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Genesis Umwelt Consult GmbH Umwelt Consult GmbH Anlage: 1
GENESIS
Az. 23576-4
Stadtparkstraße 5, 91126 Schwabach
Blatt:
Wasser. Boden . Energie . Arbeitssicherheit
Schulverband Hersbruck
1845/2
Bauvorhaben Neubau Grete-Schickedanz Grund- und
Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Happurger Straße 7
in 91217 Hersbruck
Förderzentrum
Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur
Bauwasserhaltung auf kontinuierliche Grundwasserförderung und
Einleitung in den Krebsbach zur bauzeitlichen Grundwasserabsenkung
mit Erstellung und Rückbau von 9 Absenkbrunnen
Lageplan
M.: 1 : 500
Grete-Schickedanz-Schule
1996/4 0
Legende
Q Absenkbrunnen
178011 - Leitungsführung Förderwässer
Umgriff Baugruben
D
Baugrube Grundschule mit Förderzentrum
D
Baugrube Mittelschule
1893 1896/1
0 10 20 m
0
Quelle: Bayerische Vermessungserwaltung (2025)
N:\Az\23000\23576-4 HYD\Work\2 GIS\23576-4.qgz
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| Anlage 2 BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ Blatt Staffel 2 Absenkung angepasst an Baugrubentiefen Baugrube Nr. 1, Tiefe = 6.68 m: Brunnen Name X Y Durchmesser Tiefe [m] [m] [mm] [m] 7 51.00 3.00 600 9.00 8 97.00 3.00 600 9.00 9 74.00 8.00 600 9.00 Nr Wasserstand Absenk- benetzte Entnahme- im Brunnen trichter Filterhöhe menge unter GOK [m] s [m] h [m] q [l/s] EB 7 7.00 0.00 2.00 5.16 8 7.00 0.00 2.00 5.16 9 7.00 0.00 2.00 5.16 Erforderliche Pumpmenge Q 0: 0.13 l/s, Q max: 0.13 l/s Erforderlich: 1 Brunnen Vorhanden: 3 Brunnen Vorhandene Pumpmenge Q: 15.47 l/s *** ausreichend *** Maximale Pumpleistung: 5.16 l/s Erforderliche Filterlänge: 2.00 m Restzufluss durch die Wand: 0.094 l/s Restzufluss durch die Sohle: 0.001 l/s Zufluss durch Regen: 0.034 l/s Fördermenge der Brunnen: 15.467 l/s Wasservolumen Baugrube: 691.5 m³ Zeit für das Leerpumpen: 12.5 h Absenkung außerhalb nach 135 Tagen: 0.02 m Reichweite nach Sichardt ( 3000sWurzel(k) ): 362 m Baugrube Nr. 2, Tiefe = 5.88 m: Brunnen Name X Y Durchmesser Tiefe [m] [m] [mm] [m] Nr Wasserstand Absenk- benetzte Entnahme- im Brunnen trichter Filterhöhe menge unter GOK [m] s [m] h [m] q [l/s] EB Erforderliche Pumpmenge Q 0: 0.43 l/s, Q max: 0.43 l/s Vorhandene Pumpmenge Q: 0.00 l/s Maximale Pumpleistung: 5.16 l/s Erforderliche Filterlänge: 2.00 m DDCC | |
|---|---|
| DDCC |
| Anlage 2 | |
|---|---|
| BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ | Blatt |
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| 5 6 97.67 00.57 97.45 00.05 1 4 40.54 331.92 mNN 92.53 00.52 9 00.8 331.12 mNN 7 8 2 3 92.0 00.0- -4.70 2.00 28.00 50.00 74.00 97.00 -0.00 25.00 50.00 75.00 Anlage 2 Blatt BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ System Maßstab : 1: 750 DC DC | |||
|---|---|---|---|
| 5 6 97.67 00.57 97.45 00.05 1 4 40.54 331.92 mNN 92.53 00.52 9 00.8 331.12 mNN 7 8 2 3 92.0 00.0- -4.70 2.00 28.00 50.00 74.00 97.00 -0.00 25.00 50.00 75.00 Anlage 2 Blatt BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ System Maßstab : 1: 750 | |||
| Anlage 2 | |||
| Blatt | |||
| BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ | System | ||
| Maßstab : 1: 750 | |||
| DDCC |
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| Anlage 2 BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ Blatt Staffel 2 Absenkung angepasst an Baugrubentiefen Baugrube Nr. 1, Tiefe = 6.68 m: Brunnen Name X Y Durchmesser Tiefe [m] [m] [mm] [m] 7 51.00 3.00 600 9.00 8 97.00 3.00 600 9.00 9 74.00 8.00 600 9.00 Nr Wasserstand Absenk- benetzte Entnahme- im Brunnen trichter Filterhöhe menge unter GOK [m] s [m] h [m] q [l/s] EB 7 7.67 0.49 1.33 3.44 8 7.67 0.49 1.33 3.44 9 7.61 0.43 1.39 3.58 Erforderliche Pumpmenge Q 0: 0.11 l/s, Q max: 0.11 l/s Erforderlich: 1 Brunnen Vorhanden: 3 Brunnen Vorhandene Pumpmenge Q: 10.46 l/s *** ausreichend *** Maximale Pumpleistung: 3.58 l/s Erforderliche Filterlänge: 1.39 m Restzufluss durch die Wand: 0.074 l/s Restzufluss durch die Sohle: 0.001 l/s Zufluss durch Regen: 0.034 l/s Fördermenge der Brunnen: 10.456 l/s Wasservolumen Baugrube: 482.2 m³ Zeit für das Leerpumpen: 12.9 h Absenkung außerhalb nach 135 Tagen: 0.02 m Reichweite nach Sichardt ( 3000sWurzel(k) ): 252 m Baugrube Nr. 2, Tiefe = 5.88 m: Brunnen Name X Y Durchmesser Tiefe [m] [m] [mm] [m] Nr Wasserstand Absenk- benetzte Entnahme- im Brunnen trichter Filterhöhe menge unter GOK [m] s [m] h [m] q [l/s] EB Erforderliche Pumpmenge Q 0: 0.39 l/s, Q max: 0.39 l/s Vorhandene Pumpmenge Q: 0.00 l/s Maximale Pumpleistung: 3.58 l/s Erforderliche Filterlänge: 1.39 m DDCC | |
|---|---|
| DDCC |
