Baustelleneinrichtung und Bauwasserversorgung für eine Eisenbahntunnelübungsanlage
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 21.10.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Baustelleneinrichtung (45113000)
- Bauarbeiten für Fortbildungseinrichtungen (45214500)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 694975-2026
- Verfahrensnummer
- c957fc93-9a2a-45f4-8c5c-bd46b3bc0798
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 15 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt Arbeiten für die Baustelleneinrichtung beim Neubau einer Eisenbahntunnelübungsanlage an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, Zweigstelle Crossen, aus. Zum Umfang gehören unter anderem Büro- und Sanitärcontainer, eine Bauwasserversorgung sowie rund 3.100 Quadratmeter Baustraße; die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz, Errichtung einer Eisenbahntunnelübungsanlage in Crossen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los 01 - Baustelleneinrichtung
In der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, Zweigstelle Crossen ist der Neubau einer Eisenbahntunnelübungsanlage geplant. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Errichtung der Baustelleneinrichtung inkl. der Bauwasserversorgung. # Leistungsübersicht: 1 Stück Bürocontainer, Doppelcontainer, errichten, vorhalten, demontieren; 1 Stück Waschraum / WC-Anlage, errichten, vorhalten, demontieren; 1 Stück Duschraum, errichten, vorhalten, demontieren; 3.100 m² Baustraße herstellen; 4.500 m² Baustraße ausbauen; 1 Stück Bauschild 5,00/7,75 m errichten, vorhalten, demontieren; 210 m Bauzaun, Höhe 1m, errichten, vorhalten, demontieren; 150 m Bauzaun, Höhe 2m, errichten, vorhalten, demontieren; 240 m Vordämmtes Rohrsystem PE 40x3,7 TW; 4 Stück Bauwasserverteiler
Frist: 21.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 01 - Baustelleneinrichtung
- Preis 100 %
- 100 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 1,8 MB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 2,6 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 1,7 MB | |
| Sonstiges | 107 KB | |
| Sonstiges | 3,7 MB | |
| Sonstiges | 389 KB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Sonstiges | 6 KB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 610 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 481 KB |
Anforderungen
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.10.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.