Baustelleneinrichtung mit Besprechungscontainer und Büromaterialien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- CPV-Codes
- Baustelleneinrichtung (45113000)
- Bekanntmachung
- ausschreibung.halle.de
- Bekanntmachungsnummer
- 340888-2026
- Verfahrensnummer
- 62588414-0342-46b6-9b0a-e000a1885d4d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Halle (Saale) beschafft für das Campushaus Halle-Neustadt eine Baustelleneinrichtung mit dem Aufstellen eines Doppelcontainers als Besprechungsraum und der Bereitstellung von Büromaterialien. Die Leistung ist in Halle (Saale) zu erbringen; Angebote können bis zum 18. Juni 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Los 26 - Baustelleneinrichtung 02
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Zentrum für Begegnung und Kompetenzentwicklung - Campushaus Halle-Neustadt, Just Transition Fund (JTF), Baustelleneinrichtung 02
- Aufstellen von Doppelcontainer Besprechung - Büromaterialen für Container bereitstellen
Frist: 18.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 8 TVergG LSA
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- -
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß § 8 TVergG LSA
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 543111-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.