Bautechnik und technische Gebäudeausrüstung für das Heizkraftwerk Mühlhausen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Vergabestelle Landeshauptstadt StuttgartProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 126513-2026
- Verfahrensnummer
- 9cf88471-fb5e-4906-8d46-8c2645fecbde
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt umfangreiche Bau- und Ausbauleistungen für das Heizkraftwerk Mühlhausen aus. Der Auftrag umfasst ein breites Spektrum von Rohbauarbeiten über Fassaden- und Dacharbeiten bis hin zur technischen Gebäudeausrüstung wie Heizung, Lüftung und Kühlung. Es handelt sich um ein komplexes Bauvorhaben mit einem geschätzten Auftragsvolumen im mittleren einstelligen Millionenbereich.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Leistungen der Bautechnik und der technischen Gebäudeausrüstung: - Stahlbeton: ca. 1.700 m3 - Schalung: ca. 3.300 m2 - Bewehrung: ca. 335 t - Mauerwerk: ca. 210 m3 - Stahlbau- und Schlosserarbeiten: ca. 100 t - Dacheindeckung und -abdichtung: ca. 820 m2 - Betoninstandsetzung: ca. 500 m2 - Fassadenarbeiten: ca. 1.400 m2 (Kassettenwand, Vorhangfassade, WDV-S) - Dach- und Fassadeneinbauten: ca. 150 m2 (RWA, Dachentlüfter, Fenster, etc.) - Ausbauarbeiten: ca. 16.400 m2 (Estrich, Bodenbeläge, Trockenbau, etc.) - Brandschutzschottungen: ca.100 Stück - SW-/RW-Installation: ca. 285 m - TW-Installation: ca. 110 m - Heizungsinstallation: ca. 450 m (einschl. Verteilung und Regelung, Heizkörper, etc.) - Lüftungstechnik: u.a Dachzentrale für 4.000 m3/h-Fort- und Zuluft - Kühlung: u.a. Dach-Rückkühler etc.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bautechnik HKW Mühlhausen
Leistungen der Bautechnik und der technischen Gebäudeausrüstung: - Stahlbeton: ca. 1.700 m3 - Schalung: ca. 3.300 m2 - Bewehrung: ca. 335 t - Mauerwerk: ca. 210 m3 - Stahlbau- und Schlosserarbeiten: ca. 100 t - Dacheindeckung und -abdichtung: ca. 820 m2 - Betoninstandsetzung: ca. 500 m2 - Fassadenarbeiten: ca. 1.400 m2 (Kassettenwand, Vorhangfassade, WDV-S) - Dach- und Fassadeneinbauten: ca. 150 m2 (RWA, Dachentlüfter, Fenster, etc.) - Ausbauarbeiten: ca. 16.400 m2 (Estrich, Bodenbeläge, Trockenbau, etc.) - Brandschutzschottungen: ca.100 Stück - SW-/RW-Installation: ca. 285 m - TW-Installation: ca. 110 m - Heizungsinstallation: ca. 450 m (einschl. Verteilung und Regelung, Heizkörper, etc.) - Lüftungstechnik: u.a Dachzentrale für 4.000 m3/h-Fort- und Zuluft - Kühlung: u.a. Dach-Rückkühler etc.
Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland). Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische Vereinigungen im Ausland) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen. Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unterlagen können nach den Bedingungen des § 16 a EU VOB/A nachgefordert werden.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland). Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische Vereinigungen im Ausland) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen. Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unterlagen können nach den Bedingungen des § 16 a EU VOB/A nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 469455-2026
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Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
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Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
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nach voraussichtlichem Vertragsende- Instandhaltung von 192 Stadtbrunnen und ihren InstallationsanlagenAquaAcitvVergabestelle Landeshauptstadt StuttgartStuttgart, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.03.2025noch 6 Monate31.03.2027
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| 27.07.2026 | Lieferung und Montage von Holz-Aluminium-Fenstern und Außentüren | Offen | - | - |
| 24.07.2026 | Stahl- und Metallbauarbeiten für ein öffentliches Bauprojekt | Offen | - | - |
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Stuttgart · Offen · Frist 20.10.2026
Das Staatliche Hochbauamt Stuttgart vergibt Arbeiten für die Generalsanierung und den Umbau der Olgastraße 9 in Stuttgart zu einem Wohngebäude mit sieben Wohneinheiten. Der Auftrag umfasst eine eigene Trinkwasser- und Fernwärmeversorgung, Heizkörper, dezentrale Warmwasserversorgung und Zählung über Verteilerkästen sowie dezentrale Lüftungsgeräte und Abluftventilatoren; zusätzlich sind Instandhaltungsleistungen vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 336.243,98 Euro, die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
58 % ähnlichWärmeversorgungsanlage mit Fernwärmeübergabestation, Heizkörpern und Fußbodenheizung
Stuttgart · Offen · Frist 14.10.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt die Lieferung und Installation einer kompletten Wärmeversorgungsanlage aus. Die Anlage umfasst eine 70-kW-Fernwärmeübergabestation, etwa 8 Heizkörper (Röhren- und Flachheizkörper), circa 3.550 Meter Fußbodenheizungsrohr, einen Lufterhitzer für die Lüftungsanlage, Rohrleitungen und einen Heizkreisverteiler. Das offene Verfahren endet am 14. Oktober 2026 und wird ohne EU-Förderung durchgeführt.
57 % ähnlichFachplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der zentralen Wärmeversorgung
Stuttgart · Offen · Frist 11.10.2026
Das Staatliche Hochbauamt Stuttgart beschafft Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021. Gegenstand ist die Erweiterung und Sanierung der zentralen Wärmeversorgungsanlage auf dem Bundeswehrgelände der Alb-Kaserne, der Truppenunterkunft Heuberg und des Lagers übende Truppen in Stetten am kalten Markt, einschließlich eines neuen Kesselhauses, neuer Pelletkessel sowie der Teilsanierung und des teilweisen Austauschs bestehender Kesseltechnik. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,09 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 11. Oktober 2026.
57 % ähnlichHeizungs- und Kälteversorgungsanlagen für die neue Elefantenwelt der Wilhelma Stuttgart
Stuttgart · Offen · Frist 08.10.2026
Der Auftrag umfasst die Heizungs- und Kälteversorgungsanlagen für die neue Elefantenwelt der Wilhelma Stuttgart mit Elefantenhaus und Stallungen für bis zu 14 Elefanten, einem Restaurant sowie einem Eingangsgebäude mit Kasse und Shop. Auftraggeber ist das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,95 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026.
55 % ähnlichGas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten mit Sanitäreinrichtungen
Stuttgart · Offen · Frist 14.10.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart vergibt Installationsarbeiten für Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen sowie Sanitäreinrichtungen. Das Leistungspaket umfasst etwa 400 m Abwasserleitungen, 371 m Trinkwasserleitungen, 25 Sanitäreinrichtungen aus Porzellan, 10 Installationswände, eine Druckluftkompressoranlage mit Kältetrockner, eine Stiefelreinigungsanlage und 3 Außenhydranten in Stuttgart. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Oktober 2026.
53 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für eine kombinierte Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage
Pforzheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Pforzheim beauftragt Generalplanungsleistungen für den Neubau einer kombinierten Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage im Westen von Pforzheim. Geplant sind eine Gesamtleistung von etwa 14 MW elektrisch und 17,5 MW thermisch, ein Wärmespeicher mit 2.000 m³ sowie ein Heizhaus und Nebenanlagen. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst mit einer Grundbeauftragung der Phasen 1 bis 4; die Frist endet am 23. September 2026 um 10:00 Uhr.
53 % ähnlichFachplanung für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik beim Umbau einer Leitstelle
Eisenach · Offen · Frist 05.10.2026
Der Zweckverband Zentrale Leitstelle Westthüringen plant die umfassende Modernisierung und Erweiterung seines Hauptstandorts in Eisenach. Gesucht wird eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung in den Bereichen Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) für das bestehende Gebäude in der Straße An der Feuerwache 6. Der geschätzte Auftragswert beträgt 150.000 Euro; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
52 % ähnlichPlanungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär zur Sanierung des SWR-Funkhauses Stuttgart
Stuttgart · Offen · Frist 15.10.2026
Der Südwestrundfunk (SWR) beauftragt Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere für Heizung, Lüftung und Sanitär, im Rahmen der Sanierung seines denkmalgeschützten Funkhauses in Stuttgart. Betroffen sind Teilbereiche der Ebenen 02 bis 05 in den Bauteilen A und B mit einer Bruttogrundfläche von rund 6.000 m²; die Arbeiten umfassen unter anderem die Modernisierung von Büro-, Archiv- und Lagerflächen sowie technische, brandschutzbezogene und schadstoffbezogene Sanierungen bei laufendem Betrieb. Das Verfahren befindet sich im Teilnahmewettbewerb; die Frist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
52 % ähnlichDachabdichtungs- und Dämmarbeiten für öffentliche Gebäude
Stuttgart · Offen · Frist 30.09.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten für ein Bauprojekt aus. Der Umfang umfasst ca. 835 m² bituminöse Dachabdichtung, Dämmung, extensive Begrünung sowie Abdichtungsarbeiten an Bodenplatten und Fensterelementen. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
51 % ähnlichFachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Ravensburg · Offen · Frist 01.10.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg, vergibt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung eines Erweiterungsbaus am Verwaltungsgebäude in der Minneggstraße 1 in Ravensburg. Beauftragt werden Leistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), darunter die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 3. Für die technischen Baukostengruppen ist ein Bruttobudget von etwa 460.000 Euro vorgesehen; die Bauausführung soll von Oktober 2027 bis Oktober 2028 erfolgen, die Teilnahmefrist endet am 1. Oktober 2026.
51 % ähnlichGesamtsanierung der Heizungs- und Kälteanlage eines Polizeipräsidiums
Heilbronn · Offen · Frist 08.10.2026
Das Amt Heilbronn von Vermögen und Bau Baden-Württemberg schreibt die Gesamtsanierung der Heizungs- und Kälteanlage eines Polizeipräsidiums aus. Der Auftrag umfasst unter anderem etwa 450 Heizkörper, rund 350 Quadratmeter Heiz- und Kühldecken, Rohrleitungen, 11 Umluftkühler, eine Wärmeübergabestation mit etwa 400 Kilowatt sowie zwei wassergekühlte Kältemaschinen mit jeweils etwa 70 Kilowatt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.339.872,29 Euro; die Leistung ist in der Region Heilbronn zu erbringen, und die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026.
50 % ähnlichHeizungs- und Kälteanlagen für einen Universitätsneubau in Heidelberg
Heidelberg · Offen · Frist 21.09.2026
Ausgeschrieben sind Arbeiten für Heizanlagen und Kältetechnik im Neubau eines Universitätsgebäudes in Heidelberg. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Wärmeübertrager, Pumpen, Armaturen, rund 3.160 Meter Heizungsrohrleitungen, rund 4.170 Meter Rohrleitungen für die Kälteanlage, etwa 167 Flachheizkörper und 116 Ventilatorkonvektoren. Auftraggeber ist Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg, Dienstsitz Heidelberg; der geschätzte Auftragswert beträgt 2.857.410,32 Euro, und Angebote müssen bis zum 21. September 2026 eingereicht werden.
49 % ähnlichLufttechnische Anlagen inkl. Zu‑ und Abluft‑RLT‑Anlagen, Lüftungsgeräte, Leitungen, Umluft‑Kühlgeräte und Brandschutzklappen
Stuttgart · Offen · Frist 14.10.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft ein komplettes lufttechnisches System für ein Gebäude. Das Paket umfasst eine große Zu‑ und Abluft‑RLT‑Anlage (3.800 m³/h), zwei kleinere RLT‑Anlagen (je 300 m³/h), mehrere Lüftungsgeräte mit Teillaststeuerung, ca. 560 m² Lüftungsleitungen, ein dezentrales Umluft‑Kühlgerät samt Außeneinheiten sowie etwa zwölf motorisch gesteuerte Brandschutzklappen. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026.
49 % ähnlichFachplanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung im Landkreis Calw
Pforzheim · Offen · Frist 07.10.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim, sucht einen Rahmenvertrag für Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an verschiedenen Gebäuden im Landkreis Calw. Erfasst sind der Bauunterhalt mit Gesamtbaukosten bis 300.000 Euro brutto sowie optional kleinere Um- und Erweiterungsmaßnahmen bis zu 6 Millionen Euro brutto. Die Leistungen werden über Einzelaufträge abgerufen; der geschätzte Auftragswert beträgt 210.000 Euro, und die Frist endet am 7. Oktober 2026.
49 % ähnlichFachplanung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik für eine Dachsanierung
Ludwigsburg · Offen · Frist 12.10.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ludwigsburg, beauftragt Fachplanungsleistungen für die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (HLS) nach Teil 4, Abschnitt 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gegenstand ist die Dachsanierung des Gebäudes C2 der August-Hermann-Werner-Schule in Markgröningen, einschließlich der Demontage, Zwischenlagerung und späteren Wiederaufstellung eines Lüftungsgeräts, der Anpassung von Dachdurchführungen und Leitungen sowie der brandschutzgerechten Bearbeitung von Schächten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 76.054,62 Euro; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026, 21:59 Uhr.
