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Richtlinien zu 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
Richtlinien zu 223 Aufgliederung der Einheitspreise
Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßge- benden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzu- geben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftrag- ten Personen zugänglich gemacht werden.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 1