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HPC AG Neumarkt 7-11 47119 Duisburg Telefon: 0203/80 99 5-0 SANIERUNGSKONZEPT Telefax: 0203/80 99 5-95 E-Mail: duisburg@hpc.ag
8 8
/ 1 tta lB
5 9 8 Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum 3 0 3 2 2303895 Version 03 17.07.2026
Sanierungskonzept / Baureifmachung für die Liegenschaft Bockmühle 12 – 18 in Wuppertal, ehem. Fa. Robert Zinn, Engels & Co. KG Metallwarenfabrik (V03)
Auftraggeber
Stadt Wuppertal GMW Gebäudemanagement Wuppertal Lise-Meitner-Str. 15-25 42119 Wuppertal
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 2 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Inhaltsverzeichnis
Text Seite
- Vorbemerkungen ................................................................................................ 5
1.1 Präambel..................................................................................................... 5
1.2 Allgemeine Angaben ................................................................................... 7 8 8
/ 2 tta 1.3 Vorliegende Berichte und Gutachten .......................................................... 8 lB
5 1.4 Verwendete Unterlagen .............................................................................. 9 9 8 3 0 3 2 1.5 Topografische Verhältnisse ....................................................................... 12
1.6 Ehemalige und heutige Nutzung ............................................................... 13
1.7 Geografische Situation .............................................................................. 14
1.8 Geologie/ Hydrogeologie .......................................................................... 14
1.9 Zukünftige Nutzung ................................................................................... 16
- Durchgeführte Untersuchungen ....................................................................... 18
2.1 Boden ....................................................................................................... 18
2.2 Bodenluft ................................................................................................... 28
2.3 Grundwasser ............................................................................................. 29
-
Baugrundsituation ............................................................................................ 31
-
Kampfmittel ...................................................................................................... 33
-
Zusammenfassung der Sanierungsbereiche .................................................... 34
-
Gefährdungssituation ....................................................................................... 37
6.1 Boden ....................................................................................................... 37
6.2 Bodenluft ................................................................................................... 38
6.3 Grundwasser ............................................................................................. 38
-
Ziel der Sanierung und Baureifmachung .......................................................... 39
-
Planung der Sanierung und Baureifmachung .................................................. 40
8.1 Baufeldberäumung .................................................................................... 41
8.2 Entwässerung ........................................................................................... 42
8.3 Entsorgung................................................................................................ 42
8.4 Kontrolluntersuchung/ Beweissicherung nach Baufeldberäumung ........... 42
8.5 Wiederverfüllung mit angeliefertem Bodenmaterial ................................... 43
8.6 Entsorgungsmanagement ......................................................................... 44
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 3 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
-
Abschätzung der auszuhebenden Kubaturen .................................................. 45
-
Bautechnische Restriktionen für die Sanierung und Baureifmachung .......... 46
10.1 Allgemeines .............................................................................................. 46
10.2 Leitungsführungen und Kanäle ................................................................. 46
10.3 Brunnen .................................................................................................... 46
10.4 Vorhandene mineralische Ersatzbaustoffe aus dem unterirdischen
8 8
/ 3 Abbruch ............................................................................................................... 47 tta lB 10.5 Abfallrechtliche Anforderungen ................................................................. 47
5 9 8 3 10.6 Zufahrt zum Sanierungsgebiet .................................................................. 48 0 3 2 11. Arbeits- und Umweltschutzkonzept .............................................................. 49
11.1 Allgemeines .............................................................................................. 49
11.2 Einstufung des Gefährdungspotentials ..................................................... 50
11.3 Schutzmaßnahmen ................................................................................... 51
- Qualitätssicherung/ Kontrollmaßnahmen/ Beweissicherung ......................... 56
12.1 Aushub-/ Erdarbeiten ................................................................................ 56
-
Dokumentation ............................................................................................. 58
-
Zeitplanung ................................................................................................... 59
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 4 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Anlagen
1 Übersichtslageplan, 1:25.000
2 Lageplan, Lage der Sondieransatzpunkte mit Angabe der Auffüllungsmächtigkeit
(zusammengeführt aus Baugrunduntersuchung und Detailuntersuchung), 1:750,
HPC AG 2025
8 8
/ 4 3 Lageplan mit Darstellung der Sanierungsbereiche und der Neubauplanung, tta lB
5 1:750, HPC AG 2026 9 8 3 0 4 Lageplan der Rasterfeldbeprobung, 1:750, HPC AG 2026 3 2
Anhang
1 Lagepläne Orientierende Gefährdungsabschätzung inkl. Nachuntersuchung,
1:750, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 2019
2 Lageplan, Neubau und Bestandsumbau, 1:500, Dipl.-Ing. Architektin Andrea
Hoppe, 2022 und Detailplanung des Erstbieters (Ausschnitt), 2026
3 Kampfmittelauskunft, Stadt Wuppertal, 09.01.2019, Fachexpertise des KBD,
08.05.2026 und Emailverkehr mit der Gefahrenabwehr der Stadt Wuppertal vom
26.05.2026
4 Werkslageplan und Brunnenschnitt, Brunnen 0494/0, Ingenieur- und
Vermessungsbüro Westerhoff, 1954.
5 Email-Auskunft HGW Bockmühle 12-18, Wuppertal, Landesamt für Natur, Um-
welt und Klima NRW, 21.05.2026
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 5 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Vorbemerkungen
1.1 Präambel
Das Gelände der ehemaligen Firma Robert Zinn, Engels & Co. KG in Wup-
pertal-Barmen wurde seit spätestens 1875 industriell genutzt. Zwischen
1875 und 1899 war die in der Metallgießerei tätige Firma Siller & Jamart 8 8
/ 5 auf dem Gelände ansässig. Die Firma Robert Zinn, Engels & Co. KG tta lB
5 nutzte seit spätestens der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts das Ge- 9 8 3 0 lände. Diese war spezialisiert als Metall- und Kaltwalzwerk, Eisen- und 3 2
Metallgießerei und als Dampfkesselfabrik. Im Jahr 1993 wurde die Pro-
duktion eingestellt und das Gelände im Nachgang an die Bethe Stiftung
veräußert. Im Jahr 2021 erwarb die Stadt Wuppertal die Liegenschaft.
Das Gelände umfasst eine Fläche von 11.211 m2 und wies zu Beginn von
2026 noch den Gebäudebestand der Betriebsgebäude der damaligen
Firma Robert Zinn, Engels & Co. KG auf (davon ca. 4.875 m² Hallenfläche,
ca. 362 m² Bürofläche). Das südlich an die große Werkhalle angrenzende ehemalige Fabrikgebäude (ca. 1.657 m2) wurde zwischen 2003 und 2015
als Fabrikhotel und seit 2015 als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Ein Über-
sichtslageplan mit dem Gebäudebestand (Stand Januar 2026) liegt als An-
lage 2 bei. Die Gebäude mit Ausnahme des Fabrikhotels werden derzeit
rückgebaut.
In den Jahren 2001 und 2002 wurden im südlichen Abschnitt der Liegen-
schaft Altlastenerkundungen durch die ICG Leonhardt-Veith + Partner
GbR (jetzt ICG Ingenieure GmbH) und durch die Ingenieurgesellschaft für
Geotechnik mbH Schütz, Walz, Pulsfort, Dreng – Wuppertal durchgeführt.
Beide Untersuchungen verweisen auf eine nutzungstypische Schwerme-
tallbelastung des Bodens durch insbesondere Blei, Kupfer und Zink. Die
im Jahr 2019 durchgeführte historische Erkundung durch die Mull und
Partner Ingenieurgesellschaft mbH ergab eine Vielzahl an Altlastenver-
dachtsflächen, die auf die industrielle Vornutzung zurückzuführen sind /1/-
/3/. Auf Basis der historischen Erkundung wurde im gleichen Jahr durch
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 6 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Mull und Partner eine orientierende Gefährdungsabschätzung durchge-
führt /1/-/4/.
Das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) plant, das Grund-
stück einer neuen, sensibleren Nutzung als Schulgelände zuzuführen.
Ausgehend von den genannten Voruntersuchungen wurde die HPC AG
2024 und 2025 beauftragt, im Rahmen einer umfassenden Sanierungspla- 8 8
/ 6 tta nung ergänzende Baugrund-, Altlasten- und Grundwasseruntersuchungen lB
5 9 auf dem Gelände vorzunehmen. 8 3 0 3 2
Für die zukünftige Nutzung wird der Gebäudebestand mit Ausnahme vom
Hauptgebäude (ehemaliges Art-Hotel) aktuell zurückgebaut. Im Anschluss
des oberirdischen Rückbaus soll eine Tiefenenttrümmerung und eine Sa-
nierung belasteter Bodenbereiche, bzw. eine Baureifmachung des Gelän-
des erfolgen.
Im Zuge der Baureifmachung ist zudem eine Kampfmittelfreiheit für den
Nutzungsbereich 1 (Neubaubereich) herzustellen, da die Fläche gemäß
vorliegender Kampfmittelauskunft (vgl. Anhang 3) nachweislich im 2. Welt-
krieg bombardiert worden ist und Blindgänger zu erwarten sind.
Das vorliegende Sanierungskonzept beschreibt die Gesamtsituation der
Liegenschaft und die grundsätzliche Vorgehensweise beim Umgang mit
Bodenmassen im Zuge der Flächenrevitalisierungsmaßnahme. Hierbei ist
eine differenzierte Betrachtung der Altlasten-, Baugrund- und Kampfmit-
telsituation vorgenommen worden. Die Vorgehensweise und Rahmenbe-
dingen werden im vorliegenden Sanierungskonzept beschrieben und er-
läutert. Ziel ist es, ein Gesamtkonzept aufzustellen, welches die dauer-
hafte Abwehr der o. g. Gefährdung für Mensch und Umwelt sinnvoll mit
den Erfordernissen der Baureifmachung verbindet.
Dieses Sanierungskonzept (Version 03) ersetzt die Version 02 vom
19.03.2026.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 7 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
1.2 Allgemeine Angaben
Projekt 2303895 Baufeldfreimachung 7. GS Wuppertal Untersuchungsstandort ehem. Gelände der Firma Robert Zinn, Engels & Co. KG Metallwarenfabrik Bockmühle 12 – 18 42289 Wuppertal 8 8
/ 7 tta lB Auftraggeber Stadt Wuppertal
5 GMW Gebäudemanagement Wuppertal 9 8 3 0 Lise-Meitner-Str. 15-25 3 2 42119 Wuppertal
Ansprechpartner Frau Vedder
Auftragnehmer HPC AG Neumarkt 7-11 47119 Duisburg
Projektbearbeitung Frau Dr. Ebinghaus
Vertragsgrundlagen Angebot 1244047 vom 18.06.2024 Beauftragung am 02.07.2024
Die HPC AG ist von der DAkkS für die Probenahme nach DIN EN ISO/IEC
17025:2018-03 akkreditiert (D-PL-14161-01-00). Die Akkreditierung gilt für die
in der Anlage zur Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. Geotech-
nische Dienstleistungen sind nicht im Akkreditierungsrahmen enthalten.
Dieses Dokument sowie alle enthaltenen Daten und Erläuterungen wurden von
der HPC AG in Übereinstimmung mit der Aufgabenstellung ausschließlich für
den Auftraggeber zusammengestellt bzw. erarbeitet. Es ist nur in seiner
Gesamtheit inkl. aller Anlagen gültig.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 8 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
1.3 Vorliegende Berichte und Gutachten
Folgende Berichte und Gutachten zum Projekt „Rückbau/Baufeldfreima-
chung 7. Gesamtschule“ in Wuppertal liegen vor und dienen als Grundlage
für das Sanierungskonzept.
/1/ Prüfung auf Altlasten (Az. 25039), ICG Leonhardt-Veith + Partner 8 8
/ 8 GbR, 14.09.2021. tta lB
5 9 8 /2/ Gutachterliche Stellungnahme zur Erstbewertung und Gefährdungs- 3 0 3 2 abschätzung hinsichtlich eines Altlastenverdachtes auf dem Grund-
stück Erwinstraße/Bockmühle in Wuppertal-Heckinghausen, Ingeni-
eurgesellschaft für Geotechnik mbH Schütz, Walz, Pulsfort, Dreng –
Wuppertal, 25.03.2002.
/3/ BV Liegenschaft Bockmühle 12 in Wuppertal – Historische Erkundung,
Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hagen, Februar 2019.
/4/ BV Liegenschaft Bockmühle 12 in Wuppertal – Orientierende Gefähr-
dungsabschätzung inkl. Nachuntersuchungen, Mull und Partner Inge-
nieurgesellschaft mbH, Hagen, August 2019.
/5/ Gutachterliche Stellungnahme Eingrenzung Wirkungspfad Boden –
Grundwasser, BV Liegenschaft Bockmühle 12 in Wuppertal, Mull und
Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hagen, 26.08.2019.
/6/ Abfalltechnische Untersuchungen für die Liegenschaft Bockmühle 12
– 18 in Wuppertal, ehem. Fa. Robert Zinn, Engels & Co. KG Metallwa-
renfabrik, HPC AG, 31.01.2025.
/7/ Geotechnische Hauptuntersuchung – Baugrundgutachten gem. EC 7,
Bauvorhaben – Neubau der 7. Gesamtschule, Liegenschaft Bock-
mühle 12-18, Wuppertal, HPC AG, 22.01.2025.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 9 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
/8/ Detailuntersuchung Grundwasser für die Liegenschaft Bockmühle 12
– 18 in Wuppertal, ehem. Fa. Robert Zinn, Engels & Co. KG Metallwa-
renfabrik, HPC AG, 19.12.2025.
1.4 Verwendete Unterlagen
/9/ Bezirksregierung Köln, 2023. Kartendienst im Internet. 8 8
/ 9 https://www.timeonline.nrw.de, Stand: 08/2024. tta lB
5 9 8 /10/ Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Blatt 4709, Wuppertal- 3 0 3 2 Barmen, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, 1979,
1:25.000.
/11/ Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Blatt 4709, Wuppertal-
Barmen, Landesumweltamt NRW, 1989, 1:25.000.
/12/ Städtische Grundwasserdaten benachbarter Grundwassermessstel-
len (GWM 01 und GWM 02/08), per Email übermittelt am 06.10.2025
durch Herrn Patrick Lederer (Stadt Wuppertal, 106.23 Altlasten, Un-
tere Bodenschutzbehörde).
/13/ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2023. Kartendienst
im Internet. https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml,
Stand: 08/2024.
/14/ Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, 2024. Geoportal
im Internet. https://geoportal.bgr.de/mapapps/resources/apps/geopor-
tal/index.html?lang=de#/, Stand: 08/2024
/15/ Geologischer Dienst NRW. Kartendienst im Internet. https://www.boh-
rungen.nrw.de/, Stand 08/2024.
/16/ Bundes-Bodenschutzgesetz, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bo-
denverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
vom 17.03.1998.
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 10 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
/17/ Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021
(BGBI I S. 2598, 2716).
/18/ Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Er-
satzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung –
ErsatzbaustoffV) vom 9. Juli 2021 (BGBI. I 2598 ff).
8 8
/ 0 /19/ Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die zuletzt 1 tta lB durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
5 9 8 3 geändert worden ist. 0 3 2
/20/ Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der um-
weltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts-
gesetz – KrWG) vom 24.02.2012, zuletzt geändert am 02.03.2023
/21/ Vorläufige Prüfwerte zur Beurteilung von Gehalten an ausgewählten
Schwermetallen, Arsen und Thallium im Oberboden von Altlast-Ver-
dachtsflächen im Hinblick auf die menschliche Gesundheit, Altlasten-
kommission, NRW, Juni 1993. Aus: Hinweise zur Ermittlung und Sa-
nierung von Altlasten, Ministerium für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 1993
/22/ Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von
Grundwasserschäden. LAWA – Länderarbeitsgemeinschaft Wasser,
Januar 1994
/23/ Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Rest-
stoffen / Abfällen – Technische Regeln – Mitteilungen der Länderar-
beitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20, Stand: 06.11.1997
/24/ Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfäl-
len: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial
(TR Boden), Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Stand:
05.11.2024
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 11 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
/25/ Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser.
LAWA - Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, Fassung 2016.
/26/ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)-Regel 101-004
Kontaminierte Bereiche, April 1997, aktualisierte Fassung vom Feb-
ruar 2006
8 8
/ 1 /27/ TRGS 524 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Schutzmaßnahmen 1 tta lB bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, Ausgabe von Februar
5 9 8 3 2010 0 3 2
/28/ Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung –
GefStoffV) vom 26.11.2010, zuletzt geändert am 21.07.2021
/29/ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10.06.1998, zuletzt geändert
am 19.12.2022
/30/ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwen-
dung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV),
vom 03.02.2015 (BGBI. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 27 des Ge-
setzes vom 18.12.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 347) geändert worden ist“
/31/ Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeich-
nis-Verordnung – AVV) vom 10.12.2001, zuletzt geändert am
30.06.2020
/32/ Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom
07.08.1996, zuletzt geändert am 22.12.2025
/33/ TRGS 500 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Schutzmaßnahmen,
Ausgabe aus September 2019, zuletzt geändert am 01.04.2021
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 12 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
/34/ Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die
zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024
I Nr. 109) geändert worden ist
/35/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom
18.12.2008, zuletzt geändert am 12.07.2019
8 8
/ 2 /36/ Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)-Regel Benutzung von Kopf- 1 tta lB schutz GUV-R 193, von April 2000, aktualisierte Fassung aus Septem-
5 9 8 3 ber 2008 0 3 2
/37/ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)-Regel 112-995:
Benutzung von Schutzhandschuhen, aus Oktober 1995, aktualisierte
Fassung aus Oktober 2007
1.5 Topografische Verhältnisse
Das Bearbeitungsgebiet liegt in der kreisfreien Stadt Wuppertal, Gemar-
kung Barmen, Flur 160, Flurstück 24 und ist auf der topographischen Karte
Blatt Nr. 4709 Wuppertal-Barmen (Maßstab 1:25.000) verortet. In den An-
lagen 1 und 2 ist die Lage des Standortes in der Übersicht dargestellt.
Die Liegenschaft weist eine mittlere Geländehöhe von etwa 163 m ü. NN
auf.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein 11.211 m2 großes Gelände
am westlichen Rand des Stadtgebiets Wuppertal. 4.875 m² des Geländes
sind mit Fabrikhallen bebaut, und weitere 362 m² mit Büro- und Sozialräu-
men (Stand 2026). Das südlich an die große Werkhalle angrenzende ehe- malige Fabrikgebäude (1.657 m2) wurde zwischen 2003 und 2015 als Fab-
rikhotel und seit 2015 als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Die Außenmauern
der Gebäude stehen entlang der Grundstückgrenze. Die Freiflächen sind
mit Asphalt, Betonplatten und Verbundpflaster versiegelt.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 13 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Das nächstgelegene Oberflächengewässer, der Murmelbach (kanalisiert)
verläuft ca. 50 m nördlich des Geländes in nordöstliche Richtung zur Wup-
per. Die Wupper verläuft ca. 140 – 150 m nordöstlich des Geländes und
entwässert in nordwestliche Richtung.
1.6 Ehemalige und heutige Nutzung
8 8
/ 3 Nach den der HPC AG vorliegenden Informationen /3/ wurde die Firma 1 tta lB Robert Zinn, Engels & Co. KG im Jahr 1851 gegründet. Ob sie seit jeher
5 9 8 3 auf dem Standort an der Bockmühle 12-18 ansässig war, ist jedoch nicht 0 3 2 bekannt. Zwischen 1875 und 1899 nutzte die in der Eisen- und Metallgie-
ßerei tätige Firma Siller und Jamart das Gelände. Den Unterlagen kann
man entnehmen, dass die Firma Robert Zinn, Engels & Co KG spätestens
in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts an der Bockmühle 12-18 ansäs-
sig war, da der Betrieb infolge von Bombenangriffen während des 2. Welt-
krieges vorübergehend eingestellt wurde. Im Jahr 1945 wurde der Betrieb
wieder aufgenommen, bis die Firma 1993 die Produktion einstellte. Da-
raufhin erwarb die Bethe-Stiftung das Gelände und das im südlichen Teil-
bereich gelegene Fabrikgebäude, um es einer Umnutzung zu einem Fab-
rikhotel zuzuführen, welches 2005 eröffnet wurde. Seit 2015 wird das Fab-
rikhotel als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Im Jahr 2021 erwarb die Stadt
Wuppertal die Liegenschaft.
Gemäß /1/ wurde die Firma Robert Zinn, Engels & Co. KG 1964 dazu auf-
gefordert, die Einleitung des giftigen Lösemittels Trichlorethylen in die
städtische Kanalisation zu unterbinden. Des Weiteren liegen der Stadt
Wuppertal aus den Jahren 1966, 1968, 1974 und 1976 Beschwerden über
Rauch- und Lärmbelästigung vor. Weitere Hinweise auf Havarien, Unfälle
oder sonstige beurteilungsrelevante Ereignisse liegen der HPC AG nicht
vor.
Gemäß Auskunft der Stadt Wuppertal wurde die Liegenschaft Bockmühle
12-18 bis zur Erstellung der historischen Erkundung durch Mull und Part-
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 14 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
ner als altlastenverdächtige Fläche im Katasteramt geführt. Nach Ab-
schluss der Untersuchungen wurde die Fläche gemäß § 2, Abs. 5, Nr. 2
des BBodSchG /16/ als Altstandort benannt.
Eine detaillierte Nutzungshistorie ist dem Gutachten über die historische
Erkundung von Mull und Partner aus dem Jahr 2019 zu entnehmen /3/.
8 8
/ 4 1.7 Geografische Situation 1 tta lB
5 9 Nach öffentlich zugänglichen Informationen /9/ aus August 2024 liegt 8 3 0 3 2 ca. 560 m südwestlich des Untersuchungsgeländes das Landschafts-
schutzgebiet LP Wuppertal-Ost (LSG-4709-0022). Das Untersuchungsge-
lände selbst liegt außerhalb festgesetzter Landschaft- und Wasserschutz-
gebiete.
Das Grundstück ist umgeben von Wohn- und Gewerbegebiet (Mischge-
biet) unterschiedlicher Nutzung. Richtung Norden schließen sich Wohn-
häuser und ein Autohaus an. Richtung Osten befinden sich weitere Wohn-
gebäude sowie ein Speditionsunternehmen. Richtung Süden liegen ein
Werkzeughersteller und ein Möbel- und Einrichtungshändler. Im Westen
schließen sich weitere Wohnhäuser sowie auf der anderen Seite der Emil-
Wagner-Straße ein ALDI-Markt an.
Das Gebiet ist über die Straße Bockmühle im Norden und Osten und über
die Erwinstraße im Süden vollständig erschlossen. Das Gelände ist zur
südwestlichen Seite an der Emil-Wagner-Straße abgeböscht.
1.8 Geologie/ Hydrogeologie
Geologie
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der geologischen Karte des
Geologischen Landesamts Nordrhein-Westfalen, Blatt 4709 Wuppertal-
Barmen (1979) im Maßstab 1:25.000 /10/.
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 15 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Wuppertal liegt regionalgeologisch gesehen im östlichen Rheinischen
Schiefergebirge zwischen der Nordflanke des Remscheid-Altenaer Sattels
und der Südflanke der Herzkämper Mulde. Das Gebiet ist durch die
variskische Gebirgsfaltung und intensive post-variskische bis tertiäre
Bruchschollentektonik geprägt.
Gemäß der geologischen Karte /10/ liegt die Liegenschaft im Übergangs- 8 8
/ 5 1 tta bereich zwischen den südlich anstehenden mitteldevonischen Honseler lB
- 5 Schichten und dem nördlich anstehenden, geologisch jüngeren Schwel- 9 8 3 0 3 2 mer Kalk (Massenkalk). Die Honseler Schichten sind durch Tonsteine cha-
rakterisiert, in die sich Lagen aus Sandstein und Kalkstein einschalten. Die
Mächtigkeit beträgt ca. 600 m. Der Massenkalk bildet die Überreste eines
südwest-nordost verlaufenden Riffkomplexes, dessen Mächtigkeit im
Raum Wuppertal ca. 250 m beträgt. Die Schichtengrenze ist durch eine
Verwerfungszone definiert, entlang derer sich der Massenkalk im Verhält-
nis zu den Honseler Schichten abschiebt. Im Rahmen der Erkundungsar-
beiten durch die HPC AG im Dezember 2024 (Abfalltechnische Deklara-
tion und Baugrunduntersuchung) /6//7/ und Oktober 2025 (Detailuntersu-
chung Grundwasser) /8/ wurden in einer Tiefe ab ca. 3,8 m u. GOK stel-
lenweise Tonsteine (vermutlich aus den Honseler Schichten) auf der Lie-
genschaft erbohrt.
Oberflächennah stehen Pleistozäne Kiese und Lehme der Wupperterras-
sen sowie künstliche Auffüllungen an. Gemäß der orientierenden Gefähr-
dungsabschätzung (Mull und Partner) /4/ und der nachfolgenden Untersu-
chungen durch die HPC AG /6//7//8/ liegen die künstlichen Auffüllungen
im Untersuchungsgebiet zwischen ca. 0,2 bis max. 3,6 m u. GOK an (im
Mittel bis ca. 1,6 m u. GOK). Vereinzelt wurde im Rahmen der Feldarbeiten
keine Auffüllung angetroffen (KRB 6 und 17, /6/). Es ist daher von einer
heterogenen Auffüllungsmächtigkeit auszugehen.
Hydrogeologie
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 16 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Basierend auf dem vorliegenden Kartenmaterial /11/ wird von einem obe-
ren Grundwasserleiter innerhalb der quartären Lockersedimente (Poren- grundwasserleiter) mit einer moderaten bis hohen Durchlässigkeit (10-4 bis 10-5 m/s) ausgegangen. Das tiefer liegende Festgestein (hier: Honseler
Schichten) bildet den unteren Grundwasserleiter. In den Honseler Schich-
ten bewegt sich das Grundwasser hauptsächlich entlang von Klüften, Ver-
8 8
/ 6 werfungen (Kluftgrundwasserleiter) und lokalen Verkarstungen (Karst- 1 tta lB grundwasserleiter). Die Durchlässigkeit ist dabei sehr variabel. Der Flur-
5 9 8 abstand des oberen Grundwasserleiters wurde mit durchschnittlich 3 0 3 2 ca. 3 m u. GOK angegeben /4/ und entspricht den gemessenen Grund-
wasserständen während der Erkundungsarbeiten durch die HPC AG im
Dezember 2024.
Gemäß Aussage des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-
Westfalen (LANUK, Anhang 5) ist der höchste gemessene Grundwasser-
stand (HGW) aufgrund des oberflächennah anstehenden Festgesteins
nicht kalkulierbar. Ausgehend von vergangenen Überflutungsereignissen
wird der HGW für diese Liegenschaft bei GOK angesetzt.
Es ist eine Grundwasserfließrichtung in nordöstlicher Richtung zur Wupper
hin anzunehmen.
1.9 Zukünftige Nutzung
Das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) lässt aktuell den
Rückbau des Gebäudebestands mit Ausnahme des Hauptgebäudes des
Fabrikhotels durchführen. Auf der rückgebauten Fläche soll zukünftig eine
Gesamtschule entstehen. Auf dieser Grundlage wird die Untersuchungs-
fläche entsprechend der zukünftigen sensiblen Nutzung als Schulgelände
gemäß BBodSchV /17/, Wirkungspfad Boden-Mensch, Nutzungsszenario
„Kinderspielfläche“ bewertet.
Den vorliegenden Unterlagen zufolge (vgl. Anhang 2) ist für den östlichen
bis nordöstlichen Bereich des Grundstücks entlang der Straße Bockmühle
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 17 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
das Schulgebäude geplant, an dem sich im zentralen und westlichen
Bereich des Grundstücks das Schulaußengelände anschließt. Südlich des
im Bestand bleibenden Fabrikhotels befindet sich derzeit ein gepflasterter
Parkplatz. Eine Nutzungsänderung ist nicht vorgesehen. Aus diesem
Grund ist der Parkplatz nicht Bestandsteil des vorliegenden Sanierungs-
konzepts.
8 8
/ 7 1 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 18 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Durchgeführte Untersuchungen
Die auf dem Gelände der Bockmühle 12-18 durchgeführten Untergrund-
untersuchungen werden in diesem Kapitel zusammenfassend dargestellt.
Für die Auswertung und Beschreibung der aktuellen Schadstoffsituation in
dem Medium Boden (ungesättigt und gesättigt) wurden die vorliegenden 8 8
/ 8 Gutachten der Leonhardt-Veith + Partner Gbr (jetzt ICG Ingenieure GmbH) 1 tta lB von 2001 /1/, der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik mbH Schütz, Walz,
5 9 8 3 Pulsfort, Dreng – Wuppertal von 2002 /2/, der Mull und Partner Ingenieurs- 0 3 2 gesellschaft mbH von 2019 /4/ /5/ und der HPC AG aus 2025 /6/ herange-
zogen.
Für die Bewertung der aktuellen Schadstoffsituation in der Bodenluft
wurde das Gutachten von Mull und Partner von 2019 /4/ verwendet.
Zur Beschreibung und Gefährdungsabschätzung des Grundwassers
wurde auf die Ergebnisse der Detailuntersuchung durch die HPC AG aus
2025 /8/ zurückgegriffen.
2.1 Boden
2.1.1 ICG Leonhardt-Veith + Partner Gbr, Stellungnahme, 2001
Der Boden unterhalb der südlich des Fabrikhotels endenden Erwinstraße
wurde im Rahmen eines Verkaufsprozesses an den damaligen Grund-
stücksbesitzer der Liegenschaft Bockmühle 12-18 auf mögliche schädli-
che Veränderungen untersucht. Es wurden 2 Rammkernsondierungen
(RKS) abgeteuft und 2 Bodenmischproben sowie eine Einzelprobe des
Asphalts entnommen. Es erfolgte bei den Bodenmischproben eine chemi-
sche Untersuchung auf Schwermetalle und PAK im Feststoff, sowie bei
der Asphaltprobe ausschließlich auf PAK. Die Bodenmischproben wiesen
erhöhte Gehalte an Schwermetallen, insbesondere an Blei (659 – 1.587
mg/kg) und Zink (2.138 – 4.145 mg/kg) auf, womit die Zuordnungswerte
der damals gültigen LAGA Boden 1997 /23/ deutlich überschritten wurden.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 19 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Die PAK-Gehalte der Bodenmischproben und der Asphaltprobe waren un-
auffällig. Grundwasser wurde bei einer Tiefe von 3,2 m u GOK (RKS 1)
angetroffen. Aufgrund des Versiegelungsgrades und der (geplanten) Nut-
zung als Verkehrsweg ging der Gutachter nicht von einer Gefährdung vom
Menschen und Grundwasser aus.
2.1.2 Ingenieurgesellschaft für Geotechnik mbH Schütz, Walz, Pulsfort, 8 8
/ 9 1 tta Dreng – Wuppertal, 2002 lB
5 9 8 3 Auf dem südlichen Teilbereich der Liegenschaft Bockmühle 12-18 zwi- 0 3 2 schen dem Gebäude der Bockmühle 26 und der südlichen Außenmauer
des Fabrikhotels war geplant, ein Parkdeck auf dem bestehenden Park-
platz zu errichten. Im Zuge einer Erstbewertung und Gefährdungsabschät-
zung des Bodens wurden 5 RKS bis zu einer maximalen Tiefe von 3,2 m
u GOK abgeteuft. In der 1 – 2 m mächtigen Auffüllung wurden organolep-
tisch auffällige Beimengungen aus Mörtel- und Ziegelbruch sowie verein-
zelt Schlacke vorgefunden. Der gewachsene Boden besteht aus Auelehm,
der nach Nordosten auskeilt und von Wupperschotter überlagert wird. Aus
der Auffüllung wurden 2 Bodenmischproben gebildet und gemäß dem Pa-
rameterumfang der LAGA Boden 1997 /23/ untersucht.
Die Bodenmischprobe MP 1 wurde aus den RKS 1 – 3 zusammengesetzt.
Erhöhte Mengen an Blei (2.200 mg/kg), Kupfer (1.400 mg/kg) und Zink
(4.200 mg/kg) wiesen sowohl auf eine Einstufung als > Z2-Material als
auch auf überwachungsbedürftigen Abfall (heute „gefährlicher Abfall“) hin.
Die Bodenmischprobe MP2 wurde aus Auffüllung der RKS 5 zusammen-
gesetzt. Aufgrund des Blei-Gehalts von 760 mg/kg wurde die MP2 eben-
falls als > Z2-Material gemäß LAGA Boden 1997 /23/ eingestuft.