| Anlage 2 | |
|---|---|
| BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ | Blatt |
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| Anlage 3 BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ Blatt Staffel 1 Absenkung angepasst an Baugrubentiefen Baugrube Nr. 1, Tiefe = 6.68 m: Brunnen Name X Y Durchmesser Tiefe [m] [m] [mm] [m] Nr Wasserstand Absenk- benetzte Entnahme- im Brunnen trichter Filterhöhe menge unter GOK [m] s [m] h [m] q [l/s] EB Erforderliche Pumpmenge Q 0: 0.13 l/s, Q max: 0.13 l/s Vorhandene Pumpmenge Q: 0.00 l/s Restzufluss durch die Wand: 0.094 l/s Restzufluss durch die Sohle: 0.001 l/s Zufluss durch Regen: 0.034 l/s Fördermenge der Brunnen: 0.000 l/s Wasservolumen Baugrube: 691.5 m³ Zeit für das Leerpumpen: 99999.9 h Absenkung außerhalb nach 246 Tagen: 0.02 m Reichweite nach Sichardt ( 3000sWurzel(k) ): 362 m Baugrube Nr. 2, Tiefe = 5.88 m: Brunnen Name X Y Durchmesser Tiefe [m] [m] [mm] [m] 1 -3.00 48.00 600 8.50 2 1.00 1.00 600 8.50 3 28.00 1.00 600 8.50 4 28.00 47.00 600 8.50 5 28.00 78.00 600 8.50 6 2.00 77.00 600 8.50 Nr Wasserstand Absenk- benetzte Entnahme- im Brunnen trichter Filterhöhe menge unter GOK [m] s [m] h [m] q [l/s] EB 1 7.14 0.00 1.36 3.51 2 7.08 0.00 1.42 3.67 3 7.07 0.00 1.43 3.68 4 7.09 0.00 1.41 3.64 5 7.10 0.00 1.40 3.62 6 7.10 0.00 1.40 3.62 DDCC | |
|---|---|
| DDCC |
| Anlage 3 | |
|---|---|
| BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ | Blatt |
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| Anlage 3 BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ Blatt Erforderliche Pumpmenge Q 0: 0.43 l/s, Q max: 0.43 l/s Erforderlich: 1 Brunnen Vorhanden: 6 Brunnen Vorhandene Pumpmenge Q: 22.66 l/s *** ausreichend *** Maximale Pumpleistung: 3.68 l/s Erforderliche Filterlänge: 1.43 m Restzufluss durch die Wand: 0.188 l/s Restzufluss durch die Sohle: 0.003 l/s Zufluss durch Regen: 0.235 l/s Fördermenge der Brunnen: 22.658 l/s Wasservolumen Baugrube: 4175.9 m³ Zeit für das Leerpumpen: 52.2 h Absenkung außerhalb nach 246 Tagen: 0.03 m Reichweite nach Sichardt ( 3000sWurzel(k) ): 362 m DDCC | |
|---|---|
| DDCC |
| Anlage 3 | |
|---|---|
| BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ | Blatt |
[Seite 7]
| Anlage 3 BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ Blatt Staffel 1 Absenkung angepasst an Baugrubentiefen Baugrube Nr. 1, Tiefe = 6.68 m: Brunnen Name X Y Durchmesser Tiefe [m] [m] [mm] [m] Nr Wasserstand Absenk- benetzte Entnahme- im Brunnen trichter Filterhöhe menge unter GOK [m] s [m] h [m] q [l/s] EB Erforderliche Pumpmenge Q 0: 0.11 l/s, Q max: 0.11 l/s Vorhandene Pumpmenge Q: 0.00 l/s Restzufluss durch die Wand: 0.074 l/s Restzufluss durch die Sohle: 0.001 l/s Zufluss durch Regen: 0.034 l/s Fördermenge der Brunnen: 0.000 l/s Wasservolumen Baugrube: 482.2 m³ Zeit für das Leerpumpen: 99999.9 h Absenkung außerhalb nach 246 Tagen: 0.02 m Reichweite nach Sichardt ( 3000sWurzel(k) ): 252 m Baugrube Nr. 2, Tiefe = 5.88 m: Brunnen Name X Y Durchmesser Tiefe [m] [m] [mm] [m] 1 -3.00 48.00 600 8.50 2 1.00 1.00 600 8.50 3 28.00 1.00 600 8.50 4 28.00 47.00 600 8.50 5 28.00 78.00 600 8.50 6 2.00 77.00 600 8.50 Nr Wasserstand Absenk- benetzte Entnahme- im Brunnen trichter Filterhöhe menge unter GOK [m] s [m] h [m] q [l/s] EB 1 7.63 0.45 0.87 2.24 2 7.59 0.41 0.91 2.35 3 7.58 0.40 0.92 2.36 4 7.59 0.41 0.91 2.33 5 7.60 0.42 0.90 2.32 6 7.60 0.42 0.90 2.32 DDCC | |
|---|---|
| DDCC |
| Anlage 3 | |
|---|---|
| BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ | Blatt |
[Seite 8]
| Anlage 3 BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ Blatt Erforderliche Pumpmenge Q 0: 0.39 l/s, Q max: 0.39 l/s Erforderlich: 1 Brunnen Vorhanden: 6 Brunnen Vorhandene Pumpmenge Q: 14.96 l/s *** ausreichend *** Maximale Pumpleistung: 2.36 l/s Erforderliche Filterlänge: 0.92 m Restzufluss durch die Wand: 0.148 l/s Restzufluss durch die Sohle: 0.002 l/s Zufluss durch Regen: 0.235 l/s Fördermenge der Brunnen: 14.955 l/s Wasservolumen Baugrube: 2712.7 m³ Zeit für das Leerpumpen: 51.7 h Absenkung außerhalb nach 246 Tagen: 0.03 m Reichweite nach Sichardt ( 3000sWurzel(k) ): 252 m DDCC | |
|---|---|
| DDCC |
| Anlage 3 | |
|---|---|
| BV Neubau Grete-Schickedanz Grund- und Mittelschule mit FZ | Blatt |
[Seite 9]
| Anlage 4 m u. GOK GWM1 0,0 0,00 0,25 Aufschüttung, Sand, schwach schluffig, schwach humos, schwach durchwurzelt, Mutterboden, braun 0,25 0,80 Aufschüttung, Sand, schwach kiesig, 1,0 hellbraun 0,80 1,50 Aufschüttung, Kies, Sand, bereichsweise schwach schluffig, (Kalksteinschotter), beige, hellbraun, Fremdbestandteile: Ziegelbruch 2,0 2,10 m u. GOK;21.01.2025 1,50 2,15 Aufschüttung, Sand, Kies, tonig bis schluffig, schwach steinig, braun, Grundwasserspiegel (2,10 m u. GOK; 21.01.2025), Fremdbestandteile: Kalkschotter, Ziegelbruch 3,0 2,15 2,60 Aufschüttung, Sand, kiesig bis steinig, (Aufschüttung, vermutet), rotbraun, braun, schwarz 2,60 3,00 q, Ton, schluffig, schwach sandig, dunkelgraubraun, steif 4,0 3,00 3,60 q, Schluff, tonig, lagenweise Torf, zersetzt bis nicht zersetzt, dunkelgraubraun, schwarz, steif 3,60 5,0 6,0 7,60 q, Kies, sandig bis stark sandig, hellbraungrau 7,0 7,60 8,20 q, Kies, stark sandig, steinig, hellbraun, 8,0 hellbraungrau 8,20 8,40 Lias d, Ton, dunkelgrau, halbfest bis fest 8,40 9,0 10,0 12,20 Lias d, Tonstein, zerbohrt, dunkelgrau, bereichweise kurze Kerne 11,0 12,0 12,20 12,35 Lias g, Mergeltonstein, grau bis dunkelgrau, mäßig hart, kurze Kerne 12,35 13,00 Lias g, Kalkstein, hellgrau, grau, hart, lange 13,0 bis mittlere Kerne,ebene Schichtfläche 1133,,0000 Höhenmaßstab: 1:80 | ||
|---|---|---|
| Projekt: Schulzentrum Hersbruck | ||
| Bohrung: GWM1 | ||
| Auftraggeber: Schulverband Hersbruck | Ostwert: | |
| Bohrfirma: | Nordwert: | |
| BBeeaarrbbeeiitteerr:: | Ansatzhöhe: 336,43 m NHN | |
| Datum: 21.01.2025 | Bohrstrecke: 13,00 m |
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| m u. GOK GWM2 0,0 0,00 0,25 Sand, stark schluffig, durchwurzelt, humos, Mutterboden, dunkelbraun 0,25 0,50 q, Schluff, schwach feinsandig, dunkelbraun 0,50 0,70 q, Feinsand bis Mittelsand, schluffig bis stark 1,0 1,00 m u. GOK;17.01.2025 schluffig, braun bis hellbraun, steif 0,70 1,00 q, Kies, mittelsandig bis feinsandig, braun, vereinzelt, rotbraun, Grundwasserspiegel (1,00 m u.GOK; 17.01.2025) 2,0 1,00 3,0 4,50 q, Kies, sandig, braun, hellbraun 4,0 4,50 5,0 7,10 q, Kies, sandig, vereinzelt steinig, braun, 6,0 hellbraun 7,0 7,10 7,85 q, Sand, kiesig, braun, hellbraun 8,0 7,85 8,60 Lias d, Tonstein, grau bis dunkelgrau, kurze Kerne,ebene Klüfte,ebene Schichtfläche mit geringer Rauhigkeit 8,60 9,30 Lias d, Tonstein, grau bis dunkelgrau, lange 9,0 Kerne,ebene Klüfte ,ebene Schichtfläche,gering 9,30 9,60 Lias d, Tonstein, zerbohrt, grau bis dunkelgrau 10,0 9,60 11,25 Lias d, Tonstein, grau bis dunkelgrau, lange Kerne,ebene Klüfte,ebene Schichtfläche 11,0 11,25 12,50 Lias d, Tonstein, grau bis dunkelgrau, 12,0 ebene Klüfte, ebene Schichtfläche (bei 12,10 m dünne Mergelsteinlage) 12,50 13,00 Lias d, Tonstein, zerbohrt, grau bis 13,0 dunkelgrau, schiefrig 13,00 13,45 Lias d, Tonstein, grau bis dunkelgrau, schiefrig, kurze Kerne, ebene Klüfte ,ebene Schichtfläche 13,45 13,90 Lias g, Kalkstein, grau bis hellgrau, hart, mittlere Kerne, ebene Schichtfläche 1133,,9900 Höhenmaßstab: 1:80 | ||
|---|---|---|
| Projekt: Schulverband Hersbruck | ||
| Bohrung: GWM2 | ||
| Auftraggeber: Bayerngrund GmbH | Ostwert: | |
| Bohrfirma: | Nordwert: | |
| BBeeaarrbbeeiitteerr:: | Ansatzhöhe: 335,52 m NHN | |
| Datum: 21.01.2025 | Bohrstrecke: 13,90 m |
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| m u. GOK GWM3 0,0 0,00 0,80 q, Sand, bereichsweise schwach kiesig, rotbraun bis braun 1,0 0,80 1,00 q, Ton, schluffig, schwach sandig, schwach durchwurzelt, braun, steif 1,00 1,80 q, Ton, schluffig, sandig, braun, steif, Grundwasserspiegel (2,20 m u. GOK; 22.01.2025) 2,0 1,80 2,20 m u. GOK;22.01.2025 3,0 4,00 q, Kies, sandig, hellgrau 4,0 4,00 5,0 7,80 q, Kies, sandig, bereichsweise schwach 6,0 schluffig, hellbraungrau 7,0 8,0 7,80 9,00 Lias d, Tonstein, dunkelgrau, (bei 8,60 m kleine Mergelsteinlage),kurze bis mittlere Kerne,ebene Klüfte, ebene Schichtflläche 9,0 9,00 10,40 Lias d, Tonstein, dunkelgrau, bereichweise zerbohrt,kurze bis mittlere 10,0 Kerne,ebene Klüfte, ebene Schichtfläche 10,40 11,0 12,30 Lias d, Tonstein, dunkelgrau, kurze Kerne,ebene Klüfte, ebene Schichtfläche 12,0 12,30 13,10 Lias g, Kalkstein, hellgrau, hart, mittlere bis lange Kerne,ebene Schichtfläche 13,0 1133,,1100 Höhenmaßstab: 1:80 | ||
|---|---|---|
| Projekt: Schulverband Hersbruck | ||
| Bohrung: GWM3 | ||
| Auftraggeber: Bayerngrund GmbH | Ostwert: | |
| Bohrfirma: | Nordwert: | |
| BBeeaarrbbeeiitteerr:: | Ansatzhöhe: 336,08 m NHN | |
| Datum: 22.01.2025 | Bohrstrecke: 13,10 m |
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Landratsamt Nürnberger Land 91205 Lauf a. d. Peg. Gegen Empfangsbekenntnis Landratsamt Nürnberger Land 21.2B-Kr-6421.5-2025-347 Wasserrecht und Bodenschutz
Schulverband Hersbruck Unterer Markt 1 91217 Hersbruck
Auskunft erteilt E-Mail-Adresse Tel. 09123 Fax 09123 Zimmer Lauf a. d. Pegnitz Frau Krapf d.krapf@nuernberger-land.de 950-6219 950-7219 29.01.2026
Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom 21.2B-Kr-6421.5-2025-347
Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis gem. §§ 8 und 9 Abs. 1 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) i. V. m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für die temporäre Grundwasser- absenkung und Einleitung in den Krebsbach während des Neubaus der Grete Schickedanz Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Happurger Str. 7, 91217 Hersbruck
Anlagen 1 Empfangsbekenntnis 1 Kostenrechnung
Das Landratsamt Nürnberger Land erlässt folgenden
B e s c h e i d:
I. Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die temporäre Absenkung des Grundwassers (Bauwasserhaltung)
- Gegenstand der Erlaubnis, Zweck und Beschreibung der Gewässerbenutzung, Unterlagen 1.1 Gegenstand der Erlaubnis Dem Schulverband Hersbruck, Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck wird die stets widerrufliche, be- schränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die temporäre Grundwasserabsenkung und das Einleiten von Grundwasser in den Krebsbach (Bauwasserhaltung) während der Bauzeit der Grete Schicke- danz Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum auf den FlNrn. 1845, 1805/4, 1846, 1847/16 der Gemarkung Hersbruck erteilt.
Landratsamt Nürnberger Land Bankverbindung Dienststelle Altdorf b. Nürnberg Waldluststraße 1 Sparkasse Nürnberg Sachbereich 21.1 Immissionsschutz 91207 Lauf a. d. Pegnitz IBAN DE18 7605 0101 0240 1065 26 Sachbereich 21.2 Wasserrecht, Bodenschutz Telefon 09123 950 0 BIC SSKNDE77XXX Hersbrucker Straße 11 Zentralfax 09123 950 8009 90518 Altdorf b. Nürnberg info@nuernberger-land.de www.nuernberger-land.de Vorsprache nach Terminvereinbarung
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1.2 Zweck und Beschreibung der Gewässerbenutzung Im Zuge des Neu- und Umbaus des Schulzentrums Hersbruck werden Bauwasserhaltungsmaß- nahmen für den Bereich der Mittelschule (BG1) und den Bereich des Grundschul- und Förderzent- rum (BG2) benötigt. Um das anstehende Grundwasser während der Arbeiten ableiten zu können, sind insgesamt neun Absenkbrunnen geplant. Es ist geplant, das Absetzbecken für beide Baugru- ben südlich des Grundschul- und Förderzentrums aufzustellen. Es ist vorgesehen, das geförderte Grundwasser aus beiden Baugruben mittels Rohrleitungen über ein Absetzbecken in den Krebs- bach einzuleiten. 1.3 Unterlagen Der Erlaubnis liegen folgende Unterlagen zu Grunde:
• Antragsformular Bauwasserhaltung vom 14.11.2025 • Checkliste Bauwasserhaltung • Ergänzung zum Antrag vom 09.12.2025 • Antragsunterlagen, erstellt von der Genesis Umwelt Consult GmbH vom 02.09.2025 • Anlagenverzeichnis o Übersichtslageplan M1: 25.000 o Lageplan Leitungsführung der Förderwasser in den Krebsbach M1: 500 o Auswertungen zur Dimensionierung der Wasserhaltung o Lageplan GWM1-3 M1: 1.000 o Bohrprofile GWM 1-3 M1: 80 o Probenahmeprotokoll GWM 2 o Befund Analytik GWM 2 o Diagramme und geohydraulische Auswertungen der Pumpversuche GWM 1-3 o Pläne extern (Entwurfsplan Baugrube und Verbau – Grundriss, Schnitte und Detail vom 05.08.2025 (R&P Ruppert Ingenieurgesellschaft, 2025) 2. Inhalts- und Nebenbestimmungen Für das Vorhaben sind die einschlägigen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) mit den dazu ergangenen Verordnungen (z.B. EÜV) maßgebend. Die hiernach bestehenden Rechte, Verpflichtungen und Vorbehalte sind in den folgenden Inhalts- und Nebenbestimmungen grundsätzlich nicht enthalten. 2.1 Befristung Die Erlaubnis ist befristet auf die Dauer der Baumaßnahme. 2.2 Umfang der Erlaubnis Grundwasserentnahme Die Erlaubnis gewährt die stets widerrufliche Befugnis in dem, unter 2.1 genannten Zeitrahmen, auf dem Flurstück 1845, Gemarkung Hersbruck Grundwasser in folgendem Umfang zutage zu fördern:
| Maximale Förderrate l/s | 0,56 |
|---|---|
| Maximale Tagesentnahme m3/d | 48 |
| Maximale Gesamteentnahme m³ | 10.500 |
Unabhängig von der maximal zulässigen Förderrate darf der Wasserspiegel in der BG 1 nicht tiefer als 330,62 mNHN und in der BG 2 nicht tiefer als 331,42 m NHN abgesenkt werden. Bei Erreichen des Absenkzieles ist die Entnahme zu drosseln. 2.3 Bohrarbeiten Bei den Bohrarbeiten ist darauf zu achten, dass keine Schmier- und Treibstoffe in den Untergrund gelangen. Es darf nur mit technisch einwandfreien Maschinen gearbeitet werden. Bei der Betan- kung ist äußerste Sorgfalt anzuwenden. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe muss außer-
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halb hochwassergefährdeter Bereiche erfolgen. Ölbindemittel sind in ausreichender Menge be- reitzuhalten. Anfallendes Bohrgut ist abfallrechtlich zu untersuchen und fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt auch für ggf. anfallendes mit Bohrgut vermischtes Grundwasser. 2.4 Ausbau von Bohrungen, Rückbau von Absenkbrunnen Nach Fertigstellung der Bohrungen sind diese umgehend auszubauen. Der Ausbau wurde in den eingereichten Planunterlagen nicht berücksichtigt. Die Durchführung des Rückbaus ist somit rechtzeitig vorab mit dem Landratsamt Nürnberger Land und dem Wasserwirtschaftsamt Nürn- berg unter Vorlage von Planunterlagen abzustimmen. Für die umgehende Verfüllung der rückgebauten Bohrungen wird auf Punkt 2.6 verwiesen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten ist das Gelände, soweit möglich, wieder in den ursprünglichen Zu- stand zu versetzen. Überschüssiges Bodenmaterial oder Bauschutt sind ordnungsgemäß zu verwerten, verfüllen oder entsorgen. 2.5 Bohrspülung Bei Verwendung von Spülungszusätzen sind die Anforderungen des DVGW-Merkblatts W 116 oder vergleichbare Anforderungen einzuhalten. Nach Beendigung der Bohrarbeiten ist die Bohr- spülung fachgerecht zu entsorgen. 2.6 Materialqualität für Ausbau Absenkungsanlage/Verbau/Verfüllung Es dürfen nur Materialien und Baustoffe verwendet werden, die nachweislich keine wassergefähr- denden bzw. keine auslaugbaren Stoffe enthalten. Die Materialqualität ist durch Umweltunbedenklichkeitsbescheinigungen, DiBT-Zertifikate oder z.B. bei Beton durch die herstellerseitige Zertifizierung der DIN-Konformität bzgl. DIN DIN EN 206-1/DIN 1045-2 nachzuweisen. Für die Verwertung von Bodenmaterial und RC-Baustoffen sind die Vorgaben der Mantel-VO in Verbindung mit dem aktuellen PFAS-Leitfaden zu beachten. Spätestens 4 Wochen vor Baubeginn sind dem Landratsamt Nürnberger Land, Sachbereich „Wasserrecht und Bodenschutz“ die Nachweise zur Materialqualität der in das Grundwasser ein- gebrachten Stoffe vorzulegen. Erst nach schriftlicher Zustimmung dürfen die Stoffe in das Grund- wasser eingebracht werden. 2.7 Dimensionierung der Absetzanlage Das abzuleitende Grundwasser muss vor der Einleitung in das Gewässer mittels einer geeigne- ten Sedimentationsanlage von Schadstoffen befreit werden. Geeignete Absetzanlagen müssen ein L/B-Verhältnis von ca. 3:1 sowie eine wirksame Beckentiefe von 1,8 – 2,0 m aufweisen. Die nutzbare Tiefe von 1,5 m darf nicht unterschritten werden, damit neben der notwendigen Verweilzeit und Oberflächenbeschickung (q ≤ 10 m/h) auch ein angemessener Absetzweg für A ein Partikelteilchen sichergestellt werden kann. Der im Absetzbecken abgeschiedene Schlamm ist abfallrechtlich zu untersuchen und ordnungs- gemäß zu entsorgen. 2.8 Untersuchungsumfang Mit Beginn der Bauwasserhaltung ist die Beschaffenheit des abgeleiteten Grundwassers von einer dafür geeigneten und akkreditierten Untersuchungsstelle entsprechend den nachfolgen- den Maßgaben unter Berücksichtigung und Beachtung der einschlägigen Normen und Vorschrif- ten zu beproben und analytisch wiederkehrend am Ablauf der Absetzanlage untersuchen zu lassen: Rhythmus der Probenahme: • Beginn der Bauwasserhaltung • 3. Tag nach dem Beginn der Wasserhaltung • 7. Tag nach dem Beginn der Wasserhaltung • 14. Tag nach dem Beginn der Wasserhaltung • einen Monat nach dem Beginn der Wasserhaltung • danach in monatlichen Abständen
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Mindestuntersuchungsumfang je Probe: • abfiltrierbare Stoffe • Aussehen • Geruch • Temperatur (vor Ort) • Sofort-Sauerstoff (vor Ort) • pH-Wert • spezifische elektrische Leitfähigkeit • TOC als Summenparameter • ggf. PAK* • ggf. MKW* • ggf. LHKW inkl. Vinylchlorid* • ggf. BTEX* • ggf. Chlorid* • ggf. Schwermetalle*
- sofern in den Analysenergebnissen aus der vorab durchgeführten Grundwasserbeprobung Schadstoffkonzentrationen festgestellt werden. Ort der Probenahme: • unmittelbar nach der Absetzanlage Sollten Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, sind umgehend das Wasserwirtschafts- amt Nürnberg und das Landratsamt Nürnberger Land, Sachbereich Wasserrecht und Boden- schutz zu informieren. Die Grundwasserabsenkung ist dann umgehend zu unterbrechen. Auf Verlangen sind die Untersuchungsergebnisse und Probenahmeprotokolle dem Landratsamt Nürnberger Land, Sachbereich Wasserrecht und Bodenschutz bzw. dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vorzulegen. Alle Vorrichtungen, die zur Einhaltung der Einleitkriterien dienen, sind arbeitstäglich zu kontrol- lieren und rechtzeitig bei Bedarf zu warten. Sofern sich hierbei oder/und bei den Probenahme- terminen Hinweise ergeben sollten, dass das abzuleitende Wasser grundwasserkritische Stoffe enthält, die vom Untersuchungsumfang nicht abgedeckt sein sollten, ist unverzüglich sowohl das Untersuchungsprogramm entsprechend zu erweitern als auch dafür zu sorgen, dass diese Stoffe nicht bzw. nicht in schädlicher Größenordnung in das Gewässer abgeleitet werden. Die Erweiterung des Untersuchungsprogramms hat in Absprache mit den Fachbehörden zu erfol- gen. Im Rahmen der Bauwasserhaltung darf nur Grundwasser abgepumpt werden und in das Ge- wässer eingeleitet werden, soweit es für die Trockenlegung der Baugrube erforderlich ist. Die Lage der Einleitungsstelle in das Gewässer ist anzugeben. 2.9 Grenzwerte für die Einleitung in das Gewässer Das abzuleitende Grundwasser muss vor der Einleitung in das Gewässer mittels einer geeigne- ten Sedimentationsanlage von Schadstoffen befreit werden. Geeignete Absetzanlagen müssen ein L/B-Verhältnis von ca. 3:1 sowie eine wirksame Beckentiefe von 1,8 – 2,0 m aufweisen. Die nutzbare Tiefe von 1,5 m darf nicht unterschritten werden, damit neben der notwendigen Verweilzeit und Oberflächenbeschickung (q ≤ 10 m/h) auch ein angemessener Absetzweg für A ein Partikelteilchen sichergestellt werden kann. Der im Absetzbecken abgeschiedene Schlamm ist abfallrechtlich zu untersuchen und ordnungs- gemäß zu entsorgen. Folgende Überwachungswerte sind am Ablauf der Absetzanlage zu bestimmen und einzuhalten: Abfiltrierbare Stoffe ≤ 100 mg/l pH-Wert 6,5 – 9 Die Grenzwerte sind bis zum Ende der Bauwasserhaltung einzuhalten.
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Sollten Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, sind das Landratsamt Nürnberger Land und das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zu informieren. Die Grundwasserabsenkung ist dann umgehend zu unterbrechen. 2.10 Qualitätsanforderungen an die Baumaßnahme Die gesamte Baumaßnahme ist plan- und sachgemäß nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. 2.11 Beginn/Ende der Bauwasserhaltung Der Beginn der Bauwasserhaltung ist dem Landratsamt Nürnberger Land und dem Wasserwirt- schaftsamt Nürnberg min. 1 Woche vorher per E-Mail mitzuteilen. Über das Ende der Bauwas- serhaltung sind das Landratsamt Nürnberger Land und das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg un- verzüglich per E-Mail zu informieren. Dauerhafte Grundwasserabsenkungen zur Trockenlegung betroffener Grundstücke oder Ge- bäude sind nicht zulässig. 2.12 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen Bindemittel für das Auffangen von auslaufenden Ölen bzw. Treibstoffen ist auf der Baustelle in ausreichender Menge vorzuhalten. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sind die Erstmaßnahmen zur Verhinderung eines Eintrags in Boden, Grundwasser und Gewässer vorzunehmen und anschließend das Landrats- amt Nürnberger Land, Sachbereich „Wasserrecht und Bodenschutz“ zu informieren. Für die Abwicklung solcher Unfälle sind vor Baubeginn zwei Personen mit Telefonnummer zu be- nennen, die für die Dauer der Baumaßnahme zuverlässig auch außerhalb der Büro-/Dienstzeiten erreicht werden können. 2.13 Organoleptische Auffälligkeiten Werden im Zuge der Baumaßnahme organoleptische Auffälligkeiten festgestellt, ist umgehend das Landratsamt Nürnberger Land, Sachbereich „Wasserrecht und Bodenschutz“ zu informie- ren. 2.14 Rechtsnachfolge Die Erlaubnis geht mit allen Befugnissen und Pflichten auf ein anderes Unternehmen (Besitz- und Rechtsnachfolger) über, wenn die gesamte Benutzungsanlage übertragen wird und das Landratsamt Nürnberger Land dem Rechtsübergang schriftlich zustimmt. 2.15 Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen Weitere Nebenbestimmungen oder Auflagen, insbesondere zum Grundwasser- und Boden- schutz, bleiben ausdrücklich vorbehalten. II. Kosten Die Kosten dieses Verfahrens hat der Schulverband Hersbruck, Unterer Markt 1, 91217 Hers- bruck als Antragsteller zu tragen. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. Auslagen sind in Höhe von insgesamt 660,00 € zu erstatten.
Gründe I.
- Der Schulverband Hersbruck, Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck hat mit den im Tenor unter I. Nr. 1.3 genannten Unterlagen die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die vorüberge- hende Grundwasserabsenkung und das Einleiten des Wassers in den Krebsbach während des Neu- und Umbaus des Schulzentrums Hersbruck auf den FlNrn. 1845, 1805/4, 1846, 1847/16 der Gemarkung Hersbruck für den Bereich der Mittelschule (BG1) und den Bereich des Grund- schul- und Förderzentrums (BG2) beantragt. Die geschlossene Bauwasserhaltung soll mit 9 Ab- senkbrunnen erfolgen.
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Folgendes wurde beantragt:
| Baugrube | Mittelschule (BG1) | Grundschule /Förder- zentrum (BG2) | BG1 und BG 2 (inkl. Sicherheitszuschlag) |
|---|---|---|---|
| Max. Förderrate l/s | 0,11 | 0,38 | 0,56 |
| Max. Tagesentnahme m3/d | -/- | -/- | 48 |
| Gesamtentnahme m3 | 1.500 | 8.000 | 10.500 |
| Dauer der Bauwas- serhaltung in Tagen | 135 | 246 | |
| Dauer der Entnahme h/d | -/- | -/- | 8 |
| Absenkziel m + NN | 330,62 | 331,42 |
Absenkziel m + NN 330,62 331,42
Das geförderte Grundwasser beider Baugruben wird über Rohrleitungen in ein ausreichend di- mensioniertes Absetzbecken geleitet und anschließend dem Krebsbach zugeführt. 2. Die Bauwasserhaltungen bestehen aus zwei Baugruben mit insgesamt 9 Absenkbrunnen, Rohr- leitungen und einem Absetzbecken. Die kleinere Baugrube (BG1) für den Komplex Mittelschule wird bis zu einer Tiefe von 6,68 m u. GOK bis auf 331,12 m NHN ausgehoben. Das Absenkziel liegt bei 330,62 m NHN. Hierbei wer- den 3 Absenkbrunnen (Tiefe 9 m, Ø Bohrloch 500 mm) abgeteuft. Das Wasser wird bei 328,80 m NHN unter Baunull innerhalb der wasserdicht umschlossenen Baugrube abgepumpt. Die Baugrube (BG2) für den Komplex Grundschule/Förderzentrum wird bis zu einer Tiefe von 5,88 m u. GOK bis auf 331,92 m NHN ausgehoben. Das Absenkziel liegt bei 331,42 m NHN, 0,5 m unter Baugrubensohle. Für diesen Bereich werden laut Planung 6 Absenkbrunnen (Tiefe 8,50 m; Ø Bohrloch 500 mm) gebohrt. Das Wasser wird bei 329,30 m NHN unter Baunull innerhalb der wasserdicht umschlossenen Baugrube abgepumpt. Die Sicherung beider Baugruben mittels überschnittener Bohrpfahlwand wurde in einem sepa- raten Verfahren bereits begutachtet. Zum Ausbau der Förderbrunnen und dem Verfüllmaterial wurden per Mail folgende Angaben nachgereicht: Bohrlochdurchmesser 500 mm; Ausbau: DN 300 PVC; Vollrohr bis Wasserspiegel; Filterrohr, geschlitzt 1 mm; Hinterfüllung: Quarzfilterkies 2-3 mm; Verfüllung: Quarzfilterkies 3- 5,6 mm. Die Angaben zur Bemessung und Ausführung der Absetzcontainer und Einleitstelle sind abhän- gig von der ausführenden Firma. Die Ausschreibung für die Leistungen hat somit noch nicht stattgefunden. Der Absetzcontainer wird voraussichtlich eine Fläche von ca. 5 m x 2 m aufwei- sen. 3. Mittels der Software DC-Absenkung wurden die Bemessungen in Hinblick auf Umfang und Dauer der Wasserhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Mit einer Absenkung des Grundwasserspiegels außerhalb der Baugrube durch die Ausbildung eines Absenktrichters ist zu rechnen. Gemäß der Berechnung der DC-Absenkung stellt sich eine Absenkung von 0,02 m außerhalb von BG1 nach 135 Tagen und 0,03 m außerhalb von BG2 nach 246 Tagen ein. Aufgrund der wasserdichten Umschließung der Baugrube (vollständige Absperrung des quartären Grundwasserleiters) wird die Ausbildung des Absenktrichters als nicht so relevant eingestuft. Prophylaktische Beweissi- cherungen für umliegende Gebäude und Verkehrswege wurden aufgrund dessen nicht für erfor- derlich erachtet. 4. Für die zum Einsatz kommenden Materialien und Baustoffe liegen den Antragsunterlagen keine Nachweise bei, welche ausschließen, dass diese keine wassergefährdende bzw. auslaugbare Stoffe enthalten. Umweltunbedenklichkeitsbescheinigungen, DiBT-Zertifikate oder z.B. bei Be- ton die herstellerseitige Zertifizierung der DIN-Konformität bzgl. DIN DIN EN 206-1/DIN 1045-2 sind noch nachzuweisen. 5. Das geförderte Grundwasser beider Baugruben wird über Rohrleitungen in ein Absetzbecken geleitet und anschließend dem Krebsbach zugeführt. Die ungefähre Leitungsführung ist den
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Planunterlagen zu entnehmen. 6. Zu diesem Antrag hat das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg gutachtlich Stellung genommen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die Untere Bodenschutzbehörde und die Untere Natur- schutzbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land sowie die Fischereifachberatung für den Bezirk Mittelfranken haben ebenfalls die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme erhalten. Unter den im Tenor dieses Bescheides unter Inhalts- und Nebenbestimmungen aufgenomme- nen Auflagen und Bedingungen (I Nr. 2.) wurde dem Vorhaben aus fachlicher Sicht zugestimmt.
II. Das Landratsamt Nürnberger Land ist zum Erlass dieses Bescheides sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Bayerisches Wassergesetz - BayWG, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG).
- Folgende wasserrechtliche Benutzungstatbestände nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz - WHG sind durch die Bauwasserhaltung erfüllt und bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG: ➢ Grundwasserentnahme während des Neu- bzw. Umbaus des Schulzentrums Hersbruck (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG).
➢ Einleiten von Grundwasser während der Bauzeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG).
- Die beantragte beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG kann erteilt werden, wenn schädliche Gewässerveränderungen nicht zu erwarten sind bzw. diese durch Inhalts- und Nebenbestimmungen vermieden oder ausgeglichen werden können und andere öffentlich-rechtli- che Anforderungen dem Vorhaben nicht entgegenstehen (§ 12 Abs. 1 WHG).
