Änderungspaket 1 vom 15.09.2026 (PDF)

Baureifmachung und Bodensanierung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:26 (Europe/Berlin)

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LV: Baureifmachung Seite: 1 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  1. Allgemeines

Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen betreffen Abbruch-, Aushub- und Entsorgungsleistungen im Rahmen der Baufreimachung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal einschließlich aller dazugehörigen Arbeiten und notwendigen Leistungen, die zum Schutz von Arbeitnehmern erforderlich sind.

Die einzelnen Arbeiten sind nachfolgend beschrieben.

Allgemeine Projektbeschreibung

Bauherr: Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Lise-Meitner-Straße 15-25 42119 Wuppertal

Objekt: Bodensanierung/Baureifmachung einer ehemaligen Industrieliegenschaft für den Neubau der 7.Gesamtschule, Wuppertal

Anschrift: Bockmühle 12-18 42289 Wuppertal

  1. Aufgabenstellung - Projektbeschreibung

Die Stadt Wuppertal beabsichtigt die Errichtung einer Gesamtschule im Wuppertaler Osten.

Das dafür ausgesuchte, etwa 11.200 m² große Grundstück, liegt im Stadtbezirk Heckinghausen. In der direkten Umgebung befinden sich überwiegend Geschosswohnungsbauten sowie gewerblich und industriell genutzte Flächen und Gebäude.

Das Gelände erstreckt sich weitestgehend ebenerdig in nordöstlicher Ausdehnung entlang der Straße Bockmühle. Die charakteristische Länge von etwa 230 m des Grundstücks erstreckt sich entlang der Straße Bockmühle. Die Grundstückstiefe im Bereich der ehemaligen Fabrikhallen weist in südöstlicher Richtung eine Tiefe von etwa 65 m auf, in nordwestlicher Richtung verjüngt sich das Grundstück auf eine Grundstückstiefe von etwa 31 m.

Im Nordwesten grenzt das Grundstück an eine Wohnbebauung an. Im südöstlichen Bereich wird das Gelände durch die Stichstraße Erwinstraße unterbrochen und schließt mit einer Parkplatzfläche an die benachbarte Wohnbebauung an.

In südwestlicher Ausdehnung wird das Grundstück durch einen Hang zu den höher liegenden Nachbargrundstücken in der Emil-Wagner- Straße abgegrenzt. Zufahrten zum Grundstück befinden sich an der Straße Bockmühle im nordöstlichen Bereich und in der Stichstraße Erwinstraße als Hofdurchfahrt.

Die Nutzung des Grundstücks sowie der Liegenschaften konzentrierte sich über weite Teile des 20. Jahrhunderts auf die metallverarbeitende Industrie.

Im Zuge einer vorbereitenden Maßnahme wurde der oberirdische Rückbau der

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LV: Baureifmachung Seite: 2 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Im Zuge einer vorbereitenden Maßnahme wurde der EUR EUR oberirdische Rückbau der Fabrikhallen, einschließlich Industrieschornstein sowie der Teilrückbau des Haupt- / Verwaltungsgebäudes durchgeführt. Der Rückbau erfolgte bis Oberkante Bodenplatte.

Im Rahmen dieser Ausschreibung ist der Abbruch sämtlicher Oberflächenversiegelungen und ehemaliger Gebäudefundamente, Keller, Gruben / Gräben sowie der Abtrag und die Entsorgung von belasteten Auffüllungen durchzuführen. Im Bereich des Anbaus des Arthotels befindet sich eine Teilunterkellerung. Der Abbruch der Geschossdecke des Kellers sowie des aufsteigenden Mauerwerks und der Kellerbodenplatte ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Es wird vermutet, dass sich der Keller ursprünglich über die gesamte Fläche des Anbaus erstreckt. Ergänzend sollen sämtliche ehemalige Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, die ggf. im Baufeld vorgefunden werden abgebrochen und entsorgt werden. Im Bereich der Halle 6B wurde zusätzlich zum bestehenden Brunnen ein Schacht gefunden. Ggf. handelt es sich hier um einen ehemaligen Brunnenschacht. Sowohl der Schacht im Bereich Halle 6B sowie bekannte Brunnen sollen zurückgebaut und fachgerecht verschlossen werden. Im Bereich des Außenhofes befindet sich ein ehem. Hochteich (4,0 m x 5,0 m) der vollständig im Rahmen der Baureifmachung zurückzubauen ist.

Im Rahmen des oberirdischen Rückbaus wurden mehrere Gruben, Anlagenfundamente sowie Gräben erschlossen (Bereich 4b sowie 5b). Auch im Bereich der Hallen 6b und 6c wurde zusätzlich ein Keller erschlossen. Der u.a. mit Auffüllungen, in denen visuell asbesthaltige Bestandteile zu erkennen waren, verfüllt wurde. Die asbesthaltigen Auffüllungen wurden fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Ergänzend wurden im Zuge des oberirdischen Rückbaus in Teilbereichen bei Öffnungen Asphalt unterhalb der bestehenden Oberflächenbefestigung erschlossen. Konkrete Angaben zur Mächtigkeit und chemischen Qualität des Asphalt sowie der Ausdehnung liegen nicht vor.

Die gesamte Maßnahme dient auch der Vorbereitung des Baugrunds für den Neubau des Schulgebäudes. Der Hochbau wurde bereits an einen Totalunternehmer vergeben.

Vorangegangene Untergrunduntersuchungen ergaben eine Belastung der flächig vorhandenen Auffüllungen im Wesentlichen mit Schwermetallen wie Kupfer, Zink, Thallium etc.. Bereichsweise liegt eine Beaufschlagung mit MKW sowie PAK vor. Eine erste orientierende abfalltechnische Einstufung der Auffüllungen ergab Einstufungen BM-F3 und DK 1. Überschreitungen der Zuordnungswerte DK 1 sind in der Regel auf TOC aus elementarem Kohlenstoff zurückzuführen. Baubegleitend erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Schurfbeprobungen eine Untersuchung auf AT4, GB21, den Brennwert, die Säureneutralisationskapazität und den elementaren

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LV: Baureifmachung Seite: 3 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge AT4, GB21,Einheit denEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Brennwert, die Säureneutralisationskapazität und den EUR EUR elementaren Kohlenstoffgehalt ROC, um ggf. eine Einzelfallzustimmung für die Entsorgung zu beantragen.

Im Rahmen der ausgeschriebenen Arbeiten sind die anstehenden anthropogenen Auffüllungen kampfmittelbedingt auszuheben, um erforderliche Flächensondierungen durchführen zu können. Im Neubaubereich ist, je nach geotechnischen Eigenschaften, auch der unterlagernde Schluff auszuheben und gegen ein kornabgestuftes unbelastetes natürliches Mineralgemisch (Kies-Sand) zu ersetzen.

Aufgrund der Platzverhältnisse auf der Baustelle ist es beabsichtigt, das Aushubmaterial nach Möglichkeit direkt nach Verladung abzufahren. Dazu ist im Vorfeld der Aushubarbeiten eine rastermäßige Untersuchung der Auffüllung mittels Schürfen durchzuführen. Die Schürfe werden vom baubegleitenden Fachgutachter entsprechend der EBV und DepV untersucht und abfalltechnisch eingestuft, sodass entsprechend der Einstufung die Rasterfelder ausgehoben und entsorgt werden können. Eine Zwischenlagerung auf dem Baufeld ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Die Aushubtiefen der Auffüllung betragen ca. zwischen 1,0 m bis ca. 3,1 m. Die mittlere Auffüllungsmächtigkeit wird mit ca. 2,0 m abgeschätzt.

Im Randbereich des Grundstücks bzw. zu Bestandsgebäuden sind Böschungen unter 45° anzulegen.

Die Bestandsbebauung reicht bis an die Grundstücksgrenze heran. Die Abbrucharbeiten der Fundamente sind so durchzuführen, dass Schäden an benachbarten Flächen und Gebäude vermieden werden und keine statisch unsicheren Zustände auftreten.

Das Gelände liegt gemäß einer Kampfmittelauskunft vom 09.01.2019 (AZ 22. 5-3-5124000-138/18/) in einem Kampfmittelverdachtsgebiet ohne konkreten Kampfmittelverdacht.

Entsprechend einer Kampfmittelexpertise vom 08.05.2026 kann eine begleitende Kampfmittelräumung durchgeführt werden. Diese Leistung zur Kampfmittelräumung ist vom AN zu erbringen. Dazu sind Räumfirmen mit Berechtigung nach den §§ 7, 9, 19 und 20 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518) in der jeweils geltenden Fassung vom AN einzusetzen.

