26FEI88284_Anl 1.3b_Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU_VV BAU-STE des EBA.pdf

Bauüberwachung Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:27 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

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Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA

Rahmenbedingungen

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind.

Die Übertragung von Leistungen in der Funktion als Bauüberwacher Bahn gemäß VV BAU bzw. BAU-STE des EBA setzt voraus, dass die damit beauftragte(n) Person(en) ein der jeweiligen Baumaßnahme entsprechendes Anforderungsprofil gemäß der VV’en vorweisen kann und vom Bauherren/Vorhabenträger ausdrücklich bevollmächtigt ist/sind.

208.1212Z49 Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA Fachautor: I.NPM (V) | Heinz-Ulrich Günther | Tel.: 999-53093 Gültig ab: 01.11.2021

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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. Blatt 2/3 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284

1. Aufgaben der Bauüberwachung (gilt für VVBau und VVBau-STE)
Leistungstext
ANAGent- fällt
1234
(1) (2) (3) (4) (5)Mitwirken/Durchführen bei der Erstellung der erforderlichen Anzeigen nach VV BAU bzw. VV BAU- STE bei Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Teilnehmen an den Prüfungen/Abnahmen des ANBAU und protokollieren der Prüfungen gemäß Prüfkatalog „Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen“. MitwirkenbeiderErstellungdestechnischenSicherheitsberichtesbzw.TechnischesDossiersnach EIGV in Abstimmung mit dem Inbetriebnahmeverantwortlichen. Ergänzung und liefern der Unterlagen für das Inbetriebnahmedossier nach EIGV. Teilnahme beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit von Anlagenteilen oder der Gesamtanlage einschließlich Protokollierung nach konkreten Vorgaben des Auftraggebers. Entfällt - Bei Inbetriebnahmen zwischen zwei Bauzuständen (Zwischeninbetriebnahme) mit Einfluss auf den Bahnbetrieb sind folgende Beteiligte vor der Nutzung durch die BÜW zusätzlich zu unterrichten: - 3-S-Zentale (Maßnahmen von DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe mit Fahrgastbetrieb) - ZES und Anlagenbetreiber (Maßnahmen von DB Energie) DieerfolgteMeldungderBÜWistnachweislichzudokumentieren,z.B.imBautagebuch(Ort,Datum, Zeit,Nameund Funktion) desEmpfängersderMeldung, kurzeBeschreibungdes Sachverhaltes). DieentsprechendenRufnummernderzubenachrichtigenStellensindderBÜWimAuftaktgespräch mitzuteilen.x x x xx
2. Aufgaben der Bauüberwachung (gilt nur für VVBau )

(1) Wahrnehmen der Aufgaben des Bauüberwacher Bahn gemäß VV BAU (einschließlich Anlagen) in x der gültigen Fassung. Hierzu zählen insbesondere auch die Organisation, Durchführung und Dokumentation aller gemäß VV BAU erforderlichen Zwischenabnahmen und Abnahmen unter Beachtung der projektspezifischen Verfahrensfestlegungen des EBA, z.B.

  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
  • Überwachen der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
  • Technische und funktionale Abnahmen (protokollpflichtigen Tätigkeiten) durchführen

Für folgende Zwischenabnahmen und Abnahmen werden AG-seitig Sachverständige beigestellt. x Statische Abnahmen x Bodentechnische Abnahmen x Schweißtechnische Abnahmen x Telekommunikationstechnik x Leit- und Sicherungstechnik x Oberleitungsanlagen Die beigestellten Sachverständigen sind in die zuvor genannte Organisation einzubeziehen.

(2) Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks, sowie der Bauzwischenzustände auf x Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen und entsprechende nach konkreten Vorgaben des Auftraggebers.

208.1212Z49 Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024

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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. Blatt 3/3 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284

(3) Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe (z.B. Arbeits- und Lehrgerüste, x Baugrubensicherungen, Hilfsbrücken) auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen und den einschlägigen Unfallverhütungsbestimmungen und entsprechende Dokumentation nach konkreten Vorgaben des Auftraggebers.

(4) Überwachen der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen sowie den x Bauzwischenzuständen und entsprechende Dokumentation nach konkreten Vorgaben des Auftraggebers.

(5) Freigabe von Bauzuständen mit der zul. Geschwindigkeit für den Eisenbahnbetrieb, sofern sich nicht x die Inbetriebnahmeverantwortlichen die Freigabe vorbehalten haben.

(6) Durchführen der Schweißüberwachung an Gleisen und Weichen nach Ril 824.5010 (Voraussetzung: x Ausbildung Schweißüberwachung /Fachkraft Schienentechnik).

(7) Durchführen der Qualitätsüberwachung Schienenbearbeitung (QÜS) nach Ril 824.4001 x (Voraussetzung: Zusatzausbildung Qualitätsüberwachung Schienenbearbeitung / Fachkraft Schienentechnik).

3. Aufgaben der Bauüberwachung (gilt nur für VVBau-STE)
(1)Wahrnehmen der Aufgaben des Bauüberwacher Bahn gemäß VV BAU-STE (einschließlich Anlagen) in der gültigen Fassung. Der AN hat die Sachkunde für alle erforderlichen Einzelgewerke sicherzustellen.x

208.1212Z49 Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024

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