bei der Venloer Straße auf einem etwa 4 m hohen Bahndamm.

Die Umgebung ist ebenfalls innerstädtisch geprägt, jedoch etwas weniger durch öffentliche Nutzungen dominiert: nordwestlich grenzt eine gewerblich genutzte Fläche an, südwestlich befindet sich ein Wohngebäude der Stadt Köln.

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Auf der nordöstlichen und südöstlichen Seite schließen mehrgeschossige Wohngebäude unmittelbar an den Bahndamm bzw. die Flügelwände an, wodurch eine beengte Situation mit teilweise vorhandenen Stützwänden entsteht. Die Baustelleneinrichtung erfolgt ebenfalls im Bereich des Bahngeländes sowie auf temporär genutzten Flächen im Umfeld, unter anderem im Bereich der Wallstraße und angrenzender Bereiche (z. B. Mediapark).

Die Baustelle wird über bauzeitliche Rampen und das bestehende Straßennetz erschlossen, wobei eine temporäre Baustraße bzw. Rampe im Bereich der Überführung vorgesehen ist. Aufgrund der Lage auf einem Bodendenkmal (Wallstraße) sind hierbei besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Auch für dieses Bauwerk sind keine expliziten vom Auftraggeber bereitgestellten Räumlichkeiten (z. B. Container) benannt, vielmehr erfolgt die Organisation über temporäre Baustelleneinrichtungsflächen. Die Anbindung an das örtliche Straßennetz erfolgt über die Vogelsanger Straße als dreispurige innerstädtische Hauptverkehrsstraße mit zwei Geradeausspuren sowie einer Linksabbiegespur in die Bismarckstraße. Beidseitig sind Gehwege vorhanden, die Beleuchtung erfolgt teilweise unterhalb des Brückenbauwerks.

EÜ Venloer Straße

Die Eisenbahnüberführung Venloer Straße liegt im Bereich der DB InfraGO AG auf der Strecke 2630 (Köln–Bingen) im innerstädtischen Bereich von Köln im Stadtteil Neustadt-Nord, unmittelbar im Bereich des Bahnhofs Köln-West bei Bahn-km ca. 1,131. Zusätzlich werden in diesem Abschnitt die Strecken 2613 und 2617 sowie mehrere Abstellgleise geführt, sodass insgesamt 10 elektrifizierte Gleise überführt werden.

Der Bahnkörper befindet sich auf einem etwa 4 m hohen Bahndamm. Die Umgebung ist stark urban geprägt: westlich schließt direkt das Empfangsgebäude des Bahnhofs Köln-West mit gastronomischer Nutzung an, gegenüber befindet sich der Hans-Böckler-Platz. Östlich liegt der Stadtgarten mit Gastronomie und Spielplatz, während südöstlich unmittelbar am Bahndamm ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus bzw. ein Bürogebäude vorhanden ist. Insgesamt handelt es sich um eine dichte innerstädtische Bebauung mit Wohn-, Geschäfts- und Freizeiteinrichtungen.

Die Baustelleneinrichtung erfolgt überwiegend auf dem Bahngelände im Bereich des Bahndamms. Ergänzend werden Flächen der Stadt Köln sowie Dritter in Anspruch genommen. Die Zugänglichkeit der Baustelle erfolgt insbesondere über eine bauzeitliche Rampe im Bereich des Stadtgartens sowie über bestehende Zuwegungen, unter anderem vom Mediapark und dem Bahnhof Köln-West aus. Dabei sind Einschränkungen aufgrund von Umweltbelangen (Stadtgarten) sowie archäologischen Randbedingungen (Fort VII und ehemalige Wallstraße) zu berücksichtigen. Spezifische, dem Auftragnehmer zur Nutzung überlassene Räumlichkeiten wie Container werden im Bericht nicht konkret benannt; stattdessen ist von der Nutzung temporärer Baustelleneinrichtungsflächen auszugehen.

Die straßenseitige Anbindung erfolgt über die Venloer Straße als wichtige innerstädtische Hauptverkehrsstraße mit Anschluss an die Ludolf-Camphausen-Straße und den Hans-Böckler- Platz im Westen sowie an die Brüsseler Straße und Spichernstraße im Osten. Der Straßenraum ist mehrspurig ausgebaut, mit beidseitigen Geh- und Radwegen sowie unterirdisch verlaufendem U-Bahntunnel.

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1.3 Vorhandene Anlagen Die nachfolgenden Unterkapitel geben mittels eines Verweises auf die entsprechenden Baubeschreibungen des Bauvorhabens, einen Überblick über die Ist-Zustände der vorhandenen Anlagen sowie die Planungen.

1.3.1 Bahnkörper inkl. Tiefbau (TE usw.) Vgl. Erläuterungsbericht (Anlage 25)

1.3.2 Tunnel entfällt

1.3.3 Bahnübergänge entfällt

1.3.4 Ingenieurbauwerke inkl. Tiefbau EÜ Venloer Str.:

Die Eisenbahnüberführung Venloer Str. wurde 1885 errichtet und steht unter Denkmalschutz. In den Jahren 1926 und 1955/1956 haben Instandsetzungsarbeiten bzw. Verstärkungsarbeiten am Brückenbauwerk stattgefunden.

Das Brückenbauwerk besteht aus zwei Widerlagern und überführt 10 Gleise auf 10 Überbauten.

Die Überbauten sind als Zweigelenk-Bogenbrücken mit oben liegender aufgeständerter Fahrbahn ausgebildet. Aufgrund der Lage im Bahnhof Köln-West beinhaltet die Eisenbahnüberführung zwei weitere Überbauten, die als Fußgängerbrücken für den Bahnsteig des Bahnhofs genutzt werden. Die Fußgängerüberbauten bestehe aus geraden Längsträgern und darauf liegenden Walzträgern in Beton und sind nicht als Bogenbrücke ausgebildet.

Bei den Widerlagern handelt es sich um Schwergewichtsmauern, die parallel zur Straße angeordnet wurden. Die Kammerwände wurden rechtwinklig zur Gleisachse ausgebildet, so dass im oberen Bereich der Widerlager ebenfalls, wie bei den Überbauten, ein Versatz zueinander vorhanden ist.

Die lichte Weite im Bereich des Brückenbauwerks beträgt parallel zum Gleis ca. 20 m. Die lichte Höhe ist aufgrund der Bogenform variabel und liegt zwischen ca. 3,90 m und ca. 4,50 m. Die EÜ weist eine Breite von 57 m auf.

Der Kreuzungswinkel des Brückenbauwerks beträgt 88 gon.

EÜ Vogelsanger Str.:

Die Eisenbahnüberführung Vogelsanger Str. wurde 1886 errichtet. Im Jahr 1950 haben Instandsetzungsarbeiten am Brückenbauwerk stattgefunden.

Das Brückenbauwerk besteht aus zwei Widerlagern und 10 Überbauten. Die Überbauten sind als Stahlbogenbrücken mit oben liegender, aufgeständerter Fahrbahn ausgebildet. Zwischen den Gleisen 2 und 3 ist eine lichte Öffnung vorhanden. Diese besitzt eine Breite von 9,30 m.

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Die Überbauten besitzen zu den Gleisen einen rechtwinkligen Fahrbahnabschluß. Die Vogelsanger Str. verläuft ebenfalls rechtwinklich zu den Gleisen.

Die Widerlager wurden als Schwergewichtsmauern hergestellt.

Die lichte Weite im Bereich des Brückenbauwerks beträgt 15 m. Die lichte Höhe ist aufgrund der Bogenform variabel und liegt zwischen 3,80 m und 4,70 m. Die EÜ weist eine Breite von 57 m auf.

Der Kreuzungswinkel des Brückenbauwerks beträgt 99 gon.

1.3.5 Schallschutzwände (Lärmschutzanlagen) Vgl. Erläuterungsbericht (Anlage 25)

Während der 17-monatigen Totalsperrung der Strecke werden an der Vogelsanger Straße zusätzliche Bauarbeiten zur Errichtung einer Lärmschutzwand durchgeführt. Die Bauüberwachung dieser Maßnahmen ist Bestandteil dieser Ausschreibung.

1.3.6 Oberbau Vgl. Erläuterungsbericht (Anlage 25)

1.3.7 Hochbauten Entfällt

1.3.8 Personenverkehrsanlagen Die EÜ Venloer Str. (km 1,131) liegt direkt im Bereich des Bahnhofs Köln-West. Die EÜ Vogelsanger Str. (km 1,465) befindet sich etwa 300 m entfernt.

