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Anhang III-13: Maßnahmenblatt
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V1 Kurzbezeichnung: EÜ Vogelsanger-/Venloer, Bodenschutz und Rekultivierung des Bodens
Teilfläche Teilflächen-Nr.:
Gemarkung: Köln;,Ehrenfeld Flur: 43,70 Flurstück: 691,
7242/140, 7241/140
ha: ca. 0,1545
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: LBP-Text Blatt-Nr.:
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: Blatt-Nr.:
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme: Mit Beginn der Baumaßnahme, während der Baumaßnahme und nach Rückbau der Baustraßen, BE-Flächen und Montageflächen.
Begründung der Maßnahme: Schutz und Erhalt des Bodens als Lebensraum für Flora und Fauna und für die Grundwasserneubildung
Entwicklungsziel der Maßnahme: Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
Erhalt des Bodens 0 Jahre
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Der Oberboden ist im Baubereich und im Bereich der BE-Flächen vor Baubeginn abzutragen und gem. DIN 18915 zu sichern und nach Abschluss der Bauarbeiten, je nach Eignung, wieder einzubauen.
Nach Abtrag des Oberbodens ist vor Aufbringung von Baumaterialien oder Baustoffen ein Geovlies zum Schutz des Bodens vor Vermischung mit Baustoffen aufzubringen.
Nach dem vollständigen Rückbau der bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen ist vor dem Auftrag des Oberbodens der Untergrund zu lockern.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): 0 Jahre
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
Keine
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1,15,4,5
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege