[Seite 1]
Anlage 07) Hausordnung Bundesrat
Hausordnung Bundesrat in Verbindung mit Punkt 4 des Wartungsvertrages und Anlage 04).
Die Hausordnung wird, nach Vertragsabschluss und vor der Aufnahme des Regelbetriebes, in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fassung Anlage des Wartungsvertrages.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben April 2024 Seite 1 von 1 BEFN 13 — Version zur Ausschreibung