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VHB-Bbg Formular 5.1 Stand: 01/2019 Ergänzende Vergabebedingung BbgVergG
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter Geltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG)
Ergänzende Vergabebedingung
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabe- gesetz
Dem Angebot hat der Bieter die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 rechtsverbindlich unterzeichnet beizufügen, sonst ist das Angebot unvollständig.
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmen oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) des Vergabehandbuchs VHB Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarungen bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei späterem Einverständnis mit der Weitervergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der Beteiligten im Formular 5.4 rückt der in einer Kette von Weitervergaben dem öffentlichen Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen Auftraggebers ein.
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