Wuppertal Bockmuehle 18 - Abbruchkonzept_20241127.pdf

Baureifmachung und Bodensanierung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal

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IDN

IDN Ingenieurbüro DOMKE Nachf. Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB Mannesmannstraße 161 | 47259 Duisburg

Abbruchkonzept PARTNERSCHAFT BERATENDER INGENIEURE mbB Industriegebäude Bockmühle 12 PRÜFINGENIEURE in Barmen-Heckinghausen FÜR BAUSTATIK

Bockmühle 12 - 18

42289 Wuppertal

erstellt im Auftrag

Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal FB1 – Entwurf, Neubau, Bauunterhaltung, Außenanlagen Lise-Meitner-Str. 15-25 42119 Wuppertal

Duisburg im November 2024

Dipl.-Ing. M. Albert (Ing.-Büro DOMKE Nachf., PartG mbB)

Projekt Nr. 50.547

Hauptsitz Duisburg | Mannesmannstraße 161 | 47259 Duisburg | Telefon: 0203 - 75 84 0 - 0| idn@idn-du.de Kontakt: Finanzamt Duisburg - Süd | Steuernr. 109/5752/0511 | USt. ID: DE 119570130 | AG Essen: PR 3995 Sparkasse Duisburg | IBAN: DE04 3505 0000 0216 0001 66 | SWIFT-BIC: DUISDE33XXX

Partner | Hans-Gerd Lommen | Tobias Schäfers | Dr. Dietmar Streck www.idn-du.de

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Abbruchkonzept Wuppertal Industriestandort Bockmühle 12 - 18 IDN

Revisionsverzeichnis

Rev.DatumSeitenInhalt/BemerkungenAufsteller
027.11.2024Deckblatt; 1 - 23ErsterstellungAlbert
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Abbruchkonzept Wuppertal Industriestandort Bockmühle 12 - 18 IDN

Inhaltsverzeichnis

1 Veranlassung .................................................................................................................. 4

2 Allgemeines und Grundlagen .......................................................................................... 5

3 Abbruchkonzept Allgemein ............................................................................................. 6

4 Konstruktionsbeschreibungen ......................................................................................... 7

4.1 Hotelanbau ..................................................................................................................... 7

4.2 Hallen, Halleneinbauten und Anbauten ........................................................................... 10

5 Abbruchreihenfolge ........................................................................................................ 11

5.1 Phase 1: Gebäude 8: Büroanbau an Halle 5 einschl. Vordach und Hofabschlusswand ....... 12

5.1.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 12

5.1.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 12

5.1.3 Maschineller Abbruch .............................................................................................................. 12

5.2 Phase 2: Gebäude Halle 5 ................................................................................................ 13

5.2.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 13

5.2.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 13

5.2.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Gebäude 8 bereits entfernt) ................................... 13

5.3 Phase 3: Gebäude Halle 4 ................................................................................................ 14

5.3.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 14

5.3.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 14

5.3.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Dach der Halle 5 bereits entfernt) .......................... 14

5.4 Phase 4: Gebäude Halle 2 ................................................................................................ 15

5.4.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 15

5.4.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 15

5.4.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Dächer der Hallen 3 und 4 bereits entfernt) .......... 15

5.5 Phase 5: Gebäude Halle 3 ................................................................................................ 16

5.5.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 16

5.5.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 16

5.5.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Dächer der Hallen 4 und 5 bereits entfernt) .......... 16

5.6 Phase 6: Gebäude Halle 6 ................................................................................................ 17

5.6.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 17

5.6.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 17

5.6.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Hallen 3 und 5 bereits entfernt) ............................. 17

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Abbruchkonzept Wuppertal Industriestandort Bockmühle 12 - 18 IDN

5.7 Phase 7: Gebäude Halle 7 ................................................................................................ 18

5.7.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 18

5.7.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 18

5.7.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Dächer Hallen 5 und 6 bereits entfernt) ................. 18

5.8 Phase 8: Gebäude 10, 9 und verbleibende Felder Hallen 2, 4 und 5 .................................. 19

5.8.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 19

5.8.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 19

5.8.3 Maschineller Abbruch .............................................................................................................. 19

5.9 Phase 9: Gebäude 11 (Schornstein) ................................................................................. 20

5.9.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 20

5.9.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 20

5.9.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Halle 2 einschl. Schuppenanbau bereits entfernt) . 20

5.10 Phase 10: Gebäude 1 (Hotelanbau) .................................................................................. 21

5.10.1 Entrümpelung und Entkernung ............................................................................................... 21

5.10.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen ........................................................................... 21

5.10.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Halle 2 und Schornstein bereits entfernt) .............. 21

6 Hinweise ......................................................................................................................... 22

7 Zusammenfassung .......................................................................................................... 23

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1 Veranlassung

Am ehemaligen Industriestandort Bockmühle 12 in Barmen-Heckinghausen, Flur 160, plant die Stadt Wuppertal die Errichtung der 7. Gesamtschule Wuppertal. Das Baugrundstück ist mit ehemaligen, derzeit ungenutzten Werkshallen und einem ehemaligen Produktions- und Verwal- tungsgebäude, das in den 90ger Jahren in ein Hotel umgebaut wurde und derzeit als Flücht- lingsunterkunft genutzt wird, bebaut.

Das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal beauftragte das Ingenieurbüro DOMKE Nachf. Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB mit einer Ingenieurberatung im Rahmen der Erstel- lung der Abbruchplanung durch das Büro HPC-AG. Des Weiteren wurde durch das Ingenieurbü- ro DOMKE Nachf. bereits eine statische Bestandsaufnahme des ehemaligen Produktions- und Verwaltungsgebäudes im Jahr 2022 erstellt.

Abbildung 1: Übersicht Industriestandort Bockmühle 12 42289 Wuppertal (Quelle: GMW)

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2 Allgemeines und Grundlagen

Das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte Verwaltungsgebäude besteht aus einem in Nord- Südrichtung angeordneten Haupttrakt entlang der Straße Bockmühle und einem in Ost- Westrichtung verlaufenden Anbau. Die bestehenden Werkshallen grenzen jeweils an die Nord- fassaden des Hauptgebäudes und des Anbaus an.

Die nördliche Halle entlang der Straße Bockmühle grenzt an das Nachbar-Wohngebäude Bock- mühle Nr. 4.

Für den Neubau der Gesamtschule sind die Werkshallen komplett zurückzubauen. Für das Ver- waltungsgebäude ist lediglich der Abbruch des Anbaus geplant. Der Hauptgebäudeteil soll, auf- grund der im Vorfeld ermittelten statischen Eignung, als Bestand in das Neubauensemble inte- griert werden.

Bei den abzubrechenden Gebäuden handelt es sich um angebaute bauliche Anlagen der Ge- bäudeklassen 3 und 5.

Grundlagen der nachstehenden Betrachtungen sind:

[1] Projektbeschreibung „Neubau 7. Gesamtschule“

aufgestellt durch das GMW am 01.09.2021,

[2] Statische Bestandsaufnahme Produktions- und Verwaltungsgebäude

aufgestellt durch IDN am 11.05.2022,

[3] 7. GS Wuppertal – Rückbau der Bestandsgebäude Bockmühle

Ablaufplanung – Abbruchreihenfolge aufgestellt durch HPC-AG am 24.07.2024,

[4] Planunterlagen (Grundrisse und Schnitte) des GMW vom 01.09.2021,

[5] Schadstoffgutachten des Labors Dr. Schäffner GmbH vom xx.xx.xxxx.

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3 Abbruchkonzept Allgemein

Bevor mit dem Abbruch begonnen werden kann, sind unbedingt die getroffenen Annahmen zur vorhandenen Konstruktion zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten müssen weitere Maßnahmen erfolgen.

Zur Absperrung des Baufeldes während der Abbrucharbeiten sollte das Gelände mittels eines Bauzauns gegen unbefugtes Betreten gesichert werden.

Da es sich überwiegend um freistehende Gebäude handelt und um die Gebäude ausreichend große Freiflächen vorhanden sind, sind planmäßig keine Sicherungsmaßnahmen der Nachbar- bebauung erforderlich. Lediglich die Bauteile 6c und 9 grenzen direkt an eine Nachbarbebau- ung. Im Rahmen der Abbrucharbeiten bleiben die sichtbaren Außenwände dieser Bauteile vor- erst bestehen bis geklärt werden kann ob es sich bei diesen Wänden ebenfalls um die Außen- wand der Nachbargebäude handelt.

Da ein vollständiger Abbruch der Gebäude erfolgen soll, sind für die Bestandsbebauung eben- falls weitere Sicherungsmaßnahmen entbehrlich. Grundsätzlich kann der Abbruch der Lagerhal- len und Anbauten von den Außenseiten mittels üblicher Abbruchbagger erfolgen.

Lediglich im Rahmen des Abbruchs des Anbaus (Bauteil 1) sind zur Sicherung des zu erhalten- den Hauptgebäudes ggf. temporäre Sicherungsmaßnahmen (Baustützen) vorzusehen.

Der eigentliche Rückbau der aufgehenden Gebäude erfolgt dann in einzelnen Bauphasen, die einen Verlust der Standsicherheit der Gebäude und einen Teileinsturz verhindern sollen. In ei- nen ersten Arbeitsgang sind die Gebäude bis auf die Rohbaukonstruktion zu entkernen. Alle technischen Einbauteile wie z.B. Elektroinstallationen, Fenster, etc. sind zu entfernen.

Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist die vorhandene elektrische Versorgung ordnungsgemäß stillzulegen und zu demontieren. Ebenso ist die Wasserversorgung des Gebäudes von der Hauptwasserversorgung der Stadt Wuppertal zu trennen.

Nach der Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen kann mit den eigentlichen Abbruchar- beiten begonnen werden. Nach der Demontage des Dachaufbaus können die Ziegelmauer- werkausfachungen entfernt werden. Im Anschluss können die Geschossdecken und die Stahl- konstruktion abschnittsweise demontiert werden. In einem letzten Schritt können die Boden- platte und Fundamentkörper sowie die umlaufend vorhandene Asphaltfläche zurückgebaut werden.

Im Rahmen der Abbrucharbeiten und insbesondere bei der Entsorgung der Materialien sind die Ergebnisse der durchgeführten Schadstoffanalyse zu beachten. Informationen hierzu können der Unterlage [5] entnommen werden.

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4 Konstruktionsbeschreibungen

4.1 Hotelanbau

Bei dem hier vorliegenden Bestandsgebäude handelt es sich um 7-geschossiges ehemaliges Produktions- und Verwaltungsgebäude der Firma Zinn, Engels & Co. Das Gebäude weist einen U-förmigen Grundriss auf und umschließt dreiseitig einen Innenhof. Der Gebäudeteil in nord- westlicher Ausdehnung wurde vermutlich als Anbau zum, parallel zur Straße Bockmühle ausge- richteten, Hauptgebäude errichtet. In nord-westlicher Richtung grenzt das Gebäude an die ehemaligen 1-geschossigen Produktionshallen an, in nord-östlicher Richtung an die Straße Bockmühle und in süd-östlicher Richtung an die Stichstraße Erwinstraße. An der Straße Bock- mühle befindet sich der momentane Hauptzugang zum Gebäude und an der Erwinstraße ist die Durchfahrt zur Erschließung des Innenhofes verortet.

Im süd-westlichen Grundstücksbereich grenzen die Giebelwände direkt an den aufgehenden Hang an. An der süd-westlichen Giebelwand des Anbaus ist ein Ziegel-Industrieschornstein vor- handen.

Das Gebäude weist eine Ausdehnung von ca. 51,0 m an der nord-östlichen Gebäudeaußenkante und eine maximale Ausdehnung von ca. 50,0 m an der nord-westlichen Gebäudeaußenkante auf. Die Gebäudetiefe liegt zwischen 16,5 m und 17,5 m.

Abbildung 2: Übersicht Produktions- und Verwaltungsgebäude (Auszug Architekturplan) aus [4]

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Im Bereich des Anbaus stellt sich das 1. Untergeschoss als ca. 2,5 m hohes Kellergeschoss dar. Das darüber befindliche Erdgeschoss hat eine Geschosshöhe von ca. 5,7 m. Damit liegt die Oberkante der Decke über dem EG (Fußboden 1. OG) sowohl im Hauptgebäude als auch im Anbau bei einheitlich ca. + 6,2 m. Über dem Erdgeschoss sind vier Vollgeschosse (1. OG bis 4. OG) mit einer Geschosshöhe von jeweils ca. 3,8 m angeordnet. Das oberste Geschoss (5. OG) ist mit einer Geschosshöhe von ca. 3,65 m ebenfalls als Mansarddach Konstruktion ausgebildet. Die Dachschrägen der Mansarddach Konstruktion sind mit Beton ausgefacht. Der flach geneigte Spitzboden besteht aus einer Stahlfachwerkkonstruktion.

