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Baumpflege entlang der Autobahn A1 im Bereich HB

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 14:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest / Außenstelle Verden

Projekt A-P0622-10, Pauschale Erhaltung Fahrbahn BAB-VER–HB Gehölzpflege Trassenfern A1

Leistungsbeschreibung

Gehölzpflege Trassenfern A1

Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit.

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlas-

sung Nordwest, Außenstelle Verden beabsichtigt an der Autobahn 1 zwischen Bremer Kreuz (53) und

der Anschlussstelle HB Brinkum (57) Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung/ zum Erhalt der Ver-

kehrssicherheit zu beauftragen.

1.1 Auszuführende Leistungen

Es ist an insgesamt 243 Bäumen verschiedener Höhen (siehe Maßnahmenliste) Totholz über 3cm

Durchmesser gem. ZTV-Baumpflege zu beseitigen.

Weiterhin sollen 14 Bäume verschiedener Höhe gefällt, sowie 1 Höhenkontrolle und 1 Lichtraumpro-

filschnitt durchgeführt werden.

Die Maßnahmen im Einzelnen sind der anliegenden Maßnahmenliste zu entnehmen und mit dem

ebenfalls anliegenden Lageplan abzugleichen

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Das anfallende Schnittgut soll vor Ort gehackt werden und in den Flächen als Habitatstruktur verbleiben.

1.1.1 Landschaftsbau

1.1.1.1 Zweck, Nutzung

Herstellung der Verkehrssicherheit

1.1.1.2 Art und Umfang

Pflegemaßnahmen / Fällungen an insgesamt 259 Einzelbäumen in unterschiedlicher

Größe und in unterschiedlichen Umfängen ausführen. Die Bäume sind mittels Hubarbeits-

bühne zu erreichen. Es wird empfohlen, die Baustelle vor Angebotserstellung zu besichti-

gen.

2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

2.1.1 Verschiedene öffentliche Verkehrswege und ausgebaute Wirtschaftswege neben der Auto-

bahn 1 zwischen dem Bremer Kreuz und der Anschlussstelle HB Brinkum.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

2.2.1 Autobahn 1 und umliegende Straßen / ausgebaute Wirtschaftswege.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Die Arbeitsbereiche sind mittels LKW bis 7500Kg z.GM über öffentliche Straßen und ausge-

baute Wirtschaftswege erreichbar.

2.3.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Tabuzonen,

Die Arbeitsbereiche befinden sich teilweise in den folgenden Schutzgebieten:

Korbinsel, Kennzeichen DH00066, Landschaftsschutzgebiet, Landkreis Diepholz.

Hache, Ochtum, Klosterbach, Varreler Bäke, LSG DH 00081, Landkreis Diepholz.

2.3.2 Gewässer, Angaben zu Wasserschutzgebieten

Die Fläche liegt nicht im Trinkwasserschutzgebiet.

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Der AN hat geeignete Maßnahmen zu treffen, jegliche Grundwasser – und Gewässerver-

schmutzungen sowie Verseuchung zu unterbinden. Für aus diesem Anlass geltend ge-

machte Ansprüche Dritter haftet der AN.

Wassergefährdende Betriebsstoffe (z.B. Fette, Öle, Treibstoffe) sind während der Bauzeit

so zu lagern und zu verwenden, dass sie weder in oberirdische Gewässer noch in das

Grundwasser gelangen können. Beim Lagern und Abfüllen derartiger Stoffe sind die Best-

immungen der §§ 161 ff NWG sowie die Verordnung über die Anlagen zum Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAWS, Ausgabe 1997) und die Ver-

waltungsvorschriften zur Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen

wassergefährdender Stoffe (VVAwS) zu beachten.

Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Positionen einzu-

rechnen

2.3.3 Vorgaben aus Planfeststellungsbeschluss

Sind nicht Projektrelevant.

2.3.3.1 Sonstige Auflagen

Auf Wünsche und Aufforderungen der Anlieger ist nicht einzugehen. Diese haben bei den

Arbeiten kein Mitspracherecht!

2.4 Abfälle

2.4.1 Allgemeines

Der Auftraggeber ist als Veranlasser von Arbeiten, bei denen Abfälle anfallen, Abfallerzeu-

ger und somit für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. für eine Beseiti-

gung ohne eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit verantwortlich.

2.4.2 Nicht gefährliche Abfälle

Die Aufwendungen für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind in die Einheitspreise

einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, die entsprechenden Leis-

tungspositionen enthalten abweichende Regelungen.

2.5 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

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2.5.1 Aufmaßverfahren und Abrechnung

Allgemein

Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurechnen

und werden nicht gesondert vergütet.

Sind Aufmaße erforderlich, so sind diese gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber

aufzustellen. Vom Auftragnehmer ohne Beteiligung des Auftraggebers erstellte Aufmaße

werden nicht anerkannt und sind unter Beteiligung des Auftraggebers zu wiederholen.

Alle Aufwendungen hierfür sind vom Bieter in die entsprechenden Leistungspositionen ein-

zurechnen.

3 Ausführungsunterlagen

3.1.1 Pläne

  1. Lagepläne mit den Standorten der Bäume

  2. Übersichtsplan mit der Lage der Baustellen

  3. Maßnahmenliste

3.1.2 Nachträge, Rechnungen, Abnahmen

Nachtragsangebote

Nachtragsangebote müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

• Anspruchsgrundlage gem. VOL/B mit eingehender Begründung

• Erschöpfende Leistungsbeschreibung und Ausführungsort

• Hinweise auf Teile der Urkalkulation Haupt- und Nachunternehmer

• Leistungsansätze in Menge je Zeiteinheit

• Nachweise der Preise von Baustoffen und Transportkosten

Nachträge sind dem AG rechtzeitig vor der Ausführung anzukündigen.

Eventuell anfallende Kosten für das Aufstellen eines Nachtrags-LV’s sind bei der Ankündi-

gung zu berücksichtigen. Hierdurch wird dem AG eröffnet das Nachtrags-LV selbst zu er-

stellen. Unterbleibt die Ankündigung dieser zuvor genannten Leistung, werden Mehrkosten

hierfür nicht gesondert vergütet.

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Bauabrechnung

Geteilte Rechnung

Liegt nicht vor.

Die Autobahn GmbH akzeptiert folgende Eingangskanäle für Rechnungen:

• per Post,

• per E-Mail,

• xRechnungen.

Rechnungen müssen zwingend die (SAP-)Bestellnummer und ggf. die (iTWO-)Vertrags-

nummer enthalten. Beide Nummern werden durch den AG mitgeteilt. Rechnungen, die

diese Angaben nicht enthalten, können nicht bearbeitet werden und werden an den AN

zurückgewiesen. Es sind entweder Papierrechnungen oder E-Mail-Rechnungen einzu-

reichen. Die Einreichung per E-Mail wird bevorzugt.

Papierrechnungen und E-Mail-Rechnungen sind an folgende Rechnungsanschriften/E-

Mail-Postfächer zu richten:

Bei Buchungskreis 2000

Rechnungsanschrift

Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Nordwest

Gradestraße 18

30163 Hannover

E-Mail-Postfach

bund.rechnungen-nl-nw@autobahn.de

Die Leitweg-IDs, an die die xRechnungen zu adressieren sind, werden separat kommuni-

ziert.

Bei Rechnungen, die per E-Mail eingereicht werden, ist folgendes zu beachten:

  1. Jede E-Mail darf nur eine Rechnung enthalten.

  2. Die Rechnung muss im PDF-Format vorliegen.

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  1. PDF-Anlagen müssen unverschlüsselt sein und dürfen nicht mit einem Komprimie-

rungsprogramm (WinZip, 7-Zip, WinRAR, etc.) verpackt werden.

  1. Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten.

  2. Wird mehr als eine PDF-Anlage gesendet, muss das Rechnungsdokument eindeu-

tig identifizierbar sein. Dafür muss der Dateiname der Rechnung mit „RG“ begin-

nen oder eins der folgenden Schlagworte enthalten: o RECH o INV o FAKTURA o GUTSCHRIFT o STORNO

  1. GAEB-Dateien sind ausschließlich per E-Mail an die Außenstelle Verden zu sen-

den.

Erforderliche Angaben auf der Rechnung bzw. Gutschrift:

  1. Zwingend die vollständige Bestellnummer zusätzlich zu allen anderen Angaben

  2. Allgemeine Pflichtangaben auf einer Rechnung nach § 14 UstG sind zu berück-

sichtigen.

Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- oder Lese-

bestätigungen versendet.

An die oben genannten Rechnungspostfächer sind ausschließlich Rechnungen inkl. et-

waiger rechnungsbegründender Unterlagen zu senden. Weitere Unterlagen wie Zah-

lungsaufforderungen, Saldenbestätigungen oder Nachfragen, die an oben genannte

Rechnungspostfächer gesandt werden, werden nicht bearbeitet.

Zahlungserinnerungen sind digital an folgendes E-Mail-Postfach zu richten:

mahnungen-nl-nw@autobahn.de.

Schlussabnahme

Nach Beendigung der gesamten Bauarbeiten ist die Schlussabnahme vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. Sämtliche Kosten einschl. Vorhalten der Ver- kehrssicherung sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen und in die entsprechen- den Leistungspositionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Spätes- tens zur Schlussabnahme müssen alle, gem. der einschlägigen technischen Vorschriften, erforderlichen Nachweise, wie z. B. Ergebnisse der Kontrollprüfungen, Eigenüberwachungsprü-fungen etc. sowie sonstige Gütenachweise vollständig vorliegen.

4 Anzuwendende technische Regelwerke

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Beziehen sich Anforderungen in der Vergabeunterlage auf nationale Vorschriften bzw. na-

tionale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische techni-

sche Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen und

andere technische Bezugssysteme, die von europäischen Normungsgremien erarbeitet

wurden oder nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder nationale techni-

sche Spezifikationen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken und

den Einsatz von Produkten, so werden gleichwertige Nachweise ebenso anerkannt.

4.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Einzelfälle NL/Bundesländer

beachten)

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

  • ZTV La-StB 18 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbau-

arbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2018

Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV-Baumpflege

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege

Ausgabe 2017

Bezugsquelle: FLL e.V.

  • ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbei-

ten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997

Bezugsquelle: FGSV

• mit „Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/1999“ (ARS Nr. 18/1999)

des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 17. Au-

gust 1999:

Abschnitt 6.11.1 der ZTV-SA wird durch die im ARS Nr. 18/1999 angegebene

Fassung ersetzt

Bezugsquelle: VkBl-Verlag

Verzeichnis der Bezugsquellen:

  • FGSV: FGSV-Verlag GmbH Wesselinger Straße 17

50999 Köln

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  • FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Friedensplatz 4

53111 Bonn

  • VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14

44287 Dortmund

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GeoPortal-Ausdruck

Herausgeber: Freie Hansestadt Bremen 1:10000 © Landesamt GeoInformation Bremen 2025 (kein amtlicher Auszug)

Seite 1 / 3 Erstellt am: 03.12.2025

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A1 / Kluvenhagener Straße

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24.11.2025, 14:55:34 1:10.000 0 0,05 0,1 0,2mi

DOP20 RGB 0 0,07 0,15 0,3km

http://www.bkg.bund.de; Geobasisdaten: © GeoBasis-DE / BKG [2024] http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/nutzung

Die Daten sind lizenzpflichtig. | Destatis, Die Autobahn | Geobasisdaten: © GeoBasis-DE / BKG [2024] http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/nutzung | http://www.bkg.bund.de |

Lfd.Nr. Baumart Höhe KronenØ ST.Umfang Maßnahmen 0 Feldahorn 20-25 5-10 50-80 Nachkontrolle im Frühjahr AS Brinkum 1 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 2 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 3 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 4 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 5 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 6 Esche 20-25 5-10 120-150 Fällung 7 7 Stieleichen 20-25 10-15 120-150 TH 8 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 9 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 10 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 11 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 12 6 Salweiden 15-25 10-15 80-150 TH 13 3 Stieleichen 15-20 15-20 120-150 TH 14 Stieleiche 15-20 10-15 120-150 TH 14a Stieleiche 10-15 5-10 80-120 Fällung 15 Pappel 25-30 >20 >200 TH 16 Pappel 25-30 15-20 >200 TH 17 Salweide 15-20 5-10 150-180 TH 18 Pappel 15-20 10-15 120-150 TH 18a Erle 10-15 50-80 Fällung 19 Hainbuche 10-15 5-10 50-80 Fällung 19a Erle 15-20 50-80 Fällung 20 Hainbuche 10-15 10-15 150-180 TH 20a Erle 15-20 50-80 Fällung 20b Salweide 10-15 80-120 TH 21 Hainbuche 10-15 5-10 80-120 Fällung 21a Linde 15-20 80-120 Fällung 22 Hainbuche 15-20 10-15 80-120 TH 23 Linde 15-20 2-5 50-80 TH 24 Stieleiche 15-20 10-15 120-150 TH 25 68 Eichen 20-25 10-15 TH 26 44 Eichen 15-20 10-15 TH 27 Stieleiche 20-25 15-20 150-180 TH 28 Weißdorn <5 2-5 80-120 LRP 29 28 Eichen 20-25 10-15 TH 30 40 Eichen 20-25 10-15 TH 31 Esche 10-15 10-15 180-200 Fällung 32 3x Eiche 15-20 50-80 Fällung 33 Linde 15-20 10-15 120-150 Höhenkontrolle 34 Linde 10-15 5-10 80-120 X 35 Linde 10-15 5-10 80-120 X 36 18 Bäume 20-25 10-15 TH 37 Esche 15-20 10-15 120-150 TH 38 Ahorn 10-15 80-120 Fällung 39 Prunus 10-15 <50 Fällung Kluvenhagener Straße: 1 Stieleiche 20-25 10-15 120-150 TH 2 Stieleiche 15-20 5-10 120-150 TH 3 Pappel 20-25 15-20 120-150 Fällung 4 Pappel 25-30 10-15 80-120 TH 5 Pappel 25-30 15-20 80-120 TH 6 Pappel 20-25 5-10 80-120 Nachkontrolle im Frühjahr 7 Stieleiche 15-20 50-80 Fällung 8 Pappel 20-25 5-10 80-120 TH 9 Pappel 15-20 50-80 Fällung

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