| Erklärung zu Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes | |||
| Mindestforderung: Nachweis über Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes gem. § 46 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 7 VgV | |||
| Der Bewerber/Bieter kann die nachfolgend benannten Anforderungen zum Qualitäts- und Umweltmanagement nachweisen und/oder verpflichtet sich zur Umsetzung der benannten Maßnahmen. | Eintragung durch Bewerber/Bieter | ||
| Ja | Nein | ||
| - zertifizierte Qualitätsmanagement-Standards (DIN EN ISO 9001:2015, branchenspezifisches System, integriertes System oder gleichwertig) oder gleichwertige unternehmenseigene Standards sind vorhanden und werden in den Auftrag eingebracht | [ ] | [ ] | |
| - Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS, gleichwertiges System, branchenspezifisches System, integriertes System) | [ ] | [ ] | |
| oder - mindestens 3 der nachfolgend aufgeführten Aktivitäten zur Gewährleistung des Umweltschutzes sind zutreffend | |||
| 1.1 | Umweltschutz oder nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten | [ ] | [ ] |
| 1.2 | Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer | [ ] | [ ] |
| 1.3 | Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräten und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUB-Siegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen) | [ ] | [ ] |
| 1.4 | Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik | [ ] | [ ] |
| 1.5 | Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften | [ ] | [ ] |
| 1.6 | Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften | [ ] | [ ] |
| 1.7 | Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) | [ ] | [ ] |
| 1.8 | Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) | [ ] | [ ] |
| 1.9 | Ziele für besseren Umweltschutz definieren und umsetzen | [ ] | [ ] |
| 1.10 | Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen | [ ] | [ ] |
| 1.11 | Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen | [ ] | [ ] |
| 1.12 | Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz | [ ] | [ ] |
| 1.13 | Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter | [ ] | [ ] |
| 1.14 | Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht | [ ] | [ ] |
| 1.15 | Anweisungen für umweltschutzrelevante Tätigkeiten | [ ] | [ ] |
| 1.16 | aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle | [ ] | [ ] |
| 1.17 | Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz in relevanten Größen, z.B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen | [ ] | [ ] |
| 1.18 | Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung | [ ] | [ ] |
Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 19:44 (Europe/Berlin)
Herkunft: www.meinauftrag.rib.de
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