Abbildung 3: Schnitt B-B Anbau (Architekturplan) aus [4]

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Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über tragen- de Stahlstützen und massive Außen- und Innenwände aus Mauerwerk. Im Bereich des Anbaus ist eine mittlere Innenstützenreihe vorhanden. Der Achsabstand der Stützen untereinander beträgt ca. 4,50 m und der Achsabstand zu den tragenden Mauerwerkspfeilern innerhalb der Fassadenflächen bzw. Außenwänden beträgt ca. 7,5 m bis 8,0 m.

Die Decken sind in der Regel als einachsig spannende ca. 15,0 cm starke Stahlbetondecken vor- gesehen und werden über einbetonierte Stahlquerträger unterstützt. Diese Querträger schlie- ßen an, senkrecht dazu verlaufenden, einbetonierte Stahllängsträger an. Die Stahllängsträger liegen auf den Stahlinnenstützen auf und sind an den Mauerwerkspfeilern innerhalb der Au- ßenwände angeschlossen.

Abbildung 4: Prinzipdarstellung Tragsystem Decke

Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die durchgehenden Wände der drei vorhandenen Treppenhauskerne. Die Treppenläufe und Treppenpodeste wurden in Massivbauweise errich- tet.

Die Gründungskörper bestehen aus Einzel- und Streifenfundamenten unterhalb der Innenstüt- zen und Wandscheiben und gebetteten Bodenplatten.

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4.2 Hallen, Halleneinbauten und Anbauten

Die Hallenbauwerke bestehen in der Regel aus Stahlrahmen bzw. Stahlfachwerkträgern. Die Dachein- deckung wurde mit Trapezblechen und Holzschalungen vorgesehen. Die Außenfassaden wurden über- wiegend mit Ziegelmauerwerk ausgefacht.

Vereinzelt befinden sich Einbauten innerhalb der Hallen in Stahlbau- und Massivbauweise.

Abbildung 5: Übersicht Grundriss Hallen

Das Gebäude 7 besteht aus 2 Geschossen und wurde als Massivbau ausgeführt. Die Dachkonstruktion wurde in Holzbauweise errichtet. Der Büroanbau (Gebäude 8) wurde ebenfalls als Massivkonstruktion vorgesehen.

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5 Abbruchreihenfolge

Der planmäßige Abbruch beginnt mit dem Vordach in straßenseitiger Verlängerung des Büro- anbaus Gebäude 8. Die Hofabschlussmauer soll zunächst bestehen bleiben und erst mit den Außenwänden der Hallen 2, 4 und 5 abgebrochen werden. Zur Sicherung der verbleibenden Wand werden bauseits Abstützungsmaßnahmen empfohlen.

Hiernach folgt der Rückbau der Halle 5 von der Nordseite, beginnend mit den zwei Deckenfel- dern (bezogen auf die Stahlfachwerkträger) östlich des zweigeschossigen Sozialanbaus (Gebäu- de 7). Von hieraus schreitet der Abbruch der Halle 5 in westlicher und östlicher Richtung fort. Die beiden straßenseitigen Felder, einschließlich der Außenfassade verbleiben zum späteren Abbruch.

Als weitere Schritte erfolgen die Abbrüche der Hallen 2, 3 und 4 entsprechend der Vorgehens- weise zur Halle 5 von Nord nach Süd.

Der Rückbau der Halle 6a ist in Süd-Nord-Richtung geplant. Die Wand zum Sozialgebäude (Ge- bäude 7) bleibt als dessen Dachauflager zunächst bestehen. Vor Abbruch der Halle 6b erfolgt die Demontage des Vordaches mit Trennung des Anschlusses an die Nachbarwand.

Das verbleibende Gebäude 7 kann nun als freistehendes Gebäude abgebrochen werden.

Als nächster Schritt ist der Rückbau der Gebäudebestandteile entlang der Straße Bockmühle vorgesehen. Zunächst wird das Gebäude 10 einschließlich angrenzender Hofabschlussmauern und Schiebetoranlage entfernt. Danach folgt der Rückbau der Halle 9 von Süden in Richtung der Nachbartrennwand und der bislang verbliebenen Hallenfelder und Straßenfassaden der Hallen 2, 4 und 5 von Nord nach Süd.

Im Anschluss erfolgt der Rückbau des Industrieschornsteins.

Abschließend erfolgt der Abbruch des Hotelanbaus, beginnend an der nord-westlichen Gebäu- deecke in Richtung des Hotel-Hauptgebäudes, das als Bestand zum späteren Umbau erhalten bleiben soll.

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5.1 Phase 1: Gebäude 8: Büroanbau an Halle 5 einschl. Vordach und Hofabschlusswand

5.1.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Vorhandene Decken- Langfeldleuchten mit Leuchtstofflampen sind vor Abbruch zu entfernen und die bituminöse Abdichtung der Dachfläche des Büroanbaus einschließlich der vorhandenen EPS-Dämmung ist fachgerecht zu entsorgen.

5.1.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.1.3 Maschineller Abbruch

Zuerst erfolgt der Abbruch der Stahlkonstruktion des Vordaches. Straßenseitig liegt das Vor- dach auf Betonstützen auf, die (wahrscheinlich) nachträglich vor die Hofabschlusswand beto- niert wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die Ziegelwand daher auch ohne Auflast des Daches tragfähig und standsicher ist. Die Hofabschlusswand verbleibt bis zum späteren Ab- bruch, zusammen mit den Straßenfassaden der Hallen 2, 4 und 5. Ggf. ist die verbleibende Hof- abschlusswand mittels Baustützen temporäre bauseitig zu sichern.

Danach erfolgt der Abbruch des Büroanbaus. Die Rückwand / Außenwand der Halle 5 bleibt bestehen.

Der Abbruch der Hofabschlusswand erfolgt unter einer zeitweisen Sperrung des angrenzenden Bürgersteigs.

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5.2 Phase 2: Gebäude Halle 5

5.2.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Vorhandene Deckenleuchten mit Quecksilberdampflampen sind vor Abbruch zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.

5.2.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.2.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Gebäude 8 bereits entfernt)

Der Abbruch beginnt von Norden aus, zwei Dach-Felder zwischen Gebäude 7 und Büroanbau (Felder ohne Fachwerkträger in der Außenwandebene), in Richtung Halle 4, einschließlich Stüt- zen- und Wandtragwerk Außenwand Nordseite, die Stützen und Wände mit Auflager zur Halle 4 bleiben bestehen.

Es folgt der Abbruch der Dachfläche des westlichen Hallenteils von Ost nach West. Umschlie- ßende Wände (Hallen 3 und 4, Halle 6, Gebäude 7) bleiben bestehen.

Abbruch des östlichen Hallenteils in Richtung der Straße Bockmühle. Sukzessive gleichzeitiger Rückbau von Dach und Tragwerk einschl. Mauerwerk (Nordfassade). Abschnittweise Trennung der Fachwerkträger in der Außenwand. Gemeinsame Stützen-Tragwerkelemente mit der Halle 4 bleiben bestehen. Abbruch im ersten Schritt bis zwei Felder vor der Straßenfassade.

Abbruch der zwei verbliebenen Hallenfelder an der Straßenseite, einschl. Ziegelmauerwerk- Giebelfassade durch Abtrag und Einreißen nach innen. Ausführung im zeitlichen Zusammen- hang mit den Straßenseiten der Hallen 2 und 4 unter Sperrung der Straße Bockmühle und Bür- gersteig mit Autokraneinsatz.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 13

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5.3 Phase 3: Gebäude Halle 4

5.3.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Vorhandene Deckenleuchten mit Quecksilberdampflampen sind vor Abbruch zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Poten- ziell asbesthaltige Fenster-Fugenkitte der Dach-Lichtbänder sind ebenfalls fachgerecht zu ent- sorgen.

5.3.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.3.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Dach der Halle 5 bereits entfernt)

Der Abbruch beginnt von Norden in Richtung Halle 2, einschl. Stützen und Tragwerk zu Halle 5, gemeinsame Stützen und Tragwerkselemente mit Halle 2 bleiben bestehen.

Abbruch westlicher Hallenteil von Ost nach West. Sukzessive gleichzeitiger Rückbau von Dach und Tragwerk Nordseite bis zum Abschluss Halle 3.

Abbruch östlicher Hallenteil Richtung Straße Bockmühle. Sukzessive gleichzeitiger Rückbau von Dach und Stützentragwerk. Abbruch im ersten Schritt bis zwei Felder vor der Straßenfassade analog Halle 5.

Abbruch der zwei verbliebenen Hallenfelder an der Straßenseite, einschl. Ziegelmauerwerk- Giebelfassade durch Abtrag und Einreißen nach innen. Ausführung im zeitlichen Zusammen- hang mit den Straßenseiten der Hallen 2 und 5 unter Sperrung der Straße und Bürgersteig mit Autokraneinsatz.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 14

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5.4 Phase 4: Gebäude Halle 2

5.4.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Vorhandene Deckenleuchten mit Quecksilberdampflampen sind vor Abbruch zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Poten- ziell asbesthaltige Fenster-Fugenkitte der Westfassade sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen.

5.4.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.4.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Dächer der Hallen 3 und 4 bereits entfernt)

Der Abbruch beginnt von Norden in Richtung Hotelanbau, einschl. Stützen und Tragwerk zu Halle 4, Pfeilermauerwerk und Auflagerung am Hotelanbau bleiben bestehen.

Abbruch westlicher Hallenteil von Ost nach West. Sukzessive gleichzeitiger Rückbau von Dach und Tragwerk, einschl. Massiveinbau aus Ziegel und Stahlbeton.

Abbruch Schuppenanbau im Schornsteinbereich. Schornstein bleibt bestehen.

Abbruch östlicher Hallenteil in Richtung Straße Bockmühle. Sukzessive gleichzeitiger Rückbau von Dach und Stützentragwerk. Mauerschale am Hotelanbau bleibt zunächst bestehen. Ab- bruch im ersten Schritt bis zwei Felder vor der Straßenfassade analog Halle 5.

Abbruch Mauerwerksschale (zweischalig, hallenseitiger Teil) zum Hotelgebäude einschl. Hallen- zugehöriger Mauerwerkspfeiler. Abbruch im ersten Schritt bis zwei Felder vor der Straßenfas- sade.

Abbruch der zwei verbliebenen Hallenfelder an der Straßenseite, einschl. Ziegelmauerwerk- Giebelfassade durch Abtrag und Einreißen nach innen. Ausführung im zeitlichen Zusammen- hang mit den Straßenseiten der Hallen 2 und 5 unter Sperrung der Straße und Bürgersteig mit Autokraneinsatz.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 15

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5.5 Phase 5: Gebäude Halle 3

5.5.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Vorhandene Deckenleuchten mit Quecksilberdampflampen sind vor Abbruch zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Poten- ziell asbesthaltige Fenster-Fugenkitte der Westfassade sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen.

5.5.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.5.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Dächer der Hallen 4 und 5 bereits entfernt)

Der Abbruch beginnt von Osten in Richtung Giebel West, Mauerwerk / Wände /Pfeiler zu Hallen 2 und 6 bleiben bestehen.

Abbruch der Ziegelmauerwerk-Giebelfassade / Westfassade durch Abtrag und Einreißen nach innen.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 16

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Abbruchkonzept Wuppertal Industriestandort Bockmühle 12 - 18 IDN

5.6 Phase 6: Gebäude Halle 6

5.6.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Vorhandene Deckenleuchten mit Quecksilberdampflampen sind vor Abbruch zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.

5.6.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.6.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Hallen 3 und 5 bereits entfernt)

Der Abbruch beginnt mit dem Altbau (6a) von Süd in Richtung Nord bis zum Anschluss zu Halle 6b. Die Außen- / Trennwand zum zweigeschossigen Gebäudeteil 7 bleibt bestehen.

Abbruch des Vordaches 6c zum nördlichen Nachbarn. Die Trennwand zum Nachbarn bleibt be- stehen. Ob die sichtbare Abschlusswand des Vordachs und damit Trennwand zum Nachbar- grundstück gleichzeitig die Außenwand des Nachbargebäudes ist konnte bisher nicht geklärt werden. Die Wandverkleidung aus kleinformatigen Faserplatten bleibt als Witterungsschutz zunächst erhalten. Es ist davon auszugehen, dass bei Rückbau und Freilegung des nord- westlichen Anschlussknotenpunktes von Halle 6b an das Nachbargebäude die Zugehörigkeit der Trennwand ermittelt werden kann.

Abbruch Halle 6b von nord-ost in Richtung süd-west. Die Mauerwerkswände des KG-Zugangs zu Halle 6a scheinen keinen horizontalen Erddruck aufnehmen zu können. Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand des Großgerätes zur Außenkante KG (mindestens > der Kellertiefe) einzuhal- ten.

Das Ziegelmauerwerk der Halle 6a wird nach Abbruch zur Wiederverwendung der Ziegel sepa- riert. Das Ziegelmauerwerk der Halle6b wird komplett als Bauschutt verwertet.

Abschließend soll die Bodenplatte des verbleibenden KGs in Abstimmung mit den Ergebnissen der Bodenuntersuchung (nach Vorreinigung) perforiert werden, um ein Anstauen von Nieder- schlagswasser zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 17

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Abbruchkonzept Wuppertal Industriestandort Bockmühle 12 - 18 IDN

5.7 Phase 7: Gebäude Halle 7

5.7.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Vorhandene Decken- Langfeldleuchten mit Leuchtstofflampen sind vor Abbruch zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Die Dacheindeckung der südlichen Dachfläche besteht aus Asbestzementplatten, diese sind fachgerecht zu entsorgen.

5.7.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.7.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Dächer Hallen 5 und 6 bereits entfernt)

Abbruch des verbleibenden Gebäudes von außen nach innen in Richtung Treppenhauskern.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 18

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Abbruchkonzept Wuppertal Industriestandort Bockmühle 12 - 18 IDN

5.8 Phase 8: Gebäude 10, 9 und verbleibende Felder Hallen 2, 4 und 5

5.8.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Vorhandene Deckenleuchten mit Quecksilberdampflampen sind vor Abbruch zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Poten- ziell asbesthaltige Fenster-Fugenkitte der Westfassade sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Ggf. asbesthaltige Brandschutzaußentüren (Gebäude 10) sind fachgerecht zu entsorgen.

5.8.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.8.3 Maschineller Abbruch

Abbruch beginnend von Süd in Richtung Nord / Nachbarsgebäude unter Sperrung der Straße und Autokraneinsatz.

Abbruch der Kalksandstein-Abschlusswand zum Nachbarn durch Abtragen nach Einziehen der vorgelagerten Betonstützen nach innen. Möglichst Vermeidung von Stemmarbeiten im einge- bauten Zustand Richtung Nachbarn.

Foliensicherung der Ziegelaußenwand des Nachbarn als Witterungsschutz.

Abbruch der Hofmauer beginnend an Gebäude 9 in Richtung Süden unter Sperrung des Bürger- steigs.

Abbruch der verbliebenden Hallenfelder zur Straßenseite der Gebäude 2, 4 und 5 und Hofmau- ern einschl. der Toranlagen unter Sperrung des Bürgersteiges.

Sicherung des Baugrundstückes mittels Bauzäune und Tor zur Baustellenzufahrt auf der Grund- stücksgrenze.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 19

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5.9 Phase 9: Gebäude 11 (Schornstein)

5.9.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen.

5.9.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.9.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Halle 2 einschl. Schuppenanbau bereits ent-

fernt)

Der Schornstein hat eine ungefähre Höhe von ca. 45 m. Die Demontage der oberen 20 m erfolgt halbmanuell mit Kran und Personenaufnahmemittel. Die DGUV Informationen 201-019, 201- 055 und BG-gelbe Mappe C300 – Abbruch von Türmen, Schornsteinen und Silos sind zu beach- ten. Insbesondere ist der anzunehmende Radius des Gefahrenbereiches von h/5 = ca. 10 m in der Phase der manuellen Demontage und h x 0,5 = ca. 13 m in der maschinellen Phase zu be- achten.

Abbruch ab einer verbleibenden Höhe von ca. 25 m mit Longfrontbagger durch Stemmen / Ab- greifen. Der erforderliche Mindestsicherheitsabstand von ca. 13 m zur angrenzenden Nachbar- fläche wird dabei eingehalten (gem. Bestandsplänen des GMW).

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 20

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5.10 Phase 10: Gebäude 1 (Hotelanbau)

5.10.1 Entrümpelung und Entkernung

Vor den Abbrucharbeiten sollten alle Ausbauelemente (Fenster, Türen, etc.) entfernt werden. Des Weiteren ist das Gebäude von losem Müll zu räumen. Die Demontage der Schieferfassaden am Treppenhaus und DG-Giebel zur Wiederverwendung sollte händisch und mittels Hubsteiger und Absturzsicherung erfolgen.

5.10.2 Entfernung und Demontage aller Leitungen

Es ist sicherzustellen, dass Stromleitungen ordnungsgemäß vom Netz genommen und Wasser- leitungen stillgelegt wurden.

