Vergabeunterlagen vom 04.09.2026 (PDF)

Baureifmachung und Bodensanierung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:26 (Europe/Berlin)

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04.09.2026 Stadt Wuppertal Der Oberbürgermeister Ressort 306.1 Zentrale Vergabestelle Postalisch Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Ansprechpartnerin Zentrale Vergabestelle

E-Mail Stadt Wuppertal – 306.1 - 42269 Wuppertal sb.zentrale-vergabestelle @stadt.wuppertal.de

Internet www.wuppertal.de

Newsletter www.wuppertal.de/news

Aufforderung zur Abgabe eines ServiceCenter +49 202 563-0 Angebotes Seite 1 von 4 Teilnahmeantrages finalen Angebotes

Vergabe-Nummer: B-0340-26

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, ein Angebot in deutscher Sprache zu der unten näher bezeichneten Ausschrei- bung abzugeben.

I. Angaben zum Auftragsgegenstand

Baumaßnahme: Voraussichtliche Ausführungs- Lieferfristen: GMW Bauprojektmanagement Beginn:

Ende: Art des Auftrages: 7 . G e s a mtschule, Bockmühle - Baureifmachung, Bodensanierung Laufzeit des Bauauftrages: Ort der Leistung: 09.11.2026 bis 02.04.2027 Wuppertal Art und Umfang der Leistung: siehe Leistungsbeschreibung

Auftraggebende Stelle Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal L is e - M e itner-Str. 15-25 42119 Wuppertal

Hinweispflichten nach den Vertrags- und Vergabeordnungen

Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und ggf. geforderte Sicherheiten und Vertragsfristen sind in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-B) bzw. soweit Bestandteil der

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Ausschreibung in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-B) im Einzelnen aufgeführt.

Soweit Besondere Vertragsbedingungen (BVB-B) Bestandteil der Ausschreibungen sind, ist in diesen ggf. aufgeführt, ob eine Bietergemeinschaft über die Erklärung nach Anlage B zur Bietererklärung eine hinausgehende besondere Rechtsform nach der Zuschlagserteilung / Auftragsvergabe bilden muss.

II. Angaben zum Vergabeverfahren:

Nationale Ausschreibungen nach § 3 VOB/A Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme- wettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahme- wettbewerb Freihändige VergabeEU-weite Ausschreibungen nach § 3 VOB/A - EU Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ausnahmsweise ist eine Ortsbesichtigung unter den folgenden Bedingungen möglich: Ortstermine werden fakultativ angeboten. Bedingungen siehe Bekanntmachung.
Vergabe nach Losen: Nein Ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen abgegeben werden) Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf eine Höchstzahl beschränkt (siehe Vergabeunterlagen)Nebenangebote: nicht zugelassen zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zuge- lassen.

III. Angaben zu den Zuschlagskriterien

Das Zuschlagskriterium bei Haupt- und Nebenange- Nachlass - Berücksichtigung: boten ist das wirtschaftlichste Angebot bezüglich:

Kriterium: Preis (Gewichtung 100 %) Wertungsmöglichkeit nach Ziff. 3.5 ff. BB-B (Skonto / Nachlass) siehe Auftragsbekanntmachung keine Wertung möglich

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IV. Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteil im Falle einer Beauftragung werden folgende Unterlagen:

die Aufforderung zur Angebotsabgabe die Bietererklärung mit den Anlagen A und (nur) bei Bietergemeinschaften zusätzlich die Anlage B BVB TVgG NRW die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis mit Zeichnungen, Plänen, Skizzen, Fotos mit Berechnungen mit Baugrundgutachten mit Sonstigem: Sanierungskonzept Version 3 und weitere Gutachten die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-B) die Besonderen Technischen Vertragsbedingungen (BTV-B) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-B) die Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen (ZTV-B) : die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), VOB/C die folgenden sonstigen Unterlagen: Protokolle und Schreiben von Aufklärungsgesprächen gemäß § 15 VOB/A bzw. § 15 VOB/A - EU Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Vertragsbedingungen Abfall Formblatt 1 Abfall (Aufstellung vorgesehener Verwertungs- und Beseitigungsziele) Formblatt 2 Abfall (Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung) Wuppertal Schadstoffkataster des Gebäudes Entsorgungsnachweis Nr.: Sonstiges: Merkblatt Ressort Um w e lts c h utz für Abbrucharbeiten Hinweis: ZVB-B nicht vereinbart, Kreuz nur aus technischen Gründen

die CAD-Richtlinien des Gebäudemanagements

V. Fristen im Vergabeverfahren:

Frist für Auskünfte zu den Vergabeunterla- gen (Bieterfragen): Datum, Uhrzeit: 2 9 .0 9 . 2 0 2 6 , 2 3 : 5 9Ablauf der Angebots- frist = Abgabetermin Ihres Angebots bis zum: Datum, Uhrzeit: 0 6 .1 0 . 2 0 2 6 , 0 8 :1 5Submissionstermin / Öffnung der Angebote: Datum, Uhrzeit 0 6 .1 0 . 2 0 2 6 , 0 8 : 1 5Bindefrist (= Bin- dungsdauer Ihres Angebotes) bis zum: Datum: 0 4 .1 2 . 2026
Frist für den Ein- gang der Anträge auf Teilnahme Datum, Uhrzeit ,Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe vo- raussichtlich versandt wird: Datum:

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Nur im Fall der freiwilligen unentgeltlichen Registrierung auf https://www.meinauftrag.rib.de erhält der Bieter eine Benachrichtigung über Änderungspakete und Bieterfragen und Antworten. Ohne Re- gistrierung ist der Bieter angehalten, sich selbständig und eigenverantwortlich unter https://www.meinauftrag.rib.de über die Aktualität der Vergabeunterlagen und etwaige Bieterfragen und deren Beantwortung zu informieren (Holschuld).

VI. Adressen und Kontaktstellen:

Submissionsstelle: Rückfragen zum Ausschreibungsver- Nachprüfungsstelle bei natio- Stadtverwaltung Wuppertal fahren sind grundsätzlich über die nalen Ausschreibungen: –Zentrale Vergabestelle- Vergabeplattform zu stellen. Bezirksregierung Düsseldorf, 42275 Wuppertal Dez. 34, Telefon Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf

Nachprüfungsbehörde bei EU- E-Mail weiten Ausschreibungen: sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wup- Vergabekammer Rheinland, pertal.de Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln

VII. Einzuhaltende Vergaberegelungen:

Bei der Bearbeitung Ihres Angebots sind insbesondere die Vorgaben der Vergabeordnung (VOB/A), die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BB-B), die Auftragsbekanntmachung sowie die Bieterer- klärung einschließlich Anlage A und B zu beachten.

VIII. Abgabe des Angebots

Die Abgabe der Angebote ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zulässig. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zulässig! Angebote in Papierform werden ausgeschlossen!

Bei Verhandlungsverfahren mit / ohne Teilnahmewettbewerb behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.

In der Submissionsstelle findet die Öffnung der Angebote (Submission) statt. Bieter sind bei der Öff- nung der Angebote nicht zugelassen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Zentrale Vergabestelle

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Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen

Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu vereinbaren die Parteien Folgendes:

  1. Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen 1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,

a) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich

  • eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages,

  • eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder

  • einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt,

seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.

b) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (§ 1 Abs. Absatz 3 TVgG) seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen.

c) bei der Ausführung der Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu zahlende Entgelt das Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet.

1.2. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten Nachunternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten.

1.3. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer, die unter § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Sozialgesetzbuches fallen.

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Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen

  1. Kontroll- und Prüfrecht

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet,

a) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts.

b) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.

  1. Kündigung aus wichtigem Grund; Vertragsstrafe 3.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen, a) wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus Ziffer 1. verletzt, b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen eine Pflicht aus Ziffer 1. einhalten oder c) wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer 2. nicht nachkommt.

3.2. In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz des Auftraggebers angerechnet.

3.3. Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.

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Information der Stadt Wuppertal zur Abgabe von Angeboten

Achtung
Die Abgabe von Angeboten* zu dieser Ausschreibung ist
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
https://www.meinauftrag.rib.de
zulässig.
Dasselbe gilt für die sonstige Kommunikation!

WICHTIG: Angebote in Papierform werden ausgeschlossen!

Bei der elektronischen Abgabe ist weder eine Unterschrift noch eine

elektronische Signatur erforderlich.

Sie können einfach per Mausklick Ihr Angebot abgeben.

Die Bietererklärung muss ausgefüllt werden.

Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Firmenname oder

der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in der Bietererklärung

anzugeben!

In wenigen Schritten zur elektronischen Angebotsabgabe:

 Kostenlose Registrierung unter https://www.meinauftrag.rib.de
 Einmaliger Download und Installation der Bietersoftware
avasign von der Seite der Vergabeplattform RIB
 Ausfüllen des Angebotes am PC und Beifügen (Hochladen) der
ggf. verlangten Nachweise
 Elektronische Versendung des Angebotes „per Mausklick“ an
die Zentrale Vergabestelle

Bei technischen Fragen: Bieterhotline RIB 030 / 443311-520

  • Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, soweit ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet ist.

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Information DSGVO

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Stadt Wuppertal Der Oberbürgermeister 306.1 Ressort Vergabewesen, Digitalisierungsrecht und Datenschutz / Zentrale Vergabestelle postalisch: Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Tel.: +49 202 563-0 sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de www.wuppertal.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragte/n:Stadt Wuppertal 306.2 Ressort Vergabewesen, Digitalisierungsrecht und Datenschutz / Datenschutzbeauftragte/r postalisch: Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal datenschutz@stadt.wuppertal.de www.wuppertal.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw. Interessensbestätigung/- bekundung nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 79 Landeshaushaltsordnung NRW).

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Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister/Wettbewerbsregister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister/Wettbewerbsregister vorliegen. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister nach § 150a Gewerbeordnung an. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 39 Vergabeverordnung (VgV) werden spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener DatenDiese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 DSG NRW. Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

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Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an die v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

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BEWERBUNGSBEDINGUNGEN (BB‐B) der Stadt Wuppertal für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb und oberhalb der EU‐Schwellenwerte (Fassung Oktober 2021)

  1. Verfahrensregelungen

1.1 Anwendung des GWB, der VgV, VOB/A – EU und der VOB/A Das Vergabeverfahren erfolgt nach der dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV), Abschnitt 1 „Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation“, Abschnitt 2 „Vergabeverfahren“ und Abschnitt 7 „Übergangs‐ und Schlussbestimmungen“ und der „Vergabe‐ und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, Abschnitt 1 (VOB/A) bzw. Abschnitt 2 (VOB/A ‐ EU)“ in den jeweils aktuellen und bekannt gemachten Fassungen.

Entsprechend § 186 Abs. 2 GWB werden laufende Ausschreibungen nach dem zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Vergaberecht abgewickelt, ohne dass zwischenzeitliche Änderungen des Vergaberechts berücksichtigt werden.

1.2 Anforderung der Vergabeunterlagen 1.2.1 Im Fall der Auftragsbekanntmachung kann ein Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de unentgeltlich und ohne Registrierung die Vergabeunterlagen abrufen. Dies gilt auch für mögliche nachfolgende Änderungspakete und für Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Zentrale Vergabestelle.

1.2.2 Nur im Fall der freiwilligen unentgeltlichen Registrierung erhält der Bieter eine Benachrichtigung über Änderungspakete und Bieterfragen und Antworten. Ohne Registrierung ist der Bieter angehalten, sich selbständig und eigenverantwortlich unter https://www.meinauftrag.rib.de über die Aktualität der Vergabeunterlagen und etwaige Bieterfragen und deren Beantwortung zu informieren (Holschuld). Eine Übersendung von Änderungspaketen oder Bieterfragen und deren Beantwortung per Post, per Fax oder Email erfolgt zusätzlich nicht. Dies gilt auch für die Beantwortung per Post, per Fax oder Email eingegangener Bieterfragen. Insoweit ist zwingend, dass der Bieter bei etwaigen Änderungen der Vergabeunterlagen seitens des Auftraggebers ein neues Angebot unter Berücksichtigung der Änderungen abgibt.

1.3 Kommunikationsmittel und Bieterfragen 1.3.1 Der Auftraggeber akzeptiert nur die Kommunikationsmittel, die die Textform wahren (elektronisch über die Vergabeplattform, Email), nicht aber mündliche Kommunikation, sei es telefonische oder persönliche. Bei der Angebotsabgabe hat der Bieter Ziffer 3.1 zu beachten.

1.3.2 Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Die aufgrund von Nachfragen erteilten ergänzenden und berichtigten Angaben zur Ausschreibung werden allen Bietern von der Zentralen Vergabestelle entsprechend Ziffer 1.2 zum Abruf bereitgestellt. Darüber werden entsprechend Ziffer 1.2.2 nur die Bieter informiert, die sich dort registriert haben.

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1.4 Vergabeunterlagen 1.4.1 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der beauftragenden Stelle statthaft.

1.4.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Verpflichtung, die Zentrale Vergabestelle vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform unverzüglich darauf hinzuweisen.

1.4.3 Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

1.4.4 Angaben / Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

1.5 Eigentumsübergang der Angebotsunterlagen und keine Vergütung für die Erstellung des Angebots 1.5.1 Die Angebotsunterlagen des Bieters gehen unentgeltlich in das Eigentum des Auftraggebers über.

