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Baubeschreibung
IEK Maßnahme M 3.4.16 Rathaus-Innenhof
Die Hansestadt Attendorn beabsichtigt im Rahmen des Innenstadtentwicklungskonzeptes den Rathaus-Innenhof aufzuwerten. Aufgrund der in Teilen unter dem Innenhof liegenden Tiefgarage des Rathauses, ist geplant, die gesamte Fläche rückzubauen, um eine neue Abdichtung der Tiefgarage vornehmen zu können. Die Baumaßnahme muss in zwei Bauabschnitten stattfinden, da immer ein barrierefreier Zugang über den Innenhof ins Rathaus zu gewährleisten ist.
Beginnen soll die Baumaßnahme am 15.02.2027. Zunächst ist die Baufeldräumung und Erdarbeiten, sowie die Verlegung der Anschlussleitung zur Oberflächenentwässerung im 1. BA vorgesehen mit einem Zeitfenster „Tiefbau“ von 3 Wochen. Anschließend folgt ein Zeitfenster „Hochbau“ von 8 Wochen, in dem separat vergebene Abdichtungs- und Spenglerarbeiten stattfinden. Danach ist ein 7- wöchiges Zeitfenster „Tiefbau“ vorgesehen, in dem sämtliche Straßenbauarbeiten im 1. BA erfolgen und nach deren Fertigstellung die Baufeldräumung und Erdarbeiten im 2. BA durchgeführt werden. Es folgt ein Zeitfenster „Hochbau“ von 6 Wochen, um die dortigen Abdichtungs- und Spengler- arbeiten vorzunehmen. Daran schließt sich ein weiteres Zeitfenster „Tiefbau“ an, in dem im 2. BA sämtliche Straßenbauarbeiten stattfinden und die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme zum 03.09.2027 erfolgt. Die Pflanzarbeiten haben spätestens im letzten Zeitfenster „Tiefbau“ zu erfolgen.
| Kalenderwoche | Dauer | Zeitfenster | Bauabschnitt + Arbeiten |
|---|---|---|---|
| KW 7 – KW 9 | 3 Wochen | Zeitfenster „Tiefbau“ | 1.BA Baufeldräumung und Erdarbeiten und Verlegung Entwässerungsleitung |
| KW 10 – KW 17 | 8 Wochen | Zeitfenster „Hochbau“ | 1.BA Abdichtungs- und Spenglerarbeiten |
| KW 18 – KW 24 | 7 Wochen | Zeitfenster „Tiefbau“ | 1.BA vollumfänglich Straßenbauarbeiten + 2.BA Baufeldräumung und Erdarbeiten |
| KW 25 – KW 30 | 6 Wochen | Zeitfenster „Hochbau“ | 2.BA Abdichtungs- und Spenglerarbeiten |
| KW 31 – KW 36 | 5 Wochen | Zeitfenster „Tiefbau“ | 2.BA vollumfänglich Straßenbauarbeiten + Pflanzarbeiten in 1. und 2.BA |
Die Schlussrechnung der Baumaßnahme muss bis zum 15.10.2027 vorliegen, da dies aus fördertechnischen Gründen erforderlich ist.
Aufgrund der abschnittsweisen Abarbeitung der Baumaßnahme durch die Wechsel zwischen Tiefbau und Hochbau Gewerken ist in die Baustelleneinrichtung das mehrmalige Einrichten und Räumen einzukalkulieren.
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Die Baustelle im Rathaus-Innenhof ist zudem nur über die Straße „Schüldernhof“ anfahrbar, an der aber zeitgleich Straßenbauarbeiten stattfinden. Daher ist eine enge Absprache mit dem dort tätigen Bauunternehmen notwendig. Der Platz für die Baustelleneinrichtung bzw. Lagerflächen ist sehr begrenzt und kann nur innerhalb des Baufeldes selbst abgebildet werden. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Der Rathaus-Innenhof soll in seiner generellen Aufteilung von befestigter Fläche und Grünflächen layouttechnisch gleichbleiben. Die bislang mit Natursteinpflaster befestigte Fläche wird in Zukunft mit einem Betonsteinpflaster gestaltet sein, da dies eine barrierefreie Zuwegung zum Rathaus ermöglicht und von Vorteil für Rollstuhl- und Rollatorfahrer/innen ist. Optisch ist das gleiche Betonsteinpflaster gewählt, wie in der Fußgängerzone vor dem Rathaus. Die Randbegrenzung wird, analog zu den verwendeten Naturbordsteinen in den bereits fertiggestellten IEK-Baumaßnahmen, mit Mauersteinen (1-reihig) aus Granit hergestellt. Aufgrund reduzierter Bauhöhe auf der Tiefgaragendecke ist die Randbefestigung mit Bordsteinen nicht möglich.
Vorhandene Höhenunterschiede im Gelände werden teilweise durch Winkelstützen vor der Gebäudefront ausgeglichen. Dort wird generell im Bereich der Grünflächen ein Spritzschutzstreifen angelegt, der entweder durch die Winkelstützen oder durch einen Tiefbordstein von der Grünfläche abgegrenzt wird.
Zu berücksichtigen ist, dass die Absteckung von Bordsteinen und Mauersteinen auf der Tiefgaragendecke nicht mit Schnurnägeln erfolgen kann, sondern entsprechende Hilfskonstruktionen erforderlich sind.
Die Oberflächenentwässerung wird mittels Straßenabläufen und Kastenrinnen sichergestellt. Abläufe, Rinnen und Anschlussleitungen bis an den öffentlichen Mischwasserkanal werden erneuert und ergänzt. Die geplante Drainage entlang der Gebäude- und Tiefgaragenaußenwand wird über Abzweigstücke an die Leitungen der Oberflächenentwässerung angeschlossen.
Die Erneuerung der Beleuchtung ist ebenfalls ein zentrales Element der Baumaßnahme. Diese soll über Traufstrahler an den Gebäudeaußenwänden des Rathauses und durch eine ergänzende Mastaufsatzleuchte mit LED-Technik sichergestellt werden. Die Verkabelung wird im Zuge der Baumaßnahme neu hergestellt. Zudem ist eine Akzentbeleuchtung des vorhandenen Baumes mit drei Bodeneinbaustrahlern vorgesehen.
Die Grünflächen des Rathaus-Innenhofes werden im Zuge der Baumaßnahme weitestgehend neu angelegt. Eine Ausnahme bildet der bestehende Baum in der Mitte des Innenhofes, dieser soll erhalten werden. Sämtliche Arbeiten im Bereich des vorhandenen Baumes haben daher mit äußerster Sorgfalt zu erfolgen. Beschädigungen mit Arbeitsgeräten im Bereich des Stammes, der Krone oder des Wurzelbereiches sind zu vermeiden und erfordern eine umsichtige Arbeitsweise. Für notwendigen Bodenaushub ist in diesen Bereichen ein Saugbagger einzusetzen bzw. Handschachtung erforderlich. Die Arbeiten sind mit der Bauleitung des AG und dem Fachpersonal des städtischen Baubetriebshof abzustimmen.
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Bei der Auftragserteilung wird eine Trennung nach den einzelnen LV-Teilen erfolgen, so dass die Teile getrennt abzurechnen sind. Der erhöhte Aufwand bei der Rechnungsstellung ist einzukalkulieren.
Die durchgeführte Baugrunderkundung zur Klassifizierung der chemischen Parameter nach EBV ergab eine Zuordnung von BM-F0* für die Bodenaushubmassen.
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