5.10.3 Maschineller Abbruch (Randbedingung: Halle 2 und Schornstein bereits entfernt)

Der Abbruch erfolgt grundsätzlich feldweise entsprechend des Tragwerksystems mit Longfront- bagger von oben nach unten. Abbruch beginnend am Feld de4r Gebäudeaußenecke Nord-West in Richtung Süd-Ost / Anschluss an das Hotel-Hauptgebäude. Beginnend mit den jeweiligen Dachfeldern sind die gering-dimensionierten Dachbetonplatten /-dielen möglichst großformatig abzugreifen und separat zu lagern, um eine händische Separierung der Abdichtungsbahnen am Boden zu ermöglichen.

Im weiteren feldweisen Abbruch durch etagenweises Abgreifen erfolgt eine möglichst sorten- reine Separierung in Beton (-decken) und Ziegel (-mauerwerks) Fraktionen. Stahlbauteile sind mit Anbauschere zu schneiden.

Der Standort des Baggers hat einen Mindestsicherheitsabstand von 1,5 x Höhe des Kellers von den Bestandsaußenwänden (unabhängig des Feld-Vorlaufs) einzuhalten. Es ist davon auszuge- hen, dass die KG-Außenwände bei entfernter Auflast nicht zur Aufnahme des Erddruck genü- gen. Die genaue Dimension des KG in westlicher Ausdehnung ist unbekannt. Der Bauschutt aus der abgebrochenen Gebäudesubstanz ist dementsprechend flankierend sukzessive aus den Ab- standsflächen zu entfernen.

Bei Erreichen der östlichen Abbruchfelder ist die Einbindetiefe der Stahlträger in das Bestands- Treppenhausmauerwerk des Hauptgebäudes etagenweise zu prüfen. Ggf. sind die Träger am Auflagerpunkt zu trennen.

Bestandsöffnungen im verbleibenden Hauptgebäude zum rückgebauten Anbau werden provi- sorisch mit Mauerwerk oderalternativ mit Spanplatten geschlossen. Die Öffnungen der KG- Außenwände zum Abbruchfeld werden abschließend ausgemauert und abgedichtet.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 21

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6 Hinweise

Die vorstehenden Angaben, Nachweise und Festlegungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt.

Ein Restrisiko bezüglich unzutreffender Annahmen bzw. zu Rückschlüssen bezüglich der Kon- struktion und der Statik des Bestandes ist generell nicht auszuschließen.

Abweichungen zwischen den Bauplänen und der Ausführung, Abweichungen in den einzelnen Bereichen, Materialabweichungen, mangelhafte Ausführung und statische Veränderungen durch nachträgliche Baumaßnahmen, Umbauten, Anbauten und Ergänzungen sind nicht in Gän- ze ausgeschlossen.

Werden im Rahmen der Abbruchvorbereitung und der laufenden Durchführung gravierende Abweichungen von den dargestellten Bauteilen, der Konstruktion und den zugrunde gelegten Materialien festgestellt, ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren bzw. mit dem Ersteller dieser Unterlage Rücksprache zu nehmen:

Bauleitung

HPC-AG Neumarkt 7-11, 47119 Duisburg Hr. Stefan Niederhut Tel.: 0203 / 80995-25 E-Mail: stefan.niederhut@hpc.ag

Tragwerksplaner

IDN Ingenieurbüro DOMKE Nachf. Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB Mannesmannstraße 161, 47259 Duisburg Hr. Mark Albert Tel.: 0203 / 75840-43 E- Mail: albert@idn-du.de

Gegebenenfalls wird diese Beschreibung im Rahmen der weiteren Planung, der Baubetreuung und der Abbrucharbeiten durch Nachträge ergänzt und fortgeschrieben.

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 22

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7 Zusammenfassung

Das Ingenieurbüro DOMKE Nachf. Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB wurde durch das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal mit einer Ingenieurberatung im Rahmen der Erstel- lung des Abbruchkonzeptes beauftragt.

Im Rahmen dieses Abbruchkonzeptes wurden die einzelnen Abbruchphasen beschrieben. Die Ergebnisse der Materialprüfung aus dem vorliegenden Schadstoffgutachten sind beim Abbruch uns insbesondere bei der Entsorgung zu beachten.

aufgestellt:

Duisburg, 26.11.2024 Dipl.-Ing. Mark Albert

Qualifizierter Tragwerksplaner IKBau NRW

Projekt Nr. 50.547 Rev. 0, Seite 23

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung