Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest / Außenstelle Verden
Projekt A-P0622-10, Pauschale Erhaltung Fahrbahn BAB-VER–HB Gehölzpflege Trassenfern A1
Leistungsbeschreibung
Gehölzpflege Trassenfern A1
Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit.
1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlas-
sung Nordwest, Außenstelle Verden beabsichtigt an der Autobahn 1 zwischen Bremer Kreuz (53) und
der Anschlussstelle HB Brinkum (57) Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung/ zum Erhalt der Ver-
kehrssicherheit zu beauftragen.
1.1 Auszuführende Leistungen
Es ist an insgesamt 243 Bäumen verschiedener Höhen (siehe Maßnahmenliste) Totholz über 3cm
Durchmesser gem. ZTV-Baumpflege zu beseitigen.
Weiterhin sollen 14 Bäume verschiedener Höhe gefällt, sowie 1 Höhenkontrolle und 1 Lichtraumpro-
filschnitt durchgeführt werden.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind der anliegenden Maßnahmenliste zu entnehmen und mit dem
ebenfalls anliegenden Lageplan abzugleichen
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Das anfallende Schnittgut soll vor Ort gehackt werden und in den Flächen als Habitatstruktur verbleiben.
1.1.1 Landschaftsbau
1.1.1.1 Zweck, Nutzung
Herstellung der Verkehrssicherheit
1.1.1.2 Art und Umfang
Pflegemaßnahmen / Fällungen an insgesamt 259 Einzelbäumen in unterschiedlicher
Größe und in unterschiedlichen Umfängen ausführen. Die Bäume sind mittels Hubarbeits-
bühne zu erreichen. Es wird empfohlen, die Baustelle vor Angebotserstellung zu besichti-
gen.
2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
2.1.1 Verschiedene öffentliche Verkehrswege und ausgebaute Wirtschaftswege neben der Auto-
bahn 1 zwischen dem Bremer Kreuz und der Anschlussstelle HB Brinkum.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
2.2.1 Autobahn 1 und umliegende Straßen / ausgebaute Wirtschaftswege.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Arbeitsbereiche sind mittels LKW bis 7500Kg z.GM über öffentliche Straßen und ausge-
baute Wirtschaftswege erreichbar.
2.3.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Tabuzonen,
Die Arbeitsbereiche befinden sich teilweise in den folgenden Schutzgebieten:
Korbinsel, Kennzeichen DH00066, Landschaftsschutzgebiet, Landkreis Diepholz.
Hache, Ochtum, Klosterbach, Varreler Bäke, LSG DH 00081, Landkreis Diepholz.
2.3.2 Gewässer, Angaben zu Wasserschutzgebieten
Die Fläche liegt nicht im Trinkwasserschutzgebiet.
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Der AN hat geeignete Maßnahmen zu treffen, jegliche Grundwasser – und Gewässerver-
schmutzungen sowie Verseuchung zu unterbinden. Für aus diesem Anlass geltend ge-
machte Ansprüche Dritter haftet der AN.
Wassergefährdende Betriebsstoffe (z.B. Fette, Öle, Treibstoffe) sind während der Bauzeit
so zu lagern und zu verwenden, dass sie weder in oberirdische Gewässer noch in das
Grundwasser gelangen können. Beim Lagern und Abfüllen derartiger Stoffe sind die Best-
immungen der §§ 161 ff NWG sowie die Verordnung über die Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAWS, Ausgabe 1997) und die Ver-
waltungsvorschriften zur Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen
wassergefährdender Stoffe (VVAwS) zu beachten.
Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Positionen einzu-
rechnen
2.3.3 Vorgaben aus Planfeststellungsbeschluss
Sind nicht Projektrelevant.
2.3.3.1 Sonstige Auflagen
Auf Wünsche und Aufforderungen der Anlieger ist nicht einzugehen. Diese haben bei den
Arbeiten kein Mitspracherecht!
2.4 Abfälle
2.4.1 Allgemeines
Der Auftraggeber ist als Veranlasser von Arbeiten, bei denen Abfälle anfallen, Abfallerzeu-
ger und somit für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. für eine Beseiti-
gung ohne eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit verantwortlich.
2.4.2 Nicht gefährliche Abfälle
Die Aufwendungen für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind in die Einheitspreise
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, die entsprechenden Leis-
tungspositionen enthalten abweichende Regelungen.
2.5 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
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2.5.1 Aufmaßverfahren und Abrechnung
Allgemein
Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.
Sind Aufmaße erforderlich, so sind diese gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber
aufzustellen. Vom Auftragnehmer ohne Beteiligung des Auftraggebers erstellte Aufmaße
werden nicht anerkannt und sind unter Beteiligung des Auftraggebers zu wiederholen.
Alle Aufwendungen hierfür sind vom Bieter in die entsprechenden Leistungspositionen ein-
zurechnen.
3 Ausführungsunterlagen
3.1.1 Pläne
-
Lagepläne mit den Standorten der Bäume
-
Übersichtsplan mit der Lage der Baustellen
-
Maßnahmenliste
3.1.2 Nachträge, Rechnungen, Abnahmen
Nachtragsangebote
Nachtragsangebote müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
• Anspruchsgrundlage gem. VOL/B mit eingehender Begründung
• Erschöpfende Leistungsbeschreibung und Ausführungsort
• Hinweise auf Teile der Urkalkulation Haupt- und Nachunternehmer
• Leistungsansätze in Menge je Zeiteinheit
• Nachweise der Preise von Baustoffen und Transportkosten
Nachträge sind dem AG rechtzeitig vor der Ausführung anzukündigen.
Eventuell anfallende Kosten für das Aufstellen eines Nachtrags-LV’s sind bei der Ankündi-
gung zu berücksichtigen. Hierdurch wird dem AG eröffnet das Nachtrags-LV selbst zu er-
stellen. Unterbleibt die Ankündigung dieser zuvor genannten Leistung, werden Mehrkosten
hierfür nicht gesondert vergütet.
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Bauabrechnung
Geteilte Rechnung
Liegt nicht vor.
Die Autobahn GmbH akzeptiert folgende Eingangskanäle für Rechnungen:
• per Post,
• per E-Mail,
• xRechnungen.
Rechnungen müssen zwingend die (SAP-)Bestellnummer und ggf. die (iTWO-)Vertrags-
nummer enthalten. Beide Nummern werden durch den AG mitgeteilt. Rechnungen, die
diese Angaben nicht enthalten, können nicht bearbeitet werden und werden an den AN
zurückgewiesen. Es sind entweder Papierrechnungen oder E-Mail-Rechnungen einzu-
reichen. Die Einreichung per E-Mail wird bevorzugt.
Papierrechnungen und E-Mail-Rechnungen sind an folgende Rechnungsanschriften/E-
Mail-Postfächer zu richten:
Bei Buchungskreis 2000
Rechnungsanschrift
Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover
E-Mail-Postfach
bund.rechnungen-nl-nw@autobahn.de
Die Leitweg-IDs, an die die xRechnungen zu adressieren sind, werden separat kommuni-
ziert.
Bei Rechnungen, die per E-Mail eingereicht werden, ist folgendes zu beachten:
-
Jede E-Mail darf nur eine Rechnung enthalten.
-
Die Rechnung muss im PDF-Format vorliegen.
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- PDF-Anlagen müssen unverschlüsselt sein und dürfen nicht mit einem Komprimie-
rungsprogramm (WinZip, 7-Zip, WinRAR, etc.) verpackt werden.
-
Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten.
-
Wird mehr als eine PDF-Anlage gesendet, muss das Rechnungsdokument eindeu-
tig identifizierbar sein. Dafür muss der Dateiname der Rechnung mit „RG“ begin-
nen oder eins der folgenden Schlagworte enthalten: o RECH o INV o FAKTURA o GUTSCHRIFT o STORNO
- GAEB-Dateien sind ausschließlich per E-Mail an die Außenstelle Verden zu sen-
den.
Erforderliche Angaben auf der Rechnung bzw. Gutschrift:
-
Zwingend die vollständige Bestellnummer zusätzlich zu allen anderen Angaben
-
Allgemeine Pflichtangaben auf einer Rechnung nach § 14 UstG sind zu berück-
sichtigen.
Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- oder Lese-
bestätigungen versendet.
An die oben genannten Rechnungspostfächer sind ausschließlich Rechnungen inkl. et-
waiger rechnungsbegründender Unterlagen zu senden. Weitere Unterlagen wie Zah-
lungsaufforderungen, Saldenbestätigungen oder Nachfragen, die an oben genannte
Rechnungspostfächer gesandt werden, werden nicht bearbeitet.
Zahlungserinnerungen sind digital an folgendes E-Mail-Postfach zu richten:
Schlussabnahme
Nach Beendigung der gesamten Bauarbeiten ist die Schlussabnahme vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. Sämtliche Kosten einschl. Vorhalten der Ver- kehrssicherung sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen und in die entsprechen- den Leistungspositionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Spätes- tens zur Schlussabnahme müssen alle, gem. der einschlägigen technischen Vorschriften, erforderlichen Nachweise, wie z. B. Ergebnisse der Kontrollprüfungen, Eigenüberwachungsprü-fungen etc. sowie sonstige Gütenachweise vollständig vorliegen.
4 Anzuwendende technische Regelwerke
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Beziehen sich Anforderungen in der Vergabeunterlage auf nationale Vorschriften bzw. na-
tionale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische techni-
sche Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen und
andere technische Bezugssysteme, die von europäischen Normungsgremien erarbeitet
wurden oder nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder nationale techni-
sche Spezifikationen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken und
den Einsatz von Produkten, so werden gleichwertige Nachweise ebenso anerkannt.
4.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Einzelfälle NL/Bundesländer
beachten)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
- ZTV La-StB 18 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbau-
arbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2018
Bezugsquelle: FGSV
- ZTV-Baumpflege
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege
Ausgabe 2017
Bezugsquelle: FLL e.V.
- ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbei-
ten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997
Bezugsquelle: FGSV
• mit „Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/1999“ (ARS Nr. 18/1999)
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 17. Au-
gust 1999:
Abschnitt 6.11.1 der ZTV-SA wird durch die im ARS Nr. 18/1999 angegebene
Fassung ersetzt
Bezugsquelle: VkBl-Verlag
Verzeichnis der Bezugsquellen:
- FGSV: FGSV-Verlag GmbH Wesselinger Straße 17
50999 Köln
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- FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Friedensplatz 4
53111 Bonn
- VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14
44287 Dortmund
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GeoPortal-Ausdruck
Herausgeber: Freie Hansestadt Bremen 1:10000 © Landesamt GeoInformation Bremen 2025 (kein amtlicher Auszug)
Seite 1 / 3 Erstellt am: 03.12.2025
2 4 6 9 11 13 7 3 5 8 10 12 14 1
23 14a 22 21 21a
20b
15 16 17 18a 20a 18 19a 19 20
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37 36 34 32 35 33
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29 28 27
A1 / Kluvenhagener Straße
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7 2 1
24.11.2025, 14:55:34 1:10.000 0 0,05 0,1 0,2mi
DOP20 RGB 0 0,07 0,15 0,3km
http://www.bkg.bund.de; Geobasisdaten: © GeoBasis-DE / BKG [2024] http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/nutzung
Die Daten sind lizenzpflichtig. | Destatis, Die Autobahn | Geobasisdaten: © GeoBasis-DE / BKG [2024] http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/nutzung | http://www.bkg.bund.de |
Lfd.Nr. Baumart Höhe KronenØ ST.Umfang Maßnahmen 0 Feldahorn 20-25 5-10 50-80 Nachkontrolle im Frühjahr AS Brinkum 1 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 2 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 3 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 4 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 5 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 6 Esche 20-25 5-10 120-150 Fällung 7 7 Stieleichen 20-25 10-15 120-150 TH 8 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 9 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 10 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 11 Stieleiche 15-20 10-15 150-180 TH 12 6 Salweiden 15-25 10-15 80-150 TH 13 3 Stieleichen 15-20 15-20 120-150 TH 14 Stieleiche 15-20 10-15 120-150 TH 14a Stieleiche 10-15 5-10 80-120 Fällung 15 Pappel 25-30 >20 >200 TH 16 Pappel 25-30 15-20 >200 TH 17 Salweide 15-20 5-10 150-180 TH 18 Pappel 15-20 10-15 120-150 TH 18a Erle 10-15 50-80 Fällung 19 Hainbuche 10-15 5-10 50-80 Fällung 19a Erle 15-20 50-80 Fällung 20 Hainbuche 10-15 10-15 150-180 TH 20a Erle 15-20 50-80 Fällung 20b Salweide 10-15 80-120 TH 21 Hainbuche 10-15 5-10 80-120 Fällung 21a Linde 15-20 80-120 Fällung 22 Hainbuche 15-20 10-15 80-120 TH 23 Linde 15-20 2-5 50-80 TH 24 Stieleiche 15-20 10-15 120-150 TH 25 68 Eichen 20-25 10-15 TH 26 44 Eichen 15-20 10-15 TH 27 Stieleiche 20-25 15-20 150-180 TH 28 Weißdorn <5 2-5 80-120 LRP 29 28 Eichen 20-25 10-15 TH 30 40 Eichen 20-25 10-15 TH 31 Esche 10-15 10-15 180-200 Fällung 32 3x Eiche 15-20 50-80 Fällung 33 Linde 15-20 10-15 120-150 Höhenkontrolle 34 Linde 10-15 5-10 80-120 X 35 Linde 10-15 5-10 80-120 X 36 18 Bäume 20-25 10-15 TH 37 Esche 15-20 10-15 120-150 TH 38 Ahorn 10-15 80-120 Fällung 39 Prunus 10-15 <50 Fällung Kluvenhagener Straße: 1 Stieleiche 20-25 10-15 120-150 TH 2 Stieleiche 15-20 5-10 120-150 TH 3 Pappel 20-25 15-20 120-150 Fällung 4 Pappel 25-30 10-15 80-120 TH 5 Pappel 25-30 15-20 80-120 TH 6 Pappel 20-25 5-10 80-120 Nachkontrolle im Frühjahr 7 Stieleiche 15-20 50-80 Fällung 8 Pappel 20-25 5-10 80-120 TH 9 Pappel 15-20 50-80 Fällung