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Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB) für Bauleistungen der Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH (TSD)
- im Folgenden „TSD“ genannt -
Ergänzung zum Formblatt 214 VHB Bund:
I.
10.1 Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus dem Auftrag an Dritte ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).
10.2 Die Rechte aus § 650e BGB (Bauhandwerkersicherungshypothek) können erst geltend gemacht werden, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber zuvor vergeblich Gelegenheit gegeben hat, innerhalb von 7 Arbeitstagen in Höhe des zu sichernden Betrages eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft zu stellen.
10.3 Bauwesenversicherung des Auftraggebers
10.3.1 Für das Bauvorhaben ist eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, die auch wesentliche Risiken des Auftragnehmers abdeckt. Der bei der Umlegung auf den Auftragnehmer zur Anrechnung kommende Prämiensatz beträgt 0,2 % der Abrechnungssumme. Die Kosten werden bei der Schlussrechnung grundsätzlich vom Bruttobetrag in Abzug gebracht.
10.3.2 Der Auftragnehmer hat die Selbstbeteiligung je Schadensfall zu tragen und zwar in Höhe von € 500,00 bei Neubauleistungen, von 20 %, mindestens € 500,00, bei Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz sowie 10 %, mindestens € 500,00, bei Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden infolge eines Schadens an der Neubauleistung sowie infolge Leitungswasser, Sturm und Hagel.
10.3.3 Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Entschädigungsgrenze bei Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz € 100.000,00 auf erstes Risiko und bei Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden infolge eines Schadens an der Neubauleistung sowie infolge Leitungswasser, Sturm und Hagel nach Anmeldung € 200.000,00 auf erstes Risiko beträgt.
10.3.4 Der Auftragnehmer hat die formalen Voraussetzungen nach dem Versicherungsvertrag, insbesondere ggf. die polizeiliche Anzeige bei Eintritt des Versicherungsfalles vorzunehmen.
10.4 Veröffentlichungen über die Bauleistungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
10.5 Im Hinblick auf Rechnungen ist Folgendes zu beachten:
10.5.1 Die Mitwirkung des Auftraggebers an den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen gilt nicht als Anerkenntnis des Leistungsumfanges.
F-A-XII-2-WBVB-TSD Thüringen Stand der Vorlage: April 2025
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10.5.2 Abschlagsrechnungen müssen durch Leistungsnachweise belegt sein.
10.5.3 Bei der Abrechnung ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Vertrag für
a) eigene Bauvorhaben der Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH (TSD) handelt oder b) um Bauvorhaben, die die TSD im Namen Dritter ausführt.
zu a) eigene Bauvorhaben der TSD
Als Rechnungsempfänger ist anzugeben:
Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH (TSD) Mainzerhofstr. 12, 99084 Erfurt
Die Rechnung muss vollständig entsprechend den Vorschriften für Rechnungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit § 14a Umsatzsteuergesetz erstellt sein.
Entsprechend des Schreibens des Bundesministerium für Finanzen vom 05. Februar 2014 - IV D 3 - S 7279/11/10002 - trifft die Steuerschuldnerschaft auf Bauleistungen für die LEG Thüringen (z.B. Erbringung von Leistungen für Vermietung und Verpachtung; Erschließung für GRW-Maßnahmen; Leistungen, die ausschließlich in der LEG Thüringen verbleiben) grundsätzlich nicht mehr zu.
Die Rechnung ist demgemäß grundsätzlich mit Umsatzsteuerausweis zu erstellen (Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag).
Es wird darauf hingewiesen, dass es dem leistenden Unternehmer obliegt, im Rahmen einer Einzelfallprüfung festzustellen, ob die Rechnung ausnahmsweise unter Berücksichtigung des § 13b Umsatzsteuergesetz netto zu erstellen ist (Änderung des Umsatzsteuer- Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010 in der Fassung vom 4. Februar 2014 durch das oben genannte Schreiben des BMF). Im Weiteren wird auf die Erläuterungen in den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zum elektronischen Rechnungseingang verwiesen.
zu b) Bauvorhaben im Namen Dritter
Als Rechnungsempfänger ist anzugeben:
Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH (TSD) in Geschäftsbesorgung der (Gemeinde / Stadt /……………) Mainzerhofstr. 12, 99084 Erfurt
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Die Rechnung muss vollständig entsprechend den Vorschriften für Rechnungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz erstellt sein.
Die Rechnung ist grundsätzlich mit Umsatzsteuerausweis zu erstellen (Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag).
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen in den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zum elektronischen Rechnungseingang verwiesen.
II.
10.6 Im Hinblick auf das Überwachungsrecht des Auftraggebers nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer während seiner Tätigkeiten ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Alle wichtigen Informationen, wie Wetter, Personaleinsatz, Arbeitsaktivitäten, Besprechungen, Bauunfälle etc. sind schriftlich festzuhalten.
10.7 Mängelhaftung: Die Verjährung von Mängelansprüchen bei Bauwerken beträgt 5 Jahre, soweit nichts Anderes vereinbart ist.
10.8 Nr. 2 (Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)) der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund) wird wie folgt ersetzt:
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,1 % der endgültigen Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der endgültigen Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der endgültigen Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der endgültigen Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
10.9. Nr. 4 (Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)) der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund) wird wie folgt ersetzt:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
10.10 Nr. 5 (Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)) der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund) wird wie folgt ersetzt: Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt fünf Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche: Nach Ablauf der Mängelhaftungsfristen.
10.11 Nr. 6 (Bürgschaften (§ 17 VOB/B)) der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund) wird wie folgt ergänzt:
„Der Auftraggeber akzeptiert auch Bürgschaftserklärungen, die seinen Formblättern inhaltlich entsprechen.“