Der zuständige Gutachter ging von einem ermittelten max. Grundwasser-
spiegel von 2,5 m u GOK aus. Gemäß den chemischen Analysen liegt der
pH-Wert der Mischproben im schwach basischen Bereich, sodass von ei-
ner geringen Mobilisation von Schadstoffen ausgegangen wird. Aufgrund
des Versiegelungsgrades und der geplanten Nutzung als Parkdeck wurde
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 20 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
daher die Gefährdung des Grundwassers als gering eingeschätzt. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass beim Neubau des Parkdecks eine regel-
gerechte Oberflächenentwässerung mit Anschluss an den Regenwasser-
kanal zu errichten ist. Die Erdarbeiten sind fachgutachterlich zu begleiten.
Bodenaushub soll unmittelbar auf bereitgestellte LKW zur Entsorgung ver-
laden oder in abdeckbaren Containern zwischengelagert werden.
8 8
/ 0 2 tta 2.1.3 Orientierende Gefährdungsabschätzung, inkl. Nachuntersuchung lB
- 5 Grundwasser, Mull und Partner, 2019 9 8 3 0 3 2 Im Rahmen des Verkaufsprozesses der Liegenschaft Bockmühle 12-18
wurde 2019 eine orientierende Gefährdungsabschätzung basierend auf
einer vorangegangenen historischen Erkundung durch Mull und Partner
durchgeführt. Es wurden insgesamt 32 RKS bis zu einer maximalen Tiefe
von 4,5 m u GOK abgeteuft und beprobt (vgl. Anhang 1).
Basierend auf der historischen Erkundung durch Mull und Partner /3/ kam
es 1964 zur Einleitung des giftigen Lösemittels Trichlorethylen in die städ-
tische Kanalisation. Um schädliche Bodenveränderungen durch potenzi-
elle Leckagen der werkseigenen Kanalisation durch die leichtflüchtigen
Schadstoffe LHKW und BTEX feststellen zu können, wurde im Zuge der
orientierenden Gefährdungsabschätzung /4/ zusätzlich eine Kanalbefah-
rung und anschließende Beprobung von Boden entlang vereinzelter
Bruch- und Rissbildungen durchgeführt.
Unterhalb der 10 – 40 cm mächtigen Oberflächenversiegelung aus Beton,
Pflaster und zum Teil Natursteinschotter wurde flächenhaft Auffüllung mit
Mächtigkeiten zwischen 1,3 und 3,6 m angetroffen. Die Auffüllung besteht
größtenteils aus organoleptisch unauffälligen Kiesen und Sanden mit un-
terschiedlichen Anteilen an Ziegel-, Beton- und Felsbruch, sowie Aschen,
Schlacken und Schotter / Splitt. Im Bereich der südlichen Außenmauer des
Fabrikhotels (Bohrung RKS 33) wurden Kohlerückstände und ein öliger
Geruch innerhalb der Auffüllung festgestellt. Der gewachsene Boden
wurde als feinsandiger Schluff bis feinsandiger Kies angesprochen.
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 21 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Grundwasser wurde vereinzelt zwischen 3,15 und 3,43 m u GOK ange-
troffen, woraus ein durchschnittlicher Grundwasserflurabstand von 3,3 m
berechnet wurde.
Aus den RKS wurden insgesamt 42 Einzelproben für die Analyse der nut-
zungstypischen Parameter PAK, MKW, BTEX, LHKW und Schwermetalle
im Feststoff und zum Teil im Eluat für die orientierende Bewertung nach 8 8
/ 1 2 tta BBodSchV /17/ entnommen, sowie 5 Bodenmischproben für die abfall- lB
- 5 technische Deklaration (LAGA TR Boden 2004 /23/ und Deponieverord- 9 8 3 0 3 2 nung (DepV) /18/) zusammengeführt. Zusätzlich erfolgte die Entnahme
von insgesamt 13 Bodenluftproben für die Analyse der leichtflüchtigen Pa-
rameter BTEX und LHKW. Für die orientierende Gefährdungsabschätzung
wurden die Prüfwerte der BBodSchV, Wirkungspfad Boden-Mensch, Nut-
zungsszenario Industrie- und Gewerbegebiete und Wohngebiete, sowie
Wirkungspfad Boden-Grundwasser herangezogen. Aufgrund der geplan-
ten Nutzung als Schuleinrichtung wird hier auf die Zusammenfassung der
Ergebnisse hinsichtlich Nutzungsszenario Industrie- und Gewerbegebiete
verzichtet.
Es wird an dieser Stelle angemerkt, dass für das vorliegende Sanierungs-
konzept das sensiblere Nutzungsszenario „Kinderspielflächen“ berück-
sichtigt wird.
Gefährdungsabschätzung Wirkungspfad Boden-Mensch (Wohngebiete):
Die Analyseergebnisse aus 2019 weisen auf mehrere Teilbereiche hin, in
denen die Prüfwerte für „Wohngebiete“ gemäß BBodSchV /16/ überschrit-
ten werden (vgl. Anhang 1). Dabei handelt es sich um Benzo(a)pyren und
die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel. Die Überschreitung
der Prüfwerte wurde innerhalb der Auffüllung zwischen 0 und ca. 1,70 m
u GOK festgestellt. Der Gutachter Mull und Partner geht aufgrund des Ver-
siegelungsgrades nicht von einer akuten Gefährdung über den Direktpfad
aus. Bei Entsiegelung zukünftiger Baumaßnahmen kann jedoch eine
Gefährdung für den Menschen nicht ausgeschlossen werden.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 22 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
In der nachfolgenden Tabelle sind die Prüfwertüberschreitung für den Wir-
kungspfad Boden-Mensch („Wohngebiete“) zusammengefasst. Um die
zukünftige sensible Nutzung als Schulgelände zu verdeutlichen, werden
vom unterzeichnenden Büro die Ergebnisse von Mull und Partner ergän-
zend den Prüfwerten des Nutzungsszenarios „Kinderspielflächen“ gegen-
übergestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfwerte für den Wir-
8 8
/ 2 kungspfad Boden-Mensch nur orientierend zu bewerten sind, da seinerzeit 2 tta lB keine Oberflächenmischproben entnommen wurden und nicht die Fein-
5 9 8 fraktion gemäß BBodSchV /16/ analysiert wurde, sondern Einzelproben 3 0 3 2 und Gesamtfraktion.
Tabelle 1: Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch („Wohnge- biete“ und vom unterzeichnenden Büro ergänzt „Kinderspielflächen“) gemäß BBodSchV /16/, orientierende Gefährdungsabschätzung, Mull und Partner, 2019 /4/.
| Bohrung | Probe | Probenent- | Parameter | Schadstoffge- halt [mg/kg] | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nahmetiefe | Prüfwertüber- | ||||||||
| [m u GOK] | schreitung | ||||||||
| RKS 1 | BP 1/2 | 0,4 – 1,4 | Arsen | 56 | |||||
| Blei | 577 | ||||||||
| RKS 2 RKS 3 | MP02 | 0 – 2,0 | BaP | BaP | 0,73 | ||||
| RKS 5 RKS 6 | MP01 | 0 – 1,4 | BaP | 18 | |||||
| RKS 7 | BP 7/1 | 0 – 1,5 | Blei | 1.350 | |||||
| Cadmium | 19,7 | ||||||||
| RKS 8 RKS 9 | MP04 | 0 – 1,3 | Arsen | 383 | |||||
| Blei | 847 | ||||||||
| Nickel | 72 | ||||||||
| RKS 10 RKS 11 | MP05 | 0 – 1,4 | Blei | 433 | |||||
| Arsen | 50 | ||||||||
| RKS 18 | BP 18/1 | 0 – 0,9 | Arsen | 57 499 | |||||
| Blei | |||||||||
| RKS 19.2 | BP 19.2/1 | 0 – 1,4 | BaP | 4 | |||||
| Blei | 287 | ||||||||
| Cadmium | 12,5 | ||||||||
| RKS 23 | MP03 | 0 – 2,0 | Blei | 280 | |||||
| RKS 24 | BP 24/2 | 0,2 – 1,4 | Blei | 630 | |||||
| Arsen | 42,3 | ||||||||
| RKS 27 | BP 27.1/1 | 0,5 – 1,5 | Arsen | 30,4 | |||||
| Blei | 258 | ||||||||
| BP 27.1/2 | 1,5 – 2,5 | Arsen | 26,1 | ||||||
| Blei | 219 | ||||||||
| RKS 28 | BP 28.2/1 | 0,4 – 1,2 | Blei | 3.420 | |||||
| Arsen | 26,4 |
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 23 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
8 8
/ 3 2 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
| Bohrung | Probe | Probenent- | Parameter | Schadstoffge- halt [mg/kg] | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nahmetiefe | Prüfwertüber- | ||||||||
| [m u GOK] | schreitung | ||||||||
| RKS 31 | BP 31/1 | 0,4 – 1 | Arsen | 124 | |||||
| Blei | 291 | ||||||||
| Nickel | 85 | ||||||||
| BP 31/2 | 1 – 1,7 | Arsen | 213 | ||||||
| Blei | 638 | ||||||||
| Nickel | 84 | ||||||||
| RKS 32 | BP 32/1 | 0,5 – 1,7 | Arsen | 128 | |||||
| Blei | 312 | ||||||||
| Nickel | 75 | ||||||||
| BaP | 0,95 | ||||||||
| RKS 33 | BP 33/2 | 0,7 – 1,5 | Blei | 1.070 | |||||
| Prüfwerte Wirkungspfad Mensch-Boden nach BBodSchV | |||||||||
| Prüfwerte | Kinderspielflächen [mg/kg] | Wohngebiete [mg/kg] | |||||||
| Arsen | 25 | 50 | |||||||
| Blei | 200 | 400 | |||||||
| Nickel | 70 | 140 | |||||||
| Cadmium | 10 | 20 | |||||||
| BaP | 0,5 | 1 |
Erläuterung: BaP: Benzo(a)pyren Überschreitung der Prüfwerte für Kinderspielflächen Überschreitung der Prüfwerte für Wohngebiete
Gefährdungsabschätzung Wirkungspfad Boden-Grundwasser:
Es wurden bei den Untersuchungen von Mull und Partner vereinzelte
Überschreitungen der Prüfwerte gemäß BBodSchV /16/ für den Wirkungs-
pfad Boden-Grundwasser festgestellt. Diese beziehen sich auf die
Prüfwerte für Naphthalin, ΣPAK ohne Naphthalin und die Schwermetalle
Cadmium, Nickel und Zink. Im Zuge von Nachuntersuchungen durch Mull
und Partner /5/ wurden diese schädlichen Bodenveränderungen vertikal
eingegrenzt. Der Gutachter /5/ schließt zwar eine Gefährdung des Grund-
wassers nicht explizit aus, verweist jedoch auf den unterbrochenen Sicker-
wasserpfad durch die Oberflächenversiegelung zum aktuellen Zeitpunkt.
In der nachfolgenden Tabelle findet sich eine Zusammenfassung der rele-
vanten Prüfwert-Überschreitungen.
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
[Seite 24]
Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 24 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Tabelle 2: Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser gemäß BBodSchV /16/, Gutachterliche Stellungnahme, Mull und Partner, 2019 /5/.
8 8
/ 4 2 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
| Bohrung | Probe | Probenent- | Parameter | Schadstoffge- halt [µg/l] | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nahmetiefe | Prüfwertüber- | |||||||
| [m u GOK] | schreitung | |||||||
| RKS 25 | BP 25/1 | 0,1 – 1,0 | ΣPAK o. Naph. | 0,21 | ||||
| BP 25/2 | 1,0 – 2,0 | ΣPAK o. Naph. | 0,37 2,2 | |||||
| Naphthalin | ||||||||
| BP 25/3 | 2,0 – 2,9 | - | - | |||||
| RKS 28.2 | BP 28.2/1 | 0,4 – 1,0 | - | - | ||||
| BP 28.2/2 | 1,2 – 2,3 | Cadmium | 5,9 129 19.700 | |||||
| Nickel | ||||||||
| Zink | ||||||||
| BP 28.2/3 | 2,3 – 3,2 | - | - | |||||
| RKS 29 | BP 29/3 | 2,1 – 2,9 | ΣPAK o. Naph. | 0,46 3,1 | ||||
| Naphthalin | ||||||||
| BP 29/4 | 2,9 – 3,7 | - | - | |||||
| RKS 30 | BP 30/3 | 0,7 – 1,5 | ΣPAK o. Naph. | 0,31 | ||||
| BP 30/4 | 3,3 – 4,5 | - | - | |||||
| RKS 31 | BP 31/1 | 0,4 – 1,0 | ΣPAK o. Naph. | 0,31 | ||||
| BP 31/2 | 1,0 – 1,7 | - | - | |||||
| Prüfwerte BBodSchV, Boden-Grundwasser | ΣPAK o. Naph. | 0,2 | ||||||
| Naphthalin | 2 | |||||||
| Cadmium | 3 | |||||||
| Nickel | 20 | |||||||
| Zink | 600 |
Erläuterung: ΣPAK o. Naph.: Summe PAK ohne Naphthalin
Abfalltechnische Untersuchung:
Die Analyse der 5 Mischproben gemäß der damals gültigen LAGA TR
Boden (2004) /23/ verweist auf eine mehrheitliche Einstufung in die Zuord-
nungsklassen Z2 und > Z2. Ausschlaggebende Paramater sind dabei der
TOC-Gehalt sowie vereinzelt PAK und Schwermetalle (Blei, Arsen, Zink
und Kupfer). Die nachfolgende Tabelle fasst die Ergebnisse der Deklara-
tionsanalyse zusammen.
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 25 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Tabelle 3: Abfalltechnische Bewertung der Bodenmischproben gemäß LAGA TR Boden 2004 /23/ und DepV /18/, orientierende Gefährdungsabschätzung, Mull und Partner, 2019 /4/.
Einstufung DepV / Re- levante Parameter
DK I (Sulfat) DK 0
DK III (TOC, GV) 8 8 > DK III (TOC, GV) / 5 2 tta lB > DK III (TOC, GV)
5
| Mischprobe | Probenent- | Einstufung LAGA TR | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| nahmetiefe | Boden 2004 / Rele- | |||||
| [m u GOK] | vante Parameter | |||||
| MP01 | 0,0 – 1,4 | > Z2 (PAK, Sulfat) | ||||
| MP02 | 0,0 – 2,0 | Z2 (TOC) | ||||
| MP03 | 0,0 – 2,0 | Z2 (TOC, Blei) | ||||
| MP04 | 0,0 – 1,3 | > Z2 (TOC, Arsen, Blei, Kupfer) | ||||
| MP05 | 0,0 – 1,4 | > Z2 (TOC, Zink) |
59 Erläuterung: 8 3 0 GV: Glühverlust 3 2
Ergebnisse der Kanalbefahrung:
Im Zuge der Kanalbefahrung wurden vereinzelt Bruch- und Rissbildungen
innerhalb der Liegenschaft Bockmühle 12-18 festgestellt. Basierend auf
der historischen Erkundung durch Mull und Partner /3/ bestand hier ein
Verdacht auf Leckagen von Trichlorethylen-haltigen Abwässern. Darauf-
hin wurde der Boden entlang der Kanalschäden auf die leichtflüchtigen
Schadstoffe LHKW und BTEX untersucht. Auffälligkeiten wurden nicht
festgestellt.
2.1.4 Abfalltechnische Untersuchungen, HPC AG, 2025
Insgesamt wurden 23 Doppelaufschlüsse (RKS/ DPH) im Bereich der Kon-
taminationsverdachtsstellen sowie im Bereich geplanter Neubauten bis zu
einer maximalen Tiefe von 6,2 m u. GOK abgeteuft (Anlage 2). Ausge-
wählte Bodeneinzelproben wurden zu insgesamt 6 Mischproben zusam-
mengestellt und gemäß der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Anl. 1, Tab 3 BM-0 bis BM-F3 /18/ und gemäß der DepV, Anh. 3, Tab. 2
DK 0 bis DK III /19/ untersucht (Tabelle 4).