Während der Vor- und Nacharbeiten sowie während der 17-monatigen Totalsperrung der Strecke werden an der Venloer Straße zusätzlich Bauarbeiten zur Errichtung einer neuen Treppenanlage durchgeführt. Die Überwachung dieser Arbeiten erfolgt durch die interne Bauüberwachung der DB Personenbahnhöfe RB West und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

1.3.9 Straßen und Wege Im Bereich der Eisenbahnüberführungen verläuft die Venloer Straße in Ost West-Richtung und bildet eine wichtige innerstädtische Verkehrsachse. Westlich der EÜ Venloer Straße schließt die Kreuzung mit der Ludolf Camphausen Straße sowie dem Hans Böckler Platz an. Östlich der EÜ verläuft die Venloer Straße weiter in Richtung Innenstadt und wird von Geh- und Radwegen sowie beidseitigen Nebenanlagen begleitet.

Im Bereich der EÜ Vogelsanger Straße verläuft die Vogelsanger Straße ebenfalls als mehrspurige innerstädtische Hauptverkehrsstraße mit beidseitigen Gehwegen. Sie führt in westlicher Richtung nach Köln Ehrenfeld und in östlicher Richtung in Richtung Innenstadt.

Zwischen den beiden Eisenbahnüberführungen besteht über das örtliche Straßennetz (u. a. Ludolf Camphausen Straße) eine parallele Verbindung zum Bahndamm.

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1.3.10 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Vgl. Erläuterungsbericht (Anlage 25)

1.3.11 Anlagen der Telekommunikation Vgl. Erläuterungsbericht (Anlage 25)

1.3.12 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom Vgl. Erläuterungsbericht (Anlage 25)

1.3.13 Elektrotechnische Anlagen für Licht- u. Kraftstrom Vgl. Erläuterungsbericht (Anlage 25)

1.3.14 Maschinentechnische Anlagen Entfällt

1.3.15 Kabel und Leitungen Dritter Vgl. Erläuterungsbericht (Anlage 25)

1.3.16 Sonstige bauliche Anlagen und bauliche Anlagen Dritter Entfällt

1.3.17 Sonstige Anlagen Entfällt

1.4 Verkehrsverhältnisse Die Verkehrsverhältnisse im Bereich der Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße sind durch eine stark ausgelastete, mehrgleisige und elektrifizierte innerstädtische Hauptstrecke geprägt.

Gleisgebunden:

 Streckenklasse: D4 (≤ 22,5 t Achslast)

 Geschwindigkeiten (VzG):

o Strecke 2630: 90 km/h o Strecke 2613: 60 km/h o Strecke 2617: 40 km/h  Langsamfahrstellen: keine ausgewiesen

 Arbeits- und Nachbargleise: insgesamt 10 Gleise (Haupt- und Nebengleise im direkten Arbeitsbereich)

 Betriebsruhe: keine, durchgehender Betrieb im Personen- und Güterverkehr

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Im Zuge der Baumaßnahme ist jedoch eine 17-monatige Totalsperrung vorgesehen, wodurch der reguläre Betrieb in diesem Zeitraum unterbrochen wird.

Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches.

1.5 Freizuhaltende Flächen Für den Verkehr freizuhaltende Flächen umfassen insbesondere den öffentlichen Straßenraum der Venloer Straße sowie der Vogelsanger Straße als stark frequentierte innerstädtische Hauptverkehrsachsen.

Während der Baudurchführung sind folgende Flächen grundsätzlich freizuhalten bzw. deren Nutzbarkeit sicherzustellen:

 Fahrbahnen für den motorisierten Individualverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr

 Geh- und Radwege einschließlich sicherer Querungsmöglichkeiten

 Rettungszufahrten und Feuerwehrbewegungsflächen

 Zugänge zum Bahnhof Köln-West einschließlich Bahnsteigzugängen, Aufzügen und Treppenanlagen

 Betriebsflächen der DB InfraGO AG außerhalb des unmittelbaren Baufeldes

 Zugänge zu angrenzenden Wohn- und Gewerbeeinheiten

Einschränkungen sind bauzeitlich unvermeidbar, jedoch auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen und frühzeitig mit der Stadt Köln sowie betroffenen Dritten abzustimmen. Weitere Einzelheiten zu den freizuhaltenden Flächen können dem Erläuterungsbericht (Anlage 25) entnommen.

1.6 Baugrundverhältnisse Die Baugrundverhältnisse im Bereich der Baumaßnahme sind durch innerstädtisch typische Auffüllungen sowie gewachsene Böden geprägt. Im Bereich des Bahndamms liegen heterogene Schüttmaterialien vor.

Besondere Randbedingungen ergeben sich durch:

 bestehende Bahndammkonstruktionen

 lokal unterschiedliche Gründungstiefen der Bestandsbauwerke

 Bereiche ehemaliger Geländestrukturen (z. B. Wallanlagen)

Im Bereich der Widerlager und Stützwände sind unterschiedliche Gründungsebenen vorhanden, die im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen sind.

Weitere Angaben zu den Baugrundverhältnissen können dem Baugrundgutachten (Anlage 26) entnommen werden.

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1.7 Hydrologie Gemäß Fachbeitrag WRRL, Hydrogeologischer Fachbeitrag (Anlage 27) sind keine außergewöhnlichen hydrologischen Randbedingungen zu erwarten.

Zu berücksichtigen sind jedoch:

 mögliche Grundwassereinwirkungen bei tiefen Gründungen

 innerstädtischer Oberflächenabfluss

 bestehende Entwässerungssysteme im Bereich des Bahndamms und der Straßenräume

Die Entwässerung der Anlagen wird im Zuge der Maßnahme angepasst.

1.8 Besondere umweltrechtliche Vorschriften/Hinweise Es gelten die Vorgaben aus:

 Planfeststellungsbeschluss (Anlage 28)

 Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP), Anlage 29

 Artenschutzfachbeitrag (AFB), Anlage 30

Außerdem sind während der Bauphase folgende Grundsätze zu beachten:

Der LBP ist zwingend einzuhalten. Abweichungen von den Festlegungen des LBP müssen zuvor vom AG genehmigt und mit der zuständigen Behörde abgestimmt und genehmigt werden. Änderungen, die der Bau-AN zu verantworten hat, gehen zu seinen Lasten.

Bei der Umsetzung des Bauvorhabens sind folgende allgemeine Regelungen einzuhalten:

 Eine über die in der Planung und mit dem AG festgelegten Baufeldgrenzen hinausgehende Flächeninanspruchnahme ist grundsätzlich unzulässig.

 Die Maßnahmenblätter des LBPs zu Ausführungshinweisen der einzelnen Mahnahmen sind zwingend zu beachten.

 Oberbodensicherung auf bauzeitlichen oder dauerhaft beanspruchten Flächen und ordnungsgemäße Zwischenlagerung bzw. die Wiederverwertung des Oberbodens gemäß DIN 18915,

 Oberbodenabtrag im Bereich von BE-Flächen in Abstimmung mit der umweltfachlichen Bauüberwachung.

 Ordnungsgemäße Behandlung und Wiederverwertung von Erdaushub gemäß DIN 19731 (Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial), den im Bundesland Nordrhein-Westfalen gültigen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen und unter Beachtung einschlägiger Maßnahmen hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen und Altlasten.

 Maßnahmen zur Minimierung der Staubbelastung und Straßenverschmutzung im Zuge der Erdmassen-bewegungen und –Transporte (Vermeidung von Erdarbeiten bei ungeeigneter, feuchter Witterung, regelmäßige Straßenreinigung, Staubschutz)

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 Vermeidung des Eintrags von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u.a. durch regelmäßige Wartung und Anwendung von Schutzmaßnahmen (z.B. Verbot von Betankungs- und Wartungsarbeiten im Einzugsbereich von Gewässern, Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Vorhalten von Binde- und Auffangeinrichtungen, Aufstellen eines Havarie-Plans)

 Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden, emissionsarmen Baumaschinen und -fahrzeuge,

 Ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung und Entsorgung von boden- und wassergefährdenden Stoffen, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen,

 Sofortige ordnungsgemäße Beseitigung von bei Unfällen austretenden Schadstoffen,

 Auswahl von möglichst erschütterungs- und lärmarmen Bauweisen,

 Beachtung der gesetzlichen Anforderung für Baumaßnahmen und Bauwerke zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen.

Folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind in Verbindung mit Anlage 9 ebenfalls

zu berücksichtigen:

 BNatSchG §39 und 44 Abs. 1

 BNatSchG insbesondere § 14,15,16

 WHG

 WRRL

 BBodSchG

 BBodSchV

 AVV-Baulärm

 LNatSchG des Landes NRW

 Grundwasserverordnung

 Umweltschutzgesetz

Folgende Vorschriften sind im Rahmen der Ausführung zu beachten

 DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten

 DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten

 DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen

 DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen

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 DIN 18929 Vegetationstechniken im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsbeständen

 DIN 18320 Allg. Technische Vertragsbedingungen (ATV) - Landschaftsbauarbeiten

 Ril 882 zur Ausführungsplanung

1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die anfallenden Aushub- und Abbruchmassen sind über Haufwerksbeprobungen in Anlehnung an die LAGA PN 98/EBV sowie entsprechend den landesrechtlichen Anforderungen und den Annahmekriterien der vorgesehenen Entsorgungsanlage zu beproben. Ausführung von Probenahme, Untersuchung und Bewertung nur durch ein für diese Tätigkeiten nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Labor. Die Planung und fachgerechte Durchführung der Deklarationsanalytik obliegt der BÜW.

Für jedes Haufwerk ist durch die BÜW eine Deklarationsanalytik sowie ein Umwelttechnischer Bericht (UTB) mit folgenden Inhalten zu erstellen:

 aussagefähiges Probenahmeprotokoll mit Herkunftsangabe, Lageskizze und Fotodokumentation der Haufwerke

 Prüfbericht bzw. Untersuchungsergebnisse der chemischen Analytik

 abfalltechnische Bewertung und abfallrechtliche Einstufung der Einzelwerte sowie der jeweiligen Gesamtprobe

 abfallrechtlicher Einstufung gem. AVV bzw. landesrechtlichen Vorgaben

 Notwendige Anzahl an Probenahmen und Analysen zur Deklaration von ' (> x <) ' m³ Aushubmaterial (2 Analysen je 500 m³) gemäß der am Anfallort geltende behördlichen Vorgaben.

Überschlagsrechnung zur Ermittlung der Analysenanzahl: Gesamtabfallmenge dividiert durch 500 m³; 1 Deklarationsanalytik (DA) je 500 m³ umfasst 9 Laborproben insgesamt, jede Laborproben besteht aus je 4 Einzelproben, d.h. es sind max. 36 Einzelproben je 500 m³ zu nehmen. Von den 9 Laborproben sind 2 Laborproben zu analysieren, die übrigen 7 Proben werden nicht analysiert und als Rückstellproben aufbewahrt.

Eine Beprobung mineralischer Stoffe im eingebauten Zustand (in situ) und ein direkter Aushub und eine Abfuhr ist nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Die Beprobung obliegt ebenfalls der BÜW.

Für Altschotter sind die Regelungen der Altschotter-Richtlinie (Ril. 880.4010) zu beachten. Untersuchungsumfang und Bewertungsgrundlagen sind mit dem AG abzustimmen.

1.9.1 Abfall Im Bauvorhaben fallen voraussichtlich verschiedene und mindestens folgende Abfälle an: Nicht gefährlicher / gefährlicher Boden, nicht gefährlicher / gefährlicher Beton / Betonbruch, nicht gefährlicher / gefährlicher Bauschutt, nicht gefährlicher / gefährlicher Straßenaufbruch, Altholz, Wurzeln, Unrat, Sperrmüll, gemischte Siedlungsabfälle und Grünabfälle

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Zum Vertrag Nr. 26FEI88284

Die Entsorgung erfolgt gemäß den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (Anlage 28) sowie des Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzeptes (Anlage 33) und LBP (Anlage 29). Altlasten oder belastete Materialien sind gesondert zu behandeln.

1.10 Wasser Im Baubereich gelten die aktuellen Regelungen des Bundes und der Länder zum Umgang mit dem vom Bauvorhaben betroffenen Grundwasser, Niederschlagswasser sowie auch zu Altlastenflächen, von denen das Grundwasser beeinflusst ist. (siehe Anlage 27 Fachbeitrag WRRL).

1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten Im Bereich der Baumaßnahme sind keine klassischen Naturschutzgebiete ausgewiesen, jedoch bestehen Einschränkungen durch:

 innerstädtische Grünanlagen (z. B. Stadtgarten)

 Bodendenkmäler (Fort VII, historische Wallstraße)

Für bestimmte Arbeiten (z. B. Gehölzarbeiten) gelten:

 gesetzliche Schutzzeiten gemäß Naturschutzrecht

 ggf. besondere Auflagen aus dem Artenschutz.

Vgl. Planfeststellungsbeschluss (Anlage 28), Erläuterungsbericht (Anlage 25), LBP (Anlage 29) und AFB (Anlage 30)

1.12 Lärmschutz Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt teilweise am Wochenende bzw. in Nachtstunden. Genehmigungen von Behörden liegen in diesem Zusammenhang noch nicht vor (z.B. Nacht- /Sonntags- oder Feiertagsarbeit).

Für Arbeiten in geschützten Zeiten sind nach geltendem Landesrecht Ausnahmegenehmigungen, Anzeigen etc. erforderlich. Die AN haben unter Beachtung des geplanten Bauablaufes, der anzuwendenden Bauverfahren und des geplanten Maschineneinsatzes, mindestens 4 Wochen vorher, bei den zuständigen Stellen erforderliche Ausnahmen zu beantragen und die rechtzeitige Erlangung der notwendigen Genehmigungen zu verfolgen bzw. die relevanten Bauarbeiten anzuzeigen.

Die Bauüberwachung stellt im Rahmen der Leistungserbringung den Baulärmverantwortlichen (BLV).

Der Baulärmverantwortliche ist verantwortlich für:

 die Überwachung der Einhaltung sämtlicher lärmtechnischer Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss sowie aus behördlichen Genehmigungen

 die Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Baulärm

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Zum Vertrag Nr. 26FEI88284

 die Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen hinsichtlich lärmrelevanter Bauverfahren und Bauabläufe

 die Mitwirkung bei der Planung lärmoptimierter Bauabläufe

Der BLV ist berechtigt, die Baustelle jederzeit zu betreten und nimmt bei Bedarf an Baubesprechungen teil.

Der BLV ist während der Durchführung der Bauarbeiten durchgehend verfügbar zu halten. Dies umfasst insbesondere auch Nacht- und Wochenendarbeiten.

Im Rahmen des Beschwerdemanagements ist durch den BLV eine kontinuierliche Erreichbarkeit (z. B. Lärmtelefon) sicherzustellen. Eingehende Beschwerden sind zu dokumentieren, auszuwerten und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigungen einzuleiten.

Die Verantwortung für die Einhaltung der lärmrechtlichen Vorgaben durch die Bauausführung verbleibt bei den ausführenden Bauunternehmen. Die Bauüberwachung kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben.

1.13 Schutzmaßnahmen Erforderliche Schutzmaßnahmen umfassen insbesondere:

 Sicherung bestehender Leitungen und Anlagen

 Schutz angrenzender Bebauung

 Erhalt und Schutz von Bodendenkmälern

 Schutz von Vegetationsflächen

Zusätzlich:

 archäologische Baubegleitung

 Monitoring angrenzender Bauwerke

Vgl. Planfeststellungsbeschluss (Anlage 28), Erläuterungsbericht (Anlage 25), LBP (Anlage 29) und AFB (Anlage 30)

1.14 Hindernisse Im Baustellenbereich bestehen zahlreiche Hindernisse durch vorhandene Leitungen, Kabel und technische Anlagen der DB sowie Dritter (u. a. Telekommunikation, Strom, Gas, Wasser und Abwasser), die überwiegend erdverlegt und zu sichern sind. Zusätzlich liegen umfangreiche Kabelanlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie elektrotechnische Anlagen wie Oberleitungen und Weichenheizungen im Baufeld. Weitere Hindernisse sind bestehende Bauwerke wie Stützwände, Fundamente, die Schallschutzwand sowie der U-Bahntunnel unter der Venloer Straße. Besondere Bedeutung haben zudem vorhandene Bodendenkmäler, insbesondere Reste des Forts VII und der historischen Wallstraße. Zum Schutz sind insbesondere die Sicherung der Leitungen, Abstimmung mit den Eigentümern sowie archäologische Baubegleitung und angepasste Bauverfahren erforderlich.

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Weitere Hindernisse ergeben sich aus der unmittelbar angrenzenden dichten innerstädtischen Bebauung sowie aus bestehenden baulichen Anlagen im Bereich des Bahnhofs Köln-West (z. B. Gewölbestrukturen und angrenzende Bauwerke), die bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind.

1.15 Kampfmittel Es wird bestätigt, dass die DB InfraGO AG als Bauherrin, die im Bundesland Nordrhein- Westfalen geltenden Anforderungen zur Klärung eines Kampfmittelverdachts durchgeführt hat. Die Bewertung der Luftbilddatenbank hat ergeben, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Eine Überprüfung der zu überbauende Fläche auf Kampfmittel wird empfohlen.

Im Vorfeld der bodeneingreifenden Maßnahmen wurde für den Bereich der Baustelle ein Kampfmittelverdacht festgestellt. Die Hinweise und Vorgaben der vorliegenden Stellungnahmen der Stadt Köln sowie der Bezirksregierung Düsseldorf sind zu beachten und umzusetzen. Die erforderlichen Maßnahmen sind durch den AN durchzuführen. Aufgrund dieses Kampfmittelverdachtes erfolgen die kampfmitteltechnischen Arbeiten im Bereich der Baustelle

 zeitlich parallel mit den Leistungen des AN in der Weise durchgeführt, dass vor Ausführung von Arbeiten des AN in Bereichen, in denen noch keine Kampfmittelfreigabe vorliegt, entsprechende Maßnahmen durch die zugelassene Kampfmittelräumfirma (§§7, 19, 20 SprengG) abgeschlossen werden. Der entsprechende Räumbericht des beauftragten Fachunternehmens wird dem AN vor Ausführung der jeweils betroffenen Leistungen auf Anforderung zur Verfügung gestellt.  baubegleitend durch die Kampfmittelräumfirma in der Weise durchgeführt, dass die Maßnahmen der zugelassene Kampfmittelräumfirma (§§7, 19, 20 SprengG) zur Kampfmittelerkundung/-räumung unmittelbar in den technologischen Ablauf der auszuführenden Maßnahmen von vornherein integriert wird und der AN und die verantwortliche Person gem. §19 SprengG gemäß den baufachlich geltenden Richtlinien Kampfmittelräumung kontinuierlich zusammenwirken. Das fachtechnische Aufsichtspersonal, das die baubegleitenden Arbeiten überwacht, wird durch den AN gestellt.

1.16 Baustellenverordnung Die wahrzunehmenden Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle sind in der Anlage 01.04 beschrieben (siehe auch Punkt 2.4. dieser Beschreibung).

1.17 Auflagen Dritter Auflagen bestehen insbesondere durch:

 Stadt Köln (Verkehrsführung, Straßensperrungen)

 Leitungsträger (Versorgungsleitungen)

 Eigentümer angrenzender Grundstücke Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 15.06.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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Diese sind im Rahmen der Ausführung zwingend zu berücksichtigen (siehe Planfeststellungsbeschluss (Anlage 28)).

1.18 Vorarbeiten des AG Vorarbeiten des AG umfassen u. a.:

 Planungsleistungen (bis Entwurfsplanung)

 Durchführung des Planfeststellungsverfahrens

 Abstimmungen mit Behörden und Dritten

 Vertragsvorbereitungen zur Flächennutzung

 Zuschlagserteilung zur Hauptbauleistung

1.19 Besondere Auflagen Vgl. Planfeststellungsbeschluss (Anlage 28)

Zusätzlich gelten:

 Anforderungen aus Kreuzungsvereinbarungen (siehe Anlage 31)

 Vorgaben zur Verkehrsführung während der Bauzeit (siehe Anlage 25)

 Einschränkungen aufgrund paralleler Maßnahmen (siehe Anlage 25)

1.20 Arbeiten anderer Unternehmer Folgende Arbeiten erfolgen zeitgleich im Bereich der Baustelle (z. B. Schattenbaumaßnah- men, Bauvorhaben anderer Auftraggeber):

 AN , SICH  AN , SiGeKo  AN , Ökologische BÜW  AN , Geotechnische BÜW  AN , Abfalltechnische BÜW  AN , Entsorgung AG  AN Baulärmverantwortlicher AN  Leitungen Dritter AN  Archäologische BÜW  AN EÜ Zülpicher Straße und EÜ Luxemburger Straße AN  Treppenanlage U-Bahn  AN Bahnsteigstreppe Personenbahnhöfe BÜW  AN , LST AN ,  Konzerthalle (Stadtgarten) AN ,  DSTW (Mediapark) AN  ESTW (Mediapark) AN  NIC-Kölner Brücken (Schattenmaßnahmen) AN  Korridor K-AC

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1.21 Bauablauf/Bauphasen

1.21.1 Beschreibung Bauablauf und Bauzustände Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen einer ca. 17-monatigen Totalsperrung der Strecke. Bauzustände unter laufendem Betrieb sind nicht vorgesehen.

Die Baumaßnahme ist eng mit weiteren Brückenprojekten (EÜ Luxemburger Str. und EÜ Zülpicher Str.) im Rahmen des Programms „NIC Kölner Brücken“ abgestimmt. Hierbei sind insbesondere die Abhängigkeiten zur Verkehrsführung sowie die Einschränkungen aus parallel laufenden Maßnahmen zu berücksichtigen.

Gemäß Vorgaben der Stadt Köln ist sicherzustellen, dass innerhalb eines Brückenpaketes jeweils nur eine Straße gleichzeitig gesperrt wird.

Im Rahmen der Erneuerung der EÜen Venloer und Vogelsanger Str. ist folgender Bauablauf vorgesehen:

Vorbereitende Arbeiten

  • Baufeldfreimachung und Baustelleneinrichtung

  • Kampfmittelsondierungen und Rampen-Herstellung

  • Rückbau des Kettenwerks

  • Herstellung der Kabelhilfsbrücken, Kabelverlegung der LST, TK und 50Hz-Anlagen sowie Kabelschrankverlegung/Herstellung LST

  • Arten- und Umweltschutzmaßnahmen Hauptarbeiten

  • Abbruch der Widerlager

  • Herstellung der Stahlüberbauten im Werk

  • Gleisrückbau, Ausbau der Überbauten

  • Herstellung von Bohrpfählen, Widerlagern, Böschungen und Stützwänden

  • Einbau der Hinterfüllung, Überbauten und des Oberbaus

  • Herstellung der Torsionsbalken Restarbeiten

  • Kabelrückverlegung der LST, TK und 50Hz-Anlagen

  • Rückbau Kabelhilfsbrücke und Rampen

  • Landschaftspflegerische Maßnahmen sowie Rückbau Baustelleneinrichtung

  • Belastungsstopfgang Unteranderem sind folgende Gewerke abzudecken:

  • OB/KIB

  • LST/TK

  • OLA

  • 50Hz

  • Landschaftsbau

  • Umwelt

  • SiGeKo

  • Abfallmanagement

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1.21.2 Logistik (durch den AG zu verantworten) Die Logistik erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen:

 Baustellenzufahrt über vorhandenes Straßennetz sowie bauzeitliche Rampen

 Nutzung von Bahngelände und temporären Flächen

 Materialtransporte überwiegend über Straße

 eingeschränkte Flächenverfügbarkeit im innerstädtischen Raum

Zusätzlich:

 Abstimmung mit parallelen Baumaßnahmen zwingend erforderlich

 Sicherstellung der Versorgung aller Gewerke trotz beengter Verhältnisse

Darüber hinaus beabsichtigt der AG, für die Umsetzung des Programms „NIC Kölner Brücken“ eine übergeordnete Logistiksteuerung und Gesamtkoordination durch einen Baulogistiker einzusetzen.

Die Bauüberwachung hat eine kontinuierliche und enge Abstimmung mit der übergeordneten Logistiksteuerung sicherzustellen. Hierzu sind insbesondere regelmäßige Rückmeldungen zum Baufortschritt, zu Abnahmen sowie zu Störungen im Bauablauf zeitnah bereitzustellen.

Eine möglichst zeitnahe digitale Übermittlung relevanter Informationen wird vorausgesetzt.

2 Angaben zur Bauüberwachung Zusammenwirken der Lose:

Die Bauüberwachungsleistungen werden in zwei Losen vergeben, die eng zusammenarbeiten.

Los 1 ist für die operative, gewerkespezifische Bauüberwachung der Maßnahme verantwortlich und führt die Baustellenabwicklung.

Los 2 übernimmt eine übergeordnete Steuerungs- und Koordinationsfunktion über mehrere Maßnahmen hinweg und stellt die übergreifende betriebliche und technische Abstimmung sicher. Die Entscheidungen des technisch Berechtigten sind für alle Beteiligten verbindlich.

Die Bauüberwachung Los 1 hat die Vorgaben und Abstimmungen aus Los 2 zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen.

Die Bauüberwachung Los 2 hat sicherzustellen, dass die Funktion des technisch Berechtigten durchgehend wahrgenommen wird. Hierzu ist eine kontinuierliche Erreichbarkeit sowie eine personelle Verfügbarkeit während der Bauphasen, insbesondere bei Sperrpausen, Nacht- und Wochenendarbeiten, sicherzustellen.

Los 2 übernimmt für alle Maßnahmen des Programms „NIC Kölner Brücken“ die übergreifende betriebliche und technische Koordination gegenüber dem Bahnbetrieb, den Fahrdienstleitern, dem Baulogistiker sowie den beteiligten Fachgewerken. Sämtliche Abstimmungen mit betrieblicher Relevanz erfolgen grundsätzlich über Los 2. Los 1 sowie weitere beteiligte Bauüberwachungen haben die entsprechenden Vorgaben und Freigaben von Los 2 zu berücksichtigen und umzusetzen.

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Zum Vertrag Nr. 26FEI88284

Los 2 ist berechtigt, zur Wahrnehmung seiner übergeordneten Koordinationsfunktion projektbezogene Abstimmungen, Maßnahmen und Priorisierungen gegenüber den beteiligten Einzelmaßnahmen und Schattenmaßnahmen vorzugeben, soweit dies zur Sicherstellung des Gesamtprojekterfolges erforderlich ist.

Zwischen der Bauüberwachung Los 1 und Los 2 ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch sicherzustellen.

Dies umfasst insbesondere:

 tagesaktuelle Abstimmung zum Baufortschritt

 Abstimmung bei Störungen im Bauablauf

 gemeinsame Teilnahme an Baubesprechungen

Relevante Ereignisse sind durch Los 1 unverzüglich an Los 2 zu melden.

Die Bauüberwachung Los 2 ist berechtigt, zur Sicherstellung des Gesamtprojekterfolges Anweisungen zu treffen, insbesondere im Hinblick auf:

 Bauablauf und Bauphasenkoordination

 Sperrpausen und betriebliche Belange

 Schnittstellen zwischen parallelen Maßnahmen

 Freigabe zur Inbetriebnahme des Streckenabschnittes

Die endgültige Streckenfreigabe erfolgt durch Los 2 in der Funktion des technisch Berechtigten. Die fachliche Abnahme der jeweiligen Einzelgewerke erfolgt durch die zuständigen Fachbauüberwachungen. Die übergeordnete betriebliche Freigabe des Streckenabschnittes erfolgt durch Los 2 in seiner Funktion als technisch Berechtigter.

Während der zu überwachenden Arbeiten ist eine durchgängige Ressourcenverfügbarkeit sicher zu stellen. Dies gilt für Arbeiten in Sperrpausen sowie für Begleitarbeiten, die eine Anwesenheit der Bauüberwachung erfordern. Der AN hat mit Angebotseinreichung eine entsprechende Personaleinsatzliste abzugeben, die er stetig fortzuschreiben und dem AG vorzulegen hat. Bis zu zwei Wochen vor Beginn der zu überwachenden Arbeiten ist die Einsatzliste inkl. der Kontaktdaten des eingesetzten Personals dem AG vorzulegen.

Es ist zu beachten, dass die Hauptarbeiten innerhalb einer Totalsperrung erfolgen und daher in allen Gewerken Mehrschichtbetrieb (auch mit Einsätzen nachts und/oder am Wochenende sowie Feiertagen) erforderlich wird. Die Vorarbeiten werden unter UV-Sperrung in Zugpausen (Tag und Nacht) sowie in gesperrten Streckenbereichen stattfinden.

Fachbesprechungen und Ortstermine sind durch die Örtliche Bauüberwachung zu protokollieren. Die Protokollierung soll in live-Protokollen stattfinden und direkt an die Teilnehmer versendet werden. Protokolle und Gesprächsnotizen sind spätestens am Folgetag durch den Ersteller zu versenden.

Die Abrechnung der Leistungen hat losweise getrennt zu erfolgen.

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2.1 Grundleistungen vertragliche fachtechnische Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen Los 1 und Los 2 Der Auftragnehmer hat die Leistungen gem. Anlage 01.01 für sein Gewerk zu erbringen. Hierfür hat er sich falls notwendig mit den Bauüberwachern der anderen Gewerke und dem leitenden Bauüberwacher abzustimmen. Der leitende Bauüberwacher übernimmt die Gesamtkoordination sämtlicher Bauüberwacher. Bezüglich der Baubesprechungen, deren Termine und Niederschriften - siehe Leistungsbeschreibung Grundleistungen Bauvertragliche/ fachtechnische Bauüberwachung Anlage 1.1. Im Rahmen der Leistungserbringung können Begehungstermine der FBÜ/ BÜB der einzelnen Gewerke erforderlich werden, auf deren Grundlage Niederschriften vom AN zu erstellen sind. Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananweisung gemäß Vorgabeprozess Bauüberwachung abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane bzw. in der Ril 825 aufgenommene Maschinen und Geräte. Diese Krananweisung, insbesondere die Anlage 5.1 zu dieser, enthält Auflagen bzw. Einschränkungen im Betrieb, die zu beachten sind. Die Krananweisung ist grundsätzlich von der Bauüberwachung (Los 1) zu initiieren. Gemäß Anlage 01.01 Ziffer 1(9) veranlasst die BÜW die Kabeleinweisungen der beteiligten BAU-AN. Zusätzlich dazu soll die BÜW die Koordination und Dokumentation der Kabeleinweisungen übernehmen. Die Fachbauüberwachung Oberleitung für sämtliche Arbeiten an den Oberleitungsanlagen wird im Los 1 vergeben. Darüber hinaus sind alle weiteren Aufgaben des mit den „Aufgaben des Anlagenverantwortlichen Betrauten für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungen“ (wie die Umsetzung des bauzeitlichen Erdungskonzepts, Arbeitsverantwortlicher für Arbeiten in der Nähe der Oberleitung, Überwachung der Schaltantragsteller und der Bahnerdung, bauzeitliche Anpassung von Erdungen, Gleislängserden und Vermaschung im Rahmen des Oberbaus u.ä.) sind ebenfalls im Rahmen von Los 1 zu erbringen und entsprechend einzukalkulieren. Koordination der ausführenden Unternehmen

Im Rahmen der nach den (Bau-) Vertragsunterlagen vorgesehenen Mitwirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanagements in Bezug auf die Ausführung der Leistungen an der Gesamtmaßnahme haben die beteiligten Unternehmer aktiv mitzuwirken. Hierzu haben sich die Bau-Auftragnehmer mit der Bauüberwachung abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnahmen die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vorleistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen.

Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG bzw. seinem benannten Vertreter vorbehalten.

Ausführungsunterlagen

Seitens des AG wird der Startordner oder eine adäquate Unterlage, digital im System VRI-DMS, dem Auftragnehmer übergeben.

Der Auftragnehmer prüft die Unterlage auf Vollständigkeit und fordert offensichtlich fehlende Unterlagen nach.

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Der Startordner wird Bestandteil der Projektdokumentation, diese ist durch den Auftragnehmer (gemäß Ablageordnung) weiterzuführen und nach Abschluss der Baumaßnahme dem AG zu übergeben.

Ergänzende Ausführungsbestimmungen

Mengen-Monitoring

Anhand des Soll-Ist-Vergleichs (Anlage A40) wird wöchentlich das IST dokumentiert und die Abweichung vom Soll identifiziert. Der Fokus liegt hierbei auf der Visualisierung des Ist- Standes. Es erfolgt eine gemeinsame Kontrolle und Steuerung der geplanten bzw. erbrachten Leistungen. Abweichungen vom Soll werden durch die Verursacher schnellstmöglich korrigiert.

Die Mengen werden nach folgendem Ablauf überwacht:

 Auswertung der Vorwoche (Welche Aktivitäten wurden erledigt, welche sind offen?)  Platzierung der nicht erledigten Aufgaben in der aktuellen Woche, bzw. Prüfung der Auswirkung auf die Folgewochen. Meilensteine bleiben bestehen (Können die verspäteten Aktivitäten in der aktuellen Woche nachgezogen werden, oder sind weitere Verzögerungen einzuplanen?).  Definieren von Maßnahmen bei Abweichungen vom Ist (Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Abweichung aufzulösen, bzw. in Zukunft zu vermeiden?).

Die Moderation sowie die fachliche Führung der Baubesprechungen erfolgt durch den Ltd. Bauüberwacher Los 1. Moderation bedeutet hierbei u.a. das Aufnehmen der offenen Punkte als Maßnahmen mit Terminsetzung und Verantwortlichkeiten.

Die Teilnahme an den Baubesprechungen und an den Baustellenstatuserfassungen sind verpflichtend.

Die Bauüberwachung hat Abweichungen im Bauablauf kontinuierlich zu analysieren und geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen vorzuschlagen.