49 % ähnlichSanierung der Heizringleitung der Messe Stuttgart
Offen · Frist 05.10.2026
Die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG beschafft die Sanierung der Heizringleitung auf dem Messegelände Stuttgart. Die Ausschreibung umfasst ein Los; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Der Leistungsort liegt in der Region Stuttgart (NUTS-Code DE1), die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
48 % ähnlichErneuerung der Heizzentrale mit Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen
Schwäbisch Hall · Offen · Frist 14.10.2026
Das Staatliche Hochbauamt Schwäbisch Hall beauftragt die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Gewerke Heizung, Sanitär und Lüftung im vorhandenen, teilweise zu erweiternden Kesselhaus der Carl-Schurz-Kaserne in Hardheim. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,46 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
48 % ähnlichHeizungsarbeiten für den Neubau eines Fußballstadions mit Trainingsgebäude
Offenburg · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, beschafft Heizungsarbeiten für den Neubau eines Fußballstadions mit Trainingsgebäude in Offenburg. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, einen Pufferspeicher, Verteileranlagen, Umwälzpumpen, Ausdehnungsgefäße sowie rund 15.200 Quadratmeter Fußbodenheizung mit etwa 1.350 laufenden Metern Systemrohr und Isolierung. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 9:30 Uhr eingereicht werden; einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
47 % ähnlichPlanungsleistungen für Wärme-, Kühl- und Kälteinfrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof
München · Offen · Frist 12.11.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt umfassende Planungsleistungen für die Wärme-, Kühl- und Kälteversorgung im Klärwerk Gut Marienhof. Beauftragt werden stufenweise die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 einschließlich Ingenieurbau, Tragwerksplanung, technischer Ausrüstung, Verkehrsanlagen sowie der Koordination aller Planungen; die Umsetzung ist in zwei Bauabschnitten für Wärmenetz und Kühlwassersystem vorgesehen. Der Standort liegt in München, die Angebotsfrist endet am 12. November 2026 um 10:00 Uhr; die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt eines Förderbescheids des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
47 % ähnlichWärmeversorgungs- und Kälteanlagen für den Bauabschnitt 2C+D
Calw · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Calw, Eigenbetrieb Immobilien der Kreiskliniken Calw und Nagold, beschafft Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen im Landkreis Calw. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem ein Gas-Brennwertkessel mit 1.750 kW, 42 Gliederheizkörper, 290 m² Kühldeckensysteme, fünf hygienische Umluftkühler, fünf Umluftkühler für EDV-Räume sowie Verteiler, Pumpen und Regeltechnik. Vorgesehen sind außerdem etwa 1.800 m Rohrleitungen aus Edelstahl und etwa 2.000 m Stahlrohrleitungen; die Ausführungsdauer beträgt 523 Tage, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
47 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Wolfer & Goebel Bau GmbH
Zuschlagswert: 11.891.000,48 EUR · Vertragsschluss: 06.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
268 vergleichbare Verfahren, davon 184 mit erfasstem Zuschlag · 123 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 348.962 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 99 % aus 52 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Paul + Gampe + Partner GmbH · Esslingen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Blackstone Industrie- & Gebäudetechnik GmbH · Karlsruhe
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Eugen Heinz GmbH · Dusslingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Julius Gaiser GmbH · Ulm
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HET Haus- u. Energietechnik GmbH · Albstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IFB Ingenieure GmbH · Bad Teinach-Zavelstein
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MB Gebäudetechnik GmbH · Waiblingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
LORCHER Klimatechnik GmbH & Co. KG · Lorch-Waldhausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
ID Ingenieurbüro Dresen & Birg PartG · Karlsruhe
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
RWG Gebäudetechnik GmbH · Hemmingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Baden-Württemberg, nach Vertragsende sortiert.
- Markierungsarbeiten 2026/27 an der Anschlussstelle Kempten
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.10.2027
Auftragnehmer: ROSTRA VR GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 27.08.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Nachspannung der Steghänger an Verteilerstegen für Stuttgart 21
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2029
Auftragnehmer: PFEIFER Structures GmbH
Vertragsschluss: 19.05.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenverträge für Tiefbau-, Rohrbau- und Strombauarbeiten
TWS Netz GmbH · Ravensburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2030
Auftragnehmer: Pfaffinger Bau SE +15 weitere
Vertragsschluss: 02.06.2026
Zuschlagswert: 65.800.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
70178 · Stuttgart
65-8DLZBau@stuttgart.de00094 erfasste Verfahren, davon 55 vergeben. 7 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungspräsidium Karlsruhe
vergabekammer@rpk.bwl.de+49 721 926-8730
Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
65-8DLZBau@stuttgart.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:34 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 23.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:13 (Europe/Berlin)
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