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Tabelle 4: Mischprobenzusammenstellung
Probentiefe [m u GOK] 0 – 3,2 0,08 – 1,0
2,1 – 5,0
0,12 – 3,1 8 8
/ 6 2 tta lB
5 0,08 – 2,1 9 8 3 0,08 – 3,3 0 3
| Misch- | RKS / DPH | Bereich | Geplanter Nut- zungsbereich | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| probe | ||||||
| 1 | 11 - 13 | Freifläche (Auffüllung) | 1 (Neubau) | |||
| 2 | 2 – 5, 8 – 10, 14 | Nördliche Lagerhalle (Auffüllung) | 1 (Neubau) | |||
| 3 | 2 – 5, 9 – 10, 14 | Nördliche Lagerhalle (gewachsener Boden) | 1 (Neubau) | |||
| 4 | 6 – 7, 16 - 17 | Werkhalle, Kessel- haus, Werkstatt (Auf- füllung) | 1 – 2 (Neubau – Schulhof) | |||
| 5 | 18 – 20 | Freifläche (Auffüllung) | 2 (Schulhof) | |||
| 6 | 21 - 23 | Parkplatz (Auffüllung) | 3 (Parkplatz) |
32
Unterhalb der zwischen ca. 0,1 und 0,3 m mächtigen Oberflächenversie-
gelung wurde Auffüllung festgestellt. Die Auffüllung besteht größtenteils
aus braunem, grauem und teilweise rötlichem sandigem Kies, kiesigem
bis zum Teil schluffigem Sand und kiesigem bis sandigem Schluff mit Bei-
mengungen aus Schlacke, Ziegelbruch, Betonbruch, Asche, Schotter,
Splitt und Kohle in unterschiedlichen Anteilen. Die Mächtigkeit der Auffül-
lung variiert zwischen ca. 0,8 m und ca. 3,2 m. Bei RKS 6 und 17 wurde
keine Auffüllung angetroffen.
Unterhalb der Auffüllung stehen ab Tiefen von ca. 1,0 m u. GOK graue bis
braune Flussterrassen (Wupperschotter) und stellenweise Auelehm aus
feinsandigen bis schluffigen Kiesen und feinsandigen Schluffen an. Stel-
lenweise geht das Lockersediment ab einer Tiefe zwischen 1,2 m und 5 m
u. GOK in verwitterten Fels über.
Grundwasser wurde während der Erkundung in einer Tiefe zwischen ca.
160,1 – 161,3 m NN angetroffen. Das entspricht einem gemittelten Flurab-
stand von ca. 3 m. Lokal ist Schichten- oder Stauwasser zu erwarten.
Basierend auf den vorliegenden Analyseergebnissen überschreiten auf-
grund erhöhter Gehalte an Schwermetallen (Kupfer, Thallium, Zink) und
MKW die Mischproben MP2 und MP4 die Materialwerte für BM-F3. Die
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Mischproben MP1, MP5 und MP6 werden in die Materialklasse BM-F3 ein-
gestuft. Ausschlaggebende Parameter sind hierbei ausschließlich
Schwermetalle (Arsen, Blei, Kupfer, Quecksilber, Thallium, Zink). Die
Mischprobe MP3 (gewachsener Boden) ist als Material der Klasse BM-0*
deklariert. Eine Verlagerung der festgestellten Verunreinigungen aus der
Auffüllung in den gewachsenen Boden kann somit nicht festgestellt wer-
8 8
/ 7 den. Bezüglich der Wiederverwertung und des Wiedereinbaus gelten die 2 tta lB Vorgaben der ErsatzbaustoffV, Anl. 2, Tab. 5 und 8 /18/.
5 9 8 3 0 3 2 Gemäß der DepV /19/ werden die Mischproben MP1, MP3 und MP5 als
DK 0, die Mischproben MP2 als DK I und die Mischproben MP4 und MP6
als DK II-Material eingestuft. Eine Herabstufung der Deponieklasse war
bei MP1, MP2 und MP5 durch die Analyse der biologischen Aktivität und
des Brennwerts möglich. Aufgrund eines geringen TOC-Gehalts in MP6
greift Fußnote 2 der Tab. 2, Anh. 3, DepV. Aufgrund unzureichender
Probenmenge für MP4 konnte eine nachträgliche Untersuchung der
biologischen Aktivität und des Brennwerts nicht ausgeführt werden.
Es wird empfohlen, dies rückbaubegleitend zu veranlassen.
Für eine Zusammenfassung der Deklarationsanalysen ist auf nachfol-
gende Tabelle 5 verwiesen.
Tabelle 5: Zusammenfassung der Deklarationsanalytik
Relevante Parameter
Glühverlust (3,6 M.%) TOC (2,6 M.%) Brennwert und AT4 unauffällig Glühverlust (7,3 M.%) TOC (5,6 M.%) MKW (3000 mg/kg) Brennwert und AT4 unauffällig
Glühverlust (4,4 M.%) TOC (1,9 M.%)
| Misch- probe | Einstufung | Relevante Parame- ter [mg/kg] | Einstufung gem. DepV | ||
|---|---|---|---|---|---|
| gem. Ersatz- | |||||
| baustoffV | |||||
| MP1 | BM-F3 | Thallium (4,8) Zink (650) | DK II (DK 01) | ||
| MP2 | > BM-F3 | Kupfer (920) Thallium (16) Zink (2200) | DK III (DK I1) | ||
| MP3 | BM-0* | Zink (170) | DK 0 | ||
| MP4 | > BM-F3 | Kupfer (1200) MKW (3000) | DK II |
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Relevante Parameter
Extra. Lipo. Stoffe (0,5 M.%) Glühverlust (3,3 M.%) TOC (1,1 M.%) Brennwert und AT4 unauffällig
8 8
/ 8 2 Glühverlust (5,7 M.%) tta lB TOC (1,2 M.%)
5 9 8 3
| Misch- probe | Einstufung | Relevante Parame- ter [mg/kg] | Einstufung gem. DepV | ||
|---|---|---|---|---|---|
| gem. Ersatz- | |||||
| baustoffV | |||||
| MP5 | BM-F3 | Zink (320) | DK II (DK 01) | ||
| MP6 | BM-F3 | Arsen (54) Kupfer (130) Quecksilber (0,8) Zink (490) | DK III (DK II1) |
30 1 Es greift Fußnote 2 der Tab. 2, Anh. 3 DepV /19/ („Nummer 1.01 (Glühverlust) kann gleichwertig zu Nummer 3 2 1.02 (TOC) angewandt werden“).
2.2 Bodenluft
2.2.1 Orientierende Gefährdungsabschätzung, Mull und Partner, 2019 /4/
Im Zuge der orientierenden Gefährdungsabschätzung durch Mull und
Partner /4/ wurden an insgesamt 13 Bohrstellen Bodenluftuntersuchungen
auf die leichtflüchtigen Parameter LHKW, BTEX und Trimethylbenzole
(TMB) durchgeführt. Gemäß den Prüfwerten der LAWA (1994) /22/ waren
die Bodenluftproben unauffällig. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse
findet sich in nachfolgender Tabelle.
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Tabelle 6: Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen in Abgleich mit der LAWA (1994) /22/, orientierende Gefährdungsabschätzung, Mull und Partner GmbH, 2019/4/.
ntration BTEX + mg/m3]
8 8
/ 9 2 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
| Bohrung | Probe | Konzentration LHKW | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [mg/m3] | |||||||
| RKS 14 | BL 14 | n.b. | |||||
| RKS 15 | BL 15 | n.b. | |||||
| RKS 16 | BL 16 | 0,05 | |||||
| RKS 24 | BL 24 | 0,076 | |||||
| RKS 25 | BL 25 | n.b. | |||||
| RKS 26 | BL 26 | n.b. | |||||
| RKS 27 | BL 27 | 0,032 | |||||
| RKS 28 | BL 28 | n.b. | |||||
| RKS 29 | BL 29 | n.b. | |||||
| RKS 30 | BL 30 | 0,079 | |||||
| RKS 31 | BL 31 | 0,088 | |||||
| RKS 32 | BL 32 | n.b. | |||||
| RKS 33 | BL 33 | n.b. | |||||
| LAWA Prüfwert | 5 - 10 | 5 - 10 | |||||
| LAWA Maßnahmenschwellen- wert | 10 - 50 | 10 - 50 |
Erläuterung: LHKW: Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe BTEX: Benzol, Toluol, Ethylbenzol und die Xylole TMB: Trimethylbenzole
2.3 Grundwasser
2.3.1 Detailuntersuchung Grundwasser, HPC AG, 2025
Im Rahmen der Sanierungsplanung wurde eine Detailuntersuchung des
Grundwassers im Hinblick auf die Schadstoffe PAK und Schwermetalle
durchgeführt.
Die Lage der Bohransatzpunkte orientierte sich an den Ergebnissen
vorangegangener Untersuchungen und erfolgte final in Abstimmung mit
der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Wuppertal (Email von Fr. Ved-
der vom 15.10.2025). Dabei sollten zwei Bohrpunkte im Bereich um die
RKS 27 und 28 (Orientierende Gefährdungsabschätzung durch Mull und
Partner /4/) und drei Bohrpunkte um die KRB 16 (Baugrunderkundung
durch die HPC AG /7/) abgeteuft werden. Zwei der KRB wurden zu tem-
porären Grundwassermessstellen ausgebaut und beprobt.
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Hinsichtlich der Detailuntersuchung des Grundwassers lassen sich
folgende Aussagen treffen:
• Grundwasser wurde in einer Tiefe zwischen 2,92 m und 3,27 m u.
GOK angetroffen.
• In der Bodenprobe 101/3 der KRB 101 wurde der Prüfwert der 8 8 / 0 BBodSchV /17/ für PAK überschritten. Die Grundwasseranalyse 3 tta lB
5 der beider Grundwasserproben weist auf keine Verunreinigung 9 8 3 0 durch PAK hin. 3 2
• In der Grundwasserprobe KRB 103 wird der Geringfügigkeits-
schwellenwert für Thallium (0,2 µg/l) mit 1,2 µg/l überschritten. Es
wird davon ausgegangen, dass die Thallium-Verunreinigung des
Grundwassers durch stellenweise erhöhte Thallium-Gehalte in der
Auffüllung der Liegenschaft bedingt ist.
• Vor dem Hintergrund der geplanten Auskofferung der Auffüllung im
Rahmen der Bodensanierung/ Baureifmachung und der (Teil-)Wie-
derversiegelung der Fläche ist nach Abschluss der Baumaßnahme
keine Gefährdung für das Grundwasser zu besorgen. Aus gut-
achterlicher Sicht besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.
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- Baugrundsituation
Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Baugrunduntersuchung der HPC AG
/7/ lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Die stark heterogenen Auffüllungen (Homogenbereich B1) und der
darunter anstehende Auelehm (Homogenbereich B2) sind als kom- 8 8 / 1 pressibel und wenig tragfähig einzustufen. Die unterhalb der Auffül- 3 tta lB lungen sowie unterhalb des Auelehms anstehenden Kiese (Wup-
5 9 8 3 perschotter, Homogenbereich B3), Tonsteine (Homogenbereich 0 3 2 B4) und Sandsteine (Homogenbereich B5) sind grundsätzlich als
gut tragfähig einzustufen.
• In den KRB 3, 4, 8 und 9 wurde Grundwasser festgestellt. Bei dem
in den KRB 6 und 17 gemessenen Wasserstand handelt es sich um
aufstauendes Sickerwasser/ schwebendes Grundwasser über ei-
nem Wasserstauhorizont. Die Höhe des Grundwasserstands unter-
liegt jahreszeitlichen Schwankungen. Nach oder in Perioden inten-
siver Niederschläge oder nach Schneeschmelzen (Frühjahr) ist mit
höheren Wasserständen, als zum Untersuchungszeitpunkt ange-
troffen, zu rechnen. Eine geschlossene Wasserhaltung bzw. Grund-
wasserabsenkung ist nicht vorgesehen. Der Flurabstand wird nach
derzeitigem Kenntnisstand gemittelt bei ca. 3,00 m angenommen.
Im Rahmen der Erdarbeiten ist es nicht vorgesehen den Grundwas-
serleiter freizulegen bzw. anzuschneiden. Es kann nicht ausge-
schlossen werden, dass temporäre Stauwasserstände bis GOK rei-
chen. Eine offene, lokale Wasserhaltung wird im Rahmen der Erd-
arbeiten vorgehalten.
• Der wenig tragfähige Boden ist vollständig durch z.B. gut tragfähige
weitgestufte Sande zu ersetzen.
• Es sind folgende aufnehmbare Sohldrücke für Streifenfundamente
auf nichtbindigen Böden nach DIN 1054: 2005-01 anzunehmen:
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 32 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
270 – 370 kN/m² bei einer Einbindetiefe des Fundaments von 1,0
m. Der Bemessungswert des Sohlwiderstands nach DIN 1054:
2010-12 liegt bei 380 – 520 kN/m² bei einer Einbindetiefe von 1,0
m. Mit Konkretisierung der Planung sind die vorgenannten angege-
benen geotechnischen Kenngrößen bzw. die aufnehmbaren Sohl-
drücke zu verifizieren in Form von Grundbruch- und Setzungsbe-
8 8
/ 2 rechnungen. 3 tta lB
5 • Die zu errichtende befestigte Verkehrsfläche entspricht erfahrungs- 9 8 3 0 3 2 gemäß nach RStO12 Bk 0,3 bis Bk 1,8 und ist gemäß den Vorga-
ben der RStO12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus
von Verkehrsflächen) und geltenden Vorschriften und Normen zu
errichten. Das Grundstück liegt in der Frosteinwirkungszone I. Der
Neubau der Fahrbahn wird in Asphaltbauweise entsprechend der
Belastungsklasse Bk1,0 nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 3 vorgeschla-
gen. Für das Planum (F1-Boden) wird ein Verformungsmodel (Tragfähigkeit) von EV2 ≥ 45 MN/m2 gefordert.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 33 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Kampfmittel
Für die Liegenschaft liegt eine Kampfmittelauswertung und Fachexpertise
des KBD vor (Anhang 3). Gemäß der Auswertung von Luftbildern durch
den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) wurde das gesamte Grund-
stück durch alliierte Streitkräfte bombardiert. Gefahren durch Kampfmittel
sind somit nicht auszuschließen. Eine Überprüfung der zu überbauenden 8 8
/ 3 3 tta Bereiche auf Kampfmittel wird empfohlen. Die zu überbauende Fläche ist lB
- 5 definiert als die Fläche, in der mehr als 0,8 m tief in das Erdreich einge- 9 8 3 0 3 2 griffen wird (siehe u.a. E-Mail der Gefahrenabwehr der Stadt Wuppertal
vom 28.05.2026, Anhang 3).
Aufgrund der zu erwartenden Störsignale durch Fremdbestandteile in der
Auffüllung wird davon ausgegangen, dass eine Oberflächendetektion mit
vorheriger Entsiegelung und Abtrag der gesamten Auffüllung im Neubau-
bereich erforderlich sein wird. Im Neubaubereich wird von einer gemittel-
ten Auffüllungsmächtigkeit von ca. 1,6 m ausgegangen. Bei einer Sanie- rungsfläche von insgesamt ca. 4.800 m2 entspricht das einer Aushubku- batur von ca. 7.700 m3 (siehe auch Kap. 9).
Der Antrag für die Freimessung ist frühzeitig beim Ordnungsamt der Stadt
Wuppertal einzureichen.
Laut der Fachexpertise des KBD darf der unterirdische Rückbau (Boden-
platten, Fundamente) unter Begleitung des KBD oder einer zertifizierten
Fachfirma durchgeführt werden.
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- Zusammenfassung der Sanierungsbereiche
Im Rahmen der vorliegenden Berichte und unter Berücksichtigung der
Kampfmitteluntersuchung sowie angenommene Neubauplanung wird die
Liegenschaft in die folgenden Bereiche für die Sanierung und Baureifma-
chung unterteilt: Bereich 1 (Neubaubereich) und Bereich 2 (Außenge-
lände). 8 8
/ 4 3 tta lB Bereich 1: Neubaubereich (Nutzungsbereich 1)
5 9 8 3 0 3 2 Die Fläche des Bereichs 1 beträgt rund 4.800 m² und umfasst den geplan-
ten Neubaubereich (Nutzungsbereich 1, siehe auch Anhang 2 und Anlage
3).
Aufgrund des geplanten Erdeingriffs im Zuge des Neubaus gilt die Vor-
gabe der Kampfmittelfreimessung und des damit einhergehenden Vorab-
trags und der Entsorgung der Auffüllung. Nach erfolgter Kampfmittelfrei-
messung ist ein Wiedereinbau der Auffüllung aufgrund der geringen geo-
technischen Eignung (Homogenbereich B1) nicht vorgesehen. Im Sinne
des vorsorgenden Grundwasserschutzes sowie in Hinblick auf den ange-
setzten HGW bei GOK soll die entstandene Baugrube mit Boden der Ma-
terialklasse BM-0 oder BM-0* nach ErsatzbaustoffV aufgefüllt werden.
