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Anhang III-13: Maßnahmenblatt
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: A5 Kurzbezeichnung: Wiederherstellung Grünanlage mit Rasen und Einzelbäumen
Teilfläche Teilflächen-Nr.:
Gemarkung: Köln Flur: 43 Flurstück: 691 ha: 0,0509
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 10.1 Blatt-Nr.: 1
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 12.1 Blatt-Nr.: 1
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme: Nach Ende der Bauarbeiten und den Bodenvorbereitungen (s. V1)
Begründung der Maßnahme: Wiederherstellen der Grünanlag. Wiederherstellen der biologischen Bodenfunktionen und Vernetzungsstrukturen für Vögel, Fledermäuse und bodenmobile Arten. Maßnahme dient der Entwicklung von Nahrungs- und Bruthabitaten für zahlreiche Tierarten und der Wiederherstellung des Stadtbildes.
Entwicklungsziel der Maßnahme: Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
Entwicklung standorttypischer Gehölzstrukturen 13 Jahre
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Wiederherstellung einer Grünanlage auf den baubedingt beanspruchten Flächen in Abstimmung mit der zuständigen ULB bzw. dem Grünflächenamt
Im Anschluss an die Bodenvorbereitungen (s.V1) ist die Fläche mit einer geeigneten Rasenmischung einzusäen.
Anschließend werden Einzelbäume in Abstimmung mit der zuständigen ULB bzw. des Grünflächenamtes gepflanzt.
3 Jahre Herstellungs- und Entwicklungspflege.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
Rückschnitt der Gehölze bei Bedarf durch den Eigentümer.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich (DB eigene Fläche)
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1,15
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege