Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe
Das Angebot ist elektronisch in Textform einzureichen. Eine Einreichung von Angeboten über die Schaltfläche „Kommunikation“ ist nicht zulässig.
Eine Anleitung für die elektronische Angebotsabgabe finden Sie auf unserer Webseite: www.kiel.de/ausschreibungen
Folgende ausgefüllte Dokumente sind dem elektronischen Angebot beizufügen: (Bereitgestellte PDF-Dateien sind beschreibbar)
Leistungszusammenstellung als PDF-Datei ("Leistungsverzeichnis" siehe auch Ziffer 3.3 der Bewerbungsbedingungen)
Ergänzend kann das Leistungsverzeichnis zusätzlich als GAEB-Datei (soweit vorhanden) mit dem elektronischen Angebot eingereicht werden. Die GAEB-Datei dient dabei jedoch nur als Hilfsmittel zur Arbeitserleichterung, die ausschließliche Abgabe einer GAEB-Datei ist nicht zugelassen.
Zusätzliche Erklärungen zur Angebotsabgabe
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Eigenerklärung Informationen zum Bieter
Formblatt 235 - Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern Nachunternehmer eingesetzt werden sollen)
Unterlagen/Nachweise/Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind (siehe Abschnitt 5.1.9 der Bekanntmachung)
Wir bitten darum, bei der Angebotsbearbeitung zusätzlich Folgendes zu beachten:
• Bitte verzichten Sie auf das Hinzufügen zusätzlicher Anlagen (z.B. Handelsregisterauszüge, Referenzen, Versicherungsbescheinigungen etc.), die nicht mit Abgabe des Angebotes, sondern lediglich auf Verlangen nach Angebotsabgabe gefordert werden (vgl. Abschnitt 5.1.9 der Bekanntmachung).
• Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 EU Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.