1.5.2 Für das Bearbeiten, die Erstellung und Einreichung eines Angebotes wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt. Dies gilt auch im Falle einer funktionalen Leistungsbeschreibung, es sei denn, in den weiteren Vergabeunterlagen der konkreten Ausschreibung ist ausdrücklich eine Entschädigungsregelung durch die ausschreibende Stelle aufgenommen worden. Im letztgenannten Fall kann nicht eine höhere Vergütung / Entschädigung etc. als die in den Vergabeunterlagen genannte Entschädigungsregelung verlangt werden.

1.6 Ortsbesichtigungen Ortsbesichtigungen sind nur möglich, wenn dies in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Einzelfall geregelt ist.

  1. Teilnehmer am Wettbewerb

2.1 Eignung und Nachweisführung 2.1.1 Der Bieter muss seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.

2.1.2 Der Bieter muss bei der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Bieter, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland ist, haben auf Verlangen der ausschreibenden Stelle eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.

2.1.3 Bieter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung einer EU ‐ Versicherungsgesellschaft abgeschlossen zu haben und diese im Falle einer Beauftragung bis zum Ablauf der Mangelbeseitigungsansprüche (Gewährleistung) aufrecht zu erhalten. Die Höhe der Mindestdeckungssummen sind in der Auftragsbekanntmachung vorgeschrieben.

2.1.4 Zur Prüfung der Eignung des Bieters gemäß § 122 ff. GWB, § 16b EU VOB/A können Unterlagen gefordert werden. Diese sind mit den jeweiligen Bedingungen und Nennung des Vorlagezeitpunkts in der Auftragsbekanntmachung zusammengefasst. Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).

2.1.5 In der Auftragsbekanntmachung sind die Unterlagen zum Nachweis der Bietereignung für den Bieter zusammengefasst. Dies entbindet allerdings nicht den Bieter von einer sorgfältigen Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, ob nicht weitere Unterlagen von dem Auftraggeber in der konkreten Ausschreibung gefordert werden. Die Auftragsbekanntmachung enthält nicht eine Auflistung der verlangten Gleichwertigkeitsnachweise der angebotenen Leistung.

2.1.6 Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner Eignung durch Vorlage jedes anderen vom Auftraggeber als geeignet erachteten Belegs erbringen. Dem Bieter obliegt es, rechtzeitig eine Klärung der Vergleichbarkeit des Nachweises mit dem Auftraggeber herbeizuführen und den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.

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2.2 Ausschluss eines Bieters 2.2.1 Ein Bieter wird von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, wenn ein Fall des § 123 Abs. 1 GWB vorliegt, d.h. wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den dort genannten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt worden ist.

2.2.2 Ein Bieter wird von der Auftragsvergabe ebenso ausgeschlossen, wenn ein Fall des § 123 Abs. 4 GWB vorliegt, d.h. wenn

a) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts‐ oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder b) der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Buchstabe a) nachweisen kann.

Auf die Möglichkeit unter den in § 123 Abs. 5 GWB genannten Voraussetzungen vom Ausschluss abzusehen, wird hingewiesen.

2.2.3 Ein Bieter wird ebenso ausgeschlossen, wenn er

a) wegen einer Verfehlungen gemäß § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Vergaberegister (§ 4 KorruptionsbG)/Wettbewerbsregister eingetragen ist, b) wegen einer der in § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (SchwArbG) genannten Tatbestände zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 € belegt worden ist, c) wegen einer der in § 23 des Arbeitnehmer‐Entsendegesetzes (AEntG) genannten Tatbestände mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist (§ 21 AentG), d) wegen einer der in § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) genannten Tatbestände mit einer Geld buße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist (§ 19 MiLoG), e) wegen einer der in § 98 c Aufenthaltsgesetz ‐AufenthG‐ i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Tatbestände mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist, f) wegen einer der in § 98 c Aufenthaltsgesetz ‐AufenthG‐ i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes genannten Tatbestände zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist, g) gemäß § 16 VOB/A bzw. VOB/A EU auszuschließen ist.

2.2.4 Ein Bieter kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von der Auftrags‐ vergabe auch ausgeschlossen, wenn ein Fall des § 124 Abs. 1 GWB vorliegt, d.h. wenn

a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt‐ , sozial‐ und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, c) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, d) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, e) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

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f) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, g) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder i) das Unternehmen aa) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, bb) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder cc) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat s olche Informationen zu übermitteln.

2.2.5 Diese obige Aufzählung ist nicht abschließend. Auf die Regelung der §§ 123, 124 GWB wird hingewiesen. Die Dauer des Ausschlusses richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

2.2.6 Vor dem Ausschluss wird dem Auftragnehmer, den Nachunternehmern oder den Verleihern von Arbeitskräften Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

2.2.7 Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung entsprechend § 125 GWB wird hingewiesen.

2.2.8 Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere auch für Bietergemeinschaften.

2.3 Bietergemeinschaft 2.3.1 Bietergemeinschaften stehen einem Bieter gleich. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Anforderungen lediglich an einen Bieter gestellt werden, gelten diese Anforderungen entsprechend auch für die Bietergemeinschaft bzw. für deren Mitglieder. Auf die Anlage B zur Bietererklärung wird verwiesen.

Eine Bietergemeinschaft hat eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der  die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,  alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für den Abschluss und der Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, sowie dass  der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder wie auch die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt,  Zahlungen an den bevollmächtigten Vertreter auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Erfüllungswirkung gegenüber allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft entfaltet,  dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

2.3.2 Weitere Unterlagen und Erklärungen für die Eignungsprüfung können auch danach vom Auftraggeber abgefragt werden. Auf die Regelung der 6 b EU Abs. 2 VOB/A wird hingewiesen.

2.4 Nachunternehmer 2.4.1 Ist seitens des Bieters ein Nachunternehmereinsatz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, so hat er dieses nach § 8 Abs. 2 VOB/A bzw. § 8 Abs. 2 VOB/A EU in der Bietererklärung zur Angebotsabgabe entsprechend zu erklären.

2.4.2 Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers zu dem in der

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Auftragsbekanntmachung bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen namentlich mit Anschrift zu benennen sowie Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

2.4.3 Die Bedingungen eines Nachunternehmereinsatzes nach Auftragsvergabe sind in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB‐B) geregelt. Insbesondere hat der Bieter nach Zuschlagserteilung keinen Rechtsanspruch auf Zulassung von Nachunternehmern.

  1. Angebot

3.1 Angebotsabgabe 3.1.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Abgabe der Angebote ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zulässig. Eine elektronische Signatur ist zur Angebotsabgabe nicht erforderlich.

3.1.2 Wenn ein Angebot in Papierform oder per E‐Mail abgeben wird, wird das Angebot ausgeschlossen.

3.1.3 Die Kommunikation ist in deutscher Sprache zu führen.

3.2 Verwendung von Kurzfassungen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist unzulässig. Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen werden nicht gewertet; ausschließlich das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist maßgebend.

3.3 Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vom Bieter zur Grundlage seines Angebots gemachte eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Änderungen der Vergabeunterlagen und führen zum Ausschluss.

3.4 Vollständigkeit des Angebotes 3.4.1 Das Angebot muss vollständig sein.

3.4.2 Wenn in der Leistungsbeschreibung Angaben über Fabrikat und Typenangaben gefordert werden, sind diese in die Leerzeile bzw. das Eintragungsfeld der jeweiligen Position einzutragen. Ist ein Fabrikat und eine Typenbezeichnung mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ als Qualitätsstandard vorgegeben, wird das Fehlen der Eintragung in der Weise ausgelegt, dass das genannte Fabrikat bzw. die genannte Typenbezeichnung angeboten wurde bzw. zur Ausführung gelangt. Ist kein Fabrikat / Typ vorgegeben und sind Angaben darüber verlangt, ist das vom Bieter gewählte Fabrikat und Typ zwingend einzutragen.

3.4.3 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

3.5 Preise, Preisnachlässe und keine Mehrvergütung etc. bei Verlängerung der Angebotsfrist 3.5.1 Die Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

3.5.2 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreis, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes vom Bieter einzutragen. Die so ermittelte Brutto‐Angebotssumme wird in die Bietererklärung übernommen.

3.5.3 Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese in die Bietererklärung einzutragen; sonst werden sie bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die jeweilige Netto‐Abrechnungssumme gewährt werden. Pauschalbeträge als Nachlässe werden nicht gewertet.

3.5.4 Bei einer Ausschreibung mit Losen kann der Bieter für das jeweilige Los eigene Preisnachlässe ohne Bedingung auf die Netto‐Abrechnungssumme des jeweiligen Loses festlegen. Zusätzlich kann der Bieter für die Auftragserteilung von mehreren, namentlich in der Bietererklärung zu beziffernden Losen und / oder für die Beauftragung von allen angebotenen Losen einen weiteren

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zusätzlichen Nachlass anbieten, der dann jeweils auf die bisherigen Preisnachlässe der Teillose addiert wird. Lose werden auch in den Fällen zusammengefasst vergeben, in denen ein Bieter in der Gesamtschau mehrerer oder aller Lose unter Berücksichtigung der angebotenen Nachlässe, nicht aber bei jedem einzelnen Los, der günstigste Bieter ist.

3.5.5 Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn a) im Bieteranschreiben die Skonto‐Gewährung zugelassen wurde und b) keine kürzere Zahlungsfrist als 21 Kalendertage nach Zugang der prüffähigen Rechnung angegeben wird. Der Erfolg der Zahlung liegt bereits vor, wenn innerhalb der Skontofrist der Überweisungsauftrag bei dem von dem Auftraggeber beauftragten Geldinstitut eingegangen ist. Auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Überweisung an den Auftragnehmer oder der Gutschrift beim Auftragnehmer kommt es für den Zahlungserfolg nicht an. Bei Skonto‐Gewährung wird der prozentuale Preisnachlass von der jeweiligen prüffähigen Brutto‐Abrechnungssumme genommen. Bei der Abrechnungssumme wurden bereits andere Preisnachlässe, wie z.B. pauschale Preisnachlässe ohne Bedingungen etc., berücksichtigt.

3.5.6 Der zu wertende Angebotspreis ergibt sich bei Gewährung von verschiedenen Nachlässen wie folgt: a) Von der Netto‐Angebotssumme werden Preisnachlässe ohne Bedingungen nach Ziff. 3.5.3 abgezogen. b) Bei einer Ausschreibung mit Losen werden weitere Nachlässe gem. Ziff. 3.5.4 berücksichtigt. c) Auf diese Zwischensumme wird der zum Zeitpunkt der Vergabe gültige Umsatzsteuersatz addiert. d) Zuletzt wird ein (etwaiges) wertbares Skonto nach Ziff. 3.5.5 berücksichtigt.

3.5.7 Nicht im Rahmen der Angebotswertung zu berücksichtigende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.5.8 Mit der Verlängerung der Zuschlagsfrist seines Angebotes erklärt der Bieter ausdrücklich, dass im Falle der späteren Zuschlagserteilung er aufgrund der Verschiebung des Beginns der Arbeiten, der Ausführungstermine / ‐zeiträume und der Verschiebung der Vertragslaufzeit etc. keine höhere Vergütung verlangen wird. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund eines Nachprüfungsantrages eines Mitbieters eine frühere Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber nicht möglich ist. Anderenfalls darf er keiner Verlängerung der Zuschlagsfrist zustimmen.

  1. Nebenangebote

4.1 In der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird festgelegt, ob der Auftraggeber Nebenangebote zulässt bzw. ob er Nebenangebote ausnahmsweise nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässt. Fehlt eine entsprechende Angabe, sind keine Nebenangebote zugelassen.

4.2 Der Bieter hat die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien und mangelfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Die Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.

4.3 Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern etc.) nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

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4.5 Nebenangebote müssen den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen. Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl der Nebenangebote ist in der Bietererklärung aufzuführen.

4.6 Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.

  1. Bedingungen für Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb

5.1 Beim Teilnahmewettbewerb wird die Eignung, d. h. die Fachkunde und Leistungsfähigkeit geprüft. Auf Grundlage der Auftragsbekanntmachung und der abrufbaren Teilnahmeunterlagen sowie ggf. dort geforderter weiterer Nachweise erstellen die Bewerber ihren Teilnahmeantrag und reichen diesen bei dem Auftraggeber unter den beschriebenen Bedingungen ein. Nach Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge einschließlich Eignungsprüfung der Bewerber durch den Auftraggeber. Grundlage der Prüfung sind die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen vorzulegenden Unterlagen. Sofern keine Ausschlussgründe z.B. nach §§ 123, 124 GWB, § 57 VgV vorliegen, werden die nach den in der Auftragsbekanntmachung erläuterten Eignungskriterien am besten geeigneten Teilnehmer/innen – entsprechend § 51 VgV – von dem Auftraggeber ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots bzw. zur Verhandlung aufgefordert. Dies stellt den Übergang zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens dar. Der Auftraggeber behält sich dabei vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.

5.2 Der Teilnahmeantrag ist in der vom Auftraggeber angegebenen Teilnahmefrist einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplatt form https://www.meinauftrag.rib.de zulässig, es sei denn in der Aufforderung zur Teilnahme sind auch andere Abgabearten angekreuzt und damit zugelassen. Ein nicht form‐ oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Angaben und Nachweise, die vom Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

5.3 Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

  1. Nachprüfungsstelle Die Nachprüfstelle ist in der Auftragsbekanntmachung benannt.

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Bietererklärung VOB/A / VOB/A EU (Angebotsschreiben) Vergabe-Nummer: B -0 3 4 0 -26
Name / Firmenbezeichnung
Registergericht
Registerart
Registernummer
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Ansprechpartner
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon / Telefax
E-Mail-Adresse
  1. Vertragsumfang / -bestandteile

Die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Ausschreibungsunterlagen wie auch die Bewerbungsbedingungen (BB-B) liegen mir / uns vollständig vor und sind mir / uns bekannt.

Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen die Unterlagen und Vertragsbedingungen gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Ich / Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt / Fabrikat Inhalt meines / unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir / uns keine Produkt- / Fabrikatsangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen) wurden.

  1. Einzutragende Erklärungen

2.1 Angebotspreis

Ich / Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an.:

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HauptangebotEndbetrag einschließlich Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EURPreisnachlass ohne Bedingung auf die netto Abrechnungssumme in % (kein Skonto!)
Summe des Hauptangebots (ohne Losvergabe) bzw. Summe Gesamtangebot über alle Lose
Summe Los – Nr.1
Summe Los – Nr. 2
Summe Los – Nr. 3
Summe Los – Nr. 4
Summe Los – Nr. 5
Summe Los – Nr. 6
Summe Los – Nr. 7
Summe Los – Nr. 8
Summe Los – Nr. 9
Summe Los – Nr. 10
Summe Los – Nr. 11
Summe Los - Nr. 12

2.2 Weitere Preisnachlässe (Bitte ggf. eintragen)

Zusätzlich wird ein Preisnachlass mit Bedingung für die Zahlungsfrist (Skonto) von 21 Kalendertagen nach Zugang der jeweiligen prüffähigen brutto Abrechnungssummen (Abschlags- bzw. Schlussrechnung) in Höhe von % gewährt. Auf die Ziff. 3.5 ff. BB-B wird verwiesen.

Zusätzlich wird ein Preisnachlass auf die netto Abrechnungssumme bei einer Beauftragung der Lose mit den Nummern in Höhe von % gewährt, der jeweils auf die oben genannten Preisnachlässe für die jeweils genannten und beworbenen Lose hinzuaddiert wird.

Zusätzlich wird ein Preisnachlass auf die netto Abrechnungssumme bei einer Beauftragung aller angebotenen Lose in Höhe von % gewährt, der jeweils auf die oben genannten Preisnachlässe für die jeweils genannten und beworbenen Lose hinzuaddiert wird.

Etwaige Preisnachlässe gelten auch für Nebenangebote, sofern diese zugelassen sind.

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Hinweis zu Nebenangeboten:

Nebenangebote dürfen nur abgegeben werden, sofern dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassen ist. Bitte fügen Sie Ihr Nebengebot in einem separaten Schreiben Ihren Angebotsunterlagen bei.

2.3 Präqualifizierungsverzeichnis / Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):

Ich bin / Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der

Nummer: PQ-Stelle: (Bei Vorliegen der Präqualifizierung bitte hier eintragen.)

Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Hinweise zur Präqualifikation:

Direkt abrufbare Eintragungen in allgemein zugänglichen Listen von Präqualifizierungsstellen (PQ- Stelle) in Präqualifikationsverzeichnissen werden nur als zur Submission beigelegte Nachweise geprüft, sofern die entsprechende Registriernummer vom Bewerber / Bieter zur Submission in der Bietererklärung angegeben wird. Da der Auftraggeber andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche Angaben verlangen kann, sind unter Umständen die Angaben des Präqualifizierungsverzeichnisses nicht ausreichend bzw. nicht vollständig oder inhaltlich gleich mit den Anforderungen der konkreten Vergabeunterlagen zu setzen. Dies ist vom Bieter / Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und entsprechend der konkreten Anforderung in den Vergabeunterlagen zu ersetzen oder zu ergänzen. Gleiches gilt für sonstige gebührenfreie nationale Datenbanken eines anderen Mitgliedstaates, in denen der Auftraggeber den Nachweis direkt erhalten kann.

Präqualifizierte Unternehmen können auf der Bietererklärung ihre Nummer angeben, unter der sie in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) in Kooperation mit den Auftragsberatungsstellen gelistet sind.

Hinweise zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):

Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bieter / Bewerber können dann auf die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen oder sonstigen Nachweise (zunächst) verzichten. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jedoch jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach hier geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. Die Bewerber oder Bieter müssen im Fall der EEE nur dann vor der Zuschlagserteilung keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems unter oben genannten Bedingungen erhalten kann oder bereits im Besitz der Unterlagen ist. Dabei muss es sich um aktuelle, noch gültige Nachweise handeln und der Bieter / Bewerber muss im zweiten Fall zwingend die städtische Vergabenummer mitteilen.

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2.4 Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer

Zur Ausführung der Leistungen erkläre(n) ich / wir:

Ich / Wir werde(n) die Leistungen im eigenen Betrieb ausführen.

Ich / Wir werde(n) die Leistungen im Auftragsfall durch Nachunternehmer wie folgt ausführen:

vom Nachunternehmer auszuführende Leistung (Unterauftragnehmer) Leistungsbereich

(Sollte der Platz für die Eintragungen nicht ausreichen, ist eine Aufstellung auf einem gesonderten Blatt beizufügen. Dies ist in obiger Tabelle zu vermerken.)

vom Nachunternehmer erfüllte Eignungsanforderungen (Eignungsleihe) Leistungsbereich

(Sollte der Platz für die Eintragungen nicht ausreichen, ist eine Aufstellung auf einem gesonderten Blatt beizufügen. Dies ist in obiger Tabelle zu vermerken.)

Auf Verlangen der ausschreibenden Stelle werde(n) ich / wir,

  • die vollständigen Firmennamen und ladungsfähige Anschriften der Nachunternehmer sowie deren Vertreter benennen,
  • deren entsprechende Eignungsnachweise zur Verfügung stellen und
  • die Verpflichtungserklärung(en) dazu vorlegen, dass die Leistungserbringung durch die gemeldeten Nachunternehmer möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen mir / uns Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bestehenden Verbindung.

Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir Leistungen, auf die mein / unsere Betrieb(e) und der genehmigten Nachunternehmer eingerichtet ist / sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an weitere Nachunternehmer übertragen darf / dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können. Die Regelungen in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zum Nachunternehmereinsatz nach Auftragsvergabe sind mir / uns bekannt.

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  1. Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Nach § 19 Abs. 1 MiLoG sollen Bewerberinnen oder Bewerber von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister / Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.

Ich / Wir erkläre(n) ausdrücklich, dass die obigen Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters / Wettbewerbsregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung angefordert werden können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für die Bieterin / den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister / Wettbewerbsregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen muss.

  1. Sonstige Erklärungen und Verpflichtungen

Ich / Wir erkläre(n) ausdrücklich, dass

a) gegen mich / uns bei keinem öffentlichen Auftraggeber kein Wettbewerbsausschluss wegen Korruptionsverfehlungen oder Preisabsprachen sowie illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften besteht und die Angaben aus der Anlage A zur Bietererklärung zutreffend sind, b) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, c) sich das Unternehmen / oder ein Unternehmen der Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet, d) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, e) die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, f) sich das / die Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft oder bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, bei dem zuständigen Versicherungsträger angemeldet hat / haben.

An mein / unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.

Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung in der Bietererklärung meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

  1. Abgabe des Angebotes

Angebote sind über die elektronische Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de abzugeben; eine Unterschrift auf der Bietererklärung ist nicht erforderlich.

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Anlage A

Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften)

Zur Stärkung ihres Rechtsbewusstseins haben Bewerber und Bieter eine Erklärung darüber abzugeben, dass sie von einem öffentlichen Auftraggeber nicht bereits wegen Korruptions- und anderer Verfehlungen von der Teilnahme an Wettbewerben ausgeschlossen sind und sie straf- bzw. ordnungsrechtlich zurzeit wegen solcher Taten nicht verfolgt werden.

Mit Abgabe des Angebotes bzw. des Teilnahmeantrages erfolgt ausdrücklich die Bestätigung der Richtigkeit der untenstehenden Erklärung:

Mir / Uns ist bekannt, dass die Stadt Wuppertal / die ausschreibende Stelle bislang noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines / unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen1, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW /führen können ², eingeholt hat. Des Weiteren ist mir / uns bekannt, dass die Stadt Wuppertal / die ausschreibende Stelle über die (auch gemeinschaftlichen) Bieter und Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften eine Anfrage an das Vergaberegister des Landes NRW / Wettbewerbsregister nach § 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 16.12.2004 und bei anderen Registern stellen wird.

Ich / Wir versichere(n) hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen / unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten1 oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister / Wettbewerbsregister führen könnten2.

Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle des Vergaberegisters / Wettbewerbsregisters nach sich ziehen kann.

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und diese vor Vertragsschluss bei einer Anforderung des Auftraggebers im Rahmen der Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen (siehe ZVB’s).

Mir / Uns ist bekannt, dass die von mir / uns erbetenen, personenbezogenen Angaben im Rahmen des Vergabeverfahrens gesammelt, gespeichert, verarbeitet und Dritten (z. B externen Architektur- bzw. Ingenieurbüros) zur vergaberechtlichen Prüfung des Angebots zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis:

Sofern Sie sich in einer der oben genannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes Ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung/ dem Angebot beizufügen.

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1Verfehlungen, die in der Regel nach §§ 123, 124 GWB zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:

  • Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr - oder Vorteilsgewährung,
  • das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden
  • Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u. a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.

2Ein Eintrag in das Vergaberegister / Wettbewerbsregister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein- Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) oder des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vorliegen. Danach liegt insbesondere eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung

  1. Straftaten nach §§ 331-335 (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung), 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung,
  2. nach §§ 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen,
  3. Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach § 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb,
  4. Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
  5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) oder nach § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz führen können oder geführt haben,

von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind.

Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne § 5 Absatz 1 Nr. 1-5 KorruptionsbG (s.o.1)

  1. bei Zulassung der Anklage
  2. bei strafrechtlicher Verurteilung
  3. bei Erlass eines Strafbefehls
  4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Strafprozessordnung (StPO)
  5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids
  6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht

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Anlage B

Hinweis: nur für Bieter-/Arbeitsgemeinschaften Bei nicht ausreichendem Platz bitte eine entsprechende vervielfältigte Anlage B benutzen)

Bietergemeinschaftserklärung:

Die Unternehmen / Firmen (Es sind jeweils die Firma / der Vertreter und die ladungsfähigen Anschriften anzugeben.)



und



und



vereinbaren für diese Ausschreibung die Bildung einer Bietergemeinschaft.

Die Bieter vereinbaren im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen:


für die Dauer und auf der Vertragsgrundlage des mit der Stadt Wuppertal abzuschließenden Vertrages. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet dem Auftraggeber jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch. Die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW begründeten Verpflichtungen gelten sowohl für die Bietergemeinschaft und als auch für deren Mitglieder.

Die Bieterfirmen erklären, dass das Unternehmen / die Firma

_________________________________ vertreten durch __________________________________

während der gesamten Dauer des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft ist und die Federführung übernimmt und alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und die Arbeitsgemeinschaft selbst gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.


(Datum, Unterschrift*) (Datum, Unterschrift*)


(Datum, Unterschrift*) (Datum, Unterschrift*)


(Datum, Unterschrift*) (Datum, Unterschrift*) *Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auf einem gemeinsamen Formular oder auf separaten Formularen zu unterschreiben. Bei Abgabe des Angebots ist das Formular mit allen notwendigen Unterschriften auf die Vergabeplattform hochzuladen.

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
B-0340-26
Baumaßnahme G MW Bauprojektmanagement
Leistung 7 . Gesamtschule, Bockmühle - Baureifmachung, Bodensanierung

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

[Seite 27]

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten €Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
B-0340-26
Baumaßnahme GMW Bauprojektmanagement
Leistung 7. Gesamtschule, Bockmühle - Baureifmachung, Bodensanierung

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1.Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen 1x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1.Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterVergabenummerDatum
B-0340-26
Baumaßnahme GMW Bauprojektmanagement
Leistung 7. Gesamtschule, Bockmühle - Baureifmachung, Bodensanierung

Aufgliederung der Einheitspreise

OZ des LV 1Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.

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LV: Baureifmachung Seite: 1 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  1. Allgemeines

Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen betreffen Abbruch-, Aushub- und Entsorgungsleistungen im Rahmen der Baufreimachung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal einschließlich aller dazugehörigen Arbeiten und notwendigen Leistungen, die zum Schutz von Arbeitnehmern erforderlich sind.

Die einzelnen Arbeiten sind nachfolgend beschrieben.

Allgemeine Projektbeschreibung

Bauherr: Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Lise-Meitner-Straße 15-25 42119 Wuppertal

Objekt: Bodensanierung/Baureifmachung einer ehemaligen Industrieliegenschaft für den Neubau der 7.Gesamtschule, Wuppertal

Anschrift: Bockmühle 12-18 42289 Wuppertal

  1. Aufgabenstellung - Projektbeschreibung

Die Stadt Wuppertal beabsichtigt die Errichtung einer Gesamtschule im Wuppertaler Osten.

Das dafür ausgesuchte, etwa 11.200 m² große Grundstück, liegt im Stadtbezirk Heckinghausen. In der direkten Umgebung befinden sich überwiegend Geschosswohnungsbauten sowie gewerblich und industriell genutzte Flächen und Gebäude.

Das Gelände erstreckt sich weitestgehend ebenerdig in nordöstlicher Ausdehnung entlang der Straße Bockmühle. Die charakteristische Länge von etwa 230 m des Grundstücks erstreckt sich entlang der Straße Bockmühle. Die Grundstückstiefe im Bereich der ehemaligen Fabrikhallen weist in südöstlicher Richtung eine Tiefe von etwa 65 m auf, in nordwestlicher Richtung verjüngt sich das Grundstück auf eine Grundstückstiefe von etwa 31 m.

Im Nordwesten grenzt das Grundstück an eine Wohnbebauung an. Im südöstlichen Bereich wird das Gelände durch die Stichstraße Erwinstraße unterbrochen und schließt mit einer Parkplatzfläche an die benachbarte Wohnbebauung an.

In südwestlicher Ausdehnung wird das Grundstück durch einen Hang zu den höher liegenden Nachbargrundstücken in der Emil-Wagner- Straße abgegrenzt. Zufahrten zum Grundstück befinden sich an der Straße Bockmühle im nordöstlichen Bereich und in der Stichstraße Erwinstraße als Hofdurchfahrt.

Die Nutzung des Grundstücks sowie der Liegenschaften konzentrierte sich über weite Teile des 20. Jahrhunderts auf die metallverarbeitende Industrie.

Im Zuge einer vorbereitenden Maßnahme wurde der oberirdische Rückbau der

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LV: Baureifmachung Seite: 2 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Im Zuge einer vorbereitenden Maßnahme wurde der EUR EUR oberirdische Rückbau der Fabrikhallen, einschließlich Industrieschornstein sowie der Teilrückbau des Haupt- / Verwaltungsgebäudes durchgeführt. Der Rückbau erfolgte bis Oberkante Bodenplatte.

Im Rahmen dieser Ausschreibung ist der Abbruch sämtlicher Oberflächenversiegelungen und ehemaliger Gebäudefundamente, Keller, Gruben / Gräben sowie der Abtrag und die Entsorgung von belasteten Auffüllungen durchzuführen. Im Bereich des Anbaus des Arthotels befindet sich eine Teilunterkellerung. Der Abbruch der Geschossdecke des Kellers sowie des aufsteigenden Mauerwerks und der Kellerbodenplatte ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Es wird vermutet, dass sich der Keller ursprünglich über die gesamte Fläche des Anbaus erstreckt. Ergänzend sollen sämtliche ehemalige Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, die ggf. im Baufeld vorgefunden werden abgebrochen und entsorgt werden. Im Bereich der Halle 6B wurde zusätzlich zum bestehenden Brunnen ein Schacht gefunden. Ggf. handelt es sich hier um einen ehemaligen Brunnenschacht. Sowohl der Schacht im Bereich Halle 6B sowie bekannte Brunnen sollen zurückgebaut und fachgerecht verschlossen werden. Im Bereich des Außenhofes befindet sich ein ehem. Hochteich (4,0 m x 5,0 m) der vollständig im Rahmen der Baureifmachung zurückzubauen ist.

Im Rahmen des oberirdischen Rückbaus wurden mehrere Gruben, Anlagenfundamente sowie Gräben erschlossen (Bereich 4b sowie 5b). Auch im Bereich der Hallen 6b und 6c wurde zusätzlich ein Keller erschlossen. Der u.a. mit Auffüllungen, in denen visuell asbesthaltige Bestandteile zu erkennen waren, verfüllt wurde. Die asbesthaltigen Auffüllungen wurden fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Ergänzend wurden im Zuge des oberirdischen Rückbaus in Teilbereichen bei Öffnungen Asphalt unterhalb der bestehenden Oberflächenbefestigung erschlossen. Konkrete Angaben zur Mächtigkeit und chemischen Qualität des Asphalt sowie der Ausdehnung liegen nicht vor.

Die gesamte Maßnahme dient auch der Vorbereitung des Baugrunds für den Neubau des Schulgebäudes. Der Hochbau wurde bereits an einen Totalunternehmer vergeben.

Vorangegangene Untergrunduntersuchungen ergaben eine Belastung der flächig vorhandenen Auffüllungen im Wesentlichen mit Schwermetallen wie Kupfer, Zink, Thallium etc.. Bereichsweise liegt eine Beaufschlagung mit MKW sowie PAK vor. Eine erste orientierende abfalltechnische Einstufung der Auffüllungen ergab Einstufungen BM-F3 und DK 1. Überschreitungen der Zuordnungswerte DK 1 sind in der Regel auf TOC aus elementarem Kohlenstoff zurückzuführen. Baubegleitend erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Schurfbeprobungen eine Untersuchung auf AT4, GB21, den Brennwert, die Säureneutralisationskapazität und den elementaren

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LV: Baureifmachung Seite: 3 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge AT4, GB21,Einheit denEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Brennwert, die Säureneutralisationskapazität und den EUR EUR elementaren Kohlenstoffgehalt ROC, um ggf. eine Einzelfallzustimmung für die Entsorgung zu beantragen.

Im Rahmen der ausgeschriebenen Arbeiten sind die anstehenden anthropogenen Auffüllungen kampfmittelbedingt auszuheben, um erforderliche Flächensondierungen durchführen zu können. Im Neubaubereich ist, je nach geotechnischen Eigenschaften, auch der unterlagernde Schluff auszuheben und gegen ein kornabgestuftes unbelastetes natürliches Mineralgemisch (Kies-Sand) zu ersetzen.

Aufgrund der Platzverhältnisse auf der Baustelle ist es beabsichtigt, das Aushubmaterial nach Möglichkeit direkt nach Verladung abzufahren. Dazu ist im Vorfeld der Aushubarbeiten eine rastermäßige Untersuchung der Auffüllung mittels Schürfen durchzuführen. Die Schürfe werden vom baubegleitenden Fachgutachter entsprechend der EBV und DepV untersucht und abfalltechnisch eingestuft, sodass entsprechend der Einstufung die Rasterfelder ausgehoben und entsorgt werden können. Eine Zwischenlagerung auf dem Baufeld ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Die Aushubtiefen der Auffüllung betragen ca. zwischen 1,0 m bis ca. 3,1 m. Die mittlere Auffüllungsmächtigkeit wird mit ca. 2,0 m abgeschätzt.

Im Randbereich des Grundstücks bzw. zu Bestandsgebäuden sind Böschungen unter 45° anzulegen.

Die Bestandsbebauung reicht bis an die Grundstücksgrenze heran. Die Abbrucharbeiten der Fundamente sind so durchzuführen, dass Schäden an benachbarten Flächen und Gebäude vermieden werden und keine statisch unsicheren Zustände auftreten.

Das Gelände liegt gemäß einer Kampfmittelauskunft vom 09.01.2019 (AZ 22. 5-3-5124000-138/18/) in einem Kampfmittelverdachtsgebiet ohne konkreten Kampfmittelverdacht.

Entsprechend einer Kampfmittelexpertise vom 08.05.2026 kann eine begleitende Kampfmittelräumung durchgeführt werden. Diese Leistung zur Kampfmittelräumung ist vom AN zu erbringen. Dazu sind Räumfirmen mit Berechtigung nach den §§ 7, 9, 19 und 20 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518) in der jeweils geltenden Fassung vom AN einzusetzen.

  1. Baustelleneinrichtung

Die zu bearbeitende Baufläche befindet sich auf einem Grundstück am Rande einer von dichter Wohnbebauung geprägten Umgebung von Wuppertal- Barmen im Stadtteil Heckinghausen.

Der Standort wird durch eine Haupttorzufahrt an der östlich angrenzenden Straße Bockmühle erschlossen. Im Rahmen des oberirdischen Rückbaus wird die vorhandene Toranlage (grünes Tor) zurückgebaut und

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LV: Baureifmachung Seite: 4 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Straße BockEinheit mühle erschlossen. Im Rahmen desEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) oberirdischen Rückbaus wird EUR EUR die vorhandene Toranlage (grünes Tor) zurückgebaut und durch eine Bauzaunanlage mit Bauzauntor ersetzt. Die Bockmühle ist eine in nord- südlicher Richtung verlaufende Einbahnstraße. Die Fabrikhallen entlang der Bockmühle sind Teil einer Blockrandbebauung. Die Gebäudekanten der Hallen grenzen hier direkt an den Bürgersteig.

Ein südlich des Verwaltungsgebäudes gelegener Parkplatz ist ebenfalls über die Bockmühle anzufahren. Diese Fläche dient während der Ausführungszeit u.a. als gewerkeübergreifende Baustelleneinrichtung mit vom AG zur Verfügung gestellten Sanitäreinrichtungen.

Für die AN-eigene Baustelleneinrichtung und als Zwischenlagerfläche kann die gesamte Fläche genutzt werden. Die derzeitige Torzufahrt (ersetzt durch Bauzaunanlage nach Abschluss des Rückbaus) soll über den Zeitraum der Rückbauarbeiten als Zufahrt zur Baustelle genutzt werden. Die Andienung der Baustelle ist für größere Lastkraftwagen über die Bockmühle in Nord-Südrichtung möglich.

Grundsätzlich ist die Wahl der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen auf dem Rückbaufeld dem Auftragnehmer, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, überlassen. Die Sicherung der Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen im Baufeld ist Sache des AN. Das Management der auf der Baustelle entstehenden Haufwerke aus Abbruchfraktionen ist Sache des AN und so zu gestalten, dass ein fortlaufender, termingerechter Ablauf sichergestellt ist. Mit Abschluss der Arbeiten ist das Gelände vollständig zu räumen. Transportgenehmigungen für schweres Gerät und Abtransporte sind Sache des AN. Anträge und Genehmigungsgebühren sind durch den AN zu beantragen und zu begleichen. Hierfür erfolgt keine weitere Vergütung.

Eine Nutzung öffentlicher Flächen als Baustelleneinrichtung ist für den Zeitraum der Baureifmachung/Bodensanierung bzw. des unterirdischen Rückbaus nicht vorgesehen. Die Baustelleneinrichtung umfaßt alle Leistungen, die für eine funktionsgerechte sowie technisch einwandfreie Durchführung der hier ausgeschriebenen Arbeiten notwendig sind.

Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer eine Anschlussmöglichkeit für Baustrom mit Zähleinrichtung im Kellergeschoss des verbleibenden Verwaltungsgebäudes. Seitens der Firma, die derzeit den oberirdischen Rückbau durchführt, wurde eine neue Anschlussmöglichkeit geschaffen indem aus dem Bestandskeller ein Kabel in das Baufeld gezogen wurde. Das Kabel ist vorhanden und kann weiterhin für den Anschluss eines Baustromverteilers genutzt werden. Ein Anschluss für Wasser ist am Unterflurhydrant im Gehwegbereich der Bockmühle, in Nähe der Torzufahrt, möglich. Der Wasseranschluss ist vom AN zu beantragen und zu organisieren. Der Auftraggeber trägt die Verbrauchskosten für Strom und Wasser. Die Gestellung und Anschluss einer Strom- Hauptunterverteilung

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LV: Baureifmachung Seite: 5 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge VerbrauchskEinheit osten für Strom undEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Wasser. Die Gestellung und Anschluss einer Strom- EUR EUR Hauptunterverteilung sowie von Baustromverteilern in die und in den Rückbereichen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Dies gilt ebenso für die erforderlichen Leitungen für Wasser vom Hydrantenanschluss zu den Verbrauchsstellen des Auftragnehmers. Die Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit des querenden Bürgersteigs obliegt dem AN. Die Ausführung der internen Wasserversorgung ist den Anforderungen einer Bearbeitungszeit über den Winter anzupassen.

Alle Arbeiten zur Schaffung eines ordnungsgemäß abgetrennten Bereiches sowie die Baustellensicherung zum öffentlichen Raum erfolgen durch den Auftragnehmer.

Öffentliche Oberflächen sind zu schützen oder nach Fertigstellung der Baumaßnahme wiederherzustellen. Der Zustand der Oberflächen ist vor Baubeginn vom AN zu dokumentieren (Beweissicherung). Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Grundstücksfläche für die Bedienung der Baustelle sind in die Baustelleneinrichtung bzw. in die Einheitspreise einzukalkulieren (Beschilderung, Verkehrsführung, Baustraßen, Reinigung öffentlicher Straßen usw.). Es ist darauf zu achten, dass auf die Baustelle zurückzuführende Verschmutzungen - z.B. durch Lastkraftwagenverkehr - von öffentlichen Straßen vermieden werden. Gegebenenfalls ist geeignetes Reinigungsgerät (z.B. Kehrmaschine) einzusetzen, um verschmutzte öffentliche Straßenbereiche zu säubern. Dies ist in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Erfahrungsgemäß ist von einer mehrmaligen Reinigung am Tag auszugehen.

Aufenthaltsräume sind nicht verfügbar und in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

  1. Nachbarschaft

Die Baustelle und die Zuwegung hierzu ist von der öffentlichen Fläche so zu trennen und abzusichern, dass ein Betreten durch Unbefugte nicht möglich ist.

Eine Belästigung der benachbarten Wohnbebauung durch Staub und Lärm ist durch geschlossene Lagerung oder Befeuchten offen gelagerter Abbruchabfälle und den Einsatz lärm- und emissionsarmer Arbeitsverfahren auf ein Minimum zu reduzieren.

Im Rahmen der Maßnahme ist durch den Auftragnehmer ein baubegleitendes Erschütterungsmonitoring durchzuführen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber bei Überschreiten der Warnschwellen- /Triggerwerte von Messstellen und hat entsprechend seine Arbeiten zu unterbrechen oder immissionsmindernde Maßnahmen zu treffen.

  1. Bestand und Belastungssituation

Der Gebäudebestand wurde im Rahmen einer vorgezogenen

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LV: Baureifmachung Seite: 6 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge 5. BestandEinheit und BelastungssituationEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der Gebäudebestand wurde im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme oberirdisch abgebrochen. Im Rahmen des oberirdischen Rückbaus wurden mehrere Hohlräume sowie ein Bestandskeller erschlossen, die z.T. verfüllt waren. Die Hohlräume sind provisorisch verfüllt worden. Die erschlossene unterirdische Bestandsinfrastruktur (Keller) wurde von den Anschüttungen befreit und sind im Zuge der Baureifmachung/Bodensanierung vollständig zurückzubrechen. Etwaige weitere Hohlräume oder unterirdische Infrastruktur kann nicht ausgeschlossen werden. Sämtliche Oberflächenbefestigungen und Bodenplatten der Gebäude sind noch vorhanden.

Wesentliche Schadstoffbelastungen:

Im Rahmen von Untergrunduntersuchungen wurde eine flächig vorhandene Auffüllung mit einer mittleren Mächtigkeit von ca. 2,0 m detektiert. Abfalltechnische Voruntersuchungen zur Einstufung der Auffüllungen ergaben Einstufungen von BM-F3 bis DK 1, in der Regel aufgrund von Schwermetallbelastungen und untergeordnet Kohlenwasserstoffen. Die erschlossenen Hohlräume sowie Keller waren z.T. mit grobem Bauschutt und Müll etc. verfüllt. In Teilbereichen wurde ein Asbestverdacht ausgewiesen, daher wurde die Auffüllungen in diesen Bereichen im Rahmen des oberirdischen Rückbaus bereits ausgehoben und fachgerecht entsorgt.

  1. Auskünfte zur Ausschreibung

Auskünfte zur Ausschreibung sind unter Einhaltung der vorgegebenen Kommunikationswege und Adressaten des Auftraggebers einzuholen.

  1. Massenermittlung

Von den abgebrochenen Gebäuden lagen keine alten Bauakten vor. Insofern liegen auch keine Unterlagen über die abzubrechende unterirdische Bebauung vor.

Die vom Anbieter im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten jeweils dort, wo Pauschal- oder Stückpreise ausgewiesen sind, als Pauschal- oder Stückpreis für die komplette und fertige Leistung einschließlich aller evtl. erforderlicher Nebenleistungen, auch wenn diese nicht explizit beschrieben sind. Sofern Einheitspreise ausgewiesen sind, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß bzw. anhand von Wiegescheinen.

  1. Anlagen zum Leistungsverzeichnis

Dem LV sind ergänzende Pläne und Unterlagen zur Lage, Schadstoffuntersuchungen und Bestandsdokumentationen beigefügt.

  1. Grundsätzlicher Arbeitsablauf

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LV: Baureifmachung Seite: 7 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) 9. Grundsätzlicher Arbeitsablauf EUR EUR

Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Entsiegelung des Geländes, der Abbruch von Altfundamenten und der Abtrag der Auffülllungen. Ergänzend sollen sämtliche unterirdische Sparten (Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen etc. vollständig ausgebaut werden).

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird eine Zwischenlagerung ausgehobenen Auffüllmaterials zur abfalltechnischen Einstufung ausgeschlossen. Daher ist zu Beginn der Abbruch- und Aushubmaßnahme eine rastermäßige Untersuchung der Baufläche vorgesehen. Es ist geplant je ca. 1.000 t eine Mischprobe der Auffüllung durch den baubegleitenden Gutachter zu entnehmen und zu untersuchen um anschließend eine Direktabfuhr, basierend auf der Rastereinstufung, durchzuführen. Der Zeitraum zwischen Probenahme der Schürfe und Vorlage der Analysenergebnis beträgt ca. 2 Wochen. Diese Arbeiten sind als erstes durchzuführen. Nach Durchführung der Schürfe kann z.B. mit dem Aufnehmen von unbelasteten Oberflächenbefestigungen begonnen werden. Vor Durchführung der Schürfe ist eine Drohnenbefliegung mit Luftbilderstellung zur Feststellung des Ist-Zustands durchzuführen.

  1. Arbeitsschutz

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur unterwiesenes und geeignetes Personal zum Einsatz kommt, welches die geforderte Fach

und Sachkunde besitzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, alle behördlichen Auflagen zum Arbeitsschutz, Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie der Arbeitsschutz- und Umweltbehörden, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung anfallen, umzusetzen.

Der Auftragnehmer hat insbesondere die Forderungen der TRGS 524 bei der Planung seiner Arbeiten, der Baustellenorganisation, der Baustelleneinrichtungen sowie im Rahmen seiner Leistungserbringung vollumfänglich umzusetzen. Vor Aufnahme der Arbeiten hat der AN alle notwendigen Anzeigen einzureichen und die Vorlage aller gesetzlich geforderten Dokumentationen nachzuweisen. Dem AG sind Kopien dieser Dokumente vor dem Beginn seiner Arbeiten zu übergeben sowie während seiner Leistungserbringung ständig zu ergänzen. Insbesondere hat der AN oder der durch ihn eingesetzte Nachunternehmer seine Zulassung gemäß Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten nachzuweisen, auch wenn ein Umgang mit Asbestprodukten dieser Definition voraussichtlich nicht anfällt. Die Baumaßnahme wird auftraggeberseitig durch eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination - SiGeKo gem. BaustellV begleitet. Alle Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle sind mit

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LV: Baureifmachung Seite: 8 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge begleitet.Einheit AlleEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der EUR EUR Baustelle sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Die Pflichten des Auftragnehmers als Arbeitgeber für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleiben davon unberührt.

Durch den Auftragnehmer sind für den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortliche Leitungskräfte, welche über die Sachkunde nach TRGS 519

  • Asbest, TRGS 521 - KMF sowie TRGS 524 verfügen, gegenüber dem Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten namentlich und mit den entsprechenden Nachweisen ihrer Qualifikation vorzustellen.

Durch den Auftragnehmer ist die ständige Anwesenheit der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Leitungskraft zu gewährleisten. Die Abwesenheit der Leitungskraft des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber die Bauarbeiten für den Zeitraum der Abwesenheit der Leitungskraft einstellen zu lassen.

  1. Verwertung und Entsorgung

Im Rahmen des Gesamtprojektes 7. Gesamtschule Wuppertal wird ein besonderer Fokus auf das nachhaltige, ressourcensparende Bauen gelegt. Dafür sollen sowohl in der Rückbau-, wie auch in der Neubauphase Konzepte des Urban Mining in Bezug auf wiederverwendbare Rückbaumaterialien und hochwertige Verwertungen von mineralischen Bauteilen zu rezyklierten Gesteinskörnungen und deren Einsatz im Neubau berücksichtigt werden. Das Projekt wird eng durch ein Beratungsbüro für zirkuläres Bauen begleitet.

Daraus folgt für die Transportwege zu Annahme- und Aufbereitungsstellen auch eine Einschränkung der Entfernung von anzudienenden und in den Einzelpositionen anzubietenden Verwertungsstellen.

Für die Pflichten zur Abfallentsorgung und die besonderen Anforderungen und Bedingungen des Auftraggebers zum Umgang mit gefährlichen Abfällen wird hiermit auf die gesonderten Vertragsbedingungen Abfall des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal verwiesen.

Die Plausibilität der angebotenen Einheitspreise sowie der Nachweis der kalkulierten Entsorgungswege und ausreichender Annahmekapazitäten der Verwertungsstellen sind vom Bieter auf Verlangen im Rahmen der Vergabegespräche gemäß § 15 VOB/A schlüssig darzulegen. Ein späterer Wechsel der Annahmestellen ist rechtzeitig anzuzeigen.

Der Auftragnehmer hat bei seiner Angebotskalkulation geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Verwertungs- und Entsorgungswege zu berücksichtigen und die vorgesehenen Stoffströme nachvollziehbar darzustellen. Dabei ist die vorrangige Wiederverwendung geeigneter Materialien auf dem Baugrundstück sowie eine mögliche externe Aufbereitung und Verwertung zu berücksichtigen. Geeignete mineralische Materialien aus den Rückbau- und Abbrucharbeiten sind hinsichtlich ihrer Eignung für eine Aufbereitung

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LV: Baureifmachung Seite: 9 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Geeignete mEinheit ineralische Materialien aus den Rückbau- undEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abbrucharbeiten EUR EUR sind hinsichtlich ihrer Eignung für eine Aufbereitung zu Recyclingbaustoffen zu prüfen. Soweit die technischen, umweltrechtlichen und projektspezifischen Anforderungen erfüllt werden, ist eine Aufbereitung und anschließende Wiederverwendung der Materialien auf dem Baugrundstück anzustreben. Die Entscheidung und Freigabe hierüber obliegt dem AG in Abstimmung mit dem begleitenden Fachgutachter. Für die Wiederverwendung und den Einbau von Recyclingbaustoffen sind die jeweils geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Einbauweise und der Lage zum Grundwasser, zu beachten. Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, dass geeignete Recyclingmaterialien auch ab einem Abstand von mindestens 1,0 m oberhalb des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes eingebaut werden können, sofern die hierfür erforderlichen material- und einbaubezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen für die Verwertung und Entsorgung von Materialien stellen voraussichtliche Mengen auf Grundlage des derzeitigen Planungs- und Kenntnisstandes dar. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Vorliegen der erforderlichen Untersuchungs- und Qualitätsnachweise über den weiteren Verbleib geeigneter Materialien zu entscheiden. Sofern die technischen, umweltrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Material auf dem Baugrundstück wiederverwendet, auf einer benachbarten Baumaßnahme verwendet, einer externen Verwertung oder einer ordnungsgemäßen Entsorgung

zugeführt werden. Die Entscheidung über den konkreten Verbleib erfolgt durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der festgestellten Materialqualität, der technischen Eignung, der rechtlichen Zulässigkeit sowie der zum Ausführungszeitpunkt bestehenden Verwertungs- und Einbaumöglichkeiten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Leistungen und Mengen unter Anwendung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und der einschlägigen Regelungen der VOB/B. Mengenänderungen bzw. der Entfall einzelner Leistungen werden entsprechend den vertraglichen und vergaberechtlichen Regelungen behandelt. Der Auftraggeber prüft derzeit zusätzlich die Möglichkeit einer Annahme und Aufbereitung geeigneter Materialien in der Bodenrecyclinganlage der AWG Wuppertal. Nach derzeitigem Stand sind bei der vorgesehenen Anlage insbesondere folgende Abfallschlüssel grundsätzlich positiv gelistet: 17 01 01 - Beton 17 01 02 - Ziegel 17 01 03 - Fliesen, Ziegel und Keramik 17 01 07 - Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen 17 03 02 - Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen

[Seite 40]

LV: Baureifmachung Seite: 10 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge 17 03 02 -Einheit Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, dieEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) unter 17 03 01* EUR EUR fallen 17 05 04 - Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen 17 05 06 - Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05* fällt

Die tatsächliche Annahmefähigkeit ist abhängig von der konkreten Materialqualität, den Schadstoffgehalten, der Zusammensetzung, den technischen Anforderungen der vorgesehenen Verwertung sowie den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Annahmekapazitäten. Etwaige Andienungspflichten der Stadt Wuppertal sind zu berücksichtigen.

  1. Zeitplan zur Ausführung - Fristen

Der geplante Zeitraum für die Baureifmachung bzw. Sanierung ist den beiliegenden Fristen zu den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Geplante Gesamtausführungsdauer: 3 Monate, zuzüglich AN

seitiger Planung und Einrichtung der Baustelle von maximal 1 Monat. In der Bekanntmachung sowie in den besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Wuppertal werden die Termine und Fristen konkretisiert.

Unabhängig vom geplanten Starttermin gelten die Ausführungsfristen als vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, den geplanten Beginn aus organisatorischen Gründen zu verschieben. Der Fertigstellungstermin verschiebt sich dadurch entsprechend dem vorgesehenen Ausführungszeitraum.

Arbeitsablauf, Personaleinsatz und Arbeitszeit ist vom Auftragnehmer so zu wählen, dass die vorgegebene Ausführungszeit nicht überschritten wird.

  1. Sonstiges

Für die Zeit der Projektdauer ist von der ausführenden Firma ein deutschsprachiger Verantwortlicher und ein ebenfalls deutscher Stellvertreter zu benennen, die über die gesamte Bauzeit vor Ort sind.

Der Auftraggeber behält sich vor wöchentliche Baubesprechungen und, oder -Begehungen durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, daran mit einem verantwortlichen weisungsbefugten Vertreter teilzunehmen.

Vor Ausführungsbeginn und nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Vertreter des Auftragnehmers an einer gemeinsamen Ortsbegehung zur Erfassung und Protokollierung des Zustandes und eventueller Schäden des Objekts vor und nach der Sanierung mit dem Auftraggeber teilzunehmen.

Zur Vermeidung von Schäden an Versorgungsleitungen o.ä. hat der Auftragnehmer vor Beginn seiner Tätigkeit das Vorhandensein und die Lage dieser Leitungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Rücksprache mit den Vertretern der Technikgewerke des Auftraggebers,

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LV: Baureifmachung Seite: 11 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge insbesonderEinheit e durchEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Rücksprache mit den Vertretern der Technikgewerke des EUR EUR Auftraggebers, Versorgungsträgern sowie Einsichtnahme in vorhandene und zu beantragende Kabel- und Leitungspläne, festzustellen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten die Bestätigung der Freischaltung von Medien und die Freigabe zur Demontage von Bestandsleitungen einzuholen.

Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe ausführlich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und Einsicht in Planungsunterlagen vorzunehmen. Vor Angebotsabgabe wird die Teilnahme an einem Ortstermin empfohlen. Der Ortstermin dient der Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Information über die für die Ausführung der Leistungen relevanten Rahmenbedingungen.

Der Termin wird mit der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Es findet ein gemeinsamer Ortstermin für alle interessierten Unternehmen innerhalb des angegebenen Zeitfensters statt. Die Teilnahme wird anhand einer Teilnehmerliste dokumentiert. Im Rahmen des Ortstermins können organisatorische und allgemeine Fragen aufgenommen werden. Fragen, deren Beantwortung für die Angebotserstellung und Kalkulation von Bedeutung ist, werden nicht verbindlich während des Ortstermins beantwortet. Diese sind im Anschluss schriftlich zu beantworten; die entsprechenden Informationen und Antworten werden allen Bewerbern bzw. Bietern in gleicher Weise zur Verfügung gestellt. Die Angebotsfrist wird unter Berücksichtigung des Ortstermins sowie der für die Auswertung der bereitgestellten Informationen und die ordnungsgemäße Kalkulation erforderlichen Zeit bemessen. Nachträge infolge von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten werden ausdrücklich nicht anerkannt. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung aller Baustoffe, Bauteile und Verwendungsmittel frei Baustelle, auch wenn dies nicht gesondert in den Einzelpositionen beschrieben ist.

  1. Anzuwendende Vorschriften

Für die Angebotsabgabe und die Durchführung der Arbeiten sind die nachfolgend aufgeführten Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.

Ändern sich während des Ausführungszeitraumes geltende Regeln, Vorschriften oder Richtlinien, werden neue eingeführt oder alte ersetzt, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren und auf mögliche Konsequenzen aufmerksam zu machen. Alle zuständigen Vorschriften, Regeln, Richtlinien und Gesetze sind auch dann einzuhalten, wenn solche Hinweise in LV-Texten und Plänen nicht enthalten sind. Sie sind bei der Preisfindung des Angebotes für die nachfolgenden Arbeiten zu berücksichtigen.

14.1 VOB und DIN

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LV: Baureifmachung Seite: 12 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) 14.1 VOB und DIN EUR EUR

  • Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB, Teil B und C
  • sämtliche zugehörigen ATV / Normen des Deutschen Institutes für Normung - DIN

14.2 Gesetze, Verordnungen und Technische Regelwerke

  • Bundes Bau Gesetz - BBauG
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
  • Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • TA Abfall - Technische Anleitung Abfall
  • TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
  • AVV Abfallverzeichnisverordnung
  • gewerbeabfallverordnung - GewAbfV
  • Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
  • Betriebssicherheitsverordnung- BetrSichV - Technische Arbeitsmittel
  • DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
  • DGUV-Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • DGUV-Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV-Vorschrift 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • DGUV-Vorschrift 9 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • DGUV-Vorschrift 38 Bauarbeiten
  • Vorgenannte DGUV-Vorschriften und alle dazugehörigen Regeln und Informationen
  • alle sonstigen geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für die Ausführung von Bauleistungen
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

1 Allgemeine Baustelleneinrichtung und Log

Die Leistungen der nachfolgenden Positionen sind, wenn nicht anders beschrieben oder aus den Arbeitsabläufen ersichtlich, über die gesamte Bauzeit der Auftragnehmer

eigenen Leistungen vorzuhalten. Die Einrichtung der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer.

1.010 Baustelleneinrichtung Zusammenstellen, An- und Abtransport aller zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Werkzeuge, Geräte, Container etc. Auf- und Abbau ggf. erforderlicher Material- und Aufenthaltscontainer gemäß Arbeitsstättenverordnung. Ein Sanitärcontainer wird vom AG gestellt. Dieser befindet sich südlich des Verwaltungsgebäudes. Herstellen erforderlicher Strom-, Wasser-, Abwasseranschlüsse inkl. Verbrauchsanzeiger und Leitungsverlegung. Anschlüsse für die Ver- und Entsorgung sind vom AN eigenverantwortlich zu beschaffen. Die Kosten für die Organisation, Installation und die erforderlichen Materialien sowie die Verbrauchskosten sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in den Einheitspreis einzurechnen. Es können ggf. Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Wachschutz erforderlich sein, um Baugeräte, Container und Metalle vor Diebstahl zu schützen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen liegen im Ermessen des AN und sind in die Position einzurechnen. Baustelleneinrichtung vorhalten für die Dauer der Bauzeit und Räumen nach Abschluss der Arbeiten und Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes der in Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrsflächen. Die aufgeführten Leistungen verstehen sich einschl. sämtlicher Lohn- und Nebenkosten. Anschlusspunkte sind eigenverantwortlich durch den AN zu klären. Verbrauchskosten trägt der AN.

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LV: Baureifmachung Seite: 13 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge eigenverantEinheit wortlich durch den AN zu klären.Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Verbrauchskosten trägt der AN. EUR EUR

Vorhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtung für einen Ausführungszeitraum von maximal 4 Monaten.

Vergütung der BE: 60% nach Einrichtung, 40% nach Räumung

1,000 St 1.020 Vorhalten Baustelleneinrichtung je weitere Woche Vorhalten Baustelleneinrichtung wie vorige Position je weitere Woche.

1,000 Wo 1.030 Beweissicherung und Schutz Verkehrsflächen Schutz von im Zuge der AN-eigenen Baumaßnahme genutzten Geh- und Fahrwege außerhalb des Baufeldes. Wiederherstellung des Zustandes vor Beginn der Rückbaumaßnahme, einschließlich aller dafür benötigten Materialien, Arbeitsgeräte und Arbeitskräfte. Vor Beginn der Baumaßnahme ist vom AN eine Beweissicherung der Straße Bockmühle, einschl. baufeldangrenzender Gebäude, Fußweg- und Parkflächen, durchzuführen. Die Beweissicherung ist vor Beginn der Maßnahme an den Auftraggeber zu übergeben.

Der Ausgangszustand mit eventuellen Schäden ist zu dokumentieren (Fotodokumentation, Verortung, schriftl. Protokoll) und dem AG zu übergeben.

Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der Endzustand digital zu dokumentieren.

Es werden jeweils 0,5 der Pauschalen für die Dokumentationen des Ausgangs- bzw. Endzustandes vergütet.

1,000 psch 1.040 Baustromanschluss Liefern, aufbauen, ggfs. umsetzen, nach Beendigung der Maßnahme abbauen und abtransportieren einer Baustromverteilung zum Betreiben der AN-eigenen Geräte und Einrichtungen. Anschluss an den Stromanschluss im KG des Verwaltungsgebäudes. Vor- und unterhalten für die Dauer der Bauzeit der AN-eigenen Leistungen, einschl. aller Anschlussleitungen sowie Ableitungen, baustelleninterne Baustromverteiler und Verlängerungsleitungen nach Erfordernis des Geräteeinsatzes. Der Auftraggeber übergibt den Hausanschluss mit Zähleinrichtung und trägt die Verbrauchskosten für Energie. Der AN schließt seine Hauptzuleitung in Abstimmung und im Beisein eines Vertreters des AG an den bauseitigen Zähler an.

1,000 St 1.050 Bauwasseranschluss Herstellen eines Bauwasseranschlusses zum Betreiben der AN-eigenen Geräte und Einrichtungen. Anschluss an den öffentlichen Unterflurhydranten Gehwegseite Straße Bockmühle. Vor- und unterhalten für die Dauer der Bauzeit der AN-eigenen Leistungen , einschl. aller Anschlussleitungen, baustelleninterne Verteilereinrichtungen und Verlängerungsleitungen, ggf. trinkwassergerecht, nach Erfordernis des Geräteeinsatzes. Der winterfeste Schutz der Ausführung und des Betreibens des Bauwasseranschlusses ist einzukalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt die Beantragung des Anschluss mit Zähleinrichtung und trägt die Verbrauchskosten für Wasser.

1,000 St

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LV: Baureifmachung Seite: 14 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.060 Bauzaun AG übernehmen Rückvergütung für die Übernahme des auf Veranlassung des AG vor Ort montierten, verschraubten Bauzahn, inkl. Sockel etc.

Es handelt sich um ca. 155 m.

1,000 Psch 1.070 Bauzaun liefern, warten, übergeben Nach Abschluss des oberiridschen Rückbaus wird das Grundstück mit einem blickdichten Stabgitterzaun abgesperrt. Der Bauzaun ist vom Auftraggeber zu übernehmen. Weitere ggf. erforderliche Bauzäune aus Drahtgeflecht, z.B. Heras o.ä., Höhe ca. 2 m, liefern, aufstellen, für die Absicherung des gesamten Baufeldes entsprechend Erfordernis und des Fortlaufs der AN- eigenen Rückbauarbeiten. Bauzaun standsicher aufstellen und Sicherung gegen Windwirkung durch ausreichende Beschwerung bzw. Verankerung (Erdanker) und mindestens zwei Verschlussschellen an jeder Seite gegen unbefugtes Öffnen.

Die Bauzaunelemente sind mit Bauzaunplane/ Sichtschutzplane (blickdicht), Farbe weiß, UV- stabilisiert, hoch reißfest mit verstärktem Rand, auszustatten und dauerhaft sicher zu befestigen.

Weitere ggf. erforderliche Einfahrtstore als Baustellenzufahrt sind einzukalkulieren. Inbegriffen ist die baufeldinterne Absicherung von Baugruben bzw. Absturzkanten.

Der Bauzaun ist von Beginn des erforderlichen Stellens bis zur Fertigstellung der AN-eigenen Arbeiten entsprechend Ausführungsterminplan zu stellen, warten und unterhalten, den zeitlich und örtlichen Erfordernissen entsprechend umzubauen, und dem AG nach Abschluss zur Weiteranmietung zu übergeben. Sofern der Bauzaun in öffentlichen Bereichen aufgestellt werden muss, sind die erforderlichen Genehmigungen hierzu einzuholen. Diese werden nicht separat vergütet.

120,000 lfdm 1.080 Schutzmaßnahmen im/am Baufeld Sämtliche für die Abbruch- und Sanierungsarbeiten notwendigen Sicherheitseinrichtungen, die nicht gesondert in einer LV-Position beschrieben sind, herstellen, vorhalten, unterhalten und beseitigen nach Beendigung der Arbeiten z.B.:

  • Abdeckungen von Aussparungen
  • Beleuchtung von Verkehrswegen
  • Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Umgang mit Schadstoffen)
  • Unterhalt der Schutzmaßnahmen
  • Sicherung gegen unbefugtes Betreten (auch außerhalb der Arbeitszeit / Baustelle abschließen)
  • Notwendige Beschilderungen
  • Freihalten von Flucht und Rettungswegen.

1,000 psch 1.090 Kanalverschluss Verschließen von Entwässerungskanälen verschiedener Durchmesser und Materialien in Schächten an der Grundstücksgrenze durch Abmauern oder Verplomben mit Beton nach Satzung der Stadt Wuppertal. Von der zuführenden Entwässerungsleitung ist ca. 1m zu erhalten.

Das Verschließen hat in Abstimmung mit den Wuppertaler Stadtwerken WSW zu erfolgen. Etwaige ggf. erforderliche Anträge hierfür sind zu stellen und werden nicht separat vergütet.

Durchführung des ordnungsgemäßen Verschlusses in Anwesenheit des WSW und des Fachgutachters.

Das Verschließen ist fotodokumentarisch mit Datum,

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LV: Baureifmachung Seite: 15 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge AnwesenheitEinheit des WSW und des Fachgutachters.Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Das Verschließen ist fotodokumentarisch mit Datum, Uhrzeit und Stempel zu dokumentieren.

4,000 Stck 1.100 Verwertungs- und Entsorgungskonzept Für alle zu verwertende und entsorgende Abfallarten ist vom AN mit Angebotsabgabe ein Verwertungs- und Entsorgungskonzept aufzustellen und einzureichen sowie im Rahmen der Ausführung, in Abstimmung mit dem AG fortzuschreiben.

Diese Position beinhaltet ebenso den gesamten bürokratischen Aufwand für die Entsorgungen inkl. Unterstützung des Bauherrn beim elektronischem Nachweisverfahren.

1,000 psch 1.110 Abbruch- und Arbeitsanweisungen Aufstellen und Fortschreiben einer baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz sowie gebäudebezogenen Abbruchanweisungen und Arbeits- und Sicherheitsplänen gemäß TRGS 519, 521, 524 zum Umgang mit Gefahrstoffen.

Erforderliche firmenbezogenen Meldungen an BG und Bezirksregierung.

Vorhalten für und Fortschreiben in jeweils zuständigen in Abstimmung mit den Behörden, SiGeKo, rückbaubegleitendem Tragwerksplaner, Fachbauleitung, sonstige Vertreter des AG.

1,000 psch 1.120 Abrechnung und Aufmaß, Wiegescheine Der AN schuldet dem AG nachvollziehbare und sauber dokumentierte Aufmaße mit Fotos aller auf Nachweis abzurechnenden Leistungspositionen, die während bzw. unmittelbar nach Ausführung der Leistung zu erstellen sind.

Das Aufmaß ist fortlaufend zu erstellen und dem AG regelmäßig zur Prüfung vorzulegen. Alle entsorgten und angelieferten Massen sind zeitnah und nachvollziehbar und positionsweise zu erfassen und nachvollziehbar zu dokumentieren und dem AG regelmäßig zwecks Prüfung zu übergeben. Eine Abfalldokumentation ist dem AG mit der Schlussrechnung zu übergeben.

1,000 Psch 1.130 Baubegleitende Kampfmittelräumung Entsprechend einer Kampfmittelexpertise vom 08.05.2026 kann eine begleitende Kampfmittelräumung durchgeführt werden. Diese Leistung zur Kampfmittelräumung ist vom AN zu erbringen. Dazu sind Mitarbeiter von Räumfirmen mit Berechtigung nach den §§ 7, 9, 19 und 20 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518) in der jeweils geltenden Fassung vom AN einzusetzen.

Die Leistungen sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung zu erbringen und entsprechend dem Arbeitsablauf des AN zu planen.

Die Leistung versteht sich einschließlich An- und Abfahrt des/der Feuerwerker.

60,000 Tage 1.140 Kampfmittelfreimessung Im Anschluss an den Rückbau und des Abtrags der Auffüllungen ist eine flächendeckende Freimessung der zu überbauenden Bereiche durchzuführen. Die Freimessung ist mit Abschluss der Aushubarbeiten bzw. Entfernung der Auffüllungen durchzuführen und entsprechend

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LV: Baureifmachung Seite: 16 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge zu überbaueEinheit nden Bereiche durchzuführen. Die FreimessungEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) ist mit Abschluss der Aushubarbeiten bzw. Entfernung EUR EUR der Auffüllungen durchzuführen und entsprechend einzutakten. Etwaige Auflagen (Abstecken der Grundstücksgrenze bzw. des freizumessenden Bereichs, Herstellen eines Arbeitsplanums, ggf. Abstecken von Bestandsleitungen etc.) sowie Absprachen mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Antrag auf Freimessung sind einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.

1,000 psch 1.150 Schürfe für Rasterbeprobung Anlegen von Schürfen auf Anweisung des baubegleitenden Fachgutachters mit Hydraulikbagger mit Schnellwechseleinrichtung und Abbruchmeißel und Tieflöffelbagger zur Probenahme und abfalltechnischen Deklaration der Auffüllung und Bodenplatten durch den baubegleitenden Gutachter.

Das Aufmeisseln der Oberflächenbefestigung (Beton, Asphalt, Pflaster etc.) ist mit einzukalkulieren.

Fläche der Schürfe ca. 2 m x 1 m. Tiefe der Schürfe bis ca. 3 m.

30,000 St 1.160 Orthogonale Luftbilder Baustellendokumentation durch regelmäßige Drohnenbefliegungen zur Erstellung von orthogonalen Luftbildern und Geländemodellen mit einer Lage- und Höhengenauigkeit von +/- 3 cm. Dokumentation durch Luftbilder und 3D-Geländemodelle. Die Befliegungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Folgende Zustände sind zu erfassen:

  • Ursprungszustand
  • Zustand nach Abbruch der Oberflächenbefestigung
  • Zustand nach Abbruch der unterirdischen Infrastruktur
  • Zustand auf Oberkante des gewachsenen Bodens /
  • Endaushubniveau
  • Zustand auf Endauffüllniveau

Abrechnung je Befliegung und Baufeldgröße von ca. 10.000 m².

10,000 St 1.170 Erschütterungsmonitoring Erschütterungsmonitoring für die Durchführung der Tiefenabbruch-, Rückbau- und Erdarbeiten im Bereich des ca. 11.200 m² großen Baufeldes mit beidseitig angrenzender Wohnbebauung über eine voraussichtliche Bauzeit von ca. 16 Wochen.

Einzurichten, vorzuhalten, zu betreiben und nach Abschluss der erschütterungsrelevanten Arbeiten zurückzubauen. Geeignete, kontinuierlich arbeitende Erschütterungsmessanlage einschließlich Messkonzept, Festlegung und Einrichtung der erforderlichen Messstellen, Referenzmessung, dreiachsiger Sensorik, Datenaufzeichnung und -übertragung sowie automatisierter Warn- und Alarmierung bei Überschreitung der mit dem AG abgestimmten Grenz- bzw. Warnwerte.

Eingeschlossen sind sämtliche erforderlichen Nebenleistungen einschließlich Montage, Stromversorgung, Wartung, Funktionskontrolle, Störungsbeseitigung, laufender Auswertung und Dokumentation der Messdaten sowie unverzüglicher Information des AG bei relevanten Überschreitungen. Die Beurteilung hat unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere DIN 4150-2 und DIN 4150-3, in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen.

Nach Abschluss der Maßnahme ist eine zusammenfassende Auswertung einschließlich Messprotokollen und Abschlussdokumentation digital an den AG zu übergeben. Sämtliche Auf-, Um- und Abbauarbeiten, Messgeräte,

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LV: Baureifmachung Seite: 17 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge AuswertungEinheit einschließlich Messprotokollen undEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abschlussdokumentation digital an den AG zu übergeben. EUR EUR Sämtliche Auf-, Um- und Abbauarbeiten, Messgeräte, Sensoren, Datenübertragung, Software, Personal und sonstige Nebenleistungen sind in die Pauschale einzurechnen.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 18 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2 Erdarbeiten und unterirdischer Abbruch

Vorbemerkung zum Abbruch und Bodenaushub

Nach Rückbau der Oberflächenversiegelungen sind alle im Untergrund vorhandenen anthropogenen Anschüttungen und Altfundamentierungen zu entfernen. Abgebrochenes bzw. ausgehobenen Material ist entsprechend der Vordeklaration aus den zuvor durchgeführten Schürfen abzufahren. Eine Zwischenlagerung auf dem Gelände ist zu vermeiden. Da das Gelände als Kampfmittelverdachtsgebiet ausgewiesen ist, wird gemäß Vorbemerkungen eine Freimessung des Baufelds erforderlich. Dazu sind alle Auffüllungen zu entfernen um eine Kampfmittelüberprüfung vorzubereiten. Erst nach erfolgter Messung und Freigabe dürfen auf den überprüften Flächen wieder Materialien eingebaut werden oder gelagert werden.

Der Ablauf ist so zu planen, dass ein kontinuierlicher Baufortschritt erfolgt.

2.010 Beleuchtungsmasten Beleuchtungsmast, h bis ca. 12 m, inkl. Stahlbetonfundament, 2 m x 2 m, nach Außerbetriebnahme durch die WSW, abbrechen und entsorgen.

1,000 St 2.020 Stelconplatten abbrechen und entsorgen Oberflächenbefestigung aus Stelconplatten, d= ca. 15 cm, mit geeignetem Gerät abbrechen, auf Transportfahrzeuge des AN verladen und entsorgen.

Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle wird nicht gesondert vergütet.

750,000 m2 2.030 Betonstein- /Natursteinpflaster abbrechen und entsorgen Oberflächenbefestigung aus Verbundsteinpflaster, d=10- 15cm, mit geeignetem Gerät (z.B. Siebschaufel) abbrechen, auf Transportfahrzeuge des AN verladen und entsorgen.

Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle wird nicht gesondert vergütet.

1.750,000 m2 2.040 Betonplatten abbrechen und entsorgen Betonplatten der Gebäude und Oberflächenbefestigungen aus Beton und Stahlbeton mit geeignetem Gerät abbrechen, auf Transportgröße vorzerkleinern und auf Transportfahrzeuge des AN verladen und zur Entsorgungsstelle transportieren.

Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle wird nicht gesondert vergütet. In Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten bzw. auf Anweisung des begleitenden Fachgutachters sind die Mieten ggf. abzuplanen. Das Planen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.

Dicke der Betonplatten 0,2 m - 0,35 m.

Die Entsorgung wird separat vergütet.

6.250,000 m2 2.050 Asphalt abbrechen Oberflächenbefestigungen aus Asphalt mit geeignetem Gerät abbrechen, separieren, auf Transportgröße vorzerkleinern und auf Transportfahrzeuge des AN verladen und zur Entsorgungsstelle transportieren.

Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle

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LV: Baureifmachung Seite: 19 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge verladen unEinheit d zur Entsorgungsstelle transportieren.Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Ein mehrmaliges Umsetzen oder lagern auf der Baustelle wird nicht gesondert vergütet.

Dicke des Asphalts 0,1 m - 0,2 m.

Die Entsorgung wird separat vergütet.

500,000 m2 2.060 Aushub Auffüllung Aushub von Auffüllungen, getrennt nach Materialien (Schlacke, Bauschutt, Boden etc.). bzw. nach Rastereinstufung bis UK Auffüllung unter Begleitung der baubegleitenden Kampfmittelräumung unter Einhaltung der damit verbundenen Arbeitsweise.

In der Auffüllung evtl. vorhandene Bauschuttreste sind auszusortieren und ggf. vorzuzerkleinern und auf einer separaten Miete zu lagern. In Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten bzw. auf Anweisung des begleitenden Fachgutachters sind die Mieten ggf. abzuplanen. Das Planen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Altbebauung und Fundamente, die mittels Meißel abzubrechen sind, sind freizulegen.

Im Zuge des Aushubs sind im Auffüllungsbereich angetroffene Schächte und Leitungen der Schmutz- und Regenentwässerung mit zu entfernen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.

Verladen der ausgehobenen Materialien und Transport zur Entsorgungstelle.

Die Kosten für Transporte innerhalb des Baufelds sind mit in die Position einzurechnen. Der Aushub ist so durchzuführen, dass die ausgehobenen Bereiche ferromagnetisch zu überprüfen sind. Der gewachsene Boden ist mit einem Grabenräumlöffel zum Schutz vor Durchfeuchtung glatt zu profilieren. Die Abrechnung erfolgt nach digitalem Geländemodell.

12.500,000 m3 2.070 Kleinteiliger Bodenaushub Gruben Aushub von Abbruchschutt mit Fremdmaterialien aus Kellern und Gruben mittels angepasstem Gerät, aussortieren von Störstoffen wie Holz, Kunststoff, Reifen, Baumischabfall etc., separieren und verladen der ausgehobenen Materialien, Transport innerhalb des Baufelds und erdbautechnisches aufmieten (Dachprofil) zur analytischen Einstufung durch den Fachgutachter bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung. In Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten bzw. auf Anweisung des begleitenden Fachgutachters sind die Mieten ggf. abzuplanen. Das Planen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.

Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.

500,000 m3 2.080 Bodenaushub Schluff BM-0* Aushub von Schluff/Lehm BM-0* auf Anweisung des baubegleitenden Gutachters bis auf tragfähigen Boden mittels Grabenräumlöffel und Verladen des ausgehobenen Bodens auf Transportfahrzeuge des AN.

Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß bzw. Drohnenbefliegung.

Die Entsorgung wird separat vergütet.

3.500,000 m3 2.090 Altbebauung abbrechen Fundamente und sonstige Einbauten von Altbebauung aus Beton, Stahlbeton, Ziegelmauerwerk mittels geeignetem Gerät abbrechen, vorzerkleinern, Bewehrungsstahl

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LV: Baureifmachung Seite: 20 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge FundamenteEinheit und sonstige Einbauten von Altbebauung ausEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Beton, Stahlbeton, Ziegelmauerwerk mittels geeignetem EUR EUR Gerät abbrechen, vorzerkleinern, Bewehrungsstahl separieren nach Erfordernis und verwerten. In Abhängigkeit möglicher sensorischer Auffälligkeiten bzw. auf Anweisung des begleitenden Fachgutachters sind die Mieten ggf. abzuplanen. Das Planen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Aufladen des Abbruchmaterials mittels Sieblöffel und innerhalb des Baufelds verfahren und zur analytischen Überprüfung bereitstellen. Das Bergen, Zerkleinern, Zwischentransportieren, Laden, Transportieren und Brennen von Trägerschrottresten, Bewehrungsstählen etc. wird nicht gesondert vergütet.

Der anfallende Schrott geht in das Eigentum des AN über.

Die Abrechnung erfolgt nach Festmasse und gemeinsamem Aufmaß. Die Aufmaße sind durch nachvollziehbare Pläne und Skizzen zu dokumentieren und der AG-Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.

1.800,000 m3

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 21 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3 Brunnenverfüllung

Technische Vorbemerkungen Brunnenverfüllung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN

Rückbau eines Vertikalbrunnens mit 3 horizontalen Stollen ohne Filter sowie Rückbau eines vorgefundenen Schachts im Bereich der Halle 6b (ggf. ehemaliger Brunnen)

  1. Allgemeines Die Ausführung sämtlicher Leistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere: DVGW-Arbeitsblatt W 135 Rückbau von Brunnen, Grundwassermessstellen und Bohrungen, DVGW-Arbeitsblatt W 120 Qualifikation der ausführenden Unternehmen WHG Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz NRW Vorgaben der zuständigen Wasserbehörde Die ausführende Firma muss über eine DVGW-W120- Zertifizierung (Gruppe: Brunnenbau / Rückbau) verfügen.

  2. Anforderungen an Verfüllmaterialien Alle Verfüllmaterialien müssen:

  • für den Einsatz im Grundwasser zugelassen sein
  • keine wassergefährdenden Stoffe enthalten
  • eine dauerhafte hydraulische Abdichtung gewährleisten
  • gemäß DVGW W 135 dokumentiert werden Zulässige Materialien:
  • Zement-Bentonit-Suspension
  • Dämmerzement
  • Bentonitpellets / Bentonitgranulat
  • Injektionsmörtel (Mikrozement) nur bei Alternativpositionen
  • (Mikro)-Zement muss nachweislich zertifiziert chromatarm gemäß TRGS 613, ausgehärtet chromatneutral sein und darf keine relevanten Mengen an löslichem Chromat (Cr(VI)) in das Grundwasser eintragen.

Lose Schüttungen, Bohrgut oder ungeeignete Materialien sind nicht zulässig.

  1. Anforderungen an die Ausführung Verfüllung erfolgt von unten nach oben. Stollen werden von hinten nach vorne verpresst. Hohlräume sind vollständig zu verfüllen. Hydraulische Trennschichten sind mit Bentonit abzudichten. Oberflächenabdichtung muss dauerhaft verhindern, dass Niederschlagswasser in den ehemaligen Brunnen eindringt.

  2. Dokumentation Die Dokumentation umfasst:

  • Materialnachweise
  • Verpressprotokolle, Mengenprotokolle, Fotodokumentation -Fachunternehmererklärung nach DVGW W 120 -Abschlussbericht für die Wasserbehörde

3.010 Rückbaukonzept Brunnen sowie Schacht Liefern eines Rückbau- und Verpresskonzepts für den Brunnen und Schacht zur Vorlage bei der Unteren Wasserbehörde, Liefern der Materialnachweise, Liefern der Fachunternehmererklärung nach DVGW W 120, Liefern von Sicherheitsdatenblättern und Produktinformationen.

1,000 psch 3.020 Ausbau Pumpentechnik Ausbau der kompletten Pumpentechnik, Pumpen inkl. Steigleitung, Zulaufleitungstechnik, Kabel, Armaturen, Messsonden und Reinigung des Brunnenschachtes.

1,000 psch 3.030 Stollenprüfung Kamerabefahrung oder Sondierung der drei Stollen zur Feststellung der Verfüllbarkeit. Sowie sofern technisch

[Seite 52]

LV: Baureifmachung Seite: 22 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Kamerabefahrung oder Sondierung der drei Stollen zur EUR EUR Feststellung der Verfüllbarkeit. Sowie sofern technisch umsetzbar Kamerabefahrung des Schachts im Bereich Gebäude 6b.

4,000 St 3.040 Verpresslanze Einbringen einer Verpresslanze bis zum Stollen- bzw. Schachtende zur rückziehenden Verfüllung.

3,000 St 3.050 Stollenverfüllung Verpressen der Stollen mit Zement-Bentonit-Suspension oder Dämmerzement gemäß DVGW W 135.

25,000 m3 3.060 Dämmer Grundwasserzone Verfüllung des unteren Brunnenbereichs mit Zement- Bentonit-Suspension oder Dämmerzement.

30,000 m3 3.070 Bentonit Abdichtung Herstellung von Abdichtstrecken in Trennschichten mit Bentonitpellets oder Bentonitgranulat

3,000 m3 3.080 Tonplombe Einbau einer Tonplombe im oberen Brunnenbereich zur Oberflächenabdichtung.

2,000 m3 3.090 Abbruch Brunnenkopf Abbruch der Schachtabdeckungen, Betonplatten und oberirdischen Bauteile inkl. Entsorgung.

1,000 psch 3.100 Dokumentation Erstellung der vollständigen Rückbaudokumentation gemäß DVGW W 135 und DVGW W 120.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 23 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 4 Bodeneinbau

Vorbemerkung Bodeneinbau

Nach Abtrag der Auffüllung wird das Aushubplanum vom begleitenden Bodengutachter geprüft und dann entschieden, ob ggf. der anstehende Boden in Form von Schluff ausgehoben wird.

Nach erfolgter Kampfmittelüberprüfung sind tiefer liegende Aushubbereiche wie Keller und Kanalgräben lagenweise verdichtet zu verfüllen.

Der Einbau hat bis zum Niveau 163,17 NHN zu erfolgen.

Es sind die folgenden Verdichtungsanforderungen einzuhalten und die Verdichtung nachzuweisen.

Festigkeit auf der Oberfläche 45 MN/m²

Verhältnis Ev2/Ev1 <= 2,5

Hinweis: Das Anlegen, unterhalten und rückbauen von Baustraßen ist Sache des AN und ist in die Positionen einzurechnen. Baustraßen dürfen die Kampfmitteldetektion nicht stören.

4.010 Füllboden Liefern und verdichtetes Einbauen Lieferböden zur Einbaustelle. Evtl. Zwischenlagerung auf der Baustelle und erneutes Aufladen/Transportieren ist einzukalkulieren. Der Einbau hat lagenweise (max. Schüttlagen von 0,30 m) zu mit mit geeignetem Verdichtungsgerät (kreuzweise; mind. 2 Übergänge) zu erfolgen.

Nachweis der Verdichtung ist zu liefern.

Auf Zwischen- sowie Endlagen:

Fallplattenversuche Evd = 30 MN/m². stat. Lastplattendruckversuch Ev2 = 45 MN/m².

Materialeigenschaften vom AN zuzuliefernden Lieferböden: Kies-Sand-Gemisch (z.B. SW, GW), ohne organische Bestandteile, verdichtungsfähig, tragfähig, frostbeständig. Ton- und Schluffgehalt (<0,06 mm) : < 5 M.-%

Die Qualität des Liefermaterials hat der Güteklasse BM- 0 nach EBV 2023 zu entsprechen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist der AG-Bauleitung Bauherrn vor Beginn der Lieferung bzw. des Einbaus über entsprechende Gutachten/ Eignungsprüfungen nachzuweisen.

12.500,000 m3 4.020 Eigenüberwachung Durchführung einer Eigenüberwachung nach den Vorgaben der ZTV-E-StB 2017 für Zwischen- und Abschlusslagen und erstellen einer schriftlichen Dokumentation der durchgeführten Versuche, einschließlich Versuchsprotokollen und Lageplan.

1,000 psch 4.030 Abschlussdokumentation Baufeld Zustandsdokumentation des Baufelds nach Abschluss der Arbeiten durch Lieferung eines Berichts mit folgendem Inhalt:

  • orthogonales Luftbild
  • 3D Höhenmodell und Angabe von Höhenpunkte alle 250 m²

Verdichtungsprüfungen Lage und Werte

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LV: Baureifmachung Seite: 24 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge -EinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Verdichtungsprüfungen Lage und Werte EUR EUR

  • Fotodokumentation Abbruch, Aushub und Wiedereinbau

  • Nachweis von Lage, Menge, Einbautiefe und chemischer und geotechnischer Qualität des eingebauten Materials

Die chemischen und geotechnischen Gütenachweise sind vor Einbau zu liefern und durch den begleitenden Fachgutachter freizugeben.

Lieferung des Berichts in digitaler Form als pdf-Datei.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 25 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 5 Entsorgung und Verwertung

Vorbemerkung

Im Rahmen des Wiederverwendungs-, Verwertungs- und Entsorgungskonzepts zum GMW-Modellprojekt "7. Gesamtschule Wuppertal" ist eine möglichst hochwertige Recyclingstufe der Abbruchabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angestrebt.

Es soll eine externe Verwertung von mineralischen Bauschuttmassen zu rezyklierten Gesteinskörnungen in Recycling-Beton (-Werken) Vorrang gegenüber einer Aufbereitung für Anwendungen im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung haben. Letztere Verwertungsart wird als geringwertigere Alternative eingeordnet.

Auf die Deponierung von Abfällen, ist nach Ausschluss thermischer Verwertungswege, soweit möglich zu verzichten, bzw. durch Zwischenaufbereitungen auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren.

5.010 Bauschutt/Beton - Stahlbeton RC 1 Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Beton - AVV EAK 170101 an eine nach DIN EN 12620 zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für R- Beton.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um unbelasteteten Bauschutt aus dem Rückbau der Oberflächenbefestigungen. Einstufung RC 1 nach EBV.

Die abgebrochenen Betonmassen sind vor Ort zu pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von Stahlbeton gehen in das Eigentum des Bieters über.

3.000,000 t 5.020 Bauschutt/Beton - Stahlbeton RC 2 Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Beton - AVV EAK 170101 an eine nach DIN EN 12620 zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für R- Beton.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um unbelasteteten Bauschutt aus dem Rückbau der Gebäude. Einstufung RC 2 nach EBV.

Die abgebrochenen Betonmassen sind vor Ort zu pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von Stahlbeton gehen in das Eigentum des Bieters über.

2.000,000 t 5.030 Bauschutt/Beton - Stahlbeton RC 3 Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Beton - AVV EAK 170101 an eine nach DIN EN 12620 zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für R- Beton.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um unbelasteteten Bauschutt aus dem Rückbau der Gebäude. Einstufung RC 3 nach EBV.

Die abgebrochenen Betonmassen sind vor Ort zu pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von

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LV: Baureifmachung Seite: 26 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Die abgebroEinheit chenen Betonmassen sind vor Ort zuEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 EUR EUR cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von Stahlbeton gehen in das Eigentum des Bieters über.

1.000,000 t 5.040 Bauschutt/Beton - Stahlbeton DK 0 Laden, abtransportieren und entsorgen von mineralischem Abbruchmaterial: Beton - AVV EAK 170101 / 170107.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um Bauschutt aus dem Rückbau der Gebäude/Oberflächenbefestigung. Einstufung DK 0

Die abgebrochenen Betonmassen sind vor Ort zu pulverisieren bzw. auf eine maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Die Bewehrungseinlagen von Stahlbeton gehen in das Eigentum des Bieters über.

500,000 t 5.050 Bauschutt/Ziegelmauerwerk RC 1 Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Ziegel /-Gemische - AVV EAK 170103 / 170107 an eine nach DIN EN 12620 zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für R-Beton.

Einschließlich Annahmegebühr der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um unbelasteteten Bauschutt aus dem Rückbau der Gebäude. Einstufung gemäß Voruntersuchung RC 1 nach EBV.

1.000,000 t 5.060 Schluff BM-F0* Laden, abtransportieren und entsorgen von Boden/Schluff der Kategorie BM-F0*.

6.500,000 t 5.070 Auffüllung BM-F3 Laden, abtransportieren und entsorgen von Auffüllmaterial der Kategorie BM-F3. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

5.000,000 t 5.080 Auffüllung DK 0 Laden, abtransportieren und entsorgen von Auffüllmaterial der Kategorie DK 0. Inkl. ggf. erforderlicher Einzelfallzustimmung bedingt durch TOC- Reduzierung über AT4, GB21, Brennwert, ROC etc. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

5.000,000 t 5.090 Auffüllung DK 1 Laden, abtransportieren und entsorgen von Auffüllmaterial der Kategorie DK 1. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

7.000,000 t 5.100 Auffüllung DK 1 (visuell Asbest-Zement-Bruchstücke) Laden, abtransportieren und entsorgen von Auffüllmaterial der Kategorie DK 1. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig),

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LV: Baureifmachung Seite: 27 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Laden, abtrEinheit ansportieren und entsorgen vonEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Auffüllmaterial der Kategorie DK 1. Bei der Auffüllung EUR EUR handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen mit visuell erkennbaren Asbest-Zement-Bruchstücken und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien. Dokumentation über elektronisches Nachweisverfahren in Abstimmung mit dem zuständigen Gutachter.

100,000 t 5.110 Sattel-/Container-Großraum-Big-Bag liefern und in Mulde auskleiden Sattel-/Container-Großraum-Big-Bag liefern und in Mulde auskleiden

4,000 St 5.120 Auffüllung Zulage DK 2 Zulage zur Vorposition für Materialien DK 2. Inkl. ggf. erforderlicher Einzelfallzustimmung bedingt durch TOC- Reduzierung über AT4, GB21, Brennwert, ROC etc. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

5.000,000 t 5.130 Auffüllung Zulage DK 3 Zulage zur Vorposition für Materialien DK 3. Inkl. ggf. erforderlicher Einzelfallzustimmung bedingt durch TOC- Reduzierung über AT4, GB21, Brennwert, ROC etc. Bei der Auffüllung handelt es sich um Boden (bindig oder nicht bindig), Bauschutt, Schlacken, Aschen und den jeweilig möglichen Mischkombinationen dieser Materialien.

500,000 t 5.140 Asphalt bituminös Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Asphalt - AVV EAK 170302 an eine zertifizierte Aufbereitungsanlage zur Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen für die Wiederverwendung von Asphaltmischungen alternativ Entsorgung.

Einschließlich Annahme- und Verwertungsgebühren der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um bituminösen Asphalt aus dem Rückbau der Oberflächenversiegelung.

Die abgebrochenen Asphaltmassen sind vor Ort materialschonend zu laden. bzw. vort Ort auf eine für die Annahmestelle zulässige maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Eventuell enthaltene Fremdstoffe (z. B. Tragschichten, Geotextilien) sind auf ein Minimum (< 5 Vol.-%) zu beschränken.

130,000 t 5.150 Asphalt teerstämmig Laden, abtransportieren und andienen von mineralischem Abbruchmaterial: Asphalt - AVV EAK 170301* an eine für diese Abfallart zugelassene Deponie / alternativ thermische Behandlungsanlage.

Einschließlich Annahme- und Verwertungsgebühren der Verwertungsstelle.

Bei dem Abbruchmaterial handelt es sich um teerstämmigen Asphalt aus dem Rückbau der Oberflächenversiegelung.

Die abgebrochenen Asphaltmassen sind vor Ort materialschonend zu laden. bzw. vort Ort auf eine für die Annahmestelle zulässige maximale Kantenlänge von 60 cm zu zerkleinern. Eventuell enthaltene Fremdstoffe (z. B. Tragschichten, Geotextilien) sind auf ein Minimum (< 5 Vol.-%) zu beschränken.

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LV: Baureifmachung Seite: 28 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

50,000 t 5.160 Gebührensatz eANV Gebührensatz für die Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens inkl. Beantragung der eANV-Nummer sowie Gebühr der Genehmigungsbehörde und des Entsorgungsnachweises, inkl. Begleitscheinen.

100,000 t

Gesamtbetrag:

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LV: Baureifmachung Seite: 29 Datum: 15.09.2026 LV-Datum: 25.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Allgemeine Baustelleneinrichtung und Log 2 Erdarbeiten und unterirdischer Abbruch 3 Brunnenverfüllung 4 Bodeneinbau 5 Entsorgung und Verwertung

Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung