Abnahmeprotokoll
Verkehrssicherung - Baumpflege
Art der Leistung:
| Kopfdaten (Ansprechperson und Kontaktdaten): | |||
| Direktion: | Freiburg, SDWO | Vertrags-/Vergabe-Nr.: | 607-25 |
| Landkreis: | |||
| Wirtschaftseinheit: | Bestellnummer: | ||
| Ansprechperson (AG): | Telefon, E-Mail (AG): | ||
| vereinbarter Leistungsbeginn: | vereinbartes Leistungs-ende: | ||
| Auftragnehmer/in: | Eingesetztes Personal: | ||
| Ansprechperson (AN): | Telefon, E-Mail (AN): |
| [ ] A) | Abnahme* Folgende Gesamtleistung wurde vollständig erbracht: | Zwischenabnahme* Folgende Teilleistung/en wurde/n erbracht: |
| Es wurden keine Mängel festgestellt und die oben genannte/n, in sich geschlossene Leistung/en wird/werden abgenommen (§ 13 (2) VOL/B. | ||
| [ ] B) | Es wurden nicht wesentliche oder reversible Mängel festgestellt. Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt abgenommen (§ 640 II BGB), dass die Behebung der nicht wesentlichen/ reversiblen Mängel durch die AN bis zum erfolgt (§ 13 (2) VOL/B. Die Rechte aus den §§ 633, 634 BGB bleiben vorbehalten. Die Auftragnehmerin erkennt ihre Mängelbeseitigungspflicht an. nicht wesentliche oder reversible Mängel: Maßnahmen zur Behebung der nicht wesentlichen/ reversible Mängel: | |
| [ ] C) | Es wurden wesentliche oder irreversible Mängel festgestellt und die Leistung wird nicht abgenommen. Wesentliche oder irreversible Mängel: |
| Ort, Datum, Unterschrift Bevollmächtigte/r der Auftraggeber/in | Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer/in |
Zweifache Ausfertigung