In der Auffüllung bis ca. 2,0 m u. GOK liegen aktuell erhöhte Gehalte an
den Schadstoffen Arsen, Blei, Nickel und Benzo(a)pyren vor, die die Prüf-
werte der BBodSchV /17/, Wirkungspfad Boden-Mensch, Nutzungsszena-
rio „Kinderspielflächen“ überschreiten. Im unterhalb der Auffüllung anste-
henden gewachsenen Boden wurden keine erhöhten Schadstoffgehalte
gemäß BBodSchV nachgewiesen.
Die im Rahmen der orientierenden Gefährdungsabschätzung durchge-
führten Eluatuntersuchungen durch Mull und Partner wiesen vereinzelt
Überschreitungen der Prüfwerte für ΣPAK und Naphthalin auf. Sämtliche 15
Verunreinigungen wurden vertikal eingegrenzt, erreichen aber bei RKS 29
und 30 den gewachsenen Boden in einer Tiefe von ca. 160,2 bis 160,7 m
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 35 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
NN. Dies entspricht der grundwasserführenden Tiefe an anderen Bohr-
punkten auf der Liegenschaft. Im Rahmen der Detailuntersuchung durch
die HPC AG wurde keine PAK-Verunreinigung im Grundwasser festge-
stellt, weshalb eine Gefährdung für das Grundwasser durch PAK nicht ab-
zuleiten ist.
Eine Gefährdung für die Schutzgüter Mensch und Grundwasser ist nach 8 8
/ 5 3 tta Realisierung des kampfmitteltechnisch erforderlichen Bodenaustausches lB
- 5 und der anschließenden Überbauung in diesem Bereich nicht mehr gege- 9 8 3 0 3 2 ben. Weiterer Handlungsbedarf zum Schutz der Schutzgüter Mensch und
Grundwasser besteht aus gutachterlicher Sicht nicht.
Basierend auf den aktuellen abfalltechnischen Untersuchungen durch die
HPC AG /6/ muss bei zukünftigen Erdarbeiten in diesem Bereich innerhalb
der Auffüllung mit Bodenmaterial der Materialklassen BM-F3 bis >BM-F3
gerechnet werden (siehe MP1 bis MP2, Tabelle 5). Gemäß der DepV /19/
wird das Bodenmaterial der Deponieklasse DK 0 bis DK I zugeordnet.
Bereich 2: Außengelände (Nutzungsbereich 2)
Die Fläche des Bereichs 2 beträgt rund 3.900 m² und befindet sich im ge-
planten Außenbereich (Schulhof, Nutzungsbereich 2). Die genaue Lage
ist der Anlage 3, bzw. dem Anhang 2 zu entnehmen.
In der Auffüllung liegen erhöhte Gehalte an Arsen, Blei, Nickel, Cadmium
und punktuell Benzo(a)pyren vor. Die Prüfwerte für den Wirkungspfad Bo-
den-Mensch, Nutzungsszenario „Kinderspielflächen“ der BBodSchV /17/
werden überschritten. Die Verunreinigung umfasst die Auffüllung bis in
eine Tiefe von ca. 1,7 m u GOK, mit Ausnahme des Bereichs der ehema-
ligen Entgiftungsanlage, in der die Verunreinigung die Auffüllung bis 2,5 m
u GOK betrifft. Die Prüfwerte der BBodSchV können aufgrund der reali-
sierten Probenahmetechnik (Einzelsondierungen) und Probenaufberei-
tung (Gesamtfraktion) /4/ sowie /6/ nur orientierend herangezogen wer-
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 36 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
den. Eine Wiederverwertung der Auffüllungen ist aufgrund der Überschrei-
tung der Prüfwerte (BBodSchV, Nutzungsszenario „Kinderspielflächen“)
außerhalb versiegelter Bereiche nicht möglich. Im unterhalb der Auffüllung
anstehenden gewachsenen Boden wurden keine erhöhten Schadstoffge-
halte gemäß BBodSchV /17/ nachgewiesen.
Aufgrund der geplanten sensiblen Nutzung als Schulaußengelände (Nut- 8 8
/ 6 3 tta zungsszenario „Kinderspielflächen“ gemäß BBodSchV /17/) soll über den lB
- 5 gesamten Bereich 2 bis 0,5 m u. GOK ein Bodenaustausch stattfinden. 9 8 3 0 3 2 Im Rahmen einer Detailuntersuchung durch die HPC AG im Oktober 2025
/8/ wurde eine Überschreitung des Prüfwerts der BBodSchV für PAK in der
Bodenprobe 101/3 der RKS 101 festgestellt. In der Grundwasserprobe der
RKS 103 wird der Geringfügigkeitsschwellenwert für Thallium überschrit-
ten. Es ist davon auszugehen, dass die geringfügige Thallium-Verunreini-
gung des Grundwassers durch stellenweise erhöhte Thallium-Gehalte in
der Auffüllung der Liegenschaft bedingt ist.
Ausgehend von der oben genannten Auskofferung der Auffüllung und der
geplanten überwiegenden Versiegelung der Fläche wird eine Gefährdung
des Schutzgutes Grundwasser als unwahrscheinlich erachtet. Aus gut-
achterlicher Sicht besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein weiterer
Handlungsbedarf.
Basierend auf den aktuellen abfalltechnischen Untersuchungen durch die
HPC AG muss bei zukünftigen Erdarbeiten in diesem Bereich innerhalb
der Auffüllung mit Bodenmaterial der Klasse BM-F3 und zum Teil >BM-F3
gerechnet werden (siehe MP4 bis MP5, Tabelle 5). Gemäß der DepV /19/
wird das Material der Deponieklasse DK 0 bis DK II zugeordnet.
Die Aushubtiefen beider Bereiche sind in Anlage 3 dargestellt.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 37 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Gefährdungssituation
Die Liegenschaft Bockmühle 12-18 weist diverse Prüfwertüberschreitun-
gen gemäß BBodSchV /17/ auf. Sowohl im Rahmen der orientierenden
Untersuchung im Jahr 2019 (/4/ sowie /5/) als auch im Rahmen der Detai-
lerkundung im Jahr 2025 /8/ wurden erhöhte Gehalte an PAK und Schwer-
metallen festgestellt. Die erhöhten Schadstoffgehalte sind überwiegend 8 8
/ 7 3 tta auf die frühere Nutzung als Metallwarenfabrik zurückzuführen und nahezu lB
- 5 ausschließlich in den auf dem Gelände vorhandenen künstlichen Auffül- 9 8 3 0 3 2 lungen nachweisbar.
Bei der Bewertung der im Boden vorhandenen Schadstoffe ist im Hinblick
auf die geplante Nutzung als Schulgelände der Gefährdungspfad Boden-
Mensch zu berücksichtigen. Zur Bewertung einer möglichen Grundwas-
sergefährdung wurden die Prüfwerte der BBodSchV /17/ herangezogen.
6.1 Boden
Folgende Bereiche wurden erfasst:
• Bereich 1: Neubaubereich (Nutzungsbereich 1)
• Bereich 2: Außengelände (Nutzungsbereich 2)
Der Bereich 1 umfasst die gesamte Auffüllung. Die Notwendigkeit eines
Bodenaustausches ergibt sich primär aus kampfmitteltechnischer Sicht.
Der Bereich 2 liegt innerhalb eines Horizontes von 0,0 – 0,5 m unter aktu-
eller Geländeoberkante. Leitparameter sind Arsen, Blei, Nickel, Cadmium
und Benzo(a)pyren. Dieser Bereich ist aus bodenschutzrechtlicher Sicht
grundsätzlich so zu behandeln, dass in zukünftig unversiegelten Flächen
in den obersten 0,3 m die Vorsorgewerte der BBodSchV /17/ eingehalten
werden. Somit ist eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden –
Mensch ausgeschlossen.
Eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Mensch durch Direktkon-
takt und/oder eine inhalative Aufnahme kann bei temporärer Entsiegelung
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[Seite 38]
Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 38 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
aufgrund der Tiefenlage nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der
weiteren Baumaßnahme ist durch den Bodenaustauschsicherzustellen,
dass in den Frei- und Grünflächen im zukünftig als Schulstandort genutz-
ten Bereich in den obersten 30 cm die Vorsorgewerte der BBodSchV /17/
eingehalten werden.
In den künftig versiegelten Bereichen wird der Direktkontakt unterbunden. 8 8
/ 8 3 tta lB In Hinblick auf den erforderlichen Arbeitsschutz während der Baumaß-
5 9 8 3 nahme wird auf Kap. 11 verwiesen. 0 3 2
6.2 Bodenluft
In Bezug auf die Bodenluft besteht aus gutachterlicher Sicht kein weiterer
Handlungsbedarf, da gemäß LAWA /22/ keine Grenzwertüberschreitun-
gen für LHKW und BTEX in den entnommenen Bodenluftproben durch die
Untersuchungen durch Mull und Partner /4/ festgestellt wurden.
6.3 Grundwasser
Die durchgeführten Untersuchungen von Mull und Partner und der HPC
AG weisen darauf hin, dass die verunreinigten Bodenschichten im Grund-
wasserschwankungsbereich liegen(/4/,- /8/, /11/).Das Grundwasser wird
zwischen ca. 160,2 bis 160,7 m NN erwartet. Die durchgeführten Grund-
wasseruntersuchungen /5//6//8/ belegen, dass aufgrund der derzeitigen
Versiegelung und der damit einhergehenden Einschränkung des Sicker-
pfades, keine nennenswerte Schadstoffeinträge ins Grundwasser erwartet
werden.
In der Übergangsphase zwischen dem oberirdischen Rückbau, der Ent-
siegelung der Flächen und der Bodensanierung, bzw. der Kampfmittelfrei-
messung ist nicht auszuschließen, dass nach der Entsiegelung der Flä-
chen eine Schadstoffmobilisierung innerhalb der ungesättigten Boden-
zone stattfindet. Somit sollte die Auskofferung direkt im Anschluss an den
oberirdischen Rückbau/ die Entsiegelung erfolgen
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 39 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Ziel der Sanierung und Baureifmachung
Das Ziel der Sanierung und Baureifmachung besteht darin, das ehemalige
Gelände der Firma Robert Zinn, Engels & Co. KG Wuppertal-Barmen ei-
nerseits so weit aufzubereiten, dass bei einer zukünftigen Nutzung als
Schule keine Gefährdungen über die Wirkungspfade Boden-Mensch und
Boden-Grundwasser gemäß der BBodSchV /17/ zu besorgen sind. Ande- 8 8
/ 9 3 tta rerseits soll der Baugrund für die Bebauung verbessert und kampfmittelfrei lB
- 5 übergeben werden. Folgende Zielwerte sind festgelegt: 9 8 3 0 3 2 • Bereich 1 (Neubaubereich): Kampfmittelfreimessung und Boden-
austausch der gesamten Auffüllung (im Mittel bis 1,6 m u. GOK) mit
verdichtungsfähigem Boden der Qualität BM-0, bzw. BM-0* unter
Einhaltung der Einbaubedingungen gemäß ErsatzbaustoffV. Ziel ist
ein schichtweiser Aufbau bis zur Gründungssohle des Neubaus.
• Bereich 2 (Außengelände): Bodenaustausch der obersten 0,5 m mit
Boden der Materialklasse BM-0 nach ErsatzbaustoffV /18/. Bei Ein-
haltung der Einbauklasse BM-0 werden auch die Vorsorgewerte,
Anl. 1, Tab. 1 und 2 der BBodSchV /17/ eingehalten.
Im Zuge der Nutzbarmachung des Geländes werden Gefahren durch nut-
zungsspezifische Vorbelastungen des Untergrundes für die zukünftige
Nutzung abgewehrt. So ist zur Nutzbarmachung des Geländes gemäß den
bodenschutzrechtlichen Vorgaben auszuschließen, dass zukünftig Direkt-
kontakt zu Auffüllungsmaterialien oder Boden besteht, bei denen die ent-
sprechenden Prüfwerte überschritten sind. Ausschlaggebend sind hierbei
die Prüfwerte gemäß BBodSchV /17/, Wirkungspfad Boden-Mensch, Nut-
zungsszenario „Kinderspielflächen“.
Ein weiteres Ziel ist die Beseitigung des Gefährdungspotentials durch vor-
handene Verunreinigungen, damit eine Beeinträchtigung des Schutzgutes
Grundwasser ausgeschlossen werden kann.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 40 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Planung der Sanierung und Baureifmachung
Gemäß der vorliegenden Planungsunterlagen wird das Grundstück in drei
zukünftige Nutzungsbereiche unterteilt (Anhang 2):
• Nutzungsbereich 1: Schulgebäude,
• Nutzungsbereich 2: Außengelände, 8 8 / 0 • Nutzungsbereich 3: Parkplatz. 4 tta lB
5 9 8 Ausgehend vom abgeschlossenen oberirdischen Rückbau, wird der Ab- 3 0 3 2 lauf der erforderlichen Maßnahmen der Sanierung und Baureifmachung
im Folgenden beschrieben:
• Schritt 1: Tiefenenttrümmerung unter Begleitung des Kampfmit-
telräumdienstes (KBD) oder einer zertifizierten Fachfirma (Anhang
3). Das Aushubmaterial aus der Tiefenenttrümmerung wird für die
Deklaration vor Ort zwischengelagert und dann entsprechend sei-
ner chemischen Qualität entsorgt.
• Schritt 2: Abtrag der gesamten Auffüllung im Neubaubereich (Be-
reich 1) für die Kampfmittelfreimessung (Kap. 4) sowie der Auffül-
lung bis 0,5 m u. GOK im Bereich des geplanten Außengeländes
(Bereich 2). Es ist vorgesehen, den Aushub durch Direktabfuhr zu
entsorgen. Eine vorangehende Deklarationsanalyse durch raster-
förmig angelegte Baggerschürfe wird mit Beginn der Maßnahme
durchgeführt.
• Schritt 3: Kampfmittelfreimessung des Neubaubereichs (Bereich
- durch den KBD.
• Schritt 4: Wiederauffüllung im Bereich 2 von 0,5 m Boden der
Materialklasse BM-0 gemäß ErsatzbaustoffV. Damit werden auch
die Vorsorgewerte der BBodSchV eingehalten. Im Bereich geplan-
ter Straßen und Zuwegungen ist mit entsprechendem verdichtungs-
fähigem Material zu arbeiten (siehe auch Kap. 3 und /7/).
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 41 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
• Schritt 4: Wiederauffüllung im Bereich 1 mit verdichtungsfähigem
Bodenmaterial der Materialklasse BM-0 bzw. BM-0* bis ca. 1,3 m
u. zukünftiger GOK. Details der Empfehlungen der Baugrundver-
besserung sind dem Baugrundgutachten der HPC AG /7/ zu ent-
nehmen.
8 • Für den Nutzungsbereich 3 sind keine Baumaßnahmen nach der- 8
/ 1 4 tta zeitigem Kenntnisstand geplant. Dieser Nutzungsbereich ist damit lB
5 nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme und kann als Bedarfs- 9 8 3 0 3 2 fläche oder Bereitstellungsfläche verwendet werden.
8.1 Baufeldberäumung
Die Beräumung der Bauwerksreste ist für die Kampfmittelfreimessung und
dem nachfolgenden Aushub der verunreinigten Bereiche erforderlich. Die
konzeptionelle Vorgehensweise für die Baufeldberäumung wird im Folgen-
den erläutert.
Nach Rückbau der oberirdischen Bausubstanz (Gebäude, Hallen, Über-
dachungen, etc.) werden die unterirdischen Bauteile (Keller, Fundamente,
Kanäle) inkl. Bodenplatten aufgenommen. Folgende Vorgehensweise ist
erforderlich:
• Vollständiger Rückbau der Flächenbefestigung/ Versiegelung.
• Rückbau der unterirdischen Bausubstanz und Bauwerksreste ein-
schließlich Kanalhaltungen unter Berücksichtigung der Standsicher-
heit der Nachbarbebauung und angrenzenden Straßen, Gehwegen
und Leitungen und sofern technisch notwendig und umsetzbar. Der
Rückbau findet unter Begleitung des KBD, bzw. einer zertifizierten
Fachfirma (Anhang 3) statt. Im Zuge der Tiefenenttrümmerung wer-
den Reste von Altbebauungen, Fundamente, Kanäle etc. freigelegt
und anschließend abgebrochen. Aktuell wird eine Tonnage von ca. 6.400 t (Kubatur von ca. 2.500 m3) an unterirdischem Abbruch erwar-
tet.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 42 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
8.2 Entwässerung
Im Zuge des Baufortschritts sollten alle sich in dem jeweiligen Bereich be-
findlichen Kanalhaltungen und deren Schächte entfernt werden. Aus bau-
technischer Sicht wird nach erfolgter Entsiegelung ein profiliertes Planum
zur Oberflächenentwässerung nach Nordnordost in Richtung der Wupper
und des Murmelbaches hergestellt, um eine unkontrollierte Vernässung 8 8
/ 2 4 tta und Verschlammung so weit wie möglich zu vermeiden. Es ist vorgesehen, lB
- 5 im nordöstlichen Randbereich einen Pumpensumpf anzulegen oder eine 9 8 3 0 3 2 offene Wasserhaltung mit temporärer Versickerung zu betreiben.
Die Entwässerungsleitungen sind an der Grundstücksgrenze rückstausi-
cher und in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasser
Wuppertal (WAW) und den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) zu verschlie-
ßen. Auf dem Gelände verlaufende Leitungen werden, falls sie im Abtrags-
bereich liegen, zurückgebaut. Bei tieferliegenden Leitungen wird im Ein-
zelfall entschieden, ob sie zurückgebaut oder verdämmt werden.
8.3 Entsorgung
Zu Beginn der Maßnahme wird eine Rasterfeldbeprobung der abzutragen-
den Auffüllung durch Baggerschürfe durchgeführt (Anlage 4). Damit wird
eine frühzeitige Deklarationsanalytik und eine Direktabfuhr der zu entsor-
genden Böden ermöglicht.
8.4 Kontrolluntersuchung/ Beweissicherung nach Baufeldberäumung
Im Falle von sensorischen oder analytischen Auffälligkeiten unterhalb der
Auffüllung sollen weitergehende Maßnahmen (ggfs. Eingrenzungsunter-
suchungen und/ oder Fortsetzung des Aushubes unter fachgutachterlicher
Begleitung) erfolgen. Belastete Bereiche sind zu separieren sowie fachge-
rechte zu lagern/ entsorgen.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 43 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Böschungsbereiche und/ oder Grundstücksgrenzen sind ggf. von Aus-
schachtungen auszulassen, um die Standsicherheit der Nachbarbebau-
ung und umliegender Straßen und Gehwege nicht zu gefährden.
8.5 Wiederverfüllung mit angeliefertem Bodenmaterial
Der Bereich 1 (Neubaubereich) soll mit verdichtungsfähigem Bodenmate- 8 8
/ 3 rial gemäß den Anforderungen der ErsatzbaustoffV /18/ (empfohlene Ma- 4 tta lB terialklassen: BM-0 bis BM-0*) und vorbehaltlich der geotechnischen Eig-
5 9 8 3 nung wiederverfüllt werden. Im Bereich 2 (geplantes Außengelände) wird 0 3 2 bis 0,5 m u. GOK mit Bodenmaterial der Materialklasse BM-0 gemäß Er-
satzbaustoffV aufgefüllt. Das Bodenmaterial der obersten 0,5 m soll grund-
sätzlich die Vorsorgewerte der BBodSchV /17/ einhalten.
Die chemische Qualität des angelieferten Bodenmaterials soll zu Beginn
der Maßnahme durch einen einmaligen Eignungsnachweis belegt werden.
Die Analytik darf dabei max. 6 Monate alt sein. Im weiteren Verlauf soll je 1.500 m3 angelieferter Charge eine Fremdüberwachung stattfinden. Der
zuständige Fachgutachter soll zusätzlich stichprobenartig eine visuelle
Überprüfung des Materials vor Ort vornehmen.
In jedem Fall ist die Eignung des Materials (Analytik, Herkunft) und der
Einbau gemäß der ErsatzbaustoffV /18/ zu dokumentieren und die Doku-
mentation der unteren Bodenschutzbehörde nach Abschluss der Maß-
nahme vorzulegen (siehe auch Kap. 10.5).
Dem unterzeichnenden Büro liegen zurzeit keine detaillierten Planungsun-
terlagen zu den zukünftigen, geplanten Geländehöhen vor. Es wird daher
angenommen, dass die Geländehöhe des geplanten Neubaubereichs und
des Außengeländes sich nicht maßgeblich ändern wird. Dies wird ggfs.
nach Konkretisierung der Planung angepasst.
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8.6 Entsorgungsmanagement
Im Zuge der Tiefenenttrümmerung wird der anfallende Bauschutt zunächst
auf der Baustelle gelagert, beprobt und einer fachgerechten Entsorgung
zugeführt. Eine Aufbereitung und ein Wiedereinbau vor Ort gemäß Ersatz-
baustoffV ist aufgrund des angenommenen HGW auf GOK nicht zulässig.
8 8
/ 4 Aufgrund des beengten Baufeldes wird anfallender Bodenaushub über Di- 4 tta lB rektabfuhr entsorgt. Die dafür benötigte Deklarationsanalytik wird im Vor-
5 9 8 3 feld durch das Anlegen rasterförmiger Baggerschürfe durchgeführt. Die 0 3 2 Deklaration erfolgt gemäß der ErsatzbaustoffV /18/ und der DepV /19/.
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- Abschätzung der auszuhebenden Kubaturen
Die Kubatur des unterirdischen Rückbaus wird aktuell auf 2.500 m3 ge-
schätzt.
Die Schätzung des Bodenaushubs in Bereich 1 geht von einer gemittelten
Auffüllungsmächtigkeit von 1,6 m aus. Unberücksichtigt bleiben die Aus- 8 8
/ 5 hubmaßnahmen der Bodenplatten, Keller und Fundamente. 4 tta lB
5 9 Tabelle 7: Schätzung der Kubaturen aus unterirdischem Rückbau und Bodenaushub 8 3 0
03 2 Schätzung der Kubatur der Einzelbereiche
[m³]
ca. 2.500
ca. 7.700
ca. 2.000
ca. 9.700
| Bereich | Schätzung der Fläche | Aushubtiefe [m u. GOK] |
|---|---|---|
| [m²] | [m] | |
| Unterirdischer Rückbau (Bereiche 1 und 2) | - | - |
| Bodenaushub Bereich 1 | 4.800 | 1,6 |
| Bodenaushub Bereich 2 | 3.900 | 0,5 |
| ∑ Bodenaushub |
Es wird von einer geschätzten Aushubkubatur der Auffüllung von 9.700 m3 ausgegangen. Aufgrund der beengten Lagerfläche auf der Lie-
genschaft werden Voranalysen durch Schürfe durchgeführt. Damit kann
eine Direktabfuhr ohne Zwischenlagerung ermöglicht werden. Zum derzei-
tigen Standpunkt wird von einer Einstufung nach AVV als 17 05 03* (Bo-
den und Steine mit gefährlichen Stoffen) ausgegangen.
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- Bautechnische Restriktionen für die Sanierung und Baureifma-
chung
10.1 Allgemeines
Für die Sanierung und Baureifmachung des Geländes sind nachfolgend
aufgelistete Besonderheiten bzw. Restriktionen des Grundstückes zu 8 8
/ 6 beachten: 4 tta lB
5 9 • Leitungsführungen und Kanäle 8 3 0 3 2 • Brunnen
• Vorhandene Recycling-Materialien aus dem oberirdischen Abbruch
• Abfallrechtliche Anforderungen
• Zufahrten zum Sanierungsgebiet
10.2 Leitungsführungen und Kanäle
Allgemein ist bekannt, dass die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitun-
gen auf gewerblichen Standorten bei Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen erheblichen Einfluss sowohl auf den Bauablauf als auch auf mög-
liche Kontaminationen haben können.
Des Weiteren stellt die alte Kanalisation eine Behinderung bei der Neu-
nutzung der Fläche dar. Die Entwässerungsleitungen sind an der Grund-
stücksgrenze rückstausicher und in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb
Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) und den Wuppertaler Stadtwer-
ken (WSW) zu verschließen. Auf dem Gelände verlaufende Leitungen
werden, falls sie im Abtragsbereich liegen, zurückgebaut. Bei tieferliegen-
den Leitungen wird im Einzelfall entschieden, ob sie zurückgebaut oder
verdämmt werden.
10.3 Brunnen
Südöstlich des Schornsteins innerhalb des Kellergeschosses befindet sich
ein Brunnen mit der Standortnummer 0494/0 (Anhang 4). Derzeit ist ge-
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 47 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
plant, den Brunnen fachgerecht rückbauen zu lassen. Dafür ist eine was-
serrechtliche Erlaubnis notwendig. Ein entsprechender Antrag wird zeitge-
recht eingereicht. Aktuelle Daten zum Grundwasserstand und Grundwas-
serqualität liegen nicht vor.
Gemäß Angabe des AGs befinden sich zwei weitere Schächte auf dem
8 8
/ 7 Parkplatz Erwinstraße und auf dem Nachbargrundstück der Bockmühle 4 tta lB 28. Beide Schächte sind mit Schotter und Beton verfüllt.
5 9 8 3 0 3 2 10.4 Vorhandene mineralische Ersatzbaustoffe aus dem unterirdischen
Abbruch
Nach Rückbau der oberirdischen Bausubstanz (Gebäude, Schornstein,
Unterstände, Überdachungen) werden die unterirdischen Bauteile (Keller,
Becken, Gruben, Fundamente, Kanäle) inkl. Bodenplatten aufgenommen.
Die anfallende mineralische Bausubstanz soll gemäß DepV /19/ entsorgt
oder einem externen Verwerter zugeführt werden.
10.5 Abfallrechtliche Anforderungen
Folgende abfallrechtliche Anforderungen sind im Zuge des unterirdischen
Rückbaus und des Bodenaustauschs einzuhalten:
• Im Zuge der Abbruchmaßnahme der unterirdischen baulichen Anla-
gen ist durch kontrollierten Rückbau (vollständige Entfernung von
Elektroinstallationen und Einrichtungen der Gebäudetechnik, fach-
gerechte Entleerung und Demontage technischer Anlagen und Ag-
gregate, Abtrennung schadstoffhaltiger und -verdächtiger Baumate-
rialien oder sonstiger Verunreinigungen) sicherzustellen, dass bei
der Entsorgung der anfallenden Abfälle die Anforderungen und Ver-
pflichtungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) /20/ einge-
halten werden.
• Entsorgungspflichtige (Bauherr und/oder Abbruchunternehmer) ha-
ben der Überwachungsbehörde auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 48 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Die Entsorgungsdaten sind zu dokumentieren und spätestens 6
Wochen nach Abschluss der Maßnahme mit folgenden Angaben
unaufgefordert einzureichen:
-
alle Abfallarten nach AVV /31/ und die jeweilige Menge
-
Name und Anschrift des ausführenden Unternehmens
-
Name und Anschrift der Transporteure und Entsorgungsanla- 8 8
/ 8 4 tta gen/Entsorgungsverfahren (Art der Verwertung/Beseitigung) lB
-
5 - Einbauklasse (Analyse), Einbaumenge und -ort der Verfüllmas- 9 8 3 0 3 2 sen (falls anwendbar)
-
Nummer der Entsorgungsnachweise (EN/SN) bei gefährlichen
Abfällen
- Begleit-/Übernahmescheine bei gefährlichen Abfällen
10.6 Zufahrt zum Sanierungsgebiet
Die Zufahrt zum Sanierungsgelände erfolgt derzeit über die bestehende
Zufahrt an der Straße Bockmühle von Westen sowie vom Parkplatz von
Süden her. Die vorliegende Planung von August 2024 zeigt, dass zwei neu
angelegte Zufahrten die zukünftige Fläche erschließen sollen
(vgl. Anhang 2).
Im Zuge des Rückbaus ist es vorgesehen, das Grundstück sukzessive mit
einem Bauzaun einzuzäunen. Durch die vorhandenen Gebäude, Einfrie-
dungen und die abschließbaren Tore ist die Fläche größtenteils vor unbe-
fugtem Zutritt gesichert. Sollten im Rahmen der Rückbauarbeiten entspre-
chende Anlagen entfallen, wird die Fläche durch einen mobilen Bauzaun
gesichert. Während der Bauausführung obliegt die Verkehrssicherungs-
pflicht dem ausführenden Unternehmen.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird nicht von verkehrlichen Einschränkungen für
die benachbarten Grundstücke ausgegangen.
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- Arbeits- und Umweltschutzkonzept
11.1 Allgemeines
Im Rahmen
• von Abbrucharbeiten, 8 8 • von Erd-/ Aushubmaßnahmen, / 9 4 tta • des Quertransports, lB
5 9 8 • und der Zwischenlagerung 3 0 3 2
ist zu berücksichtigen, dass ggf. mit PAK- oder schwermetallbelastetem
Boden umgegangen wird.
Eine Gefährdung für am Bau beteiligte Personen oder Dritte beruht im
Wesentlichen auf den schädigenden Wirkungen dieser Schadstoffe auf
den Menschen. Zu einer Schadstoffaufnahme und dadurch bedingten
Gefährdung der am Bau beteiligten Personen oder Dritten kann es durch
direkten bzw. indirekten Kontakt mit Boden- oder Staubpartikeln kommen.
Als mögliche Gefährdungspfade einer Schadstoffaufnahme sind somit zu
nennen:
• orale Aufnahme,
• inhalative Aufnahme und
• Hautresorption.
Unter oraler Aufnahme ist eine Schadstoffaufnahme zu verstehen, durch
welche die Stoffe durch Verschlucken in den Körper gelangen, d.h. beim
Essen, Trinken, Rauchen oder unbeabsichtigten Hand-zu-Mund-Kontak-
ten. Inhalativ bedeutet, dass Schadstoffe über die Atemluft als Staubparti-
kel oder gasförmig in den Körper gelangen. Unter Hautresorption wird eine
Schadstoffaufnahme verstanden, bei der die Stoffe nach Kontakt mit der
Haut durch Diffusion in den Körper gelangen.
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11.2 Einstufung des Gefährdungspotentials
In Anbetracht der Kontaminationsverhältnisse und der durchzuführenden
Erd-/ Aushubarbeiten ist eine Schadstoffaufnahme über alle Aufnahme-
wege je nach Aushubbereich zu beachten.
Eine Vermeidung der Schadstoffaufnahme durch Staubverwehung ist bei 8 8
/ 0 der Separierung der kontaminierten Bausubstanz, teilweise bei Aushubar- 5 tta lB beiten und unterirdischem Abbruch in der ungesättigten Bodenzone, durch
5 9 8 3 eine vor und während der Aushub-/ Einbaumaßnahmen stattfindende 0 3 2 Befeuchtung (Beregnung/ Berieselung) des Materials sicherzustellen.
Über die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird im Einzelfall entschieden.
Für den Aushub der bindigen Bodenschichten ist die Entstehung von
Staubverwehungen zu vernachlässigen, solange der Aushub im erdfeuch-
ten Zustand erfolgt.
Sollte es nicht gelingen, eine weitgehende Vermeidung von Staubbildung
zu gewährleisten, ist vor Ort zumindest zeitweise über erforderliche erwei-
terte Schutzmaßnahmen (z.B. Tragen von atmungsaktiver Einwegschutz-
kleidung und geeigneter Maske) zu entscheiden.
Bei der Auskofferung von Bodenverunreinigungen ist nicht mit relevanten
Belastungen flüchtiger Schadstoffe zu rechnen. Sofern im Verlauf der Erd-
arbeiten sensorische Auffälligkeiten (z.B. in Form eines entsprechenden
Geruchs oder Staubbelastung) auftreten, so sind über vorzuhaltende und
geeignete Messeinrichtungen (z.B. PID und Kleinfiltergeräte) entspre-
chende Schadstoffmessungen durchzuführen und auf Anweisung der ört-
lichen Bauüberwachung ggf. Atemschutzmaßnahmen (Voll-/ Halbmasken
mit Kombinationsfiltern) zu ergreifen. Diesbezügliche Einzelheiten werden
in der vor Sanierungsbeginn aufzustellenden Betriebsanweisung und im
Arbeitsschutz- und Sicherheitsplan festgelegt.
Nachfolgend werden Hinweise zu erforderlichen/ notwendigen, grundsätz-
lichen und erweiterten Schutzmaßnahmen gegeben.
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11.3 Schutzmaßnahmen
Grundsätzliche Schutzvorkehrungen
Grundsätzlich müssen bei den Rückbau- und Umlagerungsarbeiten ergän-
zend zu den üblichen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschriften die in den Richtlinien für Arbeiten in kontami- 8 8
/ 1 nierten Bereichen – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 5 tta lB Regel 101-004 vormals BGR 128 /26/ – und der Technischen Regeln für
5 9 8 3 Gefahrstoffe - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Berei- 0 3 2 chen – (TRGS 524) /27/ genannten Anforderungen beachtet werden:
• Für die Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist gemäß § 6
Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV) /28/, § 3 Betriebssicher-
heitsverordnung (BetrSichV) /30/ und § 5 Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) /32/ eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung darf der Arbeitgeber eine
Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem
eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die
erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
• Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen sind besondere Kenntnisse erforder-
lich. Deshalb werden insbesondere solche Personen als fach-
kundig angesehen, die besondere Kenntnisse zu Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
nachweisen können (TRGS 524 Nr. 3.1. Abs. 6 i. V. m. DGUV
Regel 101-004 Nr. 5.2) /27//26/
• Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ist bauseits in der Pla-
nungsphase ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
(Arbeits- und Sicherheitsplan) zu erstellen (TRGS 524 Nr. 3.2.1
Abs. 4 i. V. m. Nr. 6) /27/
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 52 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
• Zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei den geplanten Arbei-
ten sind grundsätzlich die Bestimmungen der TRGS 500 /33/ her-
anzuziehen. Siehe hierzu auch Anlage 7 der TRGS 524. Techni-
sche Schutzmaßnahmen haben immer Vorrang vor allen ande-
ren Maßnahmen, wobei die Gestaltung des Arbeitsverfahrens als
oberste technische Schutzmaßnahme anzusehen ist (TRGS 524 8 8 / 2 Nr. 524 Nr. 5.1 Abs. 1 und 2) /27/ 5 tta lB • Nachweis der fachlichen Eignung und Qualifikation des bauaus-
5 9 8 3 führenden Unternehmens. 0 3 2 • Koordinierung der Arbeiten bei Beteiligung mehrerer Unterneh-
men an der Baumaßnahme durch die schriftliche Bestellung ei-
nes geeigneten Koordinators.
• Für die Baustelle muss ein geeigneter Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Dieser hat
durch regelmäßige Begehungen der Baustelle auf die Einhaltung
der geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu achten.
• Während der Planung des Bauvorhabens hat der SiGeKo nach
§ 3 Baustellenverordung (BauStellV) /29/ ein Dokument zu er-
stellen, in dem die erforderlichen Angaben und Maßnahmen zu
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zusam-
mengestellt werden, die bei möglichen späteren Arbeiten an der
baulichen Anlage zu berücksichtigen sind. So sind z. B. techni-
sche Schutzmaßnahmen für später anstehende Dacharbeiten
oder andere hoch gelegene Arbeitsplätze festzulegen und vorzu-
sehen, die das Abstürzen bei Wartungs- oder Instandsetzungs-
arbeiten verhindern (§ 3a Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV i.
V. m. RAB 32) /34/
• Leitung der Arbeiten durch einen fachlich geeigneten Vorgesetz-
ten (Bauleiter).
• Aufsicht der Arbeiten durch einen weisungsbefugten Ausführen-
den.
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 53 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
• Beachtung der Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche,
Schwangere und Alleinarbeiter.
• Eine Anzeigepflicht für Arbeiten im kontaminierten Bereich be-
steht bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft der aus-
führenden Firma.
• Die Baustelle muss gemäß § 2 Abs. 1 der BaustellenV /29/ mind. 8 8
/ 3 zwei Wochen vor Beginn bei der Bezirksregierung Düsseldorf, 5 tta lB Dezernat 56 – Arbeitsschutz vorangekündigt werden, wenn die
5 9 8 3 voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage be- 0 3 2 trägt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage
überschreitet.
• Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (wird durch Be-
auftragung eines qualifizierten Auftragnehmers sichergestellt,
wobei Bescheinigungen des Arbeitsmediziners als Nachweis
vorzulegen sind). Für eine angemessene arbeitsmedizinische
Vorsorge gemäß § 3 Abs. 1 Verordnung zur arbeitsmedizini-
schen Vorsorge (ArbMedVV) /35/ ist in jedem Fall als Grund-
lange die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu nutzen.
• Brandschutz (feuergefährdete Bereiche durch die Kontamination
bestehen nicht).
• Erste Hilfe-Konzept.
• Aufstellung einer Betriebsanweisung durch den Auftragnehmer
vor Beginn der Bauarbeiten und Unterweisung der am Bau be-
teiligten Beschäftigen durch Auftragnehmer oder Koordinator
(nach § 14 GefStoffV /28/ Unterrichtung und Unterweisung der
Beschäftigten).
• Grundausstattung der persönlichen Schutzausrüstung beste-
hend aus:
- Kopfschutz gemäß BG-Regeln „Benutzung von Kopfschutz“
GUV-R 193 /36/
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 54 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Fußschutz in Form halbhoher oder hoher Schaftstiefel mit
durchtrittssicherem Unterbau nach EN ISO 20345,
- DGUV Regel 112.995 Benutzung von Schutzhandschuhen
/37/.
Erweiterte Schutzmaßnahmen
8 8
/ 4 Ergänzend zu den grundsätzlich erforderlichen Schutzvorkehrungen wer- 5 tta lB den erweiterte, auf die vorhandene Situation, wie z.B. die geplanten Um-
5 9 8 3 lagerungsmaßnahmen, sowie hinsichtlich der Eigenschaften der Gefahr- 0 3 2 stoffe abgestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich. Diese erweiterten
Schutzmaßnahmen haben das Ziel, die von den Arbeiten im kontaminier-
ten Bereich ausgehenden Gefährdungspfade zu unterbrechen und damit
eine Gefährdung der am Bau beteiligten Personen oder Dritter auszu-
schließen.
Sofern die anzuwendenden, gesetzlichen und berufsgenossenschaftli-
chen Vorschriften nicht bereits verbindliche Regelungen vorsehen, sind
die nachfolgend aufgeführten erweiterten Schutzmaßnahmen einzuhalten:
• Anfeuchten des Bodens/ Bauschutts beim Aushub/ Abbruch/
Brechen und beim Wiedereinbau zur Vermeidung von Staubbil-
dung. Besprengen der Baustraßen zur Vermeidung von Stau-
baufwirbelungen.
Sollte es nicht gelingen, eine weitgehende Vermeidung von Staubbildung
zu gewährleisten, ist vor Ort über zumindest zeitweise erforderliche, er-
weiterte Schutzmaßnahmen (z.B. Tragen atmungsaktiver Einweg-Schutz-
kleidung und geeigneter Atemschutzmasken) zu entscheiden. Die für den
Aushub kontaminierter Bodenbereiche eingesetzten Baugeräte sind mit
belüfteten Fahrerkabinen auszustatten.
• Abdecken mit Folie von ggf. auf dem Gelände zwischenzulagern-
dem Aushubmaterial zur Vermeidung von Staubverwehungen
und Zutritt von Niederschlagswasser.
J:\2023\2303895 - GMW 7.GS Baufeldfreimachung\03 Gutachten\Altlasten\Sanierungsplanung\Sanierungsplan V03\2303895_Sanierungskonzept_V03.docx
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 55 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
• Reinigung von Arbeitsgeräten und Baugeräten nach Abschluss
der Arbeiten.
• Einrichten einer Reifenwaschanlage für Fahrzeuge, die das Bau-
feld verlassen, sofern sich der Kontakt der Fahrzeuge mit belas-
teten Bodenflächen planerisch nicht vermeiden lässt. Kontami-
nationsverschleppung ist zu vermeiden. 8 8
/ 5 5 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 56 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Qualitätssicherung/ Kontrollmaßnahmen/ Beweissicherung
12.1 Aushub-/ Erdarbeiten
Im Rahmen der gutachterlichen Begleitung werden die Aushub-/ Einbau-
maßnahmen durch einen erfahrenen und mit der (Altlasten)Problematik
vertrauten Fachgutachter überwacht und begleitet. Der Fachgutachter 8 8
/ 6 wird sämtliche Probenahmen durchführen und die Analysenergebnisse in- 5 tta lB terpretieren.
5 9 8 3 0 3 2 Zu den durchzuführenden Arbeiten gehören im Wesentlichen:
• Festlegung und Absteckung der geplanten Aushubbereiche auf
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse und im Anschluss an
die durchzuführenden Deklarationsuntersuchungen,
• Sensorische Separierung des Materials im Hinblick auf einen
ordnungsgemäßen Verbleib,
• Entnahme von Proben aus Sohlen und Wänden der Aushubbe-
reiche und Durchführung von Kontrollanalysen auf die relevanten
Parameter,
• Überwachung des lagenweisen, verdichteten Einbaus von ange-
liefertem Fremdmaterial in allen Einbaubereichen,
• Kontrolle, ob die grundsätzlich erforderlichen Arbeits-/ Emissi-
onsschutzmaßnahmen eingehalten werden bzw. aufgrund der
Vor-Ort-Befunde weitere/ zusätzliche Maßnahmen erforderlich
sind,
• Beantragung der Freigabe der Aushubbereiche zur Wiederver-
füllung sowie die Freigabe zum Einbau von extern angeliefertem
Material,
• Dokumentation des Bauablaufes in Form einer Abschlussdoku-
mentation mit Angaben zu:
-
ausgehobenen/ eingebauten Massen,
-
festgestellten Auffälligkeiten,
-
Probenahmen,
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Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 57 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
-
Ergebnissen von Kontrollanalysen,
-
ggf. Dauer von Baustellenstillständen.
Wie in Kapitel 8.4 (Seite 42) beschrieben, ergibt sich beim Antreffen
organoleptisch besonders auffälliger Massen die Notwendigkeit weiterer
Untersuchungen und/oder deren Aushub sowie deren ordnungsgemäße
8 8
/ 7 Entsorgung. Eine vorherige Abstimmung mit der unteren Bodenschutz- 5 tta lB behörde der Stadt Wuppertal ist ebenso erforderlich wie die Dokumenta-
5 9 8 tion der Maßnahmen. Abweichungen von der vorgesehenen Planung sind 3 0 3 2 zuvor mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.
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[Seite 58]
Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 58 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Dokumentation
Neben der Dokumentation der durchgeführten Rückbauarbeiten erfolgt
eine detaillierte Dokumentation der externen Entsorgungs- und Verwer-
tungswege. Einbauorte von fremd angeliefertem Material sowie die Ein-
bauorte der wiedereinbaufähigen Auffüllungen/Bauschuttmassen sind
ebenfalls in einem maßstäblichen Lageplan im Rahmen einer Abschluss- 8 8
/ 8 5 tta dokumentation darzustellen. Die Entsorgungswege und Massen sind mit- lB
- 5 tels Wiegescheinen oder gleichwertigem zu belegen. Insbesondere die in 9 8 3 0 3 2 Kapitel 10.5 beschriebenen abfallrechtlichen Anforderungen sind zu be-
achten.
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[Seite 59]
Sanierungskonzept / Baureifmachung Seite 59 von 59 für die Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
- Zeitplanung
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es geplant, den oberirdischen Rück-
bau bis Juli 2026 abzuschließen. Im Anschluss wird, sofern das Sanie-
rungskonzept durch die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Wuppertal
bis dahin als ausführungsreif anerkannt wird, ab August 2026 mit der Ent-
siegelung der Oberflächen, der Tiefenenttrümmerung, Kampfmittelfrei- 8 8
/ 9 5 tta messung und Sanierung des Bodens begonnen. Die Sanierungsmaß- lB
- 5 nahme / Baureifmachung wird voraussichtlich bis März 2027 abgeschlos- 9 8 3 0 3 2 sen.
HPC AG
ppa. Frank Lübbers i.A. Dr. Alena Ebinghaus (Dipl.-Geophys.) (Dipl.-Geol.)
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8 8
/ 0 6 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
A n l a g e n
[Seite 61]
8 8
/ 1 6 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
Anlage 1
[Seite 62]
4202.21.11 :mutadkcurD gwd.ü5983032\tiebrA ni enälP\negnunhcieZ 40\gnuhcamierfdlefuaB SG.7 WMG
5983032\3202:J :dafP 8 8
/ 2 6 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
| N | ||||
|---|---|---|---|---|
| Plangrundlage: „Datenlizenz Deutschland - Digitale Topographische Karte im Maßstab 1:25 000 (DTK25) - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) | ||||
| 0 1.250 m 1 : 25.000 | Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Stadt Wuppertal GMW Gebäudemanagement Wuppertal Lise-Meitner-Str.15-25 42119 Wuppertal | Planverfasser: HPC AG Niederlassung Duisburg Neumarkt 7-11 47119 Duisburg www.hpc.ag | ||
| Zeichenerklärung Lage des Untersuchungsgebietes | ||||
| Projekt: Orientierende Baugrunderkundung, Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal | ||||
| Darstellung: Übersichtslageplan Lage des Untersuchungsgebietes | ||||
| Anlage: 1 | Projektnummer: 2303895 | Planstand: 11.112.2024 | ||
| Maßstab: 1 : 25.000 | Plannummer: 2303895ü | gezeichnet:she | ||
| Layout: Layout1 | geprüft: ae | |||
| Koordinatensystem:ETRS89 / UTM zone 32N (EPSG 25832) | Höhensyst.:DHHN2016 |
[Seite 63]
8 8
/ 3 6 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
Anlage 2
[Seite 64]
KRB 1 DPH 1 1,0 KRB 12 DPH 12 KRB 2 DPH 2 1,0 1,2 KRB 11 DPH 11 3,2 KRB 13 DPH 13 KRB 10 DPH 10 KRB 3 DPH 3 1,6 1,5 1,2 KRB 14 DPH 14 1,4
KRB 9 DPH 9 KRB 15 DPH 15 2,1 KRB 101 1,9 2,5 KRB 102
KRB 4 DPH 4 1,5 KRB 103 1,5 KRB 7 DPH 7 2,1 KRB 8 DPH 8 KRB 16 DPH 16 1,8 3,1 KRB 105B 0,7 KRB 105A KRB 5 DPH 5 KRB 105 0,7 2,1 2,0 KRB 104 KRB 6 DPH 6 2,8 0,12 KRB 17 DPH 17 0,14
KRB 18 DPH 18 1,5
Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Planverfasser: KRB 19 DPH 19 2,1 KRB 20 DPH 20 Stadt Wuppertal 2,5 GMW Gebäudemanagement Wuppertal HPC AG Niederlassung Duisburg Lise-Meitner-Str.15-25 Neumarkt 7-11 42119 Wuppertal 47119 Duisburg www.hpc.ag KRB 21 DPH 21 Projekt: 3,3 Sanierungsplanung, Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
KRB 23 DPH 23 Darstellung: KRB 22 DPH 22 Lageplan 2,0 2,1 Lage der Sondieransatzpunkte mit Angabe der Auffüllungsmächtigkeit
Anlage: 2 Projektnummer: 2303895 Planstand: 01.06.2026 Maßstab: 1 : 750 Plannummer: 2303895l gezeichnet: she
Layout: Layout1 geprüft: ae
Koordinatensystem:ETRS89 / UTM zone 32N (EPSG 25832) Höhensyst.:DHHN2016 :dafP Plangrundlage: Lageplan mit Darstellung der chem. Analysenergebnisse, Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH 6202.60.10 :mutadkcurD gwd.l5983032\tiebrA ni enälP\negnunhcieZ 40\gnuhcamierfdlefuaB SG.7 WMG
5983032\3202:J
N
Zeichenerklärung
Ansatzpunkt der Rammkernsondierung KRB 1 mit Angabe der Auffüllungsmächtigkeit in m 1,0 (HPC AG 12/2024)
8 DPH 1 Ansatzpunkt der schweren Rammsondierung 8
/ 4 HPC AG 12/2024) 6 tta lB
- 5 KRB 101 Rammkernsondierung 9 8 3 0 mit Angabe der Auffüllungsmächtigkeit in m 3 2 2,5 (HPC AG 10/2025) KRB 102 Rammkernsondierung mit direkt push und mit Angabe der Auffüllungsmächtigkeit in m 2,5 (HPC AG 10/2025)
Untersuchungsgebiet
bestehende Gebäude
geplanter Neubau
Parkplatz
0 30 m
1 : 750
[Seite 65]
8 8
/ 5 6 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
Anlage 3
[Seite 66]
2
1
1,6 m
4.843 m²
2
0,5 m
3.884 m²
1
Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Planverfasser:
Stadt Wuppertal GMW Gebäudemanagement Wuppertal HPC AG Niederlassung Duisburg Lise-Meitner-Str.15-25 Neumarkt 7-11 42119 Wuppertal 47119 Duisburg 2 www.hpc.ag
Projekt: Sanierungsplanung, Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Darstellung: Lageplan mit Darstellung der Sanierungsbereiche und der Neubauplanung
Anlage: 3 Projektnummer: 2303895 Planstand: 01.06.2026 Maßstab: 1 : 750 Plannummer: 2303895k gezeichnet: she
Layout: Layout1 geprüft: ae
Koordinatensystem:ETRS89 / UTM zone 32N (EPSG 25832) Höhensyst.:DHHN2016 :dafP Plangrundlage: Lageplan mit Darstellung der chem. Analysenergebnisse, Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH 6202.60.10 :mutadkcurD gwd.k5983032\tiebrA ni enälP\negnunhcieZ 40\gnuhcamierfdlefuaB SG.7 WMG
5983032\3202:J
N
Zeichenerklärung
8 8
/ 6 6 tta lB Untersuchungsgebiet
5 9 8 3 0 3 rückzubauende Bebauung 2
Bestandsgebäude
geplanter Neubau (Nutzungsbereich 1)
geplantes Außengelände (Nutzungsbereich 2)
Parkplatz (Nutzungsbereich 3)
1 Sanierungsbereiche 1 und 2
Bodenaustauschbereiche mit Angabe 1,6 m der max. Aushubtiefe
0 30 m
1 : 750
[Seite 67]
8 8
/ 7 6 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
Anlage 4
[Seite 68]
1 4
3 7 2 11 6
10 5 15 9
14 8
13 19 18 12
17
22 16
21
20
24
Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Planverfasser:
26 23 Stadt Wuppertal GMW Gebäudemanagement Wuppertal HPC AG Niederlassung Duisburg Lise-Meitner-Str.15-25 Neumarkt 7-11 25 42119 Wuppertal 47119 Duisburg www.hpc.ag
27 Projekt: Orientierende Baugrunderkundung, Liegenschaft Bockmühle 12-18, Wuppertal
Darstellung:
Lageplan ....
Anlage: 3 Projektnummer: 2303895 Planstand: 13.05.2026 Maßstab: 1 : 750 Plannummer: 2303895h gezeichnet: she
Layout: Layout1 geprüft: cq
Koordinatensystem:ETRS89 / UTM zone 32N (EPSG 25832) Höhensyst.:DHHN2016 :dafP Plangrundlage: Lageplan mit Darstellung der chem. Analysenergebnisse, Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH 6202.50.31 :mutadkcurD gwd.h5983032\tiebrA ni enälP\negnunhcieZ 40\gnuhcamierfdlefuaB SG.7 WMG
5983032\3202:J
N
8 8
/ 8 6 tta lB
- 5 9 8 3 0 3 2
Zeichenerklärung
bestehende Gebäude
Raster
Untersuchungsgebiet
0 30 m
1 : 750
[Seite 69]
8 8
/ 9 6 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
A n h a n g
[Seite 70]
8 8
/ 0 7 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
Anhang 1
[Seite 71]
8 8
/ 1 7 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
[Seite 72]
8 8
/ 2 7 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
[Seite 73]
8 8
/ 3 7 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
Anhang 2
[Seite 74]
Bockmühle
e hl ü m k c o B eßartS enielK eßartsniwrE V V I I I I V V I I
I I V I I
I II II I I V III Bockmühle 17a I V I V III I I I
II II
III
Baulast III Nr. 13604/1
V I I
V I I
V I
V I
II
II V I III
I I
I
II
Emil-Wagener-Straße 02.7 00.01 02.7 7.04
5.60
7.20 02.7 02.7 03.8 40.7 Baulast Nr. 1971/1 OK Attika 18.00m Traufe 17.60m
7 .2 0
D I
F
1 0 8 .4 V .1 0 mitt e F D I 0 n e ß a Str
O K A ttik a 1 8 .0 0 m 7 .2 0 02.7 4
2 2 17 19 21 25 First ~ 17.70m Traufe ~ 10.15m Traufe ~ 9.65m Traufe ~ 11.40m
8 8
/ 4 7 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
18 Traufe 20.40m 12-16 3
- Bestand -
Bereich 1 0
9 - Neubau - FD V m m 8 0 Mansarddach IV 3. D 1 F ~
uf e VI Bereich 3
a 6 Tr Zufahrt
3 m 0 3 ~ 1 5. 7 .2
e 0 uf Tr a Bereich 2
1 4 .0 0
D
F
m II 0 FB1 4 1 3. O K Team 4 a uf e ~ 4 A ttik a Gebäudemanagement Lise-Meitner-Str. 15-25 Tr 1 0 der Stadt Wuppertal 42119 Wuppertal .0 0 m Dipl.-Ing. Architektin Andrea Hoppe 4 Tel.: 0202-5632703 .0 0 4 a 2 0 Zufahrt FW Datum Unterschrift 7. Datum Unterschrift Produktmanager Bauvoranfrage Bockmühle 12-18, 42289 Wuppertal Gemarkung Barmen, Flur 160, Flurstück 24
Neubau und Bestandsumbau 7. Gesamtschule
Lageplan
Maßstab Bearb. Blattgröße Kostensammler Datum Blatt-Nr. 1:500 NF A2 I55071901 11.11.2022 1
Dateiname M-18-00101_221031_5507_AFG_Lageplan.dwg
[Seite 75]
8 8
/ 5 7 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
[Seite 76]
8 8
/ 6 7 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
Anhang 3
[Seite 77]
Durchschrift
Bezirksregierung Düsseldorf
XXX011
Bezirk sregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Datum 09.01.2019 Stadt Wuppertal Seite 1 von 1 Ordnungsamt 302.1305 4227 5 Wuppertal Aktenzeichen: 22.5-3-5124000-138/18/ bei Antwort bitte angeben
8 8 / 7 7 tta X XX 012 F Z r im au m e G r a tzka
lB Telefon:
5 9 0211 475-9710 8 3 0 Kam pfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Telefax: 3 2 Wup pertal, Bockmühle 20 0211 475-9040 kbd@brd.nrw.de Ihr Schreiben vom 13.12.2018, Az.: 119-18 XXX 1
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Über prüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im aus- gew iesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite¹.
Sofe rn es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Dienstgebäude und Gelä ndeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschie- Lieferanschrift: Mündelheimer Weg 51 benden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminab- 40472 Düsseldorf sprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls Telefon: 0211 475-0 das F ormular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Telefax: 0211 475-9040 poststelle@brd.nrw.de Erfol gen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie www.brd.nrw.de Ram marbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zu- Öffentliche Verkehrsmittel: sätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unse- DB bis D-Flughafen, rer In ternetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Buslinie 729 - Theodor-Heuss- Brücke Weit ere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Haltestelle: Mündelheimer Weg Im Auftrag Fußweg ca. 3 min
Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf ( Ga tzka) Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD
¹ Zur Kampfmittelüberprüfung werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstü- cke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.
[Seite 78]
376438 376538 376638
1831865
1821865
1811865
1801865 8 8
/ 8 7 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
5
| Bezirksregierung Düsseldorf | Legende ausgewertete Fläche(n) Laufgraben Blindgängerverdacht Panzergraben Í D geräumte Blindgänger Schützenloch geräumte Fläche Stellung Detektion nicht möglich militär. Anlage Überprüfung der zu überbauenden Flächen ist nicht erforderlich Überprüfung der zu überbauenden Flächen wird empfohlen |
|---|---|
| Aktenzeichen : 22.5-3-5124000-138/18 | |
| Maßstab : 1:1.500 Datum : 09.01.2019 | |
| Diese Karte darf nur mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme verwendet werden. N icht relevante Objekte außerhalb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet. |
[Seite 79]
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Datum: 08.05.2026 Seite 1 von 1 Stadt Wuppertal Aktenzeichen: Ordnungsamt 302.1305 22.5-3-5124000-138-18 42275 Wuppertal bei Antwort bitte angeben
8 8 / 9 mailto: gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de Irina Nickel 7 tta Zimmer: 102 lB Telefon:
5 9 0211 475-9710 8 3 0 Telefax: 3 2 0211 475-9040 kbd@brd.nrw.de Kampfmittelbeseitigung Kampfmitteluntersuchung: Wuppertal, Bockmühle 20 Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 22.04.2026 teile ich Ihnen mit:
Eine Flächenüberprüfung (ergebnisorientierte Detektion) ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Zur Herstellung der Sondierbarkeit gemäß Ziffer 2.1 des Leitfadens zur Kampfmittelverordung kann im Rahmen des Spezialtiefbaus die antragstellende Person ein geeignetes Unternehmen für die Bohrlochdetektion beauftragen.
Anhand der Pläne/Unterlagen ist zu erwarten, dass eine Flächenüberprüfung (ergebnisorientierte Detektion) für Teilbereiche Dientsgebäude und Lieferanschrift: durchgeführt werden kann. Bitte übersenden Sie mir einen Antrag auf Mündelheimer Weg 51, Kampfmitteluntersuchung. 40472 Düsseldorf Die Voraussetzungen gem. §3 Abs. 2 KampfmittelVO NRW sind gegeben. Telefon: 0211 475-0 Es kann eine baubegleitende Kampfmittelräumung veranlasst werden. Telefax: 0211 475-9040 poststelle@brd.nrw.de Der Mindestabstand von 10 m zu Bereichen mit konkreten www.brd.nrw.de Belastungshinweisen kann bei der Bohrlochdetektion/baubegleitenden Kampfmittelräumung unterschritten werden. Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-Flughafen Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann die empfohlene Detektion auf Buslinie 729 -Theodor- dem Trassenabschnitt des Breitbandausbaus nicht ergebnisorientiert Heuss-Brücke Haltestelle: durchgeführt werden. Daher besteht für die zuständige örtliche Mündelheimer Weg Ordnungsbehörde bei offener Grabenbauweise die Möglichkeit, auf eine Fußweg ca. 3 min vorlaufende Untergrunddetektion zu verzichten (s. Leitfaden Breitbandausbau).
Hinweise
Sollten sich die Rahmenbedingungen (Bebauung, Leitungen, etc.) ändern, so beteiligen Sie mich bitte erneut.
Im Auftrag gezeichnet Irina Nickel
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Ebinghaus, Alena
Von: Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de Gesendet: Donnerstag, 28. Mai 2026 11:21 An: Ebinghaus, Alena Betreff: AW: Akt. 22.5-5124000-138/18, Bockmühle 12-18: Abstimmung Beantragung Kampfmittelfreimessung
Sehr geehrte Frau Dr. Ebinghausen,
hiermit bestätige ich, dass bei diffusen Verdachtsflächen bis zu einem Erdeingriff von 0,8m GOK keine weitergehende Überprüfung gefordert wird. Die Arbeiten sind natürlich dennoch mit entsprechender Vorsicht 8 8 auszuführen, bei ungewöhnlichen Vorkommnissen ist das Ordnungsamt bzw. die Feuerwehr zu informieren. / 0 8 tta lB Mit freundlichen Grüßen
5 9 i. A. Fr. Mertin 8 3 0 3 2
Ordnungsamt 302.15 Allg. Gefahrenabwehr, Großveranstaltungen
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal
Telefon +49 202 563 5029 Telefax +49 202 563 4702 E-Mail gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de
Von: Ebinghaus, Alena Alena.Ebinghaus@hpc.ag Gesendet: Donnerstag, 28. Mai 2026 10:09 An: Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de Cc: Muheidat, Monir Monir.Muheidat@hpc.ag Betreff: AW: Akt. 22.5-5124000-138/18, Bockmühle 12-18: Abstimmung Beantragung Kampfmittelfreimessung
ACHTUNG: Diese E-Mail stammt von außerhalb der Organisation. Besondere Vorsicht beim Klicken auf Links oder Öffnen von Anhängen!
Guten Tag Frau Mertin,
danke für das freundliche Telefonat soeben.
Ich fasse unser Gespräch noch einmal wie folgt zusammen:
Eine flächenhafte Kampfmittelfreimessung wie in dem o.g. Aktenzeichen empfohlen gilt für die zu überbauende Fläche, bei der ein Eingriff in den Boden bis 0,8 m u. GOK erforderlich ist. Bei Eingriffen, die die Tiefe von 0,8 m nicht
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überschreiten ist keine vorherige Freimessung erforderlich. Ausgenommen wären konkrete Verdachtsfälle. Diese liegen jedoch nicht vor.
Derzeit sehen wir aus altlastentechnischer Sicht einen Bodenaustausch bis 0,5 m für das geplante Außengelände vor. Für diesen Bereich ist kein Vorabtrag der Auffüllung und Kampfmittelfreimessung seitens der Behörde erforderlich.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Dipl.-Geol. Dr. Alena Ebinghaus Projektleiterin 8 ______________________________ 8
/ 1 8 tta lB
5 9 8 3 0 3 2
HPC AG phone: +49 2265 980408-21 Gewerbeparkstraße mobile: +49 175 5735324 51580 Reichshof-Wehnrath m ail: a lena.ebinghaus@hpc.ag https://www.hpc.ag
Ausschlusserklärung/Disclaimer: https://www.hpc.ag/disclaimer/ Hinweis zur Erhebung von personenbezogenen Daten: https://www.hpc.ag/informationspflichten/ Von: Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de Gesendet: Sonntag, 10. Mai 2026 14:38 An: Ebinghaus, Alena Alena.Ebinghaus@hpc.ag Betreff: AW: Akt. 22.5-5124000-138/18, Bockmühle 12-18: Abstimmung Beantragung Kampfmittelfreimessung
Sehr geehrte Frau Dr. Ebinghaus,
anbei die Fachexpertise des KBDs.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Fr. Mertin
Ordnungsamt 302.15 Allg. Gefahrenabwehr, Großveranstaltungen
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal
Telefon +49 202 563 5029 Telefax +49 202 563 4702 E-Mail gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de
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Ebinghaus, Alena
Von: GWAuskunftBestaetigt GWAuskunftBestaetigt@lanuk.nrw.de Gesendet: Donnerstag, 21. Mai 2026 08:29 An: Ebinghaus, Alena Betreff: Anfrage Gw; Gz.: 260521 ph HPC Wuppertal FG Anlagen: Lageplan Anfrage HGW_Bockmühle.jpg
WG: Anfrage Grundwasserstände Bockmühle 12-18, Wuppertal
Sehr geehrte Frau Ebinghaus,
das angefragte Grundstück liegt großräumig in einem Gebiet von Festgestein (Kluft- und Kluft/Karst- 8 8
/ 8 Grundwasserleiter). Eine Auskunft über Grundwasserstände ist deshalb leider nicht möglich. Im Festgestein ist keine 8 tta zusammenhängende, gleichmäßige Grundwasseroberfläche vorhanden, so dass auf Basis umliegender lB Grundwassermessstellen und –daten aus hydrogeologischen Gründen keine sichere Aussage über die
5 9 Grundwassersituation am Grundstück getroffen werden kann. 8 3 0 3 2 Diese Mitteilung erhalten Sie kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Pia Henniger
Pia Henniger Fachbereich 52 – Grundwasser, Wasserversorgung, Trinkwasser und Lagerstättenabbau
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW Dienstort: Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg Postanschrift: 40208 Düsseldorf
Tel.: +49 2361 305 - 2171 E-Mail: pia.henniger@lanuk.nrw.de
E-Mail Grundwasserstandsanfragen: grundwasserstand@lanuk.nrw.de poststelle@lanuk.nrw.de
Von: Ebinghaus, Alena Alena.Ebinghaus@hpc.ag Gesendet: Donnerstag, 21. Mai 2026 05:56 An: GWAuskunftBestaetigt GWAuskunftBestaetigt@lanuk.nrw.de Betreff: Bestätigung Übernahme der Gebühr für Auskünfte zum Grundwasserstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Übernahme der Gebühren wird hiermit bestä(cid:415)gt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Geol. Dr. Alena Ebinghaus Projektleiterin
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