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Vergabestelle Ort: Stade Niedersächsische Landesbehörde Datum: 24.09.2026 für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Stade Tel.: 04141 / 601 - 0 Harsefelder Straße 2 Fax: 04141 / 601 - 397 21680 Stade E-Mail: poststelle-std@nlstbv.niedersachsen.de Az.-Nr.: 4-4161
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 07.10.2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr Eröffnungstermin: Datum: Uhrzeit: Ort:
Raum: Öffnungstermin: 07.10.2026
Bindefrist endet am: 16.11.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
| 923343 | Betriebsdienst L-Str. SM OTT |
|---|---|
| 326029 | Baumfällungen und Stubbenfräsen an Landesstraßen |
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
HVA B-StB Teilnahmebedingungen
HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote
HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen
HVA B-StB Information Datenschutz
B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Leistungsbeschreibung
HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
HVA B-StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Erklärung der Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung
des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr – Geschäftsbereich Stade,
zu vergeben.
2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt:
elektronisch über die Vergabeplattform
auf andere Weise (schriftlich, in Textform) (Anschrift nachstehend):
Name: Fax: E-Mail: Straße: PLZ/Ort:
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzule- gen“)“.
3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Muster HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzule- gen:
• Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zuschlags- kriterien“)“
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen oder Preisangaben, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert.
nicht nachgefordert
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3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
• Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)“
4 Losweise Vergabe:
Nein
Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Neben- angebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
• Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
• Kosten für die Verkürzung gesondert für:
• Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
• ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistun- gen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc.
• Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
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• Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
• Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
• Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorga- ben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Muster HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwer- tig sein.
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstige- rer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirt- schaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behin- derte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu füh- ren.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorge- geben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Das Leistungsverzeichnis ist als PDF-Datei zu übermitteln. Zusätzlich kann das Leistungsverzeichnis im GAEB XML 3.2-Format bzw. GAEB 90-Format übermittelt werden. Bei Abweichungen zwischen PDF- und GAEB-Datei sind die Angaben in der PDF-Datei verbindlich.
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Schriftlich
Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für“
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Stelle: Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr
Straße: Göttinger Chaussee 76a
PLZ/Ort: 30453 Hannover
10 Regelungen gemäß NTVergG
Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland er-
bracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der
jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelun-
gen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen
Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für all-
gemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG
(Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben.
Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von
den Nachunternehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist be-
rechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollie-
ren.
Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale
Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbrin-
gung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt
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und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich
an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbün-
den beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklär-
ten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen
bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
(Unterschrift)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
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