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423 (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bis zu deren Einbau eine Abschlagszahlung für Stoffe oder Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß §
© VHB Bayern – Stand Oktober 2017 1 von 1 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Gerichtsstand ist daher Ansbach.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge