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Anhang III-13: Maßnahmenblatt
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: E1 Kurzbezeichnung: EÜ Vogelsanger/Venloer, Rückbau Fundamente (Beton) Hornstr, sukzessive Entwicklung zu Ruderalfluren
Teilfläche Teilflächen-Nr.:
Gemarkung: Ehrenfeld Flur: 84 Flurstück: 1499/431(DB) ha: 0,0216
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 10.1 Blatt-Nr.: 4
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 10.1 Blatt-Nr.: 4
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme: Rückbau der Fundamente vor Beginn der Bauarbeiten. Bodenvorbereitungen (s. V1) mit anschließender natürlicher Sukzession nach Ende der Bauarbeiten.
Begründung der Maßnahme: Rückbau von Betonfundamenten und Entwicklung von Ruderalfluren. Im Bereich der EÜ Hornstraße (Wieder)herstellen der biologischen Bodenfunktionen und Vernetzungsstrukturen für bodenmobile Arten.
Entwicklungsziel der Maßnahme: Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
Sukzessive Entwicklung zu Gras-/ Ruderalfluren. 0 Jahre
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Im Anschluss an den Rückbau und die Bodenvorbereitungen (s.V1) ist die Fläche der Sukzession zu überlassen
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
Nicht erforderlich
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich (DB eigene Flächen)
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: - entfällt -
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege