AVV_2_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_zum_Datenschutz.pdf

Bau von zwei Kreisverkehrsplätzen an der Nord-Ost-Tangente Bitburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:15 (Europe/Berlin)

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Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Datenschutz

Auftragsverarbeitungsvertrag (Teil 2) nach Art. 28 DSGVO

Ergänzend zu dem Hauptvertrag: L5 NOT Bitburg KVP I und III

  1. Präambel Verarbeitung überlassenen Daten für Interessenskonflikte bestehen. In
  1. Dieser Vertrag legt die Rechte und keine anderen, insbesondere nicht für Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber Pflichten von Auftraggeber und eigene Zwecke. direkt an den Datenschutzbeauftragten Auftragnehmer im Rahmen einer 2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die wenden. Der Auftragnehmer teilt dem „Verarbeitung von personenbezogenen einschlägigen, allgemeinen Auftraggeber unverzüglich die Daten im Auftrag“ fest, die von beiden datenschutzrechtlichen Vorschriften Kontaktdaten des Parteien nach den Bestimmungen der bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze Datenschutzbeauftragten mit oder EU-DSGVO zu beachten sind. Die EU- ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. begründet, weshalb kein Beauftragter DSGVO und das LDSG Rheinland-Pfalz 3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei bestellt wurde. Änderungen in der Person finden unmittelbare Anwendung. der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng oder den innerbetrieblichen Aufgaben des
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu wahren. Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Daten und Verarbeitungsergebnisse 4) Personen, die Kenntnis von den im Auftrag Auftraggeber unverzüglich mit. Der ausschließlich im Rahmen der verarbeiteten Daten erhalten können, Beauftragte des Datenschutzes ist in der schriftlichen Aufträge des haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu „Vereinbarung zum Datenschutz“ zu Auftraggebers zu verarbeiten. Der verpflichten, soweit sie nicht bereits benennen. Auftraggeber übt diesbezüglich sein gesetzlich einer einschlägigen 10) Die Auftragsverarbeitung erfolgt Weisungsrecht aus Art. 29 EU-DSGVO Geheimhaltungspflicht unterliegen. grundsätzlich innerhalb der EU oder des aus. 5) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei EWR. Jegliche Verlagerung in ein Drittland
  3. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten ihm zur Verarbeitung eingesetzten darf nur mit Zustimmung des Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Personen vor Beginn der Verarbeitung mit Auftraggebers und unter den in Kapitel V Auftragnehmers oder durch ihn den relevanten Bestimmungen des der Datenschutz-Grundverordnung beauftragte weitere Auftragnehmer, Datenschutzes und dieses Vertrags enthaltenen Bedingungen sowie bei personenbezogene Daten des vertraut gemacht wurden. Entsprechende Einhaltung der Bestimmungen dieses Auftraggebers verarbeiten. Schulungs- und Vertrags erfolgen.
  4. Dieser Vertrag gilt immer dann, wenn Sensibilisierungsmaßnahmen sind 11) Ist der Auftragnehmer nicht in der personenbezogene Daten im Auftrag angemessen regelmäßig zu wiederholen. Europäischen Union niedergelassen, verarbeitet werden. Dabei ist Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass bestellt er einen verantwortlichen unerheblich, ob diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Ansprechpartner in der Europäischen unter Einsatz der elektronischen Personen hinsichtlich der Erfüllung der Union gem. Art. 27 EU-DSGVO. Die Datenverarbeitung innerhalb oder Datenschutzanforderungen laufend Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie außerhalb des Hauses des angemessen angeleitet und überwacht sämtliche Änderungen in der Person des Auftraggebers stattfindet. werden. Ansprechpartners sind dem Auftraggeber
  5. In diesem Vertrag verwendete Begriffe 6) Im Zusammenhang mit der beauftragten unverzüglich mitzuteilen. sind entsprechend ihrer Definition in der Verarbeitung hat der Auftragnehmer den EU Datenschutz-Grundverordnung zu Auftraggeber bei Erstellung und 4. Technische und organisatorische verstehen. Fortschreibung des Verzeichnisses der Maßnahmen (TOM)
  6. Diese Vereinbarung gilt für die Dauer Verarbeitungstätigkeiten sowie bei 1) Die in „Vereinbarung zum Datenschutz“ des Hauptvertrages Durchführung der abgefragten Datensicherheitsmaßnahmen
  1. Ort der Verarbeitung Datenschutzfolgeabschätzung zu müssen gewährleisten, dass geeignete
  1. Die Verarbeitung von unterstützen. Alle erforderlichen Angaben technische und organisatorische personenbezogenen Daten durch den und Dokumentationen sind vorzuhalten Maßnahmen so durchgeführt werden, Auftragnehmer erfolgt ausschließlich in und dem Auftraggeber auf Anforderung dass die Verarbeitung im Einklang mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unverzüglich zuzuleiten. Der Anforderungen der EU-DSGVO erfolgt und oder in einem anderen Vertragsstaat des Auftragnehmer führt ebenfalls ein die Rechte der betroffenen Personen Abkommens über den Europäischen entsprechendes Verzeichnis nach Art. 30 geschützt werden. Bestehen an dieser Wirtschaftsraum. Abs. 2 EU-DSGVO. Anforderung nach Angabe der
  2. Jede Datenverarbeitung in ein Drittland 7) Wird der Auftraggeber durch entsprechenden TOM durch den AN bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsbehörden oder andere Stellen berechtigte Zweifel, wird das Angebot von Auftraggebers. einer Kontrolle unterzogen oder machen der weiteren Wertung ausgeschlossen.
  3. Die allgemeinen Grundsätze zur betroffene Personen ihm gegenüber 2) Die beiliegend festgelegten technischen Datenübermittlung nach Art. 44 EU- Rechte geltend, verpflichtet sich der und organisatorischen Maßnahmen DSGVO sind zu beachten. Auftragnehmer, den Auftraggeber im definieren das vom Auftragnehmer erforderlichen Umfang zu unterstützen, geschuldete Minimum. Die Beschreibung
  1. Pflichten des Auftragnehmers soweit die Verarbeitung im Auftrag der Maßnahmen muss so detailliert
  1. Der Auftragnehmer verarbeitet betroffen ist. erfolgen, dass für einen sachkundigen personenbezogene Daten ausschließlich 8) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen Dritten allein aufgrund der Beschreibung wie vertraglich vereinbart oder wie vom darf der Auftragnehmer nur nach jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der vorheriger Zustimmung durch den das geschuldete Minimum sein soll. Ein Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn Verweis auf Informationen, die dieser bestimmten Verarbeitung verpflichtet. gerichtete Anfragen wird er unverzüglich Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht Sofern solche Verpflichtungen für ihn an den Auftraggeber weiterleiten. unmittelbar entnommen werden können, bestehen, teilt der Auftragnehmer diese 9) Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der ist nicht zulässig. dem Auftraggeber vor der Verarbeitung Auftragnehmer eine fachkundige und 3) Die in „Vereinbarung zum Datenschutz“ mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm zuverlässige Person als Beauftragten für festgelegten TOM werden bei gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, Zuschlagserteilung verwendet darüber hinaus die zur dass für den Beauftragten keine Vertragsbestandteil.

Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Datenschutz (Auftragsverarbeitungsvertrag Teil 2) Stand Oktober 2022

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  1. Die Datensicherheitsmaßnahmen können 11) Sofern auch bei Unterauftragnehmern Infrastrukturleistung, Post und der technischen und organisatorischen Beschäftigte im „Home-Office“ eingesetzt Kurierdienste, Transportdienstleistungen, Weiterentwicklung entsprechend werden sollen, gelten die Regelungen Sicherheits- und Reinigungsdienste sowie angepasst werden, solange das hier entsprechend sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung vereinbarte Niveau nicht unterschritten 12) Dedizierte Datenträger, die vom der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, wird. Zur Aufrechterhaltung der Auftraggeber stammen bzw. für den Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Informationssicherheit erforderliche Auftraggeber genutzt werden, werden Software von Datenverarbeitungsanlagen Änderungen hat der Auftragnehmer besonders gekennzeichnet und in Anspruch nimmt. Dies gilt ebenso für unverzüglich umzusetzen. Wesentliche unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie rein technische Wartungen, auf welche Art. Änderungen, die die Integrität, sind jederzeit angemessen 28 EU-DSGVO keine Anwendung findet. Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der aufzubewahren und dürfen unbefugten 3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur personenbezogenen Daten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Gewährleistung des Datenschutzes und beeinträchtigen können, wird der Ausgänge werden dokumentiert. der Sicherheit der Daten des Auftragnehmer im Voraus mit dem 13) Der Auftragnehmer führt den Auftraggebers auch bei ausgelagerten Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, regelmäßigen Nachweis der Erfüllung Nebenleistungen angemessene und die lediglich geringfügige technische oder seiner Pflichten, insbesondere der gesetzeskonforme, vertragliche organisatorische Änderungen mit sich vollständigen Umsetzung der vereinbarten Vereinbarungen sowie bringen und die Integrität, Vertraulichkeit technischen und organisatorischen Kontrollmaßnahmen zu treffen. und Verfügbarkeit der Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeit. 4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in der personenbezogenen Daten nicht negativ „Vereinbarung zum Datenschutz“ beeinträchtigen, können vom 5. Regelungen zur Berichtigung, angegebenen Auftragsverarbeiter, sowie Auftragnehmer ohne Abstimmung mit dem Löschung, Einschränkung und darüber hinaus weitere Auftraggeber umgesetzt werden. Der Sperrung von Daten Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung Auftraggeber kann jederzeit eine aktuelle 1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete von Daten im Auftrag einzusetzen, soweit Fassung der vom Auftragnehmer Daten hat der Auftragnehmer nur dieser hinreichende Garantien dafür bietet, getroffenen technischen und entsprechend der getroffenen dass geeignete technische und organisatorischen Maßnahmen anfordern. vertraglichen Vereinbarung oder nach organisatorische Schutzmaßnahmen so
  2. Soweit die getroffenen Weisung des Auftraggebers zu durchgeführt werden, dass die Sicherheitsmaßnahmen den berichtigen, zu löschen oder zu sperren Verarbeitung mit den Anforderungen der Anforderungen des Auftraggebers nicht bzw. deren Verarbeitung einzuschränken. DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte oder nicht mehr genügen, benachrichtigt Eventuelle Anfragen von betroffenen der betroffenen Person gewährt ist. der Auftragnehmer den Auftraggeber Personen direkt an den Auftragnehmer 5) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, unverzüglich. werden unverzüglich dem Auftraggeber dass die vertraglichen
  3. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im vorgelegt. datenschutzrelevanten Pflichten an den Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen 2) Den entsprechenden Weisungen des weiteren Auftragnehmer mindestens dem Datenbeständen strikt getrennt werden. Auftraggebers hat der Auftragnehmer Standard dieses Vertrages entsprechen.
  4. Kopien oder Duplikate werden ohne jederzeit und auch über die Beendigung Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. dieses Vertrages hinaus Folge zu leisten. Einsicht in die relevanten Verträge Ausgenommen sind technisch 3) Der Auftragnehmer unterstützt mit seinen zwischen den Vertragsparteien. notwendige, temporäre Vervielfältigungen, Möglichkeiten den Verantwortlichen, bei 6) Die Rechte des Auftraggebers müssen soweit eine Beeinträchtigung des hier seiner Pflicht zur Beantwortung von auch gegenüber dem weiteren vereinbarten Datenschutzniveaus Anträgen auf Wahrnehmung der Auftragnehmer wirksam ausgeübt werden ausgeschlossen ist, sowie Daten, die im Betroffenenrechte (Kapitel 3 der DSGVO) können Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher indem er angesichts der Art der 7) Die Verantwortlichkeiten des Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Verarbeitung geeignete technische und Auftragnehmers und des weiteren
  5. Der Auftragnehmer darf seinen organisatorische Maßnahme trifft. Auftragnehmers sind eindeutig Beschäftigten, die mit der Verarbeitung 4) Vor Abschluss der vertraglichen Leistung voneinander abzugrenzen. von personenbezogenen Daten für den darf der Auftragnehmer nicht mehr 8) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Auftraggeber beauftragt sind, die benötigte Daten erst nach vorheriger Pflichten des weiteren Auftragnehmers Verarbeitung von personenbezogenen Zustimmung durch den Auftraggeber regelmäßig angemessen zu überprüfen. Daten in Privatwohnungen („Home- löschen. Die Zustimmung kann durch ein 9) Kommt der weitere Auftragnehmer seinen Office“) erlauben. entsprechendes Löschkonzept ersetzt Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet
  6. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, werden. Testmaterial ist nach Beendigung hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem dass die Einhaltung der vertraglich der Auswertung unverzüglich Auftraggeber. vereinbarten technischen und datenschutzkonform zu vernichten bzw. organisatorischen Maßnahmen auch im unkenntlich zu machen. 7. Rechte und Pflichten des „Home-Office“ der Beschäftigten des 5) Das Protokoll der Löschung/ Vernichtung Auftraggebers Auftragnehmers gewährleistet ist. ist auf Anforderung dem Auftraggeber 1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Abweichungen von einzelnen vertraglich vorzulegen. Nach Abstimmung mit dem beauftragten Verarbeitung sowie für die vereinbarten technischen und Auftraggeber kann eine Herausgabe der Wahrung der Rechte von Betroffenen ist organisatorischen Maßnahmen sind vorab Daten und Unterlagen an diesen erfolgen. allein der Auftraggeber verantwortlich. mit dem Auftraggeber abzustimmen und 2) Der Auftraggeber erteilt und dokumentiert von diesem in Textform zu genehmigen. 6. Weitere Auftragsverarbeiter alle Aufträge, Teilaufträge oder
  7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Sorge 1) Als weiteres Auftragsverhältnis sind Weisungen. In Eilfällen können dafür zu tragen, dass eine wirksame Vereinbarungen des Auftragnehmers mit Weisungen mündlich erteilt werden. Kontrolle der Verarbeitung weiteren Auftragnehmern über die Solche Weisungen wird der Auftraggeber personenbezogener Daten im Auftrag im Erbringung solcher Dienstleistungen zu unverzüglich schriftlich oder in Textform zu „Home-Office“ durch den Auftraggeber verstehen, die sich unmittelbar auf die bestätigen. möglich ist. Dabei sind die Erbringung der vertraglich geschuldeten 3) Der Auftraggeber informiert den Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten Hauptleistung beziehen. Auftragnehmer unverzüglich, wenn er sowie der weiteren im jeweiligen Haushalt 2) Keine Hauptleistungen sind Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der lebenden Personen angemessen zu Nebenleistungen, welche der Prüfung der Auftragsergebnisse berücksichtigen. Auftragnehmer z.B. als feststellt. Telekommunikationsleistung, sonstige

Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Datenschutz (Auftragsverarbeitungsvertrag Teil 2) Stand Oktober 2022

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  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die 2. Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind 12. Sonderkündigungsrecht Einhaltung der Vorschriften über den erhebliche Störungen bei der 1) Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag Datenschutz und der vertraglichen Auftragserledigung sowie Verstöße des und diese Vereinbarung jederzeit ohne Vereinbarungen beim Auftragnehmer in Auftragnehmers oder der bei ihm Einhaltung einer Frist kündigen angemessenem Umfang selbst oder durch beschäftigten Personen gegen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein Dritte, welche auf Vertraulichkeit datenschutzrechtliche Bestimmungen schwerwiegender Verstoß des verpflichtet wurden und keine oder die in diesem Vertrag getroffenen Auftragnehmers oder eines weiteren Verbindungen zu einem Mitbewerber des Festlegungen. Auftragnehmers gegen Auftragnehmers halten, insbesondere 3. Der Auftragnehmer informiert den Datenschutzvorschriften oder die durch die Einholung von Auskünften, Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen Bestimmungen dieser Vereinbarung Zugang zu den personenbezogenen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden vorliegt, der Auftragnehmer eine Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge rechtmäßige Weisung des Auftraggebers sonstige Kontrollen vor Ort zur Auftragsverarbeitung aufweisen. nicht ausführen kann oder will oder der sicherzustellen. Den mit der Kontrolle 4. Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftragnehmer Kontrollrechte des betrauten Personen ist vom Auftraggeber bei dessen Pflichten nach Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt Art. 33 bis 36 EU-DSGVO im 2) Ein schwerwiegender Verstoß liegt und Einblick in die datenschutzrelevanten erforderlichen Umfang zu unterstützen. insbesondere vor, wenn der Prozesse und zu den personenbezogenen Auftragnehmer die in dieser Vereinbarung Daten zu ermöglichen. Der Auftragnehmer 9. Beendigung des Auftrags bestimmten Pflichten, insbesondere die ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu 1) Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses vereinbarten technischen und erteilen, Abläufe zu demonstrieren und oder jederzeit auf Verlangen des organisatorischen Maßnahmen in Nachweise zu führen, die zur Auftraggebers hat der Auftragnehmer die erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht Durchführung einer Kontrolle erforderlich im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl erfüllt hat. sind. des Auftraggebers entweder zu vernichten 3) Bei unerheblichen Verstößen setzt der
  2. Kontrollen beim Auftragnehmer haben oder an den Auftraggeber zu übergeben. Auftraggeber dem Auftragnehmer eine ohne vermeidbare Störungen seines Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche angemessene Frist zur Abhilfe. Erfolgt die Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit vorhandene Kopien der Daten. Die Abhilfe nicht fristgemäß, so ist der nicht aus dringlichen Gründen anders Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Auftraggeber zur außerordentlichen angezeigt, finden Kontrollen nach Wiederherstellung auch von Kündigung wie in diesem Abschnitt angemessener Vorankündigung und zu Restinformationen mit vertretbarem beschrieben berechtigt. Geschäftszeiten des Auftragnehmers statt. Aufwand nicht mehr möglich ist. Dringliche Gründe sind vom Auftraggeber 2) Der Auftragnehmer hat den Nachweis der 13. Sonstiges zu dokumentieren. Wenn der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen 1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Auftragnehmer den Nachweis der und dem Auftraggeber unverzüglich Rahmen des Vertragsverhältnisses korrekten Umsetzung der vereinbarten vorzulegen. erlangten Kenntnisse von Datenschutzpflichten wie unter Kapitel 5 3) Dokumentationen, die dem Nachweis der Geschäftsgeheimnissen und dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll ordnungsgemäßen Datenverarbeitung Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils sich eine Kontrolle auf Stichproben dienen, sind durch den Auftragnehmer den anderen Partei auch über die Beendigung beschränken. jeweiligen Aufbewahrungsfristen des Vertrages hinaus vertraulich zu
  3. Für die Ermöglichung entsprechend auch über das Vertragsende behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine darüberhinausgehender Kontrollen durch hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu Information der Geheimhaltungspflicht den Auftraggeber und die Bereitstellung seiner Entlastung dem Auftraggeber bei unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen von abweichend zu 7.1-7.5 genannten Vertragsende übergeben. Freigabe durch die andere Partei Informationen kann der Auftragsnehmer vertraulich zu behandeln. einen Vergütungsanspruch geltend
  1. Vergütung 2) Sollte Eigentum des Auftraggebers beim machen.
  1. Die Vergütung des Auftragnehmers ist im Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter Hauptvertrag geregelt. Diese beinhaltet (etwa durch Pfändung oder
  1. Mitteilungspflichten bei Verstößen des insbesondere alle Vergütungsansprüche, Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- Auftragnehmers die dem Auftragnehmer im oder Vergleichsverfahren oder durch
  1. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Zusammenhang mit der vertraglich sonstige Ereignisse gefährdet werden, so Verletzungen des Schutzes vereinbarten Erfüllung der hat der Auftragnehmer den Auftraggeber personenbezogener Daten unverzüglich datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich zu verständigen. mit. Auch begründete Verdachtsfälle entstehen. 3) Für Nebenabreden ist die Schriftform hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung 2) Mehraufwendungen, die aus den Nr. 7.6 erforderlich. muss mindestens folgende Angaben resultieren bleiben unberührt. 4) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung enthalten: unwirksam sein, so berührt dies die a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen
  1. Haftung Schutzes personenbezogener Daten, soweit nicht. möglich mit Angabe der Kategorien und der 1) Auftraggeber und Auftragnehmer haften ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der gegenüber den betroffenen Personen und betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl untereinander gemäß Art. 82 DSGVO für der betroffenen personenbezogenen Schäden die wegen eines Verstoßes Datensätze; gegen die Verordnung entstanden sind. b) den Namen und die Kontaktdaten des
  1. Wird der Auftraggeber als Verantwortlicher Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen durch eine betroffene Person in Anspruch Anlaufstelle für weitere Informationen; c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen genommen, verpflichtet sich der der Verletzung des Schutzes Auftragnehmer, den Auftraggeber bei der personenbezogener Daten; Abwehr der Forderung im Rahmen seiner d) eine Beschreibung der vom Auftragnehmer Möglichkeiten zu unterstützen. ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen 3) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem zur Behebung der Verletzung des Schutzes Auftraggeber für etwaige eigene Verstöße personenbezogener Daten und gegebenenfalls gegen Datenschutzpflichten, sowie der Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen seiner weiteren Auftragsverarbeiter. nachteiligen Auswirkungen.

Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Datenschutz (Auftragsverarbeitungsvertrag Teil 2) Stand Oktober 2022

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