  1. Baustelleneinrichtung

Die zu bearbeitende Baufläche befindet sich auf einem Grundstück am Rande einer von dichter Wohnbebauung geprägten Umgebung von Wuppertal- Barmen im Stadtteil Heckinghausen.

Der Standort wird durch eine Haupttorzufahrt an der östlich angrenzenden Straße Bockmühle erschlossen. Im Rahmen des oberirdischen Rückbaus wird die vorhandene Toranlage (grünes Tor) zurückgebaut und

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LV: Baureifmachung Seite: 4 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Straße BockEinheit mühle erschlossen. Im Rahmen desEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) oberirdischen Rückbaus wird EUR EUR die vorhandene Toranlage (grünes Tor) zurückgebaut und durch eine Bauzaunanlage mit Bauzauntor ersetzt. Die Bockmühle ist eine in nord- südlicher Richtung verlaufende Einbahnstraße. Die Fabrikhallen entlang der Bockmühle sind Teil einer Blockrandbebauung. Die Gebäudekanten der Hallen grenzen hier direkt an den Bürgersteig.

Ein südlich des Verwaltungsgebäudes gelegener Parkplatz ist ebenfalls über die Bockmühle anzufahren. Diese Fläche dient während der Ausführungszeit u.a. als gewerkeübergreifende Baustelleneinrichtung mit vom AG zur Verfügung gestellten Sanitäreinrichtungen.

Für die AN-eigene Baustelleneinrichtung und als Zwischenlagerfläche kann die gesamte Fläche genutzt werden. Die derzeitige Torzufahrt (ersetzt durch Bauzaunanlage nach Abschluss des Rückbaus) soll über den Zeitraum der Rückbauarbeiten als Zufahrt zur Baustelle genutzt werden. Die Andienung der Baustelle ist für größere Lastkraftwagen über die Bockmühle in Nord-Südrichtung möglich.

Grundsätzlich ist die Wahl der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen auf dem Rückbaufeld dem Auftragnehmer, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, überlassen. Die Sicherung der Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen im Baufeld ist Sache des AN. Das Management der auf der Baustelle entstehenden Haufwerke aus Abbruchfraktionen ist Sache des AN und so zu gestalten, dass ein fortlaufender, termingerechter Ablauf sichergestellt ist. Mit Abschluss der Arbeiten ist das Gelände vollständig zu räumen. Transportgenehmigungen für schweres Gerät und Abtransporte sind Sache des AN. Anträge und Genehmigungsgebühren sind durch den AN zu beantragen und zu begleichen. Hierfür erfolgt keine weitere Vergütung.

Eine Nutzung öffentlicher Flächen als Baustelleneinrichtung ist für den Zeitraum der Baureifmachung/Bodensanierung bzw. des unterirdischen Rückbaus nicht vorgesehen. Die Baustelleneinrichtung umfaßt alle Leistungen, die für eine funktionsgerechte sowie technisch einwandfreie Durchführung der hier ausgeschriebenen Arbeiten notwendig sind.

Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer eine Anschlussmöglichkeit für Baustrom mit Zähleinrichtung im Kellergeschoss des verbleibenden Verwaltungsgebäudes. Seitens der Firma, die derzeit den oberirdischen Rückbau durchführt, wurde eine neue Anschlussmöglichkeit geschaffen indem aus dem Bestandskeller ein Kabel in das Baufeld gezogen wurde. Das Kabel ist vorhanden und kann weiterhin für den Anschluss eines Baustromverteilers genutzt werden. Ein Anschluss für Wasser ist am Unterflurhydrant im Gehwegbereich der Bockmühle, in Nähe der Torzufahrt, möglich. Der Wasseranschluss ist vom AN zu beantragen und zu organisieren. Der Auftraggeber trägt die Verbrauchskosten für Strom und Wasser. Die Gestellung und Anschluss einer Strom- Hauptunterverteilung

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LV: Baureifmachung Seite: 5 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge VerbrauchskEinheit osten für Strom undEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Wasser. Die Gestellung und Anschluss einer Strom- EUR EUR Hauptunterverteilung sowie von Baustromverteilern in die und in den Rückbereichen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Dies gilt ebenso für die erforderlichen Leitungen für Wasser vom Hydrantenanschluss zu den Verbrauchsstellen des Auftragnehmers. Die Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit des querenden Bürgersteigs obliegt dem AN. Die Ausführung der internen Wasserversorgung ist den Anforderungen einer Bearbeitungszeit über den Winter anzupassen.

Alle Arbeiten zur Schaffung eines ordnungsgemäß abgetrennten Bereiches sowie die Baustellensicherung zum öffentlichen Raum erfolgen durch den Auftragnehmer.

Öffentliche Oberflächen sind zu schützen oder nach Fertigstellung der Baumaßnahme wiederherzustellen. Der Zustand der Oberflächen ist vor Baubeginn vom AN zu dokumentieren (Beweissicherung). Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Grundstücksfläche für die Bedienung der Baustelle sind in die Baustelleneinrichtung bzw. in die Einheitspreise einzukalkulieren (Beschilderung, Verkehrsführung, Baustraßen, Reinigung öffentlicher Straßen usw.). Es ist darauf zu achten, dass auf die Baustelle zurückzuführende Verschmutzungen - z.B. durch Lastkraftwagenverkehr - von öffentlichen Straßen vermieden werden. Gegebenenfalls ist geeignetes Reinigungsgerät (z.B. Kehrmaschine) einzusetzen, um verschmutzte öffentliche Straßenbereiche zu säubern. Dies ist in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Erfahrungsgemäß ist von einer mehrmaligen Reinigung am Tag auszugehen.

Aufenthaltsräume sind nicht verfügbar und in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

  1. Nachbarschaft

Die Baustelle und die Zuwegung hierzu ist von der öffentlichen Fläche so zu trennen und abzusichern, dass ein Betreten durch Unbefugte nicht möglich ist.

Eine Belästigung der benachbarten Wohnbebauung durch Staub und Lärm ist durch geschlossene Lagerung oder Befeuchten offen gelagerter Abbruchabfälle und den Einsatz lärm- und emissionsarmer Arbeitsverfahren auf ein Minimum zu reduzieren.

Im Rahmen der Maßnahme ist durch den Auftragnehmer ein baubegleitendes Erschütterungsmonitoring durchzuführen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber bei Überschreiten der Warnschwellen- /Triggerwerte von Messstellen und hat entsprechend seine Arbeiten zu unterbrechen oder immissionsmindernde Maßnahmen zu treffen.

  1. Bestand und Belastungssituation

Der Gebäudebestand wurde im Rahmen einer vorgezogenen

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LV: Baureifmachung Seite: 6 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge 5. BestandEinheit und BelastungssituationEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der Gebäudebestand wurde im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme oberirdisch abgebrochen. Im Rahmen des oberirdischen Rückbaus wurden mehrere Hohlräume sowie ein Bestandskeller erschlossen, die z.T. verfüllt waren. Die Hohlräume sind provisorisch verfüllt worden. Die erschlossene unterirdische Bestandsinfrastruktur (Keller) wurde von den Anschüttungen befreit und sind im Zuge der Baureifmachung/Bodensanierung vollständig zurückzubrechen. Etwaige weitere Hohlräume oder unterirdische Infrastruktur kann nicht ausgeschlossen werden. Sämtliche Oberflächenbefestigungen und Bodenplatten der Gebäude sind noch vorhanden.

Wesentliche Schadstoffbelastungen:

Im Rahmen von Untergrunduntersuchungen wurde eine flächig vorhandene Auffüllung mit einer mittleren Mächtigkeit von ca. 2,0 m detektiert. Abfalltechnische Voruntersuchungen zur Einstufung der Auffüllungen ergaben Einstufungen von BM-F3 bis DK 1, in der Regel aufgrund von Schwermetallbelastungen und untergeordnet Kohlenwasserstoffen. Die erschlossenen Hohlräume sowie Keller waren z.T. mit grobem Bauschutt und Müll etc. verfüllt. In Teilbereichen wurde ein Asbestverdacht ausgewiesen, daher wurde die Auffüllungen in diesen Bereichen im Rahmen des oberirdischen Rückbaus bereits ausgehoben und fachgerecht entsorgt.

  1. Auskünfte zur Ausschreibung

Auskünfte zur Ausschreibung sind unter Einhaltung der vorgegebenen Kommunikationswege und Adressaten des Auftraggebers einzuholen.

  1. Massenermittlung

Von den abgebrochenen Gebäuden lagen keine alten Bauakten vor. Insofern liegen auch keine Unterlagen über die abzubrechende unterirdische Bebauung vor.