Dies umfasst insbesondere die Bewertung von Terminrisiken sowie deren Auswirkungen auf den Gesamtbauablauf.

Bautagesberichte sowie Stundenzettel aller Mitarbeiter sind täglich bis 8 Uhr am Folgetag zu liefern.

Einsatz von EDV-Systemen

Siehe Ingenieurvertrag Bauüberwachung, Anlage 5 ZVB-EDV.

EPLASS (nur nachrichtlich)

Der AG übergibt nur die der Ausschreibung beigefügten Unterlagen. Sämtliche, für die geschuldete Werkleistung erforderlichen Planungsleistungen werden durch den AN-Bau erbracht, insbesondere auch die Ausführungsplanung, statische Berechnung etc., soweit diese nicht ausdrücklich als vom AG geschuldet vorgegeben sind.

Der Einsatz von EPLASS hat zum Ziel, das Planfreigabe-Procedere zeitlich schneller, überschaubarer und kostengünstiger zu realisieren. Im Einzelnen soll mit der elektronischen Planfreigabe folgendes erreicht werden:

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Zum Vertrag Nr. 26FEI88284

 Reduzierung des Zeitraumes ab Planerstellung bis Planfreigabe durch Einsatz moderner Telekommunikationstechnik;  Sicherstellung, dass auf den Baustellen nur mit der jeweils aktuellen Planversion gearbeitet wird  Sofortige Übersicht, bei welcher am Planfreigabeprozess beteiligten Stelle sich ein Plandokument befindet;  Digitale Archivierung der Plan- und Zusatzinformationen;  Reduzierung der Gesamtkosten des Planfreigabeverfahrens Die Plannummern werden vom AG vorgegeben.

IBN-Tool

Alle dokumentierten Abnahmen sind spätestens am nächsten Werktag an einem vom AG bereitgestellten Ablageort zu speichern. Es sind dort nur Niederschriften ohne IBN relevante Mängel abzulegen. Die Dokumente sind zur besseren Übersichtlichkeit einheitlich nach einem vorher abgestimmten Schema zu benennen. Die Abnahmeniederschriften werden durch den AG in ein webbasiertes Tool eingepflegt, die Abmeldung der aufgeführten Mängel erfolgt selbstständig durch den jeweiligen Bauüberwacher innerhalb von 48 Stunden. Der hierfür erforderliche Zugang wird zu Verfügung gestellt, dem AN eine "Schritt für Schritt Anleitung" beigestellt, darüber hinaus wird durch den AG ein Ansprechpartner für den Support benannt.

Die Bauüberwachung verpflichtet sich an regelmäßigen Runden zur Mängelverfolgung teilzunehmen, diese finden entweder digital oder in Präsenz statt.

Elektronisches Dokumentenmanagementsystem DOXiS/ Projektsteuerungssystem

iTWO

Der AN hat sich in das Dokumentenmanagementsystem DOXiS und das Projektsteuerungssystem iTWO des AG einbinden zu lassen und hat in diesen Systemen aktiv mitzuarbeiten. Die beiden Systeme dienen dem AG zur Dokumentation und Steuerung des Projektes sowie dem Vertragsgeschehen.

In DOXiS werden u.a. Schriftverkehr, Bautagebücher, Bauakte, Besprechungswesen, angekündigte Vertragsabweichungen, Nachträge etc. sowie Kostenübersichten abgebildet und das Erteilen von Arbeitsaufträgen ermöglicht.

In iTWO werden u.a. Verträge angelegt, Prüfrechnungen und Stellungnahmen zu Nachträgen eingestellt, Terminpläne mit Meilensteinen gepflegt und Kostenpläne etc. abgelegt. Der AN hat selbst zu entscheiden, wie viele Teilnehmer er für DOXiS und iTWO anmeldet.

Dokumente sind durch den AN ausschließlich im Format PDF in DOXiS einzustellen. Es gelten die Bedingungen für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen des AG durch Dritte.

Nachtragsbearbeitung

Im Zusammenhang mit der Überwachung der Leistungserbringung der ANBAU stellt der AN alle Abweichungen zum Bauvertrag fest. Im Falle von Abweichungen ist der AG unverzüglich und nachweisbar, verbunden mit Vorschlägen zur Wiederherstellung des vertragsgerechten

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Zustandes, zu informieren. Die vom AG bestätigten Maßnahmen zur Erzielung der vertragsgerechten Leistung sind gegenüber den ANBAU durchzusetzen und drohende Nachteile für den AG abzuwenden. Bei Gefahr im Verzuge sind erste Sicherungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des AN zu veranlassen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen und Vorfällen sind folgende Punkte zu beachten bzw. durchzuführen:

 Beratung der Projektleitung des AG und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen

 Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Beherrschung der Situation

U.a. auch für eine spätere Beurteilung von erhobenen Forderungen aus gestörten Bauabläufen und Nachträgen ist es erforderlich, dass der AN im Rahmen der Führung seines Bautagebuchs insbesondere auch den tatsächlichen Kapazitätseinsatz der ANBAU (Personal/ Gerät getrennt nach Einsatz und Vorhaltung auf der Baustelle) täglich dokumentiert und Störungen und Unterbrechungen im Bauablauf sowie deren Ursachen sofort schriftlich festhält.

Durch ein genaues Erfassen (Monitoring) der tatsächlich erreichten Leistungsansätze des ANBAU während der Bauausführung und des dabei getätigten Geräte- und Personaleinsatz ist zu ermöglichen, dass diese Unterlagen im Streitfall ggf. auch zur Bewertung von gestörten Bauabläufen mit herangezogen werden können.

Die vordringlichste Aufgabe des AN besteht darin, Nachtragsforderungen zu verhindern. Das Nachtragsmanagement ist entsprechend der geltenden Prozesse und Richtlinien des AG durchzuführen. Der AN hat hierfür alle Formulare des Prozesses vorzubereiten und ggf. mit dem AG abzustimmen. Der Nachtragsprüflauf erfolgt im DMS (DOXiS) zusammen mit der Bearbeitung in iTWO. Folgende Detailleistungen gehören u.a. zum Leistungsbild des AN:

 Frühzeitiges Erkennen und Bewerten von möglichen Änderungen der Ausführung oder zusätzlichen Leistungen durch Teilnahme an Baubesprechungen und Baustellenbegehungen sowie Erarbeiten von Entscheidungsgrundlagen und Vorschlägen zur Nachtragsabwehr / Vorschläge von Gegensteuerungsmaßnahmen.

 Registrieren und Dokumentieren von abzusehenden und angekündigten Nachtragsforderungen und Vertragsänderungen sowie Feststellen und Festhalten des Sachverhaltes vor Ort, ggf. einschl. Fotografien und Videoaufzeichnungen.

 Registrieren und Dokumentieren von Forderungen der ANBAU sowie Aufzeigen der Konsequenzen auf den Kostenrahmen und die Termine einschließlich zeitnaher Information des AG.

 Ausarbeiten und Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen, im Falle, dass sich durch Vertragsänderungen und/oder Forderungen der Projektbeteiligten Abweichungen von der vertraglichen Vergütung und/oder vereinbarten Terminen ergeben.

 Sicherstellen der Kommunikation und Wechselbeziehungen zwischen allen Beteiligten bei Vertragsänderung und/oder Mehrkostenforderungen.

 Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen bei geänderter Ausführung bzw. zusätzlichen Leistungen.

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 Mitwirken bei der zeitnahen Information und Einbindung der betroffenen Sachverständigen bei angekündigten oder abzusehenden Nachtragsforderungen des ANBAU.

 Fristgerechtes Erarbeiten von Stellungnahmen und Bewertungen zu Mehrkostenforderungen von Projektbeteiligten als Vorbereitung zur Nachtragsabwehr und/oder zur technischen Prüfung der Nachtragsangebote. Mit Eingang einer Mehrkostenanzeige ist eine erste Stellungnahme innerhalb von 5 Kalendertagen anzufertigen. Diese Frist kann sich im Laufe der Leistungserbringung auch nach Vorgabe AG verkürzen. Die Stellungnahme zur Mehrkostenanzeige und zum Nachtrag ist im Workflow in DOXIS einzustellen.

2.2 Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen und ggf. Bauphasenkonzept können den Unterlagen der Anlage 32 (BBPneo Auszug) entnommen werden.

Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig.

Ist bei den Bauarbeiten der Eisenbahnbetrieb gefährdet oder behindert, muss das betroffene Gleis bzw. der Arbeitsraum gesperrt oder entsprechend gesichert werden.

Für diese Bauarbeiten ist zwingend eine Betriebs- und Bauanweisung (Betra) erforderlich. Der Betra-Antrag wird durch die Bauüberwachung gestellt.

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Sperrpausen sind betrieblich bedingte Änderungen von den genehmigten Zeiten möglich (z.B. Verspätungen, Bedarfszüge etc.).

Die Einhaltung der Sperrpausen ist für den Auftraggeber von großer Bedeutung, damit die Einschränkungen für die Nutzung des Schienennetzes auf den zwingend erforderlichen Umfang begrenzt werden. Eine Überschreitung der Sperrpausen, verursacht durch die Auftragnehmer Bau führt zur Geltendmachung von Vertragsstrafen gemäß den in den Bauverträgen geltenden Regelungen.

Die Bauüberwachung ist verpflichtet, alle Umstände von Verzögerungen im Bauablauf zu dokumentieren, um dem Auftraggeber in die Lage zu versetzen, gegenüber dem Bauunternehmen vertraglich vereinbarte Pönalen geltend machen zu können.

Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches.

Sicherung

Benötigte Sicherungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Bauüberwachung, wenn diese nicht unter Deckung der gemeinschaftlichen Sicherungsmaßnahme erfolgen, sind rechtzeitig bei der BzS zu beantragen.

Sicherungsüberwachung

Hinweis: Ab 01.01.2025 wird der elektronische Befähigungsausweis (ElBa) für Sicherungsleistungen eingeführt. Für die Prüfung im Rahmen der Sicherungsüberwachung sind die elektronischen Medien der DB AG zu verwenden. Aktuelle Informationen zu ElBa sind zu Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 15.06.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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finden unter: https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/dienstleistende/elektronischer- befaehigungsausweis-elba-12285536.

Die Übertragung der Funktion Sicherungsüberwachung erfolgt gemäß den Regelungen in der 132.0118A01 Punkt 2(6). Wird in der Anlage 1.02. zum Vertrag der Punkt 4.02 vereinbart, gilt das als Übertragung der Funktion Sicherungsaufsicht gemäß Ril 132.0118A01 Punkt 4.

Mit Oberleitung überspannte Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen:

Werden den Auftragnehmern Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen auf dem Gelände der DB AG zugewiesen, ist es möglich, dass diese mit Oberleitung (z. B. Quertragwerke) überspannt sind.

Die Bau-AN haben durch Einweisungsposten sicherzustellen, dass bei An-/Abtransport von Materialien und Ladearbeiten die vorhandene Oberleitungsanlage nicht beschädigt wird.

2.3 Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU_VV BAU-STE des EBA Eigenständige Information an den zuständigen BVB bei Änderungen gegenüber freigegebener AP, Dokumentation und Nachverfolgung der Einhaltung des Änderungs- und Freigabeprozesses über EPLASS. Eine Mitwirkung bei der Erstellung des technischen Sicherheitsberichts nach VV BAU-STE und des IBN-Dossiers gemäß VV IST, insbesondere durch Erbringung folgender Leistungen:  Ortsbegehung zur Verifizierung der im Prüfverfahren gemachten Angaben

 Erstellung einer bauteilbezogenen Auflistung aller Abnahmen über alle Gewerke

 Bestätigung der Auflagenerfüllung jeweils zu den einzelnen IBN-Schritten

 Zusammenstellung Unterlagen aus der Inbetriebnahme

Der AN hat kontinuierlich erforderliche Unterlagen in die Inbetriebnahmesoftware einzuarbeiten.

2.4 Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie Vorschriften zur Arbeitssicherheit gelten für alle Personen, die an dem Projekt beteiligt sind oder sich auf der Baustelle aufhalten. Zur Baustelle gehören das Baugrundstück und alle Flächen, die zum Betreiben der Baustelle notwendig sind und durch den Baustellenbetrieb beeinträchtigt werden. Der AG überträgt seine Pflichten für die Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen bei der technischen und organisatorischen Planung Beteiligten sowie den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmern entsprechend der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz“ (Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10. Juni 1998 einem externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe Koordinator). Der SiGeKo hat mindestens einmal im Monat an der Baubesprechung teilzunehmen. Wenn es das Projekt erfordert, ist auch eine häufigere Teilnahme vom AN sicherzustellen. Die Einhaltung und Umsetzung der Baustellenordnung und Einhaltung der Vorgaben aus dem SiGe-Plan sind vor Ort einzufordern.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 15.06.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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Der AN hat zudem die Kommunikation und Koordination mit allen erforderlichen Stellen und aller am Bau Beteiligten zu führen. Zudem ist der AN für die Erstellung eines SiGe-Plans nach RAB 31 und der Erstellung einer Baustellenordnung zuständig.

2.5 Fachtechnische Bauvertragliche Bauüberwachung bei Gebäuden Entfällt

2.6 Fachtechnische Bauvertragliche Bauüberwachung bei der technischen Ausrüstung von Gebäuden Entfällt

2.7 Abfallmanagement

2.7.1 Kontaminierte Bereiche Im Rahmen der Bautätigkeit werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen bzw. Bauwerken / Anlagen erforderlich bzw. deren Rückbau notwendig. Für entsprechende Arbeiten sind das einschlägige berufsgenossenschaftliche Regelwerk (u.a. DGUV Regel 101-004 Regelungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen), die Anforderungen der Baustellenverordnung und die Rechtsvorschriften des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu befolgen.

2.7.2 Zu entsorgende Materialien Bereitstellung Absetzmulden durch AG:

Durch den AG werden abschließbare Absetzmulden (Volumen jeweils ca. X m³) zur Sammlung von metallischen Wertstoffen auf der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche der BAU-AN zur Verfügung gestellt.

Die BAU-AN haben alle metallischen Wertstoffe in den vom AG bereitgestellten Absetzmulden sortenrein zu sammeln. Hierfür sind die Ausbaustoffe dementsprechend zu zerkleinern.

Übernahme der ausgebauten Oberbaumaterialien:

Die Übernahme der ausgebauten Oberbaumaterialien durch den AG oder einen vom ihm beauftragten Dritten erfolgt an der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche der BAU- AN (Übergabestelle).

2.7.3 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen Die BAU-AN richten ihre Leistung darauf aus, den Anfall von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben zu minimieren, indem er z.B. durch selektiven Bodenabtrag und einen separierenden Rückbau gewährleistet, dass die im Bauvorhaben anfallenden Materialien und Abfälle sortenrein gewonnen und getrennt bereitgestellt werden.

Beim Antreffen von bisher nicht bekannten Bodenverunreinigungen und Altablagerungen sind die BAU-AN verpflichtet, die Bauarbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Der betreffende Bereich ist zu sichern und es sind der Projektleiter, die BÜ und die umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) des Auftraggebers zu informieren.

Die Bauüberwachung überwacht die Einhaltung des Abfallmanagements im Rahmen der Ihnen übertragenen Leistungen (Anlage 1.07 Abfallmanagement).

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Entsorgungskonzept AN

Das Vorliegen eines durch den AG bestätigten Entsorgungskonzeptes ist Voraussetzung für jegliche Wiedereinbau- oder Entsorgungsmaßnahmen.

Die Umsetzung des Entsorgungskonzeptes ist zu überwachen.

2.7.4 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer

Abfallerzeuger gemäß KrWG § 3 Abs. 8 ist:DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg, Regionalbereich West, Projekt: Ern. EÜen Venloer/Vogelsanger Str.
Abfallbesitzer gemäß KrWG § 3 Abs. 9 ist:der Auftragnehmer BAU (AN): Firma wird durch AG noch benannt

Die Abfallerzeugereigenschaft und das Eigentum der DB / DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg an den Bau- und Abbruchabfällen des Bauvorhabens endet mit der Entsorgung.

Abstimmungen zum Abfallmanagement mit den Behörden erfolgen ausschließlich durch den AG.

2.7.5 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle Die BAU-AN haben gemäß ihrer vertraglichen Regelungen für ihre (vom AG bereitgestellten bzw. selbst beschafften) Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen inklusive Baustellenzufahrten ein Beweissicherungsverfahren nach BBodSchV für den anstehenden Unterboden durchzuführen. Da die BE-Flächen i.d.R. auf dem Unterboden aufbauen, sind die chemischen Bodenuntersuchungen durch den BAU-AN zur Beweissicherung nach dem Abschieben und vor dem Wiederandecken des Oberbodens vorzunehmen.

Die Bauüberwachung nimmt am Beweissicherungsverfahren teil.

2.7.6 Umgang mit Rückbau- und Abbruchabfällen Die von den BAU-AN durchzuführenden Rückbau- und Abbrucharbeiten umfassen den Rückbau der vollständigen ober- und unterirdischen Bauwerkssubstanz, die Entkernung und Demontage der diversen, ggf. schadstoffhaltigen Baustoffe, Einrichtungsgegenstände, Installationen und Anlagen, den Transport und die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Abfälle und ggf. die Verfüllung der Baugruben mit unbelastetem Bodenaushub.

2.7.7 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott Die Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf von nicht wieder verwendungsfähigen Eisen-, Stahl- und NE- Recyclingmaterial sowie LST- und Telekommunikations-Restbaustoffen erfolgt durch den AG, die genannten Restbaustoffe verbleiben bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung in dessen Eigentum.

Zur Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf vorgesehene Material ist durch die BAU- AN auf den zugewiesenen Bereitstellungsflächen bereitzustellen, von diesen Flächen erfolgt die Übernahme dieser Materialien durch einen vom AG benannten Empfänger.

Vom BAU-AN ist der Verbleib aller Restbaustoffe in einer Tabelle gesondert nach Bauabschnitten zu dokumentieren. Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 15.06.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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Für die LST-Reststoffe sind die betreffenden Listen gemäß Handlungsanweisung des AG im Rahmen der freigegebenen PT1 Planung zu erstellen.

2.8 Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders Wahrnehmung der Verantwortung für die baubetrieblichen Belange gemäß Ril 406 für die Fachplanung „Betriebliche Bautechnologie“ entsprechend der Beauftragung (Leistungsinhalt und -zeitraum).

2.9 Bauüberwachung Landschaftsbau Keine besonderen Anmerkungen.

2.10 Umweltfachliche Bauüberwachung Die Fachbauüberwachung Umwelt überwacht alle ausführenden Gewerke im Rahmen der vertraglich vereinbarten Aufgaben. Die Fachbauüberwachung Umwelt hat die ihr für die Bauausführung übergebenen Unterlagen auf etwaige Unstimmigkeiten und Lücken hin zu überprüfen und den AG rechtzeitig auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen bzw. zusätzliche Unterlagen anzufordern, damit Leistungsmängel oder Leistungsverzögerungen in der Bauausführung vermieden werden. Die Fachbauüberwachung Umwelt unterstützt den AG bei der Beantragung naturschutzfachlicher Genehmigungen und hat sicher zu stellen, dass die behördlichen Auflagen eingehalten werden. Dies beinhaltet auch Ortstermine sowie Behördenkontakt. Explizit notwendige Genehmigungen und Auflagen durch die Oberen Bodenschutzbehörden werden durch die bodenkundliche Baubegleitung eingeholt und überwacht. Durch den AN Bau eingeholte Genehmigungen sind zu prüfen und die Einhaltung behördlicher Auflagen zu überwachen. Fehlende Genehmigungen und Verstöße sind dem BLZ-Leiter (und nach dessen Maßgabe der Projektleitung) sowie dem AN Bau mitzuteilen. Neben den anliegenden Leistungsbildern der umweltfachlichen Bauüberwachung, Landschaftsbau und Abfallmanagement ist zu beachten, dass die Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen und die Schaffung des funktionalen Ausgleichs durch die Fachbauüberwachung Umwelt zu überwachen ist.

Immissionsschutz / Beschwerdemanagement Der Immissionsschutzbeauftragte führt bei lärm-, staub- und erschütterungsintensiven Arbeiten Messungen durch. Die Überwachung potenziell auftretender Immissionen (z.B. Erschütterungen, Staub, Baulärm) obliegt der BÜW. Der Leitende BÜW fungiert hier koordinierend und steuernd für die Abstimmungen und koordiniert den Einsatz des Immissionsschutzbeauftragten. Der Beschwerdemanager hat bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Management von Baulärm- bedingten Beschwerden mitzuwirken (z.B. Ansprechpartner für die betroffene Bevölkerung, Information von Behörden, Information von Anwohnern mittels öffentlicher Informationsveranstaltungen, Bürgersprechstunden und Medien etc. über bevorstehende emissionsrelevante Bautätigkeiten, Fertigung von Stellungnahmen). Weiterhin stellt er den Informationsfluss zur Projektkommunikation und der Projektleitung sicher und informiert diese aktiv über zu erwartenden Lärmbelästigungen und Beschwerden.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Bauüberwachung Gültig ab: 15.06.2026 Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330

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Es ist während der Bauzeit rund um die Uhr eine Erreichbarkeit für die Annahme von Beschwerden auf der Baustelle mit einer eigenen Handynummer sicherzustellen.

2.11 Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3- 7 Entfällt.

2.12 Geotechnische Bauüberwachung / Kontrollprüfungen seitens des Auftraggebers In dem Bauvertrag/ den Bauverträgen ist mit dem BAU-AN die Anwendung des Prüfkataloges vereinbart. Daraus ergeben sich Anwesenheitspflichten für die Bauüberwachung bei Eigenüberwachungs- und Kontrollaufgaben des BAU-AN.

2.13 Vermessungstechnische Leistungen der Bauüberwachung Entfällt.

2.14 Dokumentation Die Bauüberwachung hat die Bauakte(n) zeitnah (maximal 4 Wochen) nach vertraglicher Abnahme der Bauleistungen dem Auftraggeber in vereinbarter Form zu übergeben.

Weitere Unterlagen der durch die Bauüberwachung erstellten/zusammengestellten Projektdokumentation sind in zeitlicher und mengenmäßiger Abstimmung dem Auftraggeber zu übergeben.

Die im „Grundleistungsbild der vertraglichen fachtechnischen Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen“ im Punkt 7 beschriebenen Leistungen zur Prüfung der von den BAU-AN zu übergebenden Bestandstunterlagen sollen bis 6 Monate nach Bauende (vertragliche Abnahme der Bauleistungen der BAU-AN) erfolgen.

 Die Bauüberwachung hat sicherzustellen, dass die Bauwerksbücher/Bauwerkshefte unmittelbar nach Fertigstellung der Bauwerke zur Durchführung der 1. Hauptprüfung vor der vertraglichen Abnahme durch den BAU-AN vorzulegen sind.

 Die Bauüberwachung hat zu prüfen, dass im Bauwerk oder im Baugrund ggf. verbleibende Baubehelfe und Bauteile in den Bestandsplänen dargestellt sind.

Zusammenstellen, Überprüfen, Vervollständigen/Ergänzen der Bauakte gemäß Ril 809 in Abstimmung mit dem AG und unter Verwendung der vom AG vorgegebenen Dokumentenmanagementsysteme der GB Fahrweg sowie Ril 813 Personenbahnhöfe. Zeitnahe Übergabe der Anlage(n) an den Anlagenverantwortlichen einschließlich der für die Nutzung und Instandhaltung notwendigen Unterlagen im Benehmen mit dem AG. Vorbereiten und Fertigen der Übergabe-Niederschrift. Die gesamte Bauakte ist nach geltenden Richtlinien im System DOXiS und der PKP zu führen. Zusätzlich ist die Akte fünffach in Papierform zusammenzustellen und nach Abschluss der Baumaßnahmen zeitnah an den AG zu übergeben.

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2.15 Weitere Vorbemerkungen Die Maßnahme ist hinsichtlich aller Gewerke und Leistungen gesamtheitlich zu überwachen. Hierzu zählen sämtliche Bauleistungen einschließlich aller im Zusammenhang stehenden Ausrüstungsleistungen sowie Maßnahmen Dritter im Baufeld.

Die Bauüberwachung hat sicherzustellen, dass die Kommunikation und Abstimmung zwischen allen am Bau Beteiligten, insbesondere zwischen den Auftragnehmern der Bauleistungen, den weiteren Bauüberwachungen sowie dem Auftraggeber, jederzeit gewährleistet ist.

Die Bauüberwachung Los 1 und Los 2 haben die Zusammenarbeit untereinander sowie mit weiteren parallel laufenden Maßnahmen (insbesondere im Rahmen „NIC Kölner Brücken“) aktiv sicherzustellen.

Hierzu gehören insbesondere:

 Abstimmung der Bauabläufe und Bauphasen

 Sicherstellung eines funktionierenden Schnittstellenmanagements

 kontinuierliche Bewertung der Auswirkungen von Störungen auf den Gesamtbauablauf

 rechtzeitige Information des Auftraggebers bei Abweichungen von Termin-, Kosten- oder Qualitätszielen

Die Bauüberwachung hat auftretende Risiken im Bauablauf frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen vorzuschlagen.

Die Dokumentation des Baufortschritts sowie wesentlicher Ereignisse im Bauablauf hat fortlaufend und nachvollziehbar zu erfolgen.

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