C06 - Erklärung NTVergG_4.pdf

Baumfällungen und Wurzelstockfräsen an Landesstraßen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 08:07 (Europe/Berlin)

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Name und Anschrift des Bewerbers/Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: E-Mail: Ust.-ID-Nr.:

Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Bezeichnung der Leistung:

923343Betriebsdienst L-Str. SM OTT
326029Baumfällungen und Stubbenfräsen an Landesstraßen

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen

  1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und
  2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: • den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) • den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) • den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie • aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AentG.

…………………………………………….. (Datum, Stempel und Unterschrift)

Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern bzw. anderen Unternehmern oder Verleihunternehmen

Soweit Nachunternehmer bzw. andere Unternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.

Erklärung zu § 4 NTVergG 09-23 Seite 1 von 1

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