Die vom Anbieter im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten jeweils dort, wo Pauschal- oder Stückpreise ausgewiesen sind, als Pauschal- oder Stückpreis für die komplette und fertige Leistung einschließlich aller evtl. erforderlicher Nebenleistungen, auch wenn diese nicht explizit beschrieben sind. Sofern Einheitspreise ausgewiesen sind, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß bzw. anhand von Wiegescheinen.

  1. Anlagen zum Leistungsverzeichnis

Dem LV sind ergänzende Pläne und Unterlagen zur Lage, Schadstoffuntersuchungen und Bestandsdokumentationen beigefügt.

  1. Grundsätzlicher Arbeitsablauf

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LV: Baureifmachung Seite: 7 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) 9. Grundsätzlicher Arbeitsablauf EUR EUR

Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Entsiegelung des Geländes, der Abbruch von Altfundamenten und der Abtrag der Auffülllungen. Ergänzend sollen sämtliche unterirdische Sparten (Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen etc. vollständig ausgebaut werden).

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird eine Zwischenlagerung ausgehobenen Auffüllmaterials zur abfalltechnischen Einstufung ausgeschlossen. Daher ist zu Beginn der Abbruch- und Aushubmaßnahme eine rastermäßige Untersuchung der Baufläche vorgesehen. Es ist geplant je ca. 1.000 t eine Mischprobe der Auffüllung durch den baubegleitenden Gutachter zu entnehmen und zu untersuchen um anschließend eine Direktabfuhr, basierend auf der Rastereinstufung, durchzuführen. Der Zeitraum zwischen Probenahme der Schürfe und Vorlage der Analysenergebnis beträgt ca. 2 Wochen. Diese Arbeiten sind als erstes durchzuführen. Nach Durchführung der Schürfe kann z.B. mit dem Aufnehmen von unbelasteten Oberflächenbefestigungen begonnen werden. Vor Durchführung der Schürfe ist eine Drohnenbefliegung mit Luftbilderstellung zur Feststellung des Ist-Zustands durchzuführen.

  1. Arbeitsschutz

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur unterwiesenes und geeignetes Personal zum Einsatz kommt, welches die geforderte Fach

und Sachkunde besitzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, alle behördlichen Auflagen zum Arbeitsschutz, Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie der Arbeitsschutz- und Umweltbehörden, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung anfallen, umzusetzen.

Der Auftragnehmer hat insbesondere die Forderungen der TRGS 524 bei der Planung seiner Arbeiten, der Baustellenorganisation, der Baustelleneinrichtungen sowie im Rahmen seiner Leistungserbringung vollumfänglich umzusetzen. Vor Aufnahme der Arbeiten hat der AN alle notwendigen Anzeigen einzureichen und die Vorlage aller gesetzlich geforderten Dokumentationen nachzuweisen. Dem AG sind Kopien dieser Dokumente vor dem Beginn seiner Arbeiten zu übergeben sowie während seiner Leistungserbringung ständig zu ergänzen. Insbesondere hat der AN oder der durch ihn eingesetzte Nachunternehmer seine Zulassung gemäß Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten nachzuweisen, auch wenn ein Umgang mit Asbestprodukten dieser Definition voraussichtlich nicht anfällt. Die Baumaßnahme wird auftraggeberseitig durch eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination - SiGeKo gem. BaustellV begleitet. Alle Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle sind mit

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LV: Baureifmachung Seite: 8 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge begleitet.Einheit AlleEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der EUR EUR Baustelle sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Die Pflichten des Auftragnehmers als Arbeitgeber für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleiben davon unberührt.

Durch den Auftragnehmer sind für den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortliche Leitungskräfte, welche über die Sachkunde nach TRGS 519

  • Asbest, TRGS 521 - KMF sowie TRGS 524 verfügen, gegenüber dem Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten namentlich und mit den entsprechenden Nachweisen ihrer Qualifikation vorzustellen.

Durch den Auftragnehmer ist die ständige Anwesenheit der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Leitungskraft zu gewährleisten. Die Abwesenheit der Leitungskraft des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber die Bauarbeiten für den Zeitraum der Abwesenheit der Leitungskraft einstellen zu lassen.

  1. Verwertung und Entsorgung

Im Rahmen des Gesamtprojektes 7. Gesamtschule Wuppertal wird ein besonderer Fokus auf das nachhaltige, ressourcensparende Bauen gelegt. Dafür sollen sowohl in der Rückbau-, wie auch in der Neubauphase Konzepte des Urban Mining in Bezug auf wiederverwendbare Rückbaumaterialien und hochwertige Verwertungen von mineralischen Bauteilen zu rezyklierten Gesteinskörnungen und deren Einsatz im Neubau berücksichtigt werden. Das Projekt wird eng durch ein Beratungsbüro für zirkuläres Bauen begleitet.

Daraus folgt für die Transportwege zu Annahme- und Aufbereitungsstellen auch eine Einschränkung der Entfernung von anzudienenden und in den Einzelpositionen anzubietenden Verwertungsstellen.

Für die Pflichten zur Abfallentsorgung und die besonderen Anforderungen und Bedingungen des Auftraggebers zum Umgang mit gefährlichen Abfällen wird hiermit auf die gesonderten Vertragsbedingungen Abfall des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal verwiesen.

Die Plausibilität der angebotenen Einheitspreise sowie der Nachweis der kalkulierten Entsorgungswege und ausreichender Annahmekapazitäten der Verwertungsstellen sind vom Bieter auf Verlangen im Rahmen der Vergabegespräche gemäß § 15 VOB/A schlüssig darzulegen. Ein späterer Wechsel der Annahmestellen ist rechtzeitig anzuzeigen.

Der Auftragnehmer hat bei seiner Angebotskalkulation geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Verwertungs- und Entsorgungswege zu berücksichtigen und die vorgesehenen Stoffströme nachvollziehbar darzustellen. Dabei ist die vorrangige Wiederverwendung geeigneter Materialien auf dem Baugrundstück sowie eine mögliche externe Aufbereitung und Verwertung zu berücksichtigen. Geeignete mineralische Materialien aus den Rückbau- und Abbrucharbeiten sind hinsichtlich ihrer Eignung für eine Aufbereitung

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LV: Baureifmachung Seite: 9 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Geeignete mEinheit ineralische Materialien aus den Rückbau- undEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abbrucharbeiten EUR EUR sind hinsichtlich ihrer Eignung für eine Aufbereitung zu Recyclingbaustoffen zu prüfen. Soweit die technischen, umweltrechtlichen und projektspezifischen Anforderungen erfüllt werden, ist eine Aufbereitung und anschließende Wiederverwendung der Materialien auf dem Baugrundstück anzustreben. Die Entscheidung und Freigabe hierüber obliegt dem AG in Abstimmung mit dem begleitenden Fachgutachter. Für die Wiederverwendung und den Einbau von Recyclingbaustoffen sind die jeweils geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Einbauweise und der Lage zum Grundwasser, zu beachten. Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, dass geeignete Recyclingmaterialien auch ab einem Abstand von mindestens 1,0 m oberhalb des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes eingebaut werden können, sofern die hierfür erforderlichen material- und einbaubezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen für die Verwertung und Entsorgung von Materialien stellen voraussichtliche Mengen auf Grundlage des derzeitigen Planungs- und Kenntnisstandes dar. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Vorliegen der erforderlichen Untersuchungs- und Qualitätsnachweise über den weiteren Verbleib geeigneter Materialien zu entscheiden. Sofern die technischen, umweltrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Material auf dem Baugrundstück wiederverwendet, auf einer benachbarten Baumaßnahme verwendet, einer externen Verwertung oder einer ordnungsgemäßen Entsorgung

zugeführt werden. Die Entscheidung über den konkreten Verbleib erfolgt durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der festgestellten Materialqualität, der technischen Eignung, der rechtlichen Zulässigkeit sowie der zum Ausführungszeitpunkt bestehenden Verwertungs- und Einbaumöglichkeiten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Leistungen und Mengen unter Anwendung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und der einschlägigen Regelungen der VOB/B. Mengenänderungen bzw. der Entfall einzelner Leistungen werden entsprechend den vertraglichen und vergaberechtlichen Regelungen behandelt. Der Auftraggeber prüft derzeit zusätzlich die Möglichkeit einer Annahme und Aufbereitung geeigneter Materialien in der Bodenrecyclinganlage der AWG Wuppertal. Nach derzeitigem Stand sind bei der vorgesehenen Anlage insbesondere folgende Abfallschlüssel grundsätzlich positiv gelistet: 17 01 01 - Beton 17 01 02 - Ziegel 17 01 03 - Fliesen, Ziegel und Keramik 17 01 07 - Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen 17 03 02 - Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen

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LV: Baureifmachung Seite: 10 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge 17 03 02 -Einheit Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, dieEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) unter 17 03 01* EUR EUR fallen 17 05 04 - Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen 17 05 06 - Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05* fällt

Die tatsächliche Annahmefähigkeit ist abhängig von der konkreten Materialqualität, den Schadstoffgehalten, der Zusammensetzung, den technischen Anforderungen der vorgesehenen Verwertung sowie den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Annahmekapazitäten. Etwaige Andienungspflichten der Stadt Wuppertal sind zu berücksichtigen.

