2026-06-23-Vertrag-Verpflichtungsniederschrift -erklärung-LosP05.pdf

Bauphysikalische Planung für den Neubau einer Zweifeldsporthalle in Boizenburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:38 (Europe/Berlin)

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Anlage

Vorhaben: Neubau der Zweifeld-Sporthalle am Elbe-Gymnasium in Boizenburg Ludwig-Reinhard-Straße 21, 19258 Boizenburg

  • Niederschrift und Erklärung -

über die Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 – Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) sowie über die Verpflichtung nach dem Landesdatenschutzgesetz M-V vom 22. Mai 2018.

Die beteiligten Mitarbeiter des Planungsbüros………………….

wurden mit der Wahrnehmung folgender Aufgaben beauftragt:

Planungsleistungen (Los P05 – Beratungsleistung thermische Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung) für oben genanntes Vorhaben

Die zu verpflichtenden Personen wurden über die Pflicht zur Verschwiegenheit belehrt und auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, über Informationen, die im Rahmen des Auftrags zur Kenntnis gelangen, gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Es ist untersagt, die Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder unbefugt zu offenbaren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Erfüllung des Auftrags weiter. Weiterhin sind die seitens des Auftraggebers für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung gestellten Informationen auf dessen Verlangen hin zu löschen und entsprechende Unterlagen zu vernichten.

Es wurden folgende Vorschriften bekanntgegeben:

  • § 1 Verpflichtungsgesetz
  • § 6 Landesdatenschutzgesetz M-V
  • § 132 Amtsanmaßung
  • § 133 Strafgesetzbuch – Verwahrungsbruch
  • § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • § 145 Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
  • § 201 Strafgesetzbuch - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
  • § 202a Strafgesetzbuch - Ausspähen von Daten
  • § 202b Strafgesetzbuch - Abfangen von Daten
  • § 202c Strafgesetzbuch - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
  • § 203 Strafgesetzbuch - Verletzung von Privatgeheimnissen,
  • § 204 Strafgesetzbuch - Verwertung fremder Geheimnisse
  • § 222 Fahrlässige Tötung
  • § 229 Fahrlässige Körperverletzung
  • § 240 Nötigung
  • § 303a Strafgesetzbuch - Datenveränderung
  • § 303b Strafgesetzbuch – Computersabotage
  • § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Seite 1 von 2

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  • § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
  • § 331 Strafgesetzbuch - Vorteilsannahme
  • § 332 Strafgesetzbuch - Bestechlichkeit
  • § 333 Strafgesetzbuch - Vorteilsgewährung
  • § 334 Strafgesetzbuch – Bestechung
  • § 335 Strafgesetzbuch - Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
  • § 353b Strafgesetzbuch - Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
  • § 355 Strafgesetzbuch - Verletzung des Steuergeheimnisses
  • § 358 Strafgesetzbuch - Nebenfolgen

Die zu verpflichtenden Personen wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Vorschriften aufgrund der Verpflichtung auf sie anzuwenden sind. Die genannten Bestimmungen wurden ausgehändigt.

Sie unterzeichnen diese Niederschrift nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigen gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift, des Verpflichtungsgesetzes und der o. g. Strafvorschriften.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:

FD10 Gebäudemanagement und Parchim, Zentraler Service Ort, Datum Dienststelle

Unterschriften der Verpflichteten Unterschrift des Verpflichtenden

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