- Die Prüfung hat ergeben, dass bei Einhaltung der Inhalts- und Nebenbestimmungen mit dem Vor- haben aus wasserwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis besteht. Die beschränkte Er- laubnis nach Art. 15 BayWG für die temporäre Grundwasserabsenkung und für das Einleiten des abgepumpten Wassers in den Krebsbach kann erteilt werden. Der Umfang ist zum Schutz des genutzten Grundwasserleiters bzw. Gewässers zu regulieren. Zum Grundwasserschutz sowie für eine ordnungsgemäße und sichere Bauausführung müssen die Bohrungen gemäß dem Bescheid nach den geprüften Plänen, nach den geltende Vorschrif- ten und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, ausgebaut und anschließend wieder zurückgebaut werden. Bei der Anwendung von Spülungszusätzen muss eine Verunreinigung oder sonstige nachteilige Veränderung des Grundwassers im Einflussbereich der Bohrung ausgeschossen werden. Ihr Einsatz kann bei sehr sensiblen hydrogeologischen Verhältnissen nicht tolerierbar sein. Die An- forderungen gelten als erfüllt, wenn das DVGW-Merkblatt W 116 Beachtung findet. Die Messungen, Aufzeichnungen und Meldepflichten dienen dazu, Auswirkungen auf Dritte und auf den Naturhaushalt zu vermeiden. Ein weiterer Zweck ist die Dokumentation der Einhaltung der Bescheidsauflagen, mit der im Fall von Rechtsstreitigkeiten die erforderlichen Nachweise geführt werden können. Durch den Nachweis der Materialqualität wird sichergestellt, dass durch die eingesetzten Bau- stoffe und Materialien (nach dem aktuellen Kenntnisstand) keine erhebliche Grundwasserver- unreinigung verursacht wird. Um eventuelle Rückfragen aus der Bevölkerung zu Bauvorhaben in ihrem Umfeld beantworten zu können, sind Beginn und Ende der Bauwasserhaltung mitzuteilen. Die Informationsweitergabe bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen erlaubt eine zügige Abwicklung und soll eine langfristige nachteilige Beeinträchtigung von Boden und Grundwasser verhindern. Die Mitteilung organoleptischer Auffälligkeiten ist ein Hinweis an die Bodenschutzrechtsbehörde nach Art. 1 BayBodSchG, die dann ggf. erforderliche weitere Erkundungen veranlassen kann.
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- Eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit ist bei plangemäßer Ausführung der Maß- nahmen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der In- halts- und Nebenbestimmungen nicht zu erwarten.
- Die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens (§ 12 Abs. 2 WHG) erteilt. Gründe, welche gegen die Erteilung der beantragten beschränkten Erlaubnis sprechen würden, sind nicht offensichtlich erkennbar und wurden auch nicht vorgetragen. Vor die- sem Hintergrund sind die privaten Interessen an der beantragten Grundwassernutzung ausrei- chend, um die wasserrechtliche Zulassung zu erteilen.
- Die Inhalts- und Nebenbestimmungen, unter denen die beschränkte Erlaubnis nach § 8 WHG i. V. m. § 10 WHG erteilt worden ist, sind nach § 13 WHG i. V. m. Art. 36 BayVwVfG zulässig, um nachteilige Wirkungen auf das öffentliche Wohl oder auf schutzwürdige Belange von Dritten aus- zuschließen und insoweit auch notwendig.
- Die Erlaubnis ist nach Art. 15 Abs. 2 BayWG i. V. m. Art. 36 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG zu befristen. Die Bauwasserhaltung wurde hier für den Zeitraum der Baumaßnahme für insgesamt 246 Tage beantragt. Die Erlaubnis konnte für den beantragten Zeitraum erteilt werden.
- Die Erlaubnis ist gemäß § 18 Abs. 1 WHG widerruflich zu erteilen.
- Der Vorbehalt weiterer Inhalts- und Nebenbestimmungen ergibt sich aus § 13 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 36 Abs. 2 Nr. 5 BayVwVfG.
- Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 1, 2 und 4 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG). Der Schul- verband Hersbruck ist von der Gebührenerhebung befreit. Die Auslagen werden erhoben für die gutachtliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg in Höhe von 660,00 €.
Hinweise
- Die Prüfung der Unterlagen ist auf wasserwirtschaftliche Belange beschränkt. Sie stellt keine ein- gehende technische Entwurfsprüfung dar. Die Belange u. a. des Arbeitsschutzes und die Standsi- cherheit wurden nicht geprüft.
- Für den Rückbau der Absenkbrunnen lag den Antragsunterlagen keine Beschreibung bei. Der Rückbau muss rechtzeitig vorab unter Vorlage von Planunterlagen mit dem Landratsamt Nürnber- ger Land sowie dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg abgestimmt werden.
- Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die Dritten durch die Bauwasserhaltung entstehen. Be- weissicherungsmaßnahmen sind privatrechtlich zu regeln.
- Nicht geprüft wurde weiterhin, ob ein Verstoß gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften der Zulassung entgegensteht. Diese Erlaubnis ersetzt keine nach anderen Rechtsvorschriften ggf. er- forderlichen Genehmigungen.
- Für den Antragsteller besteht eine Gefährdungshaftung, die auch ohne Verschulden zum Ersatz entstandener Schäden verpflichtet, wenn auf ein Gewässer derart eingewirkt wird, dass sich die physikalische, chemische, oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändert (§ 89 WHG).
- Für Gewässerbenutzungen außerhalb des Geltungsbereiches (z. B. wesentliche Überschreitung der erlaubten Entnahme- bzw. Einleitungsmenge) ist ein ergänzendes, wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.
- Die öffentlich-rechtlichen Zulassungen gewähren nicht die Befugnis, fremdes Eigentum in Anspruch zu nehmen. Eventuell erforderliche privatrechtliche Voraussetzungen sind nicht Gegenstand dieser Erlaubnis und gesondert herbeizuführen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf privatrechtliche Be- lange. Diese bleiben einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Grundeigentümer und dem Antragssteller vorbehalten. Die Genehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.
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- Für wesentliche technische Änderungen an der Anlage oder geplante Änderungen ist eine wasser- rechtliche Gestattung erforderlich, die anhand geeigneter Planunterlagen beim Landratsamt Nürn- berger Land zu beantragen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach in 91522 Ansbach Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E- Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhe- bung eine Verfahrensgebühr fällig.
Krapf
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