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(Name und Anschrift des Bieters) Angebotsschreiben
- VOB -
Stadtverwaltung Aachen Offenes Verfahren Nr.: 2026/311-SK Zentrale Vergabestelle Angebotsfrist: 18.09.2026, 23:59 Uhr Ablauf der Bindefrist: 17.11.2026 Sachbearbeiter: Kroczek Telefon: (0241) 432 - 60318 Aktenzeichen: FB 60/300-2026/311-SK Betreff: Offenes Verfahren Baureifmachung Neubau einer Rettungswache mit Feuerwehrgerätehaus Baureifmachung
Bestandteile des Angebotes sind:
a) Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung (städtischer Lang- bzw. eigener Kurztext) b) ggfs. Pläne / Zeichnungen c) Bewerbungsbedingungen der Stadt Aachen (VOB / A) d) Zusätzliche Vertragsbedingungen (VOB / B) inkl. Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen e) Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen. f) Bezeichnung und Erklärung betr. Arbeitsgemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 7) g.) Verzeichnis über Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Leistungen (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 6)
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Ich / Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der o. g. Bindefrist gebunden.
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Meinem / Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: 2.1 Urschrift des Leistungsverzeichnisses / der Leistungsbeschreibung 2.2 die Bewerbungsbedingungen der Stadt Aachen (VOB / A) 2.3 die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen (VOB / B), 2.4 die besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen, 2.5 die zusätzlichen technischen Bedingungen der Stadt Aachen, 2.6 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB / Teil B und C).
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Mein / Unser Unternehmen ist präqualifiziert unter der Nummer _______________________________________. (Nähere Informationen zur Präqualifizierung finden Sie unter http://www.pq-verein.de.)
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Das Hauptangebot schließt mit einer Summe von € ____________________________ brutto ab. 4.1 Auf die Angebotssumme wird ein Rabatt (Nachlass) und / oder ein Skonto wie nachfolgend aufgeführt eingeräumt. Dies gilt auch für die endgültige Abrechnung einschl. aller Nachtragsangebote, sowie für eventuell vereinbarte Abschlagszah- lungen: a) Der Rabatt (Nachlass) beträgt _________ v. H. b) Es wird Skonto gewährt. Die Höhe des gewährten Skontos beträgt: _________ v. H. bei Zahlungsfristen gem. § 16 VOB/B _________ v. H. bei Zahlungsfristen: ________ Tage Rabatt wird immer, Skonto nur bei angebotenen Zahlungsfristen von 21 Tagen und mehr bei der Wertung der Ange- bote berücksichtigt.
4.2 Bei Losen Summen für die Einzellose: Los 1 : _____________________ € Los 2 : _____________________ € Los 3 : _____________________ € Los 4 : _____________________ € Los 5 : _____________________ € Los 6 : _____________________ € Los 7 : _____________________ € Los 8 : _____________________ €
a) Rabatt Regelungen: _______________________________________________________________________ b) Skonti Regelungen: _______________________________________________________________________
Rabatt wird immer, Skonto nur bei angebotenen Zahlungsfristen von 21 Tagen und mehr bei der Wertung der Ange- bote berücksichtigt.
- Dem Angebot liegen Änderungsvorschläge/Nebenangebote bei: Nein Ja , Anzahl : ______
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Mit der digitalen Signatur des Angebotes wird bestätigt, dass in Bezug auf mein / unser Unternehmen keine Ausschluss- gründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen.1 1 siehe Anlageblatt Erläuterungen
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WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen
Das Unternehmen ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:
(Registergericht, Register-Nummer HRA, HRB, GnR, VR oder sonstige Registernummer)
Die erforderlichen Angaben gelten auch als erfüllt, wenn dem Angebot Auszüge aus dem Handelsregister beigefügt werden.
- Ich / Wir erkläre(n), dass nachstehend folgende konkreten Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen:
Ich / Wir erkenne(n) an, dass der Auftraggeber verbindlich davon ausgeht, dass ich / wir sämtliche ausgeschriebenen Leistun- gen selbst erbringe(n), wenn vorstehend Angaben zu Nachunternehmerleistungen unterbleiben.
Mir / Uns ist bekannt, dass ein Anspruch auf eine nachträgliche Zustimmung zu der Übertragung von Leistungen auf Nachun- ternehmer nicht besteht.
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Leitfabrikat Einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses / der Leistungsbeschreibung können gem. § 7 Abs. 2 VOB/A ausnahms- weise Vorgaben zu einer bestimmten Marke / einem Fabrikat (Leitfabrikat) enthalten. In der Zeile “gewähltes Produkt” kann vom Bieter ein von ihm zur Ausführung vorgesehenes, gleichwertiges Produkt einschließlich evtl. vorhandener Typbezeich- nungen eingetragen werden. Erfolgt eine solche Angabe nicht, so gilt unter Hinweis auf Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen das vorgegebene Leitfabrikat als angeboten. Die Erklärung zum Fabrikat kann vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist jederzeit abgegeben oder modifiziert werden.
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Der Text des von der Stadt Aachen erstellten Leistungsverzeichnisses / Leistungsbeschreibung ist verbindlicher Be- standteil des Angebotes.
Bietereigene AGB, die von den städtischen Bewerbungs- bzw. Vertragsbedingungen, die Grundlage dieser Aus- schreibung sind, abweichen, ihnen widersprechen oder diese ergänzen, haben keine Gültigkeit.
Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung
gestellt!
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Erläuterungen zu Punkt 6 des Angebotsschreibens
1 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
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§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
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§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
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§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
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§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
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den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
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Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder
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den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
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das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
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der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
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das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
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das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
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der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
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eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbe- werbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
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das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
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das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beein- flussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.