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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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Umweltfachliche Bauüberwachung
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.NPM (V) | Heinz-Ulrich Günther | Tel.: 999-53093 Gültig ab: 07.07.2017
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 2/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
| 1. Allgemein | ||||
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| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) | Klären der Ansprechpartner beim Auftragnehmer Bau (ANBau), beim Vorhabenträger , der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie den Umweltfachbehörden Projektraumbezogene Information des EBA, der Umweltfachbehörden, der nach BNatSchG § 63 anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie ggf. der sonstigen Umweltverbände über die Ansprechpartner, den geplanten Bauablauf und die vorgesehenen Maßnahmen zum Umweltschutz in Abstimmung mit dem PL. Prüfung der vom ANBau im jeweiligen Umwelt-Fachschwerpunkt vorzulegenden Konzepte, Erarbeiten einer Stellungnahme und Vorlage zur Freigabe beim Auftraggeber (AG). Teilnahme am technischen / kaufmännischen Projektauftaktgespräch und Vertretung der Belange des Umweltschutzes, Information über die Aufgaben der Umweltfachlichen Bauüberwachung. Vorbereiten und Durchführen der Bauanlaufbesprechung Umwelt, mit dem ANBau, Benennung der Mitarbeiter der Umweltfachlichen Bauüberwachung und Information über deren Aufgaben. Unterweisung der am Bauvorhaben Beteiligten über die umweltfachlichen Belange des Bauvorhabens i.S. der Planrechtsauflagen und ergänzenden Genehmigungen sowie über die umweltfachlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen. Vorbereiten und Durchführen von regelmäßigen anlassbezogenen Baubesprechungen Umwelt in den beauftragten Fachschwerpunkten im maximalen Zeitabstand von mindestens 4 Wochen. Hierzu gehören: - Festlegen der Teilnehmer und der Tagesordnung in Abstimmung mit dem Vertreter des AG - Vorbereitung und Organisation der Besprechung sowie Einladen der Teilnehmer - Leiten der Besprechung in Abstimmung mit dem Vertreter des AG - Erstellen der Besprechungsniederschrift und Vorlage innerhalb von 3 Arbeitstagen zur Freigabe durch den AG - Nachbereiten und Überwachen der Umsetzung der getroffenen Festlegungen Erstellen von umweltfachlichen Informationen zur Übernahme in das elektronische Bautagebuch der Technischen Bauüberwachung nach den Vorgaben des AG. Führen eines elektronischen Bautagebuches (eBTB) [vgl. hierzu auch ZVB für Ingenieurverträge]. | x x x x x x x x |
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 3/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
(9) Erstellen einer baubegleitenden Fotodokumentation (Farbbild) über die wesentlichen x Phasen der Bauausführung mit Umweltbezug in Abstimmung mit dem AG. Zusätzlich sind alle Leistungen zu dokumentieren, die bei Abnahme nicht mehr sichtbar/prüfbar sind. Für jede Aufnahme sind das Aufnahmedatum, die Bauwerksbezeichnung, die aktuellen Bautätigkeiten, sowie eventuelle Besonderheiten anzugeben. Die Dokumentation aktuell zu halten. Sie ist zeitnah (innerhalb von fünf Arbeitstagen) und anlassbezogen fortzuschreiben und auf der Baustelle geordnet vorzuhalten. Die Fotodokumentation wird Eigentum des AG und ist nach Baufertigstellung dem AG zu übergeben.
(10) Lösungsorientierte Beratung des AG und der am Bauvorhaben Beteiligten im beauftragten x umweltfachlichen Schwerpunkt.
(11) In Abstimmung mit dem PL Durchführen von regelmäßigen umweltbezogenen x Abstimmungen mit dem Eisenbahnbundesamt, Umweltbehörden und sonstigen Dritten, Vorbereitung von Entscheidungen in Absprache mit dem AG.
(12) Mitwirkung an der Information der Öffentlichkeit über umweltrelevante Sachverhalte nach x Abstimmung mit dem AG. Ansprechpartner von Behörden, Verbänden, Bevölkerung und sonstigen Dritten für bauvorhabenbezogene Anfragen zum Umweltschutz.
(13) Veranlassung aller laut Planrecht erforderlichen Anzeigen und Mitteilungen sowie x Beantragung von zusätzlich erforderlichen Genehmigungen durch die Projektleitung
(14) Eingreifen bzw. Erteilen von Weisungen an die Baubeteiligten zur Vermeidung akut x drohender Umweltschäden und nicht genehmigter schädlicher Umwelteinwirkungen (BImSchG, WHG, BBodSchG, BNatschG, USchadG, UmwHG sowie den einschlägigen Rechtsgrundlagen der Länder und Kommunen) bei Wahrung der Betriebssicherheit in Abstimmung mit der technischen Bauüberwachung und dem AG.
(15) Durchführen aller erforderlichen Meldungen, Sachverhaltsklärungen und Dokumentationen x im Schadensfall gemäß den Vorgaben des AG.
(16) Vorbereiten und Mitwirken bei Abnahmen von bauzeitlichen Anlagen und bautechnischen x Maßnahmen zur Durchsetzung der umweltfachlichen Belange.
(17) Mitwirkung bei der Übergabe von Bauwerken / Anlagen an den Bauherren inklusive der x öffentlich-rechtlichen Verantwortung für die langfristige Einhaltung der Umweltschutzauflagen.
(18) Überwachen, dass die gesetzlich geregelten Ruhezeiten für Bauarbeiten (Nacht-, x Wochenend- und Feiertagsarbeiten) eingehalten werden und bei Abweichungen entsprechende Informationsschreiben und behördliche Anzeige- oder Genehmigungsschreiben vorliegen.
(19) Berichte nach EBA-Umweltleitfaden Teil VII / Anlage 3 im Turnus xx (mind. halbjährlich, x wenn Gesamtdauer der Baumaßnahme 1 Jahr oder länger beträgt), für den jeweiligen Fachschwerpunkt in Abstimmung mit der Projektleitung des AG erstellen und an diesen übergeben.
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 4/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
(20) Abschlussbericht nach EBA-Umweltleitfaden Teil VII / Anlage 3, für den jeweiligen x Fachschwerpunkt in Abstimmung mit der Projektleitung des AG erstellen und an diesen übergeben.
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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| 2. Umweltfachliche Bauüberwachung - Naturschutz | ||||
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| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) | Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz (inklusive Überwachung und Abnahme der im Rahmen eines Genehmigungsvorbehalts vor Baubeginn oder baubegleitend umzusetzenden Vermeidungs- und Kompensations- maßnahmen). Prüfung der Bauzeiten- und Bauablaufpläne sowie deren Fortbeschreibung auf Übereinstimmung mit den naturschutzfachlichen Vorgaben des Planrechtsbeschlusses, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bauvertrages. Erarbeiten von fachlichen Stellungnahmen zu naturschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit geplanten Baumaßnahmen einschließlich rechtlicher Zusammenhänge und Konzepten zur Konfliktbewältigung. Überwachung und Mitwirkung bei der fachgerechten Umsetzung vorgezogener Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen Kontrolle der Funktionsfähigkeit und Abnahme der vorgezogenen Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen gemäß dem Planrecht bzw. gemäß der freigegebenen Ausführungsplanung. Überwachung und Mitwirkung an der fachgerechten Umsetzung der baubegleitend zu realisierenden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen einschließlich ev. erforderlicher Anpassungen. Vorbereitung und Durchführung der Abnahme von baubegleitenden naturschutzfachlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen gemäß Planrecht bzw. der freigegebenen Ausführungsplanung. Durchführung des bauzeitlichen Monitorings von Referenzflächen: Auswahl der Flächen, Kontrolle der Referenzaufnahmen vor Baubeginn (naturschutzfachliche Beweissicherung). Bei Nachweis neuer, noch nicht in den Planrechtsunterlagen beschriebener, besonders und streng geschützter Arten im Baufeld sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen mit dem AG und den Behörden abzustimmen und zu veranlassen. | x x x x x x x x x |
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 6/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
(10) Durchführung und Dokumentation zusätzlicher Kartierungen / Aufnahmen während der x Bauphase.
(11) Untersuchung von zur Rodung vorgesehenen Gehölzen auf Vorhandensein von möglichen x Quartieren, Veranlassen einer fachgerechten Umsiedlung bzw. Vergrämung betroffener Tierarten, ggf. fachgerechtes Verschließen von potentiellen Quartieren in diesen Gehölzen nach Kontrolle und Betreuung der Erstellung von Ersatzquartieren.
(12) Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Rekultivierungsmaßnahmen des x Baufeldes einschließlich von Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen.
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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| 3. Umweltfachliche Bauüberwachung - Gewässerschutz | ||||
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| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) | Entfällt - Überwachung der Anzahl und Pumpleistung der Brunnen sowie Kontrolle der Wasseruhren. Entfällt - Überwachung der Einrichtung von Grundwasser-Messstellen und Beprobungsstellen, Überprüfung vorgelegter Probenahme- und Analyseprotokolle sowie ggf. erstellter Gutachten. Entfällt - Regelmäßige Kontrolle der Grundwassermessstellen und Auswertung der Kontrollergebnisse Entfällt - Überwachung von bauzeitlichen Grundwasserabsenkungen (Absenktiefe und –dauer), Kontrolle des Wasserstands in der Baugrube, ggf. Einströmen. Entfällt - Kontrolle der Einhaltung der wasserrechtlichen Genehmigungen i.S. einer Beweissicherung, insbesondere der zulässigen Wassermenge bei Wasserentnahme, der Einleitmengen oder Einleitgrenzwerte bei Wassereinleitung bzw. -versickerung. Entfällt - Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen und sonstigen Anlagen und Schutzvorkehrungen zum Gewässerschutz sowie zur Grundwasserhebung / - infiltration während der Bauphase. Durchsetzen entsprechender Auflagen, Einleitung vorbeugender Maßnahmen, Erarbeiten von Optimierungsvorschlägen. Entfällt - Beachtung der gefahrgutrechtlichen Vorgaben bei der Beförderung gefährlicher Güter z.B. Plichten als Entlader/ Verlader .Kontrolle von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffen. Entfällt - Überwachen, dass direkte Eingriffe aus Bautätigkeiten nahe Oberflächengewässern nicht zur unplanmäßigen Veränderung bestehender Ufer, des Gewässerbettes bzw. der Gewässersohle oder zum unkontrollierten Eintrag von Sedimenten führen. Entfällt - Überwachung von gewässerschutzrelevanten Bohr- und Vortriebsarbeiten für Verbaumaßnahmen, Tiefgründungs- und Tunnelbaumaßnahmen. Entfällt - Kontrolle und Dokumentation des Abflussverhaltens bei Gewässerausbauten. | x x x x x x x x x x |
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 8/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
(11) Entfällt - Beratung des AG zu hydrochemischen Fragestellungen zzgl. Grundwasser, x Förderwasseraufbereitung und Ableitung/Versickerung.
(12) Entfällt - Überprüfen von Konzepten der Bau-Auftragnehmer z.B. zur Vermeidung von x Schadstoffverfrachtungen oder zur Optimierung von Infiltrationsmaßnahmen, einschließlich der zugehörigen technischen inkl. Auswahl von Grundwassermessstellen zur Überwachung von Schadstoffverfrachtungen.
(13) Entfällt - Erstellen von Konzepten zur Dokumentation der Überwachung x wasserwirtschaftlicher Belange.
(14) Entfällt - Kontrolle, dass Baustellenabwässer des AN über das öffentliche Abwassernetz x entsorgt werden bzw. in geschlossenen Kreisläufen gehalten und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
(15) Entfällt - Erstellen von Überwachungsberichten, z.B. bei Abweichungen von den x wasserrechtlichen Genehmigungen, bei Überschreiten der zulässigen Wassermenge bei Wasserentnahme, der Einleitmengen oder Einleitgrenzwerte bei Wassereinleitung
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 9/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
| 4. Umweltfachliche Bauüberwachung – Immissionsschutz | ||||
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| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) | Umweltfachliche Bauüberwachung Immissionsschutz Schwerpunkt Baulärm / Baulärmverantwortlicher des Vorhabens (in Bezug auf AVV Baulärm und 32. BImschV) Prüfung der Bauzeiten- und Bauablaufpläne und deren Fortbeschreibung auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Planrechtsbeschlusses und des Bauvertrages …. mal pro Jahr (Empfehlung: mind. 1 x pro Woche u. Fachschwerpunkt). Erstellung eines Startberichtes an den Projektleiter zur Weitergabe an das EBA und die Immissionsschutzbehörden. Durchführung der baulärmtechnischen Beweissicherung kontrollieren. Dauerhafter / festgelegter Betrieb, Funktionsfähigkeit der Messtechnik / -anordnung, Überwachung der Messprotokolle und –berichte Überprüfen und Begleiten der vom AN Bau zu erstellenden Quartalsprognosen zum Baulärm als Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit des Beauftragten auf der Baustelle. Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Quartalsprognosen und der geplanten temporären Schutzmaßnahmen gegen Baulärm. Durchführung eigener, orientierender Messungen des bei besonders lärmintensiven Arbeiten entstehenden Lärms, Auswertung und Protokollierung der Messergebnisse und bei der Messung ausgeführten Arbeiten. Klärung bei Baulärmüberschreitungen, Information der Betroffenen und Behörden, Erarbeitung von Stellungnahmen, Vorschlag und Abstimmung erforderlicher Schutzmaßnahmen. Veranlassen und prüfen erforderlicher Ausnahmeanträge/Anzeigen für Arbeiten des ANBau in geschützten Zeiten sofern nach Landesrecht erforderlich, fachliche Begleitung der Erstellung von Baulärmprognosen. | x x x x x x x x x |
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 10/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
(10) Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Beschwerdemanagement Baulärm (z.B. x Ansprechpartner für die betroffene Bevölkerung, Information von Behörden, Information von Anwohnern mittels öffentlicher Informationsveranstaltungen, Bürgersprechstunden und Medien etc. über bevorstehende emissionsrelevante Bautätigkeiten, Fertigung von Stellungnahmen).
(11) Überwachen, dass die benachbarte, schützenswerte Bebauung vor baubedingtem Lärm x und Erschütterungen geschützt wird und die dazu erforderlichen Beweissicherungsmaßnahmen seitens des ANBau durchgeführt werden.
(12) Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des angeordneten messtechnischen x Monitorings.
(13) Prüfen der Auswertungsergebnisse des messtechnischen Monitorings des AN Bau und der x tagesscharfen und Immissionsort - bezogene Ermittlung der Beurteilungspegel und unzulässiger Immissions-Richtwert (IRW)-Überschreitungen.
(14) Entfällt - Kontrolle der räumlichen Anordnung und fortlaufenden Anpassung des mobilen x Lärmschutzes und der sonstigen temporären Lärmschutzmaßnahmen entsprechend des Bauverlaufs
(15) Entfällt - Prüfen möglicher Entschädigungsansprüche dem Grunde nach und Ermitteln der x Höhe der Entschädigungen in Abstimmung mit dem AG und der Rechtsabteilung des AG.
(16) Entfällt - Vorbereitung und Vorlage erforderlicher Entschädigungsvereinbarungen. x
(17) Entfällt - Teilnahme an der Abnahme immissionsrelevanter Anlagen- und Zubehörteile. x
(18) Überwachen, dass die gesetzlich geregelten Ruhezeiten für Bauarbeiten (Nacht-, x Wochenend- und Feiertagsarbeiten) eingehalten werden und bei Abweichungen entsprechende behördliche Ausnahme und Informationsschreiben vorliegen.
(19) Überwachen, dass das betroffene Baustellenumfeld (Anwohner, Bebauung, natürliche x Umgebung) vor unzulässiger Staubentwicklung durch die Bautätigkeit, Bautransporte sowie ev. Aufbereitungs- und Behandlungsanlagen geschützt wird.
(20) Regelmäßige Kontrolle der durchzuführenden messtechnischen Überwachungs- bzw. x sonstigen Beweissicherungsmaßnahmen, Vorschläge für erforderliche Schutzmaßnahmen.
(21) Auswertung der Ergebnisse der messtechnischen und sonstigen x Überwachungsmaßnahmen sowie Klärung von möglichen Entschädigungsansprüchen dem Grunde nach in Abstimmung mit dem AG und der Rechtsabteilung des AG.
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
[Seite 11]
Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 11/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
(22) Beurteilen möglicher erschütterungsschutztechnischer baulich bedingter Auswirkungen des x Vorhabens auf benachbarte Gebäude und Ermittlung ev. entschädigungsrelevanter Ansprüche der Eigentümer dem Grunde nach, ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nach Abstimmung mit dem AG und dem Vorhabenträger.
(23) Entfällt - Überwachung der Durchführung von Messungen von Erschütterungen und/oder x sekundärem Luftschall nach Inbetriebnahme gemäß Auflage im Planfeststellungsbeschluss.
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 12/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
| 5. Umweltfachliche Bauüberwachung – Bodenschutz | ||||
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| (1) (2) (3) (4) (5) | Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zum Bodenschutz durch den AN Bau: • Überwachen der Einhaltung von Qualitätsanforderungen an den ordnungsgemäßen und fachgerechtem Umgang mit umzulagerndem Bodenaushub (z.B. Lagerung von abgeschobenem Oberboden in max. 2 m hohen Mieten, Begrünung mit Leguminosen, Anlegen von Rückhaltegräben für Niederschlagswasser) • Überwachen, dass vermeidbare Verdichtungen und Verunreinigungen verhindert werden, • Kontrolle, dass erforderlicher Sicherungsmaßnahmen wie Schutzzäune und Abdeckungen etc. umgesetzt werden • Überwachen der Vorkehrungen gegen Verunreinigungen des Bodens durch Betriebsstoffe der Baufahrzeuge und Leckagen im Bereich von Baustelleinrichtungs-, Lager- und Werkstattflächen • Ausschluss der Befahrung von verdichtungsgefährdete Zonen z.B. Uferrandstreifen oder Moorböden während oder direkt nach Regenperioden • Überwachung der Abwicklung von Logistikprozessen ausschließlich auf den vorgesehenen FlächenÜberwachung der Rekultivierung bzw. Wiederherstellung bauzeitlich genutzter Flächen und Baustraßen; Tiefenlockerung des Unterbodens, Aufbringen des Oberbodens vor Kopf; keine Befahrung des aufgelockerten Unterbodens. Entsteht im Zuge der Aushub- bzw. Abbrucharbeiten der Verdacht auf Boden- bzw. Grundwasserkontaminationen, ist umgehend der Auftraggeber zu informieren und auf Mitteilungserfordernisse gegenüber Behörden hinzuweisen. Es ist ebenfalls die mögliche Verursachung durch Dritte zu prüfen. • Dem AG sind Vorschläge für weiteres Vorgehen zu unterbreiten, und er ist über die notwendigen Maßnahmen (z.B. Einstellung der Bautätigkeit, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr) zu beraten. Diese sind mit dem AG abzustimmen. Die Umsetzung der Sofortmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen ist zu überwachen. Prüfen von Konzepten des ANBau zur Gefahrenabwehr beim Antreffen von Bodenverunreinigungen, Grundwasserkontaminationen und Altlasten. Begleitung weiterer technischer Erkundungen des Untergrundes im Verdachtsbereich, Abstimmung des weiteren Vorgehens mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, dem AG und dem Sanierungsmanagement. Nach einem sanierungsbedingten Bodenaushub ist die zur Erkundung der verbleibenden Restkontamination durchzuführende Sohl- und Stoßbeprobung der Baugrube zu überwachen. Die Baugrube ist bis zum Vorliegen der Zustimmung der Behörden und des AG zu den Analyseergebnissen offen zu halten. | x x x x x |
208.1212Z57 Umweltfachliche Bauüberwachung Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 21.01.2022
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.11 Seite 13/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
(6) Kontrolle der Beprobung von Logistik- / Behandlungsflächen durch den AN vor Beginn und x nach dem Ende der Nutzung (Beweissicherung).
(7) Mitwirkung und Dokumentation der ordnungsgemäßen Rückgaben der temporär genutzten x Flächen an die Eigentümer / Pächter.
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