  1. Zeitplan zur Ausführung - Fristen

Der geplante Zeitraum für die Baureifmachung bzw. Sanierung ist den beiliegenden Fristen zu den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Geplante Gesamtausführungsdauer: 3 Monate, zuzüglich AN

seitiger Planung und Einrichtung der Baustelle von maximal 1 Monat. In der Bekanntmachung sowie in den besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Wuppertal werden die Termine und Fristen konkretisiert.

Unabhängig vom geplanten Starttermin gelten die Ausführungsfristen als vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, den geplanten Beginn aus organisatorischen Gründen zu verschieben. Der Fertigstellungstermin verschiebt sich dadurch entsprechend dem vorgesehenen Ausführungszeitraum.

Arbeitsablauf, Personaleinsatz und Arbeitszeit ist vom Auftragnehmer so zu wählen, dass die vorgegebene Ausführungszeit nicht überschritten wird.

  1. Sonstiges

Für die Zeit der Projektdauer ist von der ausführenden Firma ein deutschsprachiger Verantwortlicher und ein ebenfalls deutscher Stellvertreter zu benennen, die über die gesamte Bauzeit vor Ort sind.

Der Auftraggeber behält sich vor wöchentliche Baubesprechungen und, oder -Begehungen durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, daran mit einem verantwortlichen weisungsbefugten Vertreter teilzunehmen.

Vor Ausführungsbeginn und nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Vertreter des Auftragnehmers an einer gemeinsamen Ortsbegehung zur Erfassung und Protokollierung des Zustandes und eventueller Schäden des Objekts vor und nach der Sanierung mit dem Auftraggeber teilzunehmen.

Zur Vermeidung von Schäden an Versorgungsleitungen o.ä. hat der Auftragnehmer vor Beginn seiner Tätigkeit das Vorhandensein und die Lage dieser Leitungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Rücksprache mit den Vertretern der Technikgewerke des Auftraggebers,

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LV: Baureifmachung Seite: 11 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge insbesonderEinheit e durchEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Rücksprache mit den Vertretern der Technikgewerke des EUR EUR Auftraggebers, Versorgungsträgern sowie Einsichtnahme in vorhandene und zu beantragende Kabel- und Leitungspläne, festzustellen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten die Bestätigung der Freischaltung von Medien und die Freigabe zur Demontage von Bestandsleitungen einzuholen.

Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe ausführlich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und Einsicht in Planungsunterlagen vorzunehmen. Vor Angebotsabgabe wird die Teilnahme an einem Ortstermin empfohlen. Der Ortstermin dient der Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Information über die für die Ausführung der Leistungen relevanten Rahmenbedingungen.

Der Termin wird mit der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Es findet ein gemeinsamer Ortstermin für alle interessierten Unternehmen innerhalb des angegebenen Zeitfensters statt. Die Teilnahme wird anhand einer Teilnehmerliste dokumentiert. Im Rahmen des Ortstermins können organisatorische und allgemeine Fragen aufgenommen werden. Fragen, deren Beantwortung für die Angebotserstellung und Kalkulation von Bedeutung ist, werden nicht verbindlich während des Ortstermins beantwortet. Diese sind im Anschluss schriftlich zu beantworten; die entsprechenden Informationen und Antworten werden allen Bewerbern bzw. Bietern in gleicher Weise zur Verfügung gestellt. Die Angebotsfrist wird unter Berücksichtigung des Ortstermins sowie der für die Auswertung der bereitgestellten Informationen und die ordnungsgemäße Kalkulation erforderlichen Zeit bemessen. Nachträge infolge von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten werden ausdrücklich nicht anerkannt. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung aller Baustoffe, Bauteile und Verwendungsmittel frei Baustelle, auch wenn dies nicht gesondert in den Einzelpositionen beschrieben ist.

  1. Anzuwendende Vorschriften

Für die Angebotsabgabe und die Durchführung der Arbeiten sind die nachfolgend aufgeführten Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.

Ändern sich während des Ausführungszeitraumes geltende Regeln, Vorschriften oder Richtlinien, werden neue eingeführt oder alte ersetzt, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren und auf mögliche Konsequenzen aufmerksam zu machen. Alle zuständigen Vorschriften, Regeln, Richtlinien und Gesetze sind auch dann einzuhalten, wenn solche Hinweise in LV-Texten und Plänen nicht enthalten sind. Sie sind bei der Preisfindung des Angebotes für die nachfolgenden Arbeiten zu berücksichtigen.

14.1 VOB und DIN

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LV: Baureifmachung Seite: 12 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) 14.1 VOB und DIN EUR EUR

  • Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB, Teil B und C
  • sämtliche zugehörigen ATV / Normen des Deutschen Institutes für Normung - DIN

14.2 Gesetze, Verordnungen und Technische Regelwerke

  • Bundes Bau Gesetz - BBauG
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
  • Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • TA Abfall - Technische Anleitung Abfall
  • TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
  • AVV Abfallverzeichnisverordnung
  • gewerbeabfallverordnung - GewAbfV
  • Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
  • Betriebssicherheitsverordnung- BetrSichV - Technische Arbeitsmittel
  • DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
  • DGUV-Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • DGUV-Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV-Vorschrift 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • DGUV-Vorschrift 9 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • DGUV-Vorschrift 38 Bauarbeiten
  • Vorgenannte DGUV-Vorschriften und alle dazugehörigen Regeln und Informationen
  • alle sonstigen geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für die Ausführung von Bauleistungen
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

1 Allgemeine Baustelleneinrichtung und Log

Die Leistungen der nachfolgenden Positionen sind, wenn nicht anders beschrieben oder aus den Arbeitsabläufen ersichtlich, über die gesamte Bauzeit der Auftragnehmer

eigenen Leistungen vorzuhalten. Die Einrichtung der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer.

1.010 Baustelleneinrichtung Zusammenstellen, An- und Abtransport aller zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Werkzeuge, Geräte, Container etc. Auf- und Abbau ggf. erforderlicher Material- und Aufenthaltscontainer gemäß Arbeitsstättenverordnung. Ein Sanitärcontainer wird vom AG gestellt. Dieser befindet sich südlich des Verwaltungsgebäudes. Herstellen erforderlicher Strom-, Wasser-, Abwasseranschlüsse inkl. Verbrauchsanzeiger und Leitungsverlegung. Anschlüsse für die Ver- und Entsorgung sind vom AN eigenverantwortlich zu beschaffen. Die Kosten für die Organisation, Installation und die erforderlichen Materialien sowie die Verbrauchskosten sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in den Einheitspreis einzurechnen. Es können ggf. Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Wachschutz erforderlich sein, um Baugeräte, Container und Metalle vor Diebstahl zu schützen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen liegen im Ermessen des AN und sind in die Position einzurechnen. Baustelleneinrichtung vorhalten für die Dauer der Bauzeit und Räumen nach Abschluss der Arbeiten und Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes der in Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrsflächen. Die aufgeführten Leistungen verstehen sich einschl. sämtlicher Lohn- und Nebenkosten. Anschlusspunkte sind eigenverantwortlich durch den AN zu klären. Verbrauchskosten trägt der AN.

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LV: Baureifmachung Seite: 13 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge eigenverantEinheit wortlich durch den AN zu klären.Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Verbrauchskosten trägt der AN. EUR EUR

Vorhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtung für einen Ausführungszeitraum von maximal 4 Monaten.

Vergütung der BE: 60% nach Einrichtung, 40% nach Räumung

1,000 St 1.020 Vorhalten Baustelleneinrichtung je weitere Woche Vorhalten Baustelleneinrichtung wie vorige Position je weitere Woche.

1,000 Wo 1.030 Beweissicherung und Schutz Verkehrsflächen Schutz von im Zuge der AN-eigenen Baumaßnahme genutzten Geh- und Fahrwege außerhalb des Baufeldes. Wiederherstellung des Zustandes vor Beginn der Rückbaumaßnahme, einschließlich aller dafür benötigten Materialien, Arbeitsgeräte und Arbeitskräfte. Vor Beginn der Baumaßnahme ist vom AN eine Beweissicherung der Straße Bockmühle, einschl. baufeldangrenzender Gebäude, Fußweg- und Parkflächen, durchzuführen. Die Beweissicherung ist vor Beginn der Maßnahme an den Auftraggeber zu übergeben.

Der Ausgangszustand mit eventuellen Schäden ist zu dokumentieren (Fotodokumentation, Verortung, schriftl. Protokoll) und dem AG zu übergeben.

Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der Endzustand digital zu dokumentieren.

Es werden jeweils 0,5 der Pauschalen für die Dokumentationen des Ausgangs- bzw. Endzustandes vergütet.

1,000 psch 1.040 Baustromanschluss Liefern, aufbauen, ggfs. umsetzen, nach Beendigung der Maßnahme abbauen und abtransportieren einer Baustromverteilung zum Betreiben der AN-eigenen Geräte und Einrichtungen. Anschluss an den Stromanschluss im KG des Verwaltungsgebäudes. Vor- und unterhalten für die Dauer der Bauzeit der AN-eigenen Leistungen, einschl. aller Anschlussleitungen sowie Ableitungen, baustelleninterne Baustromverteiler und Verlängerungsleitungen nach Erfordernis des Geräteeinsatzes. Der Auftraggeber übergibt den Hausanschluss mit Zähleinrichtung und trägt die Verbrauchskosten für Energie. Der AN schließt seine Hauptzuleitung in Abstimmung und im Beisein eines Vertreters des AG an den bauseitigen Zähler an.

1,000 St 1.050 Bauwasseranschluss Herstellen eines Bauwasseranschlusses zum Betreiben der AN-eigenen Geräte und Einrichtungen. Anschluss an den öffentlichen Unterflurhydranten Gehwegseite Straße Bockmühle. Vor- und unterhalten für die Dauer der Bauzeit der AN-eigenen Leistungen , einschl. aller Anschlussleitungen, baustelleninterne Verteilereinrichtungen und Verlängerungsleitungen, ggf. trinkwassergerecht, nach Erfordernis des Geräteeinsatzes. Der winterfeste Schutz der Ausführung und des Betreibens des Bauwasseranschlusses ist einzukalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt die Beantragung des Anschluss mit Zähleinrichtung und trägt die Verbrauchskosten für Wasser.

1,000 St

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LV: Baureifmachung Seite: 14 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.060 Bauzaun AG übernehmen Rückvergütung für die Übernahme des auf Veranlassung des AG vor Ort montierten, verschraubten Bauzahn, inkl. Sockel etc.

Es handelt sich um ca. 155 m.

1,000 Psch 1.070 Bauzaun liefern, warten, übergeben Nach Abschluss des oberiridschen Rückbaus wird das Grundstück mit einem blickdichten Stabgitterzaun abgesperrt. Der Bauzaun ist vom Auftraggeber zu übernehmen. Weitere ggf. erforderliche Bauzäune aus Drahtgeflecht, z.B. Heras o.ä., Höhe ca. 2 m, liefern, aufstellen, für die Absicherung des gesamten Baufeldes entsprechend Erfordernis und des Fortlaufs der AN- eigenen Rückbauarbeiten. Bauzaun standsicher aufstellen und Sicherung gegen Windwirkung durch ausreichende Beschwerung bzw. Verankerung (Erdanker) und mindestens zwei Verschlussschellen an jeder Seite gegen unbefugtes Öffnen.

Die Bauzaunelemente sind mit Bauzaunplane/ Sichtschutzplane (blickdicht), Farbe weiß, UV- stabilisiert, hoch reißfest mit verstärktem Rand, auszustatten und dauerhaft sicher zu befestigen.

Weitere ggf. erforderliche Einfahrtstore als Baustellenzufahrt sind einzukalkulieren. Inbegriffen ist die baufeldinterne Absicherung von Baugruben bzw. Absturzkanten.

Der Bauzaun ist von Beginn des erforderlichen Stellens bis zur Fertigstellung der AN-eigenen Arbeiten entsprechend Ausführungsterminplan zu stellen, warten und unterhalten, den zeitlich und örtlichen Erfordernissen entsprechend umzubauen, und dem AG nach Abschluss zur Weiteranmietung zu übergeben. Sofern der Bauzaun in öffentlichen Bereichen aufgestellt werden muss, sind die erforderlichen Genehmigungen hierzu einzuholen. Diese werden nicht separat vergütet.

120,000 lfdm 1.080 Schutzmaßnahmen im/am Baufeld Sämtliche für die Abbruch- und Sanierungsarbeiten notwendigen Sicherheitseinrichtungen, die nicht gesondert in einer LV-Position beschrieben sind, herstellen, vorhalten, unterhalten und beseitigen nach Beendigung der Arbeiten z.B.:

  • Abdeckungen von Aussparungen
  • Beleuchtung von Verkehrswegen
  • Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Umgang mit Schadstoffen)
  • Unterhalt der Schutzmaßnahmen
  • Sicherung gegen unbefugtes Betreten (auch außerhalb der Arbeitszeit / Baustelle abschließen)
  • Notwendige Beschilderungen
  • Freihalten von Flucht und Rettungswegen.

1,000 psch 1.090 Kanalverschluss Verschließen von Entwässerungskanälen verschiedener Durchmesser und Materialien in Schächten an der Grundstücksgrenze durch Abmauern oder Verplomben mit Beton nach Satzung der Stadt Wuppertal. Von der zuführenden Entwässerungsleitung ist ca. 1m zu erhalten.

Das Verschließen hat in Abstimmung mit den Wuppertaler Stadtwerken WSW zu erfolgen. Etwaige ggf. erforderliche Anträge hierfür sind zu stellen und werden nicht separat vergütet.

Durchführung des ordnungsgemäßen Verschlusses in Anwesenheit des WSW und des Fachgutachters.

Das Verschließen ist fotodokumentarisch mit Datum,

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LV: Baureifmachung Seite: 15 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge AnwesenheitEinheit des WSW und des Fachgutachters.Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Das Verschließen ist fotodokumentarisch mit Datum, Uhrzeit und Stempel zu dokumentieren.

4,000 Stck 1.100 Verwertungs- und Entsorgungskonzept Für alle zu verwertende und entsorgende Abfallarten ist vom AN mit Angebotsabgabe ein Verwertungs- und Entsorgungskonzept aufzustellen und einzureichen sowie im Rahmen der Ausführung, in Abstimmung mit dem AG fortzuschreiben.

Diese Position beinhaltet ebenso den gesamten bürokratischen Aufwand für die Entsorgungen inkl. Unterstützung des Bauherrn beim elektronischem Nachweisverfahren.

1,000 psch 1.110 Abbruch- und Arbeitsanweisungen Aufstellen und Fortschreiben einer baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz sowie gebäudebezogenen Abbruchanweisungen und Arbeits- und Sicherheitsplänen gemäß TRGS 519, 521, 524 zum Umgang mit Gefahrstoffen.

Erforderliche firmenbezogenen Meldungen an BG und Bezirksregierung.

Vorhalten für und Fortschreiben in jeweils zuständigen in Abstimmung mit den Behörden, SiGeKo, rückbaubegleitendem Tragwerksplaner, Fachbauleitung, sonstige Vertreter des AG.

1,000 psch 1.120 Abrechnung und Aufmaß, Wiegescheine Der AN schuldet dem AG nachvollziehbare und sauber dokumentierte Aufmaße mit Fotos aller auf Nachweis abzurechnenden Leistungspositionen, die während bzw. unmittelbar nach Ausführung der Leistung zu erstellen sind.

Das Aufmaß ist fortlaufend zu erstellen und dem AG regelmäßig zur Prüfung vorzulegen. Alle entsorgten und angelieferten Massen sind zeitnah und nachvollziehbar und positionsweise zu erfassen und nachvollziehbar zu dokumentieren und dem AG regelmäßig zwecks Prüfung zu übergeben. Eine Abfalldokumentation ist dem AG mit der Schlussrechnung zu übergeben.

1,000 Psch 1.130 Baubegleitende Kampfmittelräumung Entsprechend einer Kampfmittelexpertise vom 08.05.2026 kann eine begleitende Kampfmittelräumung durchgeführt werden. Diese Leistung zur Kampfmittelräumung ist vom AN zu erbringen. Dazu sind Mitarbeiter von Räumfirmen mit Berechtigung nach den §§ 7, 9, 19 und 20 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518) in der jeweils geltenden Fassung vom AN einzusetzen.

Die Leistungen sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung zu erbringen und entsprechend dem Arbeitsablauf des AN zu planen.

Die Leistung versteht sich einschließlich An- und Abfahrt des/der Feuerwerker.

60,000 Tage 1.140 Kampfmittelfreimessung Im Anschluss an den Rückbau und des Abtrags der Auffüllungen ist eine flächendeckende Freimessung der zu überbauenden Bereiche durchzuführen. Die Freimessung ist mit Abschluss der Aushubarbeiten bzw. Entfernung der Auffüllungen durchzuführen und entsprechend

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LV: Baureifmachung Seite: 16 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge zu überbaueEinheit nden Bereiche durchzuführen. Die FreimessungEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) ist mit Abschluss der Aushubarbeiten bzw. Entfernung EUR EUR der Auffüllungen durchzuführen und entsprechend einzutakten. Etwaige Auflagen (Abstecken der Grundstücksgrenze bzw. des freizumessenden Bereichs, Herstellen eines Arbeitsplanums, ggf. Abstecken von Bestandsleitungen etc.) sowie Absprachen mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Antrag auf Freimessung sind einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.

1,000 psch 1.150 Schürfe für Rasterbeprobung Anlegen von Schürfen auf Anweisung des baubegleitenden Fachgutachters mit Hydraulikbagger mit Schnellwechseleinrichtung und Abbruchmeißel und Tieflöffelbagger zur Probenahme und abfalltechnischen Deklaration der Auffüllung und Bodenplatten durch den baubegleitenden Gutachter.

Das Aufmeisseln der Oberflächenbefestigung (Beton, Asphalt, Pflaster etc.) ist mit einzukalkulieren.

Fläche der Schürfe ca. 2 m x 1 m. Tiefe der Schürfe bis ca. 3 m.

30,000 St 1.160 Orthogonale Luftbilder Baustellendokumentation durch regelmäßige Drohnenbefliegungen zur Erstellung von orthogonalen Luftbildern und Geländemodellen mit einer Lage- und Höhengenauigkeit von +/- 3 cm. Dokumentation durch Luftbilder und 3D-Geländemodelle. Die Befliegungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Folgende Zustände sind zu erfassen:

  • Ursprungszustand
  • Zustand nach Abbruch der Oberflächenbefestigung
  • Zustand nach Abbruch der unterirdischen Infrastruktur
  • Zustand auf Oberkante des gewachsenen Bodens /
  • Endaushubniveau
  • Zustand auf Endauffüllniveau

Abrechnung je Befliegung und Baufeldgröße von ca. 10.000 m².

10,000 St 1.170 Erschütterungsmonitoring Erschütterungsmonitoring für die Durchführung der Tiefenabbruch-, Rückbau- und Erdarbeiten im Bereich des ca. 11.200 m² großen Baufeldes mit beidseitig angrenzender Wohnbebauung über eine voraussichtliche Bauzeit von ca. 16 Wochen.

Einzurichten, vorzuhalten, zu betreiben und nach Abschluss der erschütterungsrelevanten Arbeiten zurückzubauen. Geeignete, kontinuierlich arbeitende Erschütterungsmessanlage einschließlich Messkonzept, Festlegung und Einrichtung der erforderlichen Messstellen, Referenzmessung, dreiachsiger Sensorik, Datenaufzeichnung und -übertragung sowie automatisierter Warn- und Alarmierung bei Überschreitung der mit dem AG abgestimmten Grenz- bzw. Warnwerte.

Eingeschlossen sind sämtliche erforderlichen Nebenleistungen einschließlich Montage, Stromversorgung, Wartung, Funktionskontrolle, Störungsbeseitigung, laufender Auswertung und Dokumentation der Messdaten sowie unverzüglicher Information des AG bei relevanten Überschreitungen. Die Beurteilung hat unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere DIN 4150-2 und DIN 4150-3, in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen.

Nach Abschluss der Maßnahme ist eine zusammenfassende Auswertung einschließlich Messprotokollen und Abschlussdokumentation digital an den AG zu übergeben. Sämtliche Auf-, Um- und Abbauarbeiten, Messgeräte,

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LV: Baureifmachung Seite: 17 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge AuswertungEinheit einschließlich Messprotokollen undEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abschlussdokumentation digital an den AG zu übergeben. EUR EUR Sämtliche Auf-, Um- und Abbauarbeiten, Messgeräte, Sensoren, Datenübertragung, Software, Personal und sonstige Nebenleistungen sind in die Pauschale einzurechnen.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 18 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2 Erdarbeiten und unterirdischer Abbruch

Vorbemerkung zum Abbruch und Bodenaushub

Nach Rückbau der Oberflächenversiegelungen sind alle im Untergrund vorhandenen anthropogenen Anschüttungen und Altfundamentierungen zu entfernen. Abgebrochenes bzw. ausgehobenen Material ist entsprechend der Vordeklaration aus den zuvor durchgeführten Schürfen abzufahren. Eine Zwischenlagerung auf dem Gelände ist zu vermeiden. Da das Gelände als Kampfmittelverdachtsgebiet ausgewiesen ist, wird gemäß Vorbemerkungen eine Freimessung des Baufelds erforderlich. Dazu sind alle Auffüllungen zu entfernen um eine Kampfmittelüberprüfung vorzubereiten. Erst nach erfolgter Messung und Freigabe dürfen auf den überprüften Flächen wieder Materialien eingebaut werden oder gelagert werden.

Der Ablauf ist so zu planen, dass ein kontinuierlicher Baufortschritt erfolgt.

2.010 Beleuchtungsmasten Beleuchtungsmast, h bis ca. 12 m, inkl. Stahlbetonfundament, 2 m x 2 m, nach Außerbetriebnahme durch die WSW, abbrechen und entsorgen.

1,000 St 2.020 Stelconplatten abbrechen Oberflächenbefestigung aus Stelconplatten, d= ca. 15 cm, mit geeignetem Gerät abbrechen, auf Transportfahrzeuge des AN verladen.

Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle wird nicht gesondert vergütet.

750,000 m2 2.030 Betonstein- /Natursteinpflaster abbrechen Oberflächenbefestigung aus Verbundsteinpflaster, d=10- 15cm, mit geeignetem Gerät (z.B. Siebschaufel) abbrechen, auf Transportfahrzeuge des AN verladen.

Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle wird nicht gesondert vergütet.

1.750,000 m2 2.040 Betonplatten abbrechen Betonplatten der Gebäude und Oberflächenbefestigungen aus Beton und Stahlbeton mit geeignetem Gerät abbrechen, auf Transportgröße vorzerkleinern und auf Transportfahrzeuge des AN verladen.

Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle wird nicht gesondert vergütet. In Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten bzw. auf Anweisung des begleitenden Fachgutachters sind die Mieten ggf. abzuplanen. Das Planen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.

Dicke der Betonplatten 0,2 m - 0,35 m.

Die Entsorgung wird separat vergütet.

6.250,000 m2 2.050 Asphalt abbrechen Oberflächenbefestigungen aus Asphalt mit geeignetem Gerät abbrechen, separieren, auf Transportgröße vorzerkleinern und auf Transportfahrzeuge des AN verladen und zur Entsorgungsstelle transportieren.

Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle wird nicht gesondert vergütet.

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LV: Baureifmachung Seite: 19 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Ein mehrmalEinheit iges Umsetzen oder lagern auf der BaustelleEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) wird nicht gesondert vergütet. EUR EUR

Dicke des Asphalts 0,1 m - 0,2 m.

Die Entsorgung wird separat vergütet.

500,000 m2 2.060 Aushub Auffüllung Aushub von Auffüllungen, getrennt nach Materialien (Schlacke, Bauschutt, Boden etc.). bzw. nach Rastereinstufung bis UK Auffüllung unter Begleitung der baubegleitenden Kampfmittelräumung unter Einhaltung der damit verbundenen Arbeitsweise.

In der Auffüllung evtl. vorhandene Bauschuttreste sind auszusortieren und ggf. vorzuzerkleinern und auf einer separaten Miete zu lagern. In Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten bzw. auf Anweisung des begleitenden Fachgutachters sind die Mieten ggf. abzuplanen. Das Planen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Altbebauung und Fundamente, die mittels Meißel abzubrechen sind, sind freizulegen.

Im Zuge des Aushubs sind im Auffüllungsbereich angetroffene Schächte und Leitungen der Schmutz- und Regenentwässerung mit zu entfernen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.

Verladen der ausgehobenen Materialien und Transport zur Entsorgungstelle.

Die Kosten für Transporte innerhalb des Baufelds sind mit in die Position einzurechnen. Der Aushub ist so durchzuführen, dass die ausgehobenen Bereiche ferromagnetisch zu überprüfen sind. Der gewachsene Boden ist mit einem Grabenräumlöffel zum Schutz vor Durchfeuchtung glatt zu profilieren. Die Abrechnung erfolgt nach digitalem Geländemodell.

12.500,000 m3 2.070 Kleinteiliger Bodenaushub Gruben Aushub von Abbruchschutt mit Fremdmaterialien aus Kellern und Gruben mittels angepasstem Gerät, aussortieren von Störstoffen wie Holz, Kunststoff, Reifen, Baumischabfall etc., separieren und verladen der ausgehobenen Materialien, Transport innerhalb des Baufelds und erdbautechnisches aufmieten (Dachprofil) zur analytischen Einstufung durch den Fachgutachter bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung. In Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten bzw. auf Anweisung des begleitenden Fachgutachters sind die Mieten ggf. abzuplanen. Das Planen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.

Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.

500,000 m3 2.080 Bodenaushub Schluff BM-0* Aushub von Schluff/Lehm BM-0* auf Anweisung des baubegleitenden Gutachters bis auf tragfähigen Boden mittels Grabenräumlöffel und Verladen des ausgehobenen Bodens auf Transportfahrzeuge des AN.

Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß bzw. Drohnenbefliegung.

Die Entsorgung wird separat vergütet.

3.500,000 m3 2.090 Altbebauung abbrechen Fundamente und sonstige Einbauten von Altbebauung aus Beton, Stahlbeton, Ziegelmauerwerk mittels geeignetem Gerät abbrechen, vorzerkleinern, Bewehrungsstahl separieren nach Erfordernis und verwerten. In Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten

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LV: Baureifmachung Seite: 20 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Gerät abbreEinheit chen, vorzerkleinern, BewehrungsstahlEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) separieren nach Erfordernis und verwerten. In EUR EUR Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten bzw. auf Anweisung des begleitenden Fachgutachters sind die Mieten ggf. abzuplanen. Das Planen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Aufladen des Abbruchmaterials mittels Sieblöffel und innerhalb des Baufelds verfahren und zur analytischen Überprüfung bereitstellen. Das Bergen, Zerkleinern, Zwischentransportieren, Laden, Transportieren und Brennen von Trägerschrottresten, Bewehrungsstählen etc. wird nicht gesondert vergütet.

Der anfallende Schrott geht in das Eigentum des AN über.

Die Abrechnung erfolgt nach Festmasse und gemeinsamem Aufmaß. Die Aufmaße sind durch nachvollziehbare Pläne und Skizzen zu dokumentieren und der AG-Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.

1.800,000 m3

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 21 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3 Brunnenverfüllung

Technische Vorbemerkungen Brunnenverfüllung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN

Rückbau eines Vertikalbrunnens mit 3 horizontalen Stollen ohne Filter sowie Rückbau eines vorgefundenen Schachts im Bereich der Halle 6b (ggf. ehemaliger Brunnen)

  1. Allgemeines Die Ausführung sämtlicher Leistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere: DVGW-Arbeitsblatt W 135 Rückbau von Brunnen, Grundwassermessstellen und Bohrungen, DVGW-Arbeitsblatt W 120 Qualifikation der ausführenden Unternehmen WHG Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz NRW Vorgaben der zuständigen Wasserbehörde Die ausführende Firma muss über eine DVGW-W120- Zertifizierung (Gruppe: Brunnenbau / Rückbau) verfügen.

  2. Anforderungen an Verfüllmaterialien Alle Verfüllmaterialien müssen:

  • für den Einsatz im Grundwasser zugelassen sein
  • keine wassergefährdenden Stoffe enthalten
  • eine dauerhafte hydraulische Abdichtung gewährleisten
  • gemäß DVGW W 135 dokumentiert werden Zulässige Materialien:
  • Zement-Bentonit-Suspension
  • Dämmerzement
  • Bentonitpellets / Bentonitgranulat
  • Injektionsmörtel (Mikrozement) nur bei Alternativpositionen
  • (Mikro)-Zement muss nachweislich zertifiziert chromatarm gemäß TRGS 613, ausgehärtet chromatneutral sein und darf keine relevanten Mengen an löslichem Chromat (Cr(VI)) in das Grundwasser eintragen.

Lose Schüttungen, Bohrgut oder ungeeignete Materialien sind nicht zulässig.

  1. Anforderungen an die Ausführung Verfüllung erfolgt von unten nach oben. Stollen werden von hinten nach vorne verpresst. Hohlräume sind vollständig zu verfüllen. Hydraulische Trennschichten sind mit Bentonit abzudichten. Oberflächenabdichtung muss dauerhaft verhindern, dass Niederschlagswasser in den ehemaligen Brunnen eindringt.

  2. Dokumentation Die Dokumentation umfasst:

  • Materialnachweise
  • Verpressprotokolle, Mengenprotokolle, Fotodokumentation -Fachunternehmererklärung nach DVGW W 120 -Abschlussbericht für die Wasserbehörde

3.010 Rückbaukonzept Brunnen sowie Schacht Liefern eines Rückbau- und Verpresskonzepts für den Brunnen und Schacht zur Vorlage bei der Unteren Wasserbehörde, Liefern der Materialnachweise, Liefern der Fachunternehmererklärung nach DVGW W 120, Liefern von Sicherheitsdatenblättern und Produktinformationen.

1,000 psch 3.020 Ausbau Pumpentechnik Ausbau der kompletten Pumpentechnik, Pumpen inkl. Steigleitung, Zulaufleitungstechnik, Kabel, Armaturen, Messsonden und Reinigung des Brunnenschachtes.

1,000 psch 3.030 Stollenprüfung Kamerabefahrung oder Sondierung der drei Stollen zur Feststellung der Verfüllbarkeit. Sowie sofern technisch

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LV: Baureifmachung Seite: 22 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Kamerabefahrung oder Sondierung der drei Stollen zur EUR EUR Feststellung der Verfüllbarkeit. Sowie sofern technisch umsetzbar Kamerabefahrung des Schachts im Bereich Gebäude 6b.

4,000 St 3.040 Verpresslanze Einbringen einer Verpresslanze bis zum Stollen- bzw. Schachtende zur rückziehenden Verfüllung.

3,000 St 3.050 Stollenverfüllung Verpressen der Stollen mit Zement-Bentonit-Suspension oder Dämmerzement gemäß DVGW W 135.

25,000 m3 3.060 Dämmer Grundwasserzone Verfüllung des unteren Brunnenbereichs mit Zement- Bentonit-Suspension oder Dämmerzement.

30,000 m3 3.070 Bentonit Abdichtung Herstellung von Abdichtstrecken in Trennschichten mit Bentonitpellets oder Bentonitgranulat

3,000 m3 3.080 Tonplombe Einbau einer Tonplombe im oberen Brunnenbereich zur Oberflächenabdichtung.

2,000 m3 3.090 Abbruch Brunnenkopf Abbruch der Schachtabdeckungen, Betonplatten und oberirdischen Bauteile inkl. Entsorgung.

1,000 psch 3.100 Dokumentation Erstellung der vollständigen Rückbaudokumentation gemäß DVGW W 135 und DVGW W 120.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 23 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 4 Bodeneinbau

Vorbemerkung Bodeneinbau

Nach Abtrag der Auffüllung wird das Aushubplanum vom begleitenden Bodengutachter geprüft und dann entschieden, ob ggf. der anstehende Boden in Form von Schluff ausgehoben wird.

Nach erfolgter Kampfmittelüberprüfung sind tiefer liegende Aushubbereiche wie Keller und Kanalgräben lagenweise verdichtet zu verfüllen.

Der Einbau hat bis zum Niveau 163,17 NHN zu erfolgen.

Es sind die folgenden Verdichtungsanforderungen einzuhalten und die Verdichtung nachzuweisen.

Festigkeit auf der Oberfläche 45 MN/m²

Verhältnis Ev2/Ev1 <= 2,5

Hinweis: Das Anlegen, unterhalten und rückbauen von Baustraßen ist Sache des AN und ist in die Positionen einzurechnen. Baustraßen dürfen die Kampfmitteldetektion nicht stören.

4.010 Füllboden Liefern und verdichtetes Einbauen Lieferböden zur Einbaustelle. Evtl. Zwischenlagerung auf der Baustelle und erneutes Aufladen/Transportieren ist einzukalkulieren. Der Einbau hat lagenweise (max. Schüttlagen von 0,30 m) zu mit mit geeignetem Verdichtungsgerät (kreuzweise; mind. 2 Übergänge) zu erfolgen.

Nachweis der Verdichtung ist zu liefern.

Auf Zwischen- sowie Endlagen:

Fallplattenversuche Evd = 30 MN/m². stat. Lastplattendruckversuch Ev2 = 45 MN/m².

Materialeigenschaften vom AN zuzuliefernden Lieferböden: Kies-Sand-Gemisch (z.B. SW, GW), ohne organische Bestandteile, verdichtungsfähig, tragfähig, frostbeständig. Ton- und Schluffgehalt (<0,06 mm) : < 5 M.-%

Die Qualität des Liefermaterials hat der Güteklasse BM- 0 nach EBV 2023 zu entsprechen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist der AG-Bauleitung Bauherrn vor Beginn der Lieferung bzw. des Einbaus über entsprechende Gutachten/ Eignungsprüfungen nachzuweisen.

12.500,000 m3 4.020 Eigenüberwachung Durchführung einer Eigenüberwachung nach den Vorgaben der ZTV-E-StB 2017 für Zwischen- und Abschlusslagen und erstellen einer schriftlichen Dokumentation der durchgeführten Versuche, einschließlich Versuchsprotokollen und Lageplan.

1,000 psch 4.030 Abschlussdokumentation Baufeld Zustandsdokumentation des Baufelds nach Abschluss der Arbeiten durch Lieferung eines Berichts mit folgendem Inhalt:

  • orthogonales Luftbild
  • 3D Höhenmodell und Angabe von Höhenpunkte alle 250 m²

Verdichtungsprüfungen Lage und Werte

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LV: Baureifmachung Seite: 24 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge -EinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Verdichtungsprüfungen Lage und Werte EUR EUR

  • Fotodokumentation Abbruch, Aushub und Wiedereinbau

  • Nachweis von Lage, Menge, Einbautiefe und chemischer und geotechnischer Qualität des eingebauten Materials

Die chemischen und geotechnischen Gütenachweise sind vor Einbau zu liefern und durch den begleitenden Fachgutachter freizugeben.

Lieferung des Berichts in digitaler Form als pdf-Datei.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 25 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 5 Entsorgung und Verwertung

Vorbemerkung

Im Rahmen des Wiederverwendungs-, Verwertungs- und Entsorgungskonzepts zum GMW-Modellprojekt "7. Gesamtschule Wuppertal" ist eine möglichst hochwertige Recyclingstufe der Abbruchabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angestrebt.

Es soll eine externe Verwertung von mineralischen Bauschuttmassen zu rezyklierten Gesteinskörnungen in Recycling-Beton (-Werken) Vorrang gegenüber einer Aufbereitung für Anwendungen im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung haben. Letztere Verwertungsart wird als geringwertigere Alternative eingeordnet.

Auf die Deponierung von Abfällen, ist nach Ausschluss thermischer Verwertungswege, soweit möglich zu verzichten, bzw. durch Zwischenaufbereitungen auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren.

5.010 Bauschutt/Beton - Stahlbeton RC 1 Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Beton - AVV EAK 170101 an eine nach DIN EN 12620 zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für R- Beton.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um unbelasteteten Bauschutt aus dem Rückbau der Oberflächenbefestigungen. Einstufung RC 1 nach EBV.

Die abgebrochenen Betonmassen sind vor Ort zu pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von Stahlbeton gehen in das Eigentum des Bieters über.

3.000,000 t 5.020 Bauschutt/Beton - Stahlbeton RC 2 Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Beton - AVV EAK 170101 an eine nach DIN EN 12620 zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für R- Beton.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um unbelasteteten Bauschutt aus dem Rückbau der Gebäude. Einstufung RC 2 nach EBV.

Die abgebrochenen Betonmassen sind vor Ort zu pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von Stahlbeton gehen in das Eigentum des Bieters über.

2.000,000 t 5.030 Bauschutt/Beton - Stahlbeton RC 3 Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Beton - AVV EAK 170101 an eine nach DIN EN 12620 zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für R- Beton.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um unbelasteteten Bauschutt aus dem Rückbau der Gebäude. Einstufung RC 3 nach EBV.

Die abgebrochenen Betonmassen sind vor Ort zu pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von

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LV: Baureifmachung Seite: 26 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Die abgebroEinheit chenen Betonmassen sind vor Ort zuEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 EUR EUR cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von Stahlbeton gehen in das Eigentum des Bieters über.

1.000,000 t 5.040 Bauschutt/Beton - Stahlbeton DK 0 Laden, abtransportieren und entsorgen von mineralischem Abbruchmaterial: Beton - AVV EAK 170101 / 170107.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um Bauschutt aus dem Rückbau der Gebäude/Oberflächenbefestigung. Einstufung DK 0

Die abgebrochenen Betonmassen sind vor Ort zu pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von Stahlbeton gehen in das Eigentum des Bieters über.

500,000 t 5.050 Bauschutt/Ziegelmauerwerk RC 1 Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Ziegel /-Gemische - AVV EAK 170103 / 170107 an eine nach DIN EN 12620 zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für R-Beton.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um unbelasteteten Bauschutt aus dem Rückbau der Gebäude. Einstufung gemäß Voruntersuchung RC 1 nach EBV.

1.000,000 t 5.060 Schluff BM-F0* Laden, abtransportieren und entsorgen von Boden/Schluff der Kategorie BM-F0*.

6.500,000 t 5.070 Auffüllung BM-F3 Laden, abtransportieren und entsorgen von Auffüllmaterial der Kategorie BM-F3. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

5.000,000 t 5.080 Auffüllung DK 0 Laden, abtransportieren und entsorgen von Auffüllmaterial der Kategorie DK 0. Inkl. ggf. erforderlicher Einzelfallzustimmung bedingt durch TOC- Reduzierung über AT4, GB21, Brennwert, ROC etc. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

5.000,000 t 5.090 Auffüllung DK 1 Laden, abtransportieren und entsorgen von Auffüllmaterial der Kategorie DK 1. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

7.000,000 t 5.100 Auffüllung DK 1 (visuell Asbest-Zement-Bruchstücke) Laden, abtransportieren und entsorgen von Auffüllmaterial der Kategorie DK 1. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig),

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LV: Baureifmachung Seite: 27 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Laden, abtrEinheit ansportieren und entsorgen vonEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Auffüllmaterial der Kategorie DK 1. Bei der Auffüllung EUR EUR handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen mit visuell erkennbaren Asbest-Zement-Bruchstücken und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien. Dokumentation über elektronisches Nachweisverfahren in Abstimmung mit dem zuständigen Gutachter.

100,000 t 5.110 Sattel-/Container-Großraum-Big-Bag liefern und in Mulde auskleiden Sattel-/Container-Großraum-Big-Bag liefern und in Mulde auskleiden

4,000 St 5.120 Auffüllung Zulage DK 2 Zulage zur Vorposition für Materialien DK 2. Inkl. ggf. erforderlicher Einzelfallzustimmung bedingt durch TOC- Reduzierung über AT4, GB21, Brennwert, ROC etc. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

5.000,000 t 5.130 Auffüllung Zulage DK 3 Zulage zur Vorposition für Materialien DK 3. Inkl. ggf. erforderlicher Einzelfallzustimmung bedingt durch TOC- Reduzierung über AT4, GB21, Brennwert, ROC etc. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

500,000 t 5.140 Asphalt bituminös Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Asphalt - AVV EAK 170302 an eine zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für die Wiederverwendung von Asphaltmischungen alternativ Entsorgung.

Einschließlich Annahme- und Verwertungsgebühren der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um bituminösen Asphalt aus dem Rückbau der Oberflächenversiegelung.

Die abgebrochenen Asphaltmassen sind vor Ort materialschonend zu laden. bzw. vort Ort auf eine für die Annahmestelle zulässige maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Eventuell enthaltene Fremdstoffe (z. B. Tragschichten, Geotextilien) sind auf ein Minimum (< 5 Vol.-%) zu beschränken.

130,000 t 5.150 Asphalt teerstämmig Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Asphalt - AVV EAK 170301* an eine für diese Abfallart zugelassene Deponie / alternativ thermische Behandlungsanlage.

Einschließlich Annahme- und Verwertungsgebühren der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um teerstämmigen Asphalt aus dem Rückbau der Oberflächenversiegelung.

Die abgebrochenen Asphaltmassen sind vor Ort materialschonend zu laden. bzw. vort Ort auf eine für die Annahmestelle zulässige maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Eventuell enthaltene Fremdstoffe (z. B. Tragschichten, Geotextilien) sind auf ein Minimum (< 5 Vol.-%) zu beschränken.

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LV: Baureifmachung Seite: 28 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

50,000 t 5.160 Gebührensatz eANV Gebührensatz für die Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens inkl. Beantragung der eANV-Nummer sowie Gebühr der Genehmigungsbehörde und des Entsorgungsnachweises, inkl. Begleitscheinen.

100,000 t

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 29 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Allgemeine Baustelleneinrichtung und Log 2 Erdarbeiten und unterirdischer Abbruch 3 Brunnenverfüllung 4 Bodeneinbau 5 Entsorgung